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Eine Motion Quadri (lega, TI) beauftragt den Bundesrat mit einem Gesetzesentwurf für ein Verbot der Auslandfinanzierung islamischer Gebetsstätten in der Schweiz sowie eine Offenlegungspflicht der Herkunft ihrer finanziellen Mittel. Des Weiteren sollen die Imame dazu verpflichtet werden, ihre Predigten jeweils in der ortsgebundenen Landessprache vorzutragen. Der Motionär verwies in seinen Erläuterungen auf das Nachbarland Österreich, welches vor dem Hintergrund eines sich rasch ausweitenden politischen Islams auf ebendiese Massnahmen zurückgegriffen habe. In der Schweiz sei bekannt, dass rund 35 Moscheen und islamische Zentren von der türkischen Regierung finanziert würden, wobei man nicht mit Sicherheit das bewusste Engagement für einen radikalen Islam abstreiten könne. Während in der Schweiz seit Jahren, im Rahmen der Diskussion um die Parteifinanzierung, die Forderungen nach mehr Transparenz immer lauter würden, sei es nicht nachvollziehbar, weshalb man – im Wissen um die Möglichkeit der Herausbildung von radikalen Tendenzen – die gleichen Forderungen nicht auch an islamische Gebetsstätten richte.
Der Bundesrat indes beantragte die Motion zur Ablehnung. Er sei sich durchaus der Risiken, die von extremistischen Predigern ausgehen, bewusst. Sollten die Voraussetzungen für die Gefährdung der nationalen Sicherheit, des Religionsfriedens oder der Gesellschaftsentwicklung erfüllt sein, würden die Bundes- und Kantonsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen selbstverständlich auch handeln. Jedoch müsse dem Motionär auch klar sein, dass muslimische Gesellschaften und Imame nicht diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden dürften, da Grundrechte wie die Religions-, Vereins- oder Sprachenfreiheit für die muslimischen Religionsgemeinschaften genauso gälten wie für nichtmuslimische und nichtreligiöse. Zudem wies Bundesrätin Sommaruga den Motionär darauf hin, dass sein Vergleich mit Österreich etwas hinke, da es zwischen den beiden Ländern einen wesentlichen Unterschied gebe: In Österreich seien die islamischen Religionsgemeinschaften auf nationaler Ebene anerkannt, zudem seien im Rahmen entsprechender Gesetze auch klare Voraussetzungen definiert, welche erfüllt sein müssen. Die eingereichte Motion sei dahingehend nicht zielführend, da sie zwar Pflichten vorgebe, aber keine Rechte zusprechen wolle.
In der nationalrätlichen Abstimmung wurde, ungeachtet des Bundesratsvotums, die Vorlage mit 94 zu 89 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen – da konnte auch der Einwand des Zürcher Freisinnigen Hans-Peter Portmann, dass die Motion gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung verstosse, kein Gegengewicht bieten. Der Vorstoss wird somit an den Ständerat zur Zweitberatung überwiesen.

Islamische Gebetsstätten: Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht (Mo. 16.3330)
Dossier: Réseau national de sécurité (RNS)
Dossier: Interventions et mesures luttant contre les tendances à la radicalisation islamiste

Eine im Frühjahr 2014 von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichte Motion, die eine verstärkte Förderung der Mittel, Ressourcen und Programme zur Erreichung der im Sprachengesetz festgelegten Spracherwerbsziele forderte, wurde in der Frühjahrssession 2016 abgeschrieben, nachdem sie zwei Jahre lang nicht behandelt worden war.
Der Bundesrat hatte die Motion zu Ablehnung beantragt, da er zunächst die Resultate der Bilanz des Harmonisierungsprozesses abwarten wollte.

Spracherwerb in der obligatorischen Schulzeit. Vorbeugen statt heilen. Mehr Ressourcen für den nationalen Zusammenhalt (Mo. 14.3182)

Im Dezember dieses Jahres verabschiedete der Bundesrat zum sechsten Mal seit 1999 den periodischen Bericht zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen für die Schweiz. Der Bericht enthält Erläuterungen zur aktuellen Situation der Landessprachen, zu allfälligen neuen Rechtsinstrumenten sowie zur Umsetzung der Empfehlungen von Ministerkomitees des Europarats und Expertenkomitees. Gründend auf den fünften Bericht vom November 2012 nimmt der aktuelle Bericht in drei Hauptteilen Stellung zu ebendiesen Empfehlungen und umfasst die Zeitspanne von 2012 bis 2015.

Im ersten Teil des Berichtes wird der Fokus auf neue Statistiken bezüglich der Sprachentwicklung sowie geltenden gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der Sprachen in der Schweiz gesetzt. Der Bericht zeigt hierbei auf, dass die Verteilung der Sprachen in den vergangenen Jahrzehnten relativ stabil geblieben ist: Von den befragten Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren gaben für die Jahre 2011–2013 63,9% Deutsch, 22,5% Französisch, 8% Italienisch und 0,5% Rätoromanisch als Hauptsprache an. Der Anteil der Nichtlandessprachen liegt mit 19,7% indes sogar höher als Italienisch und Rätoromanisch zusammengenommen, wobei sich hierbei wesentliche Unterschiede in der Verteilung der Sprachen auf die einzelnen Sprachregionen ausmachen lassen. Im Rahmen des internationalen Sprachenrechts sowie sprachrechtlichen Bestimmungen in der Bundesverfassung hat sich seit den letzten zwei Berichten keine Veränderung eingestellt. Bezüglich der Verordnung über die Landessprachen (Sprachenverordnung, SpV, SR 441.11), welche konkrete Fördermassnahmen festlegt, wurden jedoch gewisse Bestimmungen – insbesondere bei der Verwendung der Amtssprache im Bereich der Bundesverwaltung – ausfindig gemacht, die nicht ganz den Anforderungen entsprachen, weshalb man 2014 eine Revision der SpV vornahm. Weitere Fördermassnahmen sollen mit der Kulturbotschaft 2016–2020 umgesetzt werden, welche im Juni 2015 vom Parlament verabschiedet worden war und innerhalb derer die Sprachpolitik auf der Handlungsachse des „gesellschaftlichen Zusammenhaltes“ eine relevante Rolle spielt.

Im zweiten Teil wird die Entwicklung der schweizerischen Massnahmen zur Umsetzung der Charta aufgegriffen und damit verbunden auf eine Reihe von Fragen eingegangen, welche der Europarat aufgrund der Empfehlungen des Expertenkomitees aufgeworfen hatte. Das Komitee erbat beispielsweise Erörterungen zur Situation und zur Stellung des Frankoprovenzalischen in der Schweiz. Diese aus dem Vulgärlatein hervorgegangene Sprache war für mehrere Jahrhunderte u.a. auch in der französischen Schweiz Alltagssprache in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Heutzutage gilt sie hingegen als eine verschwindende Sprache, weshalb sie von der UNESCO im Atlas der gefährdeten Sprachen aufgelistet wird. Während das Frankoprovenzalische in den Kantonen Wallis und Freiburg immerhin noch von Teilen der älteren Generation gesprochen wird, ist es in den Kantonen Genf, Neuenburg und Waadt nahezu gänzlich aus dem Sprachgebrauch verschwunden. Dennoch zeigen die einzelnen Kantone, mitunter auch auf Vereinsebene, grosses Interesse an Fördermassnahmen zum Erhalt der Sprache.
Eine weitere Fragestellung zielte in Richtung der Fahrenden in der Schweiz. Hierbei solle erörtert werden, wie es um die Finanzhilfen an Fahrendenorganisationen und Förderinstrumente der jenischen Sprache sowie deren Förderung in den Medien steht. Bereits in der Vernehmlassung des fünften Berichtes wurde darauf verwiesen, dass die finanzielle Hilfe für Fördermassnahmen der jenischen Sprache und Kultur im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 erhöht werden solle. Auch wenn die Fahrenden in Bezug auf die mediale Förderung ihrer Sprache keinen expliziten Wunsch geäussert haben, habe sich das BAK bereit erklärt, Untersuchungen zur allfälligen Unterstützung eines möglichen Schulprojektes vorzunehmen, welches den jenischen Kindern während ihrer Reisezeit den Fernunterricht erleichtern soll.

Der dritte und letzte Teil beschäftigt sich mit den Berichten zu den Kantonen Graubünden und Tessin und zeigt auf, wie es um die Umsetzung der Charta bezüglich des Rätoromanischen und Italienischen steht. Das Expertenkomitee erbat hierbei u.a. Informationen zur jüngsten Entwicklung in den Bereichen der Gemeindefusionen, des Rumantsch Grischun und natürlich des Erhalts und der Förderung der rätoromanischen Sprache im Allgemeinen. Das kantonale Sprachengesetz sieht für den Zusammenschluss mehrerer ein- bzw. mehrsprachiger Gemeinden vor, dass die Bestimmungen über den Gebrauch der Amts- und Schulsprache eine sinngemässe Anwendung finden sollen. Da das Gesetz aus der Minderheitenperspektive formuliert ist und unter dem Begriff „einsprachig“ lediglich Rätoromanisch und Italienisch inkludiert werden, kann diese Regelung bei Fusionen über den deutschsprachigen Grenzraum hinweg keine adäquate Anwendung finden. Diese Lücke sei jedoch durchaus gewollt und fordere zugleich das soziolinguistische Umfeld auf, in gemeinsamen Diskussionen und verbindlichen Absprachen nach Bottom-up-Lösungen zu suchen. Bezüglich des Rumantsch Grischun gäbe es keine Erneuerungen des Standes von 2011/2012 zu verkünden. Seit dem letzten Bericht habe hier kein Wechsel hin zu den Idiomen oder in umgekehrte Richtung stattgefunden, weshalb eine Verlagerung der Diskussion – noch immer mit dem Fokus auf das Koexistenzmodell – auf sprachdidaktische Fragen stattgefunden habe. Die Diskussion um die Minderheitensprache im Allgemeinen geriet mit dem Aufkommen der kantonalen Fremdspracheninitiative zunächst etwas in den Hintergrund. Nachdem der Grosse Rat diese aber in seiner Aprilsession 2015 für ungültig erklärt hatte, gilt es nun den Verwaltungsgerichtsentscheid über die eingereichte Verfassungsbeschwerde des Initiativkomitees abzuwarten, bevor das Thema wieder aufgegriffen wird.
Der Kanton Tessin hatte zwischenzeitlich neu das Gesetz zur Kulturförderung sowie die entsprechende Durchführungsverordnung verabschiedet, welche explizit die Bedeutung des Erhaltes und der Förderung der italienischen Sprache und Kultur erwähnen; sei dies durch die Bewahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes, durch Finanzbeiträge im Bereich Kulturaustausch oder Beteiligung an ausgewählten ausserkantonalen Veranstaltungen. Besonders erfreulich waren indes auch die Entwicklungen bezüglich des Italienischen in der Bundesverwaltung: Die Kulturbotschaft 2016–2020 nimmt dessen Verbreitung und Förderung neu als zentralen Bestandteil in die Handlungsachse „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ auf; seit 2013 wird die Stelle als Delegierte des Bundesamtes für Mehrsprachigkeit, welches im EFD angesiedelt ist, von einer Tessinerin besetzt.

Periodischer Bericht zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Im Einvernehmen mit der Regierung überwies der Nationalrat ein Postulat Berberat (sp, NE), welches den Bundesrat einlädt, dafür zu sorgen, dass die Bundesverwaltung und die vom Bund kontrollierten Unternehmen die Verwendung englischer oder amerikanischer Ausdrücke vermeiden, wenn es deutsche, französische oder italienische Entsprechungen gibt. Zudem soll verboten werden, dass sich Ämter, Dienststellen und Programme des Bundes und der von ihm kontrollierten Unternehmen englisch klingende Bezeichnungen zulegen. Als Beispiele nannte Berberat das Schweizerische Heilmittelinstitut, das zu Swissmedic mutierte, das Bundesamt für Polizeiwesen, das sich neu Fedpol nennt, das Projekt des EFD zum Finanzplatz Schweiz mit neuem Namen Finweb oder die Umbenennung der Eidgenössischen Münzstätte in Swissmint.

Verwendung von Anglizismen in der Bundesverwaltung und in vom Bund kontrollierten Unternehmen (Po. 04.3159)

Das Idiom der jenischen Bevölkerung wird von der Schweiz als nicht territorial gebundene Sprache anerkannt. Zusammen mit den Fahrenden prüft der Bund konkrete Möglichkeiten, diese Minderheitensprache im Sinn der neu formulierten Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen zu erhalten und zu fördern. Statistische Daten zum Jenischen gibt es nicht. Die Fahrenden verwenden ihr Idiom ausschliesslich innerhalb der Gruppe. Die jenische Bevölkerung wird auf 30'000 bis 35'000 Personen geschätzt, wovon etwa 3'000 heute noch Fahrende sind. Auf Empfehlung der Experten und des Ministerkomitees des Europarates soll untersucht werden, wie das Jenische besser geschützt werden kann. Gemäss BAK geht es insbesondere um eine Bestandesaufnahme und eine bessere Bekanntmachung der Sprache nach aussen. Förderungsmassnahmen, die möglicherweise Eingang ins neue Sprachengesetz finden, müssten nach Ansicht des BAK vor allem Frauen und Mädchen ansprechen, da diese massgeblich zur Pflege und Weitergabe des Jenischen beitragen.

Mehr Schutz für die jenische Sprache

Obwohl der Ausländeranteil zwischen 1990 und 2000 von 18,1 Prozent auf 20,5 Prozent zugenommen hat, blieb der Anteil der Nicht-Landessprachen konstant (8,9% resp. 9,0%), wobei sich allerdings deren Zusammensetzung stark veränderte. Das Serbokroatische behauptete seine Stellung als «4. Landessprache», während Portugiesisch, Spanisch und Türkisch von Albanisch überflügelt wurden. Prozentual stark zugenommen haben auch Russisch sowie afrikanische und übrige Sprachen. Als zentralen Trend der 90er Jahre bezeichnete das BFS die deutliche Verbesserung der sprachlichen Integration der Ausländerinnen und Ausländer: 62,3 Prozent (1990: 56,7%) gaben als Hauptsprache eine der Schweizer Landessprachen an. Sowohl bei der ersten wie bei der zweiten Generation von Zuwanderern lag 2000 der Anteil jener, die eine Landessprache als Hauptsprache angaben, je nach Herkunft um 10 bis 35 Prozent höher als 1990.

Analyse 2002 über den Anteil der gesprochenen Nicht-Landessprachen

Einen Kompromissvorschlag machte Nationalrat Rennwald (sp, JU) mit einem in der Wintersession mit Zustimmung des Bundesrates überwiesenem Postulat. Danach soll die Landesregierung zusammen mit der Erziehungsdirektorenkonferenz Konzepte mit dem Ziel entwickeln, dass in Zukunft möglichst viele Schweizerinnen und Schweizer mindestens drei Sprachen beherrschen, nämlich ihre Muttersprache, eine zweite Amtssprache sowie eine der Weltsprachen, wie zum Beispiel Englisch.

Postulat mit Ziel der dreisprachigen Schweizer Bevölkerung (Po. 00.3463)

Bei der Totalrevision der Bundesverfassung hatte Nationalrat Berberat (sp, NE) beantragt, der Sprachenartikel sei durch einen Passus zu ergänzen, wonach die erste unterrichtete Fremdsprache zwingend eine Landessprache sein muss. Um das Gesamtwerk nicht durch umstrittene Forderungen zu gefährden, hatte der Nationalrat dies auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Im Juni des Berichtsjahres reichte Berberat, unterstützt von 65 Mitunterzeichnern, das Anliegen in Form einer parlamentarische Initiative erneut ein. Der Initiant wollte in seinem Vorstoss keinen Angriff auf den Bildungsföderalismus sehen, erinnerte aber daran, dass der Bund in Bereichen, die ihm wichtig scheinen, beispielsweise beim Schulsport, bereits früher koordinierend in den Volksschulunterricht eingegriffen hat. Unter dem Eindruck der Beschlüsse in Appenzell-Innerrhoden und Zürich hiess die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates mit 9 zu 8 Stimmen die Initiative gut. Die Minderheit der Kommission, welche für den Fall einer Volksabstimmung befürchtet, die Vorlage könnte das Land und die Generationen spalten, hätte das Anliegen lieber in die Form einer Motion gekleidet, die eine Lösung ohne Verfassungsänderung ermöglicht hätte.

Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein: Parlamentarische Initiative scheitert (Pa.Iv. 00.425)
Dossier: Les efforts pour élaborer une loi sur les langues

In der Sommersession war der Bundesrat mit seiner Zurückhaltung im Nationalrat schon einmal unterlegen. In einem Postulat hatte der Berner EVP-Abgeordnete Zwygart den Bundesrat gebeten zu prüfen, mit welchen Massnahmen gewährleistet werden kann, dass im Fremdsprachenunterricht in der Volksschule stets zuerst eine der schweizerischen Amtssprachen gelehrt wird. Der Bundesrat anerkannte, dass diese Frage zu berechtigter Sorge Anlass geben könne, verwies aber auf die grundsätzliche Kantonshoheit im Bereich der Volksschule, an welcher auch der neue Sprachenartikel in der Bundesverfassung nichts geändert habe, weshalb er das Postulat nicht entgegennehmen könne. Im Englischen als erster Fremdsprache sah er keine Bedrohung der Schweizer Sprachkultur, allerdings nur unter der Bedingung, dass darob der Unterricht in den Amtssprachen nicht vernachlässigt wird. Er erinnerte daran, dass er sich dort, wo dies in seiner Zuständigkeit steht, beispielsweise bei der eidgenössischen Maturitätsverordnung, immer für eine gezielte Förderung der Amtssprachen eingesetzt habe. Der Rat gewichtete die staatspolitischen Bedenken jedoch stärker und überwies das Postulat mit 56 zu 39 Stimmen.

Schweizerische Amtssprache als zuerst gelehrte Fremdsprache (Po. 99.3510)

Eine Motion Hess (sd, BE) zum Schutz der Landessprachen vor englischen Fremdwörtern hatte hingegen keine Chancen im Nationalrat. Bundesrätin Dreifuss versprach dem Motionär, dass sich die Landesregierung insbesondere in ihren Publikationen und den Direktiven an die verschiedenen Bundesämter dafür einsetzen werde, dass so weit als möglich nur Landessprachen verwendet werden. Sie verwahrte sich aber gegen eine zentralistische Lösung, welche die Kantonshoheit in diesem Bereich verletzen würde. Auf ihren Antrag wurde die Motion mit 95 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Schutz der Landessprachen vor englischen Fremdwörtern (Mo. 99.3612)

Le Groupe de la planification étudie l’introduction de la langue anglaise dans l’armée suisse. Afin de pouvoir communiquer plus facilement avec les armées étrangères dans le cadre du PPP, des cours d’anglais devraient effectivement être dispensés dès 2003 au plus tard. Cette mesure serait accompagnée d’un alignement des procédures de commandement helvétiques sur celles de l’OTAN. Dans cette optique, quelques centaines d’officiers suisses devraient être envoyés à l’étranger pour se former.

Introduction de la langue anglaise dans l’armée suisse
Dossier: Partenariat pour la paix (PPP)

Die interkantonale Konferenz der Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessins zeigten sich beunruhigt darüber, dass sich die Deutschschweiz immer offener dafür zeige, Englisch statt Französisch als erste Fremdsprache zu unterrichten. Sie verlangte deshalb eine Debatte über eine einheitliche Politik und forderte, dass die Kantone die in den siebziger Jahren beschlossene Regelung wieder vermehrt beachten, wonach die erste Fremdsprache eine Landessprache sein muss. Ihre Besorgnis erhielt neue Nahrung durch den Entscheid des Erziehungsrates des Kantons Zürich, das Fach Englisch zumindest probeweise als obligatorischen Unterricht an der Volksschuloberstufe sowie an den unteren Klassen der Langzeitgymnasien einzuführen. Die Erziehungsdirektorenkonferenz appellierte an die Kantone, bis zum Vorliegen eines nationalen Fremdsprachenkonzepts, welches für Sommer 1998 in Aussicht gestellt wurde, alle diesbezüglichen Entscheidungen auszusetzen.

Deutschschweiz immer offener dafür zeige, Englisch statt Französisch als erste Fremdsprache Zürich Englisch obligatorischen Unterricht an der Volksschuloberstufe

Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich führte Englisch als die vierte offizielle Unterrichtssprache ein. Jede der 19 Abteilungen wurde beauftragt, mindestens eine Vorlesung auf Englisch anzubieten. Die Dozenten sollen in erster Linie aus dem angelsächsischen Raum kommen, was nicht schwer zu realisieren ist, da dies bereits heute auf 10 Prozent der Professorenschaft zutrifft. Ziel der Massnahme sind nicht nur verbesserte Sprachkenntnisse der angehenden Schweizer Ingenieure, Architekten und Naturwissenschafter, was deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Arbeitsmarkt erhöht. Es soll auch der zunehmenden Konkurrenz ausländischer Hochschulen begegnet werden. Skandinavische und osteuropäische Lehranstalten bieten schon heute ganze Lehrgänge in Englisch an und locken damit Ausländer (Dozenten und Studenten) an, die nicht bereit sind, die entsprechende Landessprache umfassend zu erlernen.

Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich vierte offizielle Unterrichtssprache

Angesichts der heftigen Diskussionen, die sein Vorprellen auslöste, schwenkte Cotti auf eine flexiblere Linie ein. Insbesondere bestritt er, die Aufwertung des Italienischen auf Kosten des Englischen vornehmen zu wollen. Schliesslich einigten sich Cotti und die Erziehungsdirektorenkonferenz auf einen Kompromiss: In die offizielle Vernehmlassung zur MAV-Revision wurde der Vorschlag aufgenommen, dass an den höheren Mittelschulen inskünftig für jene Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer Wahlmöglichkeiten Englisch als Fremdsprache den Vorzug geben, Italienisch während zwei Jahren als Pflicht-, aber nicht Maturitätsfach eingeführt werden soll.

Forderung nach Italienisch als Pflichtfach an der Matura