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In der Herbstsession 2019 machte der Ständerat kurzen Prozess mit der Motion Marchand-Balet (cvp, VS): Der Antrag auf Erhöhung des Kredits für die Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften wurde stillschweigend gemäss dem einstimmigen Antrag der WBK-SR abgelehnt. Kommissionssprecher Noser (fdp, ZH) bekundete zwar grosse Sympathien für den Vorstoss, zweifelte aber die konkrete Umsetzbarkeit des Anliegens aufgrund des Zeitplans an. Den Kredit der Kulturbotschaft 2016–2020 mittels einer Motion zu erhöhen, sei nicht zielführend, zumal sich die Kulturbotschaft 2021–2024 bereits seit Ende Mai in der Vernehmlassung befinde. Da die Vorlage aber bereits eine Erhöhung für den Sprachaustausch um CHF 10 Mio. vorsehe, sei der Plan, dass der Bundesrat diesen Aspekt dann in der Folgebotschaft umsetze. Somit sollten die zusätzlich geforderten Mittel zur Verfügung stehen, womit das Anliegen der Motion bereits in der Kulturbotschaft aufgenommen und erfüllt wäre.

Erwerb einer zweiten Landessprache. Kredit für die Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften (Mo. 17.3306)

Den Anstoss für eine rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds geben wollte Ständerätin Géraldine Savary (sp, VD) mit einer Motion. Mit den Einnahmen aus der Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen solle ein Fonds geäufnet werden, aus welchem Mittel für die Digitalisierung der audiovisuellen Produktion des Schweizer Kulturschaffens bereitgestellt werden sollten.
Im September 2019 kam das Anliegen in den Ständerat. Bundesrätin Sommaruga teilte zwar die Ansicht der Motionärin, dass die Digitalisierung in fast allen Bereichen grosse Umwälzungen mit sich bringe, doch sie widersprach ihr bezüglich der Notwendigkeit eines speziellen Fonds. Der Bundesrat sehe die Herausforderung bei der Bewältigung der Digitalisierung eher in der Koordination als bei der Finanzierung. Die Bundesrätin verwies auf die 2018 aktualisierte Strategie Digitale Schweiz und auf den Schwerpunkt Digitalisierung des Filmerbes in der aktuellen Kulturbotschaft und hielt fest: «Es läuft also sehr viel». Die Finanzierung eines Digitalisierungsfonds sei im Weiteren mit den Einnahmen der 5G-Frequenzen nicht möglich, weil die Erlöse der Auktion als ausserordentliche Einnahmen verbucht würden und deshalb für die Finanzierung von ordentlichen Ausgaben nicht zur Verfügung stünden. Trotzdem stimmte der Ständerat mit 19 zu 13 Stimmen (0 Enthaltungen) für die Annahme der Motion. Der Nationalrat wird sich also auch noch zur Schaffung eines Digitalisierungsfonds äussern können.

Rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds

Die Auffassung, dass die Mehrsprachigkeit eine der Grundfeste der kulturellen Identität der Schweiz darstelle und eine immanente Rolle im viel besagten nationalen Zusammenhalt einnehme, ist unter den Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentariern kein Novum und wird auch gerne für eine adäquate Argumentationsstruktur beigezogen. So auch von Nationalrätin Marchand-Balet (cvp, VS), die mit ihrer Motion beim Bundesrat eine Erhöhung des Kredits für die Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften innerhalb des Gesamtkredits der Kulturbotschaft 2016–2020 beantragte. Bei der Förderung des Erwerbs und der Vertiefung einer zweiten Landessprache während der obligatorischen Schulzeit und der Berufsbildung komme dem Bund eine wichtige Rolle zu, die aber auch entsprechender Mittel bedürfe. Diese seien in der Kulturbotschaft zwar auch vorgesehen, machten aber im Vergleich zum Gesamtkreditvolumen lediglich einen marginalen Anteil aus.
Der Bundesrat liess in seiner Stellungnahme verlauten, dass er die Ansicht der Motionärin bezüglich der Relevanz von Sprachaufenthalten durchaus teile, da diese nebst der Möglichkeit eines Kulturaustausches auch die Sprachkompetenzen förderten. Mit dem Verweis auf seine Antwort zur Motion Trede (gp, BE; Mo. 14.3949) und die laufenden Arbeiten zur Strategie «Austausch und Mobilität» von Bund und Kantonen, welche die Grundlage zum Bericht in Erfüllung des Postulats der WBK-NR (Po. 14.3670) darstellen werde, beantragte er die Motion aber zur Ablehnung. Der ausstehende Bericht werde als Grundlage für die Vorbereitungen der Kulturbotschaft 2021–2024 beigezogen und allfällige Massnahmen in diesem Rahmen vorgelegt werden. Des Weiteren wäre eine Erhöhung der Mittel zum jetzigen Zeitpunkt, unter Berücksichtigung des aktuellen Finanzhaushaltes, nicht angebracht.
Der Nationalrat schien hingegen in der Sommersession 2019 vom pekuniär gesteuerten Argument des Bundesrates nur sehr bedingt überzeugt zu sein und überwies die Motion mit einer Mehrheit von 98 zu 70 Stimmen (9 Enthaltungen) an den Ständerat.

Erwerb einer zweiten Landessprache. Kredit für die Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften (Mo. 17.3306)

Dass die in der Bundesstadt Bern ansässige Reitschule kein unbeschriebenes Blatt ist, ist wohl weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Ebenso bekannt ist, dass sie seit eh und je gerade dem rechtsbürgerlichen Lager ein Dorn im Auge ist. Daher schien es naheliegend, dass gerade SVP-Nationalrat Andreas Glarner (AG) mit einer Motion an den Bundesrat herantrat, mit der die Auszahlung der Kulturabgeltung des Bundes an die Stadt Bern von der «Wiederherstellung der durch die Reitschule gestörten öffentlichen Ordnung» abhängig gemacht werden sollte.
Die jährlichen Beiträge von rund CHF 1 Mio. vom Bund an die Stadt Bern, die sie für die erbrachten besonderen kulturellen Leistungen erhält, sollen laut Glarner so lange ausgesetzt werden, «[...] bis die öffentliche Ordnung wieder dauerhaft hergestellt ist, die Reitschule keinen Rückzugsort für Rechtsbrecher mehr darstellt, aus ihr keine Aufrufe zur Gewalt mehr ergehen, die Reitschule, deren Bewohner, Benutzer, Areale und Räumlichkeiten regelmässig und ungehindert kontrolliert werden können und die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit für alle demokratisch legitimierten Gruppierungen wieder ungehindert möglich ist.»
Dem Bundesrat schien dieser Vorstoss aber mehr einem Vergleich von Äpfeln mit Birnen gleichzukommen, weshalb er die Motion mit einer sehr prägnanten Argumentation zur Ablehnung beantragte: Die zwischen der Stadt Bern und dem BAK bestehende Leistungsvereinbarung, welche die Verwendung der Finanzhilfe regelt, berücksichtigt die Reitschule nicht als eine der zu unterstützenden Kulturinstitutionen. Der Bundesrat erachtete es bereits im Grundsatz als verfehlt, dass die Ausrichtung einer Subvention an sachfremde Voraussetzungen geknüpft werde.
Auch im Nationalrat wurde die Motion mit wenig Wohlwollen aufgenommen: Sie wurde mit 118 zu 63 Stimmen verworfen, wobei sämtliche befürwortenden Stimmen der SVP-Fraktion zuzuschreiben waren.

Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und der ungehinderten Versammlungsfreiheit

In der Herbstsession 2015 wurde eine Motion Barthassat (cvp, GE) unbehandelt abgeschrieben, da sie nicht innert zwei Jahren nach Einreichung abschliessend behandelt worden war. Nach Luc Barthassats Wahl in die Genfer Kantonsregierung 2013 war der Vorstoss zur Aufrechterhaltung von dessen Parteikollegen Guillaume Barazzone (cvp, GE) übernommen worden. Die Motion hätte die Unterbreitung eines Revisionsentwurfs des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) verlangt, der eine Musikquote für Musikschaffende in der Schweiz berücksichtigt. So hätten mindestens 25 Prozent der in der Schweiz ausgestrahlten Musik auch in der Schweiz produziert werden müssen. Der Bundesrat hatte den Vorstoss im Herbst 2013 zur Ablehnung empfohlen, da sowohl die SRG SSR als auch private Programmveranstalter mit Leistungsauftrag die aktive Förderung Schweizer Musikschaffender bereits heute umfangreich praktizierten.

Eine Musikquote für Musikschaffende in der Schweiz (Mo. 13.3963)

Im Nationalrat abgelehnt wurde hingegen eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) mit der Forderung nach einer unverzüglichen Beteiligung der Schweiz am Kulturprogramm der EU. Die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Programms würde den Austausch mit der europäischen Kulturszene intensiieren, es Schweizer Kulturschaffenden aber auch ermöglichen, von EU-Fördergeldern zu profitieren. Der Vorstoss erhielt fast ausschliesslich Unterstützung aus dem links-grünen Lager und wurde nicht überwiesen.

Beteiligung der Schweiz am Kulturprogramm der EU

In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins «Memoriav» und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich CHF 1'878'000 für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für «Memoriav» noch leicht anheben.

Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) (Ip 01.3374) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion (Mo.01.3461), die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen. In diesem Rahmen beantwortete der Bundesrat auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung (Ip.01.3322).

Verschiedene Vorstösse im Jahr 2002 zur Kulturpolitik des Bundes

Im Sommer 2000, als der Stiftungsrat der Pro Helvetia sehr kontrovers über eine Neuausrichtung und Bereinigung der Strukturen diskutierte, hatte Nationalrat Zbinden (sp, AG) eine Motion eingereicht, in welcher er eine stärkere Einflussnahme der Bundesbehörden auf die Arbeit der Stiftung und allenfalls eine Neufassung des gesetzlichen Auftrags verlangte. In seiner Antwort vom Herbst des gleichen Jahres verwies der Bundesrat darauf, dass die Pro Helvetia eine autonome Stiftung der Eidgenossenschaft ist, weshalb eine Einmischung des Bundes in die stiftungsinterne Meinungsbildung grundsätzlich nicht opportun sei. Auf seinen Antrag – und weil die Reform 2001 zum Abschluss gekommen war – überwies der Nationalrat den Vorstoss lediglich als Postulat.

Motion zur Reform der Pro Helvetia (Mo. 00.3321)

Nationalrat Neirynck (cvp, VD) reichte ein mehrheitlich von Abgeordneten aus der lateinischen Schweiz mitunterzeichnete Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, die Genfer Buchmesse mit einem jährlichen Beitrag von CHF 500'000 zu unterstützen. Er begründete sein Ansinnen mit der Bedeutung der Veranstaltung für die gesamte Frankophonie sowie mit der Offenheit und Gastfreundschaft, die sie Autoren, Verlegern und Lesern aller Sprachregionen des Landes gewährt. Damit trage sie in wesentlichem Ausmass nicht nur zum besseren gegenseitigen Verständnis und folglich zum nationalen Zusammenhalt bei, sondern sei auch dem internationalen Ansehen der Schweiz förderlich. Der Bundesrat anerkannte, dass die Genfer Buchmesse in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Rolle spielt. Das BAK verfüge aber im jetzigen Zeitpunkt weder über die gesetzliche Grundlage noch über die notwendigen Mittel, um die verlangte Unterstützung auszurichten. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen.

Vorstösse für finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund (Mo. 00.3094 und Po. 01.3431)

Der Nationalrat überwies eine Motion Bangerter (fdp, BE), welche den Bundesrat verpflichten wollte, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen, lediglich als Postulat. Um die darin aufgeworfenen Fragen näher prüfen zu lassen, nahm die grosse Kammer gleichentags ein Postulat Gysin (sp, BS) (Po. Gysin 99.3507) an, das den Bundesrat bat, bis Ende 2000 einen Bericht über die Musikförderung durch den Bund vorzulegen. Der Ständerat hatte im Vorjahr eine gleichlautende Motion ebenfalls nur als Postulat angenommen.

Vorstösse zur Förderung der Musikausbildung (Mo. 99.3502, Mo. 99.3528 und Po. 99.3507)

Im Anschluss an diese Vorlage behandelte der Ständerat eine Motion von Pro Helvetia-Präsidentin Rosmarie Simmen (cvp, SO), welche eine indirekte Kulturförderung durch eine staatliche Versicherungsrisikogarantie für kulturelle Veranstaltungen sowie fiskalische Entlastungen bei individueller oder kollektiver Kulturförderung verlangte. Bundesrätin Dreifuss begrüsste diese Vorschläge und zeigte sich bereit, auch weitere Modelle indirekter Kulturförderung zu prüfen. Weil aber der Bund vor Annahme des bereinigten Kulturförderungsartikels keine eigentliche Kulturkompetenz hat, bat sie erfolgreich um Überweisung in der nicht bindenden Postulatsform.

Steuerliche Entlastungen für kulturelle Veranstaltungen

Obwohl ein Archiv für Tondokumente einen wichtigen Beitrag zu einer nationalen Kulturpolitik leisten könnte, gelingt es der Landesphonothek in Lugano aus finanziellen und räumlichen Gründen kaum, ihren Hauptaufgaben nachzukommen. Als geographisches Gegengewicht zur Landesbibliothek in Bern und zur Cinémathèque in Lausanne nahm die Landesphonothek 1987 Sitz in Lugano. Von Anfang an kämpfte die Stiftung, die vom Bund, vom Kanton Tessin sowie von der Stadt Lugano finanziell getragen wird, mit materiellen Schwierigkeiten. Mit der für 1991 erfolgten Aufstockung der Beiträge von 450'000 auf 900'000 Fr. können nun wenigstens die wichtigsten Bedürfnisse dieser Institution befriedigt werden. Unterstützung erhielten die Anliegen der Stiftung auch durch eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion, die den Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen; der Ständerat überwies diesen Vorstoss allerdings nur in der unverbindlicheren Form eines Postulates.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Des révisions de la loi fédérale sur la radio et la télévision (LRTV)