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  • Tribunaux internationaux

Acteurs

  • Mazzone, Lisa (gp/verts, GE) SR/CE

Processus

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Die Schweiz als internationalen Gerichtsstandort weiter zu stärken, war das Ziel einer Motion, welche die RK-SR im April 2021 einreichte. Dazu sollte der Bundesrat dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Ratifikation des Haager Übereinkommens von 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen vorlegen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. In der Sommersession 2021 warb die Lisa Mazzone (gp, GE) um Unterstützung für das Anliegen der Kommission. Durch die Ratifikation des Haager Übereinkommens wären Kantone in der Lage, Gerichte und Kammern für internationale Handelsstreitigkeiten zu schaffen. Man würde damit auch eine Lücke bei der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen im Rahmen der Gerichtsstandsvereinbarung schliessen, sodass die Vollstreckung der Urteile von Schweizer Gerichten im Ausland sichergestellt würde. Der Ständerat nahm die Motion stillschweigend an.

Schweiz als internationalen Gerichtsstandort weiter stärken

Die Stärkung des Schiedsplatzes Schweiz durch die Revision des zwölften Kapitels des IPRG über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit war im Frühjahr 2020 auch im Ständerat grundsätzlich unbestritten. Nach dem oppositionslosen Eintreten auf die Vorlage führte die kleine Kammer nur in zwei Punkten eine Diskussion über grössere inhaltliche Differenzen. Erstens beantragte eine Minderheit Mazzone (gp, GE) die Einfügung einer Korruptionsbekämpfungsklausel – ein Anliegen, mit dem die Grüne Fraktion bereits im Nationalrat gescheitert war –, derzufolge das Schiedsgericht bei Feststellen von Indizien für eine Bestechung von den Parteien ergänzende Beweise verlangen könnte. Die Ratsmehrheit folgte mit 31 zu 13 Stimmen jedoch der Kommissionsmehrheit, die, so Berichterstatter Beat Rieder (cvp, VS), das Schiedsgericht «nicht zum verlängerten Arm der Strafjustizbehörde» machen wollte. Auch der Bundesrat war einer solchen Klausel skeptisch gegenübergestanden, da sie laut Justizministerin Karin Keller-Sutter in Anbetracht der internationalen Sachverhalte wohl eher Rechtsunsicherheit schaffen und letztlich die funktionierende Praxis in Frage stellen würde. Zum Zweiten hatte der Nationalrat entschieden, dass im Beschwerdeverfahren gegen einen Schiedsspruch vor Bundesgericht Rechtsschriften auf Englisch eingereicht werden dürfen und dass das Bundesgericht auf Antrag und Kosten einer Partei auch eine beglaubigte englische Übersetzung seines Urteils anfertigen muss. Das Bundesgericht sei ohnehin schon überlastet und sicher «kein Übersetzungsdienst», quittierte Kommissionssprecher Rieder diesen Entscheid der grossen Kammer. Dem Nationalrat zu folgen war im Ständerat deswegen gar keine Option; es stand jedoch zur Debatte, ob allenfalls Eingaben in englischer Sprache zulässig sein sollten, was auch dem Vorschlag des Bundesrates entsprach. Mit 29 zu 14 Stimmen entschied sich die Kantonskammer gegen die Zulassung englischsprachiger Rechtsschriften am Bundesgericht, das diesen Schritt selbst als «verfassungsrechtlich bedenklich» eingestuft habe, so Rieder, der diese Position im Namen der Kommissionsmehrheit vertrat. Die anwesende Bundesrätin hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass in anderen Ländern – «sogar in Frankreich!» – Verfahren vor staatlichen Gerichten sogar gänzlich in Englisch geführt werden könnten und diese Neuerung die Attraktivität des Schiedsplatzes Schweiz steigern würde. Mit dieser einzigen inhaltlichen Differenz überwies der Ständerat das Geschäft einstimmig zurück an den Nationalrat und hiess die Abschreibung der Motion 12.3012, die die Revision angestossen hatte, stillschweigend gut.

Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. 12. Kapitel: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (BRG 18.076)
Dossier: Révision de la LDIP: Arbitrage international