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Les décisions arrêtées par le Grand Conseil saint-gallois en matière de fécondation artificielle ont conduit un groupe de médecins et de patients à déposer deux recours de droit public auprès du Tribunal fédéral. Les recourants ont estimé que le parlement cantonal, en interdisant l'insémination artificielle et la fécondation in vitro, contrevenait au partage des compétences entre cantons et Confédération, la réglementation des techniques de reproduction humaine ne relevant, selon eux, non pas de la santé publique mais du droit civil et pénal. Ils ont encore ajouté que cette loi est contraire aux libertés individuelles. Les recourants ont partiellement obtenu gain de cause puisque le Tribunal fédéral a accordé l'effet suspensif en ce qui concerne la conservation des spermes autres que ceux du mari en traitement médical.

Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie: Entwicklung in einzelnen Kantonen (1988–1993)
Dossier: Développement de la technologie reproduction et génétique de l'homme dans les années 90

Pour le groupe de travail du Parti radical, l'attention doit être portée en premier lieu sur le vieillissement démographique et ses retombées financières sur l'AVS. Dans ce contexte, il estime nécessaire de réaliser des économies et préconise par conséquent l'introduction générale de l'âge de la retraite à 65 ans dans les douze ans qui suivront l'entrée en vigueur de la loi. Mais il n'écarte pas la possibilité de toucher une rente dès 62 ans, moyennant une réduction des prestations de 6,8% par année. Le modèle radical, neutre du point de vue des coûts, prévoit également un système de rentes calculé indépendamment de l'état civil ainsi qu'un bonus pour les assurés à faible revenu et pour ceux qui doivent assumer des tâches éducatives ou ont des parents handicapés à charge.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10ème révision de l'assurance-vieillesse et survivants (AVS; 1980-1998)
Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes

Nachdem der Bundesrat im Vorjahr Empfehlungen an die Kantone über das Vorgehen bei Wintersmog erlassen hatte, gingen die Auseinandersetzungen über die zu treffenden Massnahmen bei akuten Smog-Belastungen weiter. Vor allem die Kantone der Nordwestschweiz, denen die Smog-Empfehlungen zu unverbindlich waren, sahen schärfere Richtlinien vor. Während die Landesregierung dieses Vorgehen beim Wintersmog begrüsste, legte sie den Kantonen in bezug auf den Sommersmog nahe, keine eigenen Warn- und Interventionskonzepte zu beschliessen, da das Ozonproblem nicht lokal, sondern überregional und koordiniert gelöst werden müsse. Sie sicherte jedoch zu, entsprechende Massnahmen zu prüfen, sobald der Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene über die mit dem Sommersmog zusammenhängenden Probleme vorliege. Einzelne Kantone, so die beiden Basel und St. Gallen, beschlossen trotzdem Informationskonzepte, um die Bevölkerung bei zu hohen Ozonkonzentrationen alarmieren zu können. Drastische Massnahmen verlangte demgegenüber die Grüne Partei, die den Bundesrat und die kantonalen Behörden aufforderte, wegen der anhaltend zu hohen Ozonbelastung unverzüglich Verkehrsbeschränkungen anzuordnen.

Smog-Belastungen

Die Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) wurde von der Ständekammer als Erstrat mit 20 zu 3 Stimmen bei etlichen Enthaltungen verabschiedet. Umstritten war vor allem das Kernstück der Revision, die Regelung der Restwasserfrage. Dabei prallten die Interessen des Landschafts- und Gewässerschutzes auf der einen Seite sowie die Nutzungsinteressen der Berggebiete und der Elektrizitätswirtschaft auf der andern Seite hart aufeinander. Ein Antrag der Vertreter der Bergkantone, die Mindestvorschriften des Bundes fallenzulassen und die Regelung der mengenmässigen Nutzungsbeschränkung an die Kantone zu delegieren, scheiterte, und der Ständerat stimmte schliesslich dem bundesrätlichen Konzept zu. Danach legt der Bund im zweistufig angelegten Verfahren nur Mindestwassermengen als Existenzminimum für Fauna und Flora fest, während die Kantone zur Sicherung angemessener Restwassermengen diese Quoten nach Möglichkeit erhöhen und die verschiedenen Schutzinteressen im Einzelfall berücksichtigen. Allerdings gelang es den Vertretern der Bergkantone und der Elektrizitätswirtschaft, die Restwasser-Mindestvorschriften mit einer grosszügigen Regelung der Ausnahmen beträchtlich abzuschwächen und sie auf blosse Richtlinien zu reduzieren. Zwei Modelle für Ausgleichszahlungen beim freiwilligen Verzicht eines Gemeinwesens auf die Nutzung der Wasserkraft im Interesse des Umweltschutzes (Landschaftsrappen) stiessen in allen politischen Lagern grundsätzlich auf Verständnis und Sympathie. Die Ständekammer lehnte es jedoch ab, diese Frage bereits im Rahmen der GSchG-Revision zu regeln.

Rettung unserer Gewässer. Volksinitiative und Gewässserschutz. Revision (BRG 87.036)
Dossier: Protection des rives du lac

Im Kanton Baselstadt stellten sich die sieben bisherigen Regierungsräte zur Wiederwahl. Daneben bewarben sich weitere sieben Kandidierende der Linken und Alternativen sowie der extremen Rechten. Während die bürgerlichen Parteien ihre vier Vertreter auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag portierten, versuchte die SP mit Beatrice Alder, den früher innegehabten dritten Regierungssitz zurückzugewinnen. Im ersten Wahlgang wurden sechs der sieben Bisherigen wiedergewählt. Dagegen erreichte Erziehungsdirektor Hans-Rudolf Striebel (fdp) das absolute Mehr nicht, was als Denkzettel für seine Politik im Zusammenhang mit der Chemiekatastrophe in Schweizerhalle vom November 1986 gewertet wurde, als er die Kinder am Tag danach wieder zur Schule geschickt hatte. Zusammen mit der SP-Kandidatin, die von einem überparteilichen Komitee «Beatrice Alder – Basels erste Regierungsrätin» sowie von den linken und grünen Gruppierungen unterstützt wurde, stellte sich Striebel einem zweiten Wahlgang und wurde - empfohlen von den bürgerlichen Parteien und der NA - in seinem Amt bestätigt.

Regierungsratswahlen Basel-Stadt 1988
Dossier: Elections cantonales - Bâle-Ville
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1988

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über den Biotopschutz haben die Arbeiten an den Inventaren der gefährdeten Lebensräume für Pflanzen und Tiere (Moore, Auen, Feuchtgebiete und Trockenstandorte) verstärkte Priorität erhalten. Die Inventare werden für die Grundeigentümer verbindlich sein – im Unterschied zu den Objekten des auf einen anderen NHG-Artikel abgestützten «Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (BLN), das keinen direkten rechtlichen Schutz bewirkt, sondern lediglich als Instrument der Richtplanung auf Bundesebene dient. Das BLN ersetzt und ergänzt stufenweise das Inventar der privaten «Kommission zur Inventarisierung der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (KLN), das im Frühling nach 30-jähriger Arbeit abgeschlossen wurde. Den Grundstein für dieses Werk hatten der Schweizerische Bund für Naturschutz (SBN), der Schweizer Heimatschutz (SHS) und der Schweizer Alpenclub (SAC) angesichts der Bedrohung zahlreicher Landschaften durch Kraftwerkprojekte in den 50er Jahren gelegt, als es noch keinen Verfassungsartikel über Natur- und Heimatschutz oder eine speziell zuständige Bundesstelle gab.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Initiative Rothenthurm (protection des marais)

Bei den St. Galler Grossratswahlen gelang der Autopartei im Januar der erste Wahlerfolg auf kantonaler Ebene: Sie erreichte auf Anhieb 7 Sitze und damit Fraktionsstärke, obwohl sie sich nur in 5 von 14 Bezirken beteiligte. Diese fünf Bezirke umfassen wirtschaftliche Ballungszentren mit entsprechenden Zu- und Wegpendlerströmen (oberer Zürichsee, Einzugsgebiet der N1 von Wil bis ins untere Rheintal). Damit setzte sie ihre Kräfte dort gezielt ein, wo ihr Potential genügend gross war, um trotz weitgehend fehlender Profilierung im programmatischen Bereich ein Maximum an Stimmen (teilweise gegen 10%) zu erobern. Der Erfolg der Autopartei hat nicht zuletzt auch lokal- und verkehrspolitische Gründe: Vor allem in der Stadt und Agglomeration St. Gallen waren die Verkehrspolitik in den vergangenen vier Jahren und die flankierenden verkehrslenkenden Massnahmen nach Eröffnung der Stadtautobahn 1987 ein dauernder Zankapfel. Der sehr grosse Anteil unveränderter Autopartei-Wahlzettel. und die auffällig geringen Stimmenunterschiede der einzelnen Kandidaten sind ein Indiz dafür, dass hier weniger Personen gewählt wurden, sondern eindeutig «das Auto». Am meisten Panaschierstimmen erhielt die Autopartei, deren Gewählte aus freisinnigen Kreisen stammen und teilweise immer noch FDP-Mitglieder sind, von den Freisinnigen. Es gehört deshalb zu den Überraschungen dieser Wahlen, dass die Autopartei bei ihrem Siegeszug weniger die FDP als vielmehr die CVP schröpfte. Während die Freisinnigen, die bei den Nationalratswahlen erhebliche Einbussen zu verzeichnen hatten, nun mit 2 Sitzverlusten davonkamen, musste die CVP schwer Federn lassen und 7 von bisher 88 Sitzen abgeben. Damit entfernte sie sich weiter von ihrem Ziel, die 1984 verlorene absolute Mehrheit im 180 Mitglieder zählenden Kantonsparlament wiederzuerlangen.

Verglichen mit der Autopartei war der Vormarsch der verschiedenen grünen Gruppierungen von einem auf 5 Mandate weniger spektakulär. Zudem gingen die grünen Gewinne teilweise auf Kosten des Landesrings, der im Kanton St. Gallen zu den Grünen der ersten Stunde gerechnet werden kann. Die beiden Sitzverluste des LdU wurden allerdings dadurch wettgemacht, dass sich zwei auf Umweltlisten gewählte Grüne der LdU/EVP-Fraktion anschlossen. Eine weitere Überraschung bildete das gute Abschneiden der SP, die bei den Nationalratswahlen ebenfalls massiv Stimmen verloren hatte. Zusammen mit den in drei Bezirken erstmals mit eigenen Listen auftretenden Gewerkschaften (2 Sitze) konnte sie ihren Besitzstand von 24 Mandaten wahren. Ohne Mandate blieben die SVP und die NA.

Die 5 Sitze der Grünen erzielten die folgenden Gruppierungen: Grüne Liste M.U.T. St. Gallen (2 Sitze, 1984: 1 Sitz), Umweltforum See und Gaster (1 Sitz), gemeinsame Liste Grüne Rheintaler / LdU Oberrheintal (1 Sitz), Freie Umweltliste Sargans (1 Sitz); die letzten beiden Gewählten schlossen sich der LdU-Fraktion an. In weiteren vier Bezirken bewarben sich Freie Listen erfolglos. Im Juni schlossen sich verschiedene grüne Gruppen zum «Grünen Bündnis Kanton St. Gallen» zusammen.

Kantonale Parlamentswahl St. Gallen 1988
Dossier: Elections cantonales - Saint-Gall
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 1988

La Commission fédérale pour les questions féminines est d'avis que la révision de I'AVS doit parvenir à concrétiser le principe constitutionnel de l'égalité des droits entre hommes et femmes ainsi que l'égalité de traitement entre les femmes. Dans son projet, neutre du point de vue financier, elle a affirmé sa volonté de supprimer toutes les inégalités, préjudiciables ou non à la femme. Elle se prononce en faveur des rentes individuelles et souhaite l'introduction d'un bonus dont l'effet consisterait à améliorer la rente vieillesse des assurés célibataires et divorcés qui ont accompli des tâches éducatives. A une faible majorité, elle a préconisé une augmentation de l'âge de la retraite pour les femmes assortie de la flexibilité dès 60 ans.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10ème révision de l'assurance-vieillesse et survivants (AVS; 1980-1998)
Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes

Die neuen Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) über einen umfassenden Biotopschutz, die nicht zuletzt mit Blick auf die Bekämpfung der Rothenthurm-Initiative ausgearbeitet worden waren, traten auf den 1. Februar in Kraft. Sie regeln den Schutz und den Unterhalt von Lebensräumen wie Mooren, Auen und Trockenstandorten und verlangen, dass in intensiv genutzten Gebieten mit naturnaher und standortgemässer Vegetation für ökologischen Ausgleich zu sorgen ist. Dabei entstehende Nutzungseinschränkungen oder Mindererträge werden durch die öffentliche Hand abgegolten. Für die Biotope von nationaler Bedeutung ist der Bund zuständig, für diejenigen von regionaler und lokaler Bedeutung sowie für die Massnahmen des ökologischen Ausgleichs sind die Kantone verantwortlich. In den nächsten zehn Jahren wird mit Gesamtaufwendungen von CHF 120 Mio. für den Biotopschutz gerechnet, wobei mehr als zwei Drittel auf den Bund entfallen.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Initiative Rothenthurm (protection des marais)

Durch die Wahl des Neuenburger SP-Staatsrates René Felber in den Bundesrat wurde ein Sitz in der Kantonsregierung frei. Da die Bürgerlichen keinen Gegenkandidaten aufstellten, wurde der von der SP nominierte Stadtpräsident von La Chaux-de-Fonds, Francis Matthey, als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Ersatzwahl Staatsrat Neuenburg 1988
Dossier: Elections cantonales - Neuchâtel
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1988

Auch die Kommission des Nationalrates befasste sich in erster Lesung mit dieser Materie und hielt in der Regel an den bundesrätlichen Vorschlägen fest oder ging sogar darüber hinaus, ohne jedoch die erneute Enttäuschung des Mieterverbandes verhindern zu können. Dieser hatte bereits zu Jahresbeginn gefordert, dass das Kriterium des Orts- oder quartierüblichen Mietzinses als Grund für Mieterhöhungen abgeschafft wird, was vom Schweizerischen Hauseigentümerverband als völlig unhaltbar zurückgewiesen wurde.

Revision des Miet- und Pachtrechts für den Mieterschutz (BRG 85.015)
Dossier: Définition des loyers abusifs

Der Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1987-1991 steht unter dem Leitmotiv des qualitativen Wachstums und ist damit noch stärker als derjenige von 1984 von der Sorge um die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen geprägt. Das qualitative Wachstum war in einem 1986 veröffentlichten Expertenbericht generell als Zunahme der Lebensqualität definiert worden. Gemäss diesem Konzept soll ein weiteres Wirtschaftswachstum nicht mehr eine gleichzeitige Zunahme der Umweltbelastung und einen Raubbau an nicht vermehr- oder regenerierbaren Ressourcen zur Folge haben. Der Bundesrat gab zu bedenken, dass der Staat dieses Ziel nicht allein verwirklichen könne, dass er aber eine entsprechende Neuorientierung der Gesellschaft unterstützen könne. Wichtige Ansatzpunkte sieht die Regierung – neben der Umweltschutzpolitik – vor allem in der Forschungs- und Ausbildungspolitik. Am konkretesten wird der Zusammenhang zwischen der Regierungspolitik und dem qualitativen Wachstum beim Vorschlag, eine Energieabgabe von zehn Prozent einzuführen.

Neben der Leitidee und einer Analyse der inneren und äusseren Lage der Schweiz enthält der Bericht wie üblich eine Auflistung der Vorhaben, welche die Regierung in den nächsten vier Jahren der Legislative zum Entscheid vorzulegen gedenkt. Bei diesen rund 50 Geschäften (1984 waren es noch 67) handelt es sich zum Teil um Reformvorhaben, die bereits seit längerer Zeit im Gange sind (z.B. 10. AHV-Revision, Datenschutzgesetz), zum Teil werden aber auch neue Projekte angekündigt (z.B. Verfassungsartikel über die Kulturförderung bzw. über die Sprachenpolitik). Die Finanzplanung für die Legislaturperiode findet sich erstmals nicht in einem separaten Bericht, sondern ist in die Richtlinien integriert worden. Mit diesem allgemein begrüssten Schritt soll die Bedeutung der Prioritätensetzung sowie der Koordination bei den einzelnen politischen Vorhaben unterstrichen werden.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)

Le rapport sur le programme de législature 1987–1991 place parmi ses sept grandes options celle de «la Suisse dans le concert des nations». Elle s'articule tant autour des grands défis mondiaux et européens qu'autour de la politique de sécurité. Dans ce programme, le gouvernement préconise un renforcement de l'intégration de la Suisse en Europe par une collaboration plus intense avec la Communauté européenne (ci-après CE) et plus dynamique avec le Conseil de l'Europe. Cette attitude a pour corollaire une augmentation progressive de l'aide au développement, une stimulation de la politique humanitaire, une meilleure coordination entre coopération au développement et politique d'asile et une participation accrue aux opérations pour le maintien de la paix.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)

Der Bundesrat stellte seinen Bericht über die Legislaturplanung 1987–1991 unter den Leitgedanken des qualitativen Wachstums. Er bekundete damit, dass er ein weiteres wirtschaftliches Wachstum nur dann positiv beurteilt, wenn dabei den Erfordernissen des Umweltschutzes und den nicht-materiellen Bedürfnissen der Menschen Genüge getan wird. Der Bundesrat stützte sich bei der Formulierung der Regierungsrichtlinien auf den 1986 vorgestellten Bericht einer vom EVD eingesetzten Expertenkommission. Diese hatte das qualitative Wachstum definiert als Zunahme der individuellen und der gesellschaftlichen Lebensqualität, die mit geringerem oder zumindest nicht ansteigendem Einsatz von nicht vermehrbaren oder regenerierbaren Ressourcen und mit reduzierter oder zumindest nicht zunehmender Umweltbelastung erzielt wird.

Bundesrat bestimmt für die Legislaturplanung 1987–1991 den Leitgedanken des qualitativen Wachstums

Der Bundesrat stellte seinen Bericht über die Legislaturplanung 1987–1991 unter das Leitmotiv des qualitativen Wachstums, wie es in einem 1986 veröffentlichten Expertenbericht umschrieben worden war. Damit plädierte die Landesregierung für ein differenziertes Wirtschaftswachstum, das auf einer umweltschonenden, rohstoffund energiearmen Produktion basiert und dadurch letztlich zu einem Zuwachs an Lebensqualität führt. Um die notwendige Umorientierung zu erleichtern, sollen die bereits geschaffenen gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Umweltschutzes durch staatliche Lenkungsmassnahmen ergänzt werden. Dabei ist namentlich die Einführung von Umweltabgaben – das heisst marktkonformen Anreizen zur Förderung eines vorsorglichen, die Umwelt schonenden Verhaltens – vorgesehen.

Legislaturplanung 1987–1991

Die eingangs beschriebenen Tendenzen der Wahlen 1988 gelten für die Grossratswahlen im Kanton Baselstadt nur beschränkt. Auf dem Vormarsch waren zwar auch hier einerseits die Grünen, andererseits aber nicht die Autopartei, die im Gegensatz zur Ostschweiz nicht antrat, sondern die nationale Rechte. Die NA gewann 3 Mandate hinzu und stellt neu 10 Vertreter im Kantonsparlament. Zudem konnte der von der NA ausgeschlossene rechtsradikale Grossrat Eric Weber, der mit einer eigenen Liste "Volks-Aktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat" angetreten war, seinen Sitz halten. Beide Rechtsgruppierungen zogen Profit aus den im Wahlkampf bewusst geschürten fremdenfeindlichen Tendenzen in der Bevölkerung und der Angst vor Überfremdung angesichts der grossen Zahl der sich in Basel aufhaltenden Asylsuchenden. Das Flüchtlingsschiff «Ursula», ein als Empfangsstelle für neu eingereiste Flüchtlinge hergerichtetes Rheinschiff, diente dabei als Anlass für eine eigentliche Hetzkampagne «gegen die Asylantenflut».

Dem Erfolg der Rechten standen die Gewinne der Grünen gegenüber: Neu zogen die linken Grün-Alternativen mit 3 und die «Grüne Mitte» (GPS) mit 2 Mandaten in den Grossen Rat ein. Während die mit den linken Grünen verbundene POCH 3 von bisher 15 Sitzen einbüsste, konnte der LdU aus der Listenverbindung mit der GPS Nutzen ziehen und 3 zusätzliche Mandate erobern. Da sich die beiden GPS-Vertreter der LdU-Fraktion anschlossen, verdoppelte sich diese auf 10 Abgeordnete. Demgegenüber verlor die Vereinigung Evangelischer Wähler (EVP) die 1984 dazugewonnen 3 Mandate wieder. Die bürgerlichen Parteien vermochten ihren Schaden in Grenzen zu halten. Während die FDP 2 ihrer bisherigen 21 Mandate einbüsste, konnten die CVP und die LP mit je 15 Mandaten ihren Besitzstand wahren. Auf der Verliererseite sahen sich auch die DSP, die trotz gleichbleibendem Wähleranteil 2 Sitze verlor, sowie die in Basel einstmals starke PdA, die nochmals einen Sitz abgeben musste und jetzt nur noch über 2 Mandate verfügt. Überraschung löste das relativ gute Abschneiden der SP aus. Nach ihren massiven Stimmeneinbussen bei den Nationalratswahlen konnte sie mit nur einem Sitzverlust ihre Position als stärkste Partei im Grossen Rat konsolidieren.

Grossratswahlen Basel-Stadt 1988
Dossier: Elections cantonales - Bâle-Ville
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 1988

Die «Leitidee des qualitativen Wachstums», welche der Bundesrat seiner gesamten Tätigkeit zugrunde legen will, gilt in besonderem Masse auch für den Bereich der Raumplanung. Diese soll ernst machen mit einer haushälterischen Bodennutzung und eine Trendwende im Bodenverbrauch herbeiführen, dabei aber im Sinne der raumplanerischen Grundmaxime die verschiedenen Nutzungsansprüche in ein vertretbares Verhältnis bringen. Die Landesregierung gedenkt deshalb, bereits in der ersten Legislaturhälfte die im «Raumplanungsbericht 1987» genannten Schwerpunkte mit einem Bericht über Massnahmen zur Raumordnungspolitik zu verdeutlichen. Dabei geht es namentlich um eine Verbesserung des Vollzugs der geltenden Gesetzgebung durch Bund und Kantone. Für die zweite Legislaturhälfte soll eine Änderung des Raumplanungsgesetzes ins Auge gefasst werden, um eine bessere Durchsetzung der Ziele und Grundsätze der Raumplanung zu ermöglichen (z.B. bei Zonenvorschriften, Erschliessung, Landumlegung, Verfahrensfragen etc.). Im weitern soll ein Bericht über die Grundzüge der erwünschten räumlichen Entwicklung als Grundlage für die Koordination von Konzepten und Sachplänen des Bundes und der Bestrebungen der Kantone zur Verbesserung der instrumentellen Rahmenbedingungen beitragen.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)

In etlichen Kantonen wurden in den letzten Jahren die zumeist aus dem letzten Jahrhundert stammenden Verfassungen einer Totalrevision unterworfen, wobei das Unterfangen beim Stimmvolk oft nur auf geringes Interesse stiess. So ging dieses Jahr im Kanton Thurgau nach einem flauen Abstimmungskampf nur ein fünftel der Stimmberechtigten an die Urne, und die Zustimmung war bei einem Anteil von nur 50.1 Prozent äusserst knapp. Gegnerschaft war der Vorlage einerseits seitens der kleinen Parteien erwachsen, die den Ersatz des obligatorischen Referendums durch das fakultative trotz der geringen Schwelle von 2000 beizubringenden Unterschriften ablehnten. Auf wenig Begeisterung stiess in zahlreichen Gemeinden auch die vorgesehende Aufhebung des Gemeindedualismus. Der zuständige Regierungsrat versprach denn auch nach der Abstimmung ein «sehr subtiles» Vorgehen bei der Bildung der neuen politischen Gemeinden. Vorher muss das neue Grundgesetz aber eine weitere Hürde nehmen, da ein von den kantonalen Instanzen abgelehnter Rekurs gegen die Abstimmung noch vom Bundesgericht entschieden werden muss.

Thurgau
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

Die langsame Gangart bei der Ausarbeitung von Datenschutzbestimmungen auf Bundesebene war mit ein Grund dafür, dass der Bundesrat im Berichtsjahr in einer Botschaft eine Revision des aus dem Jahre 1860 stammenden Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung beantragte. Ursprünglich war bei dieser Revision lediglich vorgesehen gewesen, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, das genaue Datum der alle zehn Jahre durchzuführenden Volkszählung festzulegen. Dahinter stand die Absicht, die für Dezember 1990 vorgesehene Volkszählung um ein Jahr vorzuziehen und damit zu gewährleisten, dass bei Beginn der Vorbereitung der Nationalratswahlen 1991 die neue Sitzzuteilung an die Kantone aufgrund der Zählungsergebnisse bekannt ist. In der 1987 durchgeführten Vernehmlassung hatten insbesondere die politischen Parteien eine umfassendere Revision verlangt und die gesetzliche Verankerung des Datenschutzes als vorrangiges Problem der Volkszählung bezeichnet. Die in der BRD gemachten Erfahrungen hatten zudem gezeigt, dass Boykottbewegungen gute Erfolgsaussichten haben und eine geplante Volkszählung verhindern können. Der Bundesrat trug diesen Forderungen und Befürchtungen Rechnung, indem er die Bestimmung aufnahm, dass die Daten nur zu statistischen Zwecken verwendet werden dürfen und alle Befrager dem Amtsgeheimnis unterstehen. Damit würde zum Beispiel die heutige Praxis, wonach Gemeinden ihre Einwohnerkontrolle mit den Volkszählungsergebnissen à jour bringen, verboten. Das Gesetz will zudem dem Bundesrat die Kompetenz zu detaillierten Ausführungsbestimmungen in bezug auf den Schutz der Volkszählungsdaten einräumen. Um eine allfällige Boykottbewegung zu verhindern, soll andererseits die Auskunftsverweigerung mit Busse geahndet werden können. In ersten Pressekommentaren wurde die Aufnahme von Datenschutzbestimmungen in das Revisionsvorhaben zwar grundsätzlich begrüsst, die Blankovollmacht für die Regierung und damit das Fehlen von präzisen Vorschriften aber als ungenügend beurteilt.

Revision Bundesgesetzes Volkszählung

Die Integration der Jugendlichen in den politischen Prozess durch die Senkung des Stimmrechtalters auf 18 Jahre hat auf Kantonsebene deutlich schlechtere Chancen als auf Gemeindeebene. Im Berichtsjahr waren es die Thurgauer Stimmberechtigten, welche gegen Regierung und Parlament eine entsprechende Anderung des kantonalen Stimmrechts ablehnten. Demgegenüber machten in Luzern, wo 1986 das Volk mit knappem Mehr die fakultative gemeindeweise Einführung gutgeheissen hatte, innerhalb eines halben Jahres 92 von 107 Gemeinden von diesem Recht Gebrauch.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: âge de voter 18

Das schweizerische politische System bringt es mit sich, dass die Regierungsparteien nicht verpflichtet sind, den Bundesrat bedingungslos zu unterstützen. In einer Analyse der vergangenen Legislaturperiode konnte festgestellt werden, dass die SP von ihrem Recht auf Opposition im Nationalrat reichlich Gebrauch gemacht hat: Bei mehr als der Hälfte von 116 untersuchten wichtigen Geschäften stellte sie sich gegen die Regierung. Die drei bürgerlichen Bundesratsparteien lehnten ihrerseits rund einen Viertel dieser Bundesratsvorlagen ab. Da die SP die Exekutive gerade in denjenigen Geschäften unterstützte, bei denen es von bürgerlicher Seite her Opposition gab, waren Mehrheitsallianzen aller Bundesratsparteien relativ selten (21 % der untersuchten Fälle). In einem Viertel der Entscheidungen im Nationalrat setzte sich eine Allianz zwischen der SP und einem Teil der anderen Regierungsparteien durch, bei mehr als der Hälfte (55%) überstimmten die drei bürgerlichen Parteien gemeinsam den sozialdemokratischen Regierungspartner. Da eine vergleichbare Untersuchung für frühere Legislaturperioden nicht vorliegt, lassen sich keine Aussagen darüber machen, ob die Politik der SP nach 1984, als sie mit dem Regierungsaustritt drohte, effektiv oppositioneller geworden ist.

Recht auf Opposition

Neben den genannten Gründen spielten vorgerücktes Alter und Amtsmüdigkeit die Hauptrolle, um jüngeren Kräften Platz zu machen - hatte doch fast die Hälfte der Zurücktretenden dem Parlament während 16 und mehr Jahren, zwei Nationalräte gar während 24 Jahren, angehört. Andererseits verzichteten nicht weniger als 9 Abgeordnete aus verschiedenen Gründen schon nach einer Amtsdauer auf eine erneute Kandidatur, darunter der Freisinnige Willy Pfund (SO) und die Sozialdemokraten Jean Clivaz (BE) und Valentine Friedli (JU).

Eidgenössische Wahlen 1987 Rücktritte
Dossier: Elections fédérales 1987 - aperçu

Bei den Wahlen in kantonale und kommunale Parlamente vom Frühjahr wurde der Trend der letzten Jahre noch verstärkt. Die Grünen waren überall auf dem Vormarsch und erzielten zum Teil spektakuläre Gewinne. Aufsehen erregten die Wahlsiege der Grünen Partei im Kanton Zürich und in der Stadt Genf, aber auch die Sitzgewinne des Grünen Bündnisses in den Kantonen Baselland und Luzern gaben zu reden. Ebenfalls zu den Gewinnern gehörte die nationale Rechte, die in Zürich, Baselland und im Tessin zulegte, in der Stadt Genf jedoch grössere Verluste einstecken musste. Die Regierungsparteien büssten weiter an Terrain ein, allerdings in unterschiedlichem Ausmass. Während die SP nur kleinere Einbussen zu verzeichnen hatte, waren die eigentlichen Verlierer die bürgerlichen Parteien, die vor allem in Zürich, aber auch in Baselland und im Tessin, zum Teil erhebliche Verluste erlitten. Das relativ gute Abschneiden der Linken gab denn auch Anlass, für die eidgenössischen Wahlen nicht nur einen grünen Vormarsch, sondern eine «rot-grüne Wende» zu prognostizieren.

Tendenz kantonale und kommunale Wahlen 1987
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 1987

Bei den Erneuerungs- und Ersatzwahlen in kantonale Exekutiven wechselte - trotz Rücktritten und einer Vielzahl von Kampfkandidaturen - nur im Tessin ein Regierungssitz die Partei. Hingegen wurden nicht immer die parteioffiziellen Kandidaten gewählt.

Tendenz kantonale Regierungswahlen 1987
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1987

Die Förderung der praxisorientierten Forschung durch den Staat wird in vielen Staaten und insbesondere in der EG als wichtiger Faktor für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft angesehen. Trotz ordnungspolitischer Bedenken ist auch in der Schweiz ein weiterer Schritt in dieser Richtung vollzogen worden. Mit einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EG war zwar 1986 für schweizerische Firmen prinzipiell der Zugang zu EG-Forschungsprojekten geöffnet worden. Da die EG aber bei ihren Technologieprogrammen für Unternehmen aus Mitgliedstaaten die Hälfte der Kosten übernimmt, fehlten schweizerischen privaten und öffentlichen Forschungsinstituten oft die Mittel, um sich beteiligen zu können. Zur Behebung dieses Wettbewerbsnachteils beantragte der Bundesrat dem Parlament unter dem Titel «Finanzierung der technologischen Zusammenarbeit in Europa 1988-1991» einen Verpflichtungskredit von 80 Mio Fr. Beide Kammern stimmten diesem Bundesbeschluss trotz gewisser ordnungspolitischer Vorbehalte zu. Grundsätzliche Kritik äusserte einzig Herczog (poch, ZH), der den technokratischen Charakter der EG-Forschungsprogramme kritisierte. Von der Wirtschaft war dieser Kredit ebenfalls begrüsst worden. Dabei wurde allerdings betont, dass die staatliche Unterstützung auf die sogenannte vorwettbewerbliche Phase beschränkt bleiben muss. Damit ist nach EG-Praxis gemeint, dass die Ausarbeitung zu einem marktreifen Produkt nicht unterstützungsberechtigt sein darf.

Zugang zu EG-Forschungsprojekten