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In einer kurz nach der Ablehnung der No-Billag-Initiative eingereichten Motion forderte die Fraktion der Grünen den Bundesrat dazu auf, im Rahmen der neuen SRG-Konzession Massnahmen zur Reduktion der Werbung zu treffen. Dabei bezog sie sich unter anderem auf eine Anfang 2018 erschienene Untersuchung des BAKOM zu Auswirkungen der Werbeeinschränkungen für die SRG, worin das Bundesamt prognostizierte, dass die Einnahmen der TV-Werbung noch bis 2023 leicht ansteigen, danach aber in ähnlichem Umfang wie bei der Presse sinken würden. Ein Abbau von Werbung verringere folglich auch die Abhängigkeit der SRG-Programme von dieser Einnahmequelle. Ferner fördere der Abbau von Werbung die Unterscheidbarkeit zwischen dem öffentlichen Sender und den privaten Anbietern.
In seiner ablehnenden Antwort hielt der Bundesrat fest, dass die SRG aufgrund der Plafonierung der Gebühreneinnahmen, der höheren Anforderungen an den Service public und der abnehmenden Werbeeinnahmen bereits einem beträchtlichen Spardruck ausgesetzt sei und bei einem zusätzlichen Finanzierungsengpass ein Leistungsabbau nicht ausgeschlossen werden könne.
Das Parlament bekam nie die Möglichkeit, sich zu diesem Vorstoss zu äussern; die Motion wurde in der Sommersession 2020 nach zwei Jahren unbehandelt abgeschrieben.

Reduktion der Werbung bei der SRG (Mo. 18.3115)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

Unbeirrt von den Ausführungen des Bundesrates nahm der Nationalrat in der ausserordentlichen Session zur Bekämpfung des Coronavirus mit 106 zu 56 Stimmen (4 Enthaltungen) eine Motion seiner WAK-NR an, die Arbeitsgemeinschaften sofort von der Pflicht zur Entrichtung der Radio- und Fernsehabgabe befreien wollte. In der Parlamentsdebatte äusserte Kommissionssprecher Regazzi (cvp, TI) sein Unverständnis darüber, dass der Bundesrat es verpasst habe, bei der kürzlich erfolgten Anpassung der Tarifstrukturen die Mehrfachbesteuerung von Bauunternehmen, die aufgrund einer Einbindung in projektspezifische Arbeitsgemeinschaften doppelt besteuert würden, abzuschaffen. Im Hinblick auf die aktuelle, Pandemie-bedingte Wirtschaftskrise gelte es, augenblicklich zu handeln und nicht die Arbeiten der KVF-SR zur Umsetzung der drei parlamentarischen Initiativen mit derselben Forderung abzuwarten (Pa.Iv. 19.411; Pa.Iv. 19.412; Pa.Iv. 19.413).
Anders entschied der Ständerat tags darauf. Der kleinen Kammer lag ein Ordnungsantrag der WAK-SR auf Sistierung der Motion bis zur Behandlung der drei parlamentarischen Initiativen im Parlament vor, die Kommissionssprecher Engler (cvp, GR) bereits für die Sommersession 2020 in Aussicht stellte. Der Ständerat folgte diesem Antrag diskussionslos.

RTVG-Abgabe: Mehrfachbelastung von Arbeitsgemeinschaften mittels Notrecht aufheben (Mo. 20.3140)
Dossier: La redevance de radio-télévision des entreprises est soumise aux critiques

Im Rahmen seiner Ende April 2020 publizierten Botschaft für ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien beantragte der Bundesrat die Abschreibung einer Motion der KVF-NR mit der Forderung zur Etablierung eines Shared-Content-Modells, gemäss welchem private Schweizer Medienanbietende SRG-Beiträge niederschwellig auf ihren eigenen Plattformen weiterverwenden dürften. Diese Forderung sei mit der neuen, seit Januar 2019 in Kraft stehenden SRG-Konzession erfüllt worden: Die SRG wurde damit verpflichtet, Kurzversionen ihrer tagesaktuellen, audiovisuellen Inhalte privaten Medienunternehmen in der Schweiz zugänglich zu machen, sofern letztere die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten des Schweizerischen Presserats anerkennen.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

An einer Sitzung zu den Beschlüssen des Bundesrates zur schrittweisen Wiedereröffnung in der Coronavirus-Pandemie beschloss die WAK-NR zahlreiche Kommissionsmotionen, die auf eine rasche wirtschaftliche Öffnung abzielten und die Unternehmen stärker entlasten sollten. Unter anderem forderte die nationalrätliche Wirtschaftskommission in einer Motion, dass Arbeitsgemeinschaften sofort von der Pflicht zur Entrichtung der Radio- und Fernsehabgabe zu befreien seien, damit juristische Personen nicht doppelt – also als eigenes Unternehmen und als Teil einer Arbeitsgemeinschaft – zahlungspflichtig seien. Neu ist diese Forderung nicht. Bereits die Verkehrs- und Fernmeldekommissionen beider Räte hatten hier im Vorjahr Handlungsbedarf erkannt und drei parlamentarische Initiativen mit dieser Forderung unterstützt (Pa.Iv. 19.411; Pa.Iv. 19.412; Pa.Iv. 19.413). Vor dem Hintergrund der Corona-Krise erachtete es die WAK-NR jedoch als dringend, dass diese Mehrfachbelastung augenblicklich sistiert werde, bis die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorliegen würden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Dabei führte er an, dass die Arbeiten der KVF-SR bereits weit fortgeschritten seien und eine Entlastung der Arbeitsgemeinschaften nur eine beschränkte Wirkung hätte: Für das Jahr 2019 müssten 1'250 Arbeitsgemeinschaften Abgaben in der Höhe von insgesamt CHF 1.22 Mio. bezahlen. In diesem Falle sei also die Verhältnismässigkeit für einen notrechtlichen Eingriff nicht gegeben. Ferner wies er darauf hin, dass gerade kleinere Unternehmen und Arbeitsgemeinschaften im kommenden Jahr durch die kurz zuvor kommunizierte, neue Tarifregelung künftig stark entlastet würden.

RTVG-Abgabe: Mehrfachbelastung von Arbeitsgemeinschaften mittels Notrecht aufheben (Mo. 20.3140)
Dossier: La redevance de radio-télévision des entreprises est soumise aux critiques

Mit der neuen Konzession wird die SRG ab 2019 verpflichtet, in ihrem Jahresbericht jeweils die Kosten von Sendungen oder Formaten, Sparten und Sendern auszuweisen. Dies entspricht der Forderung einer überwiesenen Motion Wasserfallen (fdp, BE), die von der SRG eine transparentere Kostenrechnung gefordert hatte. Im Rahmen der Behandlung des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 schrieb das Parlament die Motion deshalb auf Antrag des Bundesrates in der Sommersession 2019 ab.

SRG. Kostentransparenz schaffen und Kosteneffizienz steigern (Mo. 15.3603)
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

Mittels einer im Winter 2018 eingereichten Motion schien Nationalrätin Gmür-Schönenberger (cvp, LU) die Revolutionierung des Fremdsprachenunterrichts in der Schweiz zu beabsichtigen: Sie wollte den Bundesrat beauftragen, entsprechende Rechtsgrundlagen bzw. Konzessionen dahingehend anzupassen, dass die SRG in Zukunft möglichst auf die Synchronisation von TV-Produktionen verzichten und stattdessen sowohl Eigenproduktionen in den vier Landessprachen als auch englischsprachige Filme und Serien lediglich untertitelt in Originalsprache ausstrahlen soll. Diese Idee entsprang der Überlegung, dass der Konsum fremdsprachiger Medienprodukte, nebst der Schule und einem längeren Sprachaufenthalt, als ein effektives Mittel zum Erlernen von Sprachen betrachtet werden kann. Die Motionärin unterstrich ihr Argument mit dem Verweis auf Länder wie Norwegen, Schweden, Estland oder die Niederlande. Ein weiterer Vorteil, der sich aus diesem Vorgehen ergeben würde, wäre die Kostenersparnis, da sich Untertitel wesentlich preisgünstiger erstellen lassen als Synchronisationen.
Der Bundesrat zeigte zwar grosses Verständnis für den bildungspolitischen Effort des Anliegens, sah dieses aber zugleich als einen kontraproduktiven Ansatz hinsichtlich der Erfüllung des Service-Public-Auftrags, weshalb er die Motion zur Ablehnung empfahl. Im Grunde setze die SRG mit ihrem Zweikanalton-Verfahren, bei dem für rund 90 Prozent der Formate eine Untertitelung zuschaltbar ist, das Anliegen der Motion bereits weitestgehend um. Ein weiterer Kontrapunkt liege in der Benachteiligung von blinden und sehbehinderten Personen, welche die Originalsprache nicht gut oder gar nicht verstehen, sowie von Personen mit einer Hörbehinderung: Der Nutzen von zuschaltbaren Audiodeskriptionen bzw. mit zusätzlichen Informationen angereicherten Untertiteln würde dadurch eingeschränkt werden.
Der Nationalrat schien der bundesrätlichen Argumentation beizupflichten und lehnte den Vorstoss stillschweigend ab.

Die Vielsprachigkeit der Schweiz und die Weltsprache Englisch optimal nutzen

Einen Tag nach der Abstimmung zur No-Billag-Initiative hatte Ständerat Vonlanthen (cvp, FR) eine Motion eingereicht, mir welcher er die Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik erreichen wollte. Das Geschäft beinhaltete vier Forderungen, mit welchen die Vormachtstellung der SRG, die der Motionär gegenüber den privaten Medien als zu dominant erachtete, eingeschränkt werden sollte: Erstens sollte eine Erhöhung des Gebührenanteils sowie die Plafonierung der Gebühreneinnahmen auf CHF 1.2 Mrd. im neuen Mediengesetz verankert werden. Zweitens sei die indirekte Presseförderung zu verstärken und drittens die Werbetätigkeiten der SRG einzuschränken – als konkrete Beispiele nannte der Freiburger Ständerat ein Werbeverbot ab 19:30 Uhr, das Verankern einer Werbe-Obergrenze sowie die diskriminierungsfreie Zusammenarbeit bei Werbeplattformen. Nicht zuletzt sollte das Online-Angebot der SRG eingeschränkt werden, damit zahlungspflichtige Online-Angebote der privaten Medien konkurrenzfähig blieben. In seiner Antwort versicherte der Bundesrat, dass die meisten Anliegen des Motionärs im Rahmen der Arbeiten zum neuen Gesetz für elektronische Medien geprüft würden. Dies war jedoch auch einer der Gründe, weswegen sich die Regierung gegen Annahme der Motion stellte, da sie ein Vorpreschen als «unnötigerweise präjudizierend» ansah. Aber auch inhaltlich äusserte der Bundesrat Bedenken zu den Anliegen der Motion. So erachtete er eine Plafonierung der Gebühreneinnahmen der SRG auf einen bestimmten Betrag als zu starr und den sich verändernden Gegebenheiten zu wenig Rechnung tragend. Ferner fehle für eine Erhöhung der indirekten Presseförderung durch aus der Radio- und Fernsehabgabe generierte Gelder die Verfassungsgrundlage. Die Prüfung zusätzlicher Werbebeschränkungen sei Teil der Vernehmlassungsvorlage zum neuen Mediengesetz, wobei der Bundesrat aber zu Bedenken gab, dass von den Privatmedien abfliessende Werbegelder nicht zur SRG, sondern zu den globalen Online-Riesen gelangen würden. An der bestehenden Zeichenbeschränkung für Online-Artikel solle im neuen Mediengesetz festgehalten werden und darüber hinaus werde der Bundesrat diesbezüglich weitere Massnahmen zum Schutz der Presse vorschlagen. Mitte Juni 2018, eine Woche vor Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Mediengesetz, zog der Motionär seinen Vorstoss zurück.

Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik (Mo. 18.3070)
Dossier: Objets parlementaires concernant l'aide à la presse

Diskussionslos folgte der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission und nahm die vom Ständerat abgeänderte Motion der KVF-NR betreffend das Shared-Content-Modell an. Private Medienanbieter sollen per Gesetzesänderung somit in Zukunft die Möglichkeit erhalten, ausgestrahlte SRG-Beiträge auf ihren eigenen Plattformen niederschwellig zu verwenden.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

Auf Anraten seiner einstimmigen Kommission lehnte der Ständerat in der Sommersession 2018 die vom Nationalrat im Frühjahr abgeänderte Motion der KVF-SR zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz ab. Somit bekräftigte die Kantonskammer den Entschluss, dass die Bestimmungen zu den nicht konzessionierten Tätigkeiten der SRG erst im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Mediengesetzes geändert werden sollten. Gleichzeitig beriet der Ständerat die parlamentarische Initiative Hiltpold, welcher er aus demselben Grund keine Folge gab.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Mitte April 2018 beschloss die KVF-NR mit 15 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der vom Ständerat abgeänderten Motion betreffend das Shared-Content-Modell zuzustimmen. Somit zeigte auch sie sich konziliant, was den Erwerb von Urheber- und Nutzungsrechten mit dem Ziel der Weitergabe von Eigen- und Fremdproduktionen betraf.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

Nicht nur die geschlossene SVP-Fraktion, sondern auch elf Angehörige der Grünen Fraktion sowie je eine Stimme aus der FDP und der SP unterstützten die Idee von Roger Golay (mcg, GE), mehr Gerechtigkeit bei Abstimmungskampagnen herzustellen. Es sei stossend, dass der Bundesrat vor Abstimmungen eine Plattform im Fernsehen erhalte, um seine Position kundzutun, diese Möglichkeit aber Initianten und Referendumskomitees nicht zur Verfügung stehe – so der Motionär. Die SRG sei aber eigentlich angehalten, die Vielfalt der Ansichten objektiv darzustellen. Nicht nur der Regierung, sondern auch den Komitees müsse deshalb Redezeit zur Verfügung gestellt werden.
Bundeskanzler Walter Thurnherr erläuterte während der kurzen Nationalratsdebatte in der Frühjahrssession 2018, dass der Bundesrat die Fernsehansprachen seit 1971 als Bestandteil behördlicher Information nutze. Im Gegensatz zu den Initiativ- und Referendumskomitees habe die Regierung einen Informationsauftrag, den sie auch via Fernsehansprachen wahrnehme. Die SRG selbst sei bis 2007 sogar gesetzlich verpflichtet gewesen, behördliche Informationen zu verbreiten. Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sei diese Verpflichtung allerdings abgeschafft worden und die Bundesratsansprachen seien heute Sendungen, die im Rahmen der publizistischen Freiheit der SRG ausgestrahlt würden.
Das Thema TV-Sendezeit für Initiativ- und Referendumskomitees war im Parlament vor einigen Jahren schon einmal Gegenstand recht virulenter Diskussionen gewesen. Auf einen Gesetzesentwurf, der auf einer 2003 von Andreas Gross (sp, ZH) eingereichten parlamentarischen Initiative beruhte, war der Nationalrat 2009 allerdings nicht eingetreten. Auch der neuerliche Vorstoss wird nicht zu einer Änderung führen, standen doch die eingangs erwähnten, insgesamt 79 befürwortenden Voten 109 Stimmen (und einer Enthaltung) entgegen, welche die Motion versenkten.

Gerechtigkeit bei Abstimmungskampagnen

Eine im Nachgang der Abstimmung zur No-Billag-Initiative eingereichte Motion der BDP-Fraktion forderte Effizienzsteigerungen bei der SRG. Mit Annahme der Motion wäre die SRG aufgefordert gewesen, ihr jährliches Budget von CHF 1.2 Mrd. auf CHF 1 Mrd. zu kürzen. Ferner wäre die Unternehmensabgabe erst bei einem Jahresumsatz von CHF 5 Mio. statt CHF 500'000 zum Tragen gekommen und die Privathaushalte hätten höchstens CHF 320 pro Jahr für die Nutzung des öffentlichen Rundfunks bezahlen müssen. So weit kam es aber nicht: In der Sommersession 2020 wurde der Vorstoss abgeschrieben, da er nicht innert der vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren vom Parlament beraten worden war.

Effizienzsteigerungen bei der SRG (Mo. 18.3100)

In der Frühjahrssession 2018 hatte sich der Nationalrat mit einer geänderten Fassung der Motion KVF-SR zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz zu befassen. Das Anliegen, das in Zusammenhang mit der Werbeallianz Admeira steht und als Reaktion auf zwei parlamentarische Initiativen lanciert wurde, sah in seiner ursprünglichen Form vor, im Rahmen der Erarbeitung des geplanten Mediengesetzes eine Revision von Art. 29 RTVG vorzubereiten, gemäss welcher die SRG bei Kooperationen mit anderen Medienunternehmen die Diskriminierungsfreiheit sicherstellen und zur Angebots- und Meinungsvielfalt beitragen soll. Die KVF-NR sah hingegen raschen Handlungsbedarf und schlug deshalb ihrem Rat mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor, nicht auf das neue Mediengesetz zu warten, sondern sogleich eine RTVG-Revision anzugehen. Der Nationalrat stimmte der so geänderten Fassung mit 120 zu 68 Stimmen zu. Gegen Zustimmung zur Motion votierte die geschlossene Linke und eine knappe Mehrheit der CVP-Fraktion.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Im November 2017 beriet die KVF-SR die Motion der KVF-NR bezüglich der Umsetzung des Shared-Content-Modells für die SRG. Dabei entschied sie, den Passus zu streichen, wonach die SRG wenn möglich die zur Weitergabe notwendigen Urheber- und Nutzungsrechte bei Eigen- und Fremdproduktionen erwerben sollte. Da das System diesbezüglich heute gut funktioniere, solle es nicht unnötig geändert werden. Für die Kommission erklärte Olivier Français (fdp, VD), dass die SRG seit August 2017 bereits etwa 80 solche Inhalte pro Woche gratis zur Verfügung stelle – und somit gemäss Medienministerin Leuthard bereits ein Free Shared Content Modell anbiete. Die Streichung des entsprechenden Passus solle folglich nur sicherstellen, dass die SRG nur dann Rechte erwerbe, wenn deren Preise angemessen und Interessenten für eine Drittausstrahlung vorhanden seien. Somit solle lediglich die heutige Praxis im Gesetz verankert werden. Der Ständerat stimmte der so abgeänderten Motion stillschweigend zu.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

In Übereinstimmung mit dem Entscheid des Nationalrats beantragte die KVF-SR die Motion Darbellay (cvp, VS) zur Erhöhung der Gebührenanteile für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme. Die Kommission erachte gemäss Stefan Engler (cvp, GR) in Übereinstimmung mit dem bundesrätlichen Bericht die „lokalen Radio- und TV-Stationen als wichtigen Bestandteil der Informationsbeschaffung im Lande“ und möchte deshalb nicht wie der Bundesrat bis 2020 warten, um den maximalen im Gesetz vorgesehenen Vergütungsanteil auszuschöpfen. Stattdessen sollten die Strukturdefizite sofort behoben werden. Diese Ansicht vertrat auch eine Mehrheit des Ständerats, der die Motion mit 39 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) annahm.

Gebührenanteil für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent erhöhen
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Anders als zuvor im Nationalrat fand die Motion zur Plafonierung der Empfangsgebühren im Ständerat keine Mehrheit. In Übereinstimmung mit dem Kommissionsbericht der KVF-SR betonte Kommissionssprecher Olivier Français (fdp, VD), dass der Bundesrat bereits im Jahr 2016 eine Gebührenobergrenze eingeführt habe, die Motion somit also nicht mehr nötig sei. Persönlich erachte er es zwar ebenfalls als sinnvoll, ein Zeichen zu setzen, dazu hätte aber ein Postulat ausgereicht. Bundesrätin Doris Leuthard versprach erneut, dass die Gebühr noch im Jahr 2017 reduziert und deutlich unter CHF 400 zu liegen kommen werde. Folglich sei die Motion nicht mehr nötig und daher abzulehnen. Stillschweigend folgte der Ständerat diesen Anträgen und lehnte die Motion ab.

Motion verlangt Plafonierung der Empfangsgebühren (Mo. 15.3747)
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz reichte die KVF-SR eine Motion ein, durch welche der Bundesrat beauftragt werden sollte, durch eine Änderung des RTVG für eine verstärkte Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern und für die Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit zu sorgen. Auslöser für diese Kommissionsmotion waren die parlamentarischen Initiativen Vonlanthen (Pa.Iv. 16.410) und Hiltpold, die aufgrund der Werbeplattform Admeira eingereicht worden waren. Der Bundesrat entgegnete, dass die privatwirtschaftlichen Kooperationsformen der SRG mit anderen Medien- und Telekom-Unternehmen durch die vergebenen Konzessionen nicht erfasst würden, die SRG somit diesbezüglich selbst entscheiden könne. Zwar kenne das RTVG Interventionsmöglichkeiten zum Beispiel durch betriebliche Auflagen oder das Untersagen von Tätigkeiten, welche die verfassungsrechtlichen Zielsetzungen tangieren, die Einschränkung oder das Verbot der Kooperationen bei nichtkonzessionierten Tätigkeiten, wenn sie „keinen spezifischen positiven Effekt zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt erzielen“, gehe aber zu weit. Folglich beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Bei der Debatte im Ständerat in der Herbstsession 2017 erklärte Josef Dittli (fdp, UR), dass gemäss Kommission dieses Thema in die Behandlung des geplanten Mediengesetzes integriert werden solle und Ständerat Vonlanthen aus diesem Grund seine parlamentarische Initiative zurückgezogen habe. Géraldine Savary (sp, VD) ergänzte, dass es nicht darum gehe, den Handlungsspielraum der SRG einzuschränken, sondern darum, eine Medienlandschaft mit effizienten Partnerschaften zu schaffen. Man müsse die Anliegen der Printmedien ernst nehmen, deren Schwierigkeiten sich durch Admeira noch vergrössern werden, so Beat Vonlanthen. Den Bezug zu den Printmedien akzeptierte Medienministerin Leuthard jedoch nicht. So verliere der Printbereich die Werbeaufträge nicht an die SRG, sondern an den Online-Bereich. Zudem zeige der gute Start von Admeira, ohne dass die SRG bereits zielgruppenspezifische Werbung machen darf, dass es die Werbeplattform mit und ohne die SRG gäbe. Zwar sei es wichtig, Medienvielfalt sicherzustellen, dies sei jedoch nicht Aufgabe der SRG. Gemäss Motion müsste man die SRG zur Kooperation zwingen, was vermutlich nur teilweise umsetzbar wäre. Trotz dieser Einwände nahm der Ständerat die Kommissionsmotion mit 21 zu 15 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Nach dem Nationalrat und auf Antrag des Bundesrates und der KVF-SR nahm in der Herbstsession 2017 auch der Ständerat die Motion Fluri (fdp, SO) zur Stärkung der unabhängigen audiovisuellen Industrie stillschweigend an.

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Mit einer Motion möchte die Mehrheit der KVF-NR den Bundesrat beauftragen, die Umsetzung des „Shared-Content-Modells” zu ermöglichen. Dieses soll es privaten Schweizer Medienanbietern erlauben, ausgestrahlte Beiträge der SRG niederschwellig zu verwenden, wobei diese Zweitnutzung durch Nutzungslizenzen geregelt werden soll. Dadurch sollen gebührenfinanzierte Inhalte einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugute kommen; zudem würden alle Anbieter gleichbehandelt. Ein solches Modell sei insbesondere im kostenintensiven Bereich der Information relevant, so die Erklärung der Motionäre. Da der Antrag der Kommissionsminderheit auf Ablehnung zurückgezogen worden war, nahm der Nationalrat die Motion stillschweigend an.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

In der Frühjahrssession 2017 behandelte der Nationalrat als Erstrat eine Motion Fluri (fdp, SO), welche die SRG mittels Änderung des RTVG zur verstärkten Zusammenarbeit mit der unabhängigen filmtechnischen audiovisuellen Industrie in der Schweiz verpflichten will. Auf Anraten des Bundesrates, der sich bereit zeigte, im Rahmen des geplanten neuen Gesetzes über elektronische Medien eine angemessene Berücksichtigung der Schweizer Filmschaffenden bei SRG-Auftragsproduktionen festzuschreiben, nahm der Nationalrat die Motion stillschweigend an.

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Das Parlament hatte sich in der Frühjahrssession erneut mit einer Vielzahl von Ideen zum Service public zu beschäftigen, die allesamt im Nachgang zum historisch knappen Ausgang der RTVG-Abstimmung lanciert worden waren. Im Rahmen dieser Beratungen lehnte das Parlament einige Vorstösse zum Service public ab. Dabei handelte es sich zum einen um eine parlamentarische Initiative Müller (svp, SG), welche die SRG-Konzessionsvergabe durch das Parlament bezwecken wollte. Ebenso stellte sich die grosse Kammer gegen ein ähnliches, moderateres Anliegen ihrer eigenen KVF-NR, das den Einfluss des Parlaments durch eine duale Konzessionskompetenz mit dem Bundesrat stärken wollte. Mit knappen 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung hatte die KVF-NR im Sommer 2016 durch die Lancierung der Motion vorgeschlagen, eine Rahmenkonzession zu schaffen, die der Bundesrat zwar erarbeiten würde, die aber zusätzlich durch das Parlament in Form eines einfachen Bundesbeschlusses genehmigt werden müsste. Die Erteilung einer Betriebskonzession, die sich nach den Bedingungen der Rahmenkonzession ausrichten müsste, verbliebe aber in der bundesrätlichen Kompetenz. Der Nationalrat folgte hingegen einer Kommissionsminderheit aus Mitte-Links und somit den Argumenten von Minderheitssprecher Candinas (cvp, GR), wie er sie im Rahmen der Beratungen zum Service-public-Bericht ausführte: Der Gestaltungsspielraum des Parlaments durch die Möglichkeit einer RTVG-Revision sei bereits ausreichend, was durch eine Vielzahl von Vorstössen mit der Forderung nach mehr Einflussnahme in die operativen Entscheide der SRG aktuell auch demonstriert werde. Eine solche Entwicklung würde die SRG zum Staatsradio und -fernsehen machen und nur die Erteilung der Konzession durch den Bundesrat sichere die grösstmögliche Unabhängigkeit der öffentlichen Medien. Ferner fürchtete die Kommissionsminderheit aufwändige Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Räten, was für eine „dynamische Medienbranche“ hinderlich wäre, sowie die Ungleichbehandlung privater Radio- und Fernsehanbieter, die ihre Konzession vom UVEK erhalten würden.
Auch ein Postulat Romano (cvp, TI) hatte keinen Erfolg im Nationalrat (Po. 15.3769). Das Anliegen, das den Bundesrat dazu aufgefordert hätte, zu überprüfen wie das Online-Angebot auf eine Audio- und Videothek begrenzt werden könnte, scheiterte mit knappen 90 zu 95 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Ebenfalls keine Zustimmung – diesmal im Ständerat – fand eine weitere Motion der KVF-NR zur Aufrechterhaltung des Online-Werbeverbots für die SRG.
Andere Vorstösse, namentlich mit den Forderungen nach Plafonierung der Empfangsgebühren, Erhöhung der Gebührenanteile auf 6%, Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde sowie nach intensivierter Zusammenarbeit mit der Schweizer Filmindustrie, überstanden die Frühjahrssession (vorerst).

Durch das Parlament in der FS17 abgelehnte Vorstösse zum Service public
Dossier: Rapport sur le service public dans le domaine des médias: demandes, résultats et positions

Ein weiterer, im unmittelbaren Nachgang zur RTVG-Abstimmung lancierter Vorstoss verlangte die Plafonierung der Empfangsgebühren. Konkret forderte Thomas Maier (glp, ZH) in seiner Motion, dass die Höhe der Empfangsgebühren auf dem in der bundesrätlichen Botschaft zur Abstimmungsvorlage festgelegten Wert beibehalten wird, bis die Service-public-Debatte abgeschlossen sei. Der Bundesrat beantragte aus verfassungsrechtlichen Gründen die Ablehnung der Motion: Die Kompetenz zur Festlegung der Höhe der Empfangsgebühren liege beim Bundesrat. Eine Übertragung dieser Kompetenz auf das Parlament sei bereits im Rahmen einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) aus dem Jahr 2009 (Pa.Iv. 09.411) auf Anraten der zuständigen Kommissionen abgelehnt worden. Dabei hatten die Kommissionen die Unabhängigkeit der Medien bei einer Übergabe der Kompetenz an das Parlament, das "als demokratisches Organ [...] zu sehr auf Einzelinteressen und politische Befindlichkeiten Rücksicht nehmen" würde, in Gefahr gesehen. Nichtsdestotrotz betonte der Bundesrat, dass es nicht seine Absicht sei, die Empfangsgebühren bis zur Einführung der neuen Abgabe zu erhöhen. Noch konkreter drückte sich Bundesrätin Leuthard während der nationalrätlichen Beratung im Frühjahr 2017 aus: Anstelle einer Erhöhung werde es zu einer Senkung der Gebühren kommen, wobei die Höhe der neuen Abgabe "klar unter 400 Franken liegen" werde, womit die Motion – unterdessen übernommen durch Martin Bäumle (glp, ZH) – obsolet sei. Durch geschlossene Unterstützung der Fraktionen der FDP, GLP und SVP erlangte das Anliegen dennoch mit 104 zu 85 Stimmen eine komfortable Mehrheit im Erstrat.

Motion verlangt Plafonierung der Empfangsgebühren (Mo. 15.3747)
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Für verstärkte Unterstützung der regionalen Radio- und Fernsehsender kämpft eine Motion Darbellay (cvp, VS), die – wie viele andere Vorstösse – in der Woche nach der rekordknappen Annahme der RTVG-Vorlage eingereicht wurde. Das Anliegen sah vor, die Gebührenanteile für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent zu erhöhen. Die kurz zuvor angenommene RTVG-Revision sah eine Spannbreite bei den Abgabenanteilen von 4-6% vor. Diese Lösung geht zurück auf ein während der Differenzbereinigung erfolgtes Zugeständnis des Nationalrats an den Ständerat; die grosse Kammer hatte ursprünglich eine Spannbreite von 4-5% befürwortet, was gegenüber der bundesrätlichen Vorlage (3-5%) bereits einer Erhöhung entsprach. Im Nationalrat setzten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Mitte-Links mit 77 zu 62 Stimmen bei 52 Enthaltungen erfolgreich für das mittlerweile von Fabio Regazzi (cvp, TI) übernommene Anliegen ein. Dieses Resultat kam in erster Linie zu Stande, weil sich 38 SVP-Fraktionsmitglieder der Stimme enthielten.

Gebührenanteil für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent erhöhen
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Gemäss Ansichten des Ständerates soll die Aufrechterhaltung des Online-Werbeverbots für die SRG für die Zeit nach der neuen Konzessionsvergabe (2019) zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in Stein gemeisselt werden. Die Kantonskammer lehnte in der Frühjahrssession 2017 entgegen dem Beschluss des erstberatenden Nationalrats eine Motion der KVF-NR ab, welche die Beibehaltung dieses Verbots gefordert hätte. Der Ständerat folgte dabei seiner KVF-SR, die sich aufgrund möglicher bevorstehender Veränderungen in der Medienlandschaft, wie etwa im Falle einer Annahme der No-Billag-Initiative, zurückhaltend zeigte.

Kommission verlangt Festhalten an Online-Werbeverbot für SRG auch nach 2018 (Mo. 16.3628)
Dossier: Rapport sur le service public dans le domaine des médias: demandes, résultats et positions
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Mittels Motion will sich die KVF-NR absichern, dass das Online-Werbeverbot für die SRG auch nach der neuen Konzessionierung (ab 2019) erhalten bleibt. Der Nationalrat nahm die Motion in der Wintersession 2016 als Erstrat diskussionslos an. Zwar hatte sich der Bundesrat zuvor ebenfalls positiv zum Anliegen geäussert und sein Vorhaben, am Werbeverbot festzuhalten, bekräftigt. Dennoch hatte er sich in seiner Antwort zur Motion vorbehalten, die Entwicklungen der Einnahmen aus Werbung und Gebührengelder zu beobachten. Im Bericht zum Service public, der im Sommer 2016 erschienen war, hatte der Bundesrat bereits festgehalten, dass er eine Aufhebung des Online-Werbeverbotes bei rückläufigen Erträgen gegebenenfalls in Betracht ziehen werde.

Kommission verlangt Festhalten an Online-Werbeverbot für SRG auch nach 2018 (Mo. 16.3628)
Dossier: Rapport sur le service public dans le domaine des médias: demandes, résultats et positions
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)