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Der Ständerat beugte sich in der Herbstsession 2023 über eine Motion der APK-NR zur sozialpartnerschaftlichen Lösung im EU-Dossier. Wie Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG) ausführte, war die vorberatende APK-SR zum Schluss gekommen, dass der Vorstoss abgelehnt werden soll. Dies liege vor allem daran, dass aktuell eine andere europapolitische Lage vorherrsche als zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion. Der Bundesrat sei nun mit «seinem Plan zur Stabilisierung wie auch zur Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU» wesentlich weiter. So habe er im Juni 2023 die wichtigsten Punkte und das weitere Vorgehen zur Erarbeitung eines Verhandlungsmandats mit der EU festgelegt. Die Annahme und Umsetzung der Motion und damit das Herauslösen des Aspekts der flankierenden Massnahmen aus dem gesamten Prozess würden aus Sicht der Kommission das weitere Vorgehen unnötig verkomplizieren und verzögern. Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin riet von einer Annahme der Motion ab. Er erläuterte, inwiefern die Sozialpartner bereits heute eng in die Arbeiten des Bundes im Hinblick auf neue Verhandlungen mit der EU involviert sind. Anschliessend lehnte der Ständerat die Motion stillschweigend ab.

Sozialpartnerschaftliche Lösungen im EU-Dossier (Mo. 22.3871)

Im Dezember 2020 reichte Diana Gutjahr (svp, TG) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen zu ändern. Einerseits sollten die Bestimmungen zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch anderslautenden kantonalen Bestimmungen vorgehen. Andererseits sollten GAV gleichzeitig die Rechtsgleichheit nicht verletzen und dem zwingenden Recht des Bundes nicht widersprechen dürfen. Ursprung der Forderung war ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2017, wonach der im Kanton Neuchâtel geltende Mindestlohn Vorrang gegenüber dem schweizweit allgemeinverbindlich erklärten GAV besitzt. Gemäss der Motionärin habe dieser Entscheid zu Rechtsunsicherheit unter Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten GAV geführt. Ein ähnliches Anliegen reichte tags darauf Ständeratsmitglied Erich Ettlin (mitte, OW; Mo. 20.4728) ein. Der Bundesrat beantragte die Motion Gutjahr zur Ablehnung, da damit die kantonale Kompetenz, sozialpolitische Regelungen zu definieren, eingeschränkt würde. Zudem sei es problematisch, wenn GAV als Vereinbarungen zwischen privaten Parteien kantonalen Gesetzen, die im Vergleich zu allgemeinverbindlich erklärten GAV eine höhere «demokratische Legitimation» besitzen, vorgehen sollten. Im Dezember 2022 wurde die Motion Gutjahr abgeschrieben, da sie nicht innerhalb der zweijährigen Frist behandelt worden war.

Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen (Mo. 20.4649)
Dossier salaire minimum: Priorité aux conventions collectives de travail ou aux conventions cantonales

Im Rahmen der Wintersession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit der Motion von Ständerat Erich Ettlin (mitte, OW), die den Bundesrat beauftragen wollte, allgemeinverbindlich erklärte GAV zu Mindestlöhnen oder Ferienansprüchen gegenüber kantonalen Regelungen als vorrangig zu erklären. Zuvor hatte die WAK-NR mit 11 zu 10 Stimmen beantragt, die Motion anzunehmen. Einen bundesrätlichen Vorschlag auf Änderung der Motion hatte sie mit demselben Stimmverhältnis abgelehnt. In insgesamt 34 Wortmeldungen tauschten sich die Nationalrätinnen und Nationalräte in der Folge zu dieser Frage aus. Kommissionssprecher Fabio Regazzi (mitte, TI) betonte in der Debatte, dass der geografische Geltungsbereich der GAV weiter gefasst sei als derjenige der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen – Erstere gelten für die ganze Schweiz oder für mehrere Kantone. Deswegen sollen die GAV Vorrang gegenüber kantonalen Regelungen geniessen. Eine Minderheit Wermuth (sp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion. Der Minderheitensprecher argumentierte, dass die kantonalen Regelungen durch direktdemokratische Entscheidungen der kantonalen Stimmbevölkerung legitimiert seien und aus diesem Grund Vorrang gegenüber den Regelungen im GAV hätten, die einen Vertrag zwischen privaten Akteuren darstellten, wie Bundesrat Guy Parmelin ergänzte. Folglich verstosse ein Vorrang der allgemeinverbindlichen GAV gegenüber den kantonalen Regelungen gegen die den Kantonen durch die Verfassung übertragenen Kompetenzen. Trotz dieses Einwandes des Bundesrates nahm der Nationalrat die Motion mit 95 zu 93 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) knapp an. Unterstützt wurde sie von der SVP-, der FDP- und der Mitte-Fraktion.

Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen (Mo. 20.4738)
Dossier salaire minimum: Priorité aux conventions collectives de travail ou aux conventions cantonales

Im Juni 2022 reichte die APK-NR eine Motion ein, mit der sie sich für sozialpartnerschaftliche Lösungen im EU-Dossier einsetzte. Sie wollte den Bundesrat damit beauftragen, im EU-Dossier mit den Sozialpartnern eine tragfähige Einigung zu finden, wie den Schweizer Anliegen beim Lohnschutz und beim Schutz der Sozialwerke Rechnung getragen werden kann. Zudem sollte der Bundesrat dem Parlament regelmässig Bericht über die Entwicklungen der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern erstatten und Schutzklauseln in den zentralen Fragen der Personenfreizügigkeit – insbesondere den flankierenden Massnahmen – mit der EU prüfen und diese dem Parlament vorlegen. Die Kommissionsmehrheit sah den Hauptgrund für den Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen in der «einseitigen Aufkündigung der sozialpartnerschaftlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen in der Europapolitik [...] durch den Bundesrat», indem sich dieser entschied, das Verhandlungsergebnis zum institutionellen Rahmenabkommen aufgrund offener Punkte bei den flankierenden Massnahmen und der Unionsbürgerrichtlinie vorerst nicht zu paraphieren. Nun müsse der sozialpartnerschaftliche Konsens wiederhergestellt werden, bevor eine breite inländische Abstützung für weitere Schritte hin zu einem guten bilateralen Verhältnis hergestellt werden könne, so die APK-NR. Es brauche ein «inländisches Commitment» zwischen Sozialpartnern und jenen Parteien, die an einer Weiterführung des institutionellen Verhältnisses mit der EU interessiert seien, damit der Schutz der Löhne und des Sozialsystems in künftigen Abkommen gesichert seien. Eine Kommissionsminderheit Portmann (fdp, LU) beantragte die Ablehnung der Motion.

In seiner Stellungnahme anerkannte der Bundesrat zwar die Bedeutung der Sozialpartner in der Europapolitik, hielt jedoch entgegen, dass er deren Anliegen bereits bei den Verhandlungen über das InstA Rechnung getragen habe. Sie seien auch in allen Verhandlungsschritten involviert gewesen, unter anderem bei der 2019 durchgeführten Konsultation. Ab Mitte 2019 habe man die Sozialpartner zudem bei der Lösungssuche in den drei noch offenen Punkten miteinbezogen. Auch nach dem Abbruch der Verhandlungen seien ihre Positionen berücksichtigt worden, zuletzt bei einem Austausch mit Bundesrätin Keller-Sutter und Bundesrat Parmelin im Mai 2022.
Zur zweiten Forderung – der Information des Parlaments – erklärte der Bundesrat, dass die aussenpolitischen Kommissionen laufend über europapolitische Aktualitäten informiert und gegebenenfalls sogar konsultiert würden. Eine regelmässige Berichterstattung im Parlament würde jedoch die Schweizer Verhandlungspositionen offenlegen und damit die Verhandlungsposition der Schweiz schwächen. Zusätzliche Schutzklauseln seien nicht nötig, da die Schweiz bereits jetzt für den Fall von «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Störungen» temporär vom FZA abweichende Massnahmen ergreifen könne, sofern die EU damit einverstanden sei. Der Bundesrat beantragte dementsprechend die Ablehnung der Motion.

In der Herbstsession 2022 befasste sich der Nationalrat mit der Motion seiner aussenpolitischen Kommission. Gerhard Pfister (mitte, ZG) erklärte im Namen der APK-NR, dass ein europapolitischer Konsens zwischen Sozialpartnern und Parteien der Grundstein für eine glaubwürdige und verbindliche Verhandlungsposition der Schweiz darstelle. Nur so könne eine erarbeitete Lösung auch einem allfälligen Referendum standhalten. Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) forderte den Nationalrat im Namen seiner Minderheit hingegen auf, den Kommissionsvorstoss abzulehnen. Er resümierte, dass die Arbeitgeberschaft zu Konzessionen bereit sei, während die Gewerkschaften nicht von ihrer Maximalforderung abrückten, den gesamten Personenfreizügigkeitskreis von der Streitschlichtung auszunehmen. Er warb daher dafür, dass man auch ohne Gewerkschaften eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für gute flankierende Massnahmen gewinnen könne. Bundesrat Parmelin stellte zu Beginn seiner Stellungnahme klar, dass die Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen in der Europapolitik grosses Gewicht besässe. Die im Motionstext erwähnte Aufkündigung der sozialpartnerschaftlichen Rahmenbedingungen sei denn auch nicht einseitig gewesen. Er versprach, dass der Gesamtbundesrat den Dialog mit den Sozialpartnern im Hinblick auf die zukünftigen Verhandlungen mit der EU fortführen werde, und beantragte die Ablehnung der Motion. Die grosse Kammer nahm diese mit 104 zu 80 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen der Willen der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion jedoch an.

Sozialpartnerschaftliche Lösungen im EU-Dossier (Mo. 22.3871)

Im Rahmen der Sommersession 2022 beschäftigte sich der Ständerat nochmals mit der Motion von Ständerat Eich Ettlin (mitte, OW) nachdem diese im WAK-SR beraten worden war. Kommissionssprecher Alex Kuprecht (svp, SZ) erklärte, dass die Mehrheit der Kommission als problematisch erachtete, Gesamtarbeitsverträge dem kantonalen Recht vorzuziehen, da Gesamtarbeitsverträge private Vereinbarungen darstellen, die nicht auf der gleichen demokratischen Legitimation basieren wie Mindestlöhne. Diese würden von den Kantonen basierend auf demokratischen Entscheidungen der kantonalen Bevölkerung eingeführt. Aus diesem Grund wolle die Mehrheit der Kommission verhindern, dass in die kantonale Souveränität eingegriffen werde. Die Kommissionsminderheit befürchte hingegen, dass es für die Betriebe schwierig nachvollziehbar ist, einer privatrechtlichen Vereinbarung wie einem GAV aufgrund eines Bundesratsbeschlusses zwingend zu unterstehen und gleichzeitig die öffentlichen rechtlichen kantonale Bedingungen einzuhalten. Bundesrat Parmelin (svp, VD) präzisierte im Rahmen der Debatte, dass ein GAV ein Vertrag zwischen privaten Akteuren sei und auch dann ein privater Vertrag bleibe, wenn er schweizweit für allgemeinverbindlich erklärt werde. Der Ständerat nahm die Motion schliesslich mit 28 zu 16 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen (Mo. 20.4738)
Dossier salaire minimum: Priorité aux conventions collectives de travail ou aux conventions cantonales

Im Dezember 2020 reichte Erich Ettlin (mitte, OW) eine Motion ein, mit der er dafür sorgen wollte, dass allgemeinverbindlich erklärte GAV gegenüber kantonalen Regelungen Vorrang hätten. Zudem müssten GAV die Rechtsgleichheit und das zwingende Bundesrecht einhalten. Begründet wurde die Motion mit einem Bundesgerichtsurteil von 2017, wonach Mindestlöhne im Kanton Neuenburg auch in Branchen angewendet werden können, die einen allgemeinverbindlich erklärten GAV kennen. Eine Aushebelung der GAV sei zudem beim Mindestlohn, beim 13. Monatslohn und dem Ferienanspruch möglich, weshalb diese Bereiche im AVEG neu geregelt werden müssten. Der Bundesrat empfahl die Motion im Februar 2021 zur Ablehnung, da kantonale Gesetze eine höhere demokratische Legitimation aufwiesen als ein GAV als privatrechtliche Vereinbarung. Gemäss OR gehe zwingendes kantonales Recht überdies einem GAV vor. Hingegen lägen Bestimmungen bezüglich eines 13. Monatslohns oder Ferien nicht im Kompetenzbereich der Kantone, sondern des Bundes.
Im Rahmen der Debatte in der Frühjahrssession 2021 schlug Ständerat Christian Levrat (sp, FR) mittels Ordnungsantrag vor, die Motion zur Vorprüfung an die WAK-SR zu überweisen. Damit könne das Thema des GAV und der Mindestlöhne zusammen mit ähnlichen Aspekten, etwa der Flexibilisierung der Arbeitszeit und dem Lohnschutz, besprochen werden. Ständerat Ettlin zeigte sich mit dem Vorschlag von Levrat einverstanden und der Ständerat stimmte der Überweisung stillschweigend zu.

Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen (Mo. 20.4738)
Dossier salaire minimum: Priorité aux conventions collectives de travail ou aux conventions cantonales