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In der Herbstsession 2022 wurde eine Standesinitiative des Kantons Waadt, welche die einfachere Bekämpfung sexueller Belästigung bei der Arbeit mithilfe einer Beweislasterleichterung forderte, vom Ständerat behandelt. Da der Tatbestand der sexuellen Belästigung «nicht klar definiert» sei und die Beschaffung eines Gegenbeweises im Falle einer Klage nur unter grossem Eingriff in die Privatsphäre der Arbeitnehmenden beschafft werden könne, empfahl eine knappe Mehrheit der RK-SR ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit Baume-Schneider (sp, JU) verwies hingegen darauf, dass es für die Opfer sexueller Belästigungen sehr schwierig sei, die Tat zu beweisen, und forderte dementsprechend eine Änderung der geltenden Beweisregelung. Der Ständerat gab der Standesinitiative – wie bereits zuvor einer ähnlichen Standesinitiative des Kantons Genf – mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge.

Einfachere Bekämpfung von sexueller Belästigung bei der Arbeit (Kt.Iv. 20.340)

Ebenso wie eine Standesinitiative aus dem Kanton Genf forderte auch eine Standesinitiative aus dem Kanton Waadt die einfachere Bekämpfung von sexueller Belästigung bei der Arbeit, indem für die Diskriminierung durch sexuelle Belästigung die Beweislasterleichterung gelten soll. Ähnlich wie etwa bei der Entlöhnung, der Beförderung oder der Kündigung könnte die Diskriminierung somit bereits anerkannt werden, wenn sie durch die betroffene Person glaubhaft gemacht werden kann, ohne dass sie – was gemäss aktuellem Recht der Fall ist – bewiesen werden müsste. Mit 5 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten Benedikt Würth (mitte, SG) beantragte die WBK-SR im Mai 2022, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Standesinitiative kommt somit zur Beratung in den Ständerat, der sich im Vorjahr mit Zweidrittelmehrheit bereits gegen die Genfer Standesinitiative ausgesprochen hatte.

Einfachere Bekämpfung von sexueller Belästigung bei der Arbeit (Kt.Iv. 20.340)

Auch der Ständerat stellte sich in der Frühjahrssession 2021 dagegen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als eine derjenigen Diskriminierungen eingestuft wird, für die die Beweislast erleichtert wird. Mit 28 zu 13 Stimmen folgte er damit seiner Kommissionsmehrheit, die argumentierte, die bestehende rechtliche Sorgfaltspflicht der Arbeitgebenden sei ausreichend. Zudem seien Beweislasterleichterungen nicht zielführend, da sie ohne Konsequenzen für die belästigende Person blieben. Eine Kommissionsminderheit hatte vergeblich die Ansicht vertreten, Beweislasterleichterungen seien eine wirksame Massnahme zur Bekämpfung von sexueller Belästigung. Mit dem ständerätlichen Entscheid wurde die Standesinitiative des Kantons Genf somit erledigt.

Faciliter la lutte contre le harcèlement sexuel (Iv.ct. 19.317)

Par 91 voix contre 86 et 9 abstentions, le Conseil national a refusé d'entrer en matière sur une initiative cantonale genevoise, qui demandait d'inscrire le harcèlement sexuel dans la liste des discriminations pour lesquelles s'allège le fardeau de la preuve dans la loi fédérale sur l'égalité entre femmes et hommes (LEg). La CSEC-CN a estimé, par 14 voix contre 10, que l'inscription dans la loi serait une insécurité supplémentaire pour l'employeur, sans véritablement avoir de conséquence directe sur la personne harceleuse. Dans le cadre d'une telle affaire, l'employeur doit prouver qu'il a mis en place des mesures pour prévenir le harcèlement sexuel. Or, il est, selon la commission, toujours très difficile de prouver qui était au courant des faits de harcèlement. Seuls le parti socialiste et le groupe des Verts se sont montrés unanimes sur la question, les autres groupes ont agi en ordre dispersé, avec cependant une nette tendance d'opposition de la part de l'UDC, du PLR et du groupe du centre.

Faciliter la lutte contre le harcèlement sexuel (Iv.ct. 19.317)

Rétrospective annuelle 2019: Population et travail

Faut-il réviser la loi sur le travail (LTr)? La question a été à plusieurs reprises traitée en 2019 par les organes parlementaires. En début d'année, la CER-CN a été chargée d'élaborer un projet, afin d'assouplir les conditions encadrant le télétravail. Sa consœur, la CER-CE, a plaidé pour un modèle spécial annualisé du temps de travail, après avoir pris connaissance des avis contrastés concernant les avant-projets visant à introduire un régime de flexibilité partielle dans la LTr et à assouplir l'obligation de saisie du temps de travail pour le personnel dirigeant et les spécialistes. Malgré son préavis négatif, le Conseil national a soutenu la position de sa commission de libérer de l'obligation de saisie du temps de travail les employés de start-up détenant des participations dans une entreprise. Le Conseil fédéral priait, lui, d'attendre les résultats de l'évaluation des conséquences des nouvelles règles d'enregistrement de la durée du travail (art.73a et 73b) introduites en 2015 dans l'Ordonnance relative à la loi sur le travail (OLT1), avant de procéder à une libéralisation du temps de travail. Alors que l'Union patronale suisse (UPS) saluait l'élan favorable à la modernisation du droit du travail, les syndicats ont crié à la déréglementation et menacèrent de lancer un référendum.
Quant à la protection en cas de signalement d'irrégularités par le travailleur, l'adaptation du code des obligations a été rejetée par le Conseil national. Le Conseil des Etats doit à son tour se prononcer sur la solution «en cascade» élaborée par le Conseil fédéral.

Le Parlement a également légiféré pour que la Confédération puisse participer aux frais de contrôle de l'obligation d'annonce des postes vacants, jusqu'à fin 2023. Après un an d'application, le premier rapport sur le monitorage de l'exécution de l'obligation d'annoncer les postes a dressé un bilan plutôt positif de la mesure. En parallèle, le SECO a publié le quinzième rapport de l'Observatoire sur la libre circulation des personnes entre la Suisse et l'UE, signalant de potentielles difficultés pour la Suisse à recruter dans le futur de la main-d’œuvre européenne. Contre un éventuel risque de pénurie de force de travail qualifiée, le Conseil fédéral a arrêté un catalogue de mesures pour encourager le recrutement de la main-d’œuvre indigène. Le rapport sur la mise en œuvre des mesures d'accompagnement à la libre circulation des personnes et le rapport sur l'exécution de la Loi sur le travail au noir ont, quant à eux, observé une amélioration dans la lutte contre le travail au noir et dans la lutte contre les infractions portant sur les conditions de salaire et de travail. Pour favoriser les contrôles des conditions de travail des travailleurs détachés en Suisse, le système d'information central de la migration (SYMIC) sera optimisé. La portée de l'art.2 de la loi sur les travailleurs détachés sera étendue (LDét), afin d'obliger les employeurs étrangers, détachant leurs travailleurs, à respecter les conditions salariales prescrites par une loi cantonale. Enfin, le Conseil fédéral comparera l'application de la directive sur les travailleurs détachés avec les mesures d'accompagnement prises en Suisse au titre de l'accord sur la libre-circulation des personnes, afin de lever les doutes relatifs à l'application réelle des directives européennes en la matière par les Etats membres de l'UE.

Du côté des partenaires sociaux, l'USS a, en écho à la grève des femmes, présenté ses revendications en faveur des femmes. Alertée par la hausse du travail temporaire durant les 30 dernières années, elle a réclamé des conditions de travail identiques pour tous les travailleurs, indépendamment de leur statut. En septembre, elle a exigé une augmentation générale des salaires de 2%. Quelques mois plus tard, d'autres demandes foisonnaient de la part des syndicats. L'UPS s'est opposée à la plupart des doléances et a proposé ses propres solutions. Toutefois, grâce à l'entente des patrons et des syndicats en marge du centenaire de l'OIT, la Suisse a pu être retirée de la liste noire des pays violant la Convention en matière de protection contre les licenciements antisyndicaux. Sans s'accorder, les représentants des travailleurs et des employeurs ont discuté de l'accord-cadre institutionnel dans une bonne atmosphère. Le Syndicat suisse des services publics (SSP) a entre autre déploré le jugement du Tribunal fédéral relatif au cas du licenciement des grévistes de l'hôpital de la Providence, selon lequel la grève n'avait pas respecté les critères de licéité du droit de grève. La Cour européenne des droits de l'homme (CEDH) a été sollicitée.

Le thème du marché du travail a particulièrement résonné dans les médias, durant les mois de mai et juin (3.9% et 2.94% des articles de presse). La place des femmes sur le marché du travail, les revendications syndicales, l'inscription de la Suisse sur la liste noire de l'OIT et, les interventions parlementaires traitées lors des sessions de mai et de juin ont fait couler beaucoup d'encre.

Rétrospective annuelle 2019: Population et travail
Dossier: Rétrospective annuelle 2019

Die Unia hatte in der ersten Jahreshälfte 2019 mit Intrigen und Mobbingvorwürfen zu kämpfen, wie die Presse berichtete. Insbesondere die Regionalstelle Berner Oberland geriet in den Konflikt mit der Zentrale in Bern. Auch an der Unia-Präsidentin Vania Alleva wurde Kritik laut.

Erst hatte ein Gewerkschafter 2018 im Berner Oberland einem Mitglied ungefragt Nacktbilder zugeschickt, worauf die Belästigte die Gewerkschaft damit konfrontierte. Eine interne Untersuchung wurde 2019 abgeschlossen und ergab, dass ein solches Fehlverhalten theoretisch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hätte, die Anschuldigungen aber auch unbegründet oder inszeniert sein könnten. Alleva hatte das Gefühl, dass an der Sache etwas «lusch» sei, weshalb man auf eine Kündigung verzichtete, so die Aargauer Zeitung Anfang April. Der Fall wäre eigentlich ein Fall für eine Gewerkschaft, konstatierte die Zeitung weiter, hätte er sich nicht innerhalb einer solchen abgespielt. Der beschuldigte Mitarbeiter kündigte letztlich freiwillig.
Doch das Berner Oberland kam damit nicht zur Ruhe: Dort suchten Alleva zusammen mit Regionalpräsident Hans Ulrich Balmer seit 2018 vergeblich die Nachfolge eines zurückgetretenen Regionalleiters. Im April 2018 liess Balmer schliesslich Wahlen durchführen, obwohl im Vorfeld keine Kandidaten und Kandidatinnen von der zuständigen Kommission vorgeschlagen worden waren. Die Delegierten der Unia und die nationale Geschäftsleitung distanzierten sich daraufhin von der Wahl und akzeptierten diese nicht: Die beiden ungültig gewählten Funktionäre wurden ihres Amtes wieder enthoben, die nationale Geschäftsstelle ernannte Giuseppe Reo als Übergangsleiter im Oberland. Dieser Disput vertiefte die Gräben zwischen Bern und Thun: «Wer ihnen nicht passt, wird eliminiert», kritisierte Balmer in der Berner Zeitung die Unia-Führung. Nach über zehn Jahren im Amt wurde Balmer an der Delegiertenversammlung im April 2019 in Thun schliesslich abgewählt; dieser sprach darauf von einem «Putsch gegen die Demokratie» und meinte, die Delegierten seien im Vorfeld «gezielt ausgewechselt» worden.
Nach der Abwahl Balmers war in der Gewerkschaft die Rede von Mobbing, doch als Alleva in einem Interview im April mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, stellte sie klar, eine externe Kommission habe den Fall untersucht und befunden, «dass kein Mobbing vorlag». Für Balmer war dies typisch: Untersuchungen «gehen fast immer zugunsten der nationalen Führung um Vania Alleva aus», selten zugunsten der Mitarbeiter. Balmer, aber auch andere Mitarbeitende, warfen den «Gewerkschaftsbossen» in Bern wiederholt vor, die Unia in eine «straff geführte Organisation» umbauen zu wollen.
Der Unmut über die kritisierten Zustände bei der Unia fand am 1.-Mai-Umzug seinen Höhepunkt: Einige «Unia-Separatisten» marschierten in Basel getrennt vom offiziellen Umzug, darunter auch Balmer, um gegen die Führung um Alleva zu demonstrieren: Man attestierte ihr Macht- und Geldgier, einen «nordkoreanische[n] Führungsstil» und zog Parallelen zu Sekten wie Scientology. Irgendwann sei dann der Protest aber von den lauten Gewerkschafterinnen übertönt worden, welche auf den Frauenstreiktag im Juni aufmerksam machten und, wie sie sagten, «dieser Machoszene» keinen Raum geben wollten. Die Unia, so resümierte die Presse, sei am für sie wichtigsten Datum im Jahr, dem Tag der Arbeit, mit sich selbst beschäftigt gewesen.
Alex Zeller, Mitglied des Zentralvorstands, teilte indes das Unbehagen der Demonstrierenden und forderte an der Vorstandssitzung Ende Mai schliesslich den Rücktritt Allevas: Es brenne bei der Unia, die Arbeitsbedingungen seien schlecht, Sozialleistungen gekürzt und der Kündigungsschutz aufgeweicht worden. Der Fisch stinke vom Kopf, weshalb Alleva gehen müsse. Soweit kam es aber nicht, denn diese genoss nach wie vor Rückhalt in der Gewerkschaft. Alleva verwies zudem darauf, dass sich die Führung stets korrekt gemäss den Statuten verhalten habe.

Dass aber Unstimmigkeiten zwischen der Gewerkschaftsbasis und der Führung vorhanden seien, zeigten nicht zuletzt die sinkenden Mitgliedszahlen, wie die Medien analysierten: Von einst über 200'000 Mitgliedern im Jahr 2005 waren es noch 193'000 im Jahr 2019.

Interne Konflikte bei der Unia

Die im Jahr 2017 durch die Zusammenführung der Redaktionen von «20 Minutes» und «Le Matin» laut gewordenen Befürchtungen, damit sei das Ende von «Le Matin» eingeleitet, bestätigten sich im Folgejahr zumindest teilweise. Anfangs Juni 2018 gab Tamedia bekannt, die Printausgabe von «Le Matin» auf den 21. Juli 2018 einstellen zu wollen. Gleichzeitig kündigte das Verlagshaus 36 Entlassungen an, davon 22 in der Redaktion des französischsprachigen Boulevardblattes. «Le Matin» sollte jedoch nicht komplett verschwinden, sondern in Form einer neu zu entwickelnden Online-Plattform, betreut von einem 15-köpfigen Redaktionsteam, das eng mit dem Sport-Center von Tamedia, dem Newsexpress sowie mit dem Netzwerk von «20 Minuten» zusammenarbeiten soll, erhalten bleiben. Mit diesem Entscheid ging «Le Matin» als erste Schweizer Tageszeitung in die Geschichte ein, die auf eine rein digitale Lösung setzt. Die Sonntagsausgabe «Le Matin Dimanche» war nicht betroffen vom Entscheid und soll weiterhin in gedruckter Form erscheinen. Anders als die Auflösung der Printausgabe des «Blick am Abend», die im Dezember 2018 folgen sollte, sorgte der Entscheid von Tamedia zu «Le Matin» für viel mediale Aufmerksamkeit.
Ebenso wie beim angekündigten Stellenabbau bei der Schweizerischen Depeschenagentur trat die Redaktion von «Le Matin» nach Bekanntgabe des Entscheids, unterstützt von den ebenfalls Tamedia angehörigen Redaktionen von «24 Heures», «Le Matin Dimanche» und «Tribune de Genève» Anfang Juli in den Streik. Angetrieben waren sie dabei ebenfalls durch den Unmut aufgrund bereits zuvor erfolgter Restrukturierungen, namentlich des 2016 kommunizierten Stellenabbaus bei «24 Heures» und der «Tribune de Genève» und der Schaffung von Zentralredaktionen im vergangenen Jahr. Drei Tage später willigte Tamedia in ein Mediationsverfahren ein, um den Streik zu beenden. Gute zwei Wochen später beendete das Verlagshaus die Mediation aber bereits wieder, da sich keine gangbare Alternativlösung abgezeichnet habe. Dieser Entscheid stiess nicht nur bei der Belegschaft, sondern auch bei der Waadtländer und Genfer Regierung auf Konsternation, die sich um die Abnahme der Medienvielfalt in der Romandie sorgten. In einer Medienmitteilung kritisierten die kantonalen Exekutiven den «abrupten und unilateralen» Beschluss, der eine ehrliche Bereitschaft zur Suche nach Alternativlösungen vermissen lasse. Tamedia liess verlauten, man wolle sich auf das bereits zuvor eingeleitete Schlichtungsverfahren beim Kanton Waadt konzentrieren, wobei das Aushandeln eines Sozialplans und Hilfsangebote für entlassene Mitarbeitende im Zentrum stünden. Kurz vor der Einstellung der Printausgabe berichteten die Medien von Gesprächen zwischen Tamedia-Verleger Pietro Supino und Christian Constantin, Präsident des FC Sion, zur Rettung des «Matin» durch eine mögliche Zusammenarbeit unter dem Namen «Le Matin Sports». Diese Gespräche wurden jedoch nicht weiterverfolgt und die Printausgabe der Westschweizer Tageszeitung wie geplant eingestampft.
Das 1984 aus der «Tribune de Lausanne» entstandene Boulevardblatt der Romandie feierte im selben Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Die Leserschaft von «Le Matin» belief sich zuletzt auf etwa 235'000 Personen – eine Zahl, an die keine andere Tageszeitung in der Romandie herankam. Trotzdem hatten sich bei der Zeitung innert 10 Jahren aufgrund abnehmender Leserzahlen und Werbeeinnahmen Verluste von insgesamt CHF 34 Mio. angehäuft. Im Jahr zuvor hatte die Romandie bereits die Einstellung des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins «L'Hebdo» hinnehmen müssen.

Keine Printausgabe des Le Matin mehr

Im Januar 2018 eröffnete die SDA, dass sie aufgrund von erwarteten Umsatzeinbussen in der Höhe von knapp 10 Prozent und einem Verlust auf operativer Ebene von CHF 1.9 Mio. in den nächsten zwei Jahren 35 von 150 Vollzeitstellen in der Redaktion abzubauen plane. Man hoffe, den Stellenabbau mit Frühpensionierungen, natürlichen Fluktuationen und freiwilligen Pensenreduktionen abzuschwächen, gab Geschäftsleiter Markus Schwab gegenüber der NZZ bekannt. Ein Sozialplan von CHF 1.5 bis 2 Mio. sei vorgesehen. Ferner sollten weitere Sparmassnahmen wie der Verzicht auf Dividendenausschüttungen an die Aktionäre für 2018 bis 2020 und die Kündigung des Vertrags mit der Partneragentur Reuters umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang gab die Depeschenagentur auch strukturelle Änderungen bekannt: Die Inland- und Auslandredaktion würden zusammengelegt. Die Wirtschaftsberichterstattung sollte künftig an die AWP, die je hälftig der SDA und der Deutschen Presseagentur gehört, ausgelagert werden; sechs Stellen könnten so zur AWP verschoben werden. Nach wie vor wolle man über die gewohnte Breite an nationalen und internationalen Themen berichten und alle Sprachregionen bedienen, die Quantität würde jedoch reduziert. Die beschlossenen Massnahmen seien unabhängig von dem im Herbst des Vorjahres kommunizierten Fusionsvorhaben mit Keystone, über dessen Zulässigkeit die WEKO zu diesem Zeitpunkt noch zu befinden hatte, gefällt worden. Als Grund für den Stellenabbau und die Restrukturierung gab die SDA die gesunkene Zahlungsbereitschaft bei den grossen Verlagshäusern an. Zudem orientiere sich das bisherige Tarifmodell an der Höhe der gedruckten Auflage der Zeitungen. Da diese Zahlen rückläufig seien, seien auch die Einnahmen der SDA gesunken. Die Depeschenagentur habe sich gegenüber ihren Kunden für ein neues Tarifmodell eingesetzt, das die gesamte Nutzungsreichweite der Zeitungen besser abbilden sollte, sei dabei aber auf Widerstand von Seiten der Verleger gestossen, die höhere Kosten für die Inanspruchnahme der SDA-Dienstleistungen befürchteten.
In den Medien stiess der Entscheid auf grosse Resonanz und es fielen markige Worte. Als «Aderlass» bezeichnete etwa die NZZ den angekündigten Stellenabbau und der «Tages-Anzeiger» sah die «journalistische Grundversorgung der Schweiz in Gefahr». Die Reaktion der SDA-Redaktion auf den massiven Stellenabbau war heftig und abwehrend. Insbesondere stiess der Entscheid, dass alle Mitarbeitenden, die vier Jahre oder weniger vor ihrer Pensionierung standen, mit diesen Massnahmen entlassen werden sollten, auf grosse Opposition. Die Situation spitzte sich zu, als die Verantwortlichen zehn Tage später konkretisierten, dass der grösste Teil der Kündigungen bereits Ende desselben Monats erfolgen sollte. Die Redaktion verlangte nicht nur den Verzicht auf die drastischen Massnahmen, sondern auch die Chance, eigene Lösungsvorschläge einzubringen. Da es sich um eine Massenentlassung handle, müsse der Verwaltungsrat der Belegschaft die Möglichkeit einer Konsultation einräumen. Die vorgesehene Frist von zehn Tagen reiche dazu aber nicht, kritisierte die Redaktion. Ferner sei die Geschäftsleitung selber mitschuldig an der schlechten wirtschaftlichen Situation der SDA, da sie ihren Kunden im Jahr 2018 einen Rabatt von zehn Prozent gewährt habe.
Obwohl mit dem Konsultationsverfahren einige Massnahmen revidiert wurden, so etwa die Streichung des Nachtdiensts in Sydney und die Integration des italienischsprachigen Diensts in den französischsprachigen, und zum Teil gar neue Massnahmen getroffen wurden – alle Mitarbeitenden inklusive Kader sollten nur noch in der 2. Klasse reisen –, änderte sich nichts am Entscheid der Geschäftsleitung in Bezug auf den Stellenabbau, weswegen die Redaktion in den Warnstreik und kurz darauf in einen unbefristeten Streik trat. Solidarität erfuhren die Streikenden auch von etlichen Journalistinnen und Journalisten verschiedener Verlage. Zusätzlich verfasste die Redaktion einen Brief an den Bundesrat und an das Parlament, worin sie die Sparmassnahmen als «Kahlschlag, der sich erheblich auf den Umfang und die Qualität des Angebots auswirken würde», bezeichnete. Als sich der Verwaltungsrat zu Verhandlungen bereit zeigte, nahm die Redaktion nach viertägigem Streik die Arbeit wieder auf. In die Verhandlungen ging sie mit drei Kernforderungen: Es sollten erstens das Ausmass der Kündigungen reduziert, zweitens die Kündigungsfrist um zwei Monate verlängert und drittens der Sozialplan ausgebaut werden. Gegen Ende Februar zeichnete sich ab, dass die beiden Parteien in den Verhandlungen keine Einigung würden erzielen können, weshalb ein externes Schlichtungsverfahren eingeleitet wurde. Die SDA-Führungsebene verzichtete dabei darauf, die gesetzlich ausgesprochenen Kündigungen für die Dauer des Verfahrens zu sistieren, wie dies die Belegschaft gefordert hatte. Während des Schlichtungsverfahrens blieb die Stimmung bei der SDA gedrückt. Über zwanzig Mitarbeitende verliessen die Nachrichtenagentur freiwillig, weswegen zeitweise gar der Schichtbetrieb gefährdet war. Zur Lösung dieses Problems bot die Unternehmensleitung bereits entlassenen Personen oder solchen, die von einer Pensenreduktion betroffen waren, einen temporären Vertrag an. Der Unmut gegenüber der Führung der SDA nahm in den Gewerkschaften ferner zu, als die Generalversammlung Ende April 2018 trotz des Stellenabbaus und eines Jahresverlusts beschloss, den Aktionären eine Sonderdividende von CHF 12 Mio. auszuzahlen.
Während der Arbeitsstreitigkeiten erfuhr die SDA-Spitze auch unverhohlene Kritik von Politikerinnen und Politikern aller Couleur in Bezug auf ihre operative Führung und die fehlende publizistische Strategie. Die Kritik intensivierte sich, als CEO Markus Schwab in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» die Ansicht äusserte, die SDA sei nur dem wirtschaftlichen Gewinn verpflichtet und habe keinen Service-public-Auftrag. Nach einer Anhörung von SDA-Vertreterinnen und -Vertretern hielt auch die KVF-NR in einer Medienmitteilung fest, dass die SDA zwar eine private Firma sei, die dennoch «eine neutrale Nachrichtenagentur für die gesamte Medienlandschaft der Schweiz» sein müsse. Gemäss dem Tages-Anzeiger vertraten auch einige Kommissionsmitglieder, sowohl aus dem linken als auch aus dem bürgerlichen Lager, die Ansicht, Schwab mangle es an Fingerspitzengefühl und Verständnis für die medienpolitische Bedeutung der Nachrichtenagentur. Ferner reichten die Fraktionen der Grünen, der SP und der BDP in der Frühjahrssession je eine Motion ein, die vom Bund unterstützende Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Agenturmeldungen forderten (Mo. 18.3114; Mo. 18.3025; Mo. 18.3009).
Das durch das Seco geleitete Schlichtungsverfahren fand Ende Juni zu einem Vergleich. Im Wesentlichen verpflichtete sich die Führungsebene zur Bereitstellung eines besseren Sozialplans für die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden. Die Einigung sah insbesondere eine Besserstellung von Angestellten über 60 Jahre vor. Bereits ausgesprochene Kündigungen für diese Personengruppe mussten rückgängig gemacht werden und zudem sollten alle Personen dieser Gruppe von einem Kündigungsschutz bis zur Pensionierung profitieren. Allen von Kündigung betroffenen Personen sollte ein zusätzlicher Monatslohn ausbezahlt und dazu ein Härtefallfonds mit CHF 100'000 geäufnet werden. Auf der anderen Seite musste sich die Belegschaft verpflichten, auf weitere Kampfmassnahmen zu verzichten.
Nach wie vor hing jedoch das Damoklesschwert über der SDA und erneut kursierten Gerüchte um einen weiteren Stellenabbau bei der Nachrichtenagentur: In der zweiten Jahreshälfte 2018 wurden Pläne von Tamedia bekannt, Sportmeldungen in Zukunft nicht mehr von der mittlerweile fusionierten Keystone-SDA zu beziehen. Bei Tamedia sollte die Software «Tadam» das Herunterladen von Sportresultaten von Internetplattformen übernehmen und die Informationen danach automatisch so aufbereiten, dass der journalistische Aufwand zur Erstellung des Artikels stark reduziert werden kann. Ein Verzicht auf den Bezug der Sportmeldungen durch den Grosskunden ginge für die Keystone-SDA mit CHF 1.7 Mio. Ertragseinbussen einher. Doch nicht nur Tamedia will in Zukunft auf künstliche Intelligenz setzen: Bereits beim ersten Auftritt der Keystone-SDA-Führung im Mai 2019 hatte das fusionierte Unternehmen dieselbe Strategie für die eigene Sportberichterstattung verkündet.

Massiver Stellenabbau bei der SDA

Ende März bestätigte die Tamedia AG ihre Pläne, zur Kompensation rückläufiger Werbeeinnahmen in den nächsten drei Jahren insgesamt CHF 34 Mio. einsparen zu wollen, um die angestrebte Gewinnmarge von 15% erreichen zu können. In der Westschweiz, die von den geplanten Einsparungen überproportional betroffen ist (CHF 18 Mio.), organisierten sich sogleich nach Bekanntwerden der Sparpläne spontane Protestbekundungen. Die anwesende Redaktion der „Tribune de Genève“, die neben „24heures“ und „Le Matin“ mit besonders grossen Kürzungen zu rechnen hatte, legte am späten Vormittag kurzzeitig ihre Arbeit nieder. Nach einem zweiten Treffen mit Tamedia im April informierten die zuständigen kantonalen Regierungsräte aus den Kantonen Waadt und Genf, das Medienhaus habe garantiert, sich weiterhin für den Erhalt der Medienvielfalt einzusetzen. Momentan bestünde nicht die Absicht zur Fusion oder gar zur Absetzung eines Medientitels. Darüber hinaus sei die anvisierte Gewinnmarge nicht in Stein gemeisselt.

Tamedia AG

Zu Beginn des Berichtsjahres wurde aufgrund des in jüngster Zeit dramatischen Auslastungs- und Umsatzrückgangs die Schliessung der Druckerei der „Basler Zeitung“ bekannt gegeben. Von den 96 Druckerei-Mitarbeitern erhielten drei Viertel die Kündigung. Von den verbleibenden 24 Angestellten wurden 11 Personen die frühzeitige Pensionierung angeboten. 10 Mitarbeiter sowie die drei Lehrlinge der BaZ-Druckerei wurden neu in der Tamedia-Druckzentrale in Zürich tätig, wo die „Basler Zeitung“ seit April des Berichtsjahres nun produziert wird. Die Mediengewerkschaft Syndicom forderte für jeden von der Druckereischliessung betroffenen Mitarbeitenden eine Abgangsentschädigung in der Höhe von CHF 1000 pro Dienstjahr. Diesbezügliche Uneinigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern führte am 11. Februar zu einem siebenstündigen, unangekündigten Warnstreik der Belegschaft, was für den betreffenden Tag Verzögerungen oder gar Ausfälle bei der Zeitungszustellung an die Abonnenten zur Folge hatte. Nach Beendigung des Streiks einigten sich die beiden Parteien auf eine Entschädigung von CHF 400 pro Angestellter und Dienstjahr.

Schliessung der Druckerei der „Basler Zeitung“

Nach gescheiterten Fusionsverhandlungen mit den Journalistenverbänden Impressum und dem Schweizer Syndikat Medienschaffende (SSM) gab die mit Mitgliederschwund und Defiziten kämpfende Mediengewerkschaft Comedia (ca. 13'000 Mitglieder, davon ein Fünftel Rentner) den Zusammenschluss (per 1.1.2011) mit der Gewerkschaft Kommunikation Geko (34'000, v.a. Angestellte der Post und der Swisscom, davon ungefähr 35% Rentner) bekannt. Unter dem Dach des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) vertritt die neue Syndicom Arbeitnehmende aus den Bereich Logistik, Telekom und Medien. Bis Ende 2010 ist es den Medienschaffenden nicht gelungen, den Gesamtarbeitsvertrag, der bereits 2004 ausgelaufen war, zu erneuern.

Neue Gewerkschaft Syndicom

Im Zusammenhang mit der umstrittenen BaZ-Übernahme durch Tito Tettamanti kam es im Raum Basel zu Sabotageaktionen gegen das Verteilsystem der BaZ. In einem gemeinsamen Communiqué warnten Comedia und SSM vor einem Eingriff rechtsbürgerlicher Kreise in das Schweizer Medienwesen.

Besitzerwechsel bei der BaZ

Die Medienkonvergenz und Pressekonzentration hinterliessen ihre Spuren auch auf dem Arbeitsmarkt. Wie schon in den vorangegangenen Jahren waren v.a. Redaktionsstellen der Printmedien, aber auch der einzig verbleibenden schweizerischen Presseagentur vom Arbeitsplatzabbau betroffen. Mit dem Ziel, bis Ende des Jahres 2 Mio. Fr. einzusparen, schloss die SDA ihre Regionalbureaus in Freiburg, Neuenburg sowie dem Kanton Thurgau und strich insgesamt fünf Stellen. Die Einrichtung des multimedialen Newsrooms im März führte bei Ringier zur Streichung von gegen 30 Vollzeitstellen in Redaktion und Produktion. Die LZ Medien Holding begründete die Streichung von 20 Stellen bei der „Neuen Luzerner Zeitung“ (NLZ) mit einem Einbruch des Betriebsgewinns, betonte jedoch, dass die Zahl der Beschäftigten der gesamten Gruppe (NLZ, Tele 1, Zentralschweiz am Sonntag, Online-Plattform und Radio Pilatus) zunehme. Nachdem die AZ-Mediengruppe in den beiden vorangehenden Jahren bereits 95 Stellen abgebaut hatte, gingen im Berichtsjahr in ihren Redaktionen 25 weitere Stellen verloren. Das Zusammenführen der Lokalredaktionen von „Tages-Anzeiger“ und den Zürcher Landzeitungen, nach deren Übernahme durch Tamedia führte zum Verlust von 37 weiteren Stellen, 28 davon in der Lokalredaktion des „Tages-Anzeigers“. Tamedia hatte diese ab 2004 massiv aufgestockt, um mit der Produktion von sogenannten Splitausgaben des „Tages-Anzeigers“, die Landzeitungen publizistisch zu bedrängen. Mit dem Wechsel der „Thurgauer Zeitung“ in die NZZ-Gruppe und ihrem Umbau zum Kopfblatt des „Sankt Galler Tagblatts“, verlor der Tamedia nahe „Landbote“ seine Kooperationspartnerin. Unter der Leitung seiner Chefredaktorin wurde er auf Anfang 2011 mit den anderen Zürcher Landzeitungen („Zürcher Unterländer“, „Zürcher Oberländer“, „Zürichsee-Zeitung“) in einer überregionalen Mantelredaktion zum Verbund der Zürcher Regionalzeitungen zusammengefasst. Dabei gingen weitere zehn Stellen verloren. Schliesslich gab gegen Ende Jahr auch die BaZ bekannt, eine noch unbenannte Anzahl Redaktionsstellen zu streichen.

Arbeitsmarkt

2009 kam es bei vielen Zeitungen zu einem Stellenabbau. Grund dafür war zum einen die voranschreitende Pressekonzentration, zum anderen die rückläufigen Inserateeinnahmen. Tamedia kündigte an, beim „Bund“ 19 und beim „Tages-Anzeiger“ 50 Redaktionsstellen abzubauen. Die Angestellten protestierten dagegen. Sie forderten die Einführung von Kurzarbeit und eine Reduktion der Zahl der Entlassungen durch Frühpensionierungen und freiwillige Pensenanpassungen. Die AZ Medien AG wollte ihre Belegschaft in Redaktionen, Verwaltung und Druck um 65 Stellen reduzieren. Edipresse kündigte im Herbst an, 100 Stellen zu streichen. Gegen die Sparpläne von Edipresse gab es Proteste der Arbeitnehmerorganisationen mit Kundgebungen von mehreren hundert Personen. Beim „Blick“ war durch die Zusammenlegung der Redaktionen von „Blick“, „Sonntags-Blick“, „Blick am Abend“ und „blick.ch“ in einem „Newsroom“ ein Stellenabbau absehbar. Auch die SDA baute 13 Stellen ab. Zu Entlassungen führte zudem die Einstellung der vier Gratiszeitungen „Cash“, „.ch“, „News“ und „Le Matin Bleu“.

Stellenabbau

Im Raum Zürich und St. Gallen kam es im Berichtsjahr zu mehreren Streiks von Zeitungsverträgern. Diese sind von der Zuvo AG angestellt, die je zur Hälfte der Tamedia und der NZZ-Gruppe gehört. Die Zuvo AG hatte angekündigt, die Löhne der Zeitungsverträger zu senken, wogegen diese mit den Streiks protestierten.

Streiks von Zeitungsverträgern

Der Nationalrat lehnte vier parlamentarische Initiativen aus den Reihen der SP ab. Diese hatten eine Genehmigung bisher nicht ratifizierter ILO-Abkommen für einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden bei Nachtarbeit (Rennwald, JU) (Geschäft: 07.442), bei Temporär- resp. Teilzeitarbeit (Daguet, BE (Pa.Iv. 07.444) und Goll, ZH) (Pa.Iv 07.457) sowie der Arbeitnehmendenvertreter bei Arbeitskonflikten (Levrat, FR) (Pa.Iv 07.474) verlangt. Der Bundesrat ist bei der Ratifizierung dieser Konventionen immer sehr vorsichtig. Er beantragt dem Parlament eine Genehmigung nur, wenn die entsprechende Konvention mit der innerstaatlichen Gesetzgebung deckungsgleich ist. Dass dies so bleiben soll, ist für die bürgerliche Mehrheit im Parlament der richtige Weg, weshalb weitergehende Anträge in aller Regel verworfen werden.

ILO-Abkommen

Impressum und Comedia forderten den Verlegerverband Schweizer Presse anlässlich seiner Jahresversammlung im September zu Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Deutschschweiz und das Tessin auf. Die Gewerkschaften stützten ihre Forderung auf die Vereinbarung, welche die Verleger beim Beitritt zum Presserat unterschrieben und in welcher sie das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen GAV anerkannt haben. Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument lehnte dies ab; gemäss seinem Standpunkt vermittelt die Aufnahme der Verleger in den Presserat keinen Anspruch auf Aufnahme von GAV-Verhandlungen.

Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

Wie nach den Positionsbezügen im Vorjahr zu erwarten war, gestaltete sich die Weiterführung des Gesamtarbeitsvertrags (Landesmantelvertrag, LMV) im Bauhauptgewerbe, das über 100'000 Beschäftigte (davon rund 80'000 Festangestellte) zählt, als äusserst schwierig. Im Mai beschlossen die Bauunternehmer, den seit Anfang 2006 geltenden LMV auf Ende September 2007 zu künden. Die Arbeitgeber beschuldigten die Gewerkschaften Unia und Syna, bei der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeiten zwecks der Kompensation von ausgefallenen Arbeitsstunden infolge von schlechtem Wetter und Ähnlichem nicht kompromissbereit zu sein. Auf den 1. Oktober trat die Kündigung des LMV durch die Bauunternehmer in Kraft, wobei die Arbeitgeber zugesichert hatten, sich während der vertragslosen Zeit an die Bestimmungen des alten LMV halten zu wollen. Die Gewerkschaft Unia hatte Ende September mit einer grossen Demonstration (rund 15'000 Teilnehmende) in Zürich gegen die Vertragsauflösung protestiert, und die Bauarbeiter hatten sich gemäss Angaben der Gewerkschaften in Abstimmungen auf den Bauplätzen zu rund 85% für Kampfmassnahmen ausgesprochen.

Mitte Oktober begannen die Unia und die Syna ihre kurzen Streiks auf den NEAT-Baustellen und in den Städten Genf, Bern und Neuenburg. Anfangs November legten sie für einen Tag mehr als 200 Baustellen in und um Zürich sowie in Basel lahm. Sozusagen als Begleitaktion drohte der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass er bei Nichtzustandekommen eines GAV die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien bekämpfen werde. Nachdem die Gewerkschaften die Vorsteherin des EVD, Doris Leuthard, um Vermittlung ersucht hatten, stellte sich auf deren Wunsch hin der pensionierte Seco-Spitzenbeamte Jean-Luc Nordmann als Mediator zur Verfügung. Die Gewerkschaften sistierten während der Vermittlung alle weiteren geplanten Kampfaktionen. Mitte Dezember einigten sich die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner auf einen Kompromiss, der allerdings im Januar 2008 noch von den Delegiertenversammlungen ratifiziert werden muss.

Landesmantelvertrag Streiks

Weil die Mediengewerkschaft Comedia seit Jahren Mitglieder verliert und jährlich Defizite von 1 bis 1,5 Mio Fr. erwirtschaftet, beschloss ihr Zentralvorstand, bis 2009 ein Zusammengehen mit der interprofessionellen Gewerkschaft Unia sowie ein Gewerkschaftsprojekt mit der Gewerkschaft Kommunikation zu prüfen.

Mediengewerkschaft Comedia

Beim Buntmetallverarbeiter Swissmetal Boillat im bernjurassischen Reconvilier verhärteten sich im Lauf des Januars die Fronten zwischen der Arbeitnehmerschaft, welche die volle Unterstützung der Gewerkschaft Unia und von weiten Teilen der lokalen Bevölkerung hatte, und der Unternehmensleitung zusehends. Die Belegschaft wehrte sich gegen einen Restrukturierungsplan der Firma, wonach der Giessereibetrieb in Reconvilier aufgehoben und in das Werk nach Dornach (SO) verlegt werden sollte. Dadurch hätten rund 100 der 320 Mitarbeitenden ihre Stelle in Reconvilier verloren. Am 25. Januar wurde der unbefristete Streik ausgerufen. Die Konzernleitung drohte mit Stilllegung des Betriebs, falls die Arbeit nicht umgehend wieder aufgenommen werde und entliess schliesslich 21 Kadermitarbeiter, die sich mit der Belegschaft solidarisiert hatten, sowie später rund 120 Mitarbeitende; als Kündigungsgrund für letztere Massnahme wurde ein Kundenverlust durch den Streik ins Feld geführt.

In dieser schier ausweglosen Situation schaltete sich Bundesrat Deiss, Vorsteher des EVD ein, empfing Vertreter beider Konfliktparteien zu getrennten Gesprächen und schlug schliesslich die Einsetzung eines Mediators in der Person des Unternehmers Rolf Bloch vor. Nach 30 Tagen wurde der Streik ausgesetzt und die Verhandlungen unter Leitung von Bloch aufgenommen, nachdem die Geschäftsleitung zugesichert hatte, dass sie die angedrohten Strafanzeigen gegen die Streikenden nicht eingereicht hatte. In der Folge wurden auch einige der ausgesprochenen Kündigungen zurückgezogen. Zudem wurde ein neutraler Experte eingesetzt, der die betriebswirtschaftliche Lage in Reconvilier durchleuchten sollte. Dieser empfahl den Konfliktparteien, sich auf die Weiterführung der Giesserei während maximal vier Jahren zu einigen. Entlassene Mitarbeiter sollen im Rahmen der Möglichkeiten des Unternehmens wieder eingestellt und in Reconvilier wieder ein Werkleiter eingesetzt werden. Die Umsetzung der Massnahmen hätte eine neutrale Gruppe überwachen sollen. Von dieser externen Kontrolle wollte die Geschäftsleitung allerdings nichts wissen, sie setzte die Mediation aus und erklärte, die Empfehlung in Eigenregie umsetzen zu wollen.

Die von der langen Kampfdauer zermürbte Belegschaft stimmte schliesslich zu. Entgegen der Forderung der Gewerkschaft wollte das Unternehmen auch keinem Sozialplan für die letztlich 111 Entlassenen zustimmen, sondern einen Sozialfonds für die Betroffenen einrichten, an dessen Finanzierung sich die Firma und die Unia, die von der Geschäftsleitung stets als „Brandstifterin“ bezeichnet worden war, zu gleichen Teilen beteiligen sollten. Dies bezeichnete die Gewerkschaft umgehend als absurd, da es von Gesetzes wegen vorgesehen sei, dass der Sozialplan ausschliesslich vom entlassenden Betrieb finanziert werde; sie zog die Swissmetal vor das Branchen-Schiedsgericht. Diese konterte damit, dass sie von der Unia einen Schadenersatz zwischen CHF 5 und 10 Mio. für die durch den Streik verursachte Produktionseinbusse verlangte, da die Gewerkschaft trotz der in der Metall- und Maschinenindustrie geltenden Friedenspflicht den Streik aktiv unterstützt und sogar noch angeheizt habe.

Streiks bei Swissmetal in Reconvillier

Die Verhandlungen zwischen Verlegern und den Mediengewerkschaften Comedia und Impressum endeten im Berichtsjahr ohne Ergebnis. In der Romandie lehnte die Gewerkschaft Impressum das Angebot der Verleger für einen neuen Kollektivvertrag ab und verlangte eine automatische Indexierung der Löhne an den Lebenshaltungskosten. In der Deutschschweiz schaltete das Volkswirtschaftsdepartement auf Ersuchen der Mediengewerkschaft Comedia die eidgenössische Schlichtungsstelle ein. Die Verleger hatten sich dagegen ausgesprochen, daher konnte die Einigungsstelle lediglich vermitteln. Als Schiedsstelle kann sie nur dann auftreten, wenn beide Seiten zustimmen.

Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

Der Arbeitskonflikt beim Buntmetallverarbeiter Swissmetal Boillat im bernjurassischen Reconvilier brach im November wieder offen aus. Der Anlass war diesmal der Entscheid der Unternehmensleitung, den Giessereibetrieb im Werk Reconvilier aufzuheben und in das Werk Dornach (SO) zu verlagern. Im Gegensatz zum Vorjahr kam es aber noch nicht zu einem Streik.

Streiks bei Swissmetal in Reconvillier

Im Kanton Zürich legten im Juli rund 100 Chauffeure der Firma, welche die Konzession für den Taxibetrieb am Flughafen Kloten besitzt, ihre Arbeit für fünf Tage nieder. Die Lohnforderungen der von der Gewerkschaft Unia vertretenen Taxifahrer wurden teilweise erfüllt. Im Kanton Tessin traten im Herbst 22 Beschäftigte der Schifffahrtgesellschaft Luganersee für fünf Tage in den Ausstand. Sie protestierten damit gegen Entlassungen und stellten die Aktion ein, nachdem Gespräche über einen Sozialplan vereinbart worden waren.

Taxibetrieb am Flughafen Kloten Schifffahrtgesellschaft Luganersee

Nachdem der Gesamtarbeitsvertrag der Pressebranche 2004 ausgelaufen war, blieben im Berichtsjahr die Fronten hart. Der Verband Schweizer Presse lehnte es weiterhin ab, Gespräche mit den Journalistenverbänden Comedia und Impressum zu führen, solange von diesen Mindestlöhne gefordert werden. Die Verleger plädierten weiterhin für eine Lösung der Lohnfrage auf Betriebsebene und verabschiedeten an ihrer Jahrestagung einen Katalog von Mindeststandards für individuelle Arbeitsverträge, den sie im Alleingang, das heisst ohne Konsultation der Gewerkschaften erarbeitetet hatten.

Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

Im Januar nahmen die rund 150 Beschäftigten des Zigarettenfilter-Herstellers Filtrona in Crissier (VD) ihren im Dezember des Vorjahres abgebrochenen Streik wieder auf. Hauptstreitpunkt war die Höhe der im Rahmen eines Sozialplans vom Unternehmen auszuschüttenden Entschädigung im Falle einer Betriebsschliessung. Nach gut einer Woche gaben die Streikenden auf und akzeptierten den zwischen der Gewerkschaft Comedia und der britischen Firma ausgehandelten und um eine Beschäftigungsgarantie bis Juni ergänzten Sozialplan. Am 10. Juni wurde die Betriebsstätte in Crissier endgültig geschlossen.

Streiks bei Filtrona