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Im Januar 2019 publizierte der Bundesrat einen ausführlichen Bericht in Erfüllung des Postulates der WBK-NR zum Thema «Demografische Entwicklung und deren Auswirkungen auf den Bildungsbereich». Der Bericht des BFS befasste sich mit dem Schweizer Bildungssystem und dem Bildungsniveau der Bevölkerung und lieferte im Anhang für sämtliche Bildungsfelder detaillierte Zahlen zur künftigen Anzahl an Personen mit dem entsprechenden Bildungsabschluss. Zudem analysierte er die Einwanderung mit Blick auf die höchste abgeschlossene Ausbildung der betreffenden Personen. Aus wirtschaftlicher Sicht untersuchte der Bericht, ob sich die Bildung der Schweizer Bevölkerung mit der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt deckt. Die Autorinnen und Autoren wiesen darauf hin, dass der Bericht zwar Zahlen liefere; diese seien aber mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen, da es sich immer um vorausschauende Hypothesen handle. Generell erwarte die Schweiz immer mehr Schülerinnen und Schüler sowie Lernende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Entsprechend werden auf allen Stufen auch mehr Abschlüsse vorgewiesen werden (EFZ, EBA, Matura, Bachelor und Master). Sodann wird im Bereich der Berufsbildung, den Höheren Fachschulen, den Fachhochschulen und den Universitäten vor allem mit mehr Abschlüssen in den Bereichen Informatik und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen/Pflege und Sozialwesen gerechnet. Generell dürfte sich das Bildungsniveau der Schweizer Bevölkerung in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen; gemäss Prognose wird im Jahr 2037 circa die Hälfte der Schweizer Bevölkerung über einen Abschluss auf der Tertiärstufe verfügen. Im Bereich der Migration erwarten die Autorinnen und Autoren weiterhin viele gut ausgebildete Personen, die in die Schweiz einwandern. Schliesslich wiesen Berechnungen darauf hin, dass das Bildungssystem den erwarteten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht werde und die Menschen in der Schweiz grundsätzlich Berufe ausübten, die ihrer Ausbildung entsprechen.

Demografische Entwicklung und Auswirkungen auf den gesamten Bildungsbereich

Andrea Gmür-Schönenberger (cvp, LU) forderte den Bundesrat auf, die ohnehin vorhandenen Daten zum Studienerfolg von Maturandinnen und Maturanden aufgeschlüsselt nach Gymnasien veröffentlichen zu lassen. Falls für die richtige Interpretation der Daten weitere Informationen der Kantone erforderlich seien, so sei das BFS verpflichtet, diese einzuholen und ebenfalls zu publizieren. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass das BFS keine Resultate publizieren dürfte, welche Rückschlüsse auf einzelne Gymnasien zuliessen; dies wäre bei Daten zum Studienerfolg nach Gymnasium aber der Fall. Der Schutz der Befragten – beziehungsweise der zur Verfügung gestellten Informationen – stelle für die Kantone eine wichtige Voraussetzung für die Bereitschaft dar, dem BFS diese Informationen weiterhin zu übermitteln.
In der nationalrätlichen Debatte erörterte Gmür-Schönenberger, dass der Anteil der ehemaligen Schülerinnen und Schüler, die später einen Hochschulabschluss erreichen, ein Qualitätsmerkmal für ein Gymnasium darstelle. Es sei daher für die Kantone und die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Forschung, wichtig zu erfahren, wie die einzelnen Gymnasien hier abschnitten. Der Nationalrat nahm die Motion mit 181 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar an.
Im Ständerat erläuterte Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) für die Kommissionsmehrheit, dass drei wichtige Punkte für die Ablehnung der Motion sprächen. Erstens gehe es in den Gymnasien nicht ausschliesslich um die Ausbildung zukünftiger Studentinnen und Studenten. Zweitens spielten viele andere Faktoren – wie etwa der Bildungsgrad der Eltern oder die Studienfachwahl – eine entscheidende Rolle für einen allfälligen Hochschulabschluss. Drittens stelle sich die Frage, weshalb dann nicht auch die Daten anderer Institutionen, wie etwa der Berufsmaturitätsschulen, veröffentlicht würden. Für die Kommissionsminderheit wies Erich Ettlin (cvp, OW) darauf hin, dass die Open-Government-Data-Strategie der Schweiz darauf abziele, ohnehin erhobene Daten zu veröffentlichen. Zudem erörterte Ettlin, dass es auch unter den Volksschulen (Stichwort PISA) oder unter den Hochschulen Wettbewerb gäbe. Schliesslich seien diese Daten eine essenzielle Grundlage für die Kantone, um die Qualität ihrer gymnasialen Ausbildung und der einzelnen Gymnasien sicherzustellen. In der Abstimmung folgte der Ständerat jedoch seiner Kommissionsmehrheit und lehnte die Motion mit 30 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich ab.

Vorhandene Daten zum Studienerfolg publizieren

Im Mai 2015 bestätigten und erweiterten der Bund (WBF) und die Kantone (EDK) ihre bildungspolitischen Ziele, die sie zum ersten Mal 2011 für den Bildungsraum Schweiz festgelegt hatten. Den Bericht erarbeiteten die Akteure unter anderem gestützt auf den Bildungsbericht Schweiz 2014; insgesamt wurden darin sieben Ziele und fünf Herausforderungen definiert.
Ein wichtiges Ziel für WBF und EDK blieb die Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent. Das bedeutet, dass 95 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz mindestens einen Bildungsabschluss auf Stufe Sek II (Abschluss von Gymnasium, Fachmittelschule oder beruflicher Grundbildung) erreichen sollen. Ebenfalls soll weiterhin die Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden sichergestellt werden. Die Bildungsberichte 2010 und 2014 hatten nämlich auf Lücken der Studierfähigkeit einzelner Maturandinnen und Maturanden hingewiesen. Ein neues Ziel bestand darin, mehr über die hohe Abbruchquote der Studierenden auf Universitätsstufe (25%) herauszufinden und daraus Massnahmen abzuleiten. Zwei weitere Ziele befassten sich mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Einerseits ging es dabei um die Unterstützung von Erwachsenen, die einen Berufsabschluss nachholen oder ihren Beruf wechseln wollten. Andererseits ging es um eine Optimierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

Bildungspolitische Ziele 2015
Dossier: Objectifs politiques concernant l’espace suisse de formation

Dans le contexte du centenaire de la Conférence des directrices et directeurs de gymnases suisses (CDGS), la question de la qualité de la maturité gymnasiale a refait surface. En effet, la maturité gymnasiale et sa qualité de sésame universel d’entrée dans les Hautes écoles suisses a été montrée du doigt, notamment par les Ecoles polytechniques fédérales (EPF). Ces universités ont estimé que la maturité n’offrait plus une garantie de réussite suffisante, surtout dans les branches scientifiques. C’est pour cette raison que la CDGS a mis en avant sa volonté de maintenir une maturité qui ouvre les portes aux Hautes écoles suisses, de mieux définir les compétences essentielles pour les études académiques et de rapprocher les écoles des académies.

le niveau de la maturité gymnasiale

Im November genehmigte der Bundesrat eine Änderung der Gebührenverordnung zur eidgenössischen Maturität. Mit der Totalrevision steigt die Anmeldegebühr von 120 auf 200 Fr. Da die Maturaarbeit ab 2012 mit einer zählenden Note bewertet wird und dadurch der Aufwand für die Prüfungsbehörde steigt, wird eine separate Gebühr von 100 Fr. für die Maturaarbeit eingeführt. Für die Ergänzungsprüfung „Passerelle“, welche den Berufsmaturanden den Zugang zu universitären Hochschulen erlaubt, wird die Gebühr um 100 auf 500 Fr. erhöht.

Änderung der Gebührenverordnung zur eidgenössischen Maturität

Mit dem Qualitätsniveau an Gymnasien befasste sich auch die im Berichtsjahr von den Erziehungsdirektoren gegründete Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK). Die Vertreter aus allen Kantonen wurden beauftragt, bis Ende 2009 Empfehlungen auszuarbeiten, wie künftig die allgemeine Studierfähigkeit der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten garantiert werden kann. Der brisanteste Vorschlag stammte von Professor Franz Eberle, dem Verfasser der Studie zu Evamar II. Er forderte, dass die Maturandinnen und Maturanden neben den bisherigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen in Mathematik, erster Landessprache und Englisch einen standardisierten Test zur Messung von Mindestkompetenzen absolvieren müssten. Die Schülerinnen und Schüler könnten ihre Matura nur bestehen, wenn sie bei allen drei Tests ein ausreichendes Ergebnis erzielen würden. Damit wäre das gegenwärtige Kompensationssystem in den drei Kernfächern teilweise aufgeweicht.

Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK) standardisierten Test

Die im Jahr 2007 von der Erziehungsdirektorenkonferenz und dem EDI vorgenommenen Änderungen an der Maturitätsanerkennungsregelung von 1995 (MAR) werden ab 2012 auch bei der von der Schweizerischen Maturitätskommission durchgeführten schweizerischen Maturitätsprüfung angewendet. Dies entschied der Bundesrat im April.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse des ersten nationalen Leistungstests bei Maturandinnen und Maturanden veröffentlicht. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob das vorhandene Wissen und Können den gegenwärtigen Anforderungen der Universitäten genügt. Die getesteten Schülerinnen und Schüler wiesen in den Fächern Erstsprache, Mathematik und Biologie kurz vor Schulabschluss eine zufriedenstellende Ausbildung auf. Zwischen den einzelnen Getesteten und auch zwischen ganzen Klassen zeigten sich allerdings grosse Leistungsunterschiede. Maturandinnen und Maturanden die das Gymnasium nur während drei Jahren besucht hatten, erbrachten im Durchschnitt in allen drei Bereichen schlechtere Leistungen, als jene mit einer vierjährigen gymnasialen Ausbildung. Am besten schnitten tendenziell die Langzeitgymnasiasten ab. Der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer sah sich durch die Resultate in seiner Forderung bestärkt, dass Bund und Erziehungsdirektorenkonferenz für die gymnasiale Ausbildung eine Mindestdauer von vier Jahren vorschreiben sollten.

gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform

Die EDK unterzog auch das Reglement über die Anerkennung der Fachmittelschulabschlüsse (FMS-Reglement) einer Teilrevision. Hier geht es vor allem um eine weitere Präzisierung der Voraussetzungen für den Erwerb der Fachmaturität als Zulassungsberechtigung für die entsprechenden Fachhochschulstudiengänge.

Fachmittelschulabschlüsse

Die Vernehmlassung der Revision des Maturitätsanerkennungs-Reglements (MAR) brachte keine klaren Ergebnisse. Die Reform wurde sehr unterschiedlich beurteilt. Nach einer internen Überarbeitung genehmigten die EDK und der Bundesrat die Revision des MAR im Juni. Inhaltlich entspricht sie weitgehend der im Vorjahr präsentierten Vorlage. Im Zentrum steht eine Stärkung der naturwissenschaftlich-mathematischen Fächer, deren Anteil am Unterricht um fünf Prozentpunkte auf 25-35% erhöht wird. Die Leistung in den drei Fächern Biologie, Chemie und Physik werden zudem nicht mehr mit einer Gesamtnote, sondern für die Einzelfächer beurteilt.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Ende Jahr gaben die EDK und das EDI Vorschläge für eine Teilrevision des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) in die Vernehmlassung. Der Verordnungsentwurf sieht vor, den Anteil der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer von heute 20-30% auf 25-35% zu erhöhen und Biologie, Physik und Chemie wieder einzeln zu benoten. Dasselbe gilt in den Geistes- und Sozialwissenschaften für Geschichte und Geographie. „Einführung in Wirtschaft und Recht“ wird obligatorisch, Informatik neu Ergänzungsfach. Zudem können die Schulen Philosophie künftig auch als Grundlagenfach anbieten. Für das Bestehen der Maturität zählt neu die Note für die Maturaarbeit mit, doppelt gewichtet werden die Noten für die Erstsprache, Mathematik und das Schwerpunktfach. Zur Debatte steht auch die Forderung, dass gymnasiale Lehrkräfte in der Regel über einen universitären Master-Abschluss verfügen und sich die Schulen zur Einrichtung eines professionellen Qualitätsmanagements verpflichten müssen. Heikle Fragen wie die Dauer der gymnasialen Ausbildung, die Wahl der Fremdsprachen oder die Möglichkeit zur Absolvierung einer zweisprachigen Matur sollen erst im Rahmen einer Totalrevision frühestens 2008 thematisiert werden.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

In seiner Antwort auf eine Interpellation Stadler (cvp, UR) erklärte der Bundesrat, es sei noch unklar, ob die verstärkte Individualisierung der neuen gymnasialen Ausbildung zur allgemeinen Hochschulreife führe. Zu beantworten sei diese Frage erst nach der zweiten Evaluationsphase des neuen Maturitätsreglements, welche primär das Wissen der Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Ausbildung betrachte; gemäss der ersten, abgeschlossenen Evaluationsphase beurteilten Lernende, Lehrende und Schulleitungen die Reform aufgrund des grösseren und flexibleren Fächerangebots positiv. Während sich der Anteil von Profilen mit Latein mehr als halbiert habe, optierten mehr Schülerinnen und Schüler für neue Sprachen, Naturwissenschaften und Wirtschaft/Recht; nach PPP (Philosophie, Pädagogik und Psychologie) bestehe gar eine Nachfrage, die das Angebot übersteige.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Widmer (sp, LU), das den Bundesrat beauftragt, bei der Evaluation der neuen Matura den Status der Fächer Informations- und Kommunikationstechnologien besonders sorgfältig abzuklären. Verworfen wurden hingegen zwei Motionen der SVP: Freysinger (VS) hatte die Revision der seit 2003 gültigen Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung verlangt; in seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass Änderungen auf eidgenössischer Ebene mit den kantonalen Prüfungsreglementen koordiniert werden müssten. Pfister (SG) hatte die Aufnahme von Verhandlungen mit Deutschland gefordert, da schweizerische Staatsangehörige bei der Umrechnung ihrer Maturitätsnoten schlecht wegkämen und so bei der Zulassung zu Numerus-clausus-Fächern benachteiligt seien.

gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform

Um endlich der Frage beizukommen, ob der Maturitätsabschluss inhaltlich die allgemeine Hochschulreife auch tatsächlich garantieren könne, liess die Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektoren in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Schweizer Universitätsrektoren (Crus) alle 13 700 Studierenden an den Schweizer Universitäten im dritten Semester nach ihrer Einschätzung der Qualität ihrer gymnasialen Bildung befragen. Diese Befragung sollte es insbesondere auch möglich machen, die Leistungsfähigkeit der alten Maturitätsverordnung mit der Leistungsfähigkeit des seit 1995 geltenden neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) zu vergleichen. 88% der Befragten zeigten sich sehr bis mittel zufrieden mit ihrer besuchten Mittelschule und bezeichneten ihre Kenntnisse in fachübergreifenden Kompetenzen als sehr nutzbringend. Der technische Maturitätstypus C wurde allerdings dahingehend kritisiert, nur mittelmässige Kenntnisse im naturwissenschaftlichen Bereich zu vermitteln; der alte Maturitätstypus wurde demgegenüber für seine ungenügende Vorbereitung auf spezifische Studienrichtungen – so insbesondere die Informatik, aber auch Physik und Chemie – getadelt.

le niveau de la maturité gymnasiale

Mitte Mai stimmten die Waadtländer und Freiburger Stimmbevölkerungen dem Bau eines interkantonalen Gymnasiums in Payerne (VD) zu. Dem Baukredit musste eine interkantonale Vereinbarung vorausgeschickt werden. Diese gesteht dem Gymnasium eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigene Verwaltungskompetenzen zu, legt jedoch die Beaufsichtigung der Schule in die Hände einer Delegation beider Kantonsregierungen sowie einer parlamentarischen Kommission. Die Schwierigkeit, die Anstellungsbedingungen für das Lehrpersonal des Gymnasiums zu harmonisieren, wurde dahingehend gelöst, dass dieses ein eigenes Salärsystem erhielt, das einem Kompromiss zwischen der freiburgerischen und der waadtländischen Lohnordnung gleichkommt.

interkantonalen Gymnasiums in Payerne

Die EDK beschloss im Juni praktisch einstimmig, dass künftig auch Diplommittelschulen als wichtiger Brückenkopf zwischen Gymnasium und Berufslehre unter der Bezeichnung „Fachmittelschulen“ den Erwerb einer Fachmaturität ermöglichen sollen. Somit können die „Fachmittelschulen“ ihren Absolventinnen und Absolventen den Zugang zu den Fachhochschulen öffnen. Ohne diese Aufwertung hätten die Diplommittelschulen, deren Schülerschaft zu 90% aus Frauen bestand, finanziellen Sparübungen zum Opfer zu fallen gedroht.

Fachmittelschulen

Schweizerische Anerkennung erlangten nun auch die an der Feusi Maturitätsschule ausgestellten Maturitätszeugnisse des ersten Bildungswegs sowie diejenigen des Sportgymnasiums. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die EDK veranlassten, dass ab Sommer des Berichtsjahres alle Feusi-Maturitätszeugnisse eidgenössisch anerkannt wurden und zu einem Studium an allen Schweizer Universitäten berechtigen.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Mit einer Motion wollte Nationalrat Eggly (lp, GE) den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglicht, sich an den Kosten der ausserordentlichen eidgenössischen Maturität zu beteiligen, um so eine zu starke Gebührenerhöhung für die Kandidatinnen und Kandidaten zu vermeiden. Der Bundesrat anerkannte, dass die Gebühren einen sehr hohen Stand erreicht haben, begründete dies aber mit dem gestiegenen Aufwand für die Prüfungen und dem Prinzip, dass die Gebühren des Bundes gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kostendeckend sein müssen. Da derzeit verwaltungsintern die Anforderungen an Gebührenerlasse des Bundes überdacht werden, war er jedoch bereit, die Motion als Postulat anzunehmen, worauf der Vorstoss überwiesen wurde.

Kosten der ausserordentlichen eidgenössischen Maturität Gebühren

Die neue Maturitätsanerkennungsverordnung schafft die Möglichkeit, eine zweisprachige Maturitätsprüfung ablegen zu können. Hauptbedingung ist, dass (zusätzlich zum regulären Sprachenunterricht) mindestens 600 Stunden in der Fremdsprache unterrichtet werden, wovon wenigstens ein naturwissenschaftliches Fach. Ursprünglich war dafür eine zweite Landessprache vorgesehen, die Kantone erreichten aber beim Bund, dass auch Englisch zugelassen wurde. Ab dem Schuljahr 2001/2002 starteten in den Kantonen Zürich, Basel-Land, Luzern und Neuenburg erste Pilotversuche mit Englisch.

Neue Maturitätsanerkennungsverordnung macht zweisprachige Matur möglich

Einem Postulat Riklin (cvp, ZH), das vom Bundesrat einen Bericht zur mangelnden Attraktivität der mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Studien bei den Jungen bzw. entsprechende Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung dieser Studienrichtungen insbesondere auf Ebene der Gymnasien und der Berufsmaturitätsschulen sowie im Hochschulbereich verlangt, wurde vom Nationalrat überwiesen.

mangelnden Attraktivität der mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Studien

Der Ständerat überwies ein Postulat Bieri (cvp, ZG) für eine gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform. Die Reform von 1995 habe einen ausserordentlichen Reformschub ausgelöst. Um dessen Auswirkungen überprüfen sowie die Tauglichkeit und Qualität aller neuen Massnahmen hinterfragen bzw. Vorschläge für allfällige Verbesserungen machen zu können, sei eine breit angelegte Evaluation nötig. Diese müsse sowohl Bund als auch Kantone, Schüler- und Lehrerschaft sowie die Universitäten miteinbeziehen.

gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) von 1995 konnten das EDI und die EDK die Ausweise der ersten Gymnasien anerkennen, welche seit 1996 nach dem neuen MAR unterrichten und voraussichtlich im Sommer 2001 die ersten Absolventinnen und Absolventen mit der neuen Matura entlassen werden. Es handelte sich um die Kantonsschulen von Appenzell, Glarus und Trogen, die Stiftsschule und die Sportmittelschule Engelberg, die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene und die Schweizerschule Sâo Paulo. Die Kantone müssen die Reform bis 2003 umsetzen.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

La question de la seconde langue nationale obligatoire a suscité à nouveau la controverse, principalement parmi les cantons bilingues et les enseignants de langues. La nouvelle ORM stipulant que les cantons doivent laisser aux étudiants la liberté du choix de la seconde langue nationale, les cantons bilingues ont néanmoins obtenu de pouvoir imposer, à titre exceptionnel, leur seconde langue cantonale. Les autres cantons ont adopté des positions variées à ce sujet. Si certains, à l'instar du canton de Neuchâtel, veulent restreindre fortement la possibilité d'étudier l'italien, d'autres, tels que Genève et Vaud ou les cantons de Suisse centrale, préfèrent suivre l'esprit de la loi en laissant la liberté aux étudiants d'apprendre la langue nationale de leur choix. La question de la durée des études, que la nouvelle ORM laisse le soin de trancher aux cantons, a également suscité, dans les cantons connaissant les cursus les plus longs, des discussions entre les milieux économiques favorables à un raccourcissement du temps d'études et celui des enseignants qui s'y oppose farouchement. La tendance générale est néanmoins celle d'un abrégement du temps d'étude (de 13 à 12 ans). C'est ainsi que les cantons de Berne, de Thurgovie, de Saint-Gall, de Schwytz, d'Obwald, de Nidwald et de Lucerne ont décidé de raccourcir la durée du cursus menant à la maturité.

seconde langue nationale durée des études

Angesichts der heftigen Diskussionen, die sein Vorprellen auslöste, schwenkte Cotti auf eine flexiblere Linie ein. Insbesondere bestritt er, die Aufwertung des Italienischen auf Kosten des Englischen vornehmen zu wollen. Schliesslich einigten sich Cotti und die Erziehungsdirektorenkonferenz auf einen Kompromiss: In die offizielle Vernehmlassung zur MAV-Revision wurde der Vorschlag aufgenommen, dass an den höheren Mittelschulen inskünftig für jene Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer Wahlmöglichkeiten Englisch als Fremdsprache den Vorzug geben, Italienisch während zwei Jahren als Pflicht-, aber nicht Maturitätsfach eingeführt werden soll.

Forderung nach Italienisch als Pflichtfach an der Matura