Die Bundesverwaltung sei heute ein Akteur mit viel Macht, begründete Thomas Burgherr (svp, AG) seinen Vorstoss für mehr Transparenz hinsichtlich Lobbying durch die Verwaltung. Sie könne nicht nur Prozesse anregen und steuern sowie dank Dossierkenntnis und Formulierungen von Gesetzen Politik beeinflussen, sondern sie habe Mittel und Instrumente, die es ihr auch erlaubten, ganz subtil Einfluss zu nehmen und so eigene Interessen durchzusetzen. Bundesbeamte hätten zwar eigentlich den Auftrag, Politiker zu unterstützen, sie würden aber Kampagnen führen und Einfluss auf die Meinungsbildung nehmen. Auch die Wissenschaft zeige – Burgherr nannte die Namen Wolf Linder und Kurt Eichenberger, ohne aber auf konkrete Studien zu verweisen –, dass die unpolitische Verwaltung eine Fiktion sei. Der Bundesrat müsse deshalb in einem Bericht aufzeigen, wo, wann und wie die Verwaltung politisch tätig sei. Justizministerin Karin Keller-Sutter, die den Bundesrat vertrat, begründete dessen Empfehlung zur Ablehnung des Postulats mit dem Vertrauen ins Parlament. Es sei sicher so, dass die Verwaltung mehr Einfluss habe als früher, weil dort auch einfach mehr Wissen vorhanden sei. Dies mache sich das Parlament ja aber auch bei parlamentarischen Initiativen selber zu Nutze, bei welchen der Bundesrat ja keinen Einfluss habe, weil das Parlament direkt mit Bundesbeamten zusammenarbeite. Sie habe bisher noch nie gehört, dass das Parlament mit dieser Zusammenarbeit nicht zufrieden gewesen sei. Sie denke auch, dass das Parlament genug mündig sei, zu beurteilen, ob und wann die Verwaltung Einfluss nehme, und entsprechend Gegensteuer zu geben. Einen wohl ziemlich aufwändigen Bericht der Regierung brauche es dazu deshalb nicht.
Dies schien auch die Mehrheit des Nationalrats so zu sehen, die mit 112 gegen 61 Stimmen (2 Enthaltungen) das Postulat Burgherr ablehnte.

Lobbying in der Verwaltung (Po. 17.3423)
Dossier: Lobbyisme au palais fédéral