Réinitialiser la recherche

Contenu

  • Loi fédérale sur la radio et la télévision (LRTV)

Acteurs

Processus

  • Initiative parlementaire
13 Résultats
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Da die Abklärungen zur Förderung von Online-Medien noch nicht abgeschlossen werden konnten, beschloss die KVF-NR im November 2020, einen erst jüngst in das Massnahmenpaket zur Förderung der Medien integrierten Aspekt, die Befreiung von Arbeitsgemeinschaften von der Pflicht zur Entrichtung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen, in einen Entwurf 2 zum Massnahmenpaket auszugliedern. So kann diese Forderung bereits in der anstehenden Wintersession vom Parlament behandelt werden.

RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften (Pa.Iv. 19.411, 19.412, 19.413)
Dossier: La redevance de radio-télévision des entreprises est soumise aux critiques

Auch die KVF-NR sprach sich Ende August 2020 dafür aus, das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, welches der Nationalrat in der Herbstsession 2020 beraten soll, um einen Zusatz zu ergänzen, der Arbeitsgemeinschaften von der Pflicht zur Entrichtung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen befreien soll.

RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften (Pa.Iv. 19.411, 19.412, 19.413)
Dossier: La redevance de radio-télévision des entreprises est soumise aux critiques

In der Sommersession 2020 gab der Nationalrat zwei identischen parlamentarischen Initiativen Wasserfallen (fdp, BE; Pa.Iv. 19.411) und Grossen (glp, BE; 19.412) Folge, die einfache Gesellschaften von der Pflicht zur Entrichtung einer Unternehmensabgabe für Radio und TV ausnehmen wollten. Ebendiese Forderung enthielt auch eine parlamentarische Initiative Wicki (fdp, NW; 19.413), der im Vorjahr bereits Folge gegeben worden war. Um den Druck für eine rasche Umsetzung hoch zu halten, hatte die KVF-NR im Unterschied zur KVF-SR beschlossen, den beiden Initiativen ebenfalls Folge zu geben; der Nationalrat stützte dieses Vorgehen in der Sommersession 2020 diskussionslos.

RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften (Pa.Iv. 19.411, 19.412, 19.413)
Dossier: La redevance de radio-télévision des entreprises est soumise aux critiques

Ende Mai 2020 sprach sich die KVF-SR mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, das im Vormonat vom Bund präsentierte Massnahmenpaket zugunsten der Medien unter anderem durch einen Zusatz zu ergänzen, der einfache Gesellschaften von der Pflicht zur Entrichtung einer Unternehmensabgabe für Radio und TV ausnehmen soll. Damit soll die in der Vorprüfung angenommene parlamentarische Initiative Wicki (fdp, NW; Pa.Iv. 19.413) zur Verhinderung einer Doppelbelastung von Arbeitsgemeinschaften erfüllt werden. Unterdessen hatte die WAK-NR bereits eine Kommissionsmotion eingereicht, welche dieselbe Forderung im Rahmen des Notrechts rascher umsetzen wollte.

RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften (Pa.Iv. 19.411, 19.412, 19.413)
Dossier: La redevance de radio-télévision des entreprises est soumise aux critiques

Nachdem die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte im Sommer 2019 einer parlamentarischen Initiative Wicki (fdp, NW; Pa.Iv. 19.413) Folge gegeben hatten, die die Doppelbelastungen von Arbeitsgemeinschaften bei der Entrichtung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen verhindern will, und die KVF-SR seither mit der Erarbeitung einer Gesetzesvorlage betraut ist, beschloss ebendiese Kommission im November 2019 einstimmig, zwei parlamentarischen Initiativen Grossen (glp, BE; Pa.Iv. 19.412) und Wasserfallen (fdp, BE; Pa.Iv. 19.411) mit identischer Forderung keine Folge zu geben.
Diesem Entscheid widersetzte sich die KVF-NR im Februar 2020. Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas sprach sie sich mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen erneut dafür aus, den beiden hauseigenen parlamentarischen Initiativen ebenfalls Folge zu geben. Eine Doppelbelastung von Arbeitsgemeinschaften entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers, weswegen sie schnellstmöglich zu korrigieren sei.
Die KVF-SR ihrerseits sistierte eine Woche vor diesem Entscheid die Arbeiten zur Gesetzesänderung für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Wicki. Die Kommission sehe die Möglichkeit, das Anliegen mit dem angekündigten Massnahmenpaket zur Förderung der Medien zeitnaher umzusetzen, als das mit einer separaten Gesetzesrevision der Fall wäre.

RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften (Pa.Iv. 19.411, 19.412, 19.413)
Dossier: La redevance de radio-télévision des entreprises est soumise aux critiques

Mit der an der Urne im Jahr 2015 hauchdünn angenommenen RTVG-Vorlage war auch eine Regelung eingeführt worden, die zuvor vom Nationalrat ebenfalls nur ganz knapp respektive mit Stichentscheid des Präsidenten gefällt worden war: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von CHF 500'000 oder mehr sind seit Inkrafttreten der Regelung im Januar 2019 verpflichtet, ebenfalls eine Radio- und Fernsehabgabe zu entrichten (ca. 30% aller Unternehmen). Die Höhe der Abgabe ist in einem sechsstufigen Tarifsystem geregelt und übersteigt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von CHF 1 Mio. oder mehr diejenige für Privatpersonen deutlich. Diverse parlamentarische Vorstösse waren seither eingereicht worden, um diese Regelung zu bekämpfen (vgl. auch Pa.Iv. 19.411, 19.412, 19.413 und Po. 19.3235), unter ihnen auch eine parlamentarische Initiative Regazzi (cvp, TI) mit der Forderung, KMU gänzlich von der Pflicht zur Entrichtung der Radio- und Fernsehabgabe zu befreien.
Erneut ganz knapp, nämlich mit 13 zu 12 Stimmen, stiess die Initiative auf Zustimmung in der erstberatenden KVF-NR. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, KMU würden zwar oftmals einen hohen Umsatz generieren und somit die Marke von CHF 500'000 überschreiten, sie würden aber häufig nur tiefe Margen ausweisen, weshalb die Abgabe diese Unternehmen besonders stark belaste. Die starke Kommissionsminderheit erachtete einen erneuten Systemwechsel nicht als gangbaren Weg. Damit würde der Prozentsatz an Unternehmen, die eine Abgabe entrichten müssten, und somit auch die durch die Abgabe erzielten Einnahmen für die SRG stark reduziert.

«KMU von der Mediensteuer ausnehmen» (Pa.Iv. 19.482)
Dossier: La redevance de radio-télévision des entreprises est soumise aux critiques

«Die indirekte Unterstützung der Presse muss verstärkt werden», diesen Titel trug eine parlamentarische Initiative Savary (sp, VD). Die Initiantin ortete im Wandel des Werbemarktes im Zuge der Medienkonvergenz existenzielle Probleme für gedruckte Presseerzeugnisse. Es sei deswegen angezeigt, die für die Meinungsbildung wichtige Presse mit Zuwendungen zu stützen. Namentlich solle im Bereich der Zustellung von Zeitungen eine Unterstützung durch den Bund ermöglicht werden, gerade weil dies ein Element des Service public darstelle. Géraldine Savary stiess damit ins gleiche Horn wie ihr Ratskollege Stefan Engler (cvp, GR; Pa.Iv. 18.479), der aufrund der gleichen Umbruchsmechanismen die indirekte Presseförderung stärken wollte und die Initiative Savary mitunterzeichnet hatte.
In einem Zug mit der Initiative Engler (cvp, GR) hiess die KVF-SR dieses Geschäft gut. Sie war im Wesentlichen der Meinung, dass die Printmedien weiterhin auf Papier erscheinen sollten und durch die indirekte Presseförderung die nötige finanzielle Unterstützung dafür gewährt werden müsse.
Anderer Meinung war hingegen ihre Schwesterkommission. Zwar anerkannte sie die angesprochenen Probleme, weswegen sie der Initiative Engler auch Folge gab. Dass für die Finanzierung weiterer Massnahmen – wie von Savary gefordert – ein Teil der Radio- und Fernsehabgabe eingesetzt werden solle, lehnte die Kommission jedoch ab und gab dieser Initiative mit 16 zu 4 Stimmen und 3 Enthaltungen keine Folge. Anfang November zog die Initiantin ihre Initiative zurück, weswegen eine Debatte im Nationalrat obsolet wurde.

Die indirekte Unterstützung der Presse muss verstärkt werden (Pa.Iv. 18.484)
Dossier: Objets parlementaires concernant l'aide à la presse

Im Sommer 2019 stimmten die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte einer parlamentarischen Initiative Wicki (fdp, NW) zu respektive gaben ihr Folge. Der Initiant hatte mit seinem Anliegen vor, die Abgabepflicht für Unternehmen bezüglich der Empfangsgebühren, wie sie im RTVG vorgesehen ist, zu modifizieren. Seiner Meinung nach müsse die Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften aufgehoben werden, erklärte Wicki. Arbeitsgemeinschaften, darunter zählt er auch Tochterunternehmen oder andere, beispielsweise durch Holdings miteinander verbundene Unternehmen, sollen die Empfangsgebühr nicht entrichten müssen, wenn diese bereits durch die gemeinsame Körperschaft bezahlt wurde. Die Änderung des RTVG und die neue Bemessung der Abgabepflicht über den Umsatz der Firmen habe zwar zu einer Erleichterung geführt, dadurch sei aber auch eine Doppelbesteuerung entstanden, weil auch teilweise ausgegliederte Arbeitsgemeinschaften steuerpflichtig geworden seien. Gleicher Meinung waren – neben elf Mitunterzeichnenden – auch die beiden Berner Nationalräte Wasserfallen (fdp, BE) und Grossen (glp, BE), die je eine gleichlautende parlamentarische Initiative eingereicht hatten.

Die KVF-SR unterstützte das Anliegen mit 9 zu 2 Stimmen und einer Enthaltung. Vorherrschende Meinung war, dass durch die aktuelle Gesetzgebung der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen verletzt werde und ferner auch der Wille des Gesetzgebers unzureichend wiedergegeben werde. Die ständerätliche Kommission begrüsste in diesem Sinne die Stossrichtung der Initiative und eine Ausnahmeregelung für Arbeitsgemeinschaften. Ins gleiche Horn stiess die KVF-NR, die nicht nur die Argumentation ihrer Schwesterkommission teilte, sondern auch den gleichlautenden Initiativen Grossen (Pa.Iv. 19.412) und Wasserfallen (Pa.Iv. 19.411) Folge gab (mit jeweils 19 zu 5 Stimmen). Letztere beiden müssen in der KVF-SR noch traktandiert werden. Weil jedoch die Initiative Wicki in beiden Kommissionen bereits grünes Licht erhielt, stand als nächster Schritt bereits die Ausarbeitung des entsprechenden Gesetzesentwurfs an.

RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften (Pa.Iv. 19.411, 19.412, 19.413)
Dossier: La redevance de radio-télévision des entreprises est soumise aux critiques

Die KMU seien von der «Mediensteuer» auszunehmen, lautete der Auftrag, den Fabio Regazzi (cvp, TI) dem Parlament mittels parlamentarischer Initiative erteilen wollte. Er war damit der zweite Tessiner Abgeordnete, der im laufenden Jahr die Medienabgabe für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000 ins Visier parlamentarischer Regulierung nahm, nachdem sein Namensvetter Fabio Abate (fdp, TI; Po. 19.3235) im März die Berechnungsgrundlage für diese infrage gestellt hatte. Bereits bei den Revisionsarbeiten zum Radio- und Fernsehgesetz aus dem Jahr 2014, mit welcher die Regelung ins Gesetz aufgenommen worden war, hatte sich starker Widerstand gegen die Unternehmensabgabe geregt. Regazzi beabsichtigte eine Änderung der Rechtsgrundlage für die Abgabepflicht für Radio und Fernsehen. Die bisherige Regelung der Berechnung aufgrund des erzielten Jahresumsatzes empfand er als problematisch. Als Vorschlag gab der Initiant vor, man solle nur Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitarbeitsstellen als abgabepflichtig definieren, wobei Lernende aus der Zählung auszunehmen seien. Der Initiant kritisierte die Doppelbelastung via Privathaushalt und Firma und betonte, TV- oder Radiokonsum stünden nicht im Aufgabenbereich von Arbeitnehmenden und seien aufgrund der Arbeitsbedingungen häufig gar nicht möglich. Unterstützung hatte seine Initiative bereits vor der Einreichung erhalten: 49 Ratsmitglieder aus dem rechtsbürgerlichen Lager hatten die Initiative mitunterzeichnet.

«KMU von der Mediensteuer ausnehmen» (Pa.Iv. 19.482)
Dossier: La redevance de radio-télévision des entreprises est soumise aux critiques

Durch die Revision des RTVG waren die Motionen von Lombardi (cvp, TI) (Mo. 05.3222) zur Erhaltung des Angebots von Swissinfo/SRI und von Borer (svp, SO) (Mo. 04.3190) zur Aufhebung des Reklameverbots sowie die parlamentarische Initiative von Schmid (cvp, AI) zur Revision des RTVG bereits gesetzgeberisch erfüllt und konnten abgeschrieben werden.

Parlamentarische Initiative für die Zulassung von Alkoholwerbung (00.462)

Die vorberatende Kommission des Ständerates möchte bei der Liberalisierung der Werbeordnung für die Privatsender nicht so weit gehen wie die grosse Kammer. Sie lehnte die Zulassung der Werbung für Religion und Politik ab. Hingegen stellte sie sich hinter den von den Erziehungsdirektoren beider Basel und des Aargau eingebrachten Vorschlag, die SRG zur regelmässigen Ausstrahlung von Bildungssendungen zu verpflichten. Die Kommission konnte ihre Beratungen im Berichtsjahr noch nicht abschliessen.

Parlamentarische Initiative für die Zulassung von Alkoholwerbung (00.462)

Im Anschluss an die Beratungen zum RTVG beschloss der Nationalrat, auf die parlamentarische Initiative Schmid (cvp, AI), welcher die kleine Kammer 2001 zugestimmt hatte, einzutreten. Deren Hauptanliegen, die Zulassung der Alkoholwerbung bei den privaten Programmanbietern, war zwar eben ins RTVG aufgenommen worden und damit erfüllt. Mit diesem Votum wollte die Ratsmehrheit aber ein Zeichen setzen und diesen bis zuletzt umstrittenen Entscheid (Aeschbacher, evp, ZH, hatte noch kurz vor der Gesamtabstimmung erfolglos einen Rückkommensantrag gestellt) bekräftigen.

Parlamentarische Initiative für die Zulassung von Alkoholwerbung (00.462)

Das im Zusammenhang mit der Werberegelung immer wieder aufflackernde Kräftemessen zwischen den Interessen der Werbewirtschaft, der Privatsender, der SRG und den Anliegen der Volksgesundheit widerspiegelte sich in den Beratungen des Ständerats zu einer parlamentarischen Initiative Schmid (cvp, AI). Schmid verlangt eine vorgezogene Teilrevision des RTVG zur Lockerung der Unterbrecherwerbung sowie zur Zulassung von Werbung für Alkoholika entsprechend der Konvention des Europarates. In seiner Herbstsession überwies der Rat die Initiative mit 29 zu 10 Stimmen. Im Mai hatte bereits die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) eine Lockerung der Werberegeln für private Fernsehstationen unterstützt.

Parlamentarische Initiative für die Zulassung von Alkoholwerbung (00.462)