Der Bundesrat schickte im Januar eine Vorlage in die Vernehmlassung, mit der das gemeinsame Sorgerecht sowohl für geschiedene als auch für unverheiratete Eltern zum Regelfall werden sollte. Der Entwurf sieht ferner die Möglichkeit vor, den obhutsberechtigten Elternteil zu bestrafen, wenn er das Besuchsrecht des anderen verhindert oder erschwert. Die Revision geht auf ein Postulat Wehrli (cvp, SZ) zurück, welches der Nationalrat im Herbst 2005 überwiesen hat.
Während die Vorschläge des Bundesrats von den grossen Parteien grundsätzlich begrüsst wurden, äusserte sich die Vernehmlassungskommission des Schweizerischen Anwaltsverbands kritisch zu den geplanten Änderungen. Sie bedauerte, dass nicht das Kindeswohl, sondern die rechtliche Gleichstellung von Vater und Mutter zum primären Ziel der Vorlage erklärt wurde und plädierte dafür, die Richter ausdrücklich zu verpflichten, in jedem Scheidungsfall eine Prüfung des Kindeswohls vorzunehmen und anhand eines Kriterienkatalogs über die elterliche Sorge zu entscheiden.
Die gemeinsame elterliche Gewalt unverheirateter Paare lehnte eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ab, daher beschloss der Bundesrat seinen Gesetzesvorschlag entsprechend zu überarbeiten. Bei ledigen Eltern soll das Sorgerecht wie bisher einzig der Mutter zustehen. Zum gemeinsamen Sorgerecht kommt es nur, wenn sich die Mutter mit dem Sorgerecht des Vaters einverstanden erklärt oder wenn das Gericht auf Klage des Vaters hin so entscheidet.
Die zweimonatige Bedenkzeit bei Scheidungen auf gemeinsames Begehren wird aufgehoben. Damit es nicht zu übereilten Scheidungen kommt, haben die Gerichte künftig die Möglichkeit, die Ehegatten gemeinsam und getrennt und in mehreren Sitzungen anzuhören. Die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches, welche auf eine parlamentarische Initiative Jutzet (sp, FR) zurückgehen, wurden vom Parlament im Berichtsjahr verabschiedet. Der Nationalrat stimmte dem Entwurf seiner Rechtskommission in der Frühjahrssession mit 142 zu 16 Stimmen zu. Gegen die Anpassung wehrte sich eine links-grüne Minderheit unter Anführung von Anita Thanei (sp, ZH); sie fand allerdings nicht einmal in den eigenen Reihen eine Mehrheit. Der Ständerat behandelte das Geschäft in der Herbstsession. Er trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und hiess sie in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen gut. Dabei schuf er minimale Differenzen zur Fassung der grossen Kammer, welche diese noch in der gleichen Session diskussionslos bereinigte. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage von beiden Räten klar angenommen.