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Nach Angaben des Biga mussten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Berichtsjahr eine Reallohneinbusse von 0,7% hinnehmen. Die Nominallöhne stiegen um 2,6%, wobei die Frauen (+2,8%) etwas besser gestellt waren als die Männer (+2,5%). Der nominelle Lohnzuwachs für die verarbeitende Produktion fiel mit 2,6% kaum höher aus als für das Baugewerbe und die Dienstleistungen mit je 2,5%.

Reallohn-Erhebung
Dossier: Statistiques des salaires 1990-2000

Die Gewerkschaften stiegen mit der Forderung nach mindestens dem vollen Teuerungsausgleich in die traditionellerweise im Herbst stattfindenden Lohnverhandlungen, doch konnte dieser in den meisten Branchen wegen der anhaltend angespannten Wirtschaftslage nicht erreicht werden.

Forderung nach mindestens dem vollen Teuerungsausgleich

Eine Studie der Handelshochschule St.Gallen (HSG) zeigte, dass Frauen in der Schweiz bezüglich Lohn noch immer benachteiligt sind. Für gleiche Arbeit verdienen weibliche Angestellte im Durchschnitt acht Prozent weniger als Männer. Die Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau verstärkt sich mit zunehmender Qualifikation und höherem Alter. Besonders betroffen sind Branchen mit hohem Frauenanteil. Aber auch regionale Unterschiede wurden ausgemacht. Die höchsten Löhne werden laut HSG im zentralen Mittelland (AG, BL, BS, ZH und ZG) ausbezahlt. Im Durchschnitt wird in diesen Kantonen für eine vergleichbare Arbeit 3% mehr Lohn ausgerichtet als im westlichen Mittelland (BE, SO, FR, JU, VD, NE, GE). Auf Platz drei folgt die Ostschweiz (SG, Al, AR, TG, SH, GR) mit durchschnittlich' 5% tieferen Löhnen.

Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau
Dossier: Statistiques des salaires 1990-2000

Das Biga führte zusammen mit dem Service cantonal de statistique de Genève eine Piloterhebung zur Lohnstruktur im Kanton Genf durch. Zum erstenmal wurden dabei in der Schweiz im Rahmen der amtlichen Statistik individuelle Lohndaten bei den Unternehmungen erhoben, was als wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, informativen und eurokompatiblen Schweizer Lohnstatistik gewertet wurde. Erste Resultate der Untersuchung zeigten, dass sich die Lohnunterschiede hauptsächlich mit dem Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes (insbesondere Ausbildung und Berufserfahrung des Arbeitnehmers), der beruflichen Stellung sowie dem Lebens- und dem Dienstalter erklären lassen. Mit einer Differenz von 17% lagen die Löhne der Frauen global gesehen deutlich unter jenen der Männer, was darauf zurückzuführen ist, dass die Frauen in Kaderfunktionen, wo sie ohnehin schwach vertreten sind, lohnmässig deutlich schlechter gestellt sind als ihre männlichen Kollegen. Bei vergleichbaren Tätigkeiten an Stellen ohne leitende Funktion waren die Lohnunterschiede relativ gering bis vernachlässigbar. In der Privatindustrie fanden sich grössere Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern als im öffentlichen Sektor, dessen Lohnskalen offenbar weniger Raum für geschlechtsspezifische Diskriminierungen lassen.

Piloterhebung zur Lohnstruktur

Im Rahmen der gemeinsamen Vorstösse der bürgerlichen Bundesratsparteien für eine Deregulierung der Wirtschaft forderte eine Motion Frey (svp, ZH) vom Bundesrat eine Lockerung der arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere verlangte die Motion ein verbessertes Aus- und Weiterbildungssystem, die Förderung der interkantonalen Mobilität durch die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, eine weitgehende Aufhebung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Bereich der Mindestlohnvorschriften und des Kündigungsschutzes sowie eine Revision der Ausländergesetzgebung mit dem Ziel einer vermehrten Rekrutierung qualifizierter Arbeitnehmer. Der Bundesrat war nur bereit, die Forderung nach bedarfsgerechter Aus- und Weiterbildung in der verbindlichen Form anzunehmen. Bei den in der Motion erwähnten Mindestlohnvorschriften erinnerte er daran, dass das Bundesrecht keine gesetzlich verankerten Mindestlöhne kennt, die Regierung der Einführung kantonaler Vereinbarungen jedoch positiv gegenüber steht. Bei der Ausländerpolitik war er der Ansicht, die Motion renne offene Türen ein, da die Praxis des Bundesrates seit einigen Jahren bereits in diese Richtung gehe. Die grosse Kammer folgte den Anträgen des Bundesrates und überwies lediglich den ersten Punkt der Motion in der bindenden Form die restlichen Anträge nur als Postulat.

verbessertes Aus- und Weiterbildungssystem, die Förderung der interkantonalen Mobilität durch die gegenseitige Anerkennung von Diplomen

Da sich gegen Ende Sommer die Fortsetzung der anhaltend hohen Teuerung verbunden mit einer Konjunkturflaute abzeichnete, waren harte Lohnverhandlungen für 1992 angesagt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ging als erster in die Offensive und verlangte zumindest den vollen Teuerungsausgleich. Die Arbeitgeber konterten, dies würde viele Firmen in Schwierigkeiten bringen und somit die Arbeitslosigkeit fördern. Schliesslich wurde die Teuerung sehr unterschiedlich ausgeglichen. Trotz Kampfdrohungen der Gewerkschaften und Protesten der Betroffenen (siehe unten) gewährten einige Branchen und öffentliche Verwaltungen (so etwa in den Kantonen Bern, Genf und Schaffhausen) den Teuerungsausgleich nicht vollständig. Die gesamthaft positive Entwicklung der Reallöhne kam in erster Linie durch jene Branchen zustande, in denen laufende Gesamtarbeitsverträge (GAV) die Lohnindexierung sowie jährliche Erhöhungen der Reallöhne vorschreiben bzw. durch Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit kompensieren. Auch wurden überdurchschnittlich oft die in den GAV vorgesehenen Schlichtungsstellen angerufen. Ende Jahr zeigten sich aber sowohl Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberverbände relativ zufrieden.

harte Lohnverhandlungen für 1992

In letzter Zeit hat sich der Trend verstärkt, wonach sich immer mehr Arbeitgeber weigern, den automatischen Teuerungsausgleich zu gewähren. Stattdessen sollen individuelle Lohnerhöhungen ausgehandelt werden, die von der Leistung des einzelnen Arbeitnehmers abhängig gemacht werden. Als Schrittmacher bei dieser neuen Lohnpolitik erwiesen sich die Banken sowie die Migros, der grösste private Arbeitgeber der Schweiz. Aber auch vor den öffentlichen Verwaltungen machte diese Entwicklung nicht Halt; so wurde für die Reallohnerhöhung des Bundespersonais erstmals eine Leistungskomponente eingeführt.

Trend individuelle Lohnerhöhungen

Angesichts dieser Zahlen ertönt immer lauter der Ruf nach einem staatlich garantierten Mindesteinkommen. Linke, Grüne, Hilfswerke und allgemein sozial Engagierte drängen aber auch darauf, dass endlich Massnahmen ergriffen werden, damit diese gesellschaftlich benachteiligten Gruppen auch ohne Sozialhilfe finanziell bessergestellt werden; im Vordergrund stehen hier die Durchsetzung des Grundsatzes vom gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten und materielle Anerkennung von Erziehungs- und Pflegeaufgaben.

Forderung nach einem staatlich garantierten Mindesteinkommen (1991)

Eine breitangelegte Lohnerhebung des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmerverbandes (SMUV) ergab, dass in der schweizerischen Maschinen- und Uhrenindustrie fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als 3500 Fr. im Monat verdienen. Zudem klaffen die Löhne von Frauen und Männern nach wie vor weit auseinander: Während der Monatslohn 1990 bei 88% der Frauen unter dem Durchschnitt lag, galt dies nur für 27% der Männer. Besonders betroffen von tiefen Löhne erwiesen sich Frauen mit mangelnder beruflicher Bildung. Eine Umfrage des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes (SKV) führte zu ähnlichen Ergebnissen: Frauen verdienen im kaufmännischen Bereich bis zu 30%, im Verkauf bis zu 36% weniger als ihre männlichen Kollegen – ungelernte Verkäuferinnen müssen sich vielerorts mit 2700 Fr. pro Monat begnügen.

Eine breitangelegte Lohnerhebung des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmerverbandes (SMUV) ergab, dass in der schweizerischen Maschinen- und Uhrenindustrie fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als 3500 Fr

Nominal erhöhten sich die Löhne im Berichtsjahr um einen Mittelwert von 6,9%, wodurch der Reallohnverlust des Vorjahres (–0,5%) kompensiert wurde. Unter Einbezug der durchschnittlichen Teuerung von 5,9% ergab sich damit allerdings nur ein reales Lohnplus von 0,9%. Mit 7,4% stiegen die Frauenlöhne stärker an als jene der Männer (+6,7%).

reales Lohnplus von 0,9%

Nachdem sich der Bundesrat mit der von der Petititons- und Gewährleistungskommission vorgeschlagenen Änderung von Art. 325 OR einverstanden erklärt hatte, stand deren einstimmiger Annahme in den Räten nichts mehr im Wege. Die Vorlage ging auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Eggli (sp, ZH) aus dem Jahr 1986 zurück. Der inzwischen aus dem Parlament ausgeschiedene Abgeordnete wollte in Art. 325 OR ein generelles Verbot von Abtretungen und Verpfändungen künftiger Lohnforderungen verankern, wobei er vor allem Lohnzessionen bei Abzahlungsund Kleinkreditgeschäften im Visier hatte. Der Nationalrat hatte 1988 diskussionslos beschlossen, dieser Initiative grundsätzlich stattzugeben, doch schwächte die ausarbeitende Kommission die Vorlage in dem Sinn ab, dass die Abtretung oder Verpfändung künftiger Lohnforderungen bei allen obligationenrechtlichen Rechtsgeschäften ausgeschlossen, zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten aber weiterhin zugelassen wird.

Parlamentarische Initiative (86.240) für ein Verbot der Lohnzession bei Kleinkreditverträgen

Da bei der Revision des Beamtengesetzes dem Prinzip eines schrittweisen Abbaus der zivilstandsabhängigen Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung für Lohnbestandteile und Sozialabgaben Rechnung getragen wurde, zog Nationalrätin Haller (sp, BE) ihre 1988 eingereichte diesbezügliche parlamentarische Initiative zurück.

Zivilstandsunabhängige Löhne für Beamte (Pa. Iv. 88.232)
Dossier: Egalité des chances entre femmes et hommes dans l'administration fédérale

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlitten im Berichtsjahr Lohneinbussen. Zwischen Oktober 1989 und Oktober 1990 stiegen die Löhne im Durchschnitt zwar um 5,9%, doch entstand bei einer gleichzeitigen Teuerung von 6,4% ein Verlust von 0,5 %. Frauen mussten eine Reallohneinbusse von 0,7%, Männer eine solche von 0,5% hinnehmen. Dieser Rückgang der Reallöhne aufgrund einer in ihrem Umfang nicht voraussehbaren Teuerung bezeichnete das Biga als aussergewöhnliche Entwicklung, die sich kaum wiederholen werde. Für 1991 handelten die Sozialpartner Lohnerhöhungen zwischen 6 und 10% aus. Reallohnerhöhungen zusätzlich zum Teuerungsausgleich wurden vielerorts in Form von individuellen und leistungsbezogenen Aufbesserungen gewährt.

Rückgang der Reallöhne

In der Sachpolitik setzte die GPS im Berichtsjahr mit ihrer Forderung nach einem staatlich garantierten Mindesteinkommen (GME) einen Akzent. Gemäss dem Thesenpapier der GPS soll dieses seit einiger Zeit von neoliberalen Ökonomen vertretene Modell die bestehenden Sozialwerke teilweise ersetzen und vor allem jenen zugute kommen, die keine Lohnarbeit verrichten oder wegen reduzierter Erwerbstätigkeit (z.B. infolge von Erziehungsaufgaben) das Existenzminimum nicht erreichen. Das Mindesteinkommen soll nicht mehr über Lohnprozente, sondern über eine Besteuerung der gesamten Wirtschaftskraft finanziert werden. Zudem sollte das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG) abgeschafft und die AHV gestärkt werden.

Sozialpolitik der GPS, 1990-1999