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L'année 1990 a véritablement ébranlé l'agriculture helvétique et a vu l'amorce d'une profonde restructuration. Ces bouleversements constituent une inévitable remise en question face aux pressions qui s'exercent de plus en plus durement sur la politique agricole suisse, ainsi que l'a démontré, entre autres, le refus de l'arrêté viticole en votation populaire. La révolution des mentalités, esquissée depuis quelques années, s'est précisée, catalysée par l'urgence des problèmes. Pressé de toutes part, le monde paysan doit affronter plusieurs exigences majeures venant de deux directions: de l'intérieur des frontières suisses, par des demandes instantes pour une production plus respectueuse de l'environnement d'une part, et moins onéreuse pour le consommateur d'autre part, et de la part d'organismes internationaux, comme le GATT et la CE, pour une meilleure adaptation aux lois du marché. Ces éléments conditionnent désormais chaque domaine de la politique agricole dont la tendance va progressivement vers des solutions du type paiements directs, instruments semblant les plus aptes à répondre aux problèmes qui se posent.

GATT: Echec des négociations autour de l'agriculture lors du cycle de l'Uruguay
Dossier: Négociations GATT: le Cycle d'Uruguay

L'année 1990 a été marquée par un recul du revenu paysan qui a régressé d'environ 10 pourcents par rapport à 1989. Cela signifie que le revenu du travail journalier d'une exploitation familiale a diminué d'environ 30 CHF par jour, ce qui correspond donc à 1000 CHF par mois. Cela provient, d'une part, d'une diminution du rendement brut d'environ 200 millions de CHF et d'une augmentation des charges réelles de près de 290 millions, due notamment à la hausse des taux hypothécaires.

Revenu paysan 1990

Les Chambres eurent à se prononcer sur l'initiative populaire de la Protection suisse des animaux (PSA) "Pour une réduction stricte et progressive des expériences sur les animaux / limitons strictement l'expérimentation animale". Ce texte, déposé en 1986, vise à inverser les priorités par rapport à la loi sur la protection des animaux (LPA); l'expérimentation animale serait interdite en règle générale, mais des exceptions seraient tolérées dans les cas d'importance primordiale pour la sauvegarde de la vie humaine ou animale. Face à ces dérogations, les organisations de protection des animaux jouiraient d'un droit de recours et de plainte.

Initiative "Pour une réduction stricte et progressive des expériences sur les animaux / limitons strictement l'expérimentation animale"

La Suisse occidentale s'est, elle aussi, montrée attentive à son lien avec Alptransit, demandant, par la voix de la Conférence ferroviaire romande, une revalorisation du Simplon par le biais d'un raccordement au réseau TGV français, ce qui nécessiterait la construction du tronçon Genève-Mâcon. Par ailleurs, une solide opposition au projet du Conseil fédéral s'est créée dans le Kandertal (BE), emmenée par l'organisation "Pro Frutigen"; celle-ci désire un rallongement du tunnel du Lötschberg afin de protéger l'environnement de la vallée.

Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT; BRG 90.040)
Dossier: Histoire des nouvelles lignes ferroviaires à travers les Alpes (NLFA)

Für 1990 registrierte das Biga fünf kollektive Arbeitsstreitigkeiten, wobei jedoch nur zwei zu einer Arbeitsniederlegung von mindestens einem Tag führten, während sich der Arbeitsausfall der drei anderen Bewegungen (Protest- und Warnstreiks) auf einige Stunden beschränkte. Von den beiden Streikfällen (1989 ebenfalls zwei), die im Berichtsjahr ihren Abschluss fanden und mindestens einen Tag dauerten, war je ein Betrieb im grafischen Gewerbe und im sozialen Bereich betroffen; die Zahl der beteiligten Arbeitnehmer belief sich auf 578 und jene der verlorenen Arbeitstage auf 4090 . Eine der Streitigkeiten hatte Änderungen der Arbeitszeiten, die andere Neuzuweisungen von Arbeitsplätzen als hauptsächlichsten Streikgegenstand.

fünf kollektive Arbeitsstreitigkeiten,

Aus einer Übersicht über die jedes Jahr vom Arbeitgeberverband durchgeführte Repräsentativumfrage zum Friedensabkommen geht hervor, dass sich dessen Einschätzung in der Bevölkerung in den letzten zehn Jahren kaum verändert hat: nach wie vor stehen ihm rund zwei Drittel der Befragten positiv gegenüber, wobei allerdings die Meinung, eine Weiterführung des Friedensabkommens sei sehr sinnvoll, etwas rückläufig erscheint, während der Prozentsatz der prinzipiellen Gegner inden Jahren 1989 und 1990 leicht steigende Tendenz aufweist.

Friedensabkommen

Bis weit in die erste Jahreshälfte 1990 war die Arbeitsmarktlage durch eine beträchtliche Übernachfrage nach Arbeitskräften charakterisiert, die sich in einem überdurchschnittlichen Beschäftigungswachstum – 1,7% gegenüber dem ersten Quartal 1989 – manifestierte. Die Nachfrage überstieg das inländische Arbeitsangebot bei weitem und konnte wie in den Vorjahren nur durch die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte einigermassen abgedeckt werden. Der Arbeitslosenbestand reduzierte sich auf ein äusserst tiefes Niveau und umfasste schliesslich zur Hauptsache nur mehr sehr schwer vermittelbare stellenlose Arbeitssuchende.

Die einsetzende konjunkturelle Verflachung widerspiegelte sich dann aber rasch in der Entwicklung der Arbeitsnachfrage. Seit dem zweiten Quartal schwächte sich das Wachstum der Beschäftigung wenn nicht deutlich, so doch sukzessive ab. Im 4. Quartal war die Beschäftigung in der Industrie gar leicht rückläufig, während im Dienstleistungssektor eine gegenüber 1989 leicht verminderte Zunahme anhielt. Gleichzeitig beschleunigte sich der im April erstmals festgestellte Rückgang der Zahl der offenen Stellen auf das Jahresende hin.. Von der beschleunigten Zunahme der Arbeitslosigkeit waren vor allem die Westschweizer Kantone Genf, Wallis, Neuenburg, Waadt und etwas abgeschwächter der Jura sowie der Kanton Tessin betroffen.

Seit dem zweiten Quartal schwächte sich das Wachstum der Beschäftigung wenn nicht deutlich, so doch sukzessive ab

Zu Beginn der achtziger Jahre beauftragte der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds mit der Erarbeitung und Durchführung eines Nationalen Forschungsprogramms (NFP 15) "Arbeitswelt: Humanisierung und technologische Entwicklung". Insgesamt wurde ein Betrag von 5 Mio Fr. zur Verfügung gestellt, der zwischen 1983 und 1989 die Realisierung von 20 Forschungsprojekten in fünf Schwerpunktbereichen ermöglichte. In ihrem Schlussbericht kamen die Forscher zum Schluss, dass Schweizer und Schweizerinnen gerne arbeiten, und die Arbeit für sie bei aller Diskussion um den Wertwandel nach wie vor wichtig ist, dass aber ihre Loyalität einem Patron oder einer Organisation gegenüber nicht mehr so uneingeschränkt ist wie früher. Der Wunsch der Arbeitnehmer nach grösserer Zeitautonomie kam in den Untersuchungen klar zum Ausdruck, ebenfalls die Möglichkeit, durch die Einführung neuer Technologien diesem Bedürfnis vermehrt entgegenzukommen. Nur wenige Betriebe zeigten sich aber bisher gewillt, hier Pionierarbeit zu leisten. Insgesamt wurde deutlich, dass die gegenwärtigen Veränderungen in der Arbeitswelt nicht nur technisch-organisatorische Problemstellungen sind, sondern auch soziale Innovation und neue Denkmuster erfordern.

Nationalen Forschungsprogramms (NFP 15) "Arbeitswelt: Humanisierung und technologische Entwicklung". Wunsch der Arbeitnehmer nach grösserer Zeitautonomie

Wie die Beschäftigten ihre eigene Arbeit empfinden, was sie bei ihrer Arbeit stört und welche Aspekte des Berufslebens für sie am wichtigsten sind, ging aus einer vom Biga veröffentlichten Repräsentativbefragung hervor. Unter 60 möglichen Störfaktoren nannte jeder dritte Erwerbstätige Lärm und zu wenig Zeit für Familie und Freunde. Jeweils jeder vierte bis fünfte beklagte sich über schlechte Luft, Zugluft, unangenehme Temperatur, zu hohe körperliche Beanspruchung, dauerndes Stehen, zu viel Uberzeitarbeit, unpassende Arbeitszeiten, ferner auch über Zeitdruck, zu starke Anforderungen an die Konzentration, Verantwortungsdruck, Erfolgszwang und mangelnde Anerkennung. Von jedem sechsten bis siebten Arbeitnehmer wurden dauerndes Sitzen, ungenügende Beleuchtung, Schmutz, unbefriedigende Ferienregelung sowie Sonntagsarbeit bzw. Arbeit am Samstagnachmittag beanstandet.

Bei der Beurteilung der eigenen Berufsarbeit überwogen indessen sehr deutlich die positiven Wertungen wie abwechslungsreich, interessant und persönlich befriedigend. Negative Beurteilungen wie abstumpfend oder eintönig wurden nur selten angegeben, etwas häufiger die Prädikate nervenaufreibend, stark ermüdend und anstrengend für die Augen. Als Faktoren des Berufslebens, auf welche die Befragten den grössten Wert legten, rangierten Anliegen wie interessanter Arbeitsinhalt, gute zwischenmenschliche Beziehungen, Schutz der Gesundheit und gute Arbeitsorganisation weit vor möglichst kurzer Arbeitszeit, guten Aufstiegschancen, viel Ferien, Mitbestimmung im Betrieb und sogar auch vor möglichst guter Besoldung.

Beurteilung der eigenen Berufsarbeit

In die Vernehmlassung gingen Entwürfe zu einem neuen Filmgesetz und, als Alternative, zu einer revidierten Vollziehungsverordnung auf der Basis des geltenden Gesetzes. Die Einsicht, dass das aus dem Jahr 1962 stammende Filmgesetz einer Modernisierung bedarf, setzte sich bereits Ende der siebziger Jahre durch, als deutlich wurde, dass das Fernsehen das Kino in der Publikumsgunst zunehmend ablöst. Fernsehen und neue Medien trugen nicht nur zum 'Kinosterben' bei, auch formal verwischten sich die Grenzen immer mehr. In jüngerer Zeit zeigte sich zudem, dass gewisse Einschränkungen — so etwa die Kontingentierung bei der Einfuhr ausländischer Filme — mit den weltweiten Freihandelsbemühungen und den europäischen Liberalisierungs- und Integrationsbestrebungen nicht mehr vereinbar sind.

Das revidierte Gesetz möchte den Verleih und die Vorführung von Filmen erleichtern. Die auf den Zweiten Weltkrieg zurückgehende Kontingentierung soll abgeschafft und die Angebotsvielfalt durch eine Marktordnung mit Mindestanteilen an Erstaufführungen sichergestellt werden. Zugleich möchte der Bund schweizerische Spielfilme nicht nur wie bisher aufgrund ihres kulturellen Wertes, sondern auch entsprechend ihrem Publikumserfolg finanziell unterstützen können, um so neue Produktionsanreize zu schaffen. Ausserdem soll die Eidg. Filmkommission neu organisiert werden. Eine revidierte Verordnung, die ebenfalls zur Aufhebung der Kontingentierung führen würde, hätte gegenüber einem neuen Gesetz zwar den Vorteil, dass sie detaillierter ausgestaltet und in relativ kurzer Zeit in Kraft gesetzt werden könnte, sie würde aber nach Meinung des EDI eine erfolgsabhängige Finanzhilfe nicht ermöglichen, und die Verleihförderung bliebe den Verleihorganisationen vorbehalten.

Revision des Filmgesetztes

Die Absicht des Bundesrates, den Sprachenartikel der Bundesverfassung (Art. 116) einer Revision zu unterziehen, stiess im Vernehmlassungsverfahren auf eine eindeutige und überzeugende Zustimmung. Zur Diskussion standen zwei von einer Expertengruppe ausgearbeitete Varianten. Praktisch alle Eingaben betonten, dass mit der Sprachenfrage ein erstrangiges Element unseres staatlichen Selbstverständnisses angesprochen ist. Die mit der Revision angestrebten Massnahmen wurden als sinnvoll und notwendig erachtet. Dennoch kam in den Stellungnahmen deutlich zum Ausdruck, dass sich die sprachliche Entwicklung wohl nur bedingt durch einen Verfassungsartikel beeinflussen lasse. Entscheidend für die Erhaltung von bedrohten Landessprachen wie auch für die Verbesserung der Verständigung und des Verständnisses unter den Sprachregionen sei vielmehr die gezielte Umsetzung dieses Anliegens im konkreten Alltag.

Nicht eindeutig beantwortet wurde in der Vernehmlassung die Frage, ob die Amtssprachen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe zu regeln seien. Unklarheit herrschte auch über die Bedeutung, die dem Territorialitätsprinzip zukommen soll. Im Gegensatz zur Expertengruppe, die im Vorjahr den Bericht "Zustand und Zukunft der viersprachigen Schweiz" ausgearbeitet und sich dabei für ein differenziertes Territorialitätsprinzip ausgesprochen hatte, setzten sich vor allem mehrere Eingaben aus der welschen Schweiz vehement für dessen strikte Anwendung ein. Vereinzelt wurde auch angemerkt, der Begriff der Viersprachigkeit, welcher den heutigen demographischen Realitäten bereits nicht mehr gerecht werde, sollte durch denjenigen der Vielsprachigkeit ersetzt werden.

Der Bundesrat beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung eines Textvorschlages auf der Basis der Vernehmlassungsergebnisse.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Der neue Sprachenartikel wurde daraufhin vom Grossen Rat einstimmig verabschiedet und in der Volksabstimmung mit überwältigendem Mehr (83,7% Ja-Stimmen) angenommen. Das damit erstmals in einer Kantonsverfassung explizit festgehaltene Territorialitätsprinzip zeigte aber schon bald darauf seine Tücken. Zu einem ersten Eklat kam es, als der Oberamtmann (Regierungsstatthalter) des Saane-Bezirks aufgrund des neuen Verfassungsartikels entschied, die Gemeinde Marly dürfe den deutschsprachigen Kindern den Schulbesuch in ihrer Muttersprache in der nahen Stadt Freiburg nicht weiter finanzieren.

Daraufhin wurden Rekurse beim Staatsrat eingereicht – auch von Marly wegen Verletzung der Gemeindeautonomie –, und es entbrannte eine heftige Polemik in der Regionalpresse. Auf das Territorialitätsprinzip beriefen sich auch die beiden Staatsräte Morel und Clerc, als sie, zusammen mit einem französischsprachigen Kantonsrichter die Wahl zweier deutschsprachiger Laienrichter ans Gericht des Saane-Bezirks öffentlich anprangerten.

Sprachliche Gleichberechtigung im Kanton Freiburg

Ohne grosse Aussicht auf Einigung wurden die Auseinandersetzungen im Kanton Graubünden geführt, wo sich die Verfechter des Rumantsch Grischun und dessen Gegner seit Jahren in den Haaren liegen. Im Berichtsjahr entzündete sich die Kontroverse vor allem an der Absicht der Lia Rumantscha (LR), mit der schon seit längerem zur Diskussion stehenden "Quotidiana", einer rätoromanischen Tageszeitung mit Beiträgen in den einzelnen Idiomen und einem 'Mantel' in Rumantsch Grischun, endlich konkret vorwärtszumachen. Die Absichten der LR stiessen bei den Bündner Zeitungsverlegern rasch auf Widerstand. Vor allem die älteste und grösste romanische Zeitung, die in Disentis erscheinende "Gasetta Romontscha" wehrte sich vehement dagegen, ein einheitliches romanisches Presseerzeugnis womöglich mit dem Preis der Selbstaufgabe bezahlen zu müssen. Dass es der LR gelang, den Chefredaktor der "Gasetta", Giusep Capaul, als Projektleiter für die neue Zeitung zu gewinnen, verhärtete die Fronten eher noch. Capaul steht nun vor der Aufgabe, eine Trägerschaft zu bilden sowie Personal und Finanzen zu beschaffen. Bei Letzterem hofft die LR aufs EDI, welches allerdings hatte durchblicken lassen, dass eine abschliessende Beurteilung erst nach Vorliegen eines spruchreifen Konzepts möglich sei. Die Kantonsregierung zeigte sich hingegen skeptisch und wies auf das Fehlen gesetzlicher Grundlagen für die Erteilung ständiger Subventionen hin. Im Bündner Parlament verlangte der SVP-Grossrat Jon Morell Ende Jahr in einer Interpellation, der Bündner Souverän solle mit einer Konsultativabstimmung zur romanischen Tageszeitung und zum Rumantsch Grischun Stellung nehmen können.
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"Quotidiana", rätoromanischen Tageszeitung

In der Frage der Rückgabe von Vermögenswerten, welche der inzwischen verstorbene philippinischen Ex-Staatschef Marcos und seine Familie direkt oder über Stiftungen auf Schweizer Bankkonten deponiert hatten, kam es zu weiteren Fortschritten. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft stellte anfangs Jahr fest, dass diese Werte unverzüglich herauszugeben sind, sobald ein rechtskräftiges Urteil des zuständigen philippinischen Gerichtshofes vorliegt. Von diesem Entscheid sind die im Kanton Zürich eingefrorenen Marcos-Gelder (rund US$ 260 Mio.) betroffen. Die Erben Marcos erhoben allerdings auch gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses wies am 21. Dezember die Einsprachen gegen das Zürcher Urteil und gegen analoge frühere Beschlüsse der Behörden der Kantone Genf und Freiburg ab. Es bestätigte aber die von den kantonalen Behörden formulierte Forderung nach der Durchführung eines ordentlichen Prozesses unter Gewährung aller Verteidigungsrechte für die Angeklagten und setzte dem philippinischen Staat für die Einleitung dieses Verfahrens eine Frist von einem Jahr. Das Bundesgericht bewilligte ebenfalls die Herausgabe von Bankakten an das zuständige philippinische Gericht.

Über die Massnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens bei der Anwendung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen berichten wir hier.

Marcos-Gelder

La discussion concernant le projet, très controversé, d'extension des installations hydro-électriques du Grimsel (BE), s'est vue enrichie, en 1990, par un rapport des offices fédéraux de l'énergie (OFEN) et de l'économie des eaux (OFEE). Selon celui-ci, cette construction serait conforme à ses buts puisqu'elle permettrait une meilleure utilisation du potentiel hydraulique, notamment par le transfert de la production énergétique de l'été vers l'hiver. Cependant, ces constats ne disent rien des répercussions de Grimsel-Ouest sur l'environnement ni de son adéquation avec les nécessités de l'approvisionnement helvétique. Néanmoins, fortes de ces positions, les Forces motrices de l'Oberhasli, instigatrices de ce dessein, ont décidé de poursuivre sa réalisation. Elles ont cependant requis un délai afin de procéder à des ajustements (notamment au niveau de certains captages et des bassins différentiels), qui devraient être intégrés à la demande de concession en 1991.

Projet de l'extension des installations hydro-électriques du Grimsel («Super-Grimsel»)

Les cantons de Suisse orientale ont été particulièrement soucieux de raccorder leur région à la NLFA. Le Conseil national a, à ce sujet, transmis le postulat Ruckstuhl (pdc, SG; Po. 90.335). D'autre part, proposition fut faite, à cette fin, de percer un tunnel entre Arth-Goldau et Pfäffikon (SZ). Dans le même but, mais concernant plus spécifiquement les Grisons, le conseiller aux Etats L.M. Cavelty (pdc, GR) a lancé l'idée d'une variante 'mini Y' Coire-Trun-Gothard, en tunnel par Trun et Sedrun.

Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT; BRG 90.040)
Dossier: Histoire des nouvelles lignes ferroviaires à travers les Alpes (NLFA)

Das Bundesgericht gab zwei Beschwerden der Gewerkschaften gegen vom Biga erteilte Sonderbewilligungen für Sonntagsarbeit ganz oder zumindest in wichtigen Punkten statt. Im Fall einer Spinnerei in Murg (SG) erachteten die Lausanner Richter die für die Einführung von Nacht- und Sonntagsarbeit geltend gemachten wirtschaftlichen Überlegungen als unzureichend und hob die Bewilligung auf. Einem Hersteller von Mikrochips in Marin (NE) gestand das Bundesgericht zwar zu, dass eine ununterbrochene siebentägige Produktionsweise technisch und ökonomisch unentbehrlich sei, doch verweigerte sie ihm den sonntäglichen Einsatz von Frauen, da die Herstellung integrierter Schaltungen keine frauenspezifische Arbeit darstelle und die Frau im Arbeitsgesetz gerade deshalb einen besonderen Schutz geniessen müsse, weil ihr nach traditionellem Rollenverständnis im Familienleben eine besondere Funktion zukomme. Die Richter anerkannten zwar, dass hier ein Widerspruch zum Gleichheitsartikel der Bundesverfassung bestehe, argumentierten aber, dass in diesem Bereich eine Berufung auf Art. 4 Abs. 2 BV erst dann.zulässig wäre, wenn alle Ungleichheiten zwischen Mann und Frau, insbesondere die Lohndifferenzen, beseitigt wären.

Bundesgericht

Um den Feierlichkeiten auch eine Öffnung nach aussen zu ermöglichen, wurden neben dem privat organisierten internationalen Jugendtreffen auch grenzüberschreitende Projekte der Kantone sowie grossangelegte Veranstaltungen von schweizerischen Botschaften im Ausland geplant.

grenzüberschreitende Projekte

Die vorberatende Kommission des Nationalrats entschied, im Gegensatz zum Ständerat die Stempelsteuervorlage nicht vorzuziehen, sondern im Rahmen des Gesamtpaketes für eine neue Finanzordnung zu behandeln. Dabei schloss sich der Rat den Entscheidungen der kleinen Kammer aus dem Vorjahr weitgehend an. Um nicht das ganze Finanzpaket zu gefährden, hatten sich die vier Regierungsparteien auf einen mehrere Punkte umfassenden Kompromiss geeinigt. Im Bereich der Stempelsteuern sah er vor, die erwarteten Steuerausfälle nur zum Teil zu kompensieren. Dies sollte über die ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene, aber vom Ständerat abgelehnte Besteuerung der Prämien für Lebensversicherungen geschehen. Auf die Umsatzsteuer auf Treuhandanlagen sollte jedoch verzichtet werden. Dieser Kompromiss fand im Nationalrat Zustimmung und wurde im Differenzbereinigungsverfahren auch von der kleinen Kammer akzeptiert. Definitiv über diese Revision des Stempelsteuergesetzes wird allerdings das Volk entscheiden. Zum Kompromiss der Bundesratsparteien gehörte nämlich auch die Bestimmung, dass sie nur gemeinsam mit der dem obligatorischen Referendum unterstehenden Neuen Finanzordnung in Kraft treten kann.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Nouveau régime financier 1991

Zu dem von den Bundesratsparteien im Herbst vereinbarten Kompromiss über die neue Bundesfinanzordnung gehörten auch Abmachungen über die Ausgestaltung der Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Die SP musste dabei auf ihre Forderung nach einer Besteuerung der Treuhandanlagen verzichten, die bürgerlichen Parteien mussten ihre Opposition gegen die Besteuerung der Prämien für Lebensversicherungen aufgeben. Diese beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen kompensatorischen Abgaben hatte der erstberatende Ständerat Ende 1989 abgelehnt. Die Vermittlungslösung fand im Nationalrat breite Zustimmung. Nachdem auch der Ständerat diesen Kompromiss akzeptiert hatte, nahmen beide Kammern die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 127:18 (bei 21 Enthaltungen) resp. 33:2 Stimmen an. Damit konnte der Nationalrat auch die Arbeit an der im Vorjahr überwiesenen parlamentarischen Initiative Feigenwinter (cvp, BL) einstellen. Definitiv über diese Revision des Stempelsteuergesetzes wird allerdings – indirekt – das Volk entscheiden. Zum Kompromiss der Bundesratsparteien gehörte nämlich auch die Bestimmung, dass die Stempelsteuerreform nur gemeinsam mit der dem obligatorischen Referendum unterstehenden Einführung der Mehrwertssteuer in Kraft treten kann.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Nouveau régime financier 1991

Auch das zusammen mit dem Steuerharmonisierungsgesetz als Paket behandelte Bundesgesetz über die direkten Steuern wurde im Berichtsjahr in die Kompromisslösung der Bundesratsparteien zur Reform der Bundesfinanzordnung einbezogen. Nach siebenjährigen Beratungen waren zwischen den beiden Räten noch bei der zeitlichen Bemessung der Steuerperiode und bei der Besteuerung der juristischen Personen wesentliche Differenzen verblieben. Dabei hatte sich der Nationalrat bisher für die auch von Bundesrat Stich verteidigte einjährige Gegenwartsbesteuerung ausgesprochen. Gegen den Willen der Kommissionsmehrheit gab er nun dem Ständerat nach und entschied sich für eine zweijährige Veranlagung als Normalfall, jedoch mit der Möglichkeit für die Kantone, von diesem System abzuweichen und die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen. Damit war die erste Differenz zum Ständerat aus dem Wege geschafft. (Dieser Beschluss des NR wurde bereits in der Sommersession, also vor der Ausarbeitung des erwähnten Kompromisses der Regierungsparteien gefasst. Zur Zeit kennen folgende Kantone die einjährige Besteuerung: BS, GE, JU, NE, SO.) Bei der Steuerbemessung für den Gewinn von juristischen Personen setzte sich hingegen der vom Bundesrat beantragte und vom Nationalrat unterstützte Proportionaltarif durch. Dieses Modell bevorzugt im Vergleich zum bestehenden Dreistufentarif, bei dem für die Steuerrechnung das Verhältnis von Gewinn zum Eigenkapital massgeblich ist, kapitalschwache — in der Regel jüngere — Unternehmen. Zuerst hielt der Ständerat weiterhin am Stufentarif fest, dann zwang ihn aber der von den Bundesratsparteien vereinbarte Kompromiss zum Nachgeben. Allerdings musste der Nationalrat auf die von ihm geforderte zusätzliche Kapitalsteuer von 0,8 Promille verzichten. Am Ende der Wintersession konnte das Parlament beide Gesetzesrevisionen verabschieden. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer kann freilich ebenfalls nur dann in Kraft treten, wenn die Einführung der MWSt in der Volksabstimmung angenommen wird.

Steuerharmonisierung (BRG 83.043)
Dossier: Nouveau régime financier 1991

Innerhalb der Steuerreform bildete das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) den Teil A, die Revision des Bundesgesetzes über die direkten Steuern (DBG) den Teil B. Für beide Vorlagen ging es im Rahmen der Differenzbereinigung vor allem noch darum, den Konflikt zwischen den beiden Ratskammern über die Bemessungsperiode zu eliminieren. Dabei gab der Nationalrat nach und stimmte der vom Ständerat im Vorjahr als Kompromiss beschlossenen Lösung der zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung mit dem Recht der Kantone, auch die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen, zu. Die übrigen noch verbliebenen Differenzen beim StHG waren vorwiegend technischer und redaktioneller Natur und konnten im Berichtsjahr ausgeräumt werden.

Steuerharmonisierung (BRG 83.043)
Dossier: Nouveau régime financier 1991

Die erste Tranche der Nachtragskredite und Kreditübertragungen zum Budget 1990 in der Höhe von CHF 391.8 Mio. stand vor allem im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau; mit CHF 150 Mio. handelte es sich um den grössten und politisch umstrittensten Nachtragskredit. Bei den weiteren Budgetposten ging es insbesondere um Zinsvergütungen an die PTT-Betriebe (59 Mio) und um den Stabilisierungsfonds für Polen (46 Mio).

Eine zweite Tranche von Nachtrags- und neuen Verpflichtungskrediten in der Höhe von insgesamt CHF 715.3 Mio. betraf namentlich die Bereiche Landwirtschaft, Waldschäden, Sozialwerke und Entwicklungshilfe.

Nachtragskredite zum Voranschlag 1991
Dossier: La coopération avec des Etats d'Europe de l'Est

Deux crédits de supplément furent accordés par le parlement au budget 1990. Le premier, d'une valeur de 354,4 millions de francs, concerne, pour 185,5 millions, divers investissements en matière de télécommunications et, pour 168,9 millions, le compte des résultats. Ce dernier, grevé principalement par l'accroissement des charges en personnel, se devait, selon le gouvernement, d'être renfloué en vue du déficit qui se profilait pour le compte 1990. Le second, d'un montant de 188,6 millions, fut affecté, lui aussi, au compte des résultats pour 113,3 millions et pour 75,3 millions au titre des crédits d'engagement pour les investissements.

Deux crédits de supplément furent accordés par le parlement au budget 1990.