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  • Hymne national

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Der religiös-konservative Verein «Neuer Rütlibund» forderte im Vorfeld des Nationalfeiertags, dass der Bundesrat der SGG die Verwaltung des Rütlis entziehe, wie die Aargauer Zeitung im Juli ein Schreiben des Vereins zitierte. Die SGG organisiert jährlich die Feierlichkeiten zum 1. August auf der Rütliwiese, welche sie 1860 der Eidgenossenschaft verkauft hatte und seither verwaltet.
Der «Neue Rütlibund» fordere in seiner Mitteilung, dass die Wiese neu von einer noch zu gründenden Stiftung verwaltet werden solle, da man sich an den Absichten der SGG störe, eine «neue Nationalhymne zu etablieren». Der bestehende Text der Hymne passe zur Schweiz, so der Vereinspräsident Pirmin Müller (LU, svp), der neue allerdings nicht. Denn dieser stelle keinen Bezug mehr zu Gott her, weshalb Müller es für störend erachte, dass die Hymnenstrophe neuerdings zusätzlich zum Schweizerpsalm an der Bundesfeier auf der Rütliwiese vorgesungen werde. Die SGG missbrauche damit die Wiese zu «eigennützigen Propagandazwecken», so der Vorwurf.
Einen Tag später nahm SGG-Geschäftsleiter Lukas Niederberger Stellung: Das Rütli dürfe tatsächlich nicht für «kommerzielle Zwecke oder partikuläre politische Anliegen gebraucht werden», doch sei es legitim, zusätzlich auch die neue Hymnenstrophe vorzutragen, denn deren Text basiere auf der Präambel der Bundesverfassung und habe mit der SGG nichts zu tun. Und auch Gott sei wider der Vorwürfe Müllers in «jeder Zeile des Textes» zu finden, wenn von Werten wie Frieden, Gerechtigkeit oder Freiheit die Rede sei, so Niederberger weiter. Weil der Bundesrat bereits 2014 und 2016 eine ähnliche Forderung wie jene des «Neuen Rütlibundes» abgelehnt hatte, sehe die SGG in dieser «erneute[n] Zwängerei» lediglich eine «Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesrat».
Schliesslich nahm auch die bereits im März von der SGG zu den Feierlichkeiten eingeladene Urner Regierungsrätin Heidi Z'graggen (UR, cvp) zum «Hymnen-Streit» Stellung, wie wenige Tage später der Blick berichtete. Das Rütli sei für alle da, welche die Schweiz liebten und achteten und es sei dank der SGG das was es ist, so Z'graggen. Auf dem Rütli habe es auch Platz für die neue Hymnenstrophe, welche als Beitrag aus der Zivilgesellschaft zu verstehen sei. Bereits in den 1960er Jahren sei über die Landeshymne debattiert worden, und ob der neue Text letztlich in die offizielle Hymne aufgenommen werde, solle die Bevölkerung bestimmen: «Das Volk soll am Ende sagen, was es singen will» – denn diese Debatte über die Hymne sei Ausdruck einer lebendigen Demokratie.
Erst im März 2019 hatte der Nationalrat darüber debattiert, ob die Nationalhymne demokratisch festzulegen sei, hierzu jedoch keinen Handlungsbedarf erkannt.

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Im März diskutierte der Nationalrat als Zweitrat über die parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH), welche verlangte, die Landeshymne «demokratisch festzulegen». Diana Gutjahr (svp, TG) sprach sich für eine Annahme der Initiative aus und argumentierte, dass die gesetzliche Regelung der Landeshymne nicht abschliessend festgelegt sei, denn dass die Debatte überhaupt stattfinde, zeige, dass es Unsicherheiten gebe in der Angelegenheit. Die Hymne sei ein identitätsstiftendes Staatssymbol, welches es zu schützen und gesetzlich zu verankern gelte, wie dies auch bei der Schweizerfahne längst der Fall sei. Ferner sollte, wolle jemand eine Änderung der Hymne beantragen, das Volk über eine solche Änderung mitentscheiden können, was aber mit der aktuellen Gesetzeslage nicht gewährleistet sei.
Mit einer kleinen Gesangseinlage verkündete Isabelle Chevalley (glp, VD) dann die Beratungsergebnisse der WBK-NR, die wie bereits ihr ständerätliches Pendant ihr Vertrauen in den Bundesrat legte. Die Kommission beantragte mit 14 zu 10 Stimmen der Vorlage keine Folge zu geben, weil der Bundesrat garantiere, keine willkürlichen Anpassungen der Landeshymne vorzunehmen und für jede Änderung die Räte miteinzubeziehen. Kurz gesagt sei der Status Quo ausreichend, um die Landeshymne angemessen zu bewahren, weshalb in den Augen der Gegnerinnen und Gegner der Initiative kein Handlungsbedarf bestehe.
Schliesslich wurde die Initiative im Nationalrat abgelehnt: Ihrer Kommission folgend stimmten bei drei Enthaltungen 97 Nationalrätinnen und Nationalräte gegen und 85 für Folgegeben.

Die Landeshymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft demokratisch festlegen (Pa.Iv. 17.478)
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Der Tessiner Kantonsrat Tiziano Galeazzi (TI, svp) reichte im Juli 2018 im Tessiner Parlament eine Anfrage ein, in welchem er das kantonale Bildungsdepartement DECS darum bat, zu überprüfen, ob die Schulkinder den Schweizerpsalm singen können – denn in Tessiner Schulen gehört die Nationalhymne seit 2013 zum Pflichtstoff. Die im Oktober veröffentlichte Antwort des DECS lautete, es sei die Pflicht der Lehrerinnen und Lehrer, diesen Stoff im Lehrplan zu berücksichtigen und die Überprüfung von Bildungseinrichtungen gehöre zu den üblichen Massnahmen der zuständigen Schulinspektoren.
Diese Antwort war für Galeazzi nicht zufriedenstellend, worauf er in einer privat auf Facebook durchgeführten Umfrage herausgefunden habe, dass «längst nicht alle Kinder mit den patriotischen Klängen vertraut» seien, wie die Aargauer Zeitung im Januar 2019 darüber berichtete. Regierungsrat und Vorsitzender des DECS Manuele Bertoli (TI, sp), hatte deshalb in der Folge «Schulinspektoren, Schulleiter und andere Zuständige» darauf hingewiesen, im laufenden Schuljahr zu überprüfen, wie es um die Gesangsfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler stehe und allfälligen Nachholbedarf zu decken.
Auch in den Kantonen Genf und Aargau kennt man ein «Hymnenobligatorium» und im Wallis konnten nach einem Vorstoss 2015 Lehrer zumindest «ermutigt werden», die Hymne an der Primarschule zu unterrichten; ähnliche Ideen in den Kantonen Solothurn und Zürich sind in der Vergangenheit abgelehnt worden.

Landeshymne an Tessiner Schulen
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH) forderte, dass der Schweizerpsalm nach Widmer und Zwyssig als offizielle Landeshymne der Schweiz gesetzlich festgesetzt werden soll. Damit könne der finale Entscheid über eine mögliche Änderung der Nationalhymne sowie deren Legitimation demokratischer gestaltet werden, denn die Kompetenz für eine Änderung der Nationalhymne würde so nicht mehr beim Bundesrat, sondern bei der Bundesversammlung und via Referendumsoption bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern liegen. Die Diskussion über die Zuständigkeit für die Festlegung der Schweizerischen Landeshymne war einerseits bereits 2013 durch einen von der SGG lancierten Wettbewerb zur Erneuerung der Nationalyhmne angestossen worden. Folglich war für Minder beunruhigend, dass an der 1. August-Feier 2018 auf dem Rütli neben dem «Schweizerpsalm» eine weitere, inoffizielle Hymne gesungen wurde. Andererseits trug Unmut über die Tatsache, dass der Bundesrat 1981 eigenmächtig den «Schweizerpsalm» zur Nationalhymne der Eidgenossenschaft erklärt hatte, zu Minders Anliegen bei.
Jene Entscheidung von 1981 hat unterdessen die WBK-SR dazu veranlasst, in der Vorprüfung kein Folgegeben zu beantragen, denn der Schweizerpsalm, so die Kommission, sei eben damals bereits zur offiziellen Nationalhymne erklärt worden. Der Ständerat teilte hingegen Minders Position, dass die alleinige Entscheidungsgewalt des Bundesrates über die Landeshymne kritisch zu betrachten sei und gab dem Vorstoss als Erstrat mit 25 zu 18 Stimmen Folge.

Die Landeshymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft demokratisch festlegen (Pa.Iv. 17.478)
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Im Kanton Zürich wird es kein Obligatorium zum Erlernen und Singen des Schweizerpsalms an Schulen geben. Dies entschied der Zürcher Kantonsrat in einer Sitzung im Juli 2018 und lehnte eine entsprechende Forderung von SVP- und EDU-Politikern mit 108 zu 51 Stimmen ab. In der mitten während der Fussball-Weltmeisterschaft stattfindenden Debatte wurden denn auch Verbindungen zwischen der Nationalhymne und dem Fussball hergestellt. So störte sich etwa Prisca Koller (fdp) daran, dass viele Nationalspieler während des Abspielens der Nationalhymne nur die Lippen bewegten, äusserte aber ihre Zweifel darüber, ob dies denn anders wäre, wenn sie in der Primarschule die Hymne auswendig gelernt hätten. Neben dem Argument der Integration brachte schliesslich Jürg Trachsel (svp) eine auf einer empirischen Beobachtung basierende Vermutung ins Spiel: Der französische Nationalspieler Kylian Mbappé habe am vergangenen Samstag lauthals die französische Hymne gesungen, bevor er Frankreich mit zwei Treffern ins Achtelfinale katapultiert hatte. Ob sich diese Vermutung in einer gross angelegten Studie bestätigen liesse und ob dies in der Frage des Hymnenobligatoriums an Schulen einen Meinungsumschwung herbeiführen würde, wurde an diesem Punkt offen gelassen.

Schweizer Psalm als schulischer Pflichtstoff
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Nach dem gescheiterten Vorstoss von Nationalrätin und Parteikollegin Yvette Estermann (svp, LU; Mo. 08.3071) startete Andreas Glarner (svp, AG) Ende 2017 mit Einreichen einer Motion einen erneuten Versuch, das Singen der Nationalhymne zu Sessionsbeginn zu etablieren. Mit Verweis auf die besagte Motion Estermann sowie auf die erfolgreiche Motion Marra (sp, VD; Mo. 09.3946), mit der die Nationalhymne bei der Eröffnung einer neuen Legislaturperiode etabliert worden war, beantragte das Büro die Motion Glarner zur Ablehnung. Der Nationalrat kam diesem Antrag in der Sommersession 2018 nach und versenkte das Anliegen mit 115 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Anliegen zum Singen der Nationalhymne zu Sessionsbeginn scheitert erneut (Mo. 17.4025)
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Die SGG ergriff im Berichtsjahr neue Massnahmen, um der 2015 mittels eines Wettbewerbs auserkorenen inoffiziellen Nationalhymne weiteren Schub zu verleihen. So sei der Text nochmals in allen Landessprachen leicht überarbeitet worden und es seien erneut sämtliche Veranstalter von 1.-August-Feiern gebeten worden, den Hymnen-Vorschlag der SGG ins Festprogramm aufzunehmen. Die grösste Aufmerksamkeit erregte jedoch die Gründung eines Komitees mit vielen prominenten Befürworterinnen und Befürwortern der neuen Hymne. Im 70-köpfigen Gremium befanden sich neben Persönlichkeiten aus Kultur, Wirtschaft und Sport auch die drei Alt-Bundesrätinnen Ruth Dreifuss, Ruth Metzler und Eveline Widmer-Schlumpf sowie Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger. Der ehemalige SP-Bundesrat Leuenberger gestand auf der SGG-Webseite, dass er beim Singen der offiziellen Hymne am Schluss oft nur noch die Lippen bewegt habe, weil er die «schwülstigen Teile» nicht habe auswendig lernen wollen. Und die ehemalige CVP-Magistratin Ruth Metzler bekannte sich zur neuen Hymne, weil diese vielsagender sei als die offizielle Landeshymne und der Vielfalt der Schweiz «ausgezeichnet Rechnung trägt». So habe sie die Hymne der SGG an der letztjährigen 1. August-Feier auf dem Rütli mit «grosser Freude und Überzeugung gesungen». SGG-Geschäftsführer Lukas Niederberger sagte im St. Galler Tagblatt, dass es der SGG nicht darum ginge, den neuen Text möglichst rasch zur neuen offiziellen Hymne zu machen. Vielmehr solle damit eine Diskussion angeregt werden, was eine Hymne beinhalten sollte und «welche Werte uns heute und morgen leiten sollten».

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Nationalrat Buttet (cvp, VS), der der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) in einer Motion parteiisches Verhalten im Rahmen des Mandats zur Verwaltung der Rütliwiese vorgeworfen hatte, musste vor Bundesrat und Parlament eine Niederlage einstecken. Nachdem der Bundesrat in seiner Antwort vom November 2016 davon ausgegangen war, dass der Grund der Forderung mit den Bemühungen der SGG um eine neue Nationalhymne zusammenhänge, führte er aus, dass er keine rechtlichen oder sachlichen Verbindungen zwischen diesen beiden Tätigkeiten feststelle und es keine Hinweise gäbe, dass die SGG ihre Verpflichtungen bei der Verwaltung des Rütli nicht erfüllt hätte. Der Nationalrat teilte diese Ansicht mehrheitlich mit 92 zu 82 Stimmen bei 3 Enthaltungen und lehnte das Anliegen in der Frühjahrssession 2017 ab. Für Annahme der Motion sprachen sich die SVP-Fraktion sowie eine Grossmehrheit der CVP-Fraktion aus.

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Après la controverse provoquée cet été 2016 par la proposition de nouvel hymne national par la SSUP et après que le Conseil national a refusé la motion Keller demandant de soumettre toute modification de l'actuel cantique suisse au parlement avec possibilité d'attaquer sa décision par voie référendaire (Mo. 14.3336), la chambre basse débattait à nouveau sur cette thématique. La motion Estermann (svp, LU; Mo. 14.4244) - déposée en réaction au concours organisé par la SSUP pour créer un nouvel hymne national - intitulée Il faut sauver le "Cantique suisse"! demande à ce que celui-ci soit protégé par le biais d'une base légale. Le Conseil fédéral, dans sa réponse, appelle les députés à rejeter la motion, arguant qu'au vu du soutien populaire dont l'actuel hymne jouit, il ne sert à rien de le protéger avec une loi. De plus, le Conseil fédéral, par la voix du conseiller fédéral Alain Berset a voulu rassurer l'assemblée en garantissant le fait qu'au cas où un changement serait à l'ordre du jour, les parlementaires seraient amenés à se prononcer. Une majorité du Conseil national s'est rangée derrière l'avis du Conseil fédéral et rejette par 107 contre 80 et 4 abstentions cette motion.

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

La controverse sur l'Hymne national n'est pas prête de se terminer. Après avoir fait débat dans la chambre basse lors de la session d'été, l'approche de la fête nationale voit la discussion quant à l'adoption d'un nouveau cantique reprendre de l'ampleur. La Société suisse d'utilité publique (SSUP) a, en effet, envoyé à l'ensemble des communes suisses une invitation à chanter, à l'occasion du 1er août, la version retenue lors du concours qu'elle avait organisé en 2014. La SSUP défend son action en invoquant la volonté de discuter des valeurs et de l'identité façonnant la Suisse, et parle d'une simple proposition. Yannick Buttet (cvp, VS) dénonce cette initiative qu'il critique autant sur la forme, où la SSUP tenterait d'éviter un débat démocratique en l'imposant de manière insidieuse, que sur le fond; en effet, la nouvelle proposition fait abstraction de toute référence religieuse, préférant mettre en avant un ensemble de valeurs qui décrirait, selon ses défenseurs, mieux la Suisse d'aujourd'hui.
En plus de cela, cette nouvelle version a été chantée sur la plaine du Grütli, gérée par cette même SSUP, lieu hautement symbolique de la Suisse, amenant Yannick Buttet à demander, sans succès, au Conseil Fédéral de retirer sa gestion par la SSUP.
Malgré tout, un nombre très restreint de communes, une vingtaine sur l'ensemble des quelques 2300 communes, ont décidé de suivre l'invitation de la SSUP.

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Die Motion Keller (svp, NW; 14.3336), die festschreiben will, dass die Einführung einer allfälligen neuen Nationalhymne von einem referendumsfähigen Entscheid des Parlaments abhängig sein muss, wurde in der Sommersession 2016 behandelt. Bundesrat Alain Berset hob die Bedeutung der Nationalhymne hervor, machte aber deutlich, dass die Motion überflüssig sei, da eine Einführung einer neuen Hymne gar nicht zur Debatte stehe und der Bundesrat auch keine Initiative für die Reform vorhabe. Wenn dies so wäre, würde das Parlament selbstverständlich angehört. Mit einer knappen Mehrheit von 93 zu 87 Stimmen bei drei Enthaltungen folgte die Nationalratsmehrheit dem Votum des Bundesrates und versenkte das Anliegen.

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

La France a accueilli, en 2016, l'Euro de Football, pour lequel l'équipe nationale suisse est parvenue à se qualifier. Cette participation est marquée par une relance du débat quant à l'identification de la population suisse vis-à-vis de l’équipe nationale. En effet, une grande partie des joueurs sélectionnés pour jouer sous le drapeau rouge à croix blanche ont des noms à consonance étrangère. Cette "polémique" s'est notamment déclenchée en vue de la confrontation entre la "Nati" et l'équipe d'Albanie, en sachant que 6 joueurs d'origine albanaise viennent étoffer les rangs de la première et 7 joueurs doubles nationaux suisses les rangs de la deuxième. Certains retiennent le fait que tous ne chantent pas l'hymne national, mais d'autres relèvent l'importance pour la deuxième génération venant des Balkans et vivant en Suisse de s'identifier à la Nati grâce à des stars comme Xherdan Shaqiri.
Ce débat ravive les propos, tenus en 2015, par un joueur de longue date de l'équipe nationale, Stephan Lichtsteiner, qui relevait l'importance d'avoir une équipe à laquelle la population suisse puisse s'identifier, une équipe qui, selon lui, devrait posséder dans ses rangs un plus grand nombre de joueurs suisses "de souche".
Certains observateurs notent que l'équipe nationale de Football n'est que représentative, dans ses effectifs, des joueurs de football de ce pays – un sport qui possède un tiers de joueurs n'ayant pas la nationalité suisse. Au-delà de cette polémique, la Suisse est parvenue à se hisser jusqu’en huitièmes de finale de cette compétition remportée par le Portugal.

Identification à l'équipe nationale - Euro 2016
Dossier: Identité nationale: discussions autour de l'équipe nationale de football

Ende März präsentierte die 30-köpfige Jury die sechs besten Beiträge des von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) ausgeschriebenen Wettbewerbs um eine neue Nationalhymne. Diese sechs aus rund 200 Vorschlägen ausgewählten Beiträge wurden auf Kosten der SGG vom Schweizer Jugendchor in allen drei Landessprachen interpretiert. Die ursprünglich budgetierten Kosten von CHF 350'000 wurden laut SGG in der Zwischenzeit auf rund eine halbe Million erhöht. Wie von der SGG verlangt, lehnten sich alle sechs Vorschläge hinsichtlich ihres Textes der Präambel der Bundesverfassung an. Drei orientierten sich zudem an der bisherigen Melodie.
Allerdings wehte der Idee einer neuen Hymne nach wie vor ein sehr eisiger Wind entgegen. Nicht nur in der politischen Debatte wurde die Idee teilweise harsch kritisiert, sondern auch in der Presse wurde an den Vorschlägen kaum ein gutes Haar gelassen. "Platter Textgehalt", "unsingbar" oder "verunglückter Modernisierungsversuch" waren etwa Urteile über die sechs ausgewählten Beiträge. Anderer Meinung war Lukas Niederberger, der Geschäftsleiter der SGG. Viele Schweizerinnen und Schweizer könnten sich mit dem bestehenden, altmodischen und sperrigen Text nicht identifizieren. Gefragt sei deshalb die Vermittlung eines frischeren Schweizer Staatsgefühls.
Bis zum 15. Mai konnten die sechs Vorschläge online bewertet werden. Die drei Vorschläge mit den meisten Online-Stimmen gelangten sodann in eine zweite Runde. Anfang Juni bis Anfang September wurden die verbleibenden drei Vorschläge erneut online bewertet und in der Fernsehsendung "Potzmusig" am 12. September dem Fernsehpublikum vorgestellt. Der Beitrag von Werner Widmer erhielt dann aus dem zweiten Online-Voting sowie den SMS und Telefon-Stimmen während der Fernsehsendung die meisten Stimmen und wurde zum Siegerbeitrag gekürt. Widmer hatte die Melodie unverändert übernommen und legte lediglich einen neuen Text in einer einzigen Strophe vor ("Weisses Kreuz auf rotem Grund, unser Zeichen für den Bund: Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden. Offen für die Welt, in der wir leben, woll’n wir nach Gerechtigkeit streben. Frei, wer seine Freiheit nützt, stark ein Volk, das Schwache stützt. Weisses Kreuz auf rotem Grund, singen wir gemeinsam aus einem Mund" / "Hissé là-haut dans le vent, notre drapeau rouge et blanc nous appelle à l’unité, à la paix. Soyons forts et solidaires, que la liberté nous éclaire. Ouverts et indépendants, pour le bien de nos enfants, devant le drapeau d’antan, renouvelons nos engagements"). Der Umstand, dass letztlich die alte Melodie obsiegte, zeige, wie stark die Hymne in der Bevölkerung verankert sei – so die Meinung in den Kommentarspalten.
Bevor der Vorschlag den Bundesbehörden unterbreitet wird, will ihn die SGG bei der Bevölkerung populär machen. Dies könne ein bis zwei Jahre dauern – so Lukas Niederberger. Dabei könne man sich auch vorstellen, die neue Hymne als Petition einzureichen – ein Vorschlag, den Konrad Graber (cvp, LU) im Rahmen einer Interpellation vorbrachte. Allerdings wäre damit die Hürde für eine Umsetzung der neuen Hymne ungleich höher, als wenn sie direkt als Vorstoss oder als Bundesratsanliegen dem Parlament unterbreitet würde.

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Um die Bedeutung der aktuellen Nationalhymne zu unterstreichen, lancierte die nationalkonservative Rechte in einigen Kantonen Vorstösse mit dem Ziel, das Erlernen des Schweizer Psalms zum schulischen Pflichtstoff zu erklären. Dies war der SVP im Kanton Aargau bereits 2008 und der Lega im Tessin 2013 gelungen. Eine Grundlage fanden die Unterstützer dieser Forderung im Lehrplan21, in dem als musikalische Kompetenz die singende Interpretation von Liedern aus unterschiedlichen Kulturen gefordert wird. Verschiedene Bildungsdirektoren kündigten Mitte Juni in der Sonntagspresse an, diesen Passus mit einem Obligatorium für das Beherrschen der Nationalhymne umsetzen zu wollen. Ebenfalls im Juni nahm das Kantonsparlament im Kanton Wallis einen auch vom Bildungsdirektor Oskar Freysinger (svp) unterstützten Vorstoss der SVP an, der das Erlernen der Nationalhymne zur Schulpflicht erklären will. Auch im Kanton Zürich wurde Ende September eine entsprechende, von der EDU und der SVP gestützte Motion eingereicht.

Schweizer Psalm als schulischer Pflichtstoff
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

In seiner Antwort auf die Motion Estermann (svp, LU; Mo. 14.4244), die als Reaktion auf den von der SGG gestarteten Wettbewerb um eine neue Nationalhymne den Schutz der bestehenden Nationalhymne verlangt, machte der Bundesrat deutlich, dass er dies für übertrieben halte. Ein gesetzlicher Schutz sei auch deshalb nicht nötig, weil die aktuelle Hymne sehr beliebt sei und eine Neuschöpfung nur schwerlich auf Akzeptanz stossen würde. Eine Nationalhymne könne auch nicht einfach so verfügt, sondern müsse von der Bevölkerung geschätzt werden. Dies zeige nicht zuletzt auch die Geschichte des aktuellen Schweizerpsalms, der 1961 provisorisch anerkannt und erst 1981 offiziell zur Landeshymne der Eidgenossenschaft erklärt worden sei.

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

2014 wurde von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) der Wettbewerb um eine neue Nationalhymne eröffnet. Bis zur Ende Juni ablaufenden Einreichefrist gingen mehr als 200 mehrheitlich deutsch- (129) und französischsprachige (60) Vorschläge für einen neuen Schweizerpsalm ein. Auch zehn rätoromanische und sieben italienische Texte fanden sich unter den Vorschlägen. Das Wettbewerbsreglement verlangt, dass sich der Text in einer der vier Landessprachen an der Präambel der Bundesverfassung orientiert sowie die Begriffe Freiheit, Solidarität und Demokratie beinhaltet. Melodisch kann die Eingabe an den alten Psalm angelehnt werden oder eine Neukomposition vorschlagen. Die Intention der SGG war laut dem SGG-Präsidenten Jean-Daniel Gerber insbesondere, die Nationalhymne mit einem weniger sperrigen und inhaltlich moderneren Text aufzufrischen. Eine Jury aus Kulturschaffenden, Journalisten und Sportfunktionären aus allen Landesteilen wählte bis Ende Jahr sieben Beiträge aus, die in der Folge in alle Landessprachen übersetzt und von einem professionellen Chor intoniert werden sollen. Im Frühling 2015 sollen vom Publikum drei Finalisten gekürt werden, von denen im Sommer 2015 der Siegerbeitrag bestimmt werden soll. Das Ansinnen stiess allerdings vor allem auf nationalkonservativer Seite auf Widerstand. Neben Protestvoten der AUNS und zahlreichen Schmähbriefen an die Adresse der SGG wurde mit Peter Keller (svp, NW) auch ein SVP-Bundesparlamentarier aktiv. Bereits 2013 hatte Keller eine Interpellation eingereicht, mit der er den Bundesrat anfragte, wie dieser die Kritik am Schweizerpsalm beurteile und was er zu tun gedenke, wenn ihm die SGG einen Vorschlag unterbreite. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Nationalhymne seit ihrer Einführung umstritten sei und das Vorgehen der SGG nicht zu beanstanden sei, da es sich lediglich um einen Vorschlag handle. Keller erklärte sich nicht befriedigt und reichte eine 2014 noch nicht behandelte Motion ein (Mo. 14.3336), mit der der Bundesrat aufgefordert wird, der „dümmlichen Casting-Show“ Einhalt zu gebieten und eine allfällige neue Hymne dem Parlament als referendumsfähigen Beschluss vorzulegen. Die Exekutive empfahl die Motion zur Ablehnung und betonte, dass sie eine neue Hymne nicht in eigener Kompetenz und ohne Konsultation der Räte beschliesse. Ende Jahr doppelte Yvette Estermann (svp, LU), Fraktionskollegin von Keller, mit einer Motion nach, mit welcher der Schweizerpsalm als Staatssymbol geschützt werden soll (Mo. 14.4244). Die Landeshymne sei als wichtiges Symbol zu bewahren und dürfe nicht nach Belieben verändert werden. Die Antwort des Bundesrates auf die Motion stand Ende 2014 noch aus. Kurz vor dem 1. August veröffentlichte die Luzerner CVP-Kantonalsektion ein Manifest, in welchem der Bundesrat zur Beibehaltung der Landeshymne aufgerufen wird. Das Manifest wurde in der Folge von allen Innerschweizer CVP-Sektionen unterstützt und in eine Resolution umgewandelt, in welcher die Landesregierung aufgefordert wird, sämtliche Aktivitäten für eine neue Hymne zu beenden.

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Obwohl der im August 2012 von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) angekündigte Wettbewerb für eine neue Nationalhymne noch nicht offiziell ausgeschrieben war, erhielt die SGG bereits zahlreiche Vorschläge. Der neue Geschäftsführer der SGG, Lukas Niederberger, gab am ersten August des Berichtjahres die Bedingungen für den Anfang Dezember offiziell unter dem Namen CHymne ausgerufenen Wettbewerb bekannt: In der ersten Hälfte des Jahres 2014 dürfen Vorschläge eingereicht werden, die sich textlich an der Präambel der Bundesverfassung orientieren und in deren neuen Melodie die heutige Hymne noch erkennbar ist. Eine 30köpfige Jury aus Kunst- und Medienschaffenden sowie Funktionären aus Sport- und Kulturverbänden aus allen vier Sprachregionen soll dann in der zweiten Jahreshälfte 2014 den Siegerbeitrag küren und diesen dem Bundesrat übergeben mit der Bitte, diesen als neue Nationalhymne zu bestimmen. Die Ankündigung wurde im eher linksstehenden britischen Guardian von zahlreichen Online-Kommentaren begleitet. Einzelne Kommentare lieferten gleich Vorschläge, etwa „Money, money, money“ von Abba oder „Offshore Banking Business“ von der britischen Punk-Band „The Members“. Im Inland rief der Vorschlag der SGG wenige, dafür gespaltene Reaktionen hervor. Während auf der einen Seite eine mögliche Reform des antiquierten Textes begrüsst wurde, wurde von rechtskonservativer Seite Kritik am Vorhaben laut. Eine Ende Berichtjahr eingereichte Interpellation Keller (svp, NW) will vom Bundesrat wissen, wie dieser zu den Plänen der SGG stehe, den Schweizerpsalm abzuschaffen. Die Weltwoche warf der SGG vor, sich mit dem Wettbewerb gegen die patriotische Funktion der Hymne und gegen ein Bekenntnis zu einer eigenständigen Schweiz zu richten. Auch auf kantonaler Ebene war die Nationalhymne Diskussionsgegenstand. So hiess im Kanton Tessin das Parlament einen Minderheitenantrag der parlamentarischen Schulkommission gut, der die Nationalhymne zum Pflichtstoff für die Primarschule bestimmte. Die geschlossenen Lega und SVP, fast alle CVP-Räte und die Hälfte der FDP-Kantonsparlamentarier sorgten dafür, dass die „Bionda Aurora“ künftig zum obligatorischen Schulstoff gehört. Dies war vorher lediglich im Kanton Aargau der Fall, wo auf Anregung der SVP im Jahr 2008 die Nationalhymne zum Pflichtstoff erklärt worden war.

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Die Nationalhymne, die 2011 ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert hatte und erstmals auch im Parlament als Auftakt in eine neue Legislatur intoniert worden war, soll laut einer Idee der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) erneuert werden. Mittels Anpassung des Textes auf der Grundlage der Präambel der neuen Bundesverfassung und leichten melodiösen Veränderungen soll der Hymne zu mehr Akzeptanz verholfen werden. Die SGG kündigte – auch im Rahmen ihres 250jährigen Bestehens – einen entsprechenden Wettbewerb an. Ähnliche Ideen waren in den letzten Jahren gescheitert.

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Zum ersten Mal wurde zu Beginn der neuen Legislaturperiode im National- und Ständeratssaal die Nationalhymne intoniert. Nach der Vereidigung (117 Nationalrätinnen und Nationalräte) bzw. dem Gelübde (83 Mitglieder des Nationalrats) wurde der Schweizerpsalm von der Sopranistin Noëmi Nadelmann vorgetragen. Die erstmalige Darbietung geht auf eine Motion Marra (sp, VD) zurück, die gefordert hatte, dass die Nationalhymne nach jeder Gesamterneuerungswahl vorgetragen werden soll.

Nationalhymne bei Sessionseröffnung (Mo. 08.3071) und zu Legislaturbeginn (Mo. 09.3946)
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Die Nationalhymne selber feierte 2011 ihr 50-jähriges Bestehen. Das von Alberich Zwyssig (1808-1854) komponierte Kirchenlied, das seit 1843 als „Schweizerpsalm“ an zahlreichen eidgenössischen Festen gespielt wurde, hatte 1958 auf Vorschlag des Bundesrates das damals als Hymne verwendete, melodisch mit der englischen Nationalhymne identische „Rufst du, mein Vaterland“ ersetzt. Nach einer dreijährigen Probezeit stimmte die Bevölkerung der Änderung zu, und seit dem 1. April 1961 gilt „Trittst im Morgenrot daher“ als offizielle Schweizer Nationalhymne.

50-jähriges Bestehen der Nationalhymne
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Der Ständerat nahm als Zweitrat in der Herbstsession eine Motion Marra (sp, VD) an, welche die instrumentale Darbietung der Nationalhymne zu Beginn einer neuen Legislaturperiode fordert. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass der Ständerat keine Legislatur kenne. Die Regel soll deshalb für beide Kammern für die erste Sitzung nach den Gesamterneuerungswahlen gelten. Der Nationalrat hatte sich bereits 2009 für diese Motion ausgesprochen.

Nationalhymne bei Sessionseröffnung (Mo. 08.3071) und zu Legislaturbeginn (Mo. 09.3946)
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Im März 2008 hatte Margret Kiener Nellen (sp, BE) einen erneuten Versuch gestartet, die Landeshymne zu erneuern. Im Gegensatz zu ihrer ersten Motion, die sie im Jahr 2006 nach ablehnender Haltung des Bundesrates zurückgezogen hatte (Mo. 04.3046), enthielt die aktuelle Forderung keine inhaltlichen Vorgaben an die neue Landeshymne mehr; das neue Anliegen hätte den Bundesrat lediglich dazu aufgefordert, das BAK mit der Organisation eines geeigneten Wettbewerbsverfahrens für eine neue Landeshymne zu beauftragen.
In seiner ablehnenden Antwort hatte der Bundesrat seine Bedenken dazu geäussert, der Nationalhymne neuen Schwung zu verleihen. Erstens erachtete er es als schwierig, die Melodie beizubehalten und lediglich den Text zu verändern, zweitens hätten die Gesangskultur und der Chorgesang an Bedeutung verloren, weswegen oftmals nur noch die Melodie der Landeshymne abgespielt werde. Drittens habe auch die Bedeutung der identitätsstiftenden Symbole etwas abgenommen. Alles in allem war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es keinen Grund gäbe, die aktuelle Nationalhymne zu verändern und dass diese nach wie vor die vielfältigen Erwartungen erfülle.
In der Frühjahrssession 2010 wurde das Geschäft abgeschrieben, da es nicht innert vorgesehener Frist abschliessend vom Parlament behandelt wurde.

Der Landeshymne neuen Schwung geben (Mo. 08.3026)
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Relativ knapp, mit 93 zu 83 Stimmen, lehnte der Nationalrat eine Motion Estermann (svp, LU) ab, die ihn gezwungen hätte, jeweils zur Sessionseröffnung die Nationalhymne zu singen. Die erst seit einigen Jahren eingebürgerte Motionärin hatte sich von diesem patriotischen Akt eine Stärkung des nationalen Zusammengehörigkeitsgefühls versprochen. Mit dieser Ablehnung war die Sache aber nicht erledigt. Gleichentags reichte die Sozialdemokratin Marra (VD) eine Motion ein, welche die instrumentale Darbietung der Nationalhymne zu Beginn einer neuen Legislaturperiode (nach der Vereidigungszeremonie des neugewählten Parlaments) fordert. In der Wintersession hiess der Nationalrat diesen Vorstoss diskussions- und oppositionslos gut.

Nationalhymne bei Sessionseröffnung (Mo. 08.3071) und zu Legislaturbeginn (Mo. 09.3946)
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Nationalrätin Kiener (sp, BE) zog ihre 2004 eingereichte Motion für eine neue Nationalhymne mit einem leichter singbaren, weniger schwülstigen und inhaltlich an die heutigen Lebensumstände angepassten Text zurück. Der Bundesrat hatte zwar die Kritik an der gültigen Landeshymne (ein Kirchenlied aus dem Jahr 1841) weitgehend geteilt. Da er es aber als hoffnungslos erachtete, Einigkeit in Bezug auf ein neues Lied zu erzielen, hatte er Ablehnung der Motion beantragt. Die Öffentlichkeit interessierte sich kaum für diese Debatte; obwohl in der Bevölkerung der Text der aktuellen Hymne wenn überhaupt, so nur höchst unvollständig bekannt ist, scheint kein Bedürfnis für eine Änderung vorhanden zu sein.

Neue Nationalhymne mit Berücksichtigung der Grundwerte der neuen Bundesverfassung (Mo. 04.3046)
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Die Berner Nationalrätin Kiener Nellen (sp) forderte mit einer vom Parlament noch nicht behandelten Motion die Ersetzung des aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammenden Textes der Landeshymne durch eine der heutigen Zeit entsprechende Version. Insbesondere solle darin den in der neuen Verfassung deklarierten politischen Zielen (z.B. Gleichberechtigung der Geschlechter) Rechnung getragen werden. Der Bundesrat sprach sich gegen diesen Vorstoss aus, da „der momentan geltende Schweizerpsalm trotz gewisser Mängel dank seiner Bekanntheit eine würdige Landeshymne für die Schweiz“ sei, und es wohl unmöglich wäre, sich auf einen neuen Text zu einigen.

Neue Nationalhymne mit Berücksichtigung der Grundwerte der neuen Bundesverfassung (Mo. 04.3046)
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