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In Glarus musste der zurückgetretene SVP-Regierungsrat Fritz Hösli ersetzt werden. Die SP schickte einen Kampfkandidaten ins Rennen, und ein ausserparteiliches Komitee versuchte, mit der freisinnigen Landratspräsidentin Ursula Herren, die allerdings ohne Unterstützung ihrer Partei antrat, die erste Frau in die Glarner Regierung zu bringen. Bereits im ersten Wahlgang und mit deutlichem Vorsprung wurde jedoch der von der SVP portierte Kaspar Zimmermann gewählt.

Ersatzwahl Regierungsrat Glarus 1988
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1988
Dossier: Elections cantonales - Glaris

Bei den Gesamterneuerungswahlen in die Exekutive waren im Kanton St. Gallen zwei Regierungssitze neu zu besetzen. Als Nachfolger für den Freisinnigen Ernst Rüesch, der in den Ständerat gewählt worden war, nominierte die FDP Hans Ulrich Stöckling. Die CVP portierte für den demissionierenden Christlichsozialen Edwin Koller den CSP-Kandidaten Alex Oberholzer und trug damit dem traditionellen Anspruch der CSP auf einen Regierungsvertreter Rechnung. Die CVP-Frauen, die mit der schweizerischen CVP-Präsidentin und Nationalrätin Eva Segmüller ebenfalls Anspruch auf den frei werdenden Sitz erhoben, unterlagen bei der Kandidatennomination deutlich. Nachdem der LdU auf eine Kandidatur verzichtet hatte, traten die Regierungsparteien CVP, FDP und SP mit einer gemeinsamen Siebnerliste an, worauf von verschiedener Seite die mangelnde Auswahlmöglichkeit kritisiert wurde. So rief ein unabhängiges Frauenkomitee «Evas in den Regierungsrat» dazu auf, einen Stimmzettel mit Frauennamen in die Urne zu legen, und schickte damit Eva Segmüller indirekt doch noch ins Rennen. Bei einer Stimmbeteiligung von nur gerade 20,5 Prozent wurden die Bisherigen bestätigt und neu Alex Oberholzer (cvp) und Hans Ulrich Stöckling (fdp) in die Regierung gewählt. In der hohen Zahl vereinzelter Stimmen - darunter eine beachtliche Zahl für die nicht kandidierende Eva Segmüller - und im Fernbleiben eines Grossteils der Stimmberechtigten manifestierten sich einerseits die Kritik an einer Wahl ohne Auswahl und andererseits die Forderung nach einer Frau in der Regierung.

Regierungsratswahlen St. Gallen 1988
Dossier: Elections cantonales - Saint-Gall
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1988

Noch selten sorgten die Regierungsratswahlen im Kanton Thurgau für so wenig Gesprächsstoff wie 1988. In einer reinen Bestätigungswahl wurden die fünf Bisherigen auf einer gemeinsamen Liste der Regierungsparteien SVP, FDP, CVP und SP wiedergewählt. Das beste Resultat erzielte Hermann Bürgi, mit dem die SVP 1986 bei einer Ersatzwahl einen zweiten Regierungssitz erobert und damit der traditionellen freisinnigen Doppelvertretung in der Exekutive ein Ende bereitet hatte.

Regierungsratswahlen Thurgau 1988
Dossier: Elections cantonales - Thurgovie
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1988

Im weitern übernahm der Nationalrat das im Vorjahr beschlossene Sofortprogramm zur steuerlichen Entlastung von Ehepaaren und Familien ins DBG und unterstellte zusätzlich auch Alleinerziehende den Vergünstigungen für Verheiratete. Profitieren werden davon vor allem die oberen Einkommensklassen. Zu kontroversen Diskussionen bot auch die Besteuerung juristischer Personen Anlass. Während der Ständerat die Gewinnsteuer von Aktiengesellschaften je nach der Höhe des Eigenkapitals in einem Dreistufentarif regeln wollte, schlug die Nationalratskommission einen Zweistufentarif vor. Der Nationalrat folgte jedoch dem Antrag des Bundesrates, der eine generelle Besteuerung von 8% des Gewinns vorschlug. Dieses System, das sich nicht an der Rendite, sondern nur am Ertrag orientiert, bevorzugt gegenüber dem andern arbeitsintensive Gesellschaften mit kleinem Kapital, während kapitalintensive Unternehmen mit kleiner Rendite höher belastet werden. Um die Doppelbesteuerung von Unternehmen und Aktionär zu lindern, befürwortete der Nationalrat zusätzlich den Abzug einer Normaldividende von höchstens 2% des steuerbaren Eigenkapitals. Diese Massnahmen brächten dem Bund allerdings geschätzte CHF 660 Mio. an jährlichen Mindereinnahmen.

Sofortmassnahmen

Le Conseil fédéral a proposé le rejet, sans lui opposer de contre-projet, de l'initiative populaire "Pour une assurance-maladie financièrement supportable" déposée en 1985 par le Concordat suisse des caisses-maladie. Pour justifier son renoncement à élaborer un contre-projet, le gouvernement a estimé inopportun de présenter un nouveau projet si rapidement après le rejet par le peuple de la révision de l'assurance-maladie et maternité en décembre 1987 . L'initiative entend lutter contre la hausse des coûts de la santé sans remettre toutefois en question le principe de l'assurance facultative. Elle demande que la Confédération et les cantons fixent des normes en matière de tarifs et que les cotisations des assurés à ressources modestes et des familles soient réduites. Ces exigences sont assorties d'une disposition transitoire qui contraint la Confédération à augmenter de manière substantielle ses subventions aux caisses dans l'année qui suit l'acceptation de l'initiative, puis de les adapter constamment à l'accroissement des coûts de l'assurance-maladie. En d'autres termes, cela pourrait signifier qu'en 1991 la Confédération serait tenue de verser 2,5 milliards de francs aux caisses-maladie au lieu des 984 millions dus selon le régime actuel.

Volksinitiative "für eine finanziell tragbare Krankenversicherung" und indirekter Gegenvorschlag (BRG 88.014)
Dossier: Initiative populaire fédérale "pour une assurance-maladie financièrement supportable"

C'est précisément cette disposition d'ordre financier qui a constitué la principale raison du rejet de l'initiative par le Conseil fédéral. Celui-ci a mis en évidence l'incompatibilité de cette exigence avec la situation des finances fédérales. A son avis, la mise à disposition de plus grands moyens financiers ne suffirait pas à résoudre les problèmes qui se posent à l'assurance-maladie et contribuerait même à perpétuer le système actuel de financement qui ne tient pas compte de la capacité économique de l'assuré. Qui plus est, a-t-il ajouté, l'initiative n'apporte pas de solution au problème crucial de l'explosion des coûts de la santé puisqu'elle s'attaque davantage au financement qu'à la cause des dépenses. Pour le gouvernement, c'est au niveau législatif que l'on doit résoudre les problèmes de l'assurance-maladie et non au niveau constitutionnel. Le Conseil fédéral a également tenu à rappeler qu'il a chargé quatre experts d'élaborer séparément des propositions concrètes et réalisables en vue de trouver une solution aux problèmes de l'assurance-maladie.

Volksinitiative "für eine finanziell tragbare Krankenversicherung" und indirekter Gegenvorschlag (BRG 88.014)
Dossier: Initiative populaire fédérale "pour une assurance-maladie financièrement supportable"

Da heute gut 70 Prozent der Stickoxidemissionen in der Schweiz vom Strassenverkehr stammen, ist zur Verwirklichung des Luftreinhaltekonzepts eine weitere Begrenzung des Schadstoffausstosses von Motorfahrzeugen vordringlich. Nachdem seit 1987 das Katalysator-Obligatorium für neue Personenwagen gilt, will der Bundesrat die Abgasemissionen der übrigen Fahrzeugkategorien ebenfalls drastisch reduzieren. Im Februar wurden die Abgasvorschriften für Motorräder (FAV 3) weiter verschärft. Die neuen Normen gelten für alle nach dem 1. Oktober 1990 hergestellten oder importierten Motorräder. Das Ziel, anfangs der 90er Jahre auch bei dieser Fahrzeugkategorie einen etwa gleichwertigen Abgasentgiftungsgrad zu erreichen wie bei den Personenwagen, kann mit dieser Massnahme allerdings nicht erreicht werden. Der Bundesrat kündigte daher bereits eine nochmalige Verschärfung der FAV 3 an.

Verschärfte Abgasvorschriften für leichte Motorwagen

Les décisions arrêtées par le Grand Conseil saint-gallois en matière de fécondation artificielle ont conduit un groupe de médecins et de patients à déposer deux recours de droit public auprès du Tribunal fédéral. Les recourants ont estimé que le parlement cantonal, en interdisant l'insémination artificielle et la fécondation in vitro, contrevenait au partage des compétences entre cantons et Confédération, la réglementation des techniques de reproduction humaine ne relevant, selon eux, non pas de la santé publique mais du droit civil et pénal. Ils ont encore ajouté que cette loi est contraire aux libertés individuelles. Les recourants ont partiellement obtenu gain de cause puisque le Tribunal fédéral a accordé l'effet suspensif en ce qui concerne la conservation des spermes autres que ceux du mari en traitement médical.

Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie: Entwicklung in einzelnen Kantonen (1988–1993)
Dossier: Développement de la technologie reproduction et génétique de l'homme dans les années 90

Pour le groupe de travail du Parti radical, l'attention doit être portée en premier lieu sur le vieillissement démographique et ses retombées financières sur l'AVS. Dans ce contexte, il estime nécessaire de réaliser des économies et préconise par conséquent l'introduction générale de l'âge de la retraite à 65 ans dans les douze ans qui suivront l'entrée en vigueur de la loi. Mais il n'écarte pas la possibilité de toucher une rente dès 62 ans, moyennant une réduction des prestations de 6,8% par année. Le modèle radical, neutre du point de vue des coûts, prévoit également un système de rentes calculé indépendamment de l'état civil ainsi qu'un bonus pour les assurés à faible revenu et pour ceux qui doivent assumer des tâches éducatives ou ont des parents handicapés à charge.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10ème révision de l'assurance-vieillesse et survivants (AVS; 1980-1998)
Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes

Nachdem der Bundesrat im Vorjahr Empfehlungen an die Kantone über das Vorgehen bei Wintersmog erlassen hatte, gingen die Auseinandersetzungen über die zu treffenden Massnahmen bei akuten Smog-Belastungen weiter. Vor allem die Kantone der Nordwestschweiz, denen die Smog-Empfehlungen zu unverbindlich waren, sahen schärfere Richtlinien vor. Während die Landesregierung dieses Vorgehen beim Wintersmog begrüsste, legte sie den Kantonen in bezug auf den Sommersmog nahe, keine eigenen Warn- und Interventionskonzepte zu beschliessen, da das Ozonproblem nicht lokal, sondern überregional und koordiniert gelöst werden müsse. Sie sicherte jedoch zu, entsprechende Massnahmen zu prüfen, sobald der Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene über die mit dem Sommersmog zusammenhängenden Probleme vorliege. Einzelne Kantone, so die beiden Basel und St. Gallen, beschlossen trotzdem Informationskonzepte, um die Bevölkerung bei zu hohen Ozonkonzentrationen alarmieren zu können. Drastische Massnahmen verlangte demgegenüber die Grüne Partei, die den Bundesrat und die kantonalen Behörden aufforderte, wegen der anhaltend zu hohen Ozonbelastung unverzüglich Verkehrsbeschränkungen anzuordnen.

Smog-Belastungen

Die Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) wurde von der Ständekammer als Erstrat mit 20 zu 3 Stimmen bei etlichen Enthaltungen verabschiedet. Umstritten war vor allem das Kernstück der Revision, die Regelung der Restwasserfrage. Dabei prallten die Interessen des Landschafts- und Gewässerschutzes auf der einen Seite sowie die Nutzungsinteressen der Berggebiete und der Elektrizitätswirtschaft auf der andern Seite hart aufeinander. Ein Antrag der Vertreter der Bergkantone, die Mindestvorschriften des Bundes fallenzulassen und die Regelung der mengenmässigen Nutzungsbeschränkung an die Kantone zu delegieren, scheiterte, und der Ständerat stimmte schliesslich dem bundesrätlichen Konzept zu. Danach legt der Bund im zweistufig angelegten Verfahren nur Mindestwassermengen als Existenzminimum für Fauna und Flora fest, während die Kantone zur Sicherung angemessener Restwassermengen diese Quoten nach Möglichkeit erhöhen und die verschiedenen Schutzinteressen im Einzelfall berücksichtigen. Allerdings gelang es den Vertretern der Bergkantone und der Elektrizitätswirtschaft, die Restwasser-Mindestvorschriften mit einer grosszügigen Regelung der Ausnahmen beträchtlich abzuschwächen und sie auf blosse Richtlinien zu reduzieren. Zwei Modelle für Ausgleichszahlungen beim freiwilligen Verzicht eines Gemeinwesens auf die Nutzung der Wasserkraft im Interesse des Umweltschutzes (Landschaftsrappen) stiessen in allen politischen Lagern grundsätzlich auf Verständnis und Sympathie. Die Ständekammer lehnte es jedoch ab, diese Frage bereits im Rahmen der GSchG-Revision zu regeln.

Rettung unserer Gewässer. Volksinitiative und Gewässserschutz. Revision (BRG 87.036)
Dossier: Protection des rives du lac

Im Kanton Baselstadt stellten sich die sieben bisherigen Regierungsräte zur Wiederwahl. Daneben bewarben sich weitere sieben Kandidierende der Linken und Alternativen sowie der extremen Rechten. Während die bürgerlichen Parteien ihre vier Vertreter auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag portierten, versuchte die SP mit Beatrice Alder, den früher innegehabten dritten Regierungssitz zurückzugewinnen. Im ersten Wahlgang wurden sechs der sieben Bisherigen wiedergewählt. Dagegen erreichte Erziehungsdirektor Hans-Rudolf Striebel (fdp) das absolute Mehr nicht, was als Denkzettel für seine Politik im Zusammenhang mit der Chemiekatastrophe in Schweizerhalle vom November 1986 gewertet wurde, als er die Kinder am Tag danach wieder zur Schule geschickt hatte. Zusammen mit der SP-Kandidatin, die von einem überparteilichen Komitee «Beatrice Alder – Basels erste Regierungsrätin» sowie von den linken und grünen Gruppierungen unterstützt wurde, stellte sich Striebel einem zweiten Wahlgang und wurde - empfohlen von den bürgerlichen Parteien und der NA - in seinem Amt bestätigt.

Regierungsratswahlen Basel-Stadt 1988
Dossier: Elections cantonales - Bâle-Ville
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1988

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über den Biotopschutz haben die Arbeiten an den Inventaren der gefährdeten Lebensräume für Pflanzen und Tiere (Moore, Auen, Feuchtgebiete und Trockenstandorte) verstärkte Priorität erhalten. Die Inventare werden für die Grundeigentümer verbindlich sein – im Unterschied zu den Objekten des auf einen anderen NHG-Artikel abgestützten «Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (BLN), das keinen direkten rechtlichen Schutz bewirkt, sondern lediglich als Instrument der Richtplanung auf Bundesebene dient. Das BLN ersetzt und ergänzt stufenweise das Inventar der privaten «Kommission zur Inventarisierung der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (KLN), das im Frühling nach 30-jähriger Arbeit abgeschlossen wurde. Den Grundstein für dieses Werk hatten der Schweizerische Bund für Naturschutz (SBN), der Schweizer Heimatschutz (SHS) und der Schweizer Alpenclub (SAC) angesichts der Bedrohung zahlreicher Landschaften durch Kraftwerkprojekte in den 50er Jahren gelegt, als es noch keinen Verfassungsartikel über Natur- und Heimatschutz oder eine speziell zuständige Bundesstelle gab.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Initiative Rothenthurm (protection des marais)

Bei den St. Galler Grossratswahlen gelang der Autopartei im Januar der erste Wahlerfolg auf kantonaler Ebene: Sie erreichte auf Anhieb 7 Sitze und damit Fraktionsstärke, obwohl sie sich nur in 5 von 14 Bezirken beteiligte. Diese fünf Bezirke umfassen wirtschaftliche Ballungszentren mit entsprechenden Zu- und Wegpendlerströmen (oberer Zürichsee, Einzugsgebiet der N1 von Wil bis ins untere Rheintal). Damit setzte sie ihre Kräfte dort gezielt ein, wo ihr Potential genügend gross war, um trotz weitgehend fehlender Profilierung im programmatischen Bereich ein Maximum an Stimmen (teilweise gegen 10%) zu erobern. Der Erfolg der Autopartei hat nicht zuletzt auch lokal- und verkehrspolitische Gründe: Vor allem in der Stadt und Agglomeration St. Gallen waren die Verkehrspolitik in den vergangenen vier Jahren und die flankierenden verkehrslenkenden Massnahmen nach Eröffnung der Stadtautobahn 1987 ein dauernder Zankapfel. Der sehr grosse Anteil unveränderter Autopartei-Wahlzettel. und die auffällig geringen Stimmenunterschiede der einzelnen Kandidaten sind ein Indiz dafür, dass hier weniger Personen gewählt wurden, sondern eindeutig «das Auto». Am meisten Panaschierstimmen erhielt die Autopartei, deren Gewählte aus freisinnigen Kreisen stammen und teilweise immer noch FDP-Mitglieder sind, von den Freisinnigen. Es gehört deshalb zu den Überraschungen dieser Wahlen, dass die Autopartei bei ihrem Siegeszug weniger die FDP als vielmehr die CVP schröpfte. Während die Freisinnigen, die bei den Nationalratswahlen erhebliche Einbussen zu verzeichnen hatten, nun mit 2 Sitzverlusten davonkamen, musste die CVP schwer Federn lassen und 7 von bisher 88 Sitzen abgeben. Damit entfernte sie sich weiter von ihrem Ziel, die 1984 verlorene absolute Mehrheit im 180 Mitglieder zählenden Kantonsparlament wiederzuerlangen.

Verglichen mit der Autopartei war der Vormarsch der verschiedenen grünen Gruppierungen von einem auf 5 Mandate weniger spektakulär. Zudem gingen die grünen Gewinne teilweise auf Kosten des Landesrings, der im Kanton St. Gallen zu den Grünen der ersten Stunde gerechnet werden kann. Die beiden Sitzverluste des LdU wurden allerdings dadurch wettgemacht, dass sich zwei auf Umweltlisten gewählte Grüne der LdU/EVP-Fraktion anschlossen. Eine weitere Überraschung bildete das gute Abschneiden der SP, die bei den Nationalratswahlen ebenfalls massiv Stimmen verloren hatte. Zusammen mit den in drei Bezirken erstmals mit eigenen Listen auftretenden Gewerkschaften (2 Sitze) konnte sie ihren Besitzstand von 24 Mandaten wahren. Ohne Mandate blieben die SVP und die NA.

Die 5 Sitze der Grünen erzielten die folgenden Gruppierungen: Grüne Liste M.U.T. St. Gallen (2 Sitze, 1984: 1 Sitz), Umweltforum See und Gaster (1 Sitz), gemeinsame Liste Grüne Rheintaler / LdU Oberrheintal (1 Sitz), Freie Umweltliste Sargans (1 Sitz); die letzten beiden Gewählten schlossen sich der LdU-Fraktion an. In weiteren vier Bezirken bewarben sich Freie Listen erfolglos. Im Juni schlossen sich verschiedene grüne Gruppen zum «Grünen Bündnis Kanton St. Gallen» zusammen.

Kantonale Parlamentswahl St. Gallen 1988
Dossier: Elections cantonales - Saint-Gall
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 1988

La Commission fédérale pour les questions féminines est d'avis que la révision de I'AVS doit parvenir à concrétiser le principe constitutionnel de l'égalité des droits entre hommes et femmes ainsi que l'égalité de traitement entre les femmes. Dans son projet, neutre du point de vue financier, elle a affirmé sa volonté de supprimer toutes les inégalités, préjudiciables ou non à la femme. Elle se prononce en faveur des rentes individuelles et souhaite l'introduction d'un bonus dont l'effet consisterait à améliorer la rente vieillesse des assurés célibataires et divorcés qui ont accompli des tâches éducatives. A une faible majorité, elle a préconisé une augmentation de l'âge de la retraite pour les femmes assortie de la flexibilité dès 60 ans.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10ème révision de l'assurance-vieillesse et survivants (AVS; 1980-1998)
Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes

Die neuen Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) über einen umfassenden Biotopschutz, die nicht zuletzt mit Blick auf die Bekämpfung der Rothenthurm-Initiative ausgearbeitet worden waren, traten auf den 1. Februar in Kraft. Sie regeln den Schutz und den Unterhalt von Lebensräumen wie Mooren, Auen und Trockenstandorten und verlangen, dass in intensiv genutzten Gebieten mit naturnaher und standortgemässer Vegetation für ökologischen Ausgleich zu sorgen ist. Dabei entstehende Nutzungseinschränkungen oder Mindererträge werden durch die öffentliche Hand abgegolten. Für die Biotope von nationaler Bedeutung ist der Bund zuständig, für diejenigen von regionaler und lokaler Bedeutung sowie für die Massnahmen des ökologischen Ausgleichs sind die Kantone verantwortlich. In den nächsten zehn Jahren wird mit Gesamtaufwendungen von CHF 120 Mio. für den Biotopschutz gerechnet, wobei mehr als zwei Drittel auf den Bund entfallen.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Initiative Rothenthurm (protection des marais)

Durch die Wahl des Neuenburger SP-Staatsrates René Felber in den Bundesrat wurde ein Sitz in der Kantonsregierung frei. Da die Bürgerlichen keinen Gegenkandidaten aufstellten, wurde der von der SP nominierte Stadtpräsident von La Chaux-de-Fonds, Francis Matthey, als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Ersatzwahl Staatsrat Neuenburg 1988
Dossier: Elections cantonales - Neuchâtel
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1988

Auch die Kommission des Nationalrates befasste sich in erster Lesung mit dieser Materie und hielt in der Regel an den bundesrätlichen Vorschlägen fest oder ging sogar darüber hinaus, ohne jedoch die erneute Enttäuschung des Mieterverbandes verhindern zu können. Dieser hatte bereits zu Jahresbeginn gefordert, dass das Kriterium des Orts- oder quartierüblichen Mietzinses als Grund für Mieterhöhungen abgeschafft wird, was vom Schweizerischen Hauseigentümerverband als völlig unhaltbar zurückgewiesen wurde.

Revision des Miet- und Pachtrechts für den Mieterschutz (BRG 85.015)
Dossier: Définition des loyers abusifs

Der Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1987-1991 steht unter dem Leitmotiv des qualitativen Wachstums und ist damit noch stärker als derjenige von 1984 von der Sorge um die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen geprägt. Das qualitative Wachstum war in einem 1986 veröffentlichten Expertenbericht generell als Zunahme der Lebensqualität definiert worden. Gemäss diesem Konzept soll ein weiteres Wirtschaftswachstum nicht mehr eine gleichzeitige Zunahme der Umweltbelastung und einen Raubbau an nicht vermehr- oder regenerierbaren Ressourcen zur Folge haben. Der Bundesrat gab zu bedenken, dass der Staat dieses Ziel nicht allein verwirklichen könne, dass er aber eine entsprechende Neuorientierung der Gesellschaft unterstützen könne. Wichtige Ansatzpunkte sieht die Regierung – neben der Umweltschutzpolitik – vor allem in der Forschungs- und Ausbildungspolitik. Am konkretesten wird der Zusammenhang zwischen der Regierungspolitik und dem qualitativen Wachstum beim Vorschlag, eine Energieabgabe von zehn Prozent einzuführen.

Neben der Leitidee und einer Analyse der inneren und äusseren Lage der Schweiz enthält der Bericht wie üblich eine Auflistung der Vorhaben, welche die Regierung in den nächsten vier Jahren der Legislative zum Entscheid vorzulegen gedenkt. Bei diesen rund 50 Geschäften (1984 waren es noch 67) handelt es sich zum Teil um Reformvorhaben, die bereits seit längerer Zeit im Gange sind (z.B. 10. AHV-Revision, Datenschutzgesetz), zum Teil werden aber auch neue Projekte angekündigt (z.B. Verfassungsartikel über die Kulturförderung bzw. über die Sprachenpolitik). Die Finanzplanung für die Legislaturperiode findet sich erstmals nicht in einem separaten Bericht, sondern ist in die Richtlinien integriert worden. Mit diesem allgemein begrüssten Schritt soll die Bedeutung der Prioritätensetzung sowie der Koordination bei den einzelnen politischen Vorhaben unterstrichen werden.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)

Le rapport sur le programme de législature 1987–1991 place parmi ses sept grandes options celle de «la Suisse dans le concert des nations». Elle s'articule tant autour des grands défis mondiaux et européens qu'autour de la politique de sécurité. Dans ce programme, le gouvernement préconise un renforcement de l'intégration de la Suisse en Europe par une collaboration plus intense avec la Communauté européenne (ci-après CE) et plus dynamique avec le Conseil de l'Europe. Cette attitude a pour corollaire une augmentation progressive de l'aide au développement, une stimulation de la politique humanitaire, une meilleure coordination entre coopération au développement et politique d'asile et une participation accrue aux opérations pour le maintien de la paix.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)

Der Bundesrat stellte seinen Bericht über die Legislaturplanung 1987–1991 unter den Leitgedanken des qualitativen Wachstums. Er bekundete damit, dass er ein weiteres wirtschaftliches Wachstum nur dann positiv beurteilt, wenn dabei den Erfordernissen des Umweltschutzes und den nicht-materiellen Bedürfnissen der Menschen Genüge getan wird. Der Bundesrat stützte sich bei der Formulierung der Regierungsrichtlinien auf den 1986 vorgestellten Bericht einer vom EVD eingesetzten Expertenkommission. Diese hatte das qualitative Wachstum definiert als Zunahme der individuellen und der gesellschaftlichen Lebensqualität, die mit geringerem oder zumindest nicht ansteigendem Einsatz von nicht vermehrbaren oder regenerierbaren Ressourcen und mit reduzierter oder zumindest nicht zunehmender Umweltbelastung erzielt wird.

Bundesrat bestimmt für die Legislaturplanung 1987–1991 den Leitgedanken des qualitativen Wachstums

Der Bundesrat stellte seinen Bericht über die Legislaturplanung 1987–1991 unter das Leitmotiv des qualitativen Wachstums, wie es in einem 1986 veröffentlichten Expertenbericht umschrieben worden war. Damit plädierte die Landesregierung für ein differenziertes Wirtschaftswachstum, das auf einer umweltschonenden, rohstoffund energiearmen Produktion basiert und dadurch letztlich zu einem Zuwachs an Lebensqualität führt. Um die notwendige Umorientierung zu erleichtern, sollen die bereits geschaffenen gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Umweltschutzes durch staatliche Lenkungsmassnahmen ergänzt werden. Dabei ist namentlich die Einführung von Umweltabgaben – das heisst marktkonformen Anreizen zur Förderung eines vorsorglichen, die Umwelt schonenden Verhaltens – vorgesehen.

Legislaturplanung 1987–1991

Die eingangs beschriebenen Tendenzen der Wahlen 1988 gelten für die Grossratswahlen im Kanton Baselstadt nur beschränkt. Auf dem Vormarsch waren zwar auch hier einerseits die Grünen, andererseits aber nicht die Autopartei, die im Gegensatz zur Ostschweiz nicht antrat, sondern die nationale Rechte. Die NA gewann 3 Mandate hinzu und stellt neu 10 Vertreter im Kantonsparlament. Zudem konnte der von der NA ausgeschlossene rechtsradikale Grossrat Eric Weber, der mit einer eigenen Liste "Volks-Aktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat" angetreten war, seinen Sitz halten. Beide Rechtsgruppierungen zogen Profit aus den im Wahlkampf bewusst geschürten fremdenfeindlichen Tendenzen in der Bevölkerung und der Angst vor Überfremdung angesichts der grossen Zahl der sich in Basel aufhaltenden Asylsuchenden. Das Flüchtlingsschiff «Ursula», ein als Empfangsstelle für neu eingereiste Flüchtlinge hergerichtetes Rheinschiff, diente dabei als Anlass für eine eigentliche Hetzkampagne «gegen die Asylantenflut».

Dem Erfolg der Rechten standen die Gewinne der Grünen gegenüber: Neu zogen die linken Grün-Alternativen mit 3 und die «Grüne Mitte» (GPS) mit 2 Mandaten in den Grossen Rat ein. Während die mit den linken Grünen verbundene POCH 3 von bisher 15 Sitzen einbüsste, konnte der LdU aus der Listenverbindung mit der GPS Nutzen ziehen und 3 zusätzliche Mandate erobern. Da sich die beiden GPS-Vertreter der LdU-Fraktion anschlossen, verdoppelte sich diese auf 10 Abgeordnete. Demgegenüber verlor die Vereinigung Evangelischer Wähler (EVP) die 1984 dazugewonnen 3 Mandate wieder. Die bürgerlichen Parteien vermochten ihren Schaden in Grenzen zu halten. Während die FDP 2 ihrer bisherigen 21 Mandate einbüsste, konnten die CVP und die LP mit je 15 Mandaten ihren Besitzstand wahren. Auf der Verliererseite sahen sich auch die DSP, die trotz gleichbleibendem Wähleranteil 2 Sitze verlor, sowie die in Basel einstmals starke PdA, die nochmals einen Sitz abgeben musste und jetzt nur noch über 2 Mandate verfügt. Überraschung löste das relativ gute Abschneiden der SP aus. Nach ihren massiven Stimmeneinbussen bei den Nationalratswahlen konnte sie mit nur einem Sitzverlust ihre Position als stärkste Partei im Grossen Rat konsolidieren.

Grossratswahlen Basel-Stadt 1988
Dossier: Elections cantonales - Bâle-Ville
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 1988

Die «Leitidee des qualitativen Wachstums», welche der Bundesrat seiner gesamten Tätigkeit zugrunde legen will, gilt in besonderem Masse auch für den Bereich der Raumplanung. Diese soll ernst machen mit einer haushälterischen Bodennutzung und eine Trendwende im Bodenverbrauch herbeiführen, dabei aber im Sinne der raumplanerischen Grundmaxime die verschiedenen Nutzungsansprüche in ein vertretbares Verhältnis bringen. Die Landesregierung gedenkt deshalb, bereits in der ersten Legislaturhälfte die im «Raumplanungsbericht 1987» genannten Schwerpunkte mit einem Bericht über Massnahmen zur Raumordnungspolitik zu verdeutlichen. Dabei geht es namentlich um eine Verbesserung des Vollzugs der geltenden Gesetzgebung durch Bund und Kantone. Für die zweite Legislaturhälfte soll eine Änderung des Raumplanungsgesetzes ins Auge gefasst werden, um eine bessere Durchsetzung der Ziele und Grundsätze der Raumplanung zu ermöglichen (z.B. bei Zonenvorschriften, Erschliessung, Landumlegung, Verfahrensfragen etc.). Im weitern soll ein Bericht über die Grundzüge der erwünschten räumlichen Entwicklung als Grundlage für die Koordination von Konzepten und Sachplänen des Bundes und der Bestrebungen der Kantone zur Verbesserung der instrumentellen Rahmenbedingungen beitragen.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)

In etlichen Kantonen wurden in den letzten Jahren die zumeist aus dem letzten Jahrhundert stammenden Verfassungen einer Totalrevision unterworfen, wobei das Unterfangen beim Stimmvolk oft nur auf geringes Interesse stiess. So ging dieses Jahr im Kanton Thurgau nach einem flauen Abstimmungskampf nur ein fünftel der Stimmberechtigten an die Urne, und die Zustimmung war bei einem Anteil von nur 50.1 Prozent äusserst knapp. Gegnerschaft war der Vorlage einerseits seitens der kleinen Parteien erwachsen, die den Ersatz des obligatorischen Referendums durch das fakultative trotz der geringen Schwelle von 2000 beizubringenden Unterschriften ablehnten. Auf wenig Begeisterung stiess in zahlreichen Gemeinden auch die vorgesehende Aufhebung des Gemeindedualismus. Der zuständige Regierungsrat versprach denn auch nach der Abstimmung ein «sehr subtiles» Vorgehen bei der Bildung der neuen politischen Gemeinden. Vorher muss das neue Grundgesetz aber eine weitere Hürde nehmen, da ein von den kantonalen Instanzen abgelehnter Rekurs gegen die Abstimmung noch vom Bundesgericht entschieden werden muss.

Thurgau
Dossier: Révisions des constitutions cantonales