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Mittels einer im Winter 2018 eingereichten Motion schien Nationalrätin Gmür-Schönenberger (cvp, LU) die Revolutionierung des Fremdsprachenunterrichts in der Schweiz zu beabsichtigen: Sie wollte den Bundesrat beauftragen, entsprechende Rechtsgrundlagen bzw. Konzessionen dahingehend anzupassen, dass die SRG in Zukunft möglichst auf die Synchronisation von TV-Produktionen verzichten und stattdessen sowohl Eigenproduktionen in den vier Landessprachen als auch englischsprachige Filme und Serien lediglich untertitelt in Originalsprache ausstrahlen soll. Diese Idee entsprang der Überlegung, dass der Konsum fremdsprachiger Medienprodukte, nebst der Schule und einem längeren Sprachaufenthalt, als ein effektives Mittel zum Erlernen von Sprachen betrachtet werden kann. Die Motionärin unterstrich ihr Argument mit dem Verweis auf Länder wie Norwegen, Schweden, Estland oder die Niederlande. Ein weiterer Vorteil, der sich aus diesem Vorgehen ergeben würde, wäre die Kostenersparnis, da sich Untertitel wesentlich preisgünstiger erstellen lassen als Synchronisationen.
Der Bundesrat zeigte zwar grosses Verständnis für den bildungspolitischen Effort des Anliegens, sah dieses aber zugleich als einen kontraproduktiven Ansatz hinsichtlich der Erfüllung des Service-Public-Auftrags, weshalb er die Motion zur Ablehnung empfahl. Im Grunde setze die SRG mit ihrem Zweikanalton-Verfahren, bei dem für rund 90 Prozent der Formate eine Untertitelung zuschaltbar ist, das Anliegen der Motion bereits weitestgehend um. Ein weiterer Kontrapunkt liege in der Benachteiligung von blinden und sehbehinderten Personen, welche die Originalsprache nicht gut oder gar nicht verstehen, sowie von Personen mit einer Hörbehinderung: Der Nutzen von zuschaltbaren Audiodeskriptionen bzw. mit zusätzlichen Informationen angereicherten Untertiteln würde dadurch eingeschränkt werden.
Der Nationalrat schien der bundesrätlichen Argumentation beizupflichten und lehnte den Vorstoss stillschweigend ab.

Die Vielsprachigkeit der Schweiz und die Weltsprache Englisch optimal nutzen

Eine Motion Reynard (sp, VS) wollte den Bundesrat mit einer Änderung der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) beauftragen. Diese sollte dahingehend angepasst werden, dass die Einhaltung des Sprachengesetzes (SpG) durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung sichergestellt werden kann. Der Bundesrat könne im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zwar vorsehen, dass von der Bundesverwaltung unabhängige Organisationen und Personen, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, gewissen Bestimmungen des SpG entsprechen müssen, jedoch werde diese Möglichkeit noch zu selten genutzt. Handkehrum sei besonders bei vom Bund finanzierten Organisationen eine immer stärkere Verlagerung auf den englischsprachigen Korrespondenzweg festzustellen. Gerade im Kontext des anhaltenden Sprachenstreites berge dieser virulente Angriff auf die Nationalsprachen eine grosse Gefahr für den nationalen Zusammenhalt und die Wahrung der Landessprachen der Schweiz. Daher sollten Einzelpersonen im Austausch mit besagten Organisationen und Personen in mindestens einer der Amtssprachen kommunizieren können.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, auch wenn er in seiner Stellungnahme betonte, dass er in gewissen Belangen die Anliegen des Motionärs teile. Er verwies auf Art. 6 Abs. 1 SpG, welcher besagt, dass wer sich an besagte Organisationen wende, dies in einer Amtssprache nach eigener Wahl tun könne. Zudem sei zu bedenken, dass ein Grossteil dieser Organisationen relativ klein und nur regional bzw. lokal tätig ist – bei gleichzeitig sehr divergierenden Aufgaben und Funktionen. In diesem Sinne müsse die Möglichkeit einer spezifischen Interessenabwägung offen bleiben. Der Nationalrat kam bei seiner Abstimmung dem Antrag des Bundesrates nach und lehnte den Vorstoss mit 106 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.

Einhaltung des Sprachengesetzes durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung

La CSEC-CE a déposé en octobre 2011 une motion qui souhaite favoriser une formation supérieure en linguistique et en littérature romanche. Plus précisément, le Conseil fédéral a été prié de s’engager en faveur de la sauvegarde et de la promotion de la langue et de la culture romanches en garantissant une formation universitaire. La mise en pratique d’un tel projet suppose évidemment une collaboration et coordination entre les cantons. Le Conseil fédéral est prêt à accepter cette nouvelle motion pour renforcer le quadrilinguisme spécifique à la Suisse. La formation supérieure en romanche est aujourd’hui dispensée par trois universités, celles de Genève, Fribourg et Zurich, mais sans aucune garantie pour le futur. En effet, la Suisse risque de bientôt manquer de chargés de cours et d’enseignants de langue romanche. Or, il reste quelque 60’000 personnes s’exprimant encore en romanche sur le territoire helvétique. De plus, au-delà de la langue, c’est la culture romanche et donc la multiculturalité suisse qu’il faut maintenir. Convaincues par ces arguments, les deux chambres ont soutenu la motion.

formation supérieure en linguistique et en littérature romanche.

Um die Absichten der Landesregierung ausdrücklich zu unterstützen, überwies der Nationalrat bei der Beratung der Legislaturplanung eine Motion der vorberatenden Kommission, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Massnahmenkatalog zum besseren gegenseitigen Verständnis und zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit der unterschiedlichen kulturellen Sensibilitäten in der italienisch-, französisch- und deutschsprachigen Schweiz vorzulegen. Die Motion wurde vom Ständerat ebenfalls angenommen, wobei der Kommissionssprecher, der Bündner CVP-Abgeordnete Maissen allerdings monierte, der Nationalrat habe offenbar übersehen, dass die Schweiz nicht drei-, sondern viersprachig sei; er hoffe, dass die Nichterwähnung des Rätoromanischen lediglich ein Versehen sei.

Massnahmen zur eidgenössischen Verständigung (Mo. 00.3193)

Der Ständerat nahm eine 1993 vom Nationalrat teilweise überwiesene Motion Comby (fdp, VS) an, welche verlangt, dass die Weisungen über die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung von 1983 näher auszuführen, zu ergänzen und für verbindlich zu erklären seien. Da die Forderungen teilweise in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates eingreifen, wurden zwei Motionen Salvioni (fdp, TI), die eine gerechtere Vertretung der lateinischen Sprachgruppen in der allgemeinen Bundesverwaltung sowie eine bessere Berücksichtigung dieser Sprachregionen bei der Vergabe von Bundesaufträgen forderten, lediglich als Empfehlungen verabschiedet.

Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Initiatives pour les minorités linguistiques dans l'administration fédérale 1990-2000

Der Basler SP-Ständerat Plattner hatte anfänglich einen Rückweisungsantrag eingereicht mit dem Inhalt, die Besserstellung des Rätoromanischen sei ausgehend vom bestehenden Art. 116 BV auf Gesetzesstufe zu realisieren. Er zog diesen Antrag im Verlauf der Beratungen zurück, kleidete ihn aber in die Form einer Motion, die von 26 seiner Kolleginnnen und Kollegen mitunterzeichnet wurde.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)