Réinitialiser la recherche

Contenu

  • Commissions parlementaires

Acteurs

Processus

  • Initiative parlementaire
21 Résultats
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Weil kein Gegenantrag vorlag und die GPK-NR mit 21 zu 1 Stimmen vorgeschlagen hatte, am Antrag auf Eintreten festzuhalten, reichte der Nationalrat den Entwurf seiner Kommission für eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel) ohne Diskussion wieder an den Ständerat zurück. Dieser habe seine Aufgabe nicht seriös genug gemacht, argumentierte Kommissionssprecherin Isabelle Pasquier-Eichenberger (gp, GE). Kommissionssprecher Alfred Heer (svp, ZH) erinnerte daran, dass das Parlament mit der vorgesehenen Teilrevision des Parlamentsgesetzes und einer Stärkung der Oberaufsicht mehr Kontrolle über die Bundesverwaltung erhalten würde, wo es «ja genügend Skandale» gebe, die es aufzudecken gelte. Bundeskanzler Thurnherr beteuerte, dass der Bundesrat die Idee für die Schaffung einer AoDel nachvollziehen könne, aber keine Notwendigkeit sehe. Er verzichte auf einen Antrag, da es sich hier um eine Frage des Parlaments handle, wolle aber daran erinnern, dass die vom Entwurf vorgesehene Einschränkung der Rechte des Bundesrats bei Untersuchungen nicht sachgerecht sei und bei Eintreten auf die Vorlage dann noch diskutiert werden müsste. Ob es zu dieser Diskussion kommen wird, liegt nun wieder beim Ständerat.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Im März 2020 reichten die Grüne (Pa.Iv. 20.403) und die sozialdemokratische Fraktion (Pa.Iv. 20.404) je eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie die Einsetzung einer PUK zur Aufarbeitung der Crypto-Affäre forderten. Während die Grüne Fraktion als Begründung anführte, die umfassende Aufklärung der Crypto-Affäre liege im Interesse der Rechtsstaatlichkeit, der Souveränität und der Neutralität der Schweiz, führte die SP-Fraktion in ihrer Begründung eine Vielzahl an Fragen auf, die es zu klären gelte. Konkret verlangte sie die Beleuchtung von sechs Themenkomplexen: Komplizenschaft des NDB, Rolle der Armee, Rolle der Bundesanwaltschaft, Rolle des Fedpol und dessen Zusammenarbeit mit dem NDB, Rolle weiterer Bundesbehörden sowie Verantwortung des Bundesrates.
Das Büro des Nationalrates lehnte das Begehren der beiden Fraktionen im November mit 8 zu 5 Stimmen ab. Nach Anhörung der beiden initiierenden Fraktionen, des GPDel-Präsidenten und einer Vertretung des Bundesrates sei es zur Ansicht gelangt, dass der kurz zuvor veröffentlichte Untersuchungsbericht der GPDel die aufgeworfenen Fragen beantwortet habe, gab es per Medienmitteilung bekannt.

Crypto-Affäre

In der Herbstsession 2020 kam der Entwurf der GPK-NR zur parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE), mit der Grundlagen für eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel) geschaffen werden sollen, in den Ständerat. Dort herrschte wesentlich breitere Skepsis vor als noch in der grossen Kammer, die das Geschäft mit lediglich 24 Gegenstimmen überwiesen hatte. Die vorberatende GPK-SR hatte sich bereits Ende Juni 2020 gegen das Anliegen ausgesprochen. Zwar hatte die Kommission zuerst noch Änderungen an der Vorlage diskutiert – insbesondere sollten die Beteiligungsrechte des Bundesrats nicht beschnitten werden –, kam jedoch dann zum Schluss, dass die derzeitige parlamentarische Oberaufsicht genüge und es keine weiteren Organe brauche.
Thierry Burkart (fdp, AG) erinnerte als Kommissionssprecher an die ursprüngliche Idee der parlamentarischen Initiative, nämlich die Konstituierung eines Organs, das mit den gleichen Rechten wie eine PUK – die überdies bestehen bleiben soll –, aber eben wesentlich schneller als diese eingesetzt werden könnte: «Kurzum, die ausserordentliche Aufsichtsdelegation hat faktisch die Funktion einer PUK, sie kann aber ohne ein hürdenreiches parlamentarisches Verfahren rasch und unkompliziert aktiviert werden.» Trotzdem habe sich die Mehrheit der Kommission gegen die Vorlage entschieden, so Burkart weiter. Das Parlament habe gemäss Verfassung grundsätzlich keine Aufsichtsaufgabe, sondern ihm obliege lediglich die Oberaufsicht – die (direkte) Aufsicht über die Verwaltung werde hingegen vom Bundesrat vorgenommen. Das sei ein wesentlicher Unterschied. In begründeten Ausnahmen stünden dem Parlament freilich Organe (die GPDel und die FinDel) und Institutionen (die PUK) zur Verfügung, mit denen es auch Aufsichtsaufgaben wahrnehmen und damit unter anderem Einsicht in Geheimbereiche erlange könne. Das Anrufen einer PUK sei zwar umständlich, die dafür notwendige Zeit sei aber eigentlich ein Vorteil, da «der skandalisierten und medial aufgeheizten Forderung nach schnellen Aufklärungsresultaten [...] behutsam und mit der Wahrung der notwendigen Seriosität begegnet werden» könne, so der Kommissionssprecher weiter. Da es keinen Grund für ein institutionalisiertes Misstrauen gegenüber dem Bundesrat gebe – auch wenn dessen Aufsicht zum Teil weniger gut gelinge, was aber in der Natur der Sache liege –, brauche es auch keine AoDel, weshalb die Kommissionsmehrheit für Nichteintreten plädiere. Heidi Z'graggen (cvp, UR), welche die Kommissionsminderheit vertrat und für Eintreten warb, argumentierte ebenfalls mit Vertrauen: Dieses werde vielmehr gestärkt, wenn auch die politische Kontrolle über die Exekutive – Bundesrat und Verwaltung – vergrössert werde. Dies sei nicht zuletzt auch im Sinne der Gewaltenteilung. Maya Graf (gp, BL), die ebenfalls für Eintreten plädierte, erinnerte daran, dass die letzte PUK vor 25 Jahren eingesetzt worden sei. Dies könnte man als erfreulich beurteilen. Im Wissen darum, dass in den letzten 25 Jahren verschiedene Vorkommnisse einer vertieften Untersuchung bedurft hätten, sei dies aber eben kein gutes Zeichen und zeige, wie notwendig die Möglichkeit einer besseren Kontrolle wäre. Eintreten hätte zudem den Vorteil, dass man die Vorlage Artikel für Artikel diskutieren und damit eine breitere Grundlage für die Entscheidung für oder gegen ein neues Organ schaffen könnte. Dies sah jedoch eine 25 zu 12-Stimmen-Mehrheit (1 Enthaltung) nicht als Vorteil an und beschloss Nicht-Eintreten. Damit ging das Geschäft zurück an den Nationalrat.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Nachdem die SPK-SR einem Anliegen ihrer Schwesterkommission zur Klärung der Kompetenzen der Parlamentsdienste nicht Folgegeben wollte, der Nationalrat seine SPK-NR aber unterstützt hatte, kam das Anliegen in den Ständerat. In ihrem Bericht von Mitte Februar 2020 bekräftigte die SPK-SR ihren Entscheid, den sie mit 10 zu 2 Stimmen gefasst hatte. Sie sehe nach wie vor keinen Handlungsbedarf. Den Bedürfnissen des Parlaments werde mit den vorhandenen rechtlichen Bestimmungen genügend Rechnung getragen. Den berechtigten Punkt hinsichtlich der Anstellung von Kommissionssekretärinnen und -sekretären, die administrativ den Parlamentsdiensten unterstehen, aber Weisungen der Kommissionen zu befolgen haben, habe die Verwaltungsdelegation bereits aufgenommen. Bei Anstellungen von Sekretärinnen oder Sekretären würden neu die Kommissionspräsidien beigezogen. Dies entspreche dem Anliegen der parlamentarischen Initiative, der deshalb keine Folge zu geben sei.
Andrea Gmür-Schönenberger (cvp, LU) widersprach dem Kommissionssprecher Andrea Caroni (fdp, AR). Das «Dreiecksverhältnis von Kommissionssekretariaten, Parlamentsdiensten und Verwaltung» werfe immer wieder Fragen hinsichtlich Zuständigkeiten auf. Nicht nur die SPK-NR, sondern auch der Nationalrat habe dem Anliegen zudem einstimmig Folge gegeben. Man dürfe – «auch aus institutionellen Überlegungen» – der grossen Kammer nicht verbieten, Antworten zu finden auf eine Frage, bei der sie offensichtlich eben doch Handlungsbedarf sehe. Es gehe dabei auch um eine Stärkung der Unabhängigkeit der Kommissionen. Der Forderung der Luzernerin, der SPK-NR kein Arbeitsverbot aufzuerlegen, kam die kleine Kammer allerdings nicht nach: Mit 28 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde der Vorstoss versenkt.

Klärung der Kompetenzen der Parlamentsdienste (Pa. Iv. 19.432)

Mitte Februar 2020 gab auch die SPK-NR mit 15 zu 6 Stimmen der parlamentarischen Initiative Rieder (cvp, VS) Folge, mit der die Kombination von Lobbying und Kommissionsarbeit geregelt werden soll. Der Walliser Ständerat forderte ein Verbot für bezahlte Mandate von Organisationen, die von Regelungen betroffen sein könnten, für welche die Kommission der jeweiligen Abgeordneten zuständig ist. Die Übernahme von Mandaten gegen Entgelt könne die Unabhängigkeit von Parlamentsmitgliedern beeinträchtigen, argumentierte Rieder in der Begründung seiner Initiative. Zwar sei Lobbying in einem Milizparlament unvermeidlich und gar erwünscht, dass Organisationen aber mittels Bezahlung von Kommissionsmitgliedern auf die konkrete, sie betreffende Gesetzgebung Einfluss nehmen könnten, müsse verhindert werden. Rieder schwächte diese Forderung dann allerdings gleich selber wieder ab, indem er Ausnahmen für Mandate vorsehen wollte, die mit dem Hauptberuf eines Kommissionsmitglieds zusammenhängen, die bereits ein Jahr vor Einsitznahme in die Kommission ausgeübt worden sind und die nur minim – also maximal mit CHF 5'000 pro Jahr – entschädigt werden.
Die SPK-NR stimmte bei, dass seit dem Legislaturwechsel in der Tat ein eigentliches «Parlamentariershopping» zu beobachten sei: Organisationen würden gezielt Mitglieder rekrutieren, die in Kommissionen sässen, in denen wichtige Interessen dieser Organisationen tangiert würden. Die SPK-SR, die dem Vorstoss bereits im August 2019 mit 7 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) mit der Begründung Folge gegeben hatte, dass die Kommissionsarbeit nicht zu einseitig von bestimmten Interessen dominiert werden dürfe, wird also eine Revision des Parlamentsgesetzes ausarbeiten.

Lobbying und Kommissionsarbeit (Pa.Iv. 19.414)
Dossier: Lobbyisme au palais fédéral

Der auf eine parlamentarische Initiative Joder (svp, BE) zurückgehende Entwurf der GPK-NR, mit dem die Grundlagen für eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel) geschaffen werden sollen, kam in der Wintersession 2019 zur Beratung in den Nationalrat. Eine Minderheit Nantermod (fdp, VS) beantragte Nichteintreten. Der Walliser zitierte in seiner Begründung für seinen Antrag Montesquieu: «les lois inutiles affaiblissent les lois nécessaires». In der Tat sei der neue Entwurf nichts weiter als eine Verdoppelung eines Instruments, das kaum Anwendung finde und ausreichend sei – er spielte auf die PUK an, die weiterhin Bestand haben soll. Eine grosse Mehrheit der grossen Kammer von 170 zu 25 Stimmen (1 Enthaltung) war hingegen anderer Meinung. Die Fraktionssprecherinnen und -sprecher betonten, dass die geplante Aufsichtsdelegation rascher und effizienter handeln könne und so die Aufgabe der Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung in der Tat wirkungsvoller werde.
In der Detailberatung scheiterte ein Minderheitsantrag Birrer-Heimo (sp, LU) klar, der verlangt hätte, dass die AoDel selber entscheiden könne, ob und wann sie einen von ihr verfassten Bericht veröffentlichen solle. Die Mehrheit (125 zu 71 Stimmen bei 1 Enthaltung) war der Meinung, dass die vier Kommissionen, welche die AoDel einsetzten (GPK-NR, GPK-SR, FK-NR und FK-SR), den Entscheid über eine Veröffentlichung fällen sollten. Der Bundesrat – vertreten durch Bundeskanzler Walter Thurnherr – beantragte, dass er bei der Untersuchung einer AoDel die gleichen Rechte erhalte wie bei einer PUK. Die Beiwohnung des Bundesrats bei Befragungen von Zeuginnen und Zeugen, die Möglichkeit, dabei Ergänzungsfragen zu stellen, sowie die Erlaubnis, Einsicht in Unterlagen, Gutachten und Einvernahmeprotokolle zu erhalten, wurde aber im Entwurf der GPK-NR explizit verweigert, mit der Begründung, dass die Regierung auch bei einer PUK nie von diesem Recht Gebrauch gemacht habe. Bundeskanzler Thurnherr, der betonte, dass der bisherige Verzicht kein Grund für die Verwehrung dieser Rechte sein könne, stand allerdings auf verlorenem Posten. Mit 196 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) folgte der Nationalrat in diesem Punkt mehr als deutlich seiner Kommission. In der Gesamtabstimmung wurde die unveränderte Kommissionsvorlage mit 172 zu 25 Stimmen an den Ständerat überwiesen – wie schon beim Eintretensentscheid opponierte die Mehrheit der FDP-Fraktion.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Um die Oberaufsicht über die Geschäftsprüfungskommissionen «wirkungsvoller, schneller, effizienter» zu machen und zwischen den verschiedenen Aufsichtsorganen besser zu koordinieren, wie dies die parlamentarische Initiative Joder (svp, BE) verlangte, schlug die GPK-NR in ihrem Entwurf eine neue Institution vor: Die ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel) soll über die gleichen Rechte wie eine PUK verfügen, aber bei Vorkommnissen von grosser Tragweite einfacher und rascher eingesetzt werden können, sofern dies von den vier Aufsichtskommissionen (GPK-NR, GPK-SR, FK-NR, FK-SR) per Beschluss verlangt wird. Damit soll auch eine Vereinfachung der bisherigen, laut der GPK-NR unübersichtlich gewordenen Regelungen angestrebt werden. Neben diesem neuen Akteur wurden deshalb kleinere Anpassungen im Reglement vorgeschlagen: Unter anderem sollen die FinDel und die GPDel neben Beschlüssen, Anträgen und Mitberichten vom Bundesrat auch dessen Informationsnotizen erhalten und im Parlamentsgesetz soll verankert werden, dass die Behörden des Bundes Rechtshilfe zu leisten haben. Die PUK soll aber weiterhin als schärfste Waffe bestehen bleiben. Eine Minderheit der Kommission sah hingegen keine Notwendigkeit für Änderungen und empfahl Nichteintreten.
Ende September 2019 nahm der Bundesrat zum Vorschlag Stellung. Er betonte, dass es in der Kompetenz der Legislative liege, wie die Oberaufsicht über die Exekutive organisiert werden soll. Auch die Regierung sehe aber keine bedeutenden Gründe für eine Änderung, in ihren Augen funktioniere diese Oberaufsicht gut. Dass es selten zu einer PUK komme, sei kein Argument gegen dieses Instrument. Handlungsbedarf sah der Bundesrat allerdings bei der Koordination der Aufsichtskommissionen. So sei es in Vergangenheit öfters vorgekommen, dass die Aufsichts- und die Sachbereichskommission parallel tätig geworden seien. Wenig erfreut zeigte sich der Bundesrat über den Vorschlag, dass er bei der AoDel auf seine besonderen Rechte bei Beweiserhebungen verzichten müsste, die er bei einer PUK hat. So könnte er etwa bei Befragungen von Auskunftspersonen nicht mehr anwesend sein, dürfte keine Ergänzungsfragen stellen und müsste auf die Einsichtnahme von Unterlagen zur Beweisführung verzichten. Auch wenn der Bundesrat dieses Recht bisher auch bei einer PUK nicht angewendet habe, wolle er nicht auf Instrumente verzichten, die nötig seien, damit er seine Interessen wahren könne.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

In der Debatte um die parlamentarische Initiative von Thomas Aeschi (svp, ZG), der eine Neuregelung für die Zusammensetzung des Büros-NR verlangte, konkretisierte der Zuger sein Anliegen: Die Zusammensetzung solle analog zur Zusammensetzung der Gerichtskommission erfolgen. Dort werden in einem ersten Schritt die Sitze nach Fraktionsstärke zugewiesen und in einem zweiten Schritt wird darauf geschaut, dass alle Fraktionen berücksichtigt werden. Roland Büchel (svp, SG), der den Minderheitenantrag unterstützte, argumentierte, dass es für eine Demokratie eigentlich selbstverständlich sei, dass eine Fraktion in einem so wichtigen Gremium wie dem Büro angemessen vertreten sein müsse. Angemessen heisse eben proportional zur Sitzstärke. Aufgrund der wechselnden Präsidien könne es aber immer wieder dazu kommen, dass einzelne Fraktionen über- und andere untervertreten seien. Dem müsse entgegengewirkt werden, vor allem, weil das Büro «verstärkt legislativ tätig ist». Edith Graf-Litscher (sp, TG) argumentierte als Sprecherin für die Mehrheit des Büro-NR, dass im Parlamentsgesetz verankert sei, dass das Büro aus Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern und eben nicht parteipolitisch zusammengesetzt sei, was sich in der Arbeitsweise des Büros niederschlage. Es sei keine politische Organisation, sondern habe die Funktion, den Ratsbetrieb vorzubereiten. Eine proportionale Vertretung wäre nur mit einer Erhöhung der Mitgliederzahl im Büro zu erreichen – ein entsprechender Vorstoss der SPK-NR sei aber 2015 wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgezogen worden. Die Volkskammer sprach sich schliesslich mit einer deutlichen Mehrheit von 115 zu 64 Stimmen gegen Folge geben aus. Die befürwortenden Stimmen stammten allesamt aus der SVP-Fraktion.

Zusammensetzung des Büros

Die Büros der beiden Kammern spielen eine wichtige Rolle, wenn es um das Agenda-Setting geht: Sie bestimmen das Sessionsprogramm und sind neben der Wahl der einzelnen Kommissionspräsidien auch für die Zuweisung der verschiedenen Geschäfte an die unterschiedlichen Kommissionen verantwortlich. Anders als die Sachbereichs- und Spezialkommissionen sind die Büros nicht repräsentativ, also nicht gemäss Fraktionsstärke zusammengesetzt, sondern setzen sich aus Funktionsträgerinnen und -trägern zusammen. Konkret bilden jeweils der Präsident oder die Präsidentin eines Rats, die ersten und zweiten Vizepräsidentinnen oder -präsidenten, vier Stimmenzählende und alle Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten das Büro. 2018 setzte sich das Büro-NR also aus je drei Mitgliedern der SVP-, der SP- und der FDP-Fraktion, zwei der CVP-Fraktion und je einem aus der Grünen-, der GLP- und der BDP-Fraktion zusammen.
Diese Zusammensetzung des Büros-NR zu ändern, war nun Ziel einer parlamentarischen Initiative von Thomas Aeschi (svp, ZG). Der Zuger begründete seinen Vorstoss damit, dass sich das Büro nicht nur um organisatorische Belange kümmere, sondern legislativ zu wirken beginne. Er verwies auf eine parlamentarische Initiative des Büros-NR selber, mit der verschiedene Vorstösse für eine Neuregelung der Bezüge der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusammengefasst werden sollten. Nachdem diese Büro-Initiative von der Schwesterkommission abgelehnt worden war, hatte das Büro-NR sein eigenes Anliegen zurückgezogen.

Das Büro-NR beschäftigte sich Anfang November 2018 mit dem Anliegen und beantragte mit 10 zu 3 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben – einzig die drei Mitglieder der SVP-Fraktion stellten den Antrag auf Folgegeben. Die Mehrheit betrachtete den Vorstoss laut Kommissionsbericht als «unnötig und untauglich». Zwar schwanke der Anteil der Fraktionen aufgrund der unterschiedlichen und sich verändernden Zusammensetzung, dies sei aber bisher nie ein Problem gewesen und habe eine adäquate Arbeitsweise erlaubt. Die Forderung nach einer repräsentativen Zusammensetzung – so die Erwägungen des Büros weiter – sei zudem nur umsetzbar, wenn die Anzahl Mitglieder des Büros erhöht werden würde. Dies würde aber die Arbeit des Gremiums erschweren, weil Diskussionen unnötig verlängert würden. Der Vorstoss gelangte in der Folge in die grosse Kammer.

Zusammensetzung des Büros

Beide GPKs hatten zwar der parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE) «Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen» bereits Anfang 2016 Folge gegeben, die nationalrätliche Kommission habe aber, weil sie derart stark mit Kontrollen ausgelastet gewesen sei, noch keine Zeit gefunden, einen Vorschlag für die Anpassung der Rechtsgrundlagen auszuarbeiten. Mit ebendiesen Grundlagen soll ihre eigene Oberaufsicht wirkungsvoller, schneller und effizienter werden. Den einstimmigen Antrag der Kommission auf eine Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2020 hiess der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 gut.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Die parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH) zur Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen war im September 2016 von der SPK-NR in eine Sammelvorlage mit anderen parlamentarischen Initiativen aufgenommen worden. Unmittelbar nachdem der Ständerat als Zweitrat in der Frühjahrssession 2018 über eben diese Sammelvorlage beraten hatte, schrieb er den Vorstoss Minder ab. Die Entscheidung, ob Kommissionsunterlagen künftig veröffentlicht werden oder nicht, steht allerdings noch aus, da sich die beiden Kammern hier noch nicht einig waren.

Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen (Pa.Iv. 15.444)
Dossier: Initiatives parlementaires pour modifications diverses du droit parlementaire

In der seit der "Kasachstan-Affäre" sehr virulenten Diskussion ums Lobbying, brachte Kathrin Bertschy (glp, BE) ein neues Argument ein: Die Interessenvertretung in den Kommissionen durch die Parlamentsmitglieder selber. Diese sei freilich gewollt, aber wenn es bei der vertraulichen Vorberatung von wichtigen Geschäften in den Kommissionen zu einer Vertretung von direkten finanziellen Eigeninteressen komme, dann sei der Bogen überspannt. Für einen solchen Fall forderte die Berner Grünliberale eine Ausstandspflicht für Kommissionsmitglieder. Als Beispiel führte sie den Landwirt an, der in der Kommission weder über die Ausgestaltung noch über die Höhe von Direktzahlungen, die er selber ja auch erhalte, mitberaten dürfe.
Die Mehrheit der SPK-NR erachtete es als schwierig, gerechte Massstäbe für eine solche Ausstandsregelung zu finden. Sie stellte die rhetorische Frage ob ein Hersteller von Solarpanels bei der Diskussion um die Energiewende, oder ein Rentner bei der Vorberatung von Geschäften zur Altersrente, oder ein Skilehrer bei der Beratung zur Förderung des Tourismus ebenfalls in den Ausstand treten müsste. Es sei schwierig hier Grenzen zu ziehen und deshalb müsse man weiterhin auf eine gute und repräsentative Besetzung der Kommissionen, die in der Verantwortung der Fraktionen liege, zählen. Erst wenn diese Selbstregulierung nicht mehr funktioniere, müsse man sich über Regeln Gedanken machen.
In der Ratsdebatte versuchte eine Minderheit vergeblich, den Unterschied zwischen Interessenvertretung und Vertretung von Eigeninteressen deutlich zu machen. Auch die Nennung der konkreten Beispiele aus der letzten Legislatur vermochte die Ratsmehrheit nicht umzustimmen. Die Vertreterin der Kommissionsminderheit und Parteikollegin der Initiantin – Tiana Angelina Moser (glp, ZH) – erwähnte etwa die Agrarreform 2014-2017 oder die Beratung des Alkoholgesetzes, das von einer Jugendschutzvorlage zu "einem Schnapssubventionsgesetz mutiert" sei. Die Volksvertreterinnen und -vertreter wollten aber von einer Ausstandspflicht nichts wissen und versenkten das Anliegen mit 118 zu 64 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Die GLP wurde von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und GP unterstützt.

Ausstandspflicht für Kommissionsmitglieder

Mit der Schaffung einer parlamentarischen Delegation wollte Leo Müller (cvp, LU) der aus seiner Sicht zunehmenden Regulierung Herr werden. Ein Dorn im Auge sind dem CVP-Politiker die Verordnungen und Weisungen, die aufgrund von Gesetzen erlassen werden und den Spielraum unnötig einengen. Das Ziel von Regulierungsbremse und Bürokratieabbau könnte erreicht werden, wenn das analog zur Finanzdelegation zu schaffende neue Gremium Beschwerden entgegennehmen und nachprüfen könnte, ob die Verordnungen der ursprünglichen Idee des Gesetzgebers widersprechen, oder ob „überdimensionierte Administrativlasten“ geschaffen worden seien. Das ständige Monitoring könne zu einer Verbesserung oder gar zu einer Beseitigung unnützer Gesetze führen – so die Idee der parlamentarischen Initiative.
Weder die SPK-NR noch der Rat selber wollten dieser Idee allerdings zum Durchbruch verhelfen. Statt eines Abbaus von Bürokratie würde die Schaffung einer neuen Delegation im Gegenteil noch mehr administrativen Aufwand bescheren – so das Hauptargument der Kommission, die den Vorstoss mit 19 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfahl. Die grosse Kammer kam dieser Empfehlung diskussionslos mit 158 zu 28 Stimmen bei 6 Enthaltungen nach.

Regulierungsbremse und Bürokratieabbau (Pa.Iv. 15.454)
Dossier: Lutte contre régularisation et bureaucratie

Die GPK-NR folgte dem Vorschlag ihres Präsidenten Rudolf Joder (svp, BE), der mit einer parlamentarischen Initiative eine Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen anstrebt. Die laufend grösser werdende Bundesverwaltung, aber auch verschiedene Vorkommnisse – Joder erwähnte etwa die Korruptionsaffäre im Seco oder das gescheiterte Informatikprojekt Insieme – zeigten, dass es dringend erforderlich sei, die parlamentarische Oberaufsicht zu stärken. In der Medienmitteilung, in welcher sie ihre Zustimmung bekannt gab, machte die GPK-NR konkrete Vorschläge: Die personellen Ressourcen des GPK-Sekretariats und der parlamentarischen Verwaltungskontrolle müssten aufgestockt werden; der Informationsaustausch zwischen GPK und Finanzkontrolle müsse verstärkt und gesetzlich verankert werden; die Koordination zwischen GPK und den Gremien der Finanzoberaufsicht müsse verbessert werden. Die GPK-SR gab der Initiative im Februar 2016 Folge.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Thomas Minder (parteilos, SH) eine Änderung des Parlamentsgesetzes, damit eine Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen möglich wird. Beratungen von Kommissionen und die Protokollierung derselben sind grundsätzlich vertraulich. Minder forderte, dass die häufig zusätzlich zu den vertraulichen Dokumenten abgegebenen, so genannten sekundären Unterlagen (z.B. Gutachten, Statistiken, Zeitungsartikel, wissenschaftliche Arbeiten) nicht mehr der Vertraulichkeit unterstellt werden. Die bestehende Regel widerspreche der Logik: Was öffentlich zugänglich sei, könne nicht vertraulich werden. Die SPK-SR begrüsste die Idee. Eine Klärung tue auch deshalb Not, weil unter Parlamentarierinnen und Parlamentariern Unsicherheit herrsche, welche Dokumente weitergegeben werden dürften und welche nicht. Einstimmig empfahl die Kommission, der Initiative Minder Folge zu geben. Dem schloss sich die Schwesterkommission an: Auch die SPK-NR gab dem Vorstoss einstimmig ihren Segen, sodass die ständerätliche Kommission einen entsprechenden Erlass auszuarbeiten hat.

Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen (Pa.Iv. 15.444)
Dossier: Initiatives parlementaires pour modifications diverses du droit parlementaire

Eine Verschärfung der Kontrollinstrumente forderte eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die verlangte, dass über einen bis zum Ende der ersten Sessionswoche eingereichten Vorstoss zur Einsetzung einer PUK zwingend in der gleichen Session entschieden werden müsse. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hatte der Initiative zuerst zugestimmt, nach dem wuchtigen Nein der Schwesterkommission aus der kleinen Kammer dann aber umgeschwenkt. Die ständerätliche Kommission hatte begründet, dass eine PUK keine Eile verlange, sondern geduldige Analyse und dass die kurze Frist das bikamerale System vor zeitliche Probleme stellen würde. Der Nationalrat folgte diesen Argumenten und gab der Initiative mit 52 zu 110 Stimmen keine Folge.

Behandlungspriorität bei Vorstössen zur Einsetzung einer PUK (10.424)

Da die Informationspolitik des Bundesrats gegenüber den Geschäftsprüfungskommissionen in verschiedenen Fällen teilweise sehr restriktiv gewesen sei, legte die GPK-SR 2010 in Form einer parlamentarischen Initiative einen Gesetzesentwurf vor, der für die GPK einen erleichterten Zugang zu Regierungsdokumenten sichern soll. Beide GPK begründeten den Vorstoss damit, dass ihre Tätigkeit nicht adäquat ausgeführt werden könne, wenn die Regierung zunehmend Akten entweder gar nicht oder nur nach zähen Verhandlungen zur Verfügung stelle. Der Bundesrat wehrte sich gegen dieses Anliegen und stützte sich dabei auf Artikel 153 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes, der regelt, dass Unterlagen, die der bundesrätlichen Entscheidungsfindung dienen, geheim bleiben (ausgenommen für eine Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK)). Zwar könne Einsicht in die Anträge gegeben werden, Einsicht in die Mitberichtsverfahren oder gar in die Sitzungsprotokolle, wie dies die GPK-Vorlage forderte, solle zugunsten des Kollegialitätsprinzips jedoch verwehrt werden können und einer PUK oder der GPDel vorbehalten bleiben. Die neue Gesetzesvorlage sieht jedoch nicht nur die Möglichkeit auf Einsicht sondern auf Herausgabe der Dokumente an die Aufsichtskommissionen vor, sondern verlangt, dass auch jene Personen auskunfts- und zeugnispflichtig sind, die früher im Dienst des Bundes gestanden haben. Den Bedenken der Exekutive schenkte die Legislative kein Gehör. Der Ständerat nahm die vom Nationalrat geschaffenen Differenzen, die lediglich Details betrafen, diskussionslos an. In der Schlussabstimmung herrschte in beiden Kammern Einstimmigkeit (42 zu 0 Stimmen bzw. 187 zu 0 Stimmen). (Für die Kritik des Ständerates siehe auch die Debatte zum Jahresbericht der GPK-SR (11.004).)

Schärfere Informationsrechte der Aufsichtskommissionen (10.404)

Der Nationalrat folgte in der Herbstsession dem Beispiel des Ständerats und löste – in Folge einer parlamentarischen Initiative Rutschmann (svp, ZH) – seine Kommission für öffentliche Bauten auf. Die kleine Kammer hatte diesen Schritt bereits 2008 vollzogen.

Pa.Iv. zur Auflösung der Kommission für öffentliche Bauten (KöB) (09.429)

Auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission lehnte der Nationalrat mit 106 zu 56 Stimmen eine parlamentarische Initiative der SVP ab, welche die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der vorberatenden Kommissionen verlangte. Während Mörgeli (svp, ZH) argumentierte, dass die Bürgerinnen und Bürger damit das Verhalten der von ihnen Gewählten besser kontrollieren könnten, befürchtete eine Mehrheit der SPK davon negative Auswirkungen auf die Parlamentsarbeit. Insbesondere würde damit der Spielraum der Parlamentsmitglieder eingeschränkt und die Suche nach mehrheitsfähigen Kompromissen erschwert.

Veröffentlichung der Kommissionsprotokolle (Pa.Iv. 08.410)

Das Büro des Nationalrats beantragte mit einer parlamentarischen Initiative, die rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Versand von vertraulichen Kommissionsunterlagen zu schaffen. Diese Akten werden damit im Intranet für Berechtigte zugänglich. Beide Parlamentskammern hiessen die Neuerung in der Herbstsession gut. Damit sind rechtlich auch die wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung der von einer Motion Noser (fdp, ZH) (06.3313) geforderten vollständig elektronischen Führung aller schriftlichen Verhandlungsunterlagen sowohl in den Kommissionen als auch im Plenum geschaffen. Diese Motion fand zwar Anerkennung durch das Ratsbüro, wurde aber nicht überwiesen.

Elektronische Verfügbarkeit von Kommissionsunterlagen (06.436)

Bei der Untersuchung von politischen Affären in der Bundesverwaltung (z.B. Fall Bellasi, Kontakte zum früheren Regime in Südafrika) durch Delegationen der GPK hatte sich gezeigt, dass parallel dazu laufende administrativ- und personalrechtliche Untersuchungen zu Doppelspurigkeiten, Behinderungen und auch zu Fehlern in der Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit führen können. Die GPK-SR schlug deshalb mit einer parlamentarischen Initiative vor, in solchen Fällen den Arbeiten der Kommissionsdelegationen Priorität einzuräumen und ihnen das Recht zu erteilen, die administrativ- und personalrechtlichen Untersuchungen wenn nötig zu unterbrechen. Dies würde auch den bereits geltenden Regelungen für parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK) entsprechen. Der Bundesrat hatte keine grundsätzlichen Einwände gegen diese Vorschläge und das Parlament hiess sie gut. 

Parlamentarische Initiative zur Untersuchung von politischen Affären in der Bundesverwaltung (Vermeidung der Doppelspurigkeit) (03.460)