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Für die Harmonisierung der Familienzulagen sprachen sich die SP, die GP und die übrigen linken Parteien, die CVP, die EVP, die EDU, die SD sowie die Gewerkschaften aus. Sie begrüssten die nationale Harmonisierung und den verbindlichen Minimalsatz, der für die meisten Kantone eine Erhöhung der Leistungen bedeutet. Sie waren der Ansicht, durch die Vorlage könne die finanzielle Lage vieler Familien verbessert und Ungerechtigkeiten wegen unterschiedlichen Regelungen zwischen den Kantonen vermindert werden.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: L'unification des allocations familiales

Anfangs September in Aadorf (TG) gaben die Delegierten mit 214:8 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar die Ja-Parole für die Vereinheitlichung der Familienzulagen heraus. Ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen wurde ebenfalls die Ja-Parole zur Osthilfe beschlossen. Zuvor hatten Ständerat Philipp Stähelin die Bedeutung des Gesetzes hinsichtlich der guten Beziehungen zu Europa hervorgehoben und Doris Leuthard auf die Finanzierbarkeit der Vorlage hingewiesen.

CVP befürwortet Vereinheitlichung der Familienzulagen

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und der Arbeitgeberverband ergriffen zusammen das Referendum gegen die von einer SP-CVP-GP-Mehrheit im Parlament beschlossene Vereinheitlichung der bisher gemäss kantonalem Recht ausbezahlten Kinderzulagen. Da die neuen Minimalbeträge über den Ansätzen der meisten Kantone liegen, waren für diese weitgehend von den Arbeitgebern finanzierten Sozialleistungen mit Mehrkosten von rund 700 Mio Fr. pro Jahr zu rechnen. In der Volksabstimmung unterlagen die Unternehmer bei einem Ja-Stimmenanteil von 68% deutlich.

Schweizerische Gewerbeverband Arbeitgeberverband

Wie bereits während den Ratsdebatten angekündigt ergriff der Gewerbeverband das Referendum gegen die Harmonisierung der Kinderzulagen, das Volk stimmte am 26. November darüber ab. Das Gesetz bildete einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative „für fairere Kinderzulagen“ der Gewerkschaft Travail.Suisse, in der landesweit einheitliche Kinderzulagen von 450 Fr. pro Kind gefordert wurden. Nachdem der Gewerbeverband das Referendum gegen das Familienzulagengesetz ergriffen hatte, beschloss Travail.Suisse, die Initiative zurückzuziehen und die dafür vorgesehenen Mittel für die Abstimmungskampagne gegen das Referendum einzusetzen.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: L'unification des allocations familiales

Auf ihrer Versammlung im März in Yverdon (VD) beschlossen die Delegierten der LP mit 41:10 Stimmen das Referendum der Arbeitgeber gegen die Vereinheitlichung der Kinderzulagen zu unterstützen. Zwar befürchteten manche Delegierten, diese Haltung könnte der Partei als Familienfeindlichkeit ausgelegt werden, doch überwog die Überzeugung, die Kompetenz für die Familienpolitik müsse bei den Kantonen bleiben. Ausserdem empfahlen die Delegierten den Bildungsartikel mit 58:4 Stimmen zur Annahme.

Delegierte der LP lehnen Verinheitlichung der Familienzulagen ab

In der Frühjahrssession beschloss der Ständerat mit 23 zu 19 Stimmen, entgegen dem Antrag der Kommission dem Nationalrat zu folgen und die Kinderzulagen gesamtschweizerisch auf mindestens 200 Fr. pro Kind und auf 250 Fr. pro Jugendlichen in der Ausbildung festzusetzen. Die Kommissionsmehrheit argumentierte erneut, die Harmonisierung der Kinderzulagen bedeute einen unzulässigen Eingriff in die kantonale Hoheit in Fragen der Familienpolitik, da künftig nur noch Raum für weitergehende kantonale Lösungen bestehe. Die kleine Kammer folgte dem Nationalrat auch bei der Bestimmung, dass für die Höhe der Zulage nicht der Hauptsitz des Arbeitgebers, sondern dessen lokale Niederlassung relevant ist, weil das sonst dazu führen könnte, dass Arbeitnehmer mit identischem Wohn- und Arbeitsort unterschiedliche Zulagen erhalten. Fest hielt sie aber, und zwar stillschweigend, am zweiten „Schicksalsartikel“ der Vorlage, nämlich an ihrer Weigerung, auch die Selbständigerwerbenden einzubeziehen. Weniger aus Überzeugung denn aus pragmatischen Gründen, um die Vorlage, die sich in verschiedener Form nun schon 15 Jahre hingezogen hatte, nicht im Endspurt noch zu gefährden, stimmte der Nationalrat hier schliesslich diskussionslos zu. Eine letzte Differenz, nämlich die Lösung der Ausgabenbremse, um das Regime der Kinderzulagen in der Landwirtschaft, die vom Bund ausgerichtet werden, an jenes der übrigen Arbeitnehmenden anzugleichen, konnte im Sinn des Nationalrates (Zustimmung) ausgeräumt werden. In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf im Nationalrat mit 106 zu 85 Stimmen (fast die geschlossenen Fraktionen von FDP und SVP) angenommen, im Ständerat knapp mit 23 zu 21 Stimmen.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: L'unification des allocations familiales

In zweiter Lesung hielt der Nationalrat mit 97:86 Stimmen an seinem früheren Beschluss für einen materiell harmonisierten Mindestbetrag von 200 Fr. für Kinder und von 250 Fr. für Jugendliche in Ausbildung fest; er wollte auch Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen Kinderzulagen zukommen lassen; stimmte aber der Festlegung einer Einkommensobergrenze durch die Kantone zu.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: L'unification des allocations familiales

Der Verein „Familie 3plus“ reichte seine in der Unterschriftensammlung gescheiterte Volksinitiative als Petition ein. Das Begehren wollte kinderreiche Familien steuerlich entlasten und verlangte konkret Steuerabzüge von 13'000 Fr. pro Kind und 15'000 Fr. für Familienarbeit.

Volksinitiative „Familie ist Zukunft“

Nachdem der Ständerat mit 22:21 Stimmen auf die Vorlage eingetreten war, entschlackte und vereinfachte er sie auf Wunsch der Kantone und Berufsverbände. Mit demselben knappen Stimmenverhältnis folgte er einem FDP-SVP-Minderheitsantrag und verzichtete entgegen dem Nationalrat darauf, eine Mindesthöhe für die Kinderzulagen festzulegen; die Kantone und nicht wie vom Nationalrat vorgesehen der Bundesrat sollten auch die Anpassung der Ansätze an die Teuerung vornehmen. Indem die kleine Kammer die Selbständigerwerbenden vom Anspruch auf Kinderzulagen ausschloss, brach sie mit dem Grundsatz „ein Kind – eine Zulage“; mit Stichentscheid des Präsidenten bestätigte sie jedoch den Anspruch von Nichterwerbstätigen bis zu einer Einkommensobergrenze von 30 000 Fr.; eine Minderheit hatte die Regelung dieser Frage ebenfalls den Kantonen überlassen wollen. Entgegen dem Bundesrat beschloss der Ständerat zudem, dass für die Höhe der Zulage der Ort des Geschäftssitzes des Unternehmens massgeblich sei und nicht wie gemäss nationalrätlicher Version der Niederlassungsort der Filiale. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 21:21 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten gutgeheissen.

Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“
Dossier: L'unification des allocations familiales

Im Frühjahr nahm der Nationalrat die Beratungen zur Volksinitiative der Gewerkschaft Travail.suisse „Für fairere Kinderzulagen“ und den als indirekten Gegenentwurf konzipierten Gesetzesentwurf seiner SGK in Angriff. Das Volksbegehren verlangt eine Zulage von mindestens 450 Fr. monatlich pro Kind, der auf einer bereits 1991 eingereichten parlamentarischen Initiative der ehemaligen Nationalrätin Fankhauser (sp, BL) basierende Gegenentwurf sieht einen schweizweiten Mindestsatz von 200 Fr. für Kinder bis 16 Jahre und 250 Fr. für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre vor. Die SGK beantragte die Ablehnung der Volksinitiative und Zustimmung zum Gegenvorschlag. Nach ausführlichem Meinungsaustausch wies der Nationalrat einen Nichteintretensantrag der SVP mit 99:80 Stimmen ab. In der Detailberatung, in der die Entscheide in einem ähnlich knappen Stimmenverhältnis ausfielen, beschloss er, gemäss dem Vorschlag der SVP Zahlungen an Kinder im Ausland nach der Kaufkraft im betreffenden Staat zu bemessen. Bei der Höhe der Zulagen (200 Fr. resp. 250 Fr. für Kinder in Ausbildung) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen verschiedene Minderheitsanträge durch, die Minimalsätze von 150 Fr. (tiefste gegenwärtig in einem Kanton ausgerichtete Zulage) bis 450 Fr. (Initiative) vorsahen; der Bundesrat hatte die Festlegung des Ansatzes den Kantonen überlassen wollen. Bezüglich der Finanzierung entschied der Rat, die Kantone sollten bestimmen, ob sie nur die Arbeitgeber oder auch die Arbeitnehmer belasten wollten resp. in welchem Ausmass. Falls der Finanzbedarf 1,5% der massgebenden Einkommen übersteige, soll der darüber liegende Bedarf gemäss einem Einzelantrag Lustenberger (cvp, LU) jedoch durch paritätische Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sichergestellt werden. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 100:79 Stimmen bei 8 Enthaltungen an; FDP und SVP lehnten sie grossmehrheitlich ab. Pierre Triponez (fpd, BE) kündigte namens des Gewerbeverbandes an, das Referendum zu ergreifen, falls der Ständerat keine Abstriche an der Vorlage vornehme. Sukkurs erhielt er vom Vizedirektor des Arbeitgeberverbandes.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: L'unification des allocations familiales

Im Vorfeld der Beratung ihrer Volksinitiative „Für fairere Kinderzulagen“ im Parlament erklärte die Gewerkschaft Travail.suisse, die von ihr geforderte monatliche Zulage von 450 Fr. pro Kind sei finanzierbar, wenn eine moderate Erbschaftssteuer eingeführt würde. Erbschaften sollten – bei einem Freibetrag von 500 000 Fr. – mit einem Steuersatz von 25% besteuert werden. Bei der derzeitigen Vererbungssumme von jährlich rund 25 Mia Fr. brächte dies Einnahmen von 2,75 Mia Fr., also etwa soviel, wie der Ausbau der Kinderzulagen kostete.

Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“
Dossier: L'unification des allocations familiales

Mit einer dringlichen Interpellation verlangte die CVP-Fraktion, der Familienbericht sei im Parlament zu diskutieren. Als erster befasste sich der Nationalrat damit in der Herbstsession. Dabei zeigte sich einzig die FDP mit dem Bericht ihres Bundesrates zufrieden. Die CVP fand den Bericht lückenhaft. Er lege zu viel Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie; das sei zwar vordringlich, aber nicht genügend. Es brauche steuerliche Erleichterungen sowie bedarfsgerechte Leistungen für Familien. Die SVP wollte vor allem auf die steuerliche Entlastung der Familien setzen und lehnte jede weitere Ausweitung des Sozialstaats ab. Die SP verlangte gerade das Gegenteil, nämlich höhere Familienzulagen und Prämienverbilligungsbeiträge in der Krankenversicherung.

im Parlament

An seinem bereits zur Tradition gewordenen Medienspaziergang auf die St.-Petersinsel fasste Bundesrat Couchepin die Ergebnisse aus dem „Familienbericht
2004“ zusammen und zog seine Schlussfolgerungen. Fazit war, dass die Schweiz eigentlich bis heute keine eigentliche Familienpolitik betreibt – vor allem im Vergleich zu den Nachbarländern, deren Regierungen meistens ein spezielles Familienministerium umfassen. Im Interesse der finanziellen Sicherung der Sozialwerke plädierte Couchepin für eine hohe Frauenerwerbsquote und somit für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Als mögliche Massnahmen nannte er vermehrte Angebote an Teilzeitarbeit, Blockzeiten in den Schulen und eine frühe Einschulung der Kinder.

im Parlament

In Ausführung von zwei angenommenen parlamentarischen Initiativen, die ein System von Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien nach dem Vorbild des Kantons Tessin vorsehen, gab die SGK des Nationalrats drei Varianten in die Vernehmlassung. Das erste Modell begünstigt Einelternfamilien mit einem Kind, das zweite Familien mit mehreren Kindern, während das dritte eine Mischform darstellt. Die jährlichen Kosten würden sich auf rund 880 bis 895 Mio Fr. belaufen. Diese sollen zu fünf Achteln vom Bund und zu drei Achteln von den Kantonen getragen werden. Im Gegenzug könnten rund 200 Mio Fr. an Sozialhilfe eingespart werden. In einer ersten Umfrage der Sozialdirektorenkonferenz hatten sich 18 Kantone für Familien-EL ausgesprochen; 12 hatten allerdings für ein Rahmengesetz des Bundes und für die materielle Kompetenz bei den Kantonen plädiert. In der Vernehmlassung sprachen sich die SP, die CVP und die meisten Kantone für die Ergänzungsleistungen aus, SVP, FDP und Arbeitgeber dagegen; an besten kam jenes Modell an, welches Einelternfamilien bevorzugt.

Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien

Eine vom Nationalfonds unterstützte Studie befasste sich mit dem Thema der Gerechtigkeit in der Familienpolitik der Schweiz. Die Autoren kamen zu einem ernüchternden Fazit. Zwar werden Familien – verstanden als Haushalte mit Kindern – unter dem Strich jährlich mit 6,9 Mia Fr. gefördert. Dazu tragen Kinderzulagen, Kinderfreibeträge bei den Steuern, zusätzliche Familienleistungen (wie sie 12 Kantone kennen) oder auch die Subventionen für Kinderkrippen oder Krankenversicherungsprämien bei. Hinzu kommen rund 700 Mio Fr. Sozialhilfe. Dass diese in vielen Familien zum Zug kommen muss, ist für die Autoren ein Zeichen, dass die Transferzahlungen ungenügend sind. Sie wiesen auf die geradezu grotesken kantonalen Unterschiede hin und berechneten, welche Transfers nach Steuern eine einkommensschwache Familie erhält. Am meisten ist es im Tessin mit 6900 Fr., am wenigsten im Kanton Jura mit 790 Fr.; im schweizerischen Durchschnitt sind es 2350 Fr. pro Jahr. Gerade bedürftige Familie erhalten besonders geringe Transfers, da ein Drittel auf die Steuerabzüge entfällt, von denen sie kaum profitieren können.

Transferzahlungen ungenügend

2001 hatte der Nationalrat zwei parlamentarische Initiativen (Fehr, sp, ZH und Meier-Schatz, cvp, SG) angenommen, welche für Eltern mit Kindern die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien nach dem so genannten „Tessiner Modell“ verlangen. Im Berichtsjahr äusserten sich nun die Sozialdirektoren der Kantone und der grossen Städte sehr positiv zu diesem Vorschlag, den sie als sinnvollen Beitrag bezeichneten, um der weit verbreiteten Familienarmut zu begegnen. Für die Bezüger haben EL gegenüber der Sozialhilfe den Vorteil, dass sie höher ausfallen und nicht rückerstattet werden müssen.

Ergänzungsleistungen für Familien

Mit 101 442 gültigen Unterschriften reichte die Gewerkschaft Travail.Suisse ihre Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“ ein. Nach dem Grundsatz „ein Kind – eine Zulage“ sollen für jedes Kind 450 Fr. pro Monat ausgerichtet werden, ungeachtet der Erwerbstätigkeit und des Wohnorts der Eltern. Heute variieren die Zulagen je nach Kanton zwischen 150 und 444 Fr. pro Monat. Nach Berechnungen von Travail.Suisse hätte die Initiative Gesamtkosten von 9,2 Mia Fr. zur Folge. Ziehe man jedoch die bestehenden Zulagen sowie höhere Steuereinnahmen und die Entlastung bei den Bedarfsleistungen in Betracht, ergäben sich unter dem Strich lediglich noch Mehrkosten von knapp 4 Mia Fr. pro Jahr. Gemäss Initiativtext müssten Bund und Kantone dafür aufkommen, weil die Wirtschaft nicht stärker belastet werden soll als heute.

Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“
Dossier: L'unification des allocations familiales

Mitte Jahr präsentierte Nationalrätin Fehr (sp, ZH) den Medien das von ihr im Auftrag der Partei überarbeitete familienpolitische Konzept. Unter dem Titel „Mit Kindern rechnen“ will die SP die Familien in dreifacher Hinsicht fördern: in der Arbeitswelt, im Lebensumfeld und in finanzieller Hinsicht. Profitieren sollen in erster Linie die unteren und mittleren Einkommen. Die Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuungsplätze auf Bundesebene soll durch ein verstärktes Engagement von Kantonen und Gemeinden ergänzt werden. Die privaten Unternehmen sollen das Geld, das sie bei Annahme einer über die EO finanzierten Mutterschaftsversicherung einsparen, in den Aufbau von Krippen für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen aufwenden. Finanziell möchte die SP die Familien einerseits mit Steuergutschriften (statt Steuerabzügen) und mit einem existenzsichernden Kindergeld in der Höhe von durchschnittlich 450 Fr. pro Monat unterstützen. Bei Bedarf sollen auch Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien ausgerichtet werden, wobei ein Anreizsystem spielen soll, das zur Erwerbstätigkeit ermuntert. Ebenfalls zur finanziellen Entlastung von Familien mit Kindern stellte die SP im Rahmen der Budgetberatung 2003 den Antrag, der Bund solle alle Krankenkassenprämien für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre – insgesamt 1,2 Mio Personen – übernehmen. Die Kosten von rund 1 Mia Fr. sollten zur Hälfte mittels nicht ausgeschöpfter Krankenkassenprämien-Verbilligungen und der Rest durch die Kantone finanziert werden. Die SP nahm damit eine Anregung auf, die Bundesrätin Dreifuss im Vorjahr (allerdings nur auf die nicht abgeholten Gelder für die Prämienverbilligungen bezogen) zur Diskussion gestellt hatte. Als „Giesskanne“ und inkompatibel mit der Schuldenbremse schmetterte der Nationalrat den Antrag mit 116 zu 62 Stimmen ab.

SP Steuergutschriften Ergänzungsleistungen Krankenkassenprämien

Die Interessengemeinschaft der kinderreichen Familien „Familien 3 plus“ kündigte die Lancierung einer Volksinitiative „Familie ist Zukunft“ an. Sie will den Bund zur Förderung und zum Schutz kinderreicher Familien verpflichten. Die Initiative verlangt Kinderzulagen von 250 Fr. pro Kind und für Familien mit drei und mehr Kindern einen Bundessteuerabzug von 4000 Fr. pro Kind. Die Erziehungsarbeit eines Elternteils soll mit einem Steuerabzug von 12 000 Fr. pro Jahr vergütet werden.

Volksinitiative „Familie ist Zukunft“

Im Bestreben, dass Familien und Kinder nicht länger ein Armutsrisiko darstellen, verabschiedete die CVP ein Grundlagenpapier, das auf drei Säulen basiert. Familien mit tiefen Einkommen sollen durch höhere Kinderzulagen (200 Fr. für Kinder, 250 Fr. für Jugendliche in Ausbildung), Entlastungen bei der direkten Bundessteuer und Bedarfsleistungen für einkommensschwache erwerbstätige Eltern unterstützt werden. Die Junge CVP bemängelte, dass familienentlastende Massnahmen wie Kinderkrippen, Blockunterricht und Tagesschulen nicht erwähnt wurden.

CVP Bedarfsleistungen

Fünf in der Sozial- und Familienpolitik tätige Organisationen (Eidg. Kommission für Familienfragen, Pro Familia, Pro Juventute, Schweiz. Konferenz für Sozialhilfe und Städteinitiative „Ja zur sozialen Sicherheit“) forderten dringend Massnahmen zur finanziellen Besserstellung von Familien mit dem Ziel, die Leistungen der Familien vermehrt zu anerkennen und Familienarmut zu verhindern. Mittelfristig möchten sie am bisherigen dualen System von Familienzulagen und Steuerabzügen festhalten. Sie verlangten eine Bundeslösung für die Ausrichtung einheitlicher Kinderzulagen in der Höhe von mindestens 200 Franken resp. 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung. Zudem unterstützten sie die Bestrebungen des Nationalrates, für finanzschwache Familien einkommensabhängige Familienergänzungsleistungen nach dem Tessiner Modell einzuführen.

Massnahmen zur finanziellen Besserstellung von Familien

1991 hatte die damalige Nationalrätin Fankhauser (sp, BL) eine parlamentarische Initiative für landesweit einheitliche Kinderzulagen von mindestens 200 Franken eingereicht, welcher der Nationalrat im Jahr darauf Folge gab. 1997 legte die mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragte SGK ein Rahmengesetz vor, dessen Behandlung aber 1998 am runden Tisch zur Sanierung der Bundesfinanzen bis 2001 sistiert wurde. Die erneute Lesung in der SGK liess nun aber so viele Fragen bezüglich Zuständigkeiten und Finanzierung offen, dass die Kommission beschloss, einen Schlussstrich unter die Initiative Fankhauser zu ziehen und in Sachen Familienzulagen einen Neustart zu wagen. Eine Subkommission unter Rossini (sp, VS) wurde beauftragt, ein neues Zulagengesetz zu erarbeiten und dabei andere familienpolitische Anliegen, die aufgegleist oder bereits in der parlamentarischen Beratung sind, zu berücksichtigen (Bedarfsleistungen gemäss Tessiner Modell, familienergänzende Betreuungsplätze, Mutterschaftsschutz).

Familienzulagen

Die Gewerkschaft CNG lancierte eine Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“. Sie verlangt eine bundesrechtlich geregelte Zulage für alle Kinder – also auch jene der Selbständigerwerbenden, die heute in der Regel leer ausgehen – von 15 Fr. pro Tag, wobei der Betrag zu indexieren wäre. Die Finanzierung soll hauptsächlich über den Bund und in geringerem Mass über die Kantone erfolgen; die Arbeitgeber würden in ähnlichem Ausmass wie heute in die Pflicht genommen. Der CNG möchte damit in erster Linie den unteren Mittelstand entlasten, der nach seiner Auffassung nur wenig von der laufenden Steuerreform profitieren wird, aber auch nicht für Ergänzungsleistungen nach dem „Tessiner Modell“ in Frage kommt. Die Kantone wurden im Berichtsjahr ebenfalls aktiv. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren arbeitete ein Modell für landesweit einheitlich geregelte Kinderzulagen aus; neben einem Sockelbeitrag von rund 150 Fr. pro Kind soll bedürftigen Familien der Zugang zu Ergänzungsleistungen gewährt werden.

Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“
Dossier: L'unification des allocations familiales

Anlässlich der Frühjahrssession nahm der Nationalrat neue familienpolitische Weichenstellungen vor. Mit 97 zu 75 Stimmen gab er zwei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Fehr (sp, ZH) und Meier-Schatz (cvp, SG) Folge, die verlangten, es seien die gesetzlichen Grundlagen für eidgenössische Ergänzungsleistungen für Familien nach dem „Tessiner Modell“ zu schaffen. Nach Abzug der wegfallenden Fürsorgekosten müssten Bund und Kantone zusammen 370 Mio Fr. pro Jahr für diese effiziente Form der Bekämpfung der Familienarmut aufbringen. Ausschlaggebend für den deutlichen Entscheid des Nationalrates war die CVP-Fraktion, die zusammen mit Linken und Grünen geschlossen Ja stimmte. Gegen die Ergänzungsleistungen wandten sich praktisch einhellig die SVP und die FDP. Als Sprecherin der Kommissionsminderheit lehnteEgerszegi (fdp, AG) das Tessiner Modell nicht prinzipiell ab, bezweifelte aber dessen Umsetzbarkeit auf Bundesebene, weshalb sie es vorgezogen hätte, die Kantone lediglich zu ermuntern, ebenso innovative und bedarfsgerechte Systeme zu entwickeln wie das Tessin.

Ergänzungsleistungen für Familien

Die Sozialvorstände von 40 Schweizer Städten schlossen sich zur Initiative „Ja zur sozialen Sicherung“ zusammen. Handlungsbedarf sahen sie vor allem im Bereich der Familienarmut. Sie begrüssten deshalb die bundesrätlichen Modelle zur Reform der Familienbesteuerung, vertraten aber die Auffassung, dies könne nur ein Anfang sein. Es seien weitere Schritte notwendig, um die strukturelle Familienarmut zu verhindern. Gefordert wurde ein gesamtschweizerisch vereinheitlichter Sockel der Kinderzulagen. Darüber hinaus müssten bedarfsabhängige ergänzende Kinderleistungen ausgerichtet werden, abgestimmt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

strukturelle Familienarmut