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Ticketcorner et Starticket se positionnent comme deux entités actives dans la distribution de billets d’entrée: distribution physique et en ligne (distribution par un tiers), médiatisation des spectacles et logiciels de distribution (auto-distribution). Une opération de concentration, qui aurait transformé Starticket en filiale à 100% de Ticketcorner, a été interdite par la Commission de la concurrence (COMCO). En effet, après une étude de l’évolution potentielle du marché, la COMCO a estimé que de forts risques de position dominante, notamment dans le domaine de la distribution par un tiers, et d’effets de conglomérat, étant donné les liens avec les deux groupes de médias Ringier et Tamedia, mettaient en danger le bon fonctionnement de la concurrence.

opération de concentration Starticket Ticketcorner interdite par la COMCO

Im Gegensatz zum Ständerat und dessen Kommission hatte sich die grossmehrheitliche KVF-NR mit dem vorliegenden Bericht nicht zufrieden gezeigt und bereits im Spätsommer 2016 nach der Durchführung einer breiten Anhörung einen Zusatzbericht zum Service public verlangt. Ganz konkret sollte dieser aufzeigen, wie die Entwicklung privater elektronischer Medien gefördert werden könnte und ob die SRG künftig einen Open-Content-Ansatz verfolgen soll. Mit 14 zu 11 Stimmen verworfen wurde hingegen die Forderung, in einem weiteren Zusatzbericht Möglichkeiten zur Steigerung der Programmattraktivität für die Jugend aufzuzeigen. Im Januar 2017 wurden der Kommission nun insgesamt drei von der Bundesverwaltung erarbeitete Berichte sowie eine Studie vorgelegt.
Zur Frage, ob es für die Medienvielfalt förderlich wäre, wenn die SRG ihre Eigenproduktionen privaten Anbietern kostenfrei zur Weiterverbreitung anbieten würde (Open Content) – durch eigene Recherchen angereichert oder nicht – äusserte sich das BAKOM in einem dieser Berichte kritisch. Die Wahrscheinlichkeit, dass die privaten Medienanbieter die SRG-Inhalte durch eigene Recherchen ergänzen würden, erachtet das Bundesamt als gering, was zu abnehmender Medienvielfalt führen würde. Ferner könne durch die Drittverwertung nicht garantiert werden, dass Werbeeinnahmen, die durch gebührenfinanzierte Inhalte erzielt werden, wieder in die journalistische Leistung zurück fliessen würden. Und nicht zuletzt verwies das BAKOM auf den seit Anfang 2017 bestehenden, neuen Dienst der sda, der ihren Kunden ohne Zusatzkosten nationale und regionale Videoinhalte von nationalem Interesse zur Verfügung stellt. Eine kürzlich getroffene Vereinbarung zwischen der sda und der SRG eröffne sda-Kunden zudem ein kostenpflichtiges Zusatzangebot, mit dem sie tagesaktuelle Videos von SRF oder RTS nutzen können. Aus aktueller urheberrechtlicher Sicht schliesslich müsste das Recht zur Weiterverwendung im Sinne des Open Contents bei allen betroffenen Rechteinhabern eingeholt werden; wo ausländische Rechteinhaber tangiert sind, müssten ferner internationale Vereinbarungen beachtet werden.
Im Bericht zu den Entwicklungsmöglichkeiten privater elektronischer Medien verwies das BAKOM auf bereits beschlossene Massnahmen. Gemäss der im September 2014 beschlossenen und an der Urne angenommenen Teilrevision des RTVG sind regionale TV-Sender und DAB+ verbreitende konzessionierte Gebührenradios ermächtigt, auch ausserhalb ihres Verbreitungsgebiets zu senden; ferner werden die regionalen Gebührenanteile bis 2020 gestaffelt von 4% auf 6% erhöht. Darüber hinaus wägt der interne Bericht Vor- und Nachteile sowie gesetzgeberischen Änderungsbedarf verschiedener weiterer, potentiell möglicher Massnahmen ab, so etwa im Bereich der Onlineförderung, der Aus- und Weiterbildung oder in Anbetracht der bereitgestellten finanziellen Mittel oder des gewährten Spielraums. Möglichkeiten der Kooperation zwischen der SRG und privaten Anbietern oder von privaten Anbietern untereinander werden im Bericht ebenfalls aufgezeigt. Als freiwillige und ohne Gesetzesänderung sofort umsetzbare Massnahme denkbar, wäre gemäss Bericht die Konzentration der Regionalsender auf ihre Kernkompetenz, wobei sie nationale und internationale Inhalte zu einem zu definierenden, "vernünftigen" Preis bei der SRG beziehen würden.
In den Zusatzabklärungen des BAKOM zum Service public im Medienbereich hält das Bundesamt unter anderem fest, dass der Schwerpunkt kommerzieller Privat-TV-Sender im Unterhaltungsbereich liege und dass die privaten Anbieter die SRG demzufolge in erster Linie in den Sparten Sport und Unterhaltung einschränken möchten. Neben den reinen SRG-Musiksendern wie Radio Swiss Pop bemängelten die Privatradios auch die ausgebauten Deutschschweizer Regionaljournale; auch in dieser Sparte möchten sie ihre Programme gerne ausbauen, fühlten sich aber durch die SRG zu stark konkurrenziert. Stellung nahm das BAKOM im Folgenden zum Unterhaltungsbereich der SRG. Publikumsattraktive Sendungen wie Casting- oder Quizshows könnten auch von Privaten produziert werden; hier seien jedoch Vorgaben in der Produktion oftmals ein Hindernis für Private. Das BAKOM vermutet, dass wahrscheinlich kein Privater anstelle der SRG solche Sendungen programmieren würde. Ein ähnliches Argument führte das Bundesamt betreffend Sendung von Grossanlässen – beispielsweise das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest oder Spiele der Fussball- und Eishockey-Nationalmannschaft – ins Feld: Hohe Kosten für Produktion und Übertragungsrechte würden viele private Anbieter daran hindern, solche Ereignisse auszustrahlen, da dies kaum kostendeckend geschehen könne. Ob Private deswegen auf die Ausstrahlung solcher Geschehnisse verzichten würden, lasse sich aber nicht abschliessend beantworten. Bezüglich der reinen SRG-Musik-Radiosender vertrat das BAKOM ebenfalls die Ansicht, dass diese von Privaten angeboten werden könnten, Letztere aber nicht in der Lage wären, solche Sender werbefrei zu gestalten, womit die Publikumsattraktivität gemindert würde. Stellung nahm das BAKOM ferner zur in Auftrag gegebenen und oben erwähnten Studie, deren Aufgabe es war, Möglichkeiten zur Korrektur von Wettbewerbsverzerrungen aufzuzeigen. Solche könnten minimiert werden, wenn ein öffentlicher Anbieter Service-public-Inhalte produziere und diese privaten Anbietern zur Verbreitung bereitstelle, schliesst die Studie. Eine solche Regelung hätte jedoch "gewichtige volkswirtschaftliche und staatspolitische Nachteile", wie das BAKOM im Bericht zu den Zusatzabklärungen schreibt. Neben dem Abfluss von Werbegeldern ins Ausland – eine Konsequenz, die auch in der Auftragsstudie in Betracht gezogen wird – nannte das Bundesamt unter anderem den Wegfall des Regionalausgleichs als Folgen dieser Änderungen.

Bericht (und Zusatzberichte) zum Service public (BRG 16.043)
Dossier: Rapport sur le service public dans le domaine des médias: demandes, résultats et positions
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Im Oktober 2016 behandelte die KVF-SR die parlamentarische Initiative Hiltpold (fdp, GE) zusammen mit der parlamentarischen Initiative Vonlanthen (cvp, FR) (16.410), die ebenfalls eine diskriminierungsfreie Kooperation der SRG mit anderen Medienunternehmen sicherstellen sollte. Die Kommission beschloss, die Beratung beider Initiativen zu unterbrechen, da das Bundesverwaltungsgericht am 29. September 2016 die Beschwerde verschiedener Medienunternehmen gegen die Beteiligung der SRG an der Admeira gutgeheissen hatte und die Kommission entsprechend vor weiteren Beratungen des Geschäftes die Weiterentwicklung des Gerichtsfalls abwarten wollte.
Im April und Mai 2017 führte die KVF-SR Anhörungen mit der Admeira, Vertretern des Verbandes Schweizer Medien und der Goldbach Group AG durch. In ihrer Debatte im Mai 2017 befand die Kommission, dass die beiden parlamentarischen Initiativen keine geeigneten Instrumente zur Unterstützung der Regionalmedien darstellten, und gab ihnen mit 8 zu 4 Stimmen (Pa.Iv. Hiltpold) und 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung (Pa.Iv. Vonlanthen) keine Folge. Stattdessen reichte sie eine Kommissionsmotion ein, welche eine Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern und die Diskriminierungsfreiheit garantieren soll.

Parlamentarische Initiative verlangt Konkretisierung zur Zusammenarbeit der SRG mit Medienunternehmen

Im Oktober 2016 gab Constantin Seibt bekannt, er werde seine 10-jährige Tätigkeit als Redaktor beim "Tages-Anzeiger" zugunsten eines eigenen Projektes Ende Jahr aufgeben. Der mit seiner Swissair-Reportage zum Journalist des Jahres 2007 gekürte Seibt beabsichtigt damit die Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit, die er durch die zunehmende Stärke von Grossverlagen gefährdet sieht. Seibt gedenkt seine Pläne in ein Online-Magazin umzusetzen; der Name des Medien-Startups lautet Project R. Ebenfalls mit an Bord ist der Journalist Christof Moser, der sich als Bundeshausredaktor von der "Schweiz am Sonntag" verabschiedet.

Projekt R: Das Hintergrundmagazin «Republik» geht an den Start

Neben der parlamentarischen Initiative Rutz (svp, ZH) verlangt eine weitere parlamentarische Initiative, eingereicht durch Hugues Hiltpold (fdp, GE), dass die SRG nur unter bestimmten Bedingungen eine Zusammenarbeit mit anderen Medienunternehmen eingehen darf. Beide Anliegen wurden nach der Bekanntgabe der geplanten Werbeallianz zwischen der SRG, Swisscom und Ringier lanciert. Mit deutlichen 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss die erstberatende KVF-NR im August 2016, dem Anliegen Folge zu geben. Mit seinem Vorstoss verlangt der Genfer FDP-Nationalrat, dass die SRG nur Zusammenarbeiten eingehen darf, wenn diese „nachweislich zur Meinungsvielfalt und zur Angebotsvielfalt“ beitragen, und wenn allen Medienunternehmen die Teilnahme diskriminierungsfrei offen steht.

Parlamentarische Initiative verlangt Konkretisierung zur Zusammenarbeit der SRG mit Medienunternehmen

2015 wurde ein neuer Informationskanal geschaffen mit einem "Magazin, das die Schweiz versöhnen will", wie der Tages-Anzeiger titelte. Das Magazin mit dem Namen "Helvezin" nimmt die knappe Annahme der Masseneinwanderungsinitiative und den daraus resultierenden verbalen Schlagabtausch zwischen Gegnern und Befürwortern zum Ursprung und setzt sich zum Ziel "eine staatstragende Zeitschrift aus der Mitte der Bürgerschaft" (zit. in TA) zu werden. Eine gross angelegte Auflage, die dann in den Strassen gratis abgegeben werden soll, ist per Juli 2016 geplant.

"Helvezin"

Nach vorjähriger Erneuerung der Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland, mit der sich die SRG in Zusammenarbeit mit dem deutschen TV-Sender Sat1 sowie dem französischen Fernsehkanal TV5 zur Weiterführung der grenzüberschreitenden Informationsverbreitung verpflichtet hatte, beschloss der Bundesrat im Berichtsjahr die Schaffung einer neuen audiovisuellen Plattform für ein internationales italienischsprachiges Publikum. Unter der Adresse www.tvsvizzera.it können ab 2014 Sendungen von Radiotelevisione Italia (RAI), Radiotelevisione Svizzera (RSI) und swissinfo.ch sowie Eigenproduktionen abgerufen werden, die aus Perspektive der Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien von Interesse sind. Der Bundesrat setzte sich für diese Erweiterung der Leistungsvereinbarung ein, da im Gegensatz zu bestehenden Kooperationen mit Deutschland und Frankreich eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem italienischen Umland bisher vernachlässigt worden war. Der Bund übernimmt von den jährlich anfallenden Kosten von CHF 1,5 Mio. die Hälfte des Betrages. Der Rest wird von der SRG getragen. Die Subventionierung durch den Bund stiess beim Verband Schweizer Medien auf Missfallen, da dieses Zugeständnis dessen Ansicht nach eine wettbewerbsverzerrende Wirkung hätte. Bundesrätin Leuthard (cvp) wehrte sich gegen die Vorwürfe. Mit dem neuen Portal würden die bestehenden privaten Angebote wie Ticinonews und Ticinonline nicht unter Druck gesetzt, da sich tvsvizzera.it speziell an ein im Ausland lebendes, italienischsprachiges Publikum mit Interesse an der Schweiz richten werde. Darüber hinaus wies die Bundesrätin darauf hin, dass der Anstoss zur Schaffung eines solchen Portals mit Vorstössen der Tessiner Nationalräte Fulvio Pelli (fdp, TI) (Ip. 12.3198) und Ignazio Cassis (fdp, TI) (Fra. 12.5454) aus der italienischsprachigen Schweiz selber stamme.

Bundesrat beschliesst die Schaffung einer neuen audiovisuellen Plattform für ein internationales italienischsprachiges Publikum

Angesichts der anhaltenden Strukturkrise der Verlagsindustrie, bestätigte der Bundesrat seine Bereitschaft, Alternativen zur bestehenden indirekten Presseförderung via Posttaxenverbilligung zu prüfen. In diesem Sinn überwies der Nationalrat im März mit Hinweis auf verschiedene Vorstösse ähnlicher Richtung – und ergänzend zum 2009 überwiesenen Postulat von Hans-Jürg Fehr (sp, SH) – ein Postulat seiner Staatspolitischen Kommission (Po. 09.3980). Bei dieser Gelegenheit verwies der Bundesrat auf einen durch das Bakom in Auftrag gegebenen Expertenbericht zur Lage und Zukunft der Schweizer Presse, der Ende Jahr noch nicht vorlag. Im Dezember verabschiedeten National- und Ständerat das revidierte Postgesetz. Im Entwurf zum Postgesetz hatte der Bundesrat vorgesehen, den staatlichen Kredit für die generelle Verbilligung der Posttaxen von 80 Mio. auf 30 Mio. Fr. zu kürzen und diese indirekte Förderung der Regional-, Lokal-, und Mitgliedschaftspresse nur noch zeitlich befristet zukommen zu lassen. Das Parlament verabschiedete das revidierte Gesetz dann aber ohne zeitliche Beschränkung und erhöhte den der Post gewährten Kredit für die Verbilligung der Taxen um 20 Mio. Fr.: Die Transportsubventionen für die Regional- und Lokalpresse wurden auf 30 Mio., jene für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse auf 20 Mio. Fr. festgelegt.

Postgesetz und Organisation der Schweizerischen Post (09.049 / 09.050)
Dossier: Initiative populaire "Pour une poste forte" et nouvelle législation postale
Dossier: Objets parlementaires concernant l'aide à la presse

Mehrere unterlegene Radio- und TV-Sender hatten beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Konzessionsvergabe rekurriert. Dieses wies die Konzessionvergabe für die Lokalradios in Graubünden und im Aargau an das Bakom zurück, ebenso die Entscheidung betreffend die Fernsehkonzession in der Ostschweiz für die Tagblatt-Medien. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies damit, dass das Bakom nicht ausreichend geprüft habe, ob durch diese Konzessionen eine Marktmacht grosser Medienhäuser entsteht, welche die Meinungsvielfalt gefährdet.

Mehrere Sender rekurrierten gegen die Konzessionsvergabe

Das Bundesamt für Kommunikation lässt schweizerische Radio- und Fernsehprogramme künftig regelmässig analysieren. Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Beobachtung werden u.a. die Glaubwürdigkeit und Vielfältigkeit der Programme der SRG und der staatlich unterstützten Privatsender geprüft.

Radio- und Fernsehprogramme

Im Berichtsjahr wurde die schlimmste Krise der Schweizer Presse seit dem Zweiten Weltkrieg beklagt – auf politischer Ebene insbesondere die Bedrohung der Demokratie aufgrund der fortschreitenden Pressekonzentration, auf ökonomischer Ebene vor allem die massiven Einbrüche bei den Anzeigenerlösen. So äusserte sich der wirtschaftliche Druck beim „Tages-Anzeiger“, dem Flaggschiff der Mediengruppe Tamedia, mit dem Abbau von 38 Stellen und der Entlassung von 14 Journalistinnen und Journalisten, was 8% der Belegschaft gleichkam. Massive Massnahmen wurden auch bei der „Basler Zeitung“ ergriffen und die Entlassung von rund einem Viertel der Redaktionsbelegschaft angekündigt. Der Stellenabbau stand nach Aussagen der Geschäftsleitung im Zusammenhang mit der Restrukturierung im Redaktionsbereich, die infolge der drastischen Einbrüche der Anzeigenerträge dringend notwendig geworden sei. Bei der Zeitschrift „Facts“ wurde auf den Umsatzrückgang von drei auf 14,4, Mio Fr. im ersten Halbjahr des Berichtsjahres mit personellen Wechseln auf der Chefredaktion und in der Verlagsleitung sowie mit einer Neupositionierung des Blattes als Nachrichtenmagazin zu reagieren versucht. Zu – wenn auch weniger dramatischen – Stellenstreichungen kam es unter anderem auch bei der „Berner Zeitung“, der „Schweizer Illustrierten“, dem „Blick“ und der „Aargauer Zeitung“.

schlimme Krise der Schweizer Presse

Die bis anhin mit CHF 100 Mio. dotierte indirekte Presseförderung wurde um CHF 20 Mio. reduziert. Der Bundesrat setzte die entsprechende Änderung des Postgesetzes auf Anfang 2004 in Kraft. Demnach werden ab diesem Zeitpunkt nur noch CHF 80 Mio. Bundessubventionen für die verbilligte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung stehen; dabei sollen die Regional- und Lokalpresse nicht von Preiserhöhungen, die mit der Subventionskürzung begründet werden, betroffen sein. Diese Regelung gilt bis ins Jahr 2007 und wird dann durch ein neues, von der SPK zu erarbeitendes System zur Förderung der Medienvielfalt abgelöst. Die Post kündigte mit dem Hinweis, dass der Zeitungsversand trotz den Bundesbeiträgen im Rahmen der indirekten Presseförderung defizitär sei, für das kommende Jahr vorerst eine Tariferhöhung und als Alternative für eine weitere Preissteigerung im Jahr 2005 eine Optimierung des Versandsystems an. Konkret ging es darum, den Versand der Zeitungen in der Westschweiz künftig an einem zentralen Standort in der Region von Lausanne abzuwickeln und zu diesem Zweck die verschiedenen Titel bis um 01.00 Uhr im Sortierzentrum einzufordern. Die Westschweizer Chefredaktoren zeigten sich tief beunruhigt von der geplanten Reorganisation und plädierten für eine Beibehaltung des bisherigen Systems. Die von der Post anvisierte Neuregelung werde zu einem früheren Redaktionsschluss bei einer Mehrheit der Zeitungen führen und damit die Berichterstattung über wichtige Ereignisse am Abend erschweren sowie einen überregionalen Zeitungsversand durch das neue System verhindern.

Änderung des Postgesetzes Tariferhöhung Optimierung des Versandsystems

Mitte des Berichtsjahres bekräftigte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) ihren Willen, sich für die Förderung der Medienvielfalt einzusetzen, und beantragte die Schaffung eines neuen Artikels 93a in der Bundesverfassung – den so genannten Medienartikel. Dieser beauftragt den Bund, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien zu fördern und dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anzuerkennen. In der Vernehmlassung hatte sich die SP zugunsten des Medienartikels geäussert, führe doch der Konzentrationsprozess in der Presse zu Zuständen, die politisch korrigiert werden müssten. Dem hatten die Grünen beigepflichtet, ohne jedoch mit Kritik an den Förderungskriterien der SPK zu sparen. Auch die Freisinnigen waren angesichts der Wirkungslosigkeit des bisherigen Systems einer direkten Förderung der Presse zugeneigt, verwahrten sich aber gegen eine zusätzliche Regulierung des Medienmarkts. Die CVP wollte sich erst bei Vorliegen des Gesetzesentwurfs zu den im Kommissionsbericht dargelegten Kriterien äussern, und die SVP hatte sowohl eine indirekte als auch eine direkte Presseförderung entschieden abgelehnt. Einhellige Ablehnung war dem Medienartikel auch seitens der Medienbranche – des Verbands Schweizer Presse, des Schweizer Verbands der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und des Schweizer Syndikats Medienschafftender (SSM) – entgegengeschlagen, welche die Unabhängigkeit der Presse gefährdet sahen. Nur die Mediengewerkschaft „comedia“ war für den Medienartikel sowie für qualitative Förderungskriterien eingetreten. Der Presserat hatte sich demgegenüber vermehrte Investitionen in die journalistische Aus- und Weiterbildung sowie in Ombudsstellen gewünscht, und nur unter der Bedingung einer Einführung marktüblicher Preise und der Entgeltung der anfallenden Mehrkosten durch den Bund war schliesslich die Post zu einem Systemwechsel bereit.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Objets parlementaires concernant l'aide à la presse

De son côté, la sous-commission « Médias et Démocratie » de la CIP du Conseil national a poursuivi ses travaux en vue de l’élaboration d’un nouveau système d’aide à la presse, dont le premier élément doit être l’élaboration d’une base constitutionnelle. Adopté à l’unanimité par la commission, le projet d’article constitutionnel sur la politique des médias a été mis en consultation à fin octobre. La commission a par ailleurs précisé, quelques semaines auparavant, les grandes orientations du projet. Le principal changement devrait être le passage à une aide directe à la presse dès 2007. Le principe de l’arrosoir dans l’attribution de subventions ayant montré son inefficacité, la commission a insisté sur la nécessité de mieux cibler l’aide en fixant un certain nombre de critères. Le texte prévoit que "la Confédération encourage la diversité et l´indépendance des médias. Ce faisant, elle tient compte de l´importance des médias pour la formation démocratique de l´opinion au niveau national, régional et local, ainsi que pour la cohésion sociale". Les éditeurs, par l’entremise de Presse Suisse, se sont prononcés contre ce projet d’article constitutionnel. Ils ont reconnu l’urgence d’apporter un certain nombre de corrections mais répété leur scepticisme à l’égard d’une aide directe.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Objets parlementaires concernant l'aide à la presse

Der Nationalrat nahm ein Postulat seiner Rechtskommission an, das den Bundesrat bittet, bei den laufenden Revisionsarbeiten bezüglich der Abgeltung für Autoren- und Verfasserleistungen im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft zu prüfen, inwieweit den Bestimmungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum von 1996 und den in der EU weiterentwickelten Standards sowie der seitherigen Entwicklung bei den neuen Darstellungs-, Präsentations-, Medien- und Vermittlungstechniken Rechnung getragen werden kann. Zu einem neuen Designgesetz siehe hier.

Postulalt der Rechtskommission des Nationalrat zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetz (Po. 01.3417)

Das Prinzip der staatlichen Presseförderung stand im Berichtsjahr erneut im Kreuzfeuer der Kritik. Von der Befürchtung ausgehend, die gegenwärtigen Entwicklungen im Mediensektor gefährdeten die angemessene Meinungsbildung im schweizerischen direktdemokratischen Staat, plädierte unter anderem Nationalrat Fehr (sp, SH) für den Erlass eines Vielfaltgesetzes, das die Subventionierung jener Radios, Fernsehsender, Pressetitel und Online-Medien regeln soll, die zur Erhaltung von „demokratiegerechten Öffentlichkeiten“ erforderlich sind. Die Tatsache, dass die Regulierung von Radio und Fernsehen ein ganzes Gesetz beanspruche, wohingegen für die Presse nur ein einziger Artikel im Postgesetz vorgesehen sei, zeuge von der falschen Grundüberzeugung, dass die Presselandschaft vom Markt allein, die elektronischen Medien hingegen vom Staate geformt werden sollten. Mittelfristig seien für den Erhalt der Medienvielfalt weitergehende gesetzgeberische Massnahmen – losgelöst vom Postgesetz wie auch vom RTVG – zu ergreifen. Kurzfristig müsse angesichts der Zunahme regionaler Medienmonopole eine Neuverteilung der gegenwärtig 100 Mio Fr. Bundesgelder zur Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungsversand angestrebt werden. Tatsächlich profitierten von den indirekten Subventionen vorrangig die Kundenblätter der Grossverteiler Coop und Migros, die Mitgliederzeitung des TCS sowie die grossen Zeitungen aus den Konzernen Ringier, Edipresse, NZZ und Tamedia. In eine ähnliche Richtung zielte die Kritik seitens der SPK des Nationalrates an der indirekten Presseförderung als „Giesskannenprinzip“. Eine von der SPK eingesetzte Subkommission „Medien und Demokratie“ unter der Leitung des Zürcher Nationalrats Gross (sp) arbeitete an einem Entwurf für eine entsprechende Verfassungsgrundlage. Absicht der SPK war es, im Rahmen einer Kommissionsinitiative den Einsatz der 100 Mio Fr. an staatlicher Presseförderung künftig zur Förderung der Vielfalt, Qualitätssicherung sowie Aus- und Weiterbildung zu erwirken. Das Fazit einer vom UVEK in Auftrag gegebenen Studie lautete denn auch, dass die vom Bundesrat gewünschte nachhaltige Förderung der Lokal- und Regionalpresse nur über einen Systemwechsel zur gezielten, direkten Förderung von wirtschaftlich bedrohten regionalen und lokalen Presseerzeugnissen zu erzielen sei. Die Presseförderung stand auch an der Jahrestagung des Verbands Schweizer Presse im September zur Diskussion, wobei insbesondere direkte staatliche Unterstützungsmassnahmen umstritten blieben.

Diskussionen um die staatliche Presseförderung (2001)
Dossier: Objets parlementaires concernant l'aide à la presse

In einer erstmalig vom Bundesamt für Statistik durchgeführten Studie wurden die vom Wandel der Zeitungslandschaft zwischen 1980 und 1999 ausgehenden Einflüsse auf die Pressevielfalt untersucht. In dieser Zeitspanne war die Zahl der Zeitungstitel um fast ein Viertel geschrumpft. Seit dem konjunkturellen Einbruch der 90er Jahre prägten Fusionen, Einstellungen und Konzentrationen das Bild – allein von 1990 bis 1999 ging die Anzahl der mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Blätter um 22% zurück. Ein Rückgang von 29% war bei den sogenannt publizistischen Einheiten – Zeitungen mit einem gemeinsamen überregionalen Teil – zu verzeichnen; gleichzeitig wuchs die durchschnittliche Anzahl der in einer publizistischen Einheit vereinten Titel um 10%, wobei der Zuwachs bei den deutschsprachigen Tageszeitungen mit 25% besonders hoch war. Mit der „MACH Basic 2001“ wurden die für den Zeitraum April 2000 bis April 2001 relevanten Leserzahlen zum zweiten Mal aufgrund einer neuen, international standardisierten Erhebungsmethode präsentiert. Generell konnte beobachtet werden, dass die grösseren Schweizer Tages- und Wochenzeitungen relativ stabile Leserzahlen auswiesen. An der Spitze der Tageszeitungen stand erneut der „Blick“ mit 739'000 Leserinnen und Lesern. Der „Tages-Anzeiger“ büsste als einzige grosse Deutschschweizer Tageszeitung mit einem Reichweiten-Rückgang von 8% statistisch signifikant an Leserschaft ein. Der Verlust war insbesondere auf die Konkurrenz der Gratiszeitungen „20 Minuten“ und „Metropol“ zurückzuführen, die erstmals erfasst wurden und mit 314'000 resp. 216'000 Leserinnen und Lesern pro Ausgabe aufwarten konnten. Ganz allgemein hatten die Gratiszeitungen einzelnen Titeln Leserschaft abgenommen und den Wettbewerb verschärft, jedoch nicht zu grundsätzlichen Kräfteverschiebungen geführt. Die Gratiszeitung „Metropol“ wurde ab November aus Kostengründen nur noch im Grossraum Zürich verteilt.

Wandel der Zeitungslandschaft Pressevielfalt MACH Basic 2001 Metropol nur noch im Grossraum Zürich

Im Zusammenhang mit seinen Forderungen nach einem Mediengesetz hatte Fehr auch eine Interpellation betreffend Methodenwechsel bei der Presseförderung eingereicht und dabei betont, die Treueprämie der Post verfehle ihre pressefördernde Wirkung, wenn sie nicht gar wettbewerbsverzerrend wirke. In die gleiche Richtung zielte eine Empfehlung Dettling (fdp, SZ) (Empfehlung 00.3318), welche vom Ständerat an den Bundesrat überwiesen wurde. Wettbewerbsverzerrungen ortete auch die Wettbewerbskommission (Weko) und beantragte dem Bundesrat, die Treueprämie aufzuheben. Das System einer Treueprämie bei der Normalzustellung durch die Post lasse jene Verlage profitieren, die bei der Frühzustellung die Post oder ihre Tochterunternehmen berücksichtigten. Keine oder geringere Rabatte gäbe es aber wenn die Frühzustellung durch andere Anbieter erfolge. Daraus resultiere ein klarer Wettbewerbsvorteil der Post gegenüber anderen Unternehmen. Die Weko hielt eine direkte Unterstützung an die Verlage für das bessere Instrument zum Erhalt der Pressevielfalt.

Fragen zur Wirksamkeit der Presseförderung durch die Post (2000)
Dossier: Objets parlementaires concernant l'aide à la presse