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Das im Vorjahr präsentierte neue Binnenmarktgesetz wurde noch im Berichtsjahr angenommen. Obwohl der Grundsatz des Abbaus von Handels- und Mobilitätsschranken zwischen den Kantonen an sich unbestritten war, beantragte im Nationalrat eine aus rechtsbürgerlichen Parlamentariern gebildete Kommissionsminderheit Nichteintreten. Sie hielten das Gesetz für staatspolitisch bedenklich, weil es die Kompetenzen der Kantone tangiere, und zudem für überflüssig, weil die Kantone in der Zwischenzeit die wichtigsten Liberalisierungsschritte vollzogen und in Konkordaten verallgemeinert hätten. Sie wurden von den Fraktionen der SVP und der FP sowie einer FDP-Minderheit unterstützt, unterlagen aber mit 110:28 Stimmen. In der Detailberatung stimmte eine knappe, aus einer Koalition von Linken und Gewerbevertretern gebildete Mehrheit dem Antrag des Liberalen Eymann (BS) zu, dass es bei öffentlichen Aufträgen zulässig sein soll, bei der Erbringung von Leistungen die Einhaltung der ortsüblichen Arbeitsbedingungen zu verlangen. Diese Barriere gegen ein mögliches Sozialdumping, welche der in der EU diskutierten Entsenderichtlinie entspricht, wurde von der kleinen Kammer mit dem Argument gestrichen, dass dies eine Benachteiligung von Anbietern aus wirtschaftlichen Randgebieten darstellen würde, welche ihre Standortnachteile mit niedrigeren Löhnen kompensieren müssen. Der Nationalrat schloss sich in der Differenzbereinigung gegen den Widerstand der SP und der GP mit 81:49 Stimmen diesem Entscheid an. Auf Antrag von Ständerat Zimmerli (svp, BE) nahm das Parlament zudem die Bestimmung auf, dass die Kantone eine von der Verwaltung unabhängige Instanz schaffen müssen, welche Rekurse gegen die Vergabe von Aufträgen behandelt. In der Schlussabstimmung über das neue Gesetz gab es im Nationalrat zwei und im Ständerat eine Gegenstimme.

Beseitigung kantonaler Wettbewerbsschranken Vernehmlassung
Dossier: Marché public

Als dritten Schwerpunkt der Liberalisierung des Binnenmarktes neben der Kartellgesetzrevision und dem Binnenmarktgesetz legte der Bundesrat im Februar den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse vor. Technische Handelshemmnisse bedeuten eine Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs im internationalen Warenverkehr, insbesondere durch unterschiedliche technische Anforderungen an die Produkte, divergierende Messverfahren sowie Nichtanerkennung von ausländischen Produkteprüfungen und -zulassungen. Soweit die angestrebten Vereinheitlichungs- und Deregulierungsmassnahmen in den Kompetenzbereich des Bundesrates fallen, hatte er bereits im Anschluss an die EWR-Abstimmung von Ende 1992 ein erstes Aktionspaket verabschiedet. Das Parlament genehmigte die Vorlage noch in der Herbstsession.

Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse
Dossier: Loi sur les cartels

Der Nationalrat überwies mit dem Einverständnis des Bundesrats eine Motion David (cvp, SG) für die reibungslose Zulassung von im Ausland (namentlich EU, USA und Japan) erworbenen Motorfahrzeugen (sogenannte Parallelimporte). Konkret verlangt die Motion eine sofortige Änderung von Art. 12 des Strassenverkehrsgesetzes. Auch die Kartellkommission kritisierte die wettbewerbsbehindernde Auswirkung der vorgeschlagenen neuen Homologisierungsverordnung.

Parallelimporte
Dossier: Loi sur les cartels

Seit der Revision des Aktienrechts im Jahr 1991 und der damit verbundenen Heraufsetzung des für die Gründung einer AG erforderlichen Mindestkapitals hat die in der Schweiz bisher nur wenig verbreitete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einen starken Aufschwung erlebt. Ihr Bestand hat sich von 1991 bis Ende 1995 von rund 2'500 auf über 10'000 erhöht. Bundesrat Koller kündigte an, dass er noch vor Jahresende eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs für die Revision der rechtlichen Bestimmungen über die GmbH beauftragen wolle.

Revision GmbH- und Revisionsrecht (BRG 01.082)
Dossier: Loi relative aux sociétés anonymes et SARL

Le Conseil national a transmis comme postulat une motion Epiney (pdc, VS) (Mo. 95.3141) invitant le Conseil fédéral à proposer, dans le cadre de la révision de la loi sur l'utilisation des forces hydrauliques (LFH), certaines modifications en vue de valoriser l'énergie hydro-électrique. En optant pour la forme moins contraignante du postulat, la Chambre du peuple a ainsi suivi la proposition du Conseil fédéral qui a tenu à rappeler que les demandes du motionnaire seraient de toute façon traitées dans le cadre de la révision partielle de la LFH en cours.

Révision de la loi sur l'utilisation des forces hydrauliques (LFH) (MCF 95.059)

La seule divergence importante entre les deux chambres a concerné la possibilité pour le gouvernement d'adapter tous les cinq ans les amendes au renchérissement. Sur proposition d'une minorité bourgeoise de sa commission et contrairement à la petite Chambre qui avait approuvé sur ce point le projet du gouvernement, le Conseil national n'a pas voulu que les augmentations éventuelles à venir échappent au parlement. Le Conseil des Etats s'est rallié, lors d'une seconde lecture, à cette décision.

Änderung der Ordnungsbussen im Strassenverkehr (BRG 93.073)
Dossier: Modification de la loi fédérale sur les amendes d'ordre infligées aux usagers de la route (LAO) 1991-1995

Beide Räte stimmten im Berichtsjahr einer Mini-Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu und damit jenen Massnahmen, die vom ursprünglich umfassenderen Revisionspaket Anschlussprogramm „Bodenrecht und Raumplanung“ nach dem Widerstand bürgerlicher Kreise noch übrig geblieben waren: das Recht auf Privaterschliessung sowie Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens. Das Recht auf Privaterschliessung, wenn Gemeinden Bauzonen nicht fristgerecht erschliessen, gab in beiden Räten kaum zur Diskussion Anlass. Zu gewichtigen Differenzen kam es aber bei den Massnahmen zur Beschleunigung und Koordination des kantonalen Baubewilligungsverfahrens. Der Ständerat als Erstrat wies auf die laufenden Bemühungen der meisten Kantone in diesem Bereich hin und lehnte es deshalb zumindest vorläufig ab, diese zu verpflichten, für alle Verfahren zur Errichtung oder Änderung von Bauten und Anlagen Fristen zu setzen. Ebenso sprach er sich zu diesem Zeitpunkt gegen Minimalanforderungen für die Koordination der verschiedenen Bewilligungen aus. Stattdessen überwies der Ständerat eine Motion seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) (94.3481), die vom Bundesrat verlangte, mit gutem Beispiel voranzugehen und bis Ende 1996 eine Vorlage über die Koordination der Bewilligungsverfahren für bodenbezogene Projekte vorzulegen, welche in die Zuständigkeit des Bundes fallen. In der Sommersession sprach sich der Nationalrat mit 93 zu 23 Stimmen aber für verbindliche Verfahrensfristen und für obligatorische Koordinationsvorschriften aus. Ein Minderheitsantrag Strahm (sp, BE), der sich der Motion des Ständerates anschloss, wurde abgelehnt. Auch ein Antrag der rot-grünen Ratsminderheit, das dünne Revisionspaket zurückzuweisen und dem Rat wieder mit dem ursprünglich enthaltenen Vorkaufsrecht sowie der Pflicht zur Preisveröffentlichung vorzulegen, scheiterte. In der Herbstsession warf dann auch die kleine Kammer ihre föderalistischen Bedenken über Bord und schwenkte auf den bundesrätlichen Entwurf ein. Neben der Verpflichtung der Kantone, für sämtliche Verfahren Fristen zu setzen und Minimalanforderungen des Bundes für die Koordination der verschiedenen Verfahren und Verfügungen zu folgen, sieht die Revision des RPG auch eine Vereinheitlichung beim Beschwerdeweg vor. So soll neu eine einzige einheitliche Rechtsmittelinstanz von Bundesrechts wegen vorgeschrieben werden.

Der Ständerat bestand in der Herbstsession auf der Überweisung des Herzstücks der Motion seiner Urek-Kommission (95.3372), die dem Bundesrat den Auftrag erteilt, bis spätestens 1996 eine Vorlage über die Koordination der Bewilligungsverfahren der in die Bundeszuständigkeit fallenden bodenbezogenen Projekte (Koordinationsgesetz) - es geht vor allem um wichtige Grossprojekte - vorzulegen. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die Motion entgegenzunehmen, wobei er auf ein gewisses Zeitproblem aufmerksam machte. Als Zweitrat überwies auch der Nationalrat die Motion diskussionslos.

BRG 94.054: Teilrevision des RPG (Recht auf Privaterschliessung und Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren)

Mit einer Motion forderte von Felten (sp, BS), im Rahmen des Vormundschaftsrechts Bestimmungen zum Schutz der Rechte der psychisch Kranken zu erlassen, damit insbesondere für unfreiwillig in eine Klinik eingewiesene Personen die Einhaltung des Grundsatzes, wonach jede medizinische Behandlung der Einwilligung des Patienten bedarf, gesichert sei. Der Bundesrat verwies darauf, dass auch die von einem fürsorgerischen Freiheitsentzug betroffenen Personen aufgrund der heutigen Gesetzeslage nicht völlig rechtlos sind. Die Frage werde zudem in der anstehenden Gesamtrevision des Familienrechts sowie in der zur Diskussion stehenden Revision des Betäubungsmittelgesetzes angegangen. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss als Postulat verabschiedet.

Schutz der Rechte von psychisch Kranken (Mo. 95.3315)

Mit einer Motion wollte Nationalrat Bischof (sd, ZH) den Bundesrat beauftragen, ein Datenerfassungssystem einzurichten, damit präzise diagnostische Kriterien für die Ermittlung einer Medikamentenabhängigkeit erarbeitet werden können. Da der Bundesrat ausführte, das BAG habe bereits die Absicht, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben, wurde auf seinen Antrag der Vorstoss lediglich als Postulat überwiesen.

Motion für präzise diagnostische Kriterien zur Ermittlung der Medikamentenabhängigkeit (Mo. 95.3038)

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat Zisyadis (pda, VD) (Pa.Iv. 94.418), dass ein gesamtschweizerisches Sozialbudget erstellt wird, welches Auskunft über sämtliche Tätigkeiten der Sozialpolitik gibt und alle diesbezüglichen Leistungen und ihre Kosten sowie deren Finanzierung erfasst. Die vorberatende Kommission war zwar ebenfalls der Ansicht, dass statistisch abgesicherte Sozialdaten als Planungsinstrument und Entscheidungsgrundlage unentbehrlich zur Erhöhung der Effizienz und zur Schaffung eines lückenlosen und flexiblen Systems der sozialen Sicherheit sind. Sie befand aber, es sei unangemessen, diese Frage, die sich im Grunde auf die Ausgestaltung des Jahresprogramms des Bundesamtes für Statistik bezieht, mit dem Mittel der parlamentarischen Initiative auf dem Gesetzesweg zu regeln. Sie beantragte hingegen, dem Bundesrat solle mit einem Postulat zur Kenntnis gebracht werden, dass das Parlament die Erstellung eines Sozialbudgets für notwendig und wichtig erachtet; dazu gehört auch die Schliessung noch bestehender statistischer Datenlücken. Der Initiant war mit diesem Vorgehen einverstanden und zog seinen Vorstoss zurück, worauf das Postulat stillschweigend überwiesen wurde.

parlamentarischen Initiative gesamtschweizerisches Sozialbudget Postulat

Nationalrat Theubet (cvp, JU) machte in einem überwiesenen Postulat die Anregung, bei Personen, die von Familienangehörigen betreut werden und sowohl EL wie Hilflosenentschädigung beziehen, die Hälfte der Entschädigung pauschal an die pflegenden Familienmitglieder auszurichten, selbst wenn die Voraussetzung einer Erwerbseinbusse aufgrund der Betreuung nicht erfüllt ist.

Postulat Hälfte der Entschädigung pauschal an die pflegenden Familienmitglieder auszurichten

In der Januarsession bemängelte Ständerat Frick (cvp, SZ) mit einer Motion, dass die 1990 getroffene Regelung, wonach die AHV die von Belgien verweigerten Rentenansprüche von Auslandschweizern aus den ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi übernimmt (Mo. 94.3445), in rund 30 Härtefällen an der zu starr festgesetzten Altersgrenze gescheitert sei, weshalb er vom Bundesrat die Vorlage eines abgeänderten Bundesbeschlusses verlangte. Da dieser zusagte, die Angelegenheit noch einmal eingehend prüfen zu wollen, erklärte sich der Motionär mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Die Landesregierung hielt Wort und leitete dem Parlament bereits im Mai die entsprechenden Bundesbeschlüsse zu, welche von beiden Kammern praktisch einstimmig angenommen wurden.

Bundesbeschluss Sozialversicherungsansprüche der Schweizer der ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi (90.097)

Der Nationalrat erteilte der Schaffung eines Bundesamtes für Familienfragen eine recht deutliche Absage. Mit 74 zu 50 Stimmen beschloss er, einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Dünki (evp, ZH) keine Folge zu geben. Der Rat folgte dabei den Ausführungen seiner Kommission, wonach diese Funktion durch die im Bundesamt für Sozialversicherung angesiedelte Zentralstelle für Familienfragen wahrgenommen werde. Eine Verstärkung dieser personell sehr gering dotierten Stelle wäre zwar wünschenswert, angesichts der finanzpolitischen Situation aber unrealistisch. In Umsetzung eines alten Postulates familienpolitischer Organisationen setzte der Bundesrat Ende Jahr aber eine 17-köpfige ausserparlamentarische Kommission für Familienfragen als beratendes Organ des EDI ein.

Bundesamtes für Familienfragen deutliche Absage Kommission für Familienfragen

1994 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Bundesgerichtsentscheid gerügt, mit welchem einem Mann, der den Familiennamen seiner Frau führt, das Recht verwehrt wurde, den Namen, den er vor der Trauung trug, dem Familiennamen voranzustellen. Bei seinem Entscheid hatte sich das Bundesgericht auf den Willen des Gesetzgebers berufen, der bei der Revision des Eherechts der Achtung der Einheit des Familiennamens Priorität und nur für die Ehefrau eine Ausnahme gestattet hatte. Der damals von der Schweiz formulierte Vorbehalt zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist aber nach Meinung des Europäischen Gerichtshofes mit der in Gleichstellungsfragen offenen Auslegung der Konvention nicht vereinbar.

Der Bundesrat hatte auf die Rüge aus Strassburg mit einer Änderung der Zivilstandsverordnung reagiert und bestimmt, dass dem Mann die gleiche Möglichkeit wie der Frau zugestanden wird, allerdings nur, wenn beide Brautleute vor der Eheschliessung ein entsprechendes Gesuch stellen, während für die Frau nach wie vor die Erklärung genügt, sie wünsche nach ihrer Verheiratung ihren bisherigen Namen dem Familiennamen voranzustellen. Nicht die durch diese Regelung letztlich nach wie vor bestehende Ungleichbehandlung, sondern der Umstand, dass der Bundesrat in Umgehung der geltenden Normenhierarchie direkt eine Verordnung angepasst hatte, ohne dem Parlament eine diesbezügliche Gesetzesänderung vorzulegen, bewog Nationalrätin Sandoz (lp, VD) zu einer parlamentarischen Initiative, welche verlangt, dass die Bestimmungen des ZGB über den Familiennamen der Ehegatten so geändert werden, dass die Gleichstellung von Mann und Frau gewährleistet wird. Allerdings führt der Text der Initiative nicht aus, in welcher Form die Gleichstellung sicherzustellen sei. Der Nationalrat folgte den Erwägungen seiner Rechtskommission, wonach eine politisch so heikle Frage nicht allein auf dem Verordnungsweg hätte geregelt werden dürfen, und nahm die Initiative stillschweigend an.

Änderung des Namensrechts (Pa.Iv. 94.434)
Dossier: Égalité entre les femmes et les hommes dans le droit du nom

Gegen den Willen des Bundesrates, der dafür keine Mittel freigeben wollte, überwies der Nationalrat ein Postulat Gross (sp, ZH), das die Regierung ersucht, eine Analyse in Auftrag zu geben, welche den Einfluss des Einsatzes von finanziellen Mitteln auf die Meinungsbildung bei Volksabstimmungen erforscht.

Einfluss des Einsatzes von finanziellen Mitteln auf die Meinungsbildung

Mit einer Motion kritisierten Parlamentarier aus der Westschweiz einmal mehr die Tatsache, dass ihre Region bei Bundesaufträgen nicht entsprechend der Bevölkerungszahl berücksichtigt wird. Eine von 87 Nationalräten unterzeichnete Motion Zwahlen (cvp, BE) verlangte in einem ersten Teil, die Gründe für diese nichtrepräsentative Auftragserteilung untersuchen zu lassen und dabei auch die Verteilung der Aufträge nach Produktionsstandorten für Unterlieferanten zu berücksichtigen. In einem zweiten Teil forderte die Motion Massnahmen für eine bevölkerungsproportionale Verteilung der Bundesaufträge. Der Nationalrat stimmte dem ersten Teil zu, lehnte jedoch den zweiten mit 66:63 Stimmen ab. Der Ständerat war mit dem ersten Teil ebenfalls einverstanden, kam aber zum Schluss, dass ein Postulat das korrekte Instrument sei, um den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichts zu beauftragen. Zwei im Nationalrat anlässlich der gleichen Debatte behandelten Postulate des Freisinnigen Pini (TI), die eine Bevorzugung schweizerischer Steinproduzenten resp. von schlecht ausgelasteten schweizerischen Betrieben auch bei ungünstigeren Offerten verlangten, wurden relativ deutlich abgelehnt.

Westschweiz bei Bundesaufträgen nicht entsprechend der Bevölkerungszahl berücksichtigt Bevorzugung schweizerischer
Dossier: Marché public

Beide Räte überwiesen eine Motion Cottier (cvp, FR) (Mo. 93.3642), die verlangt, dass die Schweiz durch die Beseitigung der steuerrechtlichen Hindernisse für international tätige Unternehmen wieder attraktiver wird. Der Motionär forderte den Bundesrat dazu auf, sicherzustellen, dass der konzerninterne, grenzüberschreitende Austausch von Beteiligungen ohne steuerliche Folgen, d.h. ohne Besteuerung der stillen Reserven, möglich wird. Der Bundesrat und eine Ratsminderheit, die den Antrag nur in Form eines Postulats entgegennehmen wollten, warnten davor, dass damit Schweizer Steuersubstrat in Milliardenhöhe unwiderruflich über die Grenze verschwinde.

Motion Cottier: Beseitigung von steuerlichen Hindernissen

Institutionelle Massnahmen gegen die Staatsverschuldung und eine Erweiterung von Art. 42bis BV forderte auch eine parlamentarische Initiative Bührer (fdp, SH) (Pa.Iv. 94.422), wonach das Wachstum der Ausgaben das mittelfristige Wachstum des Bruttoinlandprodukts nicht übersteigen dürfe. Zudem seien die Bundesausgaben innert zehn Jahren so zu verringern, dass die Bundesstaatsquote von heute 11,8 auf 10% sinke. Der Initiative wurde vom Nationalrat mit 63 zu 55 Stimmen Folge gegeben. Auch eine Motion der LdU/EVP-Fraktion «Stopp der Defizitwirtschaft» (Mo. 94.3282), wonach die Ausgaben des Bundes prozentual nicht stärker ansteigen dürfen als das Bruttoinlandprodukt im Durchschnitt der letzten vier Jahre und ansonsten Mehreinnahmen vorzuschlagen seien, wurde vom Nationalrat mit 65 zu 34 Stimmen überwiesen. Der Ständerat als Zweitrat folgte aber dem Bundesrat, der vor einer zu grossen Einschränkung warnte, und überwies die Motion nur als Postulat.

Pa.Iv. Bührer zur Beschränkung des Ausgabenwachstums

Eine Motion der liberalen Fraktion (Mo. 94.3559), die zu Beginn jeder Session eine Übersicht über alle neuen Stellen und Ausgaben forderte, die mit den traktandierten Geschäften in Zusammenhang stehen, wurde gegen den Willen von Bundesrat Stich von beiden Räten überwiesen. Eine weitere Motion der Liberalen (Mo. 93.3580), die den Bundesrat aufforderte, im Voranschlag 1995 für jede einzelne Rubrik die gesetzlichen oder verfassungsmässigen Grundlagen anzugeben und alle Ausgaben zu streichen, die einer derartigen Grundlage entbehren, war zum Zeitpunkt ihrer Behandlung überholt und wurde nur als Postulat überwiesen.

Motionen der liberalen Fraktion

Déposée en 1994 avec plus de 80'000 signatures, la pétition du Groupe de travail pour la protection des mammifères marins sur la détention de dauphins et de cétacés a été examinée par le parlement. Celle-ci demande l'interdiction immédiate de l'importation de ces mammifères, la fermeture des delphinariums de Suisse ainsi que, si possible, la remise en liberté des dauphins détenus. Première des deux Chambres à se prononcer sur cet objet, le Conseil des Etats a transmis la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne acte. Faisant de même avec les points 2 et 3 de la pétition, la Chambre du peuple a en revanche décidé, à une faible majorité, de soutenir la requête relative à l'interdiction d'importer des cétacés en la transformant en motion.

pétition pour la protection des mammifères marins

Eine Motion von Nationalrat Zisyadis (pda, VD) verlangte vom Bundesrat, in seine Botschaften ans Parlament einen Abschnitt mit dem Titel «Positive Auswirkungen für die Bedürftigen» aufzunehmen. Die Landesregierung verwies darauf, dass es bereits heute üblich sei, bei der Präsentation einer neuen Vorlage nicht nur die Konsequenzen für die Finanzen von Bund und Kantonen, sondern auch für andere Parameter (Gesellschaft, Umwelt etc.) einzubeziehen. Sie beantragte deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und abzuschreiben. Zisyadis bestand auf Überweisung als Motion, worauf der Vorstoss recht deutlich abgelehnt wurde.

Motion für Aufstellung zu den positiven Auswirkungen auf die Bedürftigen in Botschaften (Mo. 94.3247)

Im Herbst 1995 eröffnete in Bern das Therapiezentrum des Schweizerischen Roten Kreuzes für internationale Folteropfer seine Tore. Obgleich der Bedarf ausgewiesen ist und die Notwendigkeit sowohl vom Bund wie von Fachkreisen anerkannt wird, kämpft das Zentrum von Beginn an finanziell ums Überleben. Primär von privaten Spenden getragen, erhielt die Institution vom Bund eine Starthilfe von CHF 300'000 und darf auch 1996 mit einem Zustupf von CHF 150'000 rechnen. Gegenwärtig beruft sich der Bund für seine nicht eben grosszügige Hilfe noch auch fehlende rechtliche Grundlagen, will diese aber im Rahmen des revidierten Asylgesetzes schaffen. Dies ist umso dringender, als sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der UNO-Konvention gegen Folter verpflichtet hat, den Folteropfern eine Rehabilitation anzubieten. Von den Kantonen beteiligten sich lediglich Bern als Standortkanton sowie die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Neuenburg und Schwyz mit Beträgen zwischen CHF 10'000 und CHF 100'000 an den Kosten des Zentrums.

Ambulatorium für Folteropfer (ab 1994)

Am letzten Tag seiner Sommersession gab der Nationalrat einstimmig einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) Folge, die eine verfassungsmässige Verankerung der Gleichstellung der Behinderten verlangt. Der Initiant erhofft sich von einem entsprechenden Verfassungszusatz einen Bewusstseinswandel und damit eine grundlegende qualitative Verbesserung der Situation der Behinderten. Der Anspruch auf Gleichstellung und Gleichbehandlung soll einerseits vor Diskriminierung schützen und andererseits als Auftrag an die Behörden aller Stufen verstanden werden, vorhandene Benachteiligungen abzubauen und die Integration zu fördern.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: L'élimination des inégalités frappant les personnes handicapées

Sehr klar mit 95 gegen 7 Stimmen verwarf der Nationalrat eine Motion Zisyadis (pda, VD), welche die Schaffung eines Bundesamtes für Religionsfragen verlangte, das im Sinne eines Observatoriums die religiösen Entwicklungen in der Schweiz verfolgen sollte, wie sie etwa im Vorjahr in den Kantonen Freiburg und Wallis zum Tod durch Mord oder Selbstmord von annähernd vierzig Mitgliedern einer religiösen Vereinigung geführt hatten. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, da aus Gründen der staatlichen Kompetenzordnung kein rechtlicher Raum für eine derartige Bundesstelle bestehe.

Fachstelle für Religionsfragen gefordert

Der Nationalrat nahm die Behandlung der parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) aus dem Jahr 1992 wieder auf. Die Beratung war unterbrochen worden, um das Ergebnis der Volksabstimmung über die erleichterte Einbürgerung Jugendlicher abzuwarten. Nachdem diese Vorlage im Juni 1994 am Ständemehr gescheitert war, hatte der Bundesrat beantragt, den Vorschlag von Ducret, die Frist für die ordentliche Einbürgerung von 12 auf 6 Jahre zu verkürzen, nicht weiter zu verfolgen. Die nationalrätliche Kommission, welche den Antrag Ducret ursprünglich unterstützt hatte, sprach sich nun nur noch für eine Verkürzung auf 8 Jahre aus. Für Jugendliche soll die heute geforderte Mindestwohndauer bei 6 Jahren bleiben. Gegen den Widerstand der SVP, der FP und der SD – letztere drohten mit einem Referendum – beschloss der Rat Eintreten und stimmte der beantragten Verkürzung auf 8 Jahre mit 86:63 zu.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)