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  • Allocations pour perte de gain en cas de service

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Neben der Weiterentwicklung der Armee, dem organisatorischen und strukturellen Grossprojekt der Streitkräfte, lancierte das Verteidigungsdepartement zusätzlich eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems. Unter dem Vorsitz von alt Nationalrat Arthur Löpfe soll diese „Studiengruppe“ zusammen mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der betroffenen Verbände bis Mitte 2015 einen Bericht vorlegen, um aufzuzeigen, wie die Zukunft des Dienstpflichtsystems aussehen könnte. Wünschenswert wäre ein Erkenntnisgewinn in Fragen um einen Zusatzbedarf nach Dienstleistenden in ausserordentlichen Lagen, die Gesamtanzahl Dienstleistender, die Durchlässigkeit zwischen den Organisationen (Armee, Zivilschutz, Zivildienst) sowie Abrechnungsfragen im Rahmen der Erwerbsersatzordnung. Damit sollen Aspekte aufgenommen werden, die bei der Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und Zivilschutzes im Nachgang an die Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht" und in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen aufgeworfen worden waren. Die Studiengruppe soll Lösungsvorschläge unterbreiten, die mit der Priorität der Militärdienstpflicht und dem Milizprinzip, jedoch auch mit dem Zwangsarbeitsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Hauptaugenmerk liegt dabei explizit auf dem Dienstpflichtsystem, wobei alternative Formen eines gesellschaftsdienlichen Sozialeinsatzes mitgeprüft werden sollen und nicht auf einer Restrukturierung der Armee als Verteidigungsinstitution.

Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems
Dossier: Développement du système de l'obligation de servir

2004 hatte der Nationalrat ein Postulat seiner SGK verabschiedet, das den Bundesrat ersuchte, einen Bericht auszuarbeiten, der die Doppelspurigkeiten der Militärversicherung (MV) mit den anderen Sozialversicherungen aufzeigt und Lösungen vorschlägt, um sie zu vermeiden. Der Bericht kam zum Schluss, dass das aktuelle System, das die verfassungsmässige Aufgabe einem einzigen Versicherer, nämlich der MV, überträgt, optimal ist. Das System ist einfacher und kostengünstiger und ermöglicht zudem, Gesundheitsschäden, die eine Invalidität zur Folge haben, frühzeitig zu erkennen, rasch darauf zu reagieren und so die Leistungskosten zu senken. Der Bericht zeigte zudem auf, dass den Militärversicherten durch die Tatsache, dass sie auch von anderen Sozialversicherungen Leistungen beziehen können, kein finanzieller Vorteil erwächst. Die Koordinationsregeln, die zwischen den Sozialversicherungen bestehen, funktionieren gut und erlauben, Überentschädigungen zu vermeiden.

Doppelspurigkeiten der Militärversicherung

Da er dies mit seiner Unterstützung der diesbezüglichen Motion Stähelin (cvp, TG) mit veranlasst hatte, stimmte auch der Nationalrat diskussionslos der Übertragung der Militärversicherung (MV) an die SUVA zu. Mit Wirkung auf den 1. Juli des Berichtsjahres wurde das Bundesamt für Militärversicherung aufgelöst und sein Aufgabenbereich der SUVA angegliedert. Die MV bleibt jedoch eine eigenständige Sozialversicherung mit Finanzierung durch den Bund. Sie wird als Abteilung innerhalb des Departements Versicherungsleistungen und Rehabilitation (SuvaCare) geführt. Die SUVA übernahm das gesamte MV-Personal.

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat (05.3650) Recordon (gp, VD), welches den Bundesrat ersucht, die Organisation der SUVA im Hinblick auf die Grundsätze der Good Governance (best practices of corporate governance) zu überprüfen.

Loi fédérale sur le transfert à la CNA de la gestion de l’assurance militaire (MCF 04.025)

Gemäss Vox-Analyse verhalf vor allem das gegenüber 1999 veränderte Abstimmungsverhalten der Männer der Vorlage zum Durchbruch. Während in der letzten Abstimmung lediglich 41% der Männer für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub votiert hatten, waren es diesmal 61%. Der Ja-Stimmenanteil der Frauen stieg von 44 auf 52%. Mit 81% am deutlichsten nahm die Generation der 18- bis 29-Jährigen die Vorlage an. Der „Röstigraben“ brach weniger stark auf als 1999. Gleich wie damals nahm die lateinische Schweiz die Vorlage deutlich an, während die Deutschschweiz sie ablehnte, diesmal allerdings nur knapp mit 51% Nein-Stimmen (1999: 71%). Die Annäherung der Sprachregionen war darauf zurückzuführen, dass die kleinen und mittleren deutschschweizerischen Städte dem bezahlten Mutterschaftsurlaub jetzt klar zustimmten. Die Sympathisanten der SVP legten zu 86% ein Nein in die Urne, jene der SP zu 97% ein Ja. Die Anhängerschaften der FDP und CVP nahmen die Vorlage an, allerdings nicht sehr deutlich. Als Hauptmotive für die Zustimmung wurden Gründe der sozialen Gerechtigkeit, des nicht eingelösten Verfassungsauftrags und der Familienpolitik genannt.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Im Abstimmungskampf begründeten die Gegner, zu denen auch die SVP-Frauen Schweiz sowie einige rechtsbürgerliche Abweichler aus der FDP gehörten, ihre Ablehnung vor allem mit dem ordnungspolitischen Argument, dass kein weiterer Ausbau des Sozialversicherungssystems mehr erfolgen dürfe. Sie machten geltend, die Geburtskosten seien durch das KVG abgedeckt, weshalb der über 50-jährige Verfassungsauftrag zum Mutterschutz erfüllt sei. Kinder seien zudem eine Privatsache; ihre Polemik gegen die Gesetzesänderung gipfelte denn auch im Begriff der „Staatskinder“, die es zu verhindern gelte. Zudem bemängelten sie, dass lediglich erwerbstätige Mütter in den Genuss von Leistungen kämen. Letztere Begründung war besonders bemerkenswert, da die gleichen Gegner 1999 die Vorlage einer Mutterschaftsversicherung gerade deshalb bekämpft hatten, weil auch die nichterwerbstätigen Mütter einbezogen werden sollten. Die Befürworter, mit Ausnahme der SD und der Lega alle anderen Parteien, machten für ihre Unterstützung den nie eingelösten Verfassungsauftrag von 1945 geltend sowie Anliegen der Familien- und der Gleichstellungspolitik. Sie unterstrichen, dass es sich eben gerade nicht um eine neue Sozialversicherung handle, sondern um die Ausdehnung der bestehenden EO, an welche die erwerbstätigen Frauen seit jeher Lohnbeiträge bezahlen, in den allermeisten Fällen ohne je Leistungen daraus zu beziehen. Die Befürworter erhielten prominente Unterstützung von den drei früheren Bundesrätinnen Dreifuss (sp), Kopp (fdp) und Metzler (cvp), denen sich über 60 ehemalige Parlamentarierinnen anschlossen.

Uneinheitlich war die Haltung der Wirtschaft, die fünf Jahre zuvor massiv zum Scheitern einer Mutterschaftsversicherung beigetragen hatte. Der Arbeitgeberverband anerkannte zwar, dass unter dem Strich die Wirtschaft eher entlastet würde, angesichts der starken ordnungspolitischen Opposition in seinen Reihen beschloss er aber Stimmfreigabe. Economiesuisse war mehrheitlich ablehnend eingestellt, wollte sich aber nicht exponieren und gab die Stimme ebenfalls frei. Der Vorstand des Gewerbeverbandes, dessen Direktor, Pierre Triponez (fdp, BE), zusammen mit Frauen aus den anderen Bundesratsparteien die nun vorliegende Lösung initiiert hatte, stellte sich klar hinter die Vorlage, konnte aber nicht die ganze Basis um sich scharen.

In der Volksabstimmung vom 26. September wurde die Gesetzesänderung mit 55,5% Ja-Stimmen klar angenommen. Am deutlichsten stimmten die Westschweizer Kantone Waadt (81,1% Ja), Jura (79,6%), Genf (79,5%) und Neuenburg (74,7%) sowie das Tessin (66,7%) zu, am schwächsten der Kanton Appenzell Innerrhoden (26,9%), gefolgt von Schwyz (32,3%) und Glarus (34,2%). Von den 17 Städten mit mehr als 30'000 Einwohnern lehnte einzig Schaffhausen den bezahlten Mutterschaftsurlaub ab, ein deutliches Zeichen, dass im urbanen Milieu heute die Berufstätigkeit der Frauen eine Selbstverständlichkeit ist, welche auch die Einstellung zur Frage des Erwerbsersatzes geprägt hat.

Die Gesetzesänderung wird Mitte 2005 in Kraft treten und stellt grosszügigere Regelungen wie etwa im Kanton Genf nicht in Frage.


Abstimmung vom 26. September 2004

Beteiligung: 53,8%
Ja: 1'417'159 (55,5%)
Nein: 1'138'580 (44,5%)

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SP, GP, LPS, CSP, EVP, EDU, PdA; SGB, Travail.Suisse, KV Schweiz; SGV, Gastrosuisse
– Nein: SVP (2*), SD, Lega
– Stimmenthaltung: Economiesuisse, SAGV
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Anfang Mai verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Übertragung der Führung der Militärversicherung (MV) an die SUVA. Die MV soll von der SUVA als eigenständige Sozialversicherung geführt und deren Leistungen sowie Verwaltungskosten weiterhin vom Bund finanziert werden. Armee und Bevölkerungsschutz XXI werden, insbesondere bei den Milizangehörigen der Armee, zu einer Abnahme der Versichertenbestände bei der MV führen. SUVA und MV weisen zudem, trotz unterschiedlichem gesetzlichem Auftrag, etliche Gemeinsamkeiten im Bereich der Leistungen und der Schadensabwicklung auf. Durch die organisatorische Eingliederung werden Synergien entstehen, die mittelfristig zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führen sollen. Die Versicherungsleistungen der MV sind grundsätzlich nicht betroffen. Der Ständerat stimmte dem Transfer einstimmig zu.

Obgleich die Botschaft bereits absehbar war, nahm der Nationalrat eine Motion (03.3346) des Ständerats an, welche diese Eingliederung verlangte, sowie ein Postulat (04.3205) seiner SGK, das den Bundesrat ersucht, einen Bericht über Doppelspurigkeiten zwischen der Militärversicherung und den anderen Sozialversicherungen zu erstellen.

Loi fédérale sur le transfert à la CNA de la gestion de l’assurance militaire (MCF 04.025)

Im Nationalrat wehrte sich Triponez vehement gegen einen Einbezug der Adoption. Er machte insbesondere geltend, dass – anders als bei leiblicher Geburt – im Arbeitsrecht kein Arbeitsverbot während acht Wochen nach einer Adoption bestehe. Deshalb sei die Lösung des Ständerates sowohl aus sachlichen wie auch referendumspolitischen Gründen abzulehnen. Mit 90 zu 60 Stimmen setzte er sich gegen Maury Pasquier (sp, VD) durch, welche aus Gründen der Gerechtigkeit auch den Adoptivmüttern Leistungen gewähren wollte. In der Frage der Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit schloss sich die grosse Kammer hingegen der kleinen an. Der Ständerat hielt im Grundsatz daran fest, dass seine Lösung bezüglich Adoption ihre Berechtigung habe, insbesondere da sie kaum mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Aus abstimmungstaktischen Überlegungen schloss er sich aber mit 21 zu 12 Stimmen dem Nationalrat an. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage im Nationalrat mit 146 zu 41 Stimmen; dagegen stimmten lediglich eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion sowie einige Rechtsfreisinnige; im Ständerat wurde sie mit 31 zu 6 Stimmen angenommen.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 wurde eine stossende Privilegierung von Militärpersonen im Bereich der Kranken- und Nichtberufsunfallversicherung eliminiert. Diese Bundesangestellten waren bisher auch ausserhalb ihres beruflichen Einsatzes der Militärversicherung unterstellt, für welche der Bund vollumfänglich die Prämien übernimmt. Neu müssen diese Personen der MV gegenüber Prämien entrichten, welche der Grundversicherung gemäss KVG und der Nichtberufsunfallversicherung gemäss UVG entsprechen. Die Änderung wurde von beiden Kammern diskussionslos angenommen und trat umgehend auf den 1.1.2004 in Kraft.

Entlastungsprogramm 2003

Angesichts des Umstandes, dass mit der Armee XXI der Bestand der Dienstleistenden zurückgehen wird, gleichzeitig auch die Zahl der in der SUVA Versicherten abnimmt, wodurch die Grundkosten pro Versicherten in beiden Versicherungen wachsen, überwies der Ständerat im Einverständnis mit dem Bundesrat diskussionslos eine Motion Stähelin (cvp, TG), die verlangt, den Vollzug der Militärversicherung der SUVA zu übertragen, wobei der Bund für diesen Bereich Risikoträger bleibt.

Vollzug der SUVA zu übertragen

Im Rahmen der Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit der – ausgehend von einer vom Nationalrat angenommen parlamentarischen Initiative – ein Mutterschaftstaggeld von 80% des vor der Niederkunft erzielten Erwerbseinkommens eingeführt werden soll, wurden im Gegenzug auch die Taggelder der Dienstleistenden im Militär- und Zivildienst von 65 auf 80% des entgehenden Lohnes (bis zur Höhe des maximal versicherbaren Salärs) angehoben, womit eine Gleichstellung beim Erwerbsausfall und eine Harmonisierung mit den Taggeldern der Unfallversicherung und der IV erreicht wurde. Da der Bundesrat in der Zwischenzeit in Ausführung einer als Postulat überwiesenen Motion des Nationalrats vorgeschlagen hatte, die Rekrutenentschädigung mit der Einführung von «Armee XXI» von 20 auf 25% des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung zu erhöhen, beantragte die Kommission erfolgreich, den bundesrätlichen Entwurf nicht separat zu behandeln, sondern direkt in diese Revision einzubeziehen. Diesem Entscheid schloss sich der Nationalrat stillschweigend an und übernahm auch diskussionslos die vorgeschlagenen Erhöhungssätze.

Revision des Erwerbsersatzgesetzes Taggelder der Dienstleistenden

In der Sommersession behandelte der Ständerat die durch eine parlamentarische Initiative des Nationalrats initiierte Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit welchem der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Mütter ausdehnt wird, die im Zeitpunkt der Niederkunft als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigerwerbende im Sinn des Sozialversicherungsrechts gelten oder die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten. Ihnen wird während 14 Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung gewährt, die 80% des durchschnittlichen versicherten Lohnes beträgt, welcher vor dem Verdienstausfall erzielt wurde. In seinem Eintretensvotum betonte der Sprecher der Kommission, es handle sich nicht um eine eigenständige Mutterschaftsversicherung im Sinn eines neuen Sozialversicherungszweiges, sondern es werde – mit der Finanzierung über die EO – ein bisheriges Instrument ausgebaut, weshalb die zusätzlichen Administrativkosten gering seien. Forster (fdp, SG) betonte, eine Mutterschaftsversicherung gehöre „zu den vordringlichen politischen Aufgaben“. Mehrere Rednerinnen erklärten, auch wenn das Volk dreimal entsprechende Vorlagen abgelehnt habe, so sei der Verfassungsauftrag doch nie in Frage gestellt worden.

Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, obgleich die SVP die Vorlage als „ordnungspolitischen Sündenfall“ bezeichnete, da damit der Sozialstaat weiter ausgebaut und die Eigenverantwortung der Familien geschwächt werde, sowie als „Zwängerei“ gegenüber dem Ergebnis der letzten Volksabstimmung. Für die meisten erstaunlich war die Argumentation von Germann (svp, SH), er widersetze sich dem Vorschlag deshalb, weil nur die erwerbstätigen Mütter berücksichtigt würden; dabei war es 1999 gerade die SVP gewesen, welche die Mutterschaftsversicherung mit dem Argument bekämpft hatte, der Einbezug der nichterwerbstätigen Frauen sei nicht statthaft. Bei der Detailberatung versuchte Jenny (svp, GL) noch einmal, auf die Einführung eines Mutterschaftstaggelds zurückzukommen, scheiterte aber mit 30 zu 8 Stimmen deutlich. Bei den meisten Bestimmungen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an, wobei er aber die Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit, die zu einem Anspruch führt, von drei auf fünf Monate ausdehnte. In einem Punkt schuf er allerdings eine gewichtige Differenz zur grossen Kammer: Mit 25 zu 10 Stimmen folgte er dem Antrag der Kommission, die Anspruchsberechtigung auch auf Fälle von Adoption auszudehnen, allerdings in eingeschränkter Form (lediglich vier Wochen, und nur, falls das zu adoptierende Kind jünger als vier Jahre ist). Forster (fdp, SG) machte vergebens geltend, damit lege man der Vorlage unnötig Stolpersteine in den Weg, weshalb es der Nationalrat auch ausdrücklich vermieden habe, die Adoption zu berücksichtigen. Vor den Beratungen hatten auch der Initiant und die drei Initiantinnen des Modells – Triponez (fdp, BE), Haller (svp, BE), Meyer (cvp, FR) und Fehr (sp, ZH) – erfolglos an den Ständerat appelliert, das Fuder nicht zu überladen.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Noch bevor der Mutterschaftsurlaub im Ständerat behandelt wurde, forderte Nationalrat Blocher (svp, ZH) seine Partei zum Referendum auf. Dieses wurde im Sommer von der Delegiertenversammlung fast einstimmig beschlossen. Sukkurs erhielt die SVP von einigen rechtsfreisinnigen Parlamentariern. Der Arbeitgeberverband, der 1999 noch die Nein-Parole ausgegeben hatte, winkte nun ab; er hatte zwar aus ordnungspolitischen Gründen keine Freude an der Vorlage, bezeichnete sie aber als das kleinere Übel als eine Lösung über das OR. Vom Gewerbeverband war ebenfalls keine Unterstützung für das Referendum zu erwarten, ist doch die neue Lösung, welche vor allem die KMU entlastet, massgeblich von dessen Direktor eingebracht worden.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Im Vorjahr hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) für einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten Mutterschaftsurlaub Folge gegeben und seine Fachkommission (SGK) mit der konkreten Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt. Diese sprach sich für einen vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub für unselbständig und selbständig erwerbstätige Mütter aus, mit einem Erwerbsersatz von 80% des vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen Einkommens. Die Mutterschaftsentschädigung wird ins Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz aufgenommen. Parallel dazu schlug die Kommission vor, die Grundentschädigung für Dienstleistende – mit Ausnahme der Rekruten – von heute 65% auf 80% des entgehenden Verdienstes heraufzusetzen. Auch der Bundesrat unterstützte dieses Modell.

Im Plenum bekämpften der Freisinnige Wasserfallen (BE) und die SVP-Mitglieder der Kommission die Vorlage erfolglos mit zwei Nichteintretensanträgen. Sie argumentierten mit der erst drei Jahre zuvor erfolgten Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung und monierten, damit werde einmal mehr der Volkswille missachtet. Die Befürworter erinnerten daran, dass die Mutterschaftsversicherung 1999 vor allem deshalb verworfen worden war, weil auch ein Teil der nichterwerbstätigen Frauen einbezogen werden und die Finanzierung über die MWSt erfolgen sollte; mit der neuen Lösung würden nur erwerbstätige Frauen berücksichtigt, welche seit jeher Beiträge in die EO einbezahlen. Zudem seien die Kosten des Modells moderat. Die Kommission bezifferte sie auf CHF 543 Mio jährlich, CHF 483 Mio. für die Mutterschaftsleistungen und CHF 60 Mio. für die Erhöhung der Entschädigung für die Dienstleistenden. Bis 2008 würden die Reserven des EO-Fonds für die Finanzierung ausreichen. Nachher müssten in zwei Schritten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 0,3 auf 0,5 Promille angehoben werden. Um allfälligen Referendumsgelüsten gar nicht erst Nahrung zu geben, appellierte Nationalrätin Fehr (sp, ZH) – mit Triponez (fdp, BE), Meyer (cvp, FR) und Haller (svp, BE) Mitinitiantin des neuerlichen Anlaufs – bereits in der Eintretensdebatte an den Rat, keinen weitergehenden Anträge zuzustimmen, da sie die Vorlage gefährden könnten.

In der Detailberatung fand Fehr Gehör, allerdings nicht bei ihrer eigenen Partei. Diese unterstützte zusammen mit den Grünen zwei Anträge Maury Pasquier (sp, GE), die einen sechzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub und den Einbezug von Adoptiveltern verlangten. Beide Anträge scheiterten mit 65 zu 57 resp. 84 zu 57 Stimmen. Abgelehnt (mit 91 zu 63 Stimmen) wurde auch ein Antrag Stahl (svp, ZH), der die Mutterschaftsversicherung auf Frauen ausweiten wollte, die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten. Wenig Verständnis fand ein Antrag Wasserfallen (fdp, BE), der dafür plädierte, auch den nichterwerbstätigen Müttern Leistungen der EO auszurichten. Da Wasserfallen 1999 die Ausdehnung auf die Nichterwerbstätigen an vorderster Front bekämpft hatte, wurde er verdächtigt, er wolle mit dem Antrag die ganze Vorlage zu Fall bringen. Nicht einmal die CVP, die dieses Anliegen 1995 in die Diskussion gebracht und wie eine Löwin dafür gekämpft hatte, mochte sich für den Antrag zu erwärmen, der mit 119 zu 33 Stimmen verworfen wurde. Engelberger (fdp, NW), der verlangte, auch die Entschädigungen für die Rekruten seien anzuheben, wurde auf eine in Zusammenhang mit „Armee XXI“ geplante EO-Revision vertröstet. Am Ende passierte die Vorlage mit 129 zu 27 Stimmen. Die Nein-Stimmen stammten von einer Mehrheit der männlichen SVP-Abgeordneten sowie von den beiden Freisinnigen Wasserfallen (BE) und Bosshard (ZH). Von der SVP stimmten die beiden Frauen Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Hassler (GR), Siegrist (AG), Joder und Weyeneth (beide BE) dafür.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Die älteste Sozialversicherung der Schweiz konnte im Berichtsjahr ein Jubiläum begehen. Seit 1852 können Personen, die für den Bund Leistungen im Bereich der Sicherheits- oder Friedensdienste erbringen, auf die Militärversicherung zählen. Wichtig für die Entwicklung der MV waren die Totalrevisionen von 1874, 1901, 1949 und 1992. Von 1852 bis Ende 1983 dem Militärdepartement unterstellt, gehört das Bundesamt für Militärversicherung heute zum EDI.

Jubiläum

Die FDP, für welche schon die Abstimmung von 1999 fast zu einer Zerreissprobe geführt hatte, bekundete vorerst Mühe, sich diesem Vorschlag anzuschliessen. Obgleich zahlreiche ihrer Abgeordneten die parlamentarische Initiative unterzeichnet hatten, lehnte die Parteileitung sie ab und beschloss, ganz auf der Linie der Arbeitgeber zu fahren, die eine blosse Koordination mit dem im OR verankerten Arbeitsverbot von acht Wochen nach der Geburt als einzig akzeptable Lösung bezeichneten. Damit hatte die Geschäftsleitung aber an der Basis vorbeipolitisiert: nachdem bereits die FDP-Frauen ausgeschert waren, votierte die Delegiertenversammlung mit 176 zu 27 Stimmen für das Modell Triponez; kurz darauf schwenkte auch der Gewerbeverband, 1998/99 Co-Autor des Referendums gegen die Mutterschaftsversicherung, auf die Linie seines Direktors ein. Angesichts dieser deutlichen Signale, die erahnen liessen, dass diese Lösung im Nationalrat mehrheitsfähig sein dürfte, zog der Bundesrat sein Modell noch vor der Beratung der Initiative Triponez im Nationalrat zurück; seine Vorschläge waren in der Vernehmlassung ohnehin auf heftigen Widerstand gestossen. In der Wintersession gab die grosse Kammer praktisch diskussionslos mit 124 zu 36 Stimmen der Initiative Folge; einzig die SVP stimmte mehrheitlich dagegen.

Gleichzeitig wurden eine Motion (99.3269) des Ständerates für einen lediglich achtwöchigen Mutterschaftsurlaub sowie zwei Standesinitiativen der Kantone Genf (99.303) und Jura (00.302) abgelehnt.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Nur wenige Tage später präsentierten Abgeordnete der vier Bundesratsparteien (Triponez, fdp, BE – Fehr, sp, ZH – Meyer-Kälin, cvp, FR – Haller, svp, BE) ein eigenes Modell für eine über die EO finanzierte Mutterschaftsversicherung, die den erwerbstätigen Müttern während 14 Wochen 80% des Lohnes garantieren soll; im Gegenzug würde die Grundentschädigung für alle Dienstleistende in der Armee (mit Ausnahme der Rekruten) ebenfalls auf 80% des vor dem Erwerbsausfall erzielten Lohnes festgesetzt. Angesichts der beträchtlichen Reserven der EO kann bei dieser Lösung bis auf weiteres auf eine Erhöhung der Lohnabzüge zugunsten der EO verzichtet werden; eine spätere moderate Erhöhung des Beitragssatzes um ein Lohnpromill wurde nicht ausgeschlossen. Der Vorschlag wurde von Gewerbeverbandsdirektor Triponez – zwei Jahre zuvor einer der prononciertesten Gegner einer Versicherungslösung – versehen mit 108 Unterschriften in Form einer parlamentarischen Initiative im Nationalrat eingereicht.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Im Ständerat beantragte die Kommission Festhalten an den ursprünglichen Beschlüssen. Bei der Untergrenze der Entschädigung für allgemeine Dienste setzte sie sich diskussionslos durch. Beim Mindestsatz für Beförderungsdienste obsiegte hingegen mit 23 zu 10 Stimmen der Antrag einzelner Vertreter von LP, FDP und CVP, in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen. Als Sprecher der Minderheit argumentierte Rochat (lp, VD), hier handle es sich vor allem um junge Leute am Ende ihrer Ausbildung, die fürs ”Weitermachen” möglicherweise auf eine erste Arbeitsstelle verzichten, weshalb sie nicht für ihr Engagement zugunsten der Armee bestraft werden dürften. Angesichts des klaren Votums der kleinen Kammer kam auch der Nationalrat auf die zuvor beschlossene Anhebung des Mindestsatzes für allgemeine Dienste zurück und stimmte dem Ständerat zu.

6. EO-Revision (BRG 98.022)
Dossier: 6ème révision de la loi fédérale sur le régime des allocations pour perte de gain en faveur des personnes servant dans l'armée, dans le service civil ou dans la protection civile (LAPG; 1993-1998)

Eintreten auf die Vorlage war auch im Nationalrat unbestritten. Einzelne Redner aus dem rechtsbürgerlichen Lager meinten allerdings sowohl hier wie in der Detailberatung, die Erhöhung der Ansätze hätte durchaus substantieller ausfallen dürfen. Der EO-Fonds sei für die IV geplündert worden und werde nun erneut für die vorläufige Finanzierung der Mutterschaftsversicherung zur Kasse gebeten. Es sei empörend, dass man im Gegenzug bei den wirklich Berechtigten sparen wolle. Die vom Ständerat vorgenommene Erhöhung des Maximalansatzes für Beförderungsdienste auf 65% des vordienstlichen Einkommens passierte ohne Widerspruch; ein Antrag Borer (svp, SO), auf eine weitere Anhebung auf 70% wurde angesichts der hohen Kosten ganz knapp abgelehnt. Darüber hinaus stellte Borer eine Reihe von Minderheitsanträgen für die Heraufsetzung weiterer Entschädigungssätze. Der Antrag auf eine Erhöhung der Grundentschädigung für Rekruten von 20 auf 25% wurde abgelehnt, jene auf eine Anhebung der Mindestsätze für Beförderungsdienste auf 45% und für die übrigen Dienste auf 25% hingegen angenommen. Verworfen mit 89 zu 36 Stimmen wurde ein Antrag Bortoluzzi (svp, ZH), die neuen Betreuungszulagen seien aus allgemeinen Bundesmitteln zu finanzieren; er begründete sein Ansinnen damit, dass es dem Grundgedanken der EO widerspreche, den Verzicht auf einen Erwerb zu finanzieren.

6. EO-Revision (BRG 98.022)
Dossier: 6ème révision de la loi fédérale sur le régime des allocations pour perte de gain en faveur des personnes servant dans l'armée, dans le service civil ou dans la protection civile (LAPG; 1993-1998)

Nachdem der Nationalrat ein Postulat seiner SGK überwiesen hatte, welches den Bundesrat ersucht, eine Finanzierung der EO über allgemeine Bundesmittel zu prüfen, zog Hafner (sp, SH) ihre Motion zurück (Mo. 97.3096), welche verlangte, die EO sei aus dem EMD-Budget zu bezahlen.

Postulat Finanzierung der EO über allgemeine Bundesmittel

Als Erstrat behandelte die kleine Kammer die Vorlage. Obgleich der Rat die Vorschläge des Bundesrates generell begrüsste, fielen in der Eintretensdebatte doch Voten, wonach das System der EO grundsätzlich überdacht werden müsse, insbesondere deren Finanzierung durch Lohnprozente. Zudem sei eine Vereinfachung und Harmonisierung notwendig. Dies bestätigte auch Bundesrätin Dreifuss, meinte aber, wegen der Dringlichkeit der angestrebten Verbesserungen sei diese Überprüfung auf später zu verschieben. Im Detail wurde beschlossen, dass der Anspruch auf Erziehungszulagen nur bestehen soll, wenn tatsächliche Mehrkosten nachgewiesen werden können. Die Diskussionen drehten sich vor allem um die Höhe der Grundentschädigung. Bei Beförderungsdiensten wurde der Entschädigungssatz diskussionslos auf 65% des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens angehoben (Bundesrat 60%). Damit sollte sichergestellt werden, dass die EO-Entschädigungen in jedem Fall mindestens das Niveau der Arbeitslosenversicherung erreichen. Ein Minderheitsantrag Seiler (svp, SH), den Ansatz für die Rekruten von 20 auf 25% des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung anzuheben, wurde hingegen knapp mit 19 zu 18 Stimmen abgelehnt.

6. EO-Revision (BRG 98.022)
Dossier: 6ème révision de la loi fédérale sur le régime des allocations pour perte de gain en faveur des personnes servant dans l'armée, dans le service civil ou dans la protection civile (LAPG; 1993-1998)

Der Bundesrat leitete dem Parlament seine Botschaft für eine Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz zu. Mit der Gesetzesänderung sollen die seit längerer Zeit sich manifestierenden Anliegen sozial-, familien- und gleichstellungspolitischer Art erfüllt werden. Insbesondere schlug die Landesregierung eine zivilstandsunabhängige Vereinheitlichung der Entschädigungsgrundsätze bei 60% des vordienstlichen Einkommens vor, die Erhöhung der Ansätze für Rekruten sowie eine Erziehungszulage für Dienstleistende mit Betreuungspflichten. Nicht aufgenommen wurde wegen der angespannten Lage in anderen Bereichen der Sozialwerke die in der Vernehmlassung noch vorgesehene Einführung einer Langzeitzulage für lange Dienstleistungen.

6. EO-Revision (BRG 98.022)
Dossier: 6ème révision de la loi fédérale sur le régime des allocations pour perte de gain en faveur des personnes servant dans l'armée, dans le service civil ou dans la protection civile (LAPG; 1993-1998)

In der Märzsession befasste sich der Ständerat mit einem Postulat Saudan (fdp, GE), welches die Prüfung einer generellen Erwerbsausfallversicherung für die Bereiche Mutterschaft, Militärdienstleistungen und Invalidität anregte. Die kleine Kammer lehnte die zwei ersten Punkte des Postulates (Zusammenfassung der drei Versicherungsbereiche sowie Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 4%) ab, überwies hingegen die beiden weiteren (Prüfung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen und einer allfälligen Einführung des Konzepts zusammen mit dem neuen Finanzausgleich). Der Nationalrat schloss sich diesem Vorgehen bei der Behandlung eines gleichlautenden Postulates Tschopp (fdp, GE) an (Po. 96.3588).

Postulat generellen Erwerbsausfallversicherung für die Bereiche Mutterschaft, Militärdienstleistungen und Invalidität

Die Pläne des Bundesrates lösten in der Vernehmlassung ein positives Echo aus. Die vier Bundesratsparteien waren sich darüber einig, dass diese Revision den geänderten gesellschaftlichen Lebensbedingungen und dem Gleichstellungsgrundsatz Rechnung trage und damit den richtigen Weg beschreite. Dieser Ansicht war auch eine Mehrheit der Kantone sowie der Gewerkschaftsbund und der Gewerbeverband. Am meisten Kritik erntete die Höhe der Leistungen. Den einheitlichen Ansatz von 60% des vor der Dienstleistung erzielten Einkommens hielt die SVP für ungenügend, weshalb sie verlangte, dieser sei auf ein mit den anderen Sozialversicherungen vergleichbares Niveau (von ca. 80%) zu erhöhen. Diese Forderung erhob auch der Gewerbeverband, während die SP und der SGB mit 70% zufrieden wären.

6. EO-Revision (BRG 98.022)
Dossier: 6ème révision de la loi fédérale sur le régime des allocations pour perte de gain en faveur des personnes servant dans l'armée, dans le service civil ou dans la protection civile (LAPG; 1993-1998)

Diskussionslos gab der Nationalrat einer parlamentarische Initiative Allenspach (fdp, ZH) Folge, welche verlangt dass das Bundesgesetz über die EO dahingehend geändert wird, dass die Entschädigungen an jeden Dienstleistenden mindestens jenem Betrag entsprechen, den er im Falle von Arbeitslosigkeit erhielte. Kommission und Plenum anerkannten zwar, dass die Arbeiten der Verwaltung zur 6. EO-Revision bereits weit fortgeschritten sind und in die von Allenspach anvisierte Richtung deuten, wollte sich aber mit der Annahme der parlamentarischen Initiative die Möglichkeit offenhalten, bei allfälligen Verzögerungen selber legislatorisch tätig werden zu können.

Dienstleistende sollen mindestens den Arbeitslosenbetrag erhalten (Pa.Iv. 94.413)
Dossier: 6ème révision de la loi fédérale sur le régime des allocations pour perte de gain en faveur des personnes servant dans l'armée, dans le service civil ou dans la protection civile (LAPG; 1993-1998)

Der Entwurf für die 6. Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde Ende Mai in die Vernehmlassung gegeben. Für Erwerbstätige möchte der Bundesrat einen einheitlichen Ansatz von 60% des vor der Dienstleistung erzielten Einkommens festschreiben. Rekruten sowie Armee- und Zivilschutzangehörige sollen künftig höhere Leistungen erhalten. Laut Vorschlag des Bundesrates würde die Tagesentschädigung der Rekruten (inklusive Langzeitentschädigung) auf 52 Fr. angehoben. Die Grundentschädigung soll im übrigen neu zivilstandsunabhängig ausgerichtet werden. Wer im Militär "weitermacht" wird nach den Vorschlägen des Bundesrates zwischen 82 und 155 Fr. erhalten. Dienstleistenden mit Kinderbetreuungspflichten sollen neben der Kinder- eine Erziehungszulage von 56 Fr. ausgerichtet werden. Die gesamten Mehrkosten der EO-Revision dürften sich auf jährlich knapp 140 Mio. Fr. belaufen, wobei allein die Verbesserung der Kinder- und der Erziehungszulage über 60 Mio. Fr. kosten würden. Die höheren Ansätze für die Rekruten und die Absolventen von Unteroffiziers- und Offiziersschulen wurden auf 42 Mio. Fr. veranschlagt. Trotz der Mehrkosten müsste der vom Parlament erst im Vorjahr gesenkte EO-Beitragssatz nicht erhöht werden.

6. EO-Revision (BRG 98.022)
Dossier: 6ème révision de la loi fédérale sur le régime des allocations pour perte de gain en faveur des personnes servant dans l'armée, dans le service civil ou dans la protection civile (LAPG; 1993-1998)