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  • Ecoles polytechniques fédérales (EPF)

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Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzten mehrere früh von der Pandemie betroffene Länder, beispielsweise China, Singapur, Südkorea oder Taiwan, auf staatlich verordnetes Mobiltelefon-Tracking, damit die Behörden den Standort einer Person verfolgen und so einerseits die Einhaltung von Isolation und Quarantäne überwachen und andererseits Passanten vor infizierten Personen warnen konnten. Ende März berichtete die Presse, dass auch in der Schweiz das BAG Handydaten zur Bewältigung der Pandemie nutze. Im Fokus stand dabei jedoch nicht das personalisierte Tracking, sondern die Auswertung anonymisierter Massendaten aus dem Mobilfunknetz der Swisscom, um zu überprüfen, ob sich die Bevölkerung an das Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum hielt und wo sich allenfalls zu grosse Menschenansammlungen bildeten. Auf Kritik aus Datenschutzkreisen entgegnete das BAG in der Presse, die Daten liessen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu und würden nicht in Echtzeit verwendet, weshalb es sich nicht um eine Überwachung, sondern um eine verhältnismässige Massnahme handle.
Die permanente Mitverfolgung des Standorts aller Personen durch den Staat, mit der einige asiatische Länder schnelle Erfolge in der Eindämmung der Pandemie erzielten, war in Europa datenschutzrechtlich undenkbar. Ein paneuropäisches Konsortium von 130 Forschungseinrichtungen aus acht Ländern, darunter auch die ETHZ und die EPFL, das Anfang April in den Medien vorgestellt wurde, arbeitete daher an einer auf Europa zugeschnittenen, die Privatsphäre bewahrenden Lösung, um die Rückverfolgung der Kontakte infizierter Personen zu unterstützen. Ziel war eine Smartphone-App zum Proximity Tracing, d.h. zum Erkennen, welche Personen sich so nah waren, dass eine Übertragung des Coronavirus möglich gewesen wäre. Die europäische App setzte allerdings nicht auf die Standort-Lokalisierung der Nutzerinnen und Nutzer, sondern auf eine extra zu diesem Zweck von Apple und Google gemeinsam entwickelte Bluetooth-Schnittstelle. Über Bluetooth soll die App andere Smartphones in einem gewissen Umkreis erkennen, auf denen die Anwendung ebenfalls aktiviert ist, und diese Kontakte anonym speichern. Eine positiv auf das Coronavirus getestete Person kann dann über die App die registrierten Kontaktpersonen warnen, sodass sich diese frühzeitig in Quarantäne begeben und testen lassen können. Für den Bundesrat sei diese Anwendung «interessant», wie Karin Keller-Sutter gegenüber dem Tages-Anzeiger sagte. Man kläre derzeit ab, wie dieses System in der Schweiz zum Einsatz kommen könnte und wie die Rechtslage aussehe. Aus Datenschutzsicht hielt EDÖB Adrian Lobsiger diesen Weg gemäss Tages-Anzeiger für «gangbar», solange das Herunterladen der App freiwillig sei. Wie in den Medien erklärt wurde, sammle das System keine personalisierten Daten; vielmehr würden die Kontakte für eine begrenzte Zeit als verschlüsselte Codes abgespeichert.
Den beiden Schweizer Hochschulen erschien das europäische Projekt nach einiger Zeit jedoch zu wenig transparent und sie befanden, es lege zu wenig Wert auf den Schutz der Privatsphäre. Mitte April zogen sie sich daher – wie auch einige weitere Institutionen, die zum gleichen Schluss gekommen waren – daraus zurück und kündigten an, stattdessen eine eigene Lösung zu entwickeln, die im Gegensatz zum europäischen System keine Kontaktdaten sammle, sondern sie jeweils dezentral direkt auf dem Smartphone speichere. So könne weder nachverfolgt werden, welche Personen miteinander in Kontakt waren, noch welche sich infiziert und damit eine Warnung ausgelöst haben, selbst wenn die Server der App-Betreiber gehackt werden sollten, erklärten die Medien. Auch der EDÖB, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit und die Nationale Ethikkommission zeigten sich in der Presse zufrieden mit dem gewählten dezentralen Ansatz: Damit werde die Privatsphäre bestmöglich geschützt.
In seiner Medienkonferenz vom 29. April bestätigte der Bundesrat schliesslich, dass er plane, der Bevölkerung zeitnah eine solche Corona-Warn-App zur Verfügung zu stellen; diese werde derzeit von der ETHZ und der EPFL gemeinsam mit dem Bund entwickelt. Weiter versicherte die Regierung, dass der Gebrauch der App freiwillig sein und sie nur für die Dauer der Krise eingesetzt werde. Bis anhin hatte sich der Bundesrat dazu nur sehr zurückhaltend geäussert, was in den Medien bereits für Spekulationen gesorgt hatte, weil vonseiten des BAG und der beteiligten Hochschulen bereits Tage zuvor ein konkretes Datum kommuniziert worden war, an dem die App bereitstehen sollte.
Gleichzeitig erörterte die Presse viele noch offene Fragen zur geplanten Corona-Warn-App. Vor dem Hintergrund einer Experteneinschätzung, wonach 60 Prozent der Bevölkerung die App nutzen müssten, damit sie wirksam sei, wurde debattiert, ob die Freiwilligkeit der richtige Weg sei. Dies wurde aus ethischen Gründen – namentlich, weil ein App-Zwang einen inakzeptablen Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung darstellte – grösstenteils bejaht, aber gleichzeitig anerkannt, dass eine so weit verbreitete, freiwillige Verwendung der App eine grosse Akzeptanz und damit ein grosses Vertrauen seitens der Bevölkerung voraussetze. Dieses Vertrauen basiere seinerseits gerade auf der Freiwilligkeit und nur schon der geringste Anschein, der Staat wolle die Menschen zur Benutzung der App drängen, könnte es zerstören, warnte etwa die Zürcher GLP-Nationalrätin und Geschäftsführerin des IT-Verbandes Swico Judith Bellaïche im Tages-Anzeiger. Gegen die App wurde indessen das Argument ins Feld geführt, sie bringe nichts, weil sie das manuelle Contact Tracing nicht ersetzen könne. Dem widersprach der massgeblich an der Entwicklung der App beteiligte EPFL-Epidemiologe Marcel Salathé nicht, erklärte aber gegenüber dem «Blick», dass die Contact-Tracing-Stellen durch die App entscheidend entlastet werden könnten und dass jede Installation helfe, auch wenn weniger als 60 Prozent der Bevölkerung die App nutzten.
Eine Mitte April im Auftrag der NZZ durchgeführte Befragung, deren Ergebnisse die Zeitung Anfang Mai publizierte, hatte ergeben, dass knapp drei Viertel der Schweizer Bevölkerung sich bereit erklärten, eine Tracking-App zu installieren, wenn diese zur Eindämmung des Coronavirus und damit zur Verkürzung des Lockdowns beitragen könnte. Dabei würden die Befragten am ehesten eine App installieren, die vom Bundesrat herausgegeben würde – gut die Hälfte erklärte sich dazu bereit –, während das BAG, die Kantone und andere vorgeschlagene Institutionen deutlich weniger Vertrauen genossen. Bei den Bundesparlamentarierinnen und -parlamentariern, unter denen die NZZ eine ähnliche Umfrage durchgeführt hatte, konnte sich ebenfalls gut die Hälfte vorstellen, die Corona-App des Bundes zu installieren, wobei einzig in der Grünen Fraktion klar die Skepsis überwog. Ein Obligatorium für die Anwendung wurde von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern hingegen grossmehrheitlich abgelehnt.

Einführung der SwissCovid-App

Le Conseil fédéral, avec l’aide du Conseil des EPF, a élu Martin Vetterli pour succéder à Patrick Aebischerà la tête de l’Ecole polytechnique de Lausanne (EPFL). Cette nomination a largement été saluée par les milieux académiques et privés autant que politiques. Président du conseil scientifique du Fond National Suisse (FNS), Martin Vetterli possède, déjà, une expérience dans la gestion d’une institution scientifique. Dans la continuité de Patrick Aebischer, le nouveau président souhaite élever l’EPFL au sommet de l’excellence mondiale, encourager l’utilisation de l’anglais dans le travail de recherche et une féminisation du monde académique. En outre, il ne craint pas le débat sur la hausse des taxes d’étude.

Martin Vetterli à la tête de l’Ecole polytechnique de Lausanne (EPFL)

L’Ecole polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) a annoncé un doublement de ses taxes d’étude à partir de 2017. Selon la direction de l’institution académique, cette décision n’est qu’une conséquence des coupes budgétaires, décidées par le Parlement, dans les domaines de la formation et de la recherche. Plusieurs manifestations estudiantines ont répondu à cette décision. Patrick Aebischer, président de l’EPFL, estime que le doublement des taxes est « socialement acceptable ». Il précise que les coupes budgétaires entraînent un manque de 30 à 40 millions par année pour l’EPFL et que la piste de la hausse des taxes d’étude n’est qu’une parmi plusieurs autres. En outre, s’il défend des écolages plus élevés, il souligne aussi l’importance d’un meilleur système de bourses d’études en Suisse.

taxes d’études équitables dans les EPF.

Plusieurs articles de journaux ont mis le doigt sur des problèmes de ghostwriting qui séviraient dans les milieux académiques suisses. Cette démarche, illicite, qui consiste à faire écrire ses travaux universitaires par une personne tierce a pris une nouvelle dimension en 2015. En effet, une société zurichoise de ghostwriting, Acad Write, aurait effectué environ 200 travaux universitaires à la place d’étudiants. A l’université de Genève, une étudiante a d’ailleurs été renvoyée pour avoir rendu un travail qui n’était pas écrit de sa main. Ce phénomène, qui prend de l’ampleur, est au cœur de nombreux débats dans les universités helvétiques.

ghostwriting

L'annonce d'un Contrat conclu entre Nestlé et l’école polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) a mis le feu aux poudres. Cette étincelle a en effet rallumé le débat de l’indépendance académique vis-à-vis du sponsoring financier. Après l’affaire du sponsoring d’UBS dans le cadre d’une chaire de l’école polytechnique fédérale de Zürich (EPFZ), ce second contrat a poussé le débat vers la possibilité de la mise en place de règles uniques à l’échelon national. Un interpellation de Trede (verts, BE), déposée en 2013, allait d’ailleurs dans ce sens. En 2014, la commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) a déposé trois autres textes qui possèdent une logique similaire. Néanmoins, le Conseil des EPF, présidé par Fritz Schiesser, a estimé que chaque école possédait ses propres règles et que des règles nationales n’étaient par conséquent pas nécessaires. En effet, l’enquête, qui a suivi le contrat entre Nestlé et l’EPFL, a souligné le respect de l’indépendance académique, de la liberté de l’enseignement et de la recherche. Selon l’EPFL, dans le cadre de contrat financier, le sponsor privé possède uniquement un droit de consultation ainsi que la possibilité de se retirer. Aucun droit de veto n’est mis à disposition du sponsor. Le choix du professeur et la nomination reste entre les mains du directeur de l’école et du conseil. Au final, le soutien d’entreprises à des instituts de recherches ne connaît, pour l’instant, pas de règles au niveau national.

un contrat de sponsoring entre la Haute école polytechnique de Zurich (ETHZ) et la banque UBS

Le Secrétariat d’Etat à la formation, à la recherche et à l’innovation (SEFRI) et son président Mauro Dell’Ambrogio ont proposé une sélection qualitative des étudiants étrangers à la place d’une hausse des taxes d’étude pour les étrangers. Cette proposition a été saluée par l’Union des étudiant-e-s suisses (UNES) qui s’oppose à une hausse des taxes d’étude. Le SEFRI ne veut pas parler de contingents. Au contraire, il a expliqué que chaque université doit régler activement ce problème en fonction de ses caractéristiques.

une sélection qualitative des étudiants étrangers à la place d’une hausse des taxes d’étude pour les étrangers

En 2012, un contrat de sponsoring entre la Haute école polytechnique de Zurich (ETHZ) et la banque UBS a mis en lumière le débat sur le sponsoring privé des universités publiques. Ce contrat avait pour objectif de financer plusieurs chaires d’enseignement. Les 100 millions de francs versés par l’UBS ont été perçus par certains comme une entrave à l’indépendance académique. A l’opposé, d’autres personnes ont rétorqué que de tels investissements étaient nécessaires pour les universités, si elles désiraient compter sur l’échiquier mondial. Dans le courant de cette affaire, une pétition d’un groupe de professeurs renommés, « l’Appel de Zürich », a récolté plus de 1 500 signatures. La pétition avait pour objectif de s’interroger sur le rôle des universités. Finalement, à la suite de cette pétition et de la pression de la presse, l’ETHZ et l’UBS ont décidé de publier l’accord intégral. La transparence affichée a permis à l’université de prouver que l’indépendance académique était maintenue.

un contrat de sponsoring entre la Haute école polytechnique de Zurich (ETHZ) et la banque UBS

Dans le contexte du centenaire de la Conférence des directrices et directeurs de gymnases suisses (CDGS), la question de la qualité de la maturité gymnasiale a refait surface. En effet, la maturité gymnasiale et sa qualité de sésame universel d’entrée dans les Hautes écoles suisses a été montrée du doigt, notamment par les Ecoles polytechniques fédérales (EPF). Ces universités ont estimé que la maturité n’offrait plus une garantie de réussite suffisante, surtout dans les branches scientifiques. C’est pour cette raison que la CDGS a mis en avant sa volonté de maintenir une maturité qui ouvre les portes aux Hautes écoles suisses, de mieux définir les compétences essentielles pour les études académiques et de rapprocher les écoles des académies.

le niveau de la maturité gymnasiale

Ende Juni verabschiedete der Genfer Grosse Rat ein neues Gesetz, welches die Autonomie der Universität und ihre internationale Konkurrenzfähigkeit stärken soll. Die Studierenden ergriffen zusammen mit den Gewerkschaften das Referendum gegen den neuen Erlass und brachten die notwendigen Unterschriften zusammen. Sie kritisierten insbesondere die Verpflichtung der Universität, sich aktiv um private finanzielle Unterstützung zu bemühen. Davon befürchten sie eine Schwächung der Sozialwissenschaften, welche bei der Mittelbeschaffung gegenüber den Natur- und insbesondere den Biowissenschaften benachteiligt sind. Unzufrieden waren die Studierenden auch mit der Aufwertung des Rektorats, welches neu Professorinnen und Professoren nominieren und in eigener Regie Fakultäten gründen und aufheben darf. In der Volksabstimmung vom 30.11. stimmte das Volk dem Gesetz mit 72% Ja zu.

internationalen Studien an der Universität Genf

Anfangs 2008 wurde die Forschungsinitiative „Nano-Tera“ lanciert. Das Forschungsprogramm soll den Weg zu neuen Produkten oder Systemen im Bereich von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt bahnen und so der Industrie zukunftsgerichtete Impulse geben. Anwendungsmöglichkeiten bestehen namentlich in der Medizin, in der Umweltbeobachtung und in der rationellen Energienutzung. Am Konsortium sind neben der ETH Zürich und der ETH Lausanne, die Universitäten von Basel, Neuenburg und der italienischen Schweiz sowie das Zentrum für Elektronik und Mikrotechnik (Neuenburg) beteiligt. Die Führung liegt bei der ETH Lausanne. Der Bund stellt für das Programm während vier Jahren insgesamt 60 Mio Fr. zur Verfügung. Die Träger der einzelnen Projekte, also die Hochschulen, müssen die Hälfte der Kosten selber tragen, so dass die Summe auf 120 Mio Fr. verdoppelt wird.

Forschungsinitiative „Nano-Tera“

Die Wahl des neuen ETH-Präsidenten sorgte für Unmut und Turbulenzen. Der Hirnforscher Martin Schwab, welcher als Kronfavorit für das Präsidium der ETH Zürich galt, zog seine Kandidatur im Frühjahr zurück. Ein Verteilungskampf zwischen Zürich und Lausanne überschattete die Wahl des neuen ETH-Präsidenten. Der Vorwurf der Willkür bei der Geldvergabe und beschönigte Budgetzahlen standen im Raum. Der Physiker Ralph Eichler, Direktor des Paul-Scherrer-Instituts, soll nun als neuer Präsident wieder Ruhe an der ETH Zürich herstellen. Zur Freude zahlreicher Kritiker verliess auch der ETH-Ratspräsident Alexander Zehnder den ETH-Rat per Ende 2007 aus "persönlichen Gründen" [47]. Zu seinem Nachfolger wählte der Bundesrat den ehemaligen Glarner FDP-Ständerat Fritz Schiesser. Die Zukunft des Gremiums „ETH-Rat“ an sich bleibt weiterhin offen. Der neue ETH-Ratspräsident Schiesser steht vor vielfältigen Herausforderungen und muss primär den Ausgleich zwischen der ETH Zürich und derjenigen in Lausanne finden. Mit Heidi Wunderli-Allenspach wurde in der 152-jährigen Geschichte der ETH Zürich erstmals eine Frau zur Rektorin gewählt.

ETH-Präsidenten

Im Frühling unterzeichneten der Genfer Regierungsrat und Bundesrat Couchepin eine Erklärung, in der sie ihre Absicht bekundeten, die Attraktivität der internationalen Studien an der Universität Genf zu erhöhen. Geplant ist der Aufbau einer akademischen Institution mit Weltruf, die von der lokalen Konzentration internationaler Organisationen und einschlägiger Universitätsinstitute profitiert. Konkret soll bis 2008 aus dem Institut universitaire de hautes études internationales (HEI) und dem Institut universitaire d’études du développement (IUED) ein Kompetenzzentrum geschaffen werden, das vertraglich eng an die Universität Genf gebunden ist. Für die Periode 2008-2011 will der Bund einen besonderen Betrag vorsehen.

internationalen Studien an der Universität Genf

Der Bundesrat anerkannte die Stiftung Fernstudien Schweiz als beitragsberechtigte universitäre Institution im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes. Der 1992 gegründete Verbund, der das Nationale Kompetenz- und Studienzentrum Brig (VS), das Studienzentrum Pfäffikon (SZ) und das Centre d’enseignement à distance Sierre (VS) umfasst, bietet Studiengänge in den Bereichen Recht, Mathematik und Wirtschaftswissenschaften an, die von ausländischen Partner-Hochschulen wie der Fernuniversität Hagen (D) geführt werden. Fernstudien Schweiz wurde seit 2002 gemäss Universitätsförderungsgesetz provisorisch unterstützt und erhält ab 2005 Bundesbeiträge im Rahmen eines Leistungsauftrags.

Fernstudien Schweiz

Im Frühjahr konnte die ETH-Lausanne als wissenschaftlich-technischer Pol in der Schweiz und als dynamisierendes Element im „Arc lémanique“ ihr 150-jähriges Bestehen feiern. Das sogenannte „projet triangulaire“ im Arc lémanique hatte anfangs des Berichtsjahres mit dem Entscheid des ETH-Rates, jährlich 45 Mio Fr. für den Transfer der Chemie, der Physik und der Mathematik an die ETH-Lausanne einzuschiessen, Stärkung erfahren.

Projet triangulaire Sciences, Vie, Société

Im Februar schien die ETH mit ihrem Gesuch für einen Freisetzungsversuch von genverändertem Weizen in Lindau (ZH) endlich Erfolg zu haben. Das Gesuch wurde im zweiten Anlauf vom Buwal als Bewilligungsinstanz für Freisetzungsversuche gutgeheissen. Der Beschwerde eines Bauernehepaars, das in der Nähe der Versuchsanlage einen IP-Bauernhof führte, hatte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die aufschiebende Wirkung entzogen. Dieser Entscheid wurde umgehend von der Umweltorganisation Greenpeace, dem Verband der integriert produzierenden Landwirte, IP Suisse und lokalen Beschwerdeführern aus Lindau beim Bundesgericht angefochten. Da sowohl dem Uvek als auch dem Buwal verfahrensrechtliche Fehler unterlaufen seien, beschloss das Bundesgericht, die aufschiebende Wirkung der privaten Beschwerde wiederherzustellen und damit das Verfahren für den Versuch von Grund auf neu aufrollen zu lassen. Die ETHZ hielt in der Folge an ihrem Gesuch fest, so dass das Buwal den Versuch im Juli neu ausschrieb. Greenpeace sowie die Arbeitsgruppe „Lindau gegen Gentech-Weizen“ kündigten ihrerseits erneuten Widerstand gegen den Versuch durch alle Instanzen an. Im Oktober bewilligte das Buwal den Versuch noch einmal. Gemäss Buwal-Direktor Philippe Roch hegte das Amt zwar Bedenken hinsichtlich der Qualität des Versuchs, doch sei es nicht Aufgabe des Bundesamts, den Nutzen eines Experiments zu beurteilen. Das Buwal habe in diesem Fall einzig Sicherheitsaspekte zu klären gehabt und habe die Bewilligung des Versuchs auch dementsprechend an strenge Sicherheitsauflagen geknüpft. So seien während der Blühphase die transgenen Pflanzen pollendicht abzudecken, sei die Freisetzungsfläche gegen das Eindringen von Vögeln und Nagetieren abzusichern und sei nach Versuchsende das gentechnisch veränderte Pflanzenmaterial zu vernichten sowie der Boden thermisch zu behandeln. Die ETHZ zeigte sich von der Verfügung des Buwal erleichtert, obwohl die Durchführung des Versuchs nach wie vor in den Sternen stand, da Greenpeace unmittelbar darauf die erneute Anfechtung des Entscheids beim Uvek ankündigte.

Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen
Dossier: Les organismes génétiquement modifiés (OGM) en Suisse

Im Vorjahr hatte das Buwal ein Gesuch der ETHZ für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen in Lindau (ZH) abgelehnt, was in Medien, Forschungskreisen und im Parlament grossen Wirbel ausgelöst und die ETHZ zu einem Rekurs an den Bundesrat bewogen hatte. Im September äusserte sich der für das Buwal zuständige Bundesrat Leuenberger zu dieser Angelegenheit. Er befand, die Ablehnung des Gesuchs sei juristisch nicht haltbar, da die geltende Rechtsordnung eine prinzipielle Ablehnung von Freisetzungsversuchen von Pflanzen mit Markergenen, die eine Antibiotika-Resistenz bewirken, nicht vorsehe. Das Buwal hatte seine Opposition mit dem Verweis auf die Gen-Lex-Vorlage begründet, in welche der Ständerat im Zeitpunkt der Ablehnung bereits das Verbot von Freisetzungen mit Markergenen aufgenommen hatte. Leuenberger wies das Buwal an, das Gesuch der ETHZ noch einmal unter Anwendung des geltenden Rechts zu beurteilen und dabei die Schlussfolgerungen der Eidg. Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) zu berücksichtigen. Die EFBS hatte im Vorjahr keine Indizien für eine Gefährdung festgestellt. Ende Jahr bewilligte das Buwal den Freisetzungsversuch mit Auflagen, die den Forderungen des BAG, der EFBS und des Kantons Zürich entsprachen.

Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen
Dossier: Les organismes génétiquement modifiés (OGM) en Suisse

Die Studierendenorganisationen der beiden ETH und der Universität St. Gallen schlossen sich Ende Jahr zum Verein Schweizerischer Hochschulstudierendenschaften“ (VSH) zusammen, um in der nationalen Hochschulpolitik mitzuwirken. Der neue Verband will offen sein für analoge Organisationen aus weiteren Universitäten und Fachhochschulen. Er tritt neben den 1920 gegründeten „Verband der Schweizerischen StudentInnenschaft“ (VSS), der an sieben Universitäten und an der Zürcher Fachhochschule verankert ist. Der VSH erklärte, er wolle keine Konkurrenz zum VSS sein. Differenzen zum traditionellen Verband waren aber nicht zu übersehen. So sprach sich die neue Dachorganisation deutlich für einen konstruktiven Dialog mit den Universitätsleitungen aus, während der VSS seine Kritik an der Bologna-Studienreform aufrecht erhält. Die vom VSH beabsichtigte Beschränkung auf Fragen des Studiums und der Studierenden unterscheidet sich von der Praxis des VSS, die Grenze der Zuständigkeit weit zu ziehen und sich auch zu Themen wie der Mutterschaftsversicherung (mit Blick auf studierende Mütter) zu äussern.

„Verein Schweizerischer Hochschulstudierendenschaften“ (VSH)

Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich führte Englisch als die vierte offizielle Unterrichtssprache ein. Jede der 19 Abteilungen wurde beauftragt, mindestens eine Vorlesung auf Englisch anzubieten. Die Dozenten sollen in erster Linie aus dem angelsächsischen Raum kommen, was nicht schwer zu realisieren ist, da dies bereits heute auf 10 Prozent der Professorenschaft zutrifft. Ziel der Massnahme sind nicht nur verbesserte Sprachkenntnisse der angehenden Schweizer Ingenieure, Architekten und Naturwissenschafter, was deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Arbeitsmarkt erhöht. Es soll auch der zunehmenden Konkurrenz ausländischer Hochschulen begegnet werden. Skandinavische und osteuropäische Lehranstalten bieten schon heute ganze Lehrgänge in Englisch an und locken damit Ausländer (Dozenten und Studenten) an, die nicht bereit sind, die entsprechende Landessprache umfassend zu erlernen.

Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich vierte offizielle Unterrichtssprache

Der Entscheid des Leitenden Ausschusses, der den Haupttermin für das erste Propädeutikum einheitlich auf den Herbst festlegen wollte(Verunmöglichung einer Repetition im gleichen Jahr), rief starke studentische Opposition hervor. In Freiburg und Bern wurden Protestaktionen gegen die Abschaffung des Sommertermins durchgeführt und der Verband Schweizerischer Medizinstudenten hat beim EDI Beschwerde eingereicht. Auch die Hochschulkonferenz beantragte darauf, die Terminfrage nochmals zu überprüfen.

Der Entscheid des Leitenden Ausschusses, der den Haupttermin für das erste Propädeutikum einheitlich auf den Herbst festlegen wollte (Verunmöglichung einer Repetition im gleichen Jahr), rief starke studentische Opposition hervor

Den Eidgenössischen Technischen Hochschulen sind aus dem Personalstopp und den finanziellen Engpässen gewichtige Schwierigkeiten erwachsen. Die Spitzenstellung im europäischen Rahmen und die Ausbildungsqualität könnten dadurch gefährdet werden, warnten ETH-Vertreter. Der Schulrat hat beschlossen, die Militärwissenschaften an der ETH Zürich auszubauen und dem Bundesrat eine entsprechende Änderung des ETH Reglementes beantragt. Hingegen sprach sich die Oberbehörde der Technischen Hochschulen aus finanziellen Erwägungen gegen den Wunsch der Bündner Regierung aus, an der ETH Zürich einen Lehrstuhl für Rätoromanisch zu schaffen, eine Forderung, die der Bundesrat aber weiter überprüfen will.

Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Die Universität Basel, seit 1960 um 150 Prozent gewachsen, sah sich mit akuten Platzproblemen konfrontiert. Die Liberaldemokratische Partei lancierte eine Initiative für einen Neubau, in dem naturwissenschaftliche Fächer untergebracht werden sollen. Die Wahl eines Ordinarius für Geschichte gegen den Willen der Berufungskommission, der Fakultät und des Historischen Seminars löste heftige Diskussionen über die Berufungsverfahren aus. Verschiedene studentische Protestaktionen vermochten jedoch nicht, den Regierungsrat von seinem Entscheid abzubringen. In Genf spitzten sich die Wohnungsprobleme der Studierenden zu und führten zu einer gewaltsamen Demonstration. Ein Vorschlag, nur noch jene Studierenden an die Uni zuzulassen, die einen festen Wohnsitz in Genf nachweisen können, stiess trotzdem auf breite Ablehnung.

Basel

Hervorgerufen durch einen verzögerten Übertritt der Maturanden mussten die prognostizierten Studentenzahlen revidiert werden. Die Zahl der Studienanfänger wird voraussichtlich bis 1986 anwachsen, diejenige der Studierenden insgesamt bis 1990. Der Anteil der weiblichen Studierenden überstieg im Wintersemester 1981/82 erstmals einen Drittel; unter den Neuimmatrikulierten wurden gar 40 Prozent Studentinnen gezählt. Die wirtschaftliche Unsicherheit scheint sich auch auf die Studienwahl ausgewirkt zu haben. Als Folge der verminderten Experimentierfreudigkeit stieg der Andrang zu traditionellen Studienrichtungen.

prognostizierten Studentenzahlen revidiert

Im Juni gab das Plenum der SHK seinen Entscheid bekannt, keinen NC einzuführen. In seiner Botschaft betonte der Bundesrat, dass das Problem der steigenden Medizinalkosten nicht über eine Beschränkung der Studienplätze, sondern nur durch direkte staatliche Eingriffe im Rahmen der Gesundheits- und Sozialversicherungspolitik zu lösen sei. Im Nationalrat wandte sich O. Fischer (fdp, BE) vehement gegen Eintreten; er fand Schützenhilfe beim Sprecher der LdU/EVP-Fraktion. Auch einige Zürcher Freisinnige äusserten sich kritisch zur Vorlage, der jedoch im September klar zugestimmt wurde.

Im Juni gab das Plenum der SHK seinen Entscheid bekannt, keinen NC einzuführen [51]

Nachdem die provisorische gesetzliche Grundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Form einer Übergangsregelung 1980 nochmals verlängert worden war, wurde im Berichtsjahr wenigstens die Revision der Ausführungsverordnung in Angriff genommen. Für die Revision dieses Reglementes aus dem Jahre 1924 haben die Reformkommissionen der beiden ETH von Zürich und Lausanne ihre Thesen dem Schulrat, der direkt dem Bundesrat unterstehenden Oberbehörde dieser beiden Hochschulen, eingereicht. Hauptpunkt der vorgelegten Thesen ist das Mitspracherecht von Assistenten und Studierenden.

Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Der Zwang für Hochschulbehörden und -verwaltungen, mit stagnierenden Mitteln die Ausbildung einer wachsenden Zahl von Studenten zu garantieren, sowie die – wenn auch geringe – Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen förderten die Bereitschaft, bei der Reform von Ausbildungsgängen verstärkt Anforderungen der Berufspraxis zu berücksichtigen. Der Schweizerische Wissenschaftsrat wies auf Spannungen zwischen individuellen Ausbildungswünschen und dem Arbeitsmarkt hin und zeigte in einer Broschüre Handlungsmöglichkeiten der Hochschulpolitik auf. Durch Förderung der Flexibilität und durch ergänzende berufsorientierte Kurse, insbesondere für Geistes- und Sozialwissenschafter (z.B. in EDV, Planungsverfahren und Verwaltungswissenschaften), durch einen Ausbau des Beratungswesens und die schrittweise Verwirklichung eines rekurrenten Hochschulsystems (mit Weiterbildungsmöglichkeiten) müsste versucht werden, Bildungs- und Beschäftigungsordnung besser in Einklang zu bringen. Eine bessere Abstimmung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse wird auch durch neue Akzente in Lehre und Forschung angestrebt. Der Schweizerische Schulrat schuf mit Wirkung auf Anfang Oktober eine Abteilung für Informatik an der ETH Zürich; einem Auftrag des Bundesrates entsprechend wird eine solche Abteilung auch an der ETH Lausanne eröffnet. In Lausanne wurde ferner ein Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung gegründet. An der ETH Zürich wurde die Abteilung für industrielle Forschung (AFIF) ausgebaut, die die Zusammenarbeit mit der Industrie in Forschung und Entwicklung fördert.

Der Zwang für Hochschulbehörden und -verwaltungen, mit stagnierenden Mitteln die Ausbildung einer wachsenden Zahl von Studenten zu garantieren, sowie die — wenn auch geringe — Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen förderten die Bereitschaft, bei der Reform von Ausbildungsgängen verstärkt Anforderungen der Berufspraxis zu berücksichtigen