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  • Ettlin, Erich (cvp/pdc, OW) SR/CE

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In seinem Mitte November veröffentlichten Bericht zum Postulat Ettlin (cvp, OW) hielt sich der Bundesrat kurz. Ein schnellerer Zugang für Patienten zu Arzneimitteln mit neuen Indikationen sei sehr im Interesse der Regierung und dem Heilmittelinstitut und bereits werde viel in dieses Ziel investiert. Auf das Hauptziel des Postulats werde bereits bestmöglich hingearbeitet. Es habe sich aber auch nach erneuter Prüfung der Gegebenheiten gezeigt, dass von einer prioritären Umsetzung – sprich vor der Inkraftsetzung des revidierten Heilmittelrechts – abzusehen sei. Abschliessend wurde darauf hingewiesen, dass die Verbände der Pharmabranche und das Heilmittelinstitut seit geraumer Zeit jährlich gemeinsame sogenannte „Benchmarking-Studien” erarbeiteten. Die Erkenntnisse dieser Studien würden im Dialog analysiert, wobei gegebenenfalls auch Massnahmen beschlossen würden. Das führe auch dazu, dass Swissmedic im vergangenen Herbst aufgezeigt und kommuniziert habe, welche Verbesserungen in der Bearbeitung von Zulassungen erzielt werden könnten – eben gerade auch Massnahmen zur Verkürzung der Fristen. Das zeige gemäss bundesrätlichem Bericht, dass die Zulassungsbehörde bereits gewillt sei, die Verfahren zu beschleunigen.

Schnellerer Zugang für Patienten zu Arzneimitteln mit neuen Indikationen

Josef Dittli (fdp, UR) schlug mit seinem Vorschlag, innerhalb der Armee ein Cyberdefence-Kommando einzurichten, einen eigentlichen Paradigmenwechsel vor. Bereits seit Jahren war der Bund bestrebt, im Bereich Cyber-Kriminalität neue Wege zu gehen und den sich verändernden technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, indem beispielsweise die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) lanciert wurde. Eine eigentliche Cyber-Armee wurde jedoch in diesen Prozessen noch nicht konzipiert. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und den damit ausgelösten Datenverschiebungen müssen Sicherheitsaspekte im Cyber-Bereich jedoch zunehmend angesprochen sowie entsprechende Massnahmen vorgesehen werden. Dittli wollte innerhalb des VBS und der Armee eine eigene Truppe zur Cyberabwehr aufbauen. Er leitete die Notwendigkeit seines Vorschlags aus dem Verfassungsauftrag an die Armee ab. Ein professionalisiertes Kommando mit 100 bis 150 Cyberspezialisten soll, flankiert von einer 400-600 AdA-starken Cybertruppe, die sensiblen Infrastrukturen schützen. Die Ausbildung dieser Spezialisten soll über eine eigens zu schaffende Cyber-RS erfolgen. Sieben Punkte führte der Motionär an, die eine solche Cyber-Einheit erfüllen können muss: Eigene Systeme jederzeit schützen; eigenständige Cyberoperationen durchführen (z. B. Cyberaufklärung, -verteidigung, aber auch -angriff); den NDB unterstützen; Unterstützungsleistungen weiterer Betreiber kritischer Infrastrukturen; zivile Behörden in Cyberangelegenheiten unterstützen. Dafür soll die Armee einerseits Kooperationen mit dem Forschungsplatz, aber auch dem Hochschulbereich eingehen und andererseits Vorbereitungen treffen, damit eine solche militärische Cyber-Einheit konzipiert werden kann. Dittli schlug also eine eigentliche Cyber-Armeeeinheit vor, daneben war auch eine Motion von Ständerat Eder (fdp, ZG) hängig, der sich im Cyber-Bereich ein Kompetenzzentrum wünschte. Diese Motion wurde vom Ständerat bereits dem Zweitrat überwiesen.

Der Bundesrat zeigte sich in seiner Antwort auf den Vorstoss skeptisch. Elemente der Zielvorgabe würden gegenwärtig mit einem Aktionsplan Cyberdefence angegangen, dieser erfülle weite Teile der Motion. Bezüglich der Anliegen die Truppe betreffend (Verfügbarkeit, Stärke, Milizprinzip) seien daher die nächsten Schritte in der Umsetzung des Aktionsplans, wie sie bis 2020 vorgesehen sind, abzuwarten. Hinsichtlich der Einrichtung eines eigenen Kommandos zeigte sich die Regierung offener, man müsse aber auch hier abwarten, wie sich solche Leitungsstrukturen in ein Gesamtgefüge integrieren liessen. So sprach sich der Bundesrat noch gegen die Motion aus, hielt sich aber die Möglichkeit offen, bei einer allfälligen Annahme im Erstrat via das VBS zuhanden des Zweitrats noch auf den Motionstext Einfluss zu nehmen.

Die Ratsdebatte wurde mit einem Ordnungsantrag Hêche (sp, JU) eröffnet, der die Motion der zuständigen SiK zur Vorprüfung zuweisen wollte. Hêche wollte nicht mehrspurig fahren und nicht neben den Prozessen um den Aktionsplan des Bundesrates und der zuvor angenommenen Motion Eder (fdp, ZG) zusätzlich auch noch einen Prozess zur Schaffung einer Cyber-Armee anstossen. Der Motionär entgegnete jedoch, dass sich die Ziele der Motion Eder nicht mit denjenigen seiner eigenen überschneiden würden, da er sich eben auf den Bereich Armee beschränke. Im Übrigen hätte sich ja die Regierung offen gegenüber der Motion gezeigt und einzig an der Cyber-RS Anstoss genommen. Der Ordnungsantrag wurde nicht angenommen, damit konnte der Vorstoss materiell behandelt werden.
Der Motionär verteidigte sein Anliegen mit der Einschätzung, dass nicht klar sei, was der Bundesrat und das VBS im Cyber-Bereich erreichen wollen. Zwar werde viel unternommen, auch gerade bezüglich der Rollendefinition der Armee und ihrer Funktionen in der Cyberabwehr, offen sei jedoch, wie die Stärken der Miliz einbezogen werden können. Der Aktionsplan Cyberdefence sei laut Dittli (fdp, UR) „in Ordnung”, jedoch sei kaum etwas über seinen Inhalt bekannt. Dass ein wesentlicher Teil seiner Motion bereits in anderen Prozessen umgesetzt wird, begrüsste er, aber das wichtige und titelgebende Anliegen seines Vorstosses, ein Cyber-Kommando in die Armeestrukturen einzubinden, sei eben noch nicht angedacht. Ebenso fehle in der Debatte über die Möglichkeiten, IT-Spezialisten zu finden und auszubilden, die Prüfung einer Cyber-RS. Es gebe schliesslich bereits IT-Spezialisten in den Rechenzentren von Bund und VBS, eine systematische armeenahe Cyber-Ausbildung fehle jedoch komplett. Er sah denn auch einen Steilpass in der geäusserten Bereitschaft der Regierung, im Falle einer Annahme seiner Motion noch Änderungsvorschläge zuhanden der SiK-NR zu machen. Diesen Steilpass müsste der Ständerat „also der Sache zuliebe annehmen”. Ratskollege Ettlin (cvp, OW) blies ins gleiche Horn. Es gebe bereits heute monatlich tausende Cyberangriffe auf diverse kritische Strukturen und er finde die Argumentation der Regierung, eine Cyber-RS sei nicht möglich, da sie sich nicht in die bestehenden Ausbildungsmodelle der Armee einfügen lasse, „speziell”. Die Annahme neuer Herausforderungen, auch im Bereich (Cyber-)Verteidigung sei wichtig, so der Obwaldner weiter.
Verteidigungsminister Parmelin argumentierte vergeblich mit den bestehenden Arbeiten und der Bereitschaft, den Weg der Cyberabwehr weiter gehen zu wollen. Das Ratsplenum nahm die Motion mit 34 zu 7 Stimmen deutlich an.

Cyberdefence-Kommando (Mo. 17.3507)
Dossier: Cyber Defence

Zeitgleich mit Josef Dittli (cvp, UR) reichte auch Ständerat Eder (fdp, ZG) eine Motion zu Cyber-Fragen ein. Er fokussierte jedoch nicht auf Armeestrukturen, sondern regte generell die Schaffung eines Cybersecurity-Kompetenzzentrums auf Stufe Bund an. Im Laufe der Überprüfung der NCS solle der Bund Massnahmen in die Wege leiten, um eine solche Organisationseinheit zu schaffen. Eder schwebte eine Koordinationsstelle vor, die bundesweit die Vorgänge im Bereich der Cybersicherheit überwacht und fördert, die jedoch ferner auch eine Weisungsbefugnis gegenüber den Ämtern erhalten solle. Die Notwendigkeit einer solchen Stelle leitete Eder aus früheren parlamentarischen Vorstössen sowie dem Geschäftsbericht des Bundesrates über das vergangene Jahr ab, wo klar geworden sei, dass noch zu wenig für die Cybersicherheit gemacht werde. Wie sein Ratskollege Dittli regte Eder eine Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Hochschulen sowie der IT-Branche an.

Der Bundesrat teilte die Auffassung, dass der Cyberbereich eine Koordinationsstelle braucht. Zusammen mit MELANI sei eine solche Stelle jedoch bereits geschaffen worden. Das Know-how sei vorhanden und die geforderte Weisungsbefugnis sei auch bereits erteilt worden. Bei grösseren Cybervorfällen würden departementsübergreifende Task-Forces eingesetzt, um Kräfte zu bündeln. Die Bedrohung werde zunehmen – dessen war sich auch die Regierung sicher – und die Anforderungen an die Durchhaltefähigkeit der zuständigen Stellen steige im Ereignisfall. Ein Koordinationszentrum, wie es in der Motion gefordert wird, sei entsprechend fachlich und personell weiterzuentwickeln. Genau dies werde in der Weiterentwicklung der NCS angestrebt, weswegen der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantrage.

Anders sah dies der Ständerat. Die Motion wurde mit 41 zu 4 Stimmen deutlich angenommen. Der Abstimmung ging jedoch eine längere Debatte voraus, die rasch verdeutlichte, dass der Bundesrat allein auf weiter Flur stand. Der Motionär selbst eröffnete die Beratungen mit seiner Erstaunensbekundung: Zwar sage die Regierung, sie wolle die Kompetenzen zur Cyberabwehr verstärken und koordinieren, aber die Motion wolle sie nicht zur Annahme empfehlen. Das passe nicht zusammen und das gehe auch für andere Mitunterzeichnende (22 an der Zahl) nicht auf. Verdeutlichen konnte er sein Anliegen mit eben bekannt gewordenen Angriffen auf zwei Departemente. Die Meinung. dass die Meldestelle MELANI bereits Aufgaben im Cyberbereich wahrnehme, teilte der Motionär nicht. Deren Arbeit stellte er nicht infrage, aber in der noch gültigen Cyberstrategie des Bundes komme das Wort "Cybersecurity-Kompetenzzentrum nicht ein einziges Mal vor." Daraufhin hielt er ein eigentliches Plädoyer für die Sache, man müsse endlich handeln – die beiden ETH stünden bereit. Weitere Redner pflichteten Eder (fdp, ZG) bei. Besonders Vertreter der SP sprachen sich dabei für einen Ausbau der Cyberabwehr aus, durchaus auch zu Lasten von anderen Abwehrprogrammen (Rüstung). Erich Ettlin (cvp, OW) fand die Debatte dann "fast schon langweilig", weil sich alle einig waren. Alle ausser Bundesrat Maurer, der die Regierung vertrat. Sein langes Votum – im Wesentlichen zeigte er die bisher angewendeten Vorgänge und Massnahmen auf und die Tatsache, dass kaum eine Bundesratssitzung ohne Cyber-Thema abgehalten werde – schloss er mit dem Appell, man solle die Regierung und MELANI nicht unterschätzen. Das Plenum wollte jedoch ganz offensichtlich ein Zeichen setzen und die Arbeiten im Cyberbereich dergestalt bündeln, dass eine zentrale Stelle die Koordination übernimmt.

Schaffung eines Cybersecurity-Kompetenzzentrums auf Stufe Bund (Mo. 17.3508)
Dossier: Cyber Defence

Mit einem Postulat forderte Erich Ettlin (cvp, OW) einen schnelleren Zugang für Patienten zu Arzneimitteln mit neuen Indikationen – also mit neuen Einsatzmöglichkeiten – respektive die Prüfung einer Verkürzung der Zulassungsfrist von Medikamenten durch den Bundesrat. Der Postulant nahm damit Erkenntnisse einer gemeinsamen Studie der Industrie und Swissmedic auf, wonach die Zulassungsfristen in der Schweiz viel länger sind als im Ausland. Beziehungsweise, so Ettlin, dauere die Bearbeitung in der Arzneimittelbehörde hier länger. Das sei bedenklich, da dadurch Patientinnen und Patienten in der Schweiz länger auf innovative Therapien warten müssten. Es sei überdies gezeigt worden, dass die Zulassung einer Indikationserweiterung viel rascher bewerkstelligt werden könne als die Prüfung und Zulassung neuer Wirkstoffe. Swissmedic solle dahingehend seine Praxis anpassen. Der Postulant äusserte überdies den Wunsch, dass man dies noch vor der Umsetzung des neuen Heilmittelrechts in Angriff nehme. Der Bundesrat teilte das Anliegen, entgegnete jedoch in seiner Vorstossantwort, dass eine Beschleunigung der Verfahren gegenwärtig nicht möglich sei. Es würden bereits Anstrengungen in diesem Bereich unternommen, teilweise infolge einer Motion Cassis (fdp, TI) und einer Motion Eder (fdp, ZG). Deswegen sollte noch abgewartet und auf die Annahme des Postulats verzichtet werden.
In der Ratsdebatte wurde nur kurz auf das Postulat eingegangen, wobei es Ettlin gelang, seine Kolleginnen und Kollegen zu überzeugen. Er zeigte sich unzufrieden mit den „Vertröstungen” der Regierung und bezeichnete seinen Vorstoss als eigentliches Wiedererwägungsgesuch, er wolle überdies auch eine weitere Verzögerung in der Sache verhindern. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Standorts sei eine Fristverkürzung wesentlich, unter anderem auch weil andere Staaten von der Schweizer Zulassung abhängig seien. Die Chance sei mit seinem Postulat zu packen. Mit 25 zu 17 Stimmen wurde das Postulat gutgeheissen.

Schnellerer Zugang für Patienten zu Arzneimitteln mit neuen Indikationen

Mit einer Motion verlangte Erich Ettlin (cvp, OW) eine Aufhebung der ungerechtfertigten Kostenüberwälzung auf Kundinnen und Kunden im Zollwesen: Im Auftrag von und in Zusammenarbeit mit dem Zoll führen die Post oder Kurierunternehmen (Zollanmelder) jeweils Stichproben (Zollbeschau) bei Kleinpaketeinfuhren durch. Diese werden als Revisionsgebühr den Endkundinnen und Endkunden in Rechnung gestellt und erhöhen so den Einfuhrwert der Waren. Gemäss dem Obwaldner Ständerat führe dieses «umgekehrte Lotto» dazu, dass gewisse, zufällig ausgewählte Personen CHF 13 berappen müssten. Die Kosten für die Zollbeschau dürften nach geltendem Gesetz nämlich nicht dem Zoll verrechnet werden, weshalb die Zollanmelder (insbesondere die Post) diese Kosten dann auf die Endkundinnen und Endkunden überwälzten. Zudem könne dieser Aufschlag dazu führen, dass die Abgabefreigrenze überschritten werde und die Empfängerin oder der Empfänger zusätzlich die Mehrwertsteuer bezahlen müsse, da sich der Warenwert durch die Überprüfung um diese CHF 13 erhöhe. Der Motionär schlug deshalb vor, dass die betroffenen Personen einen Pauschalbetrag vom Bund zurückfordern können. Nachdem sich der Ständerat im März 2016 gegen den Willen des Bundesrates für die Motion ausgesprochen hatte, nahm der Nationalrat als Zweitrat in der Herbstsession 2016 eine Änderung daran vor. Diese sah vor, dass nicht der Bund für die Kosten aufkommen soll, sondern die Post dazu gebracht werden soll, dass sie – wie die meisten anderen Paketdienstleister – die Beschaukosten mit den allgemeinen Transport- und Verzollungskosten verrechnet. Damit würden die Kosten auf alle Kundinnen und Kunden gleichmässig verteilt. Diese Version goutierte auch der Bundesrat, wie Ueli Maurer im Rat erklärte. Im Februar 2017 überwies der Ständerat die so abgeänderte Motion an den Bundesrat.

Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen (Mo. 15.4153)
Dossier : Révision totale de la loi sur les douanes (MCF 22.058; mise en œuvre de diverses motions)

Im Februar 2017 behandelte der Nationalrat die Motion Ettlin (cvp, OW). Der Motionär hatte in der im Rahmen von FABI in Kraft getretenen Beschränkung des Fahrkostenabzugs eine übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern ausgemacht, die er mittels Motion aufheben wollte. Der Ständerat hatte die Motion im September 2016 angenommen. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) beantragte ihrem Rat, eine abgeänderte Fassung der Motion anzunehmen. Diese Fassung sah vor, dass der Bundesrat gesetzliche Änderungen vorschlagen würde, damit auf Verwaltungsstufe ein Einkommensteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg mit den 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs mitabgegolten werden kann. Die vorgeschlagene Lösung soll erreichen, dass der administrative Aufwand für KMU und die steuerliche Belastung für Inhaber eines Geschäftsfahrzeugs entscheidend kleiner würde. Eine Kommissionsminderheit Birrer-Heimo (sp, LU) beantragte dem Rat die Ablehnung der Motion und berief sich dabei auf den Volkswillen, der in der Abstimmung über FABI eine Begrenzung des Pendlerabzugs für alle Steuerpflichtigen gleichermassen zum Ausdruck gebracht habe. Wie schon in der Debatte im Ständerat versuchte auch Finanzminister Maurer, den Rat zur Ablehnung der Motion zu bewegen. Mit 121 Stimmen aus den bürgerlichen Fraktionen gegen 57 Stimmen von SP, Grünen und GLP (bei 6 Enthaltungen) nahm der Rat jedoch die Fassung seiner WAK an.

Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern (Mo. 17.3631)

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV, die seit Anfang 2012 die Aufsicht über die zweite Säule koordiniert, hatte in einem Weisungsentwurf neue Anforderungen an die Revisionsstellen festgehalten, welche nach Ansicht von Ständerat Ettlin (cvp, OW) die ihr übertragenen Regulierungskompetenzen überschreiten und massiv in den Markt der Pensionskassenprüfung eingreifen. Er forderte deshalb in einem Postulat den Bundesrat auf, zu überprüfen, ob die OAK angewiesen werden soll, keine entsprechende Weisung herauszugeben, und ob ihre Regulierungskompetenz allenfalls einzuschränken wäre. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Im Plenum argumentierte der Postulant, es gelte zu verhindern, dass sogenanntes Soft Law geschaffen werde, also marktbeeinflussende Weisungen, welche nicht durch den Gesetzgeber erlassen wurden. Bundesrat Berset wies darauf hin, dass die OAK als unabhängige Instanz nicht dem Bundesrat unterstellt ist und eine Veränderung ihrer Kompetenzen daher eine Gesetzesänderung bedingen würde. Er stimmte jedoch der Ansicht zu, die Situation in der Aufsicht über die berufliche Vorsorge sei komplizierter geworden und nicht mehr zufriedenstellend, weshalb eine entsprechende Überprüfung Sinn mache. Der Ständerat folgte diesem Votum und überwies den Vorstoss.

Keine neue Soft-Regulierung durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge

Eine im Dezember 2015 von Ständerat Erich Ettlin (cvp, OW) eingereichte Motion richtete sich gegen eine übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern. Im Rahmen der FABI war 2014 der steuerliche Fahrkostenabzug auf CHF 3000 plafoniert worden. Um den Fahrkostenabzug war in der FABI-Debatte heftig gekämpft worden, doch mit der Annahme der FABI-Vorlage durch das Stimmvolk im Februar 2014 galt ein maximaler Fahrkostenabzug von CHF 3000. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen plante die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Praxisänderung, die den maximalen Fahrkostenabzug auch für Inhaber von Geschäftsfahrzeugen berücksichtigt. Weil zwischen Arbeitsweg und Aussendienst unterschieden wird, steigt gemäss Ettlin der administrative Aufwand für Arbeitgeber und -nehmer übermässig an. Weil die Fahrkosten, die CHF 3000 übersteigen, den Arbeitnehmern mit Geschäftsfahrzeug neu als Einkommen angerechnet werden, droht diesen zudem eine höhere Steuerrechnung. Motion Ettlin fordert den Bundesrat auf, die Steuerverwaltung anzuweisen, diese Praxis nicht umzusetzen. Am 3. März 2016 nahm sich der Ständerat der Motion an. Ein Ordnungsantrag von Claude Hêche (sp, JU) wollte die Motion an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben zurückweisen. Der Ordnungsantrag Hêche wurde bei 21 zu 21 Stimmen mit dem Stichentscheid des Präsidenten Comte (fdp, NE) angenommen.
Am 27. September 2016 kam die kleine Kammer auf das Geschäft zurück. Die Kommission empfahl dem Rat mit 6 zu 5 Stimmen die Ablehnung der Motion mit der Begründung, die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen sei mit der neuen Praxis gewährleistet und der Aufwand zu bewältigen. Bundesrat Maurer stiess ins selbe Horn und betonte, es sei ausgiebig nach der einfachsten Lösung gesucht worden und die Annahme der Motion führe kaum zu einer weniger aufwändigen Praxis. Trotzdem folgte der Rat der Minderheit Wicki (fdp, NW) und nahm die Motion bei 3 Enthaltungen mit 19 zu 18 Stimmen an.

Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern (Mo. 17.3631)

Ende 2015 reichte Erich Ettlin (cvp, OW) eine Motion zur „ungerechtfertigten Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen" ein. Der Motionär beanstandete, dass die Post die Revisionskosten, die durch zufallsmässige Überprüfungen am Schweizer Zoll entstehen, auf den jeweiligen Endverbraucher abwälze und die betroffenen Endverbraucher somit trotz korrektem Verhalten eine Gebühr von CHF 13 bezahlen müssten. Entsprechend solle das Zollgesetz so geändert werden, dass diejenigen Personen, denen durch die Beschau von Waren mit vereinfachter Zollanmeldung (105a ZV) – die also unter anderem einen Mehrwertsteuerwert von CHF 1000 und ein Gesamtgewicht von 1000 kg nicht überschreiten – Mehrkosten entstehen, für ihre Auslagen vom Bund einen Pauschalbetrag zurückfordern können. Diese Forderung unterstützte gemäss seinem Blog-Beitrag vom November 2016 auch Preisüberwacher Stefan Meierhans.

In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass durch das Prinzip der Selbstanmeldung im Zollrecht der Zollanmelder, also der Spediteur oder Paketdienstleister, bei der Überprüfung der Pakete am Zoll mitwirken müsse. Diese Beschau ist für den Zollanmelder zwar kostenlos, aber dennoch mit Aufwand verbunden. Diesen Aufwand verrechnen die Zollanmelder unterschiedlich: Während die Schweizerische Post von den betroffenen Auftraggebern (also den Absendern oder Warenempfängern) für die Beschau CHF 13 verlangt, integrieren viele Kurierunternehmen die Beschaukosten in ihre allgemeinen Transport- und Verzollungskosten und verteilen sie somit auf alle Kunden. Eine Vergütung dieser Kosten durch den Bund würde zu einer Ungleichbehandlung von Kleinsendungen gegenüber anderen Sendungen führen und den „Grundprinzipien einer behördlichen Kontrolle im Allgemeinen und auch der Systematik der Zollveranlagung im Besonderen" widersprechen – so die Argumentation des Bundesrates. Entsprechend empfahl dieser die Motion zur Ablehnung.

Trotz dieser Einwände sprach sich der Ständerat als Erstrat in der Frühjahrssession 2016 mit 20 zu 14 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für die Annahme der Motion aus. In der Folge beantragte die WAK-NR ihrem Rat jedoch, die Motion dahingehend zu ändern, dass nicht der Bund für die entstehenden Kosten aufkommen, sondern alle Zollanmelder die Beschaukosten in die übrigen Speditionskosten integrieren sollen. Auf diese Weise könne auch verhindert werden, dass nicht nur die Post, sondern alle Zollanmelder die entsprechenden Beträge vom Bund zurückforderten. In der Herbstsession 2016 sprachen sich sowohl Bundesrat Maurer als auch das Nationalratsplenum für diese Änderung aus. Somit lag der Ball wieder beim erstberatenden Ständerat, der den Vorschlag der WAK-NR in der Frühjahrssession 2017 behandelte. Martin Schmid (fdp, GR) erklärte sich im Namen der Kommission mit der Änderung einverstanden, vermutete jedoch, dass der Preisüberwacher die durch diese Lösung entstehende generelle Preiserhöhung der Post um etwa 45 Rappen pro Sendung nicht akzeptieren würde. Die WAK-SR ging hingegen davon aus, dass der Preisüberwacher mit dieser Lösung einverstanden sein werde, und Olivier Français (fdp, VD) wies darauf hin, dass der Preisüberwacher lediglich für die Umsetzung des vom Parlament verabschiedeten Gesetzes zuständig sei und folglich keinen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess habe. Der Ständerat nahm den Vorschlag der WAK-NR und mit ihm die geänderte Motion stillschweigend an. In der Folge liegt es nun am Bundesrat, eine Lösung auszuarbeiten, welche gemäss Bundesrat Maurer die Behörden, die Post sowie den Zoll in Zukunft vor Dutzenden von Bürgerbriefen verschonen wird.

Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen