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Im Februar schickte der Bundesrat den Entwurf für ein eidgenössisches Heilmittelgesetz in die Vernehmlassung. Mit dem neuen Gesetz soll die Heilmittelkontrolle in der ganzen Schweiz erstmals einheitlich geregelt werden. Die heutige Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) würde von einer gesamtschweizerischen Institution abgelöst, welche für die Zulassung und die Herstellungsbewilligung von Arzneimittel sowie für die nachträgliche Marktüberwachung von Heilmitteln zuständig wäre. Der bundesrätliche Vorschlag wurde recht gut aufgenommen. Einzelne Kantone kritisierten aber, die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen sei insbesondere in den Bereichen Herstellungskontrolle und Grosshandelsbewilligung unklar. Sturm gegen das neue Gesetz liefen hingegen die Naturärzte, Heilmittelhersteller und Drogisten im Kanton Appenzell-Ausserrhoden, welche um die Zukunft ihrer breit ausgebauten Alternativmedizin bangten.

Heilmittelgesetz (BRG 99.020)
Dossier: Loi fédérale sur les médicaments et les dispositifs médicaux (Loi sur les produits thérapeutiques, LPTh)

Mit einer Motion verlangte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates, beim Zeitungstransport künftig nur noch den abonnierten Lokal- und Regionalzeitungen Vorzugstarife zu gewähren, gleichzeitig diese Hilfe mit dem Einbezug der Subventionierung der Frühzustellung aber substantieller auszugestalten. Gerade das gegenteilige Ziel hatte im letzten Jahr der Nationalrat verfolgt, der per Postulat einen Vorzugstarif auch für rund 3000 Zeitungen forderte, die eine Auflage von weniger als 1000 Stück haben. Im Sinne des Bundesrats, der sich bereit zeigte, den gesamten Problembereich nochmals zu prüfen, überwies der Ständerat die Motion der KVF als Postulat.

Zeitungstransport Vorzugstarife

Das Bundesgericht unterstützte in einem Urteil das 1991 vom Bundesrat verfügte Schusswaffentragverbot für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien. In Zukunft wird der Bundesrat derartige Verbote auf das neue Waffengesetz abstützen können und sich nicht mehr auf die Generalklausel zur Wahrung der Interessen der Schweiz (Art. 102.8 BV) berufen müssen.

Schusswaffentragverbot für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien
Dossier: La loi fédérale sur les armes, les accessoires d'armes et les munitions (loi sur les armes)

Der Bundesrat erliess am 19. Februar eine Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung. Er hielt darin unter anderem fest, dass die angemessene Vertretung der Sprachgruppen nicht nur gesamthaft, sondern auch auf jeder Funktionsstufe und in den Leitungen der Bundesämter sowie, soweit möglich, hinunter bis auf Sektionsebene gewährleistet sein soll. Dabei sei eine Übervertretung der Angehörigen der lateinischen Sprachgemeinschaften im Verhältnis zur Bevölkerungszahl in Kauf zu nehmen. Für Comby (fdp, VS) waren diese Weisungen allerdings noch zu wenig verbindlich formuliert. Die Diskussion über seine Interpellation [97.3346] wurde auf später verschoben.

Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Initiatives pour les minorités linguistiques dans l'administration fédérale 1990-2000

Créée en début d'année sous l'égide de la DDC et de la Conférence des directeurs cantonaux de l'instruction publique, la "Fondation éducation et développement" s'est vue confier la tâche de davantage ancrer les questions relatives aux rapports Nord-Sud et à l'écologie dans l'éducation des écoliers suisses. Concrétisant une des recommandations formulées dans l'Agenda 21 du Sommet de la terre de Rio en 1992, cette nouvelle institution - qui sera dotée d'un budget annuel de 2,1 millions de francs - servira en premier lieu à améliorer la coordination des activités déjà existantes en la matière.

Fondation éducation et développement

Afin d'éviter que l'intérêt grandissant que porte l'industrie du ciment aux déchets en tant que combustible de substitution se traduise par une guerre des prix avec les exploitants des usines d'incinération, les deux parties se sont entendues sur une stratégie commune: Il a été prévu dans ce cadre que les UIOM continueront à éliminer les déchets ménagers en général, alors que les fours à ciment serviront d'incinérateurs pour les vieux pneus, les huiles usagées et les boues d'épuration. En revanche, aucun accord n'a pu être trouvé en ce qui concerne le vieux bois et les matières plastiques provenant de l'industrie et de l'artisanat.

Usines d'incinération des déchets spéciaux

Nachdem 1994 und 1995 bei vier Dramen um die Sonnentemplersekte 74 Menschen ums Leben gekommen waren, darunter auch eine gewisse Anzahl von in Genf ansässigen Personen, hatte die Genfer Regierung einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, um sich ein Bild über das Ausmass der Gefahr zu machen, die von zweideutigen religiösen Organisationen ausgeht. Nach Abschluss ihrer Untersuchung schlugen die Experten nicht weniger als 40 Massnahmen gegen die negativen Einflüsse sektenähnlicher Organisationen und Gruppierungen vor. Angeregt wurden unter anderem eine verstärkte Aufklärung über Sekten im allgemeinen sowie eine Verbesserung der Opferhilfe für Ausstiegswillige. Die Genfer Regierung leitete darauf dem Kantonsparlament zwei Standesinitiativen zu. Mit der einen Initiative soll ein Artikel ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, der die "Gehirnwäsche" von Menschen strafbar machen würde. Das zweite Begehren sieht vor, dass die Gründung und das Bestehen eines Vereins obligatorisch den Behörden gemeldet werden muss.

Sonnentemplersekte Genf Expertenbericht zwei Standesinitiativen

Lancée officiellement au mois de février par le conseiller fédéral Moritz Leuenberger, la campagne "La bourse pour la vie" des oeuvres d'entraide "Action de carême" et "Pain pour le prochain" a eu pour objectif de sensibiliser tout au long de l'année la population suisse à la nécessité de promouvoir un commerce équitable dans le cadre des échanges économiques pratiqués avec les pays du Sud. Préoccupées par les effets de la mondialisation et de la libéralisation sur les pays en développement, les deux associations oecuméniques ont dans ce cadre pu s'appuyer sur certaines expériences concrètes, à l'image de la gamme de produits mis en vente par la Fondation Max-Havelaar.

campagne "La bourse pour la vie"


Im Rahmen eines Projektes der Uno-Wirtschaftskommission befragte das Bundesamt für Statistik (BFS) zwischen Oktober 1994 und Mai 1995 rund 6000 Personen in der ganzen Schweiz zu ihrer familiären Situation. Die im Februar des Berichtsjahres vorgestellten Ergebnisse zeigten, dass sich die Familie im Laufe der letzten Jahrzehnte stark gewandelt hat. Verglichen mit der Generation der Jahrgänge 1945 bis 1949 verlassen die Frauen und Männer mit Jahrgang 1970 bis 1974 ihr Elternhaus relativ spät, was in Zusammenhang mit dem schwieriger gewordenen Berufseinstieg gestellt wurde. Während in der älteren Generation noch rund zwei Drittel der Paare ihr Zusammenleben mit der Ehe begannen, sind es bei den jüngeren nur mehr gerade ein Drittel. Oft wird deren Konkubinat erst dann durch Heirat beendet, wenn ein Kind erwünscht oder sogar schon unterwegs ist.

In den letzten Jahrzehnten wurden die Heirat und die Geburt des ersten Kindes immer mehr in spätere Lebensabschnitte verschoben. Bei den Frauen stieg das Durchschnittsalter bei der ersten Heirat zwischen 1970 und 1994 von 24,2 auf 27,8 Jahre, bei den Männern von 26,5 auf 30,1 Jahre. Der Anteil der Frauen, die ihr erstes Kind vor 30 Jahren bekommen, ist inzwischen auf 57% gesunken. Auch der Rückgang der Kinderzahl hält weiterhin an. Die 20- bis 34jährigen wünschten sich zwar nach wie vor zwei oder drei Kinder. Statistisch gesehen werden die 1960 geborenen Frauen im Mittel aber nur 1,75 Kinder zur Welt bringen. Dieses Auseinanderklaffen zwischen Kinderwunsch und effektiver Kinderzahl erklärten sich die Autoren der Studie vor allem damit, dass die Frauen heute zwischen Beruf und Familie hin und hergerissen sind. Obgleich die Institution der Ehe nach wie vor hohe Wertschätzung geniesst - nur gerade 10% bezeichneten sie als veraltet - vermag sie doch immer weniger ein stabiles Familienleben zu garantieren. Die Scheidungsrate tendierte 1994 bereits gegen 40%.

Rückgang der Kinderzahl Institution der Ehe nach wie vor hohe Wertschätzung Scheidungsrate gegen 40%

Mit einem Bundesgerichtsurteil wurde erneut der Frage nachgegangen, welchen Stellenwert das Territorialitätsprinzip im zweisprachigen Kanton Freiburg haben soll. Die Lausanner Richter unterstützen das Freiburger Verwaltungsgericht, welches einer deutschsprachigen Familie aus der heute zu gut 40% germanophonen Gemeinde Crissier ein rein auf Deutsch geführtes Gerichtsverfahren verweigert hatte. Das Bundesgericht befand, eine Gemeinde mit so geringer Einwohnerzahl wie Crissier (rund 500 Personen) könne erst nach mindestens zwei Jahrzehnten mit einer starken anderssprachigen Minderheit als echt zweisprachig bezeichnet werden.

Bundesgerichtsurteil Territorialitätsprinzip Freiburg

Im Vorjahr hatte der Bundesrat eine Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen vorgelegt, die in der Vernehmlassung im Grundsatz gut aufgenommen worden war. Für die Ausarbeitung der Detailvorlagen formierten sich im Februar acht Projektgruppen, in denen neben den Kantonen auch die Städte und Gemeinden Einsitz haben. Sie bearbeiten übergreifende Themen, wie neue Zusammenarbeitsformen zwischen Bund und Kantonen, interkantonale Zusammenarbeit und Finanzausgleich im engeren Sinn, und Fachthemen, wie Sozialpolitik, Bildung, Verkehr und Energie, Umwelt und Landwirtschaft sowie Wohnungswesen, Justiz und Sicherheit. Koordiniert wird die Projektarbeit durch das Leitorgan, das vom Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, Ulrich Gygi, präsidiert wird. An der Spitze der Projektorganisation steht das politische Steuerorgan, dem die Bundesratsmitglieder Villiger, Cotti und Dreifuss sowie die Regierungsräte Hanswalter Schmid (AR), Franz Marty (SZ) und Charles Favre (VD) angehören.

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)

Cinq ans après son lancement, le programme prioritaire de recherche sur l'environnement a fait l'objet d'un premier bilan portant sur la période 1992-1996. Durant ces quatre années, les CHF 39 millions qui ont été investis par la Confédération ont permis la réalisation de 120 projets ainsi que la publication d'environ 1'200 contributions réparties entre les sept modules thématiques retenus. Bien que les différents participants au programme se soient accordés à lui reconnaître la valeur d'exemple en matière de recherche interdisciplinaire, plusieurs intervenants ont cependant regretté que celui-ci ne soit pas davantage calqué sur la recherche appliquée. Quant aux résultats obtenus jusqu'ici, ils tendent à démontrer que la Suisse est encore loin de se conformer au principe du développement durable.

Programme de recherche consacré à l'environnement

In Erfüllung einer FDP-Motion von 1996 beantragte der Zürcher Regierungsrat dem Kantonsrat, der Bundesversammlung eine Standesinitiative zur Legalisierung von Cannabis und Marihuana einzureichen. Begleitend dazu müssten - ähnlich wie bei Alkohol - eine Qualitätskontrolle, der staatliche oder staatlich-kontrollierte Vertrieb sowie geeignete Jugendschutzmassnahmen angeordnet werden. Das Parlament des Kantons Basel-Landschaft stimmte ebenfalls einer analogen Standesinitiative zu.

Standesinitiative zur Legalisierung von Cannabis und Marihuana

Zu Jahresbeginn gab vor allem die Ende 1996 vom abtretenden Bundespräsidenten Delamuraz in einem Zeitungsinterview gemachte Aussage, die von den jüdischen Organisationen geforderten Globalzahlungen kämen einer Lösegelderpressung gleich, zu reden. Jüdische Organisationen aus den USA drohten mit Boykottmassnahmen, falls sich der Bundesrat nicht innert Monatsfrist von diesen Worten distanziere, die als an Antisemitismus grenzend und diesen fördernd bezeichnet wurden. Der Bundesrat ging auf diese Begehren nicht ein und rief alle beteiligten Stellen zur Fortsetzung des Dialogs auf. Die SP und die Grünen kritisierten Delamuraz ebenfalls, weil seine Aussagen geeignet seien, antisemitische Stimmungen hervorzurufen, und verlangten vom Gesamtbundesrat, sich von Delamuraz' Worten zu distanzieren. Später verabschiedete der SP-Vorstand gar eine Resolution, worin er Delamuraz zum Rücktritt aufforderte; die SP-Fraktion entschied jedoch, sich dieser Forderung nicht anzuschliessen. Bundesrat Delamuraz selbst nahm seine Worte nicht zurück, sondern äusserte zuerst sein Bedauern darüber, dass seine Äusserungen falsch verstanden worden seien; später ergänzte er noch, dass er seine kritisierte Aussage aufgrund von unpräzisen Informationen gemacht habe. Als Reaktion auf die Äusserungen von Delamuraz lancierten Personen aus der politischen Linken und der Kultur ein Manifest, worin sie den Bundesrat unter anderem aufforderten, aktiv gegen jegliche antisemitische Tendenzen zu kämpfen.

Delamuraz

Im Waadtland trat Jacques Martin (fdp) aus gesundheitlichen Gründen zurück. Im ersten Wahlgang, bei dem die Stimmbeteiligung erstmals bei einer Waadtländer Regierungswahl weniger als 20% betrug, erreichte keiner der vier Kandidaten das absolute Mehr. Der Kandidatin der FDP, Jacqueline Maurer, fehlten zwar nur gerade knapp 300 Stimmen, trotzdem wurde die Tatsache, dass die einst so mächtige bürgerliche Entente nicht einmal mehr imstande ist, ihren dritten Sitz im ersten Wahlgang zu verteidigen, als Zeichen gewertet, dass sie ihre Krise noch nicht überwunden hat. Während Liberale und CVP die FDP-Kandidatin unterstützten, verzichtete die SVP auf eine Wahlempfehlung. Der SP-Kandidat Pierre-Yves Maillard erreichte 38,2% der Stimmen, während Anne-Catherine Lyon von der Renaissance Suisse Europe überraschende 9% der Stimmen holte. Der Kandidat der Liste jeune, Serge Rullier, landete weit abgeschlagen. Im zweiten Wahlgang kam es, nachdem sich Lyon und Rullier zurückgezogen hatten, zu einer Stichwahl. Jacqueline Maurer, die dieses Mal auch von der SVP unterstützt wurde, erreichte 56,4% der Stimmen und konnte als erste Frau in den Waadtländer Staatsrat einziehen. Der SP-Kandidat Maillard, der von den Grünen und der Renaissance Suisse Europe unterstützt wurde, hatte mit 43,3% der Stimmen das Nachsehen.

Ersatzwahl Staatsrat Waadt 1997
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1997
Dossier: Elections cantonales - Vaud

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) gab der Tätigkeit der Treuhandfirmen, welche das von Paul A. Volcker präsidierte unabhängige Komitee zur Abklärung von nachrichtenlosen Vermögen bei Schweizer Banken eingesetzt hatte, eine klare rechtliche Grundlage. Sie beschloss, diese Kontrollen als ausserordentliche Revision zu deklarieren. Damit erhielten diese Firmen freien Zugang zu allen relevanten Akten, sind aber dem Bankgeheimnis unterstellt. Die EBK sicherte sich damit selbst Zugang zu den Revisionsberichten und kann bei nichtkooperativen Banken die Aktenoffenlegung erzwingen.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Comptes dormants des victimes nazies dans les banques suisses

Auf den 1. Februar wurde der erste Teil des neuen Börsengesetzes mit den dazugehörenden Verordnungen in Kraft gesetzt. Es handelte sich dabei um die kaum umstrittenen Bestimmungen über die Ablösung der kantonalen Vorschriften über den Effektenhandel durch eidgenössische Bestimmungen. Den zweiten Teil, welcher die Vorschriften über öffentliche Kaufangebote und die Offenlegungspflicht für Beteiligungen enthält, setzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1998 in Kraft.

Börsengesetz

Anfang Februar gab Peter Bodenmann überraschend seinen Rücktritt als Parteipräsident bekannt, um für den Walliser Regierungsrat zu kandidieren. In einer selbstkritischen Analyse seiner siebenjährigen Amtszeit bilanzierte Bodenmann, dass die SP zwar zur stärksten Partei geworden sei. Es sei ihr aber nicht gelungen, die Menschen am Rande der Gesellschaft, die Arbeiter und Angestellten mit tiefen Einkommen politisch zu bewegen. Weiter habe sie es verpasst, lebendige Strukturen zu schaffen, in denen die kommende Generation ihre politischen Erfahrungen «im notwendigen Widerspruch zu den herrschenden Zuständen» formen könne; die alt-68er hätten sich von der Parteipolitik weitgehend verabschiedet. Das traditionelle Bündnis zwischen der Linken und den Kulturschaffenden müsse wieder enger geknüpft werden, und das Land benötige dringend ein attraktives linkes Massenblatt.

Rücktritt und Analyse Bodenmanns der SP während seiner Amtszeit

An einer Delegiertenversammlung zur Zukunft des Sozialstaats wurde der Parteivorstand beauftragt, eine Volksinitiative für ein existenzsicherndes Grundeinkommen auszuarbeiten. Damit reagierte die GPS einerseits auf eine im Berichtsjahr erschienene Armutsstudie, andererseits auf die zunehmende Überforderung der Städte mit ihren Fürsorgeleistungen. Die Existenzsicherung müsse von der Erwerbsarbeit abgekoppelt und als Bundesaufgabe etabliert werden. Als zusätzliche Finanzierungsquelle wurde eine eidgenössische Schenkungs- und Erbschaftssteuer vorgeschlagen. Die Delegierten beschlossen ferner, die Volksinitiative zur «gerechten Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit» der Gesellschaft für gerechte Arbeitsverteilung aktiv zu unterstützen.

Delegiertenversammlung der GP zur Zukunft des Sozialstaat

Auf Antrag der Freien Grünen Baselbiet verabschiedeten die Grünen eine Resolution gegen Gentech-Lebensmittel und riefen zum Kaufboykott von Nestlé-Produkten auf, solange diese nicht explizit auf die Lancierung von genmanipulierten Lebensmitteln verzichtet.

GP ruft zum Kaufboykott von Nestlé-Produkten auf

L'UE ayant accepté en décembre 1996 de reconnaître à la Confédération le droit de substituer à la limite des 28 tonnes des mesures fiscales à même de promouvoir le transfert du trafic routier sur le rail, la Suisse se devait de préciser le montant maximal qu'elle entendait percevoir. Ceci fut fait à la fin janvier lorsque le Conseil fédéral proposa le montant de CHF 600, valable dès 2005 pour un 40 tonnes parcourant l'axe Bâle-Chiasso et comprenant tant la nouvelle taxe poids lourd (CHF 360) que la redevance alpine (CHF 200). Ayant à l'esprit une taxation ne dépassant pas les CHF 340, la Commission européenne, puis les ministres des transports des pays membres rejetèrent très sèchement la proposition helvétique, jugée prohibitive et ne diminuant en rien le trafic de détournement par l'Autriche et la France. A cette critique le conseiller fédéral M. Leuenberger répondit que les montants proposés par la Suisse étaient tout à fait semblables, voire inférieurs à ceux valables actuellement sur les axes du Brenner (A) et du Mont Blanc (F), si l'on prenait en compte notamment les péages autoroutiers des pays européens ainsi que les frais d'exploitation plus élevés sur ces axes.
Sur les deux autres principaux points d'achoppement du dossier – à savoir la possibilité pour un certain nombre de 40 tonnes de traverser la Suisse dès l'entrée en vigueur de l'accord et l'accès illimité aux villes du Plateau – l'Union européenne a également demandé à la Suisse de revoir sa copie. Acceptant certes de fondre ensemble les deux requêtes, l'UE a plus particulièrement demandé qu'un contingent de 100'000 poids lourds - et non uniquement les 30'000 proposés par le gouvernement helvétique et prévus d'ores et déjà par l'accord sur le transit – soit dès 1999 autorisé à circuler librement sur territoire suisse (trafic bilatéral et trafic de transit), ce chiffre devant être porté à 200'000 en 2000 et à 350'000 en 2001.

Signalons qu'en ce qui concerne l'exigence européenne de lever l'interdiction de circuler la nuit, le conseil fédéral a proposé, dans le cadre de la révision de l'ordonnance sur les règles de circulation routière, de raccourcir d'une heure la durée de l'interdiction. Devant l'écho plutôt négatif rencontré lors de la procédure de consultation, le gouvernement a toutefois préféré faire marche arrière. La plupart des milieux consultés, à l'exception du PRD et des milieux économiques, ont en effet relevé qu'il était inopportun de faire cette concession sans contrepartie européenne. La nouvelle ordonnance prévoit quand même d'assouplir les conditions prévalant pour les denrées périssables: celles-ci pourront être transportées nuitamment toute l'année. Notons également que le conseil fédéral a élargi de 10 à 30 kilomètres le rayon des zones autour des gares de transbordement au sein desquelles les 40 tonnes sont autorisés à acheminer leur chargement.

Accord sur les transports terrestres et Accord sur le transport aérien (Accords bilatéraux I & mesures d’accompagnement; MCF 99.028-3 & 99.028-7 & 99.028-9)
Dossier: La Communauté Européenne et le problème du transit par la Suisse
Dossier: Les accords bilatéraux I et les négociations sectorielles avec l’UE 1993 depuis 1998

Am 14. Januar gab die Schweizerische Bankgesellschaft bekannt, dass ihr Archivar irrtümlicherweise und entgegen bankinterner Weisungen Bankdokumente aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zur Zerstörung freigegeben hatte. Aufgedeckt worden war die Aktenvernichtung von Christoph Meili, einem Angestellten einer Bewachungsfirma, welcher diese Dokumente im Shredderraum am Hauptsitz der Bank entdeckt hatte. Die ihm am brisantesten erscheinenden Papiere hatte er mitgenommen und der Israelitischen Kultusgemeinde Zürich (und teilweise auch einer Journalistin) übergeben, welche sie an die Bezirksanwaltschaft Zürich weiterleitete. Die sichergestellten Dokumente stammten von der 1945 von der Bankgesellschaft übernommenen Eidgenössischen Bank und bezogen sich nicht auf Vermögenswerte von Kunden. Ein Teil handelte von Geschäftsvorgängen vor 1930; brisanter erschienen jene, welche sich auf die Verwaltung von Liegenschaften in Berlin während der dreissiger Jahre bezogen. Sollte es sich dabei um Liegenschaften handeln, welche die Bank aufgrund von Zwangsversteigerungen infolge der deutschen Rassengesetze erworben hat, wäre ihre Vernichtung gemäss dem im Vorjahr verabschiedeten Beschluss zur Aufarbeitung der Schweizer Geschichte während der dreissiger und vierziger Jahre unzulässig gewesen. Der Vorsitzende der Historiker–Kommission, Jean–François Bergier, richtete in der Folge einen Appell an alle Finanz– und Industriefirmen, das Aktenvernichtungsverbot bis zum Abschluss der Untersuchungen extensiv zu interpretieren. Dieses erstrecke sich auf sämtliche Dokumente zu Finanz– und Handelsgeschäften mit dem Ausland für den Zeitraum 1920 bis 1950.

Folgen der Ausübung des Melderechts Christoph Meili (Pa.Iv. 97.420)
Dossier: Comptes dormants des victimes nazies dans les banques suisses

Bereits in seiner Stellungnahme zur Volksabstimmung vom 1. Dezember 1996, in welcher das revidierte Arbeitsgesetz mit 67% der Stimmen abgelehnt wurde, hatte der Bundesrat klar gemacht, dass er eine Modernisierung des Arbeitsgesetzes im Interesse der Wirtschaft nach wie vor als notwendig und zeitlich dringend erachte, weshalb sich eine rasche Wiederaufnahme der Revisionsarbeiten aufdränge. Die Sozialpartner äusserten sich positiv zu den Absichten des Bundesrates. Ein Ausschuss der Eidg. Arbeitskommission, bestehend aus Vertretern der Sozialpartner, der Kantone, der Wissenschaft, der Frauenorganisationen sowie des BIGA, welches die Arbeiten auch leitete, erhielt den Auftrag, in Anlehnung an den ursprünglichen Entwurf, aber unter klarer Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses Lösungsvorschläge für eine Neuauflage der Revision zu erarbeiten.

Zweiter Anlauf, Parlamentarische Initiatitive SGK (BRG 97.447)
Dossier: Révision de la loi sur le travail (LTr)

Anfang Jahr gab der Bundesrat den weiteren Fahrplan der Rückführungen nach Bosnien bekannt. Seiner Ansicht nach hatte sich die Menschenrechtslage gegenüber dem Vorjahr weiter entspannt, weshalb sich ein Aufschub der Reise nicht mehr aufdränge. Für Alleinstehende und Ehepaare ohne Kinder - rund 8000 Personen - blieb es beim bereits festgesetzten Datum von Ende April. Aus Rücksicht auf die Aufnahmekapazitäten und die Belastung der Vollzugsbehörden wurde die Ausreisefrist für Familien mit Kindern und für nicht begleitete Minderjährige bis Ende April 1998 verlängert. Für die Förderung der freiwilligen Rückkehr bewilligte der Bundesrat zusätzliche 26 Mio Fr., da durch die grosse Nachfrage die Mittel früher als geplant ausgeschöpft worden waren.

weiteren Fahrplan der Rückführungen nach Bosnien Alleinstehende und Ehepaare ohne Kinder Ende April