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Anpassungen fanden auch beim Beamtengesetz statt, um den EWR-Angehörigen den Zugang zu Beamtenstellen zu ermöglichen. Für gewisse hoheitliche Tätigkeiten (z.B. Armee, Polizei, Justiz, Diplomatie) sollte – im Einklang mit den EWR-Partnern – das Schweizer Bürgerrecht jedoch Wahlvoraussetzung bleiben können. Bei der Behandlung dieser Vorlage wurde in Erinnerung gerufen, dass schon heute rund 11'000 oder 8 Prozent der Beschäftigten des Bundes Ausländer sind, mehrheitlich Angehörige von EWR-Staaten.

Eurolex: Beamtengesetz (92.057-22)
Dossier: Eurolex (MCF 92.057)

Beim Folgerecht, dem "Bibliotheksrappen" bzw. "Kopierfünfer" und beim Produzentenartikel schwenkte der Ständerat in der Differenzbereinigung auf die Linie des Nationalrates ein, vorerst aber nicht bei der Gleichstellung zwischen Urhebern und Interpreten, da dies zu einer Benachteiligung der Konsumenten führen könnte. Als die grosse Kammer jedoch einstimmig auf ihrem Standpunkt beharrte, gab der Ständerat seinen Widerstand auf, so dass die Vorlage in der Herbstsession in beiden Kammern – und mit nur einer einzigen Gegenstimme im Nationalrat – definitiv verabschiedet werden konnte. Gleichzeitig genehmigten beide Räte einstimmig das Bundesgesetz über den Schutz von Topographien von integrierten Schaltungen (Topographiengesetz, ToG).

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

Die kleine Kammer, welche den revidierten Sprachenartikel (Art. 116 BV) als Erstrat behandelte, trug den Befürchtungen der Romands — vor allem auf Druck von Ständerat Cavadini (lp, NE) — dennoch weitgehend Rechnung. Der Passus, der gemäss bundesrätlichem Vorschlag die individuelle Sprachenfreiheit garantiert hätte, wurde, entgegen einem Minderheitsantrag Onken (sp, TG), ersatzlos gestrichen, das strikte Territorialitätsprinzip für die Amts- und Schulsprachen also gestärkt. Die Kompetenz zur Erhaltung und Förderung der Landessprachen wurde ganz den Kantonen übertragen und nicht mehr gleichberechtigt dem Bund und den Kantonen, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Der Bund soll hier lediglich subsidiär wirken sowie die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unterstützen. Unbestritten war, das Romanische zur halbamtlichen Sprache zu erheben.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Der Nationalrat überwies ein Postulat der SVP-Fraktion, wonach bei der Neuformulierung der SRG-Konzession der Leistungsauftrag so zu modifizieren sei, dass durch vermehrten und koordinierten sprachregionalen Programmaustausch die nationale Klammerfunktion der SRG deutlich verstärkt wird.

Der Nationalrat überwies ein Postulat der SVP-Fraktion, wonach bei der Neuformulierung der SRG-Konzession der Leistungsauftrag so zu modifizieren sei, dass durch vermehrten und koordinierten sprachregionalen Programmaustausch die nationale Klammerfunktion der SRG deutlich verstärkt wird [39]

Im Rahmen der Anpassung des neuen RTVG an die Erfordernisse des EWR-Vertrages (Eurolex-Vorlage) wurden nur wenige Anderungen eher formalen Charakters vorgenommen, weil dieses Gesetz schon eurokompatibel gestaltet worden war. Die wichtigste – infolge der Ablehnung des EWR-Vertrags aber nicht in Kraft getretene – Neuerung hätte in der Möglichkeit bestanden, eine Veranstalter-Konzession auch Bewerbern erteilen zu können, die von Personen aus EWR-Staaten beherrscht werden.

Eurolex: Anpassung des RTVG an die Erfordernisse des EWR (BRG 92.057-39)
Dossier: Eurolex (MCF 92.057)

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik und einer parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion, welche mittels einer Revision des Betäubungsmittelgesetzes eine differenzierte Legalisierung des Drogenkonsums beabsichtigt, stellte die GPS ihre Vorschläge für eine humane Drogenpolitik vor. Ausgehend vom geltenden Gesetz will sie eine breit angelegte und medizinisch kontrollierte Drogenabgabe an Süchtige fördern. In einer zweiten Stufe sollen durch eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes Konsum und Handel von weichen Drogen legalisiert sowie Erwerb und Besitz von harten Drogen freigegeben werden. Langfristig soll der Bund die Einfuhr, Herstellung und den Verkauf von Betäubungsmitteln übernehmen, um dem illegalen Markt den Boden zu entziehen.

Drogenpolitik der GP 1992

In der Oktobersession lösten Dringliche Interpellationen der Fraktionen der SP, von LdU/EVP, der GP und der SVP im Nationalrat eine weitere Debatte über die Wirtschaftslage, vor allem aber über die Arbeitslosigkeit aus. Der Bundesrat bekräftigte dabei seine Meinung, dass ein Abweichen von der geldwertstabilitätsorientierten Geldmengenpolitik — wie dies von der SP gefordert wurde — ein schlechtes Mittel zu einer dauerhaften Wiederbelebung der Wirtschaft wäre. Weniger ablehnend war seine Haltung zu der ebenfalls von der SP vorgebrachten Forderung nach einem Förderungsprogramm zur Sanierung von Altbauten im Rahmen des Programms "Energie 2000" und einer Neuauflage des 1975/76 eingesetzten Instruments des Investitionsbonus zur Belebung der Bauwirtschaft. Er machte aber auch darauf aufmerksam, dass der Bundesrat für 1993 eine Steigerung der Investitionsausgaben um 19% budgetiert hat und dass zusätzliche staatliche Investitionsprogramme erstens nur mit grosser zeitlicher Verzögerung beschäftigungswirksam würden und zweitens nur über öffentliche Anleihen finanziert werden könnten, was unerwünschte Zins- oder, bei einer expansiven Geldmengenpolitik, Preiserhöhungen zur Folge hätte. An einer vom Vorsteher des EVD einberufenen nationalen Wirtschaftskonferenz anfangs November stiess die auch vom Baugewerbe unterstützte Idee eines Investitionsbonus für Gemeinden und Kantone bei letzteren allerdings auf wenig Interesse, da bei ihnen das Geld für das Vorziehen von Investitionen nicht vorhanden sei.

Dringliche Interpellationen

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr das Projekt eines elektronischen Abstimmungssystems primär aus Kostengründen zur Uberarbeitung an sein Büro zurückgewiesen hatte, präsentierte dieses eine zweite, billigere Version. Gleichzeitig lockerte es auch die im ersten Anlauf als zu restriktiv kritisierten Bestimmungen über den Einsatz des Systems. Die individuelle Stimmabgabe sollte nun nicht mehr bloss auf Verlangen von 30 Ratsmitgliedern (analog zur heutigen Abstimmung unter Namensaufruf) registriert und publiziert werden, sondern auch bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen und Abstimmungen über die Dringlichkeitsklausel. Obwohl die neue Anlage nur noch Investitionskosten von rund 0,5 Mio Fr. verursachen sollte, begründeten die Fraktionen der CVP und der SD/Lega ihren knapp abgelehnten Nichteintretensantrag vor allem mit finanzpolitischen Argumenten. In der Detailberatung unterlagen Anträge von Vollmer (sp, BE) und Poncet (lp, GE) für eine Ausweitung der Fälle, bei welchen die individuelle Stimmabgabe registriert und dokumentiert wird. Aber auch diese zweite Version eines elektronischen Abstimmungssystems, das der Öffentlichkeit mehr Transparenz über das Verhalten seiner Abgeordneten hätte liefern sollen, erlitt Schiffbruch. Sie wurde in der abschliessenden Gesamtabstimmung mit 62 zu 54 Stimmen abgelehnt. Wenn die Parlamentarier schon nicht elektronisch abstimmen wollen, so möchten sie doch in Zukunft häufiger an Abstimmungen teilnehmen: Der Nationalrat überwies ein Postulat Reimann (svp, AG), welches technische Vorkehrungen (Funkrufsystem o.ä.) fordert, um nicht im Saal anwesende Mitglieder auf kommende Abstimmungen hinzuweisen.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Les initiatives visant à réformer la Loi sur le Parlement 1992-2000

Nachdem der Nationalrat jedoch praktisch alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes und des Bundesbeschlusses über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen sowie des Bundesbeschlusses über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993 bis 1995 gutgeheissen hatte, schwenkte der Ständerat auf die vollumfänglichen Kürzungen in den Bereichen Land- und Waldwirtschaft, Kultur, Bildung und Forschung ein. Nachdem die grosse Kammer den Bundesbeschluss über die Ausgabenbremse gemäss bundesrätlichem Vorschlag angenommen hatte, trat der Ständerat zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage ein; infolgedessen wurde die Vorlage von der Geschäftsliste gestrichen. Zu den Verhandlungen bezüglich der Treibstoffzollerhöhung und der Aufhebung des Spielbankenverbots siehe oben.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Interdiction des casinos

Anders als in der kleinen Kammer war im Nationalrat das Eintreten nicht unbestritten, doch wurde ein Rückweisungsantrag Rychen (svp, BE), welcher die Unterstützung der AP und eines Teiles der FDP fand, deutlich abgelehnt. In der Detailberatung standen sich bei den Arzttarifen drei Anträge gegenüber. Rychen (svp, BE) wollte die Preise einfrieren, Allenspach (fdp, ZH) plädierte für den Beschluss des Ständerates, und die Kommissionsmehrheit sprach sich für den ursprünglichen Entscheid der kleinen Kammer aus. Dank einer Allianz aus SP, CVP, Grünen und SD setzte sich schliesslich dieser Tarifstopp mit Ausnahmen – von denen rund 40% der Arzte profitieren können – mit einer Zweidrittelsmehrheit durch. Den Selbstbehalt für Spitalpatienten kippte der Nationalrat mit praktisch demselben Stimmenverhältnis aus der Vorlage. Dem Argument des Ständerates, dadurch werde das Kostenbewusstsein der Patienten geschärft, setzten die Gegner dieser Bestimmung die Behauptung gegenüber, hier gehe es nicht ums Sparen, sondern um das Abwälzen der Kosten auf die Schultern der Versicherten. Ebenfalls nichts wissen wollte der Nationalrat vom Beschluss des Ständerates, nur noch die Kosten für Medikamente der Arznei- und Spezialitätenliste durch die Grundversicherung abzudecken. Er übernahm damit das Anliegen eines Antrags Plattner (sp, BS) im Ständerat, welcher vergebens darauf hingewiesen hatte, dass die in der Liste nicht aufgeführten Naturheilmittel nicht nur sanfter, sondern auch billiger seien. In den anderen Punkten (Tarife und Preise im stationären Bereich, Prämienplafonierung) schloss sich die grosse der kleinen Kammer an.

Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung (BRG 92.067)
Dossier: Les arrêtés fédéraux sur des mesures temporaires contre les renchérissement de l'assurance-maladie (1990-1994)

Für Gewaltflüchtlinge – gemäss BFF-Direktor Arbenz rund 50% der Gesuchsteller – sieht das schweizerische Asylgesetz grundsätzlich keine Aufnahmemöglichkeit vor. Zwar waren 1990 bei der dritten Asylgesetzrevision Sonderbestimmungen für diese Kategorie von Flüchtlingen erwogen worden, doch hatten sie schliesslich keinen Eingang in den dringlichen Bundesbeschluss gefunden. Unter dem Eindruck des Flüchtlingselendes in Ex-Jugoslawien drängte der Ständerat nun in der Herbstsession auf die Schaffung eines Status für Gewaltflüchtlinge und überwies ohne Gegenstimme den entsprechenden Punkt einer Motion seiner Staatspolitischen Kommission. Gegen den Willen des Bundesrates verabschiedete die kleine Kammer mit grosser Mehrheit auch den zweiten Punkt der Motion, welcher eine gesetzliche Regelung der Rückkehrhilfe für Gewaltflüchtlinge verlangt.

Gewaltflüchtlinge

Wegen der dominierenden Rolle, die gewisse Ausländergruppen – vor allem Kosovo-Albaner –, welche sich unter dem Status von Asylbewerbern in der Schweiz aufhalten, im Zürcher Drogenmarkt spielen, wurde verschiedentlich der Ruf laut, straffällig gewordene Asylbewerber bis zu ihrer Ausschaffung zu internieren. Dies verlangten unter anderem der sozialdemokratische Zürcher Stadtpräsident sowie die Vorsteher der kantonalen und städtischen Polizeibehörden Zürichs. Im Parlament fand diese Forderung insbesondere in zwei Motionen ihren Niederschlag – Iten(fdp, ZG) im Ständerat und Heberlein (fdp, ZH) im Nationalrat – welche beide als Postulat angenommen wurden. Bundesrat und BFF lehnten das Ansinnen vorerst vehement ab, lenkten aber, da das Problem zusehends die Öffentlichkeit bewegte, schliesslich ein und wollten derartige Massnahmen zumindest nicht mehr ausschliessen.

Drogenmarkt

Weil die Vorarbeiten in diese Richtung bereits weit vorangeschritten sind, schrieben beide Räte eine Standesinitiative des Kantons Jura zur Herabsetzung des Mündigkeitsalters auf 18 Jahre als erfüllt ab. Nach einer weitgehend zustimmenden Vernehmlassung gab der Bundesrat im Sommer eine entsprechende Botschaft in Auftrag.

Weil die Vorarbeiten in diese Richtung bereits weit vorangeschritten sind, schrieben beide Räte eine Standesinitiative des Kantons Jura zur Herabsetzung des Mündigkeitsalters auf 18 Jahre als erfüllt ab

Les deux Chambres ont approuvé à l'unanimité l'accord de libre-échange entre les Etats de I'AELE et la République fédérative tchèque et slovaque (RFTS) (92.069). Ce traité a pour objectif, d'une part, de permettre un meilleur accès des produits tchécoslovaques sur les marchés des pays de l'AELE et, d'autre part, d'éviter une éventuelle discrimination des pays de I'AELE vis-à-vis de la CE sur le marché tchécoslovaque. Plusieurs mesures transitoires sont prévues pour réaliser progressivement une zone de libre-échange entre les différents pays. Les domaines couverts par l'accord sont les suivants: le secteur industriel, les produits agricoles transformés et les produits de la pêche. Le secteur agricole fait l'objet d'un arrangement bilatéral entre la Suisse et la RFTS. Les Chambres ont également approuvé un accord de libre-échange entre les pays de l'AELE et la Turquie.

Les deux Chambres ont approuvé à l'unanimité l'accord de libre-échange entre les Etats de I'AELE et la République fédérative tchèque et slovaque (RFTS)
Dossier: La coopération avec des Etats d'Europe de l'Est
Accords de libre-échange

Die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft, deren Hauptaktivität die Organisation und Durchführung der touristischen Werbung für die Schweiz ist. Sie wurde dabei bisher vom Bund finanziell unterstützt; der auf Ende 1992 auslaufende Finanzierungsbeschluss von 1987 hatte eine Steigerung dieser Beiträge auf 31 Mio Fr. pro Jahr erlaubt. Damit deckte der Bund rund 60% der Kosten der SVZ; dieser Anteil blieb aber deutlich unter demjenigen anderer wichtiger Fremdenverkehrsländer (Frankreich : 92%, Osterreich, Spanien und Italien: 100%). Angesichts des verschärften Wettbewerbs auf dem internationalen Tourismusmarkt hatte die SVZ eine Erhöhung dieses Beitrags auf 52 Mio Fr. verlangt. Die schlechte Finanzlage veranlasste den Bundesrat, darauf nicht einzutreten, sondern dem Parlament zu beantragen, die Subvention für 1993 und 1994 auf 31 Mio Fr. einzufrieren. Obwohl seine Kommission eine Erhöhung auf 39 Mio Fr. und Bühler (fdp, LU) eine solche auf 35 Mio Fr. beantragt hatten, stimmte der Ständerat diesem Vorschlag zu. Auch im Nationalrat wurde eine Aufstockung auf 35 Mio Fr. abgelehnt, immerhin aber eine teuerungsbedingte Erhöhung auf 32,6 Mio Fr. beschlossen, was auch die Zustimmung der Ständekammer fand.

Schweizerische Verkehrszentrale Erhöhung dieses Beitrags auf 52 Mio Fr. verlangt

Le Conseil fédéral a présenté son message concernant divers accords sur le trafic aérien de ligne et la modification de quatre accords sur le trafic aérien de ligne. Ces accords bilatéraux, qui s'insèrent dans le cadre juridique de l'OACI (Organisation de l'aviation civile internationale), visent à fixer les conditions auxquelles sont soumis l'exploitation des lignes aériennes, la capacité de transport des avions desservant ces lignes et les tarifs applicables sur celles-ci. Le parlement a adopté ces textes à l'unanimité.

Accords sur le trafic aérien de ligne (MCF 92.017)

Im April kam der Bundesrat einem Postulat des Ständerats nach und legte den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Erhöhung der Eventualverpflichtungen (Bürgschaften und Schuldverpflichtungen) im Rahmen der Wohnbau- und Eigentumsförderung vor. Damit wurde für die Jahre 1992-1996 ein neuer Rahmenkredit von CHF 744 Mio. beantragt. Begründet wurde diese Massnahme mit der weitgehenden Erschöpfung des gemäss dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz gewährten Rahmenkredits für Eventualverpflichtungen sowie der Notwendigkeit eines verstärkten Engagements des Bundes in Zeiten zunehmend steigender Wohnkosten.

Als Erstrat trat der Nationalrat im August auf die Vorlage ein und genehmigte sie in der vom Bundesrat vorgelegten Form. Ein Nichteintretens-Antrag von SD und Lega fand ausserhalb dieser Fraktion keinerlei Unterstützung. Noch weniger Widerstand setzte der Ständerat dem Gesetzesentwurf entgegen. Ohne Gegenantrag wurde Eintreten beschlossen und die Massnahme einstimmig angenommen.

Bundesbeschluss über die Erhöhung der Eventualverpflichtungen (Rahmenkredit) (92.041)

Auch bei der Behandlung der Änderungen im Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih stellte eine rot-grüne Kommissionsminderheit im Nationalrat Abänderungsanträge, welche einer möglichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen entgegenwirken sollten. In einer ersten Runde war diesem Anliegen jedoch kein Erfolg beschieden. Erst nachdem die Vorlage an der gemeinsamen Opposition der SVP, welche damit ihre generelle Ablehnung des EWR zum Ausdruck brachte, und der SP, die meinte, ohne flankierende Massnahmen könne der EWR-Abstimmungskampf nicht gewonnen werden, scheiterte, waren die anderen bürgerlichen Parteien zu Konzessionen bereit. So wurden beim grenzüberschreitenden Personalverleih die ausländischen Arbeitsvermittler verpflichtet, die zwingenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen des Obligationenrechts bzw. bestehende Gesamtarbeitsverträge einzuhalten, wobei diese Bestimmungen erst 1995, also nach Ende der Übergangsfrist, greifen sollten.

Eurolex: Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (92.057-42)
Dossier: Eurolex (MCF 92.057)

Die vom Parlament beschlossenen Anpassungen des Bankengesetzes an das EG–Recht im Rahmen der Eurolex konnten nach der Ablehnung des EWR–Vertrags nicht in Kraft treten. Von einer gewissen materiellen Bedeutung wäre darin die Vorschrift gewesen, dass in der Schweiz tätige ausländische Banken nicht mehr durch die eidgenössische Bankenkommission, sondern durch die Behörden ihres Heimatstaates konzessioniert und kontrolliert worden wären. Nach Ansicht des Bundesrates hätten die EG–Richtlinien über die Bankführung und über die Informationsrechte genügend Gewähr gegen Missbräuche geboten. Aufgehoben worden wäre im weiteren die Syndizierungsvorschrift, welche festlegt, dass Anleihen ausländischer Schuldner in Schweizer Franken nur von in der Schweiz domilizierten Banken ausgegeben werden dürfen. Auch das ohnehin umstrittene Privileg der Kantonalbanken, die Revision durch eine interne Stelle vornehmen zu lassen, wäre abgeschafft worden.

Eurolex: Anpassungen des Bankengesetzes (BRG 92.057-43)
Dossier: Eurolex (MCF 92.057)

Im Rahmen des Grossprojekts "Kommunikations-Modellgemeinden (KMG)" startete im Berichtsjahr unter dem Namen Telemedizin die Vernetzung der Universitäts- und Kantonsspitäler Basel mit dem Kreisspital Oberengadin in Samedan (GR). Durch die Vernetzung der Computer können medizinische Bilder und Informationen ausgetauscht und an den beteiligten Spitälern gleichzeitig analysiert werden.

Kommunikations-Modellgemeinden

Dans le cadre d'une consultation sur une révision partielle de l'ordonnance sur la sécurité routière, la plupart des cantons et organisations concernées se sont déclarés favorables au port obligatoire de la ceinture de sécurité sur les sièges arrières. Une telle prescription, outre son impact en matière de sécurité, permettrait une harmonisation à l'échelle européenne. Les réserves émises ont concerné essentiellement certains problèmes techniques. La même unanimité a été observée quant à l'introduction d'un dispositif latéral de protection sur les camions.

Révision de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière 1994

Nach einem dreimonatigen Pilotprojekt im Vorjahr lancierte die AIDS-Hilfe Schweiz mit Unterstützung des BAG im Oktober 1992 neben anderen Präventionsprojekten das flächendeckend in Apotheken und Drogerien abgegebene Präventionsset «Flash», welches neben sauberem Spritzenmaterial und einem Kondom Informationsmaterial mit einer Liste der Beratungsstellen enthält. Bis Ende Jahr wurden 75'000 Sets ausgeliefert. Hingegen wurde im gleichen Zeitpunkt eine weitere Stop-Aids-Kampagne, welche den Gebrauch sauberer Spritzen propagieren wollte, vom BAG auf unbestimmte Zeit verschoben, da – vor allem auch an der Spitze des EDI – befürchtet wurde, dies könnte in der Öffentlichkeit als Drogenpromotionskampagne missverstanden werden.

Stop-AIDS-Kampagnen des BAG

In einem Grundsatzpapier zur Europapolitik, welches zwar hauptsächlich von Nationalrat Rebeaud (GE) erarbeitet, jedoch von der Parteileitung gutgeheissen worden war, zeigte sich die GP weiterhin kritisch gegenüber einem EWR- oder EG-Beitritt, ohne die eine oder andere Form der Integration jedoch von vornherein auszuschliessen. Die Partei forderte, die schon bestehenden institutionellen Verbindungen wie den Europarat vermehrt als Instrument der Zusammenarbeit zu benützen. Sie begrüsste unter anderem auch diejenigen Harmonisierungsbestrebungen im arbeitsrechtlichen und wirtschaftlichen Bereich, die auf die Abschaffung des Saisonnierstatuts und auf schärfere Vorschriften gegen die Kartellbildung abzielten. Die grüne Fraktion beurteilte den EWR-Vertrag jedoch, als die schlechteste Integrationsvariante für die Schweiz, weil er nicht nur zur Übernahme eines grossen Teils des sogenannten Acquis communautaire zwinge, sondern weil der Nachvollzug der weiteren EG-Rechtsetzung ohne Mitbestimmung der Schweiz erfolge. Um sich klar von der Propaganda der rechtsbürgerlichen EWR-Gegner zu distanzieren und die ökologisch-sozialen Argumente in den Abstimmungskampf zu bringen, gründeten grüne, linke und LdU-Parlamentarier ein eigenes gegnerisches Komitee.

Europapolitik der GPS 1992

Die schlechten Aussichten für die Entwicklung der Bundesfinanzen hatten den Bundesrat etwa gleichzeitig veranlasst, seine bisher eher ablehnende Haltung zur Zulassung von Spielbanken zu korrigieren. Im Rahmen der "Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt" schlug er vor, Art. 35 BV in dem Sinn zu ändern, dass das Spielbankenverbot aufgehoben und die Gesetzgebung – insbesondere auch über maximale Einsätze – und Konzessionierung zur Bundessache erklärt werden, wobei die Kantone für die Zulassung von Geldspielautomaten zuständig bleiben. Von den Bruttospielerträgen der Kasinos müssten 80% an den Bund abgeliefert werden, welcher sie zur Finanzierung der AHV zu verwenden hat. Beide Parlamentskammern stimmten diesem Vorschlag zu, im Nationalrat gegen die von Vertretern der SP, den Grünen, der LdU-EVP-Fraktion und der SD getragene grundsätzliche Opposition. In der Detailberatung fand auch ein Antrag Aguet (sp, VD), einen zulässigen Höchsteinsatz von 20 Fr. in der Verfassung festzuschreiben, keine Mehrheit. Nicht durchzusetzen vermochte sich aber auch ein Antrag Cotti (cvp, TI), der den von den Kasinobetreibern an den Bund abzuliefernden Ertragsanteil von 80% auf 50% senken wollte. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Verfassungsänderung mit 113:58, der Ständerat mit 34 gegen 1 Stimme gut.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Interdiction des casinos

Mit dem sogenannten «Manifest für den Mittelstand» setzte die neue Präsidentin ihre politischen Akzente auf mehr Sicherheit im Alltag, vor allem aber auf wirtschaftspolitischer Ebene (allgemeine Deregulierung, Senkung der Staatsquote, offene Aussenwirtschaftspolitik) und weniger im Umweltschutzbereich, wie dies ihr Vorgänger getan hatte. Einzelne Parteiexponenten übten allerdings Kritik an diesem Kurswechsel; der bei den letzten Nationalratswahlen abgewählte Berner Paul Günter trat sogar aus der Partei aus.

Ausrichtung und Position des LdU 1992