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  • Schenker, Silvia (sp/ps, BS) NR/CN

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La nouvelle mouture du droit de la protection de l'enfant et de l'adulte a prolongé le délai de recours de dix à trente jours dans le cas de mise sous curatelle. La députée Schenker (ps, BS) y voit un délai peut-être inutile avant l'application effective de la curatelle, qui pourrait alors se porter à 50 jours. Elle charge alors le Conseil fédéral d'examiner ce nouveau droit de recours dans le droit de la protection de l'enfant et de l'adulte, à travers un postulat qui a été accepté à 112 voix contre 74 et 3 abstentions par le Conseil national lors de la session d'hiver 2015.

droit de recours dans le droit de la protection de l'enfant et de l'adulte

Die bundesrätliche Botschaft zur im Herbst 2013 zustande gekommenen Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ war in der Herbstsession 2015 Gegenstand der Beratung im Nationalrat. Obwohl bereits vor Beginn der Debatte feststand, dass das Anliegen chancenlos sein würde, erstreckte sich die Beratung aufgrund vieler, umfangreicher Wortmeldungen und zahlreicher Rückfragen über mehrere Stunden. Alle Fraktionen standen dem bedingungslosen Grundeinkommen ablehnend gegenüber, wobei sich einzelne Mitglieder der SP und der Grünen für das Anliegen aussprachen. Ein Minderheitsantrag Schenker (sp, BS) verlangte, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die Befürworter und Befürworterinnen argumentierten, das aktuelle System der sozialen Sicherheit sei zu komplex und weise Lücken auf, was mit einem bedingungslosen Grundeinkommen behoben werden könnte. Der heutige Arbeitsmarkt sei nicht in der Lage, alle Menschen aufzunehmen. Insbesondere Kranke und Niedrigqualifizierte seien dauerhaft davon ausgeschlossen, was die Gesellschaft zwingend auffangen müsse. Auch würden durch das Grundeinkommen ehrenamtliche und künstlerische Tätigkeiten gefördert, da diese durch die Notwendigkeit der Existenzsicherung derzeit vielen Menschen verunmöglicht seien. Zudem würde die – meist durch Frauen geleistete – freiwillige Pflege- und Betreuungstätigkeit durch das Grundeinkommen finanziell abgegolten und so langfristig sichergestellt. Mit einem starken Rückgang der Erwerbstätigkeit sei nicht zu rechnen, da eine Mehrheit sich entscheiden würde, für einen über das Grundeinkommen hinausgehenden Lohn zu arbeiten. Während die Befürworterinnen und Befürworter weiter ausführten, ein bedingungsloses Grundeinkommen befreie die Menschen von den Zwängen des Kapitalismus und ermögliche eine selbstbestimmtere Lebensführung, stritten sie nicht ab, dass die Initiative viele Fragen offen lasse und insbesondere die Finanzierung nicht geklärt sei. Erneut wurde die Wichtigkeit der durch die Initiative angestossenen gesellschaftlichen Debatte über das wirtschaftliche und soziale System der Schweiz betont. Die Gegnerinnen und Gegner auf linker Seite gaben denn auch an, die grundsätzlichen Anliegen der Initiative zu unterstützen. Den Initiativtext hielten sie jedoch zu deren Verwirklichung für ungeeignet. Die Gegnerschaft aus den Mitte- und Rechtsparteien wählte deutlichere Worte gegen die Initiative. Nebst den bereits in der bundesrätlichen Botschaft enthaltenen Argumenten, unter anderem zur Finanzierbarkeit, dem notwendigen Umverteilungsvolumen und der dadurch erreichten Staatsquote, warnten sie, die Initiative würde das wirtschaftliche und gesellschaftliche System in der Schweiz umstürzen. Selbstverantwortung und Eigeninitiative der Individuen würden wegfallen, weil Arbeit sich nicht mehr lohnen würde. Die Initiative sei nicht nur unrealistisch, sondern verantwortungslos, zerstörerisch, ja brandgefährlich, und sie würde eine Revolution bedeuten, so einzelne Voten. Auch Einwände formeller Natur wurden vorgebracht: Der Initiativtext sei absolut unklar formuliert – Angaben zur Höhe eines allfälligen Grundeinkommens und eine Definition des dadurch zu garantierenden „menschenwürdigen Daseins" sind nicht enthalten. In der Schlussabstimmung erklärte die grosse Kammer die Initiative stillschweigend für gültig und empfahl sie danach mit 146 zu 14 Stimmen bei 12 Enthaltungen zur Ablehnung. Die befürwortenden Stimmen und die Enthaltungen kamen aus der Sozialdemokratischen und der Grünen Fraktion, wobei sich eine Mehrheit der SP-Nationalrätinnen und -Nationalräte gegen die Initiative aussprach.

Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“

Der Nationalrat war als Erstrat mit der Beratung der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes betraut. Die Debatte verlief kurz, wenig kontrovers und generierte keine öffentliche Aufmerksamkeit. Die vorberatende SGK empfahl dem Plenum einstimmig mit 19 Stimmen und 6 Enthaltungen, die Vorlage ohne Änderungen anzunehmen. Die Notwendigkeit zur Korrektur eines offensichtlichen Konstruktionsfehlers war denn auch im Plenum unbestritten. Eine Kommissionsminderheit Schenker (sp, BS) verlangte eine Ergänzung der Vorlage durch einen Punkt, welchen der Bundesrat nach der Vernehmlassung aus seiner Botschaft gestrichen hatte: Will eine versicherte Person zu einer Anlagestrategie wechseln, welche ein Risiko mit sich bringt, dann soll der Ehemann/die Ehefrau beziehungsweise die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner dem Wechsel schriftlich zustimmen müssen. Schliesslich seien die entsprechenden Personen von der Wahl direkt betroffen, so die von der SP-Fraktion gestützte Minderheit. Diesem Votum folgten 53 Ratsmitglieder – die geschlossenen Fraktionen der SP und Grünen. 122 Nationalrätinnen und Nationalräte stimmten dagegen. In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf einstimmig mit 165 Stimmen bei 12 Enthaltungen.

Freizügigkeitsgesetz. Ansprüche bei Wahl der Anlagestrategie durch die versicherte Person

Der Nationalrat hatte als Erstrat über eine Teilrevision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen bezüglich die anrechenbaren Mietzinsmaxima zu beschliessen. Der Bundesrat hatte die entsprechende Vorlage im Dezember 2014 vorgelegt. Kernpunkt der Teilrevision ist eine Erhöhung der Obergrenzen für anrechenbare Mietzinse unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Mietzinsniveaus und des erhöhten Platzbedarfs von Familien. Der Hintergrund war der deutliche Anstieg der Mietpreise in den letzten gut 10 Jahren, aufgrund dessen die Mieten von Alleinstehenden und Ehepaaren nur noch zu durchschnittlich zwei Dritteln, jene von Familien nur noch rund zur Hälfte durch die EL abgedeckt werden. Die Vorlage beinhaltet zudem eine Neuregelung der Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen für in Heimen lebende Personen. Vorerst wurde im Nationalrat nur die Eintretensdebatte geführt, da die Mehrheit der SGK-NR ihrem Rat eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat beantragte. Der Bundesrat sollte die Anpassung der Mietzinsmaxima in eine angedachte grössere Reform der Ergänzungsleistungen integrieren. Eine Minderheit Schenker (sp, BS) beantragte Eintreten. Der Mehrheitssprecher führte aus, gegen eine Anpassung der seit 2001 unveränderten Mietzinsmaxima gebe es in der Kommission grundsätzlich nur wenige Vorbehalte. Jedoch sei angesichts einer festgestellten Kostensteigerung bei den EL um 50% innerhalb von nur acht Jahren Handlungsbedarf auch bezüglich der Behebung von Fehlanreizen und Problemen mit Schwelleneffekten gegeben. Aus diesem Grund sei eine Gesamtrevision der EL einer Teilrevision vorzuziehen. Die Kommissionsminderheit hielt dagegen, viele Kantone würden bereits fest mit einer zeitnahen Teilrevision rechnen, und angesichts der aktuellen Situation, in der viele Rentnerinnen und Rentner sich ihre Wohnkosten vom Grundbedarf absparen müssen, müsse schnell Abhilfe geschaffen werden. Schliesslich wurde auf Eintreten entschieden und die grosse Kammer beschloss mit 97 zu 87 Stimmen bei vier Enthaltungen, die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Die rückweisenden Voten kamen mehrheitlich von der SVP- und der FDP-Liberalen Fraktion. Damit ging das Geschäft zur Detailberatung zurück an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.

Das Parlament behandelt eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen ELG bezüglich der anrechenbaren Mietzinse (14.098)
Dossier: Révisions de l'LPC concernant le montant maximal du loyer

Nachdem die Räte im Jahr 2014 eine Motion zur Befreiung von Babysitting und Hausdienstarbeit von AHV-Beiträgen überwiesen hatten, beschäftigten sie sich bereits im Folgejahr wieder mit dem Thema. Anlass war eine parlamentarische Initiative Pieren (svp, BE), welche einen AHV-Freibetrag für Babysitting forderte. Konkret sollte die Tätigkeit von Babysittern, sofern mit weniger als CHF 3'000 jährlich entlohnt, nicht mehr als Erwerbstätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gelten und damit von jeglichen Sozialabgaben befreit sein. Begründet wurde dies insbesondere durch den grossen administrativen Mehraufwand, welche eine Anmeldung aller Babysitter bei der AHV sowohl für die regionalen AHV-Stellen als auch für die als Arbeitgeber fungierenden Eltern bedeuten würde. Zudem zeige die aktuelle Situation, in der sich Babysitter und Eltern oft unabsichtlich in der Illegalität befinden, dass die betreffenden Regeln schikanös seien. Im Januar gab die SGK des Nationalrates der Initiative Folge. Nachdem die ständerätliche Schwesterkommission dem Entscheid ihre Zustimmung einstimmig versagt hatte, gelangte der Vorstoss in der Herbstsession in den Nationalrat. Eine Kommissionsminderheit Schenker (sp, BS) beantragte, keine Folge zu geben, während die Mehrheit bei ihrem positiven Votum blieb. Die Initiantin führte aus, seit Anfang Jahr müssten Hausdienstarbeiten, welche von Personen unter 25 Jahren und bis zu einem Jahreslohn von CHF 750 ausgeführt würden, nicht mehr bei der AHV gemeldet werden. Diese Geste löse jedoch das Problem nicht, welches insbesondere für Babysittingjobs bestehe. Der Vorstoss befasse sich bewusst nur mit dieser Tätigkeit, da Babysitting im Gegensatz zu Reinigungsarbeiten nicht als Vollzeitbeschäftigung mit mehreren Arbeitgebern ausgeführt werde und damit auch bei einer Erhöhung der Lohnobergrenze keine Missbrauchsgefahr bestehe. Die ablehnende Kommissionsminderheit kritisierte, im Initiativtext sei weder eine Altersgrenze für die Babysitter enthalten, noch gehe hervor, ob die CHF 3'000 als Gesamtlohn oder als Lohn pro Arbeitgeber zu verstehen seien. Auch die Definition von Babysitting sei nicht klar, z.B. im Fall, dass die beschäftigte Person nebenbei noch Hausarbeiten erledige. Von dieser Argumentation unbeeindruckt gab die grosse Kammer der parlamentarischen Initiative mit 104 zu 74 Stimmen bei 5 Enthaltungen Folge.

AHV-Freibetrag Babysitting

Nachdem beide Kommissionen ihr im Jahr 2012 Folge gegeben hatten, gelangte eine parlamentarische Initiative Pelli (fdp, TI) zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in der Herbstsession 2014 in den Nationalrat. Der Vorstoss bezweckt eine Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen durch einen Abbau von Vorschriften. Das ZGB unterstellt die Fonds unter zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge BVG. Bei der Beratung und dem Beschluss des BVG sei aber kaum an den speziellen Charakter der Fonds gedacht worden, weshalb sich der administrative Aufwand für deren Unterhalt stark erhöhe. Dieser massive Aufwand bringe viele Stiftungsräte dazu, ihren Fonds zu liquidieren, was aus sozialer und volkswirtschaftlicher Sicht nicht wünschenswert sei. Der Vorstoss listet konkret jene Bestimmungen auf, die für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zukünftig nicht mehr anwendbar sein sollen. Die Subkommission BVG der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hatte nach Beratungen mit den betroffenen Kreisen und der Bundesverwaltung einen Erlassentwurf ausgearbeitet, den die Kommission einstimmig angenommen und in die Vernehmlassung geschickt hatte. Nach mehrheitlich positiven Antworten wurden nur noch kleine Änderungen vorgenommen und das Resultat dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hiess den Entwurf grundsätzlich gut, da er bestehende Rechtsunsicherheiten beseitige und zum Erhalt der Wohlfahrtsfonds beitrage. Er beantragte jedoch, die Transparenzbestimmungen auch weiterhin auf Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anzuwenden und regte an, die Rahmenbedingungen für die Steuerbefreiung der Fonds zu präzisieren. Aufgrund zeitlich eng beieinander liegender Termine war es der SGK nicht möglich gewesen, alle Vorschläge des Bundesrates bis zur Parlamentsdebatte zu beraten, weshalb der Sprecher auf die Möglichkeit der weiteren Abklärung und Bearbeitung durch die Kommission des Zweitrats hinwies. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung wurden drei Minderheitsanträge gestellt, zwei von Silvia Schenker (sp, BS) und einer von Bruno Pezzatti (fdp, ZG), welche beim Rat allesamt keine Zustimmung fanden. Anlass zur Diskussion bot das Verhältnis zur AHV: Die Kommissionsmehrheit strebte an, dass nur jener Personenkreis, der der AHV unterstellt ist, von Leistungen aus den Wohlfahrtsfonds profitieren kann. Damit sollte eine Umgehung des drei-Säulen-Prinzips verhindert werden, da Wohlfahrtsfonds zur beruflichen Vorsorge und somit zur 2. Säule gehören. Die Minderheit Pezzatti hatte sich aus Vereinfachungsgründen für eine Streichung der entsprechenden Bestimmung ausgesprochen, was der Rat mit 94 zu 83 Stimmen ablehnte. Für Annahme des Minderheitsantrags setzten sich die Fraktionen der SVP, FDP und BDP ein. Der erste Minderheitsantrag Schenker griff das Transparenzthema auf und plädierte für die Version des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit hatte sich dafür ausgesprochen, die Transparenzbestimmungen nicht auf der Liste jener Bestimmungen zu führen, die für die Wohlfahrtsfonds nach wie vor gelten sollten, denn die Einhaltung des Transparenzstandards generiere einen überproportionalen administrativen Aufwand. Mit ihrem zweiten Antrag forderte die Minderheit, dass Wohlfahrtsstiftungen mit Ermessensleistungen, um steuerbefreit zu werden, den Grundsatz der Angemessenheit und Gleichbehandlung berücksichtigen müssen. Dies sei nicht nur aus Fairnessgründen wichtig, sondern insbesondere im Zusammenhang mit dem Fatca-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA relevant, da die Wohlfahrtsfonds ansonsten von den USA als Mittel zum Steuermissbrauch verstanden werden könnten. Es gelte, eine Infragestellung des Abkommens für alle Vorsorgeeinrichtungen zu verhindern. Auch in diesem Punkt ging die Minderheit mit dem Bundesrat einig. Die Kommissionsmehrheit betonte dagegen, ihr würde betreffend Fatca das nötige Fachwissen fehlen – dieses liege bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) – und man wolle die Beurteilung deshalb dem Zweitrat überlassen. Die Minderheitsanträge wurden mit 129 zu 59 bzw. 130 zu 59 Stimmen abgelehnt, wobei sich jeweils die bürgerlichen Fraktionen gegen Links-grün durchsetzten. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 133 Nationalratsmitglieder für den Entwurf aus. Es gab keine Gegenstimmen und der Beschluss gilt damit als einstimmig, obwohl sich 55 Mitglieder aus der SP- und der grünen Fraktion der Stimme enthielten. Die Beratung im Ständerat wird für das Jahr 2015 erwartet.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

In drei Postulaten (Po. 14.3295; Po. 14.3296 und Po. 14.3297) forderte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats Berichte zur Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste. Zunächst sollte zwecks verbesserter Berücksichtigung des Medikamentennutzens eine Präzisierung und Ergänzung der Kriterien zum Nachweis der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit vorgenommen werden. Der zweite Vorstoss zielte auf eine Optimierung der Kriterien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit. Konkret sollte im Bereich des therapeutischen Quervergleichs die Festlegung von Vergleichsgruppen und eine Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse geprüft werden. Im Zusammenhang mit dem Auslandpreisvergleich sollte eine verbesserte Berücksichtigung der tatsächlich von den Krankenkassen im Ausland vergüteten Medikamentenpreise erlangt werden. Das dritte Postulat sollte ermöglichen, dass in die Spezialitätenliste aufgenommene Medikamente, welche die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mehr erfüllen, konsequent von der Spezialitätenliste gestrichen werden können. Der Bundesrat beantragte Annahme aller drei Vorstösse – und entsprechend folgte der Ständerat stillschweigend. Alle sind auch im Zusammenhang mit dem Postulat Schenker (sp, BS) und dem Postulat Bortoluzzi (svp, ZH) zu betrachten.

Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste

2013 hatte der Ständerat eine Motion Schwaller (cvp, FR) für eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung angenommen. In der Sommersession 2014 kam der Vorstoss in den Nationalrat, wo ihm eine zusätzliche Komponente hinzugefügt wurde. Die ursprünglichen drei Punkte – weitere Abtragung der Schulden beim AHV-Fonds auch nach Ablauf der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung, Schaffung einer einheitlichen Gesetzesgrundlage für alle Sozialversicherungen zum Zweck der Betrugsbekämpfung, Verstärkung der Massnahmen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt – waren unbestritten. Die äusserst knappe Kommissionsmehrheit, welche nur durch einen Stichentscheid des Kommissionspräsidenten zustande kam, schlug gegen eine Minderheit Schenker (sp, BS) nun vor, die zurückgestellten Teile der im Vorjahr gescheiterten IV-Revision 6b als vierten Punkt wieder aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Bestimmungen zu Kinderrenten und zur Übernahme von Reisekosten. Die Mehrheit argumentierte mit aktuellen Zahlen zur Entwicklung der IV, welche aufzeigen, dass die Revision 6a für eine nachhaltige Sanierung nicht ausreichen dürfte. Die Minderheit hatte sowohl inhaltliche als auch formelle Einwände. Inhaltlich argumentierte sie, die derzeitige finanzielle Lage der IV würde eine starke Leistungskürzung zulasten der Kinder nicht rechtfertigen, diese sei in der ursprünglichen Beratung der Revision gerade aufgrund des erwarteten Widerstands zurückgestellt worden. Eine Kürzung der Kinderrenten und der Reisekostenvergütung bringe zwar Einsparungen, sei aber keine nachhaltige Massnahme. Vielmehr gelte es bei der Eingliederung junger Menschen mit psychischen Krankheiten anzusetzen. Formell, so die Minderheit, sei es unlogisch, die Vorlage erneut dem Bundesrat zu unterbreiten, denn diese sei sistiert worden und liege damit bei der Kommission. Der Bundesrat ging mit der Minderheit einig und beantragte die Annahme der Motion ohne den hinzugefügten vierten Punkt. Der Nationalrat folgte dem nicht und nahm die ersten drei Punkte stillschweigend, den vierten mit 109 zu 80 Stimmen ohne Enthaltungen an. In der Herbstsession hatte der Ständerat daher noch über die Wiederaufnahme der Revision 6b zu befinden, die restlichen Punkte waren mit dem Ja des Nationalrats bereits überwiesen worden. Die Kommission beantragte mit deutlicher Mehrheit, die Wiederaufnahme abzulehnen. Die SGK-NR habe inzwischen beschlossen, die Revision 6b nach der Herbstsession als eigenständiges Geschäft wieder aufzunehmen; der Auftrag an den Bundesrat, selbst einen Entwurf auszuarbeiten und diesen dem Parlament zu unterbreiten, würde daher zu Doppelspurigkeiten führen. Der Rat folgte der Kommission und lehnte die vierte Ziffer stillschweigend ab.

Nachhaltige Sanierung der IV (Mo. 13.3990)

Anfang 2013 hatte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) publiziert, zu einer Behandlung der Vorlage kam es jedoch erst in der Sondersession des Nationalrats im Mai 2014. Das Heilmittelgesetz dient dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und soll gewährleisten, dass nur sichere, qualitativ hochstehende sowie wirksame Heilmittel auf den Markt gebracht werden können. Es bestehe jedoch noch Handlungsbedarf beim Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln, bei der Überwachung des Marktes durch die Behörden, bei der Regelung der geldwerten Vorteile und beim Vollzug; deswegen wurde diese 2. Etappe der Heilmittelgesetzrevision lanciert.
Inhaltlich betreffen die Änderungen unter anderem die vereinfachte Zulassung von synthetischen Arzneimitteln, sowie auch von Komplementär- und Phytoarzneimitteln. Ebenfalls sollen die Bestimmungen über die Abgabe von Arzneimitteln angepasst und die Marktüberwachung verstärkt werden. Auch bei der Arzneimitteltherapie in der Kinderheilkunde sollen Verbesserungen herbeigeführt werden. Zudem sollen Anpassungen bei den Datenschutzbestimmungen und den Regelungen in den Bereichen Straf- und Verwaltungsstrafrecht vorgenommen werden. Mit der präsentierten Vorlage sollen die Aufträge von Parlament und Bundesrat umgesetzt werden. Gleichzeitig gelte es, die höchst unterschiedlichen Ansprüche von Industrie, Handel und Fachpersonen sowie der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen, ohne dabei die Interessen der Gesellschaft an einem funktionierenden Gesundheitssystem zu vernachlässigen. Die komplexe Gesetzesrevision wurde für die Beratungen im Parlament in sechs Blöcke eingeteilt, welche in der Folge chronologisch wiedergegeben werden.
Die vorberatende SGK des Nationalrates hatte 2013 und bis Anfang 2014 in mehreren Sitzungen das HMG besprochen und gelangte mit einer Reihe von Änderungsanträgen ans Ratsplenum. Eintreten war unbestritten, merkten doch auch alle Fraktionsvertreter an, die Revision des HMG sei nötig und zielführend. Gleichwohl galt es in der Detailberatung über zahlreiche Anträge zu befinden. Zunächst wurde ein Antrag Fässler (cvp, AI) deutlich gutgeheissen. Gegenüber dem Bundesratsentwurf wurde damit die Selbstdispensation, also die Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte (im Gegensatz zum Apothekermonopol) gefestigt. Etwas weniger deutlich fand ein Kommissionsantrag den Weg ins Gesetz. Dieser sah vor, dass Arzneimittel, die bereits am 1. Januar 2002 in einem Kanton zugelassen waren und sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der HMG-Revision immer noch in Verkehr befinden, entsprechend zu kennzeichnen sind und ausschliesslich im betreffenden Kanton vertrieben werden dürfen. Eine Minderheit Carobbio (sp, TI) und mit ihr eine Mehrheit der FDP-Liberalen und der Grünen Fraktion wehrten sich vergebens gegen den Kommissionsvorschlag. Andere Minderheitsanträge, ebenfalls aus SP-Kreisen, betrafen mehrere Regelungen zum Unterlagenschutz, der vom Bundesrat grundsätzlich auf zehn Jahre festgelegt wurde. Im einen Fall wollte die Kommissionsminderheit vergeblich einen Mehrheitsantrag verhindern, der den Unterlagenschutz auch bei Arzneimitteln, die durch bedeutende präklinische oder klinische Prüfungen zugelassen wurden, auf zehn Jahre festlegen wollte. In einem weiteren Fall unterlag die Minderheit gegen den Antrag, den Unterlagenschutz zu streichen, der auf Antrag gewährt werden kann, wenn es sich um wichtige Arzneimittel für seltene Krankheiten handelt, die in Übereinstimmung mit dem pädiatrischen Prüfkonzept entwickelt wurden. Diskussionslos wurde auch eine Anpassung im Bereich der vereinfachten Zulassung von Arzneimitteln beschlossen: Zusätzlich zu den in der Regierungsvorlage geschilderten Gründe für eine vereinfachte Zulassung sollten in der Schweiz auch Arzneimittel vereinfacht auf den Markt gebracht werden können, deren Wirkstoffe in mindestens 5 Ländern der EU und EFTA seit mindestens 10 Jahren in zugelassenen Arzneimitteln (Referenzpräparate) verwendet werden. Ebenfalls unter die vereinfachte Zulassung fallen sollen Arzneimittel, die seit mindestens 30 Jahren verwendet werden, wobei für mindestens 15 Jahre davon auch eine Zulassung in Ländern der EU und EFTA nachgewiesen werden muss. Eine Regelung zur Verschreibungspflicht (Ausstellen von Rezepten) wurde auf Antrag Humbel (cvp, AG) geändert. Ruth Humbel schlug vor, den Artikel mit der Möglichkeit für Patientinnen und Patienten zu ergänzen, auf das Ausstellen eines Rezepts in Papierform zu verzichten. Dies sei vor allem dann naheliegend, wenn die Arzneimittel direkt beim behandelnden Arzt bezogen würden. Ein Gegenantrag Pezzatti (fdp, ZG) wollte die Verschreibungspflicht aufheben, blieb jedoch gegen den Antrag Humbel chancenlos. Zum Versandhandel von Medikamenten wurde ein Einzelantrag Gilli (gp, SG) angenommen, wonach bei Bestellungen von rezeptpflichtigen Arzneimitteln das Rezept nicht eingeschickt werden muss (wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen). Erfahrungen zeigten, dass dies nicht praktikabel sei. Weiter soll die Bewilligungen erteilende Behörde nach wie vor der Kanton sein und nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, das Heilmittelinstitut. Dieser Minderheitsantrag de Courten (svp, BL) kam mit 92 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen hauchdünn durch. Letztlich wird damit der Status quo beibehalten. Die übrigen Kommissionsanträge, vorwiegend unumstrittene Präzisierungen gegenüber der Regierungsvorlage, wurden angenommen.
In einem zweiten Block wurden Anpassungen besprochen, welche auch das Krankenversicherungsgesetz tangieren. Regierung und Kommission schlugen vor, Medikamentenrabatte zu verbieten. Auf Antrag Humbel (cvp, AG) wurde dieser Passus jedoch anders formuliert: Zwischen Kassen und Pharmafirmen ausgehandelte Rabatte sollen erlaubt bleiben, wenn sie an die Patientinnen und Patienten weitergegeben oder für Forschung und Qualitätsverbesserung im Gesundheitsbereich verwendet werden.
Block drei umfasste die Behandlung diverser Punkte im Bereich der Marktüberwachung und Meldepflicht. Zwar wurden die Anträge gründlich besprochen, am Ende obsiegte jedoch die Kommissionsmehrheit mit ihren Anträgen, die die Regierungsvorlage vorwiegend ergänzten, nicht jedoch inhaltlich substanziell abänderten. Einzig ein von der SGK vorgeschlagenes Informationssystem "Antibiotika in der Veterinärmedizin" wurde auf Antrag Frehner (svp, BS) mit 90 zu 87 Stimmen knapp nicht in das Gesetz aufgenommen.
Nach intensiver Debatte über einen ganzen Tag hinweg überwies der Nationalrat die veränderte Vorlage dem Ständerat mit 139 zu 43 Stimmen zur Konsultation. Geschlossen gegen die Vorlage stand die SP-Fraktion, von der alle 43 Gegenstimmen stammten. Namens ihrer Fraktion konstatierte Silvia Schenker (sp, BS), dass das Patientenwohl – erklärtes Ziel der Vorlage – nicht mehr im Zentrum stehe, sondern die Frage, wessen Taschen besser gefüllt werden könnten. Sie SP wolle nicht Hand bieten zu einer „Gesetzesrevision, die wenigen, aber mächtigen Interessengruppen dient, statt allen Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit zu geben.“ Insbesondere die Ablehnung des Antibiotika-Informationssystems stiess den Sozialdemokraten sauer auf, weil dies ein Instrument zur Kontrolle von Antibiotikaresistenzen hätte werden können.

In der Wintersession kam das Geschäft in den Ständerat, wo es ebenfalls über zwei Tage hinweg besprochen wurde. Die SGK-SR gelangte mit einer Vielzahl an Änderungsanträgen an das Ratsplenum, sowohl bezüglich der Regierungsvorlage, als auch bezüglich der im Nationalrat beschlossenen Version. Jedoch ist festzuhalten, dass die Anträge der SGK-SR mit relativ deutlichen Mehrheiten zustande gekommen waren und nur wenige Minderheitsanträge im Raum standen. Eintreten war unbestritten und Ständerat Felix Gutzwiller (fdp, ZH) lobte die Vorarbeit des Nationalrates. Die Änderungen gingen in die richtige Richtung, so Gutzwiller. Er honorierte jedoch auch die Arbeit der SGK des Ständerates, welche die Vorlage seiner Einschätzung nach nochmals weiterentwickelt habe. Die Detailberatung begann mit der Definition verschiedener Begrifflichkeiten. Der Nationalrat hatte in Ergänzung zur Bundesratsvorlage zahlreiche zusätzliche Begriffe per Gesetz definiert. Viele davon wollte die Mehrheit der SGK-SR wieder eliminieren, einerseits weil diese Definitionen in der betreffenden Verordnung geregelt werden können, und andererseits, weil eine Definition per Gesetz verhindere, das neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis unmittelbar angewendet werden könnten. Eine Minderheit Bischofberger (cvp, AI) beantragte, die Anpassungen des Nationalrates beizubehalten. Dezidierte Auffassung der Minderheit war es, dass die vom Nationalrat eingeführten Begriffe zu weiterführenden Themen wie der Übernahme von einschlägigen EU-Gesetzesänderungen, Herstellungsbewilligungen für Arzneimittel, wissenschaftlichen Entwicklungen und vor allem der Selbstdispensation in der Verantwortung des Parlamentes sein müssen, und somit im Gesetzestext und nicht in der Verordnung ihren Niederschlag finden sollten. Entsprechend sollten allfällige Änderungen tatsächlich vom Parlament beschlossen werden müssen. In die gleiche Richtung argumentierte Felix Gutzwiller (fdp, ZH) der zwar anmerkte, dass eine Begriffsdefinition in einem Bundesgesetz etwas sonderbar sei, es jedoch richtig fand, neue, noch nicht definierte Begriffe erstmals zu umschreiben. Kommissionssprecherin Lilian Maury Pasquier (sp, GE) ersuchte das Ratsplenum nochmals im Sinne der bestmöglichen Legiferierung der Mehrheit zu folgen, eine Differenz zum Nationalrat einzugehen und dadurch in der Folge die Möglichkeit offen zu halten, abermals über diese Definitionen zu befinden. Ihr Appell zeigte jedoch nicht die erhoffte Wirkung: Mit 22 zu 21 Stimmen folgte der Rat der Minderheit und beliess damit die Übernahme des Definitionenkatalogs im HMG.
Bezüglich Unterlagenschutz wurde zwar nur wenig diskutiert, jedoch ergaben sich Differenzen zum Nationalratsentwurf. Der Schutz geistigen Eigentums und der Schutz, aber auch die Förderung der Forschung waren nicht umstritten. Dagegen seien die Schutzdauer und deren Ausgestaltung, insbesondere bezüglich seltener Krankheiten und Kinderkrankheiten, noch nicht zufriedenstellend geklärt, so Kommissionspräsidentin Liliane Maury Pasquier. Sogleich wurden Präzisierungen und Änderungen dahingehend vorgeschlagen, dass eine Schutzdauer auf 10 Jahre festgelegt werden könne, wenn ein bedeutender klinischer Nutzen gegenüber bestehender Therapien erwartet werden kann und die Therapie durch umfangreiche klinische Prüfungen gestützt wird. Es gehe der SGK-SR darum, einen klinischen Nutzen zu definieren, und nicht einfach nur den Aufwand, wie dies in der nationalrätlichen Version der Fall sei, führte Felix Gutzwiller (fdp, ZH) aus. Es gehe nicht darum, Konkurrenzpräparate zuzulassen oder nicht, sondern den Unterlagenschutz für echte Innovationen zu gewährleisten. Entsprechend wurde dieser Antrag im Plenum gutgeheissen. Weiter gab eine Anpassung in der Norm zur vereinfachten Zulassung von Arzneimitteln Anlass zu Diskussionen. Der Nationalrat hatte beschlossen, in der EU zugelassene Medikamente in der Schweiz unter gegebenen Umständen vereinfacht zuzulassen, was die Kommissionsmehrheit des Ständerates wieder streichen wollte. Eine Minderheit Bruderer Wyss (sp, AG) wollte diesen Passus in abgeschwächter Formulierung beibehalten. Begründet wurde dies mit der Höhe der Hürde, die nicht dem eigentlichen Ziel, der Zulassungsvereinfachung, diene. Zudem schaffe eine Differenz zum Nationalrat nochmals die Chance, sich vertieft mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Ständerätinnen und Ständeräte folgten diesem Antrag jedoch mit 26 zu 13 Stimmen nicht. In weiteren Punkten folgte der Ständerat seiner Kommission, die mehrheitlich die Version des Nationalrates unterstützte. Erst bei der Behandlung der Verschreibmodalitäten und der Arzneimittelabgabe gab es erneut Minderheitsanträge. Besonders die Frage um die Pflicht, den Patientinnen und Patienten Rezepte ausstellen zu müssen, war umstritten. Im Sinne der Patientensicherheit sprach sich wiederum eine Minderheit Bruderer Wyss (sp, AG) für die nationalrätliche Fassung aus. Die Kommissionsmehrheit dagegen sah in der Rezepte-Ausstellungspflicht einen unnötigen bürokratischen Aufwand und wollte den Passus streichen. Stellvertretend gab Felix Gutzwiller (fdp, ZH) zu bedenken, dass mit der Selbstdispensation ein Ausstellen von Rezepten hinfällig sei. So unterlagen die Minderheitsanträge erneut mit 26 zu 18 bzw. 27 zu 16 Stimmen. Nach einwöchigem Unterbruch griff der Ständerat die langwierige und komplizierte Revision des HMG noch in der Wintersession wieder auf, um die Beratung abzuschliessen. Eine gewichtige Differenz schuf der Ständerat an diesem zweiten Beratungstag, indem er das im Nationalrat zuerst lange besprochene, dann gestrichene "Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin" wieder in die Vorlage aufnahm. Wichtig war dies dem Ständerat auch aufgrund des Auftrags einer 2013 überwiesenen Motion Heim (sp, SO), welche eine Antibiotikastrategie auch für die Veterinärmedizin gefordert hatte. Grundsätzlich ging es aber mit diesem Schritt explizit darum, Antibiotikaresistenzen in den Griff zu bekommen. Zu weiteren Diskussionen gab die Aufgabengestaltung zur Informationstätigkeit des Heilmittelinstituts und insbesondere die Normen zur Führung eines Arzneimittelverzeichnisses Anlass. Einige Absätze wurden daraufhin vom Ständerat aus der Vorlage gestrichen. Abschliessend wurde ein Einzelantrag Fetz (sp, BS) zur Präzisierung der Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Inumlaufbringung von Arzneimitteln gutgeheissen und diverse Änderungen bisherigen Rechts abgesegnet, teilweise in Ergänzung des nationalrätlichen Entwurfs. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 40 Stimmen einstimmig dem Nationalrat zur Differenzbereinigung zurückgegeben. Die grosse Kammer wird sich im Jahr 2015 mit den vorgenommenen Änderungen auseinandersetzen müssen.

Heilmittelgesetz

L’initiative parlementaire Schenker (ps, BS) a orienté le débat sur la question de la limite d’âge à propos du droit aux allocations de formation. Il est important de préciser que cette initiative a ensuite été retirée en faveur d’un postulat de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national. Ce postulat demande qu’un rapport du Conseil fédéral mette en évidence les conséquences sociales d’une limite d’âge pour l’attribution des allocations de formation et, qu’à partir de cette enquête, des améliorations soient proposées si nécessaire. Il faut savoir que la loi fédérale sur les allocations familiales fixe actuellement à 25 ans la limite pour le versement des allocations de formation professionnelle. A l’origine, cette limite d’âge permettait à la plupart des personnes concernées de recevoir cette allocation jusqu’à la fin de leur formation. Mais, les modifications dans les structures d’enseignement et l’allongement de la durée de formation l’ont remise en question. En effet, les études se terminent dorénavant très souvent entre 25 et 29 ans. Les familles ne reçoivent donc plus d’allocation, quand bien même la formation n’est pas terminée. Conscient du problème, le Conseil fédéral a proposé d’accepter le postulat. En effet, un tel rapport est nécessaire, afin d’envisager une éventuelle réforme non seulement de la loi sur les allocations familiales, mais aussi de celle sur les contributions à la formation. Par 87 voix contre 71, le Conseil national a accepté ce postulat.

la limite d’âge à propos du droit aux allocations de formation

Ein Postulat auf dem Gebiet der Medikamentenpreise wurde im Mai von Nationalrat Bortoluzzi (svp, ZH) eingereicht. Darin wurde der Bundesrat aufgefordert, zu den Anpassungsvorschlägen der Pharmaindustrie für das Medikamenten-Preisbildungssystem Stellung zu nehmen und aufzuzeigen, wie er die herrschenden Probleme zu lösen beabsichtigte. Neben zwei Forderungen zum Auslandpreisvergleich - die Ermöglichung von Preissenkungen und Preiserhöhungen sowie die Berücksichtigung des therapeutischen Quervergleichs – wollte der Postulant ein neues, nutzen- und patientenorientiertes Preisfestsetzungssystem für Medikamente erarbeiten lassen, um damit das geltende System, welches massgeblich von den Währungsschwankungen und politischen Entscheidungen im Ausland abhängig sei, abzulösen. Diese letzte Forderung war die einzige, welche der Bundesrat in seiner Antwort positiv aufnahm. Im Rahmen verschiedener Gespräche mit Vertretern der Pharmaindustrie, der Versicherer und der Konsumentenorganisationen habe das EDI Offenheit für gemeinsame Vorschläge der genannten Stakeholder gezeigt, wie der Preisfestsetzungsmechanismus mittelfristig (ab 2015) angepasst werden soll. So schlug der Bundesrat unter Berücksichtigung eines Postulates Schenker (sp, BS) (Po. 12.3614) die Annahme dieses Punktes vor, jedoch die Ablehnung der zwei vorangestellten Forderungen. Diesem Antrag folgte die grosse Kammer.

Medikamenten-Preisbildungssystem

Das Postulat Schenker (sp, BS) wurde von der Nationalrätin Mitte Juni eingereicht und beauftragte den Bundesrat, einen Bericht zu verfassen und aufzuzeigen, wie in der nächsten Medikamenten-Preisfestsetzungsrunde (ab 2015) vorgegangen werden könne. Dabei seien sowohl die Interessen der Pharmaindustrie, jene der Krankenkassen als auch diejenigen der Konsumentinnen und Konsumenten zu berücksichtigen. Die Methode sei so auszugestalten, dass sie auf möglichst klaren und transparenten Grundlagen basiere und dem Gleichgewicht zwischen therapeutischem Wert und Wechselkursen besser gerecht werde, als dies bis anhin der Fall gewesen sei. Der Bundesrat sah ein, dass im Hinblick auf die nächste Festsetzung der Preise ein Dialog stattfinden müsse. Mit dem Vorschlag auf Annahme des Postulats und der Aussicht auf Besserung der Gespräche mit allen betroffenen Akteuren legte der Bundesrat den Grundstein zur Annahme des Geschäfts, die im September in der grossen Kammer erfolgte.

Medikamenten-Preisfestsetzungsrunde

Le Conseil fédéral a présenté son message relatif à l’initiative populaire « Protection contre le tabagisme passif » visant l’interdiction de fumer dans les espaces fermés qui servent de lieu de travail ou qui sont accessibles au public en recommandant de la rejeter sans lui opposer de contre-projet. Il estime que la législation est suffisante pour assurer la protection des travailleurs et de la population, notamment à travers la mise en œuvre au printemps de l’année précédente de la nouvelle loi fédérale sur la protection contre le tabagisme passif, et souhaite pouvoir en tirer les conséquences avant d’envisager de nouvelles modifications. Les initiants souhaitent harmoniser la pratique dans toute la Suisse à l’image de celle mise en œuvre en Suisse romande et dans quelques cantons alémaniques estimant que 60% de la population est insuffisamment protégée contre le tabagisme passif. Au vu des études scientifiques démontrant les conséquences néfastes du tabagisme passif sur les coûts assumés par les collectivités et les effets positifs de la pratique existante dans certains cantons suisses, ils considèrent qu’il est de la responsabilité de la Confédération d’agir plus strictement dans ce domaine. Au Conseil national, une proposition de minorité Schenker (ps, BS) recommandant d’accepter l’initiative a été rejetée par 118 voix contre 55. Seules la grande majorité de la gauche et une partie du groupe PDC ont appuyé la minorité mettant en avant la santé publique et denonçant des pratiques cantonales parfois absurdes et les lacunes de la loi fédérale qui autorisent la fumée dans les petits établissements publics et le travail dans les fumoirs.

Volksinitiative für einen verschärften Schutz vor Passivrauchen (11.025)
Dossier: Interdictions de fumer

Les chambres ont traité le message du Conseil fédéral relatif à la loi sur la prévention et la promotion de la santé présenté en 2009 visant à combler le déficit du système de santé suisse qui n’intègre pas suffisamment la prévention, la promotion de la santé et la détection précoce au niveau organisationnel et politique. Le projet vise à améliorer le pilotage, la coordination et l’efficacité de ces trois aspects au vu du fait que les affections comme le cancer, les maladies cardio-vasculaires, le diabète ou l'ostéoporose ont remplacé les maladies infectieuses et contagieuses au titre de danger pour la population. Lors de l’entrée en matière au Conseil national, une proposition de minorité de non-entrée en matière Wehrli (pdc, SZ) arguant que cette loi ne se base sur aucune base constitutionnelle et qu’elle est inutile a été rejetée par 102 voix contre 79. Le groupe UDC l’a soutenue estimant que la loi engendre une industrie de la prévention aux coûts administratifs élevés et que la prévention doit être du ressort des citoyens et des parents. Les groupes socialiste et écologiste, ainsi que la majorité des membres des groupes PLR, PDC et PBD voulaient entrer en matière. Ils ont souligné que la loi n’instaure pas une tutelle de l’Etat, mais consiste en des mesures adaptées à la population et en une utilisation efficace des moyens. Par ailleurs, Didier Burkhalter a souligné que la loi n’engendre aucun coût supplémentaire. Lors de la discussion par article, la commission de la science, de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national (CSSSP-CN) a proposé de renoncer à la création d’un institut de prévention autonome et de confier cette tâche à la fondation Promotion Santé Suisse dont l’organe directeur doit encore intégrer les milieux économiques aux côtés des représentants des cantons et des spécialistes de la santé. Une minorité I issue de la gauche préférant le projet du Conseil fédéral a été retirée afin de ne pas desservir le projet. Une minorité II Schenker (ps, BS) souhaitant inscrire dans la loi le fait que les programmes de prévention doivent être adaptés aux groupes cibles a été rejetée par 106 voix contre 55. Les députés ont adopté par 112 voix contre 53 une proposition de la commission plafonnant le supplément de prime LAMal destiné à la prévention à 0,1% de la prime annuelle moyenne au lieu du taux de 0,125% proposé par le gouvernement. Ils ont également adopté par 76 voix contre 75 avec la voix prépondérante du président une proposition de minorité Schenker (ps, BS) préférant le projet du Conseil fédéral définissant une maladie sans la nécessité de la lier à des traitements médicaux ou à une incapacité de gain comme l’avait proposé la majorité de la commission. Les groupes PDC et UDC ont très majoritairement rejeté la minorité alors que la gauche et le groupe PLR l’ont soutenue estimant que ces considérations sont liées aux assurances sociales et non pas à la prévention. Finalement, les députés ont adopté par 95 voix contre 67 une proposition de minorité Stahl (udc, ZH) exigeant la validation par le parlement du rapport sanitaire national élaboré tous les quatre ans. La commission, la gauche et une partie du groupe PDC ont estimé que cette approbation est inutile. Au vote sur l'ensemble, le Conseil national a adopté le projet de loi par 97 voix contre 71. Le tiers des groupes PDC et PLR ainsi que l’ensemble du groupe UDC ont rejeté le projet de loi. Au Conseil des Etats, une proposition de minorité de non-entrée en matière Frick (pdc, SZ) a été adoptée par 20 voix contre 19 alors que Didier Burkhalter avait rappelé que la Constitution donne pour tâche la mise en place de mesures pour protéger la santé, que la loi vise une meilleure coordination intégrant les acteurs concernés dans la prévention et finalement que le Conseil fédéral a adhéré à la position du Conseil national en prenant en compte la volonté des milieux économiques de ne pas mettre en place d’institut public. Les opposants ont préféré favoriser la responsabilité individuelle et ont craint une centralisation donnant les pleins pouvoirs à la Confédération.

Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung

Les chambres ont traité une initiative parlementaire de la CSSSP-CN visant à modifier la LAMal afin d’accorder des compétences supplémentaires au Conseil fédéral dans la tarification des prestations si les parties usuellement en charge de la fixation des prix n’arrivent pas à s’entendre. Cette mesure fait suite au constat des nombreux blocages des négociations dans la mise à jour des tarifs, alors que certaines structures tarifaires ne correspondent plus aux exigences de la LAMal. Lors des discussions de commission, la CSSP-CN a adopté par 11 voix contre 10 l’introduction d’une disposition obligeant les fournisseurs de prestations à transmettre aux assureurs les données des patients sous forme codée. Au Conseil national, une minorité Schenker (ps, BS) s’y opposant en raison de l’atteinte à la protection des données a été rejetée par 103 voix contre 64, seule la gauche l’ayant soutenue. La disposition a eu un écho particulièrement fort dans les médias, les préposés cantonaux à la protection des données, H+ et la FMH se sont inquiétés d’une attaque contre le secret médical. Au vote d’ensemble, les députés ont adopté la loi par 159 voix contre 5. Au Conseil des Etats, les sénateurs ont rejeté par 17 voix contre 13, une minorité Maury Pasquier (ps, GE) recommandant de supprimer la disposition obligeant le transfert systématique de données pour des raisons de protection de la personnalité. Au vote sur l’ensemble, les sénateurs ont adopté le projet par 17 voix contre 1 et 8 abstentions. Lors d’une procédure d’élimination des divergences, le Conseil national a maintenu sa position relative à une divergence minime à laquelle le Conseil des Etats s’est finalement rallié. Au vote final, la chambre basse a adopté la loi par 159 voix contre 1 et la chambre haute par 34 voix contre 1. L’organisation alémanique de protection des patients, Patienten.ch, a lancé le référendum contre la loi.

tarification des prestations

Durant l’année sous revue, les chambres ont poursuivi le processus d’élimination des divergences sur le volet relatif aux réseaux de soins intégrés de la révision partielle de la loi sur l’assurance-maladie (LAMal) présentée en 2004 visant à faciliter le développement des modèles de réseaux de soins intégrés (managed care). Au Conseil national, les députés se sont ralliés par 117 voix contre 64 à la position du Conseil des Etats en adoptant une formule potestative dans la fixation de l’étendue de la coresponsabilité budgétaire et des exigences de qualité des réseaux. La gauche a milité en faveur d’une formule contraignante pour le gouvernement, en vain. Les députés ont par contre maintenu les autres divergences notamment sur la question de la quote-part différenciée. Ils ont ainsi rejeté par 63 voix contre 60 une minorité Rossini (ps, VS) suggérant d’adhérer à la position du Conseil des Etats, à savoir une participation aux frais de 5% pour les assurés membres d’un réseau de soins et de 15% pour ceux hors réseau. Ils ont ensuite préféré par 95 voix contre 80 une minorité Bortoluzzi (udc, ZH) proposant des quotes-parts différenciées de respectivement 10% et 20% à la proposition de leur commission proposant de les fixer à 7,5% et 15%. Le Conseil national a encore rejeté par 111 voix contre 88 la proposition du Conseil des Etats de fixer un plafond aux quotes-parts de 500 francs pour les assurés membres d’un réseau et de 1'000 francs pour les autres assurés. Sur ces votes, la gauche s’est opposée en vain à l’augmentation des charges financières des malades. Par ailleurs, les députés ont également réaffirmé par 129 voix contre 52 l’obligation pour les caisses d’assurance-maladie de proposer au moins un réseau de soins intégrés. Seuls un tiers du groupe PLR et la grande majorité du groupe UDC s’y sont opposés estimant que l’offre de réseaux est un avantage comparatif suffisamment incitatif pour que ce type de modèle se développe. La gauche et le groupe PDC se sont inquiétés de l’obligation pour certains assurés de payer une quote-part plus élevée en raison de l’absence de réseau dans leur région. En outre, les députés ont maintenu l’augmentation de prime supérieure à la moyenne comme motif de résiliation avant l’échéance d’un contrat et ont rejeté par 115 voix contre 61 une minorité Schenker (ps, BS) proposant de ne pas autoriser des durées de contrat allant jusqu’à trois ans. Ils ont toutefois obligé les assureurs à proposer des contrats d’une année. Finalement, le Conseil national a introduit sans opposition une nouvelle disposition visant à interdire aux caisses-maladie de gérer et de cofinancer des réseaux. Au Conseil des Etats, les sénateurs ont adhéré à la position du Conseil national relativement aux motifs de résiliation d’un contrat d’assurance. Toutefois, certaines divergences ont été maintenues. Les sénateurs ont ainsi adopté par 21 voix contre 19 une proposition de leur commission fixant des quotes-parts de 7,5% pour les assurés membres d’un réseau et de 15% pour ceux optant pour une prise en charge plus traditionnelle, alors qu’une minorité Gutzwiller (plr, ZH) a suggéré d’adhérer à la proposition du Conseil national. Ils ont également confirmé sans opposition leur volonté de mettre en place des plafonds à la participation des assurés et ont maintenu sans opposition également leur refus de ne pas obliger les assureurs à proposer des réseaux de soins intégrés. Toutefois, ils ont introduit une disposition permettant au gouvernement de prendre les mesures appropriées si dans un délai de cinq ans à partir de l’application de la loi, l’offre de réseaux n’est pas généralisée. Les sénateurs ont finalement suivi par 33 voix contre 10 la proposition de leur commission en s’opposant à l’introduction de la clause interdisant les caisses-maladie de gérer ou cofinancer des réseaux de soins. Leur commission estime que la disposition peut être aisément contournée à travers la création d’une holding et que, formellement, elle ne peut être recevable car introduite au cours de la procédure d’élimination des divergences. De retour au Conseil national, les députés ont adhéré par 110 voix contre 43 à la position du Conseil des Etats en fixant des plafonds maximaux de participation aux frais des patients. Cependant, ils ont décidé de supprimer la possibilité pour le Conseil fédéral d’ajuster ce montant en fonction du renchérissement. Quant au montant des quotes-parts, ils ont maintenu par 98 voix contre 54 leur position précédente malgré une minorité Jacqueline Fehr (ps, ZH). Ils ont également maintenu par 128 voix contre 35 l’obligation pour les assureurs de proposer des réseaux de soins intégrés et par 121 voix contre 22 l’interdiction pour ces derniers de les gérer ou de les cofinancer.

Devant la confirmation de ces divergences, il a été nécessaire de convoquer une conférence de conciliation qui a proposé de fixer une quote-part de 10% pour les membres de réseaux et de 15% pour les autres, de ne pas obliger les assureurs à proposer des réseaux sur l’ensemble de leur territoire d’activités mais d’obliger le gouvernement à intervenir dans les trois ans si ce type d’offre n’est pas généralisé, de donner la possibilité au Conseil fédéral d’adapter le plafond de participation aux coûts en fonction du renchérissement et d’interdire la gestion ou le cofinancement de réseaux de soins par les assureurs tout en prévoyant un délai transitoire de 5 ans. Le Conseil des Etats a adhéré par 28 voix contre 9 à la proposition de la conférence. Au Conseil national, le groupe socialiste s’est opposé à la proposition considérant que le projet initial a été vidé de sa substance. Le groupe a critiqué l’accroissement des charges sur les assurés et l’absence d’obligation pour les assureurs de proposer des réseaux. Le groupe écologiste et le bloc bourgeois se sont montrés majoritairement favorables à la proposition estimant qu’elle demande une participation de tous les acteurs, renforce la médecine de famille et freine l’augmentation des prestations. Les députés ont donc accepté par 111 voix contre 39 la proposition. Au vote final, et après avoir corrigé une lacune relative aux dispositions transitoires en maintenant la législation en vigueur dans les cantons ne disposant pas de réseau, la chambre haute et la chambre basse ont adopté le projet par respectivement 28 voix contre 6 et 133 voix contre 46 et 17 abstentions. Dans cette dernière chambre, la majorité du groupe socialiste, un tiers du groupe écologiste et une partie du groupe UDC se sont opposés au projet. Un groupe de praticiens réunissant des spécialistes libéraux et des médecins favorables à la caisse unique ainsi que l’USS ont annoncé vouloir lancer un référendum.

Die Stimmbevölkerung kippt die Vorlage der KVG-Reform Managed Care nach langjähriger Arbeit an der Urne (BRG 04.062)
Dossier: 3. Révision partielle de la loi fédérale sur l'assurance-maladie (LAMal; 2004-2012)

Im Februar unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf zum Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen auf eine bessere Abstimmung bei parallel laufenden Asyl- und Auslieferungsverfahren ab. In diesen Fällen sollen die Asylentscheide künftig beim Bundesgericht anfechtbar sein. Dies würde ein Zusammenführen der beiden Verfahren sowie eine gebührende Berücksichtigung des Non-Refoulement-Gebotes ermöglichen. Der Ständerat stimmte der Vorlage in der Sommersession diskussionslos zu. Der Nationalrat folgte ihm in der Herbstsession und hiess die Änderungen ebenfalls gut. Im Namen einer Kommissionsminderheit hatte Silvia Schenker (sp, BS) erfolglos beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. SP und Grüne sahen zum einen keinen Gesetzgebungsbedarf, da nur wenige Einzelfälle betroffen sind. Zum anderen kritisierten sie, dass dem Bundesgericht mit diesem Gesetz zusätzliche Kompetenzen übertragen würden, obwohl es gar nicht über die nötige Erfahrung im Asylbereich verfüge. Die Mehrheit des Nationalrats war jedoch der Ansicht, das Gesetz ermögliche die Koordination und Beschleunigung der Asyl- und Auslieferungsverfahren. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Ständerat einstimmig und vom Nationalrat mit 132 zu 61 Stimmen gegen den Widerstand des links-grünen Lagers angenommen.

Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens

Erfolg hatte ein Postulat Schenker (sp, BS) (Po. 08.3739), welches vom Bundesrat einen Bericht über das Vorhandensein von genügend ausgebildetem Pflegepersonal verlangte. Ebenfalls in den Bericht integriert werden sollten mögliche Massnahmen, mit welchen der Beruf attraktiver gemacht und die Qualität der Aus- und Weiterbildung sichergestellt werden kann. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat an. In eine ähnliche Richtung zielte auch eine Motion Fehr (sp, ZH). Diese gründete auf einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan), gemäss welcher es bis zum Jahr 2030 zu einer erheblichen personellen Lücke in der medizinischen Versorgung kommen kann. Die Motion verlangte daher, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den zuständigen Fachorganisationen eine Strategie mit einem Masterplan ausarbeite und dem Parlament vorlege, mit welcher ein Ärztemangel in der Schweiz verhindert und die Hausarztmedizin gefördert werden könne. Bundesrat und Nationalrat befürworteten die Motion.

Strategie gegen fehlendes Ärzte- und Pflegepersonal (Mo. 08.3608)
Dossier: Pénurie de médecins

An der Delegiertenversammlung der SP in Aarau am 25. Oktober war die Wirtschaftskrise eines der Hauptthemen. Die SP-Delegierten verabschiedeten zwei Resolutionen zu diesem Thema: Erstens forderten sie, dass ein Manager nicht mehr verdienen soll als ein Bundesrat (ca. 440 000 Fr./ Jahr). Zweitens verlangen sie ein Investitionsprogramm des Bundes zur Konjunkturstützung. Das Sicherheitspapier der SP wurde in überarbeiteter Form von den Delegierten mit 281 Ja zu 7 Nein verabschiedet. Die Parteileitung konnte sich dabei in allen wichtigen Punkten durchsetzen. Der Begriff „Ausländerkriminalität“ wurde jedoch auf Antrag der SP Basel-Stadt gestrichen. Widerstand gab es auch gegen die Forderung nach Videoüberwachung. Einen Antrag auf ein Verbot derselben verwarfen die Delegierten aber. Es wurde zudem die Position eingenommen, dass Ausländer der ersten Generation, die schwer straffällig geworden sind, nach einer Einzelfallprüfung ausgewiesen werden sollen. Eine weitere neue Forderung im Positionspapier war die nach einer Aufstockung der Polizeikräfte. Die SP-Delegierten bestätigten Christian Levrat als Parteipräsidenten. Umstritten war die Wahl Cédric Wermuths (Juso) in das Vizepräsidium anstelle der zurücktretenden Silvia Schenker. Wermuth wurde dafür kritisiert, dass er empfohlen hatte, die UBS bankrott gehen zu lassen. Er wurde schliesslich mit 214 zu 168 Stimmen gewählt. Für die Personenfreizügigkeit mit der EU beschlossen die Delegierten mit 293 zu 15 Stimmen die Ja-Parole. Sie befürworteten zudem die Initiative des SGB für ein flexibles AHV-Alter. Weiter wurde eine Statutenänderung bewilligt, welche die operative Parteileitung dem erweiterten Präsidium als neuem Organ der Partei überträgt.

Wirtschaftskrise

Die Massnahmen der 5. IV-Revision, welche letztes Jahr nach einem Referendum vom Volk gutgeheissen worden waren, reichen nicht aus, um die IV und deren finanzielle Defizite zu sanieren. Da weitere Spar- und Entlastungsmassnahmen politisch nicht realisierbar und sozial nicht vertretbar waren, erachtete es der Bundesrat als unerlässlich, zusätzliche Einnahmequellen für die IV zu erschliessen. Er schlug daher eine Erhöhung der Lohnprozente um 0,1 Prozentpunkte auf 1,5% vor und zur längerfristigen Sanierung der IV die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes um linear 0,8%. Gegen den Widerstand des links-grünen Lagers hatten die Räte 2006 beschlossen, das Paket aufzubrechen und die Finanzierungsbeschlüsse separat von der 5. IV-Revision zu behandeln.

Nachdem der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung durch Anhebung des Mehrwertsteuersatzes im März 2007 vom Nationalrat abgelehnt worden war, fand im Berichtsjahr erneut eine Eintretensdebatte in Bezug auf den Vorschlag des Ständerates und dessen Kommission statt. Eine Minderheit Borer (svp, SO) wollte nicht auf den Beschluss eintreten mit der Begründung, dass der Druck auf die Verwaltung aufrechterhalten werden müsse, damit die bereits vorgesehenen Massnahmen effizient umgesetzt werden. Die Mehrheit des Nationalrates war aber der Meinung, dass eine Zusatzfinanzierung notwendig sei und beschloss schliesslich mit 122 zu 64 Stimmen bei 3 Enthaltungen und der Unterstützung aller Fraktionen ausser der SVP das Eintreten. Bei Artikel 196 über die befristete proportionale Mehrwertsteuererhöhung schuf der Nationalrat eine wesentliche Differenz zum Ständerat. Eine Minderheit Schenker (sp, BS) sprach sich für eine befristete proportionale Mehrwertsteuererhöhung aus, sah jedoch eine Anhebung des Normalsatzes um 0,7% statt der vom Ständerat angenommenen 0,5% vor. Diesen Antrag lehnte der Nationalrat mit 59 zu 123 Stimmen ab. Ein weiterer Minderheitsantrag Triponez (fdp, BE) sprach sich in Bezug auf die Höhe des Normalsatzes für 0,4% aus. Diesen von der SVP, der FDP und einer Minderheit der CVP-Fraktion unterstützten Antrag nahm die grosse Kammer mit 95 zu 86 Stimmen an. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 108 zu 45 Stimmen.

IV-Zusatzfinanzierung (BRG 05.053)
Dossier: Cinquième révision de l'AI (2004-2009)

An einem ausserordentlichen Parteitag am 1. März wählten die SP-Delegierten den Freiburger Nationalrat Christian Levrat einstimmig zum neuen Parteipräsidenten. Er war der einzige Kandidat für das Amt. Auf einen Vorschlag Levrats hin beschloss die SP, ihr Parteipräsidium zu erweitern. Neben der Bisherigen Silvia Schenker (BS) wurden Pascale Bruderer (AG), Jacqueline Fehr (ZH), Marina Carobbio (TI) und Stéphane Rossini (VS) zu neuen VizepräsidentInnen der Partei gewählt. Pierre-Yves Maillard trat als Vizepräsident zurück. Der abtretende Parteipräsident Hans-Jürg Fehr hatte sich im Vorfeld geäussert, dass die bestehende SP-Geschäftsleitung als Organ für die operative Führung nicht mehr geeignet sei. Die 14-köpfige Geschäftsleitung solle sich vermehrt auf die strategische Planung konzentrieren, während ein erweitertes Präsidium die operative Leitung übernehmen solle. Levrat äusserte in seiner Rede die Überzeugung, dass die SP sich wieder stärker als soziale Bewegung verstehen müsse, um erfolgreich zu sein. Thematisch solle sich die SP auf wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit konzentrieren. Als Ziel nannte Levrat einen Wahlsieg bei den eidgenössischen Wahlen 2011. Die SP-Delegierten beschlossen die Nein-Parole zur Einbürgerungsinitiative der SVP, zur Initiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ und zum Gesundheitsartikel.

SP wählt Levrat als neuen Parteipräsidenten
Dossier: Les présidents du PS depuis 2000

2004 hatte Nationalrat und Präventivmediziner Gutzwiller (fdp, ZH) eine parlamentarische Initiative eingereicht mit der Forderung einer bundesweit einheitlichen Regelung eines Rauchverbots in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Nach zweijähriger Vorbereitung schlug die SGK-N nun ein spezielles Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vor, welches auch die Zustimmung des Bundesrates fand. Die Kommissionssprecherin unterstrich den Paradigmenwechsel der Vorlage: Statt der Freiheit des Rauchens werde die Freiheit des Nichtrauchens ins Zentrum gerückt. Die Regelung sei verhältnismässig und aus gesundheits- und präventionspolitischen Gründen erforderlich. Das Eintreten auf die Vorlage wurde von einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Bortoluzzi (svp, ZH), bekämpft. Wenn ein zugelassenes Produkt wie der Tabak für Dritte derart gefährlich sei, müsste es eigentlich ganz verboten werden, meinte er. Weiter sei die Vorlage eigentums- und KMU-feindlich. Die Minderheit wurde unterstützt von der SVP-Fraktion und einer Mehrheit der FDP-Fraktion. So wehrte sich Huber (fdp, UR) gegen staatliche Bevormundung und betonte das liberale Prinzip von Freiwilligkeit und Selbstverantwortung auch in dieser Frage. Für die SP lobte Schenker (BS) hingegen den Kommissionsvorschlag als wichtigen Schritt zum Schutz vor dem Passivrauchen, insbesondere auch für das Servicepersonal, das vielfach unfreiwillig dem Tabakrauch in Restaurants ausgesetzt sei. Mit 111 zu 64 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf die Gesetzesvorlage.

In der Detailberatung drehte sich die Diskussion vor allem um die Ausnahmeregelungen im Bereich der Gastrobetriebe. Hier setzte sich die Kommissionsminderheit mit 95 zu 77 Stimmen durch. Demnach ist das Rauchen in abgetrennten, speziell gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Belüftung generell erlaubt, auch wenn dort Angestellte arbeiten. Die Kommission hatte lediglich unbediente „Fumoirs“ zulassen wollen. Weiter können Gastrobetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als gekennzeichnete Raucherbetriebe geführt werden. Die Bewilligung wird erteilt, wenn „eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist“. Damit, so Minderheitssprecher Borer (svp, SO), bleibe man eine tolerante Gesellschaft, in der die eine Seite auf die andere Rücksicht nimmt und die gegenseitigen Bedürfnisse akzeptiert werden. Die Fraktionen von SP und Grünen warnten vergeblich, dass mit diesen Ausnahmen das Gesetz und der Arbeitnehmerschutz unterlaufen werden. Unterstützt wurden die Anträge der Minderheit von den Fraktionen der SVP, der FDP und der CVP. Betreffend Arbeitnehmerschutz vertrat Engelberger (fdp, NW) die Meinung, dass niemand in einem Raucherbetrieb arbeiten müsse, wenn er nicht wolle. Ausnahmen für Einzelarbeitsplätze sowie wohnungsähnliche Einrichtungen (z.B. geschlossene Abteilungen psychiatrischer Kliniken, Strafvollzugsanstalten etc.) waren schon im Kommissionsentwurf vorgesehen und wurden nicht bestritten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 109 zu 52 Stimmen angenommen.

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BRG 04.476)
Dossier: Interdictions de fumer

Ebenso diskussionslos wie im Vorjahr der Nationalrat stimmte der Ständerat einer Motion Schenker (sp, BS) zu, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament gesetzgeberische Massnahmen zur besseren Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen vorzuschlagen resp. diese auf Verordnungsebene einzuführen.

Mo. Schenker Massnahmen zur Unterstützung von älteren Arbeitlosen

Diskussionslos und im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat eine von Abgeordneten aus allen Bundesratsparteien sowie den Grünen unterzeichnete Motion Schenker (sp, BS) an, die den Bundesrat auffordert, einen Massnahmenplan zur Unterstützung von älteren Arbeitslosen vorzulegen. Dabei seinen neben der Förderung spezifischer arbeitsmarktlicher Massnahmen insbesondere die Verstärkung der Forschung über die spezifische Problematik der Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmender zu prüfen.

Mo. Schenker Massnahmen zur Unterstützung von älteren Arbeitlosen

Im Mai kündigte die Fraktionspräsidentin der SP, Nationalrätin Hildegard Fässler (SG), überraschend ihren Rücktritt zum Ende der Sommersession an. Nach dem Verzicht verschiedener Anwärter auf ihre Nachfolge verblieb Vize-Präsidentin Ursula Wyss (BE) als einzige Kandidatin und wurde am 20. Juni mit 42 von 49 Stimmen klar zur neuen Fraktionspräsidentin gewählt. Zu ihrer Nachfolgerin als SP-Vize-Präsidentin wählte der Parteitag im September Nationalrätin Silvia Schenker (BS). In ihren bisherigen Ämtern bestätigte man den Präsidenten Hans-Jürg Fehr (SH) und den Vize-Präsidenten Pierre-Yves Maillard (VD) für weitere zwei Jahre.

Ursula Wyss wird Fraktionspräsidentin der SP