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Im Mai 2022 zog das ASTRA eine Zwischenbilanz zum ersten Einsatz der so genannten ASTRA Bridge, einer mobilen Baustellenbrücke. Diese war im Frühjahr 2022 bei den Belagsersatzarbeiten auf einem Abschnitt der Autobahn A1 im Kanton Solothurn im Einsatz. Dadurch können Bauarbeiten an der Autobahn ausgeführt werden, währenddem die Fahrzeuge mittels Brücke weiterhin über den entsprechenden Strassenabschnitt fahren. Nachdem ein Strassenabschnitt saniert wurde, wird die Brücke GPS-gesteuert zum nächsten Abschnitt verschoben. Das ASTRA zog im Mai 2022 eine positive Bilanz; die Montage der Brücke und die Verschiebungen seien wie geplant verlaufen und auch die Bauarbeiten unter der Brücke hätten durchgeführt werden können. Optimierungspotential sah das ASTRA jedoch noch bei den Auf- und Abfahrtsrampen. Zwar habe sich der Verkehr mit der Zeit verflüssigt, es seien aber vor allem im Berufsverkehr am Morgen Staus zu verzeichnen gewesen, da die Neigung der Rampen für die Lastwagen Probleme mit sich gebracht hätten. Das ASTRA habe daher entschieden, nach Abschluss der laufenden Arbeiten die Rampen zu verbessern. Die Solothurner Zeitung berichtete dann jedoch einen Monat später, dass die ASTRA Bridge nun doch frühzeitig wieder demontiert werde, da sich der Verkehr nicht so stark wie erhofft verflüssigt habe. Es würden nun Verbesserungen an den Rampen vorgenommen.

Astra Bridge

Im Mai 2022 wurde die 2018 lancierte Roadmap Elektromobilität ausgebaut und bis ins Jahr 2025 verlängert. Die von der Automobil-, Elektrizitäts-, Immobilien- und Fahrzeugflottenbranche sowie von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden getragene Initiative will mit einer breiten Palette von neuen Massnahmen bis 2025 drei Ziele erreichen: Zum einen sollen die reinen Elektroautos und Plug-in-Hybride einen Anteil von 50 Prozent an allen Neuzulassungen erreichen; zweitens sollen 20'000 allgemein zugängliche Ladestationen aufgebaut und drittens allgemein ein «nutzerfreundliches und netzdienliches Laden» gefördert werden.

Roadmap Elektromobilität 2022

In seiner Rolle als Chefredaktor der Weltwoche betreibt Nationalrat Roger Köppel (svp, ZH) ein tägliches Videoformat, in dem er seine politischen Ansichten kundtut. Dabei schien er hinsichtlich Vermischung seines Mandats und seiner journalistischen Tätigkeit Ende März 2022 insofern eine Grenze überschritten zu haben, als dass er in seinem «Weltwoche daily» aus einer Notiz vorlas, die der APK-NR, der Köppel angehört, vertraulich vorgelegen hatte und geheimdienstliche Informationen über eine Razzia des russischen Geheimdienstes bei einer Schweizer Firma mit Sitz in Moskau enthielt. Köppel, der die Sanktionsmassnahmen der Schweiz gegen Russland im Rahmen des Ukraine-Krieges kritisierte, verwendete das Beispiel als Hinweis für eine zu befürchtende Reaktion Russlands auf die Sanktionen. Die Medien, die breit über den Vorfall berichteten, vermuteten eine Verletzung des Kommissionsgeheimnisses. In der Tat startete die Bundesanwaltschaft Anfang April eine entsprechende Untersuchung und reichte schliesslich Anfang Mai ein Gesuch um Aufhebung der Immunität ein. Auch die APK-NR war in der Zwischenzeit tätig geworden, hatte Anzeige gegen Köppel eingereicht und den Vorfall dem Büro-NR gemeldet, welches Disziplinarmassnahmen in Form eines Verweises oder eines maximal sechsmonatigen Ausschlusses aus der Kommission verfügen kann.
In den Medien wurde die Amtsgeheimnisverletzung ambivalent diskutiert. In Interviews gaben Parlamentarierinnen und Parlamentarier einerseits zu bedenken, dass Indiskretionen – egal ob gezielt oder aus Versehen – die Kommissionsverhandlungen erschweren. Andererseits gab es Medienkommentare, die die Ermittlungen als «Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit, die man mit einer Dauerempörung verdrängen will» bezeichneten und einen Verzicht auf noch mehr «Kommissare» und «Verfahren» (NZZ) forderten oder gar explizit lobten, dass hier «Vertrauliches ans Licht gebracht» wurde (Sonntags-Zeitung).

Das Gesuch der Bundesanwaltschaft um Aufhebung der Immunität von Roger Köppel musste in der Folge von den dafür verantwortlichen Kommissionen behandelt werden. Köppel selber gab offiziell bekannt, freiwillig auf seine Immunität zu verzichten, um Zeit und unnötige Kosten zu sparen – dies ist freilich nicht möglich, weil ein Ratsmitglied nicht von sich aus auf Immunität verzichten kann. Nicht eine Person ist durch Immunität geschützt, sondern ein Mitglied der Bundesversammlung als Institution, die in Form von Kommissionen über Aufhebung entscheidet. In der Folge kam es zu einer Premiere (vgl. dazu die aktuellen Fälle 21.190 und 22.190). Erstmals kam die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-NR) nämlich zum Entscheid, einem aktuell amtierenden Ratsmitglied die Immunität zu entziehen. Bevor sie zu diesem Entschluss kam, lud sie den SVP-Parlamentarier zu einer Anhörung, bei der dieser erklärte, das Dokument sei ihm in seiner Funktion als Journalist aus anderer Quelle zugespielt worden. Als Medienschaffender könne er freilich gar kein Amtsgeheimnis verletzen. Die IK-NR befand freilich, dass die vermutete Straftat der Amtsgeheimnisverletzung mit dem Parlamentsmandat in einem Zusammenhang stehe, unbesehen davon, ob Köppel als Journalist gehandelt habe oder nicht. Würden sich Medienschaffende, die ein Nationalratsmandat innehätten auf ihren Quellenschutz berufen können, so würden Abgeordnete mit dieser Berufsgattung von vornherein keine relative Immunität geniessen, was nicht deren Zweck sei, so die Begründung der Kommission. Diese mit 5 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) gemachte Feststellung bedeutete, dass die Kommission in einem ersten Schritt auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft um Aufhebung der Immunität eintrat. Die erwähnte Premiere betraf nun den zweiten Schritt der Kommissionsentscheidung. Erneut mit 5 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) entschied sich die IK-NR nämlich für eine Aufhebung der relativen Immunität von Roger Köppel. Um einen solchen Entscheid fällen zu können, muss eine Interessenabwägung zwischen institutionellem Interesse (reibungsloser Ablauf des Ratsbetriebs ermöglichen) und rechtsstaatlichem Interesse an einem Strafverfahren (eine schwere Straftat soll möglichst aufgeklärt werden) vorgenommen werden. Dass die APK-NR die Amtsgeheimnisverletzung angezeigt habe, sei ein Indiz dafür, dass die beiden Interessen mindestens deckungsgleich seien, was die Aufhebung der Immunität anzeige, so die Begründung der IK-NR. Erneut zeigten sich die Medien mit diesem Entscheid, über den sie breit berichteten, nur bedingt einverstanden. Im Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler sollen Parlamentsmitglieder «recherchieren dürfen, attackieren dürfen, polemisieren dürfen». Eine Demokratie habe dies auszuhalten und nicht zu verfolgen, fand der Sonntags-Blick. Köppels Fall sei nicht im Gerichtssaal, sondern im Parlament zu behandeln, urteilte der Tages-Anzeiger. Die Strafjustiz könne ihre Energie sicherlich besser nutzen. Auch der Blick nahm den Journalistenkollegen in Schutz: Man könne heute nicht mehr «glaubwürdig ein guter Chefredaktor und ein guter Nationalrat sein».

Freilich war der Entscheid der IK-NR erst vorläufig, musste das Gesuch der Bundesanwaltschaft doch auch noch von der ständerätlichen Rechtskommission (RK-SR), die sich für die kleine Kammer mit Immunitätsfragen auseinandersetzt, behandelt werden. In ihrer Sitzung Ende Juni trat auch die RK-SR einstimmig auf das Gesuch ein. Der Zusammenhang zwischen Straftat und Parlamentsmandat sei klar gegeben, die relative Immunität also betroffen. Allerdings entschied sich die RK-SR sodann mit 9 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen) gegen eine Aufhebung der relativen Immunität. Die Amtsgeheimnisverletzung sei erwiesen und es müsse befürchtet werden, dass das EDA, von dem das Dokument stammt, die Kommissionen künftig weniger bereitwillig mit geheimen Informationen bedienen werde, begann die Kommission ihre Begründung. Die eine Bedingung für Aufhebung der relativen Immunität, das institutionelle Interesse, sei also gegeben, weil die Funktionsweise des Parlaments eingeschränkt worden sei. Allerdings müsse das strafrechtliche Interesse, die zweite Bedingung für eine Aufhebung der relativen Immunität, als sehr gering eingeschätzt werden, da eigentlich nur das Parlament bzw. dessen Kommissionen geschädigt würden, nicht aber die Öffentlichkeit. Eine Amtsgeheimnisverletzung müsse deshalb eher parlamentsintern als strafrechtlich geahndet werden; das Parlamentsrecht sehe hier genügend Sanktionsmöglichkeiten vor, die zudem eher präventive Effekte erzielen würden als eine Strafverfolgung, die ermöglicht werde, wenn der Schutz durch die relative Immunität aufgehoben würde. Der Tages-Anzeiger begrüsste dieses Urteil explizit: Die Entscheide der Behörden, die Arbeit der Medien zu erschweren, nehme in letzter Zeit zu, befand die Zeitung mit Blick auf jüngste Parlamentsentscheide: «Die Schaffung von Transparenz, so scheint es, gilt Teilen von Politik und Justiz als dringlich zu bekämpfendes Übel».

Damit ging das Geschäft des Parlaments zurück an die IK-NR, die es am 22. August 2022 noch einmal behandelte. Sie nahm den Ball ihrer Schwesterkommission auf und schwenkte auf die Idee parlamentsinterner Sanktionen statt Strafverfolgung um. Mit 4 zu 0 Stimmen (4 Enthaltungen) beschloss die IK-NR, die relative Immunität Köppels doch nicht aufzuheben. Man teile die Beurteilung der RK-SR, dass das strafrechtliche Interesse nur klein und eine parlamentsinterne Sanktion wohl effektiver sei. Mit 5 zu 3 Stimmen wies die IK-NR deshalb das Büro-NR an, entsprechende Disziplinarmassnahmen zu ergreifen. Die Medien interessierten sich in der Folge nur noch am Rande dafür, dass die Immunität Köppels nun doch nicht aufgehoben wird. Immerhin stiess die Einleitung des Disziplinarverfahrens durch das Büro-NR gegen Köppel Mitte September auf Interesse. Mit 11 zu 2 Stimmen habe sich das Büro dafür entschieden, wussten Tages-Anzeiger und Blick zu berichten.

Das Büro selber legte dann freilich Ende November 2022 eine Medienmitteilung vor, in der es ausführte, dass es nicht möglich sei, ohne Zweifel nachzuweisen, dass Roger Köppel das geheime Dokument als Journalist oder als Kommissionsmitglied erhalten habe. Weil der Zürcher SVP-Parlamentarier «glaubhaft dargelegt» habe «dass er die Umstände bedauert, künftig sorgfältiger vorgehen sowie die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften weiterhin strikt beachten» werde, habe das Büro «in dubio pro reo» auf Disziplinarmassnahmen verzichtet. Im Wiederholungsfall behalte sich das Büro allerdings Massnahmen vor.

Immunität von Nationalrat Roger Köppel. Gesuch um Aufhebung (22.191)

Anfang Mai 2022 gaben die Verbände FMH und pharmaSuisse bekannt, gemeinsam ein elektronisches Rezept schaffen zu wollen. Dieses soll der Patient oder die Patientin am Ende einer Sprechstunde entweder digital oder als ausgedruckten QR-Code erhalten. Den Code könne die Patientenschaft wiederum auf dem Smartphone speichern, selbst ausdrucken oder an eine Apotheke senden. Das Rezept komme ohne zentrale Speicherung medizinischer Daten aus. Durch das Einscannen des Codes in der Apotheke erfolge das Lesen des Rezepts und die Übernahme der Angabe in die Apothekensoftware. Mittels Signatur sei es den Apotheken zudem möglich, Gültigkeitsüberprüfungen, Validierungen und (Teil-)Entwertungen am Rezept vorzunehmen. Die beiden Verbände versprachen sich von der Einführung des E-Rezepts, Fehlerquellen ausmerzen, Prozesse optimieren und allfälligen Missbräuchen entgegenwirken zu können.

E-Rezept
Dossier: Système de santé et numérisation

2022 feierte die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) ihr 70-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1952 hat sich die Rega stets weiterentwickelt. Mittlerweile verfügt sie über 19 Rettungshelikopter und drei Ambulanzjets, mit welchen sie von 13 Basen aus alle Orte der Schweiz innerhalb von 15 Minuten erreichen kann. Ihr Einsatz ist denn auch gefragter denn je. 2021 wurde sie pro Tag rund fünfzig Mal gerufen. An der Jahresmedienkonferenz Mitte April erklärte der CEO Ernst Koller, dass man den «Pionierdienst von damals weitertragen» wolle. So soll etwa in Zukunft eine autonome Suchdrohne bei schlechten Wetterverhältnissen oder anspruchsvollem Gelände dabei helfen, vermisste Personen zu finden. Dank den 3.67 Mio. Gönnerinnen und Gönnern, die 2021 mittels Beiträgen und Spenden CHF 133 Mio. an die Rega entrichtet hätten, plus den CHF 76 Mio. von Seiten der Kranken-, Unfall- und Reiseversicherungen belaufe sich das Betriebsergebnis für das Jahr 2021 auf CHF 17.6 Mio. Somit ist die Rega gemäss NZZ nicht auf eine staatliche Subventionierung angewiesen. Anfang Mai 2022 wurde ein Geburtstags-Apéro organisiert. Unter den Gästen waren Personen aus Wirtschaft und Politik – unter anderem auch Bundespräsident Ignazio Cassis, der als ehemaliger Arzt einen direkten Bezug zur Rega hat und die Bedeutung der Rettungsflugwacht hervorhob. Der Medienmitteilung der Rega zufolge sind für die Schweizer Bevölkerung für das Jubiläumsjahr 2022 weitere Aktivitäten vorgesehen – etwa Tage der offenen Türen in Bern, Locarno und Sion –, um einen Einblick in die Arbeit der Rega zu ermöglichen.

70 Jahre Rega

Anfang 2022 hatte der neue Bundesanwalt Stefan Blättler sein Amt als Nachfolger von Michael Lauber angetreten. Nach rund 100 Tagen im Amt trat Blättler zum ersten Mal öffentlich vor die Presse und erklärte in einer Zwischenbilanz die vier Schwerpunkte, auf die er seinen Fokus legen wollte: Kriminelle Organisationen, die in der Schweiz einen attraktiven Standort fänden, müssten mit Hilfe verbesserter internationaler Zusammenarbeit bekämpft werden; um den Schweizer Finanzplatz zu schützen, solle vor allem Wirtschaftskriminalität, Geldwäscherei und Korruption geahndet werden; zwar sei die Terrorbekämpfung aufgrund des Krieges in der Ukraine in den Hintergrund gerückt, sie sei aber nach wie vor virulent. Hier müsse die Zusammenarbeit mit den Kantonen verbessert werden. Schliesslich müsse die Schweiz mithelfen, Kriegsverbrechen zu bestrafen. Das Interesse der Medien an seinem Vorgänger und entsprechende Fragen konterte Blättler mit den Worten: «Ich bin nicht gekommen, um Vergangenheitsbewältigung zu betreiben.» Er habe «eine gut geführte und professionell aufgestellte Or­ganisation mit motivierten Mit­arbeitern» übernehmen können.

In den Medien wurde der Auftritt des neuen Bundesanwalts gelobt; es gehe ihm im Gegensatz zu seinem Vorgänger um die Sache und nicht um seine Person, urteilte etwa der Tages-Anzeiger. Habe Lauber «nach Sololäufen und groben Verstössen» zurücktreten müssen, lasse sich Blättler von seinen Stellvertretern Ruedi Montanari und Jacques Rayroud begleiten, um den Teamgedanken zu demonstrieren. Blättler setze stark auf Zusammenarbeit; dies sei auch aus seinem Arbeitsumfeld zu hören, so der Tages-Anzeiger weiter. Kritischer tönte es in der Aargauer Zeitung: Ernüchterung habe sich breit gemacht, weil die erwartete Aufbruchstimmung ausgeblieben sei und Blättler bisher weder organisatorisch noch personell Schwerpunkte gesetzt habe.

Zwischenbilanz des neuen Bundesanwalts Stefan Blättler

Nachdem die WBK-NR einen im Auftrag vierer Postulate erstellten Bericht über Möglichkeiten zur rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen zur Kenntnis genommen hatte, ortete sie die Notwendigkeit, ein Gesetz zur Anerkennung von Gebärdensprachen auszuarbeiten. Zu diesem Zweck lancierte sie im Frühjahr 2022 mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung eine Kommissionsmotion.

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen (Po. 19.3668)

Da es aufgrund des Krieges ukrainischen Athletinnen und Athleten nicht länger möglich war, in ihrem Heimatland zu trainieren, erklärte sich das BASPO Anfang März 2022 bereit, 13 Nachwuchs-Radrennfahrerinnen und -Radrennfahrer im Sportzentrum Magglingen aufzunehmen, wo ihnen neben Unterkunft und Verpflegung auch weitere Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden sollten. Die sportliche Betreuung fiel in den Zuständigkeitsbereich von Swiss Cycling, dem Schweizer Radsportverband. Dieser war es auch, der die Sportlerinnen und Sportler mit Bussen an der ukrainisch-polnischen Grenze abholte. Weiter gab es eine Anfrage, Schwimmerinnen und Schwimmer aus der Ukraine im Centro Sportivo (CST) in Tenero aufzunehmen. Um ihnen eine unkomplizierte Aufnahme zu ermöglichen, traten BASPO-Direktor Matthias Remund und der Chef des CST, Bixio Caprara, mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt.

Ukrainische Sportlerinnen und Sportler in der Schweiz

Im Januar 2022 debattierte die WAK-SR basierend auf der vom EFD erstellten Auslegeordnung über die Einführung der Individualbesteuerung. Dabei sprach sich die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen für ein modifiziertes Ecoplan-Modell mit Haushaltsabzug aus, da dieses gemäss Medienmitteilung der Kommission den grössten Erwerbsanreiz mit sich bringe. Eine starke Kommissionsmehrheit bevorzugte hingegen die modifizierte Individualbesteuerung, da diese die Heiratsstrafe stärker reduziere.

Im Februar 2022 folgte die WAK-NR ihrer Schwesterkommission weitgehend, jedoch bestand auch hier «bei verschiedenen Fragen nach wie vor Uneinigkeit». Die Kommissionsmehrheit befürwortete demnach ebenfalls das Modell der modifizierten Individualbesteuerung gemäss Ecoplan, wobei keine Abzüge für Alleinstehende und Alleinerziehende, jedoch ein Haushaltsabzug gegen ungleiche Einkommensverteilung sowie ein spezieller Tarif für Personen mit Kindern geschaffen werden sollten. In der Folge wird die Verwaltung einen Vernehmlassungsentwurf ausarbeiten, in dem sie im Auftrag der WAK-NR auch die Mindereinnahmen für den Bund bei verschiedenen Varianten und unterschiedlich starker Progression berechnen soll.

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung; BRG 18.034)
Dossier: Abolition de la pénalisation du mariage
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?
Dossier: Tentatives d'introduction de l'imposition individuelle

2022 feierte J+S sein fünfzigjähriges Jubiläum. Das Schweizer Förderprogramm, welches sich dem Sport und der Bewegung von Kindern und Jugendlichen verschrieben hat, ist in der Vergangenheit stetig gewachsen und zählte 2022 85 Sportarten, an denen es beteiligt ist. Jedes Jahr werden Kurse und Lager angeboten, an welchen jeweils über 600'000 5- bis 15-Jährige teilnehmen und zehntausende Personen die Ausbildung zur Leiterin, zum Leiter, zur Expertin oder zum Experten absolvieren. Die Finanzierung erfolgt durch den Bund und beläuft sich auf jährlich über CHF 100 Mio. In seiner Medienmitteilung anlässlich des Jubiläums erklärte das BASPO, dass sich J+S im internationalen Vergleich vor allem dadurch auszeichne, dass mit dem Bund, den Kantonen, den Gemeinden, Verbänden, Vereinen und Schulen verschiedene politische Ebenen an der Zusammenarbeit beteiligt seien. Um den fünfzigsten Geburtstag des Programms zu feiern, sind verschiedene Aktivitäten übers ganze Jahr 2022 geplant. Dazu gehören unter anderem Kursportlager, das nationale Jugendsportlager in Tenero und die schweizerischen J+S-Jubiläumstage. Weiter gibt es eine digitale Jubiläumsausstellung, einen Fotowettbewerb sowie einen J+S-Song, zu dem eine Choreografie geübt, aufgenommen und in den Sozialen Medien geteilt werden kann.

50 Jahre Jugend und Sport

Am 1. Januar 2022 zählte die Schweiz 2'148 politische Gemeinden. Aufgrund von Gemeindefusionen hatte die Anzahl Gemeinden seit Januar 2021 damit um 24 abgenommen, seit Januar 2000 insgesamt um 751 Gemeinden.
Gemeindefusionen wurden zwischen dem 2. Januar 2021 und dem 1. Januar 2022 in den Kantonen Aargau, Freiburg, Tessin und Waadt vollzogen. Eine Besonderheit stellte dabei die Gemeindefusion in Murten FR dar: Sie umfasste nebst den freiburgischen Gemeinden Galmiz, Gempenach und Murten auch die bisher zum Kanton Bern gehörige Gemeinde Clavaleyres. Weil damit die Kantonsgrenzen verschoben wurden, mussten nebst den beteiligten Gemeinden auch die Kantone Bern und Freiburg sowie die Bundesversammlung dem Vorhaben ihren Segen erteilen.
Zwei besonders prominente Fusionsprojekte standen 2021 freilich im Gegenwind: Das seit 2017 laufende Vorhaben einer Fusion der Stadt Freiburg mit den umliegenden Gemeinden wurde beerdigt, nachdem eine Konsultativabstimmung im September 2021 in sechs von neun potenziellen Fusionsgemeinden negativ ausgefallen war. Und von den Gemeinden um die Stadt Bern beschlossen 2021 auch Kehrsatz und Frauenkappelen den Ausstieg aus den Fusionsabklärungen, nachdem Bolligen und Bremgarten dies bereits früher getan hatten und Köniz gar nie eingestiegen war. Im Projekt verblieben somit noch die Stadt Bern und Ostermundigen.
Der Politologe Michael Strebel wies in einem NZZ-Interview indessen darauf hin, dass solche prominenten Fehlschläge nicht darüber hinwegtäuschen sollten, dass Fusionsprojekte in der Schweiz «in Abstimmungen eigentlich sehr erfolgreich sind»: Von rund 440 Fusionsprojekten, die seit der Jahrtausendwende in einer Schlussabstimmung den Stimmberechtigten der beteiligten Gemeinden vorgelegt worden seien, seien rund drei Viertel in sämtlichen Gemeinden angenommen worden. Wie das Beispiel von Freiburg illustriert, schaffen es viele Vorhaben mit schlechteren Erfolgsaussichten freilich gar nicht bis in eine Schlussabstimmung, sondern scheitern schon früher. Auswirkungen von Gemeindefusionen seien gemäss Strebel oft bessere Leistungen für die Bevölkerung (etwa längere Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung oder bessere ÖV-Verbindungen), aber selten finanzielle Einsparungen. Zumindest kurzfristig führten Gemeindefusionen zudem oft zu einer geringeren Stimmbeteiligung. Einen solchen negativen Effekt auf die Stimmbeteiligung wies auch eine neue Studie zum Kanton Glarus nach (Frey et al. 2021), wo die Stimmberechtigten an der Landsgemeinde 2006 eine besonders weitgehende Gemeindefusion beschlossen hatten.

Gemeindefusionen 2021
Dossier: Fusions de communes

Zu Beginn des Jahres 2022 hatte der Bundesrat stark mit der neuen Dynamik in der fünften Welle der Covid-19-Pandemie zu kämpfen: Die sich immer stärker ausbreitende Omikron-Variante erwies sich als deutlich ansteckender als die bis zu diesem Zeitpunkt vorherrschende Delta-Variante. Dies führte zu immer neuen Rekordzahlen laborbestätigter Ansteckungen mit dem Corona-Virus. Anders als bei der Delta-Variante stiegen jedoch die Spitaleinweisungen deutlich weniger stark an. So stellte etwas später auch die EMPA zusammen mit wissenschaftlichen Instituten und dem Kanton Graubünden fest, dass «Omikron [...] das Gesundheitssystem wohl nicht an die Grenzen [bringe]». So sei die Omikron-Variante zwar infektiöser als die Delta-Variante, aber «scheinbar weniger gefährlich für die Gesundheit». Folglich stieg die Anzahl täglicher Hospitalisationen mit oder wegen Covid-19 zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 auf durchschnittlich 119 und blieb damit fast halb so gross wie im November 2020 mit durchschnittlich 206 entsprechenden Hospitalisationen täglich.
Somit stand neu nicht mehr in erster Linie das Gesundheitssystem pandemiebedingt vor grossen Schwierigkeiten, sondern die Wirtschaft: Die Medien diskutierten ausführlich über die Folgen des Personalmangels, der durch die überaus hohen Quarantänezahlen verursacht wurde. «Wir können nicht einen Drittel der Bevölkerung in Quarantäne schicken, sonst würde alles zusammenbrechen», gab etwa der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf (LU, mitte) gegenüber der Luzerner Zeitung zu bedenken. Am 12. Januar 2022 entschied der Bundesrat daher, die Kontaktquarantäne sowie die Isolation von zehn auf fünf Tage zu verkürzen, wie es Economiesuisse zuvor gegenüber den Medien gefordert hatte. Weiterhin konnte die Isolation jedoch nur verlassen, wer zuvor 48 Stunden ohne Symptome war. Die Kontaktquarantäne wurde überdies auf Personen in demselben Haushalt und mit engem Kontakt zu Infizierten beschränkt, während Personen, die innert der letzten vier Monate geimpft worden oder genesen waren, gänzlich von der Quarantäne ausgenommen wurden. Ausdrücklich ermöglichte der Bundesrat den Kantonen zudem Ausnahmen bezüglich Quarantäne und Isolation, «um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten». Trotz dieser Abschwächung der Quarantäne verlängerte der Bundesrat Mitte Januar 2022 ob der immer noch steigenden Fallzahlen die Geltungsdauer verschiedener Massnahmen: Die Kontaktquarantäne sowie die Homeoffice-Pflicht sollten neu bis Ende Februar gelten, die 2G-, 2Gplus- und 3G-Regeln, die Maskenpflicht und die Einschränkung privater Treffen sollten gar bis Ende März aufrechterhalten werden. Zudem sollten die Covid-19-Zertifikate in Übereinstimmung mit den Regelungen in der EU neu nur noch 270 statt 365 Tage gültig sein.

Dies sollten jedoch vorerst die letzten Verschärfungen in den Covid-19-Regelungen sein. Denn so schnell die laborbestätigten Covid-19-Fallzahlen Ende 2021 angestiegen waren, so schnell begannen sie Ende Januar 2022 wieder zu sinken. Entsprechend entschied sich der Bundesrat, die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne per 3. Februar 2022 wieder aufzuheben. Die Kontaktquarantäne habe aufgrund der hohen Ansteckungszahlen «an Bedeutung verloren» und wurde folglich erstmals seit Pandemiebeginn eingestellt. Weiterhin mussten sich jedoch infizierte Personen während fünf Tagen isolieren, um Ansteckungen anderer zu verhindern. Zwei Wochen später hob der Bundesrat schliesslich beinahe alle verbliebenen Covid-19-Massnahmen auf: Er beendete generell die Zertifikats- und Maskenpflicht – ausser im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen –, die Bewilligungspflicht von Grossveranstaltungen sowie die Einschränkung privater Treffen. Zuvor hatte sich eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden für diese schnelle Lockerung ausgesprochen. Zwar stiegen die Fallzahlen Mitte Februar 2022 erneut an, erreichten bis Mitte März aber mit über 40'000 Fällen und einem 7-Tage-Durchschnitt von 28'000 Fällen nicht mehr die Rekordzahlen von Mitte Januar 2022.

Dass der Anteil Personen, die sich bisher noch nie mit dem Coronavirus infiziert hatten, immer geringer wurde, zeigte sich beispielhaft an den sich mehrenden Meldungen über infizierte Bundesratsmitglieder: Im Februar 2022 traf es Ignazio Cassis, im März 2022 Gesundheitsminister Alain Berset sowie Guy Parmelin und im April Simonetta Sommaruga. Im August 2022 gab der Bundesrat dann bekannt, dass in der Zwischenzeit über 97 Prozent der Schweizer Bevölkerung mit dem Virus in Kontakt gekommen seien – durch Ansteckung oder Impfung, wobei 70 Prozent der Gesamtbevölkerung mindestens einmal geimpft seien.

Bereits vorher, nämlich am Freitag, 1. April 2022 folgte schliesslich nach über zwei Jahren Ausnahmezustand die Rückkehr in die normale Lage gemäss Epidemiengesetz. Somit fielen mit der Isolationspflicht für infizierte Personen und der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen auch die letzten grossen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Gleichzeitig legte der Bundesrat die «Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung» nun wieder in die Hände der Kantone. Dennoch wollte er in einer einjährigen Übergangsphase eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit aufrechterhalten, in der die während der Pandemie wichtigen Strukturen insbesondere bezüglich Tests, Impfungen und Contact Tracing erhalten bleiben sollten. So hatten Bund und Kantone bereits einen Monat zuvor in einer Medienmitteilung festgestellt, dass auch weiterhin mit saisonalen Erkrankungswellen zu rechnen sei. Um das Ausmass der Verbreitung des Virus weiterhin überprüfen zu können, setzte der Bundesrat in der Folge verstärkt auf die Überprüfung des Abwassers: Bis zu diesem Zeitpunkt war das Wasser in sechs Kläranlagen auf die Stärke der Virenlast und die zirkulierenden Varianten überprüft worden, neu wurde dieses Projekt auf 100 Kläranlagen ausgedehnt.
Gänzlich aufgehoben wurden die Covid-19-Massnahmen im Übrigen nicht, bestehen blieben die zwangsweisen Covid-19-Tests von Abgewiesenen bei der Rückstellung in ihr Herkunftsland, welche das Parlament bis ins Jahr 2024 verlängerte.

Im Mai 2022 verabschiedete der Bundesrat ein Grundlagenpapier zu Zielen und Aufgabenverteilung in der Übergangsphase. Demnach liege die Hauptverantwortung bei den Kantonen, wobei sie insbesondere für die Test- und Spitalkapazitäten und das Impfangebot zu sorgen und allfällige Massnahmen bei Anstieg der Fallzahlen zu ergreifen hätten. Der Bund blieb lediglich zuständig für die Überwachung, den internationalen Personenverkehr, für die Versorgung mit Heilmitteln sowie für alle Massnahmen aufgrund des Covid-19-Gesetzes. Die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz werde er zukünftig nur dann wieder ausrufen, wenn die Bemühungen der Kantone die Verbreitung des Virus nicht verhindern könnten und die öffentliche Gesundheit gefährdet sei.

Ab Juni 2022 stiegen die Fallzahlen für eine Sommerwelle – wie sie in den Medien teilweise genannt wurde – an, die Mitte Juli 2022 Höchstwerte von fast 10'000 Fällen und einen 7-Tage-Schnitt von fast 8'000 Fällen erreichte. Wie stark die Corona-Pandemie in der Zwischenzeit an Schrecken und Aufmerksamkeit verloren hatte, zeigte sich etwa daran, dass sich die Medien kaum noch auf eine einheitliche Nummerierung der Covid-19-Wellen einigen konnten. Zudem galt die Medienaufmerksamkeit in der Zwischenzeit viel mehr den beiden grossen aktuellen Themen, dem Krieg in der Ukraine und dem Energie-Engpass. Mitte September 2022 bahnte sich schliesslich eine auch vom Bundesrat mehrfach prognostizierte Herbst- und Winterwelle an, die aber bis Ende Jahr mit einem Spitzenwert im Oktober von fast 8'300 gemeldeten Neuinfektionen täglich und einem maximalen 7-Tage-Schnitt von 5'450 Neuinfektionen nicht die befürchteten Fallzahlen erreichte – womöglich auch wegen einer hohen Dunkelziffer.

Allgemein hatte sich der Fokus der bundesrätlichen Massnahmen seit November 2021 immer stärker hin zur Ausweitung der Behandlungsmöglichkeiten der Schweizer Bevölkerung verschoben. So berichtete die Regierung immer wieder über den Kauf neuer Arzneimittel, mit denen Patientinnen und Patienten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf oder bei einem schweren Verlauf behandelt werden können: Ende November 2021 reservierte der Bundesrat 8'640 Packungen des «vielversprechenden Arzneimittels» Molnupiravir von MSD Merck Sharp & Dohme AG Schweiz, das bis im Januar 2022 verfügbar sein sollte. Ende Dezember 2021 kamen weitere Verträge mit GlaxoSmithKline AG und Roche Pharma (Schweiz) AG für die Medikamente Sotrovimab (2'000 Packungen) und Casirivimab/Imdevimab (4'000 Packungen) hinzu, welche der Bund bereits im Jahr zuvor bestellt hatte. Kurz darauf gab die Regierung im Rahmen ihres Förderprogramms für Covid-19-Arzneimittel den Abschluss von Verträgen mit vier in der Schweiz ansässigen Unternehmen in der Gesamthöhe von CHF 27 Mio. bekannt, von denen sie sich bis Ende 2022 neue Medikamente versprach. Im Mai 2022 folgte ein Vertrag mit Pfizer für die Beschaffung von 12'000 Packungen des Arzneimittels Paxlovid.

Doch nicht nur zur Behandlung, auch zur Prophylaxe standen neu Arzneimittel zur Verfügung: Noch Ende 2021 erteilte Swissmedic dem Arzneimittel Ronapreve, das zur Prävention von Covid-19 für Personen mit ungenügender Immunantwort auf die Impfung dient, die Zulassung. Dieses Medikament war in Übereinstimmung mit der Covid-19-Verordnung 3 bereits während der Zulassungsphase eingesetzt worden. Mitte Februar 2022 reservierte der Bundesrat zudem erneut 2'000 Packungen des Medikaments Sotrovimab von GlaxoSmithKline AG, während er in Übereinstimmung mit Motionen von Verena Herzog (svp, TG) und der SGK-NR den Zugang zu weiteren Arzneimitteln zur Prävention von Covid-19 für immunsupprimierte Personen sicherte. Im März 2022 und im Juil 2022 folgten Verträge mit AstraZeneca Schweiz für Tixagevimab/Cilgavimab als weitere Möglichkeit zur Prophylaxe gegen Covid-19.

Ausgedehnt wurden auch die Impfmöglichkeiten. Bereits Ende 2021 hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass die Bevölkerung auch im Jahr 2022 gratis Zugang zu den Covid-19-Impfungen haben werde – die Kosten teilen sich OKP, Bund und Kantone weiterhin auf. Noch Ende 2021 hiess Swissmedic nach Pfizer/BioNTech und Moderna auch die Auffrischungsimpfung von Johnson & Johnson sowie deren Kreuzimpfungen mit mRNA-Impfstoffen gut.
Neu zugelassen für Personen ab 18 Jahren wurde Anfang März 2022 überdies der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax. Neben den beiden mRNA-Impfstoffen von Pfizer/BioNTech und Moderna sowie dem Vektor-basierten Impfstoff von Johnson & Johnson stellte Nuvaxovid einen Protein-Impfstoff dar, der «einen nicht infektiösen Bestandteil der Oberfläche des Sars-CoV-2-Virus» enthält und damit eine Immunreaktion auslöst. Im April 2022 nahmen BAG und EKIF diesen Impfstoff in ihre Impfempfehlung für Personen ab 18 Jahren auf.
Anfang März 2022 gab der Bundesrat seinen Plan für die Impfstoffversorgung der Schweizer Bevölkerung für das Jahr 2023 bekannt, die er mit je 7 Mio. Impfdosen von Pfizer/BioNTech und Moderna sowie mit je weiteren 7 Mio. optionalen Dosen sicherstellen wollte. Bereits zuvor hatte er bekannt gegeben, bis Mitte 2022 maximal 15 Mio. Impfstoffdosen an die COVAX-Initiative und andere Länder weiterzugeben, sofern die Schweiz diese nicht verwenden könne. Später entschied das Parlament jedoch bei der Beratung des Nachtrags Ib zum Voranschlag 2022, die Anzahl Impfdosen für das Jahr 2023 zu halbieren, woraufhin das BAG neue Verträge mit den Impfstofflieferanten ausarbeiten musste.
Im Juni 2022 folgte ein erstes Zulassungsgesuch für einen «Omikron-Impfstoff» durch Moderna Switzerland GmbH, Anfang August sowie Mitte September folgten auch zwei entsprechende Anträge von Pfizer/BioNTech. Die Gesuche wurden Mitte September (Moderna) respektive Mitte Oktober (Pfizer/BioNTech) bewilligt.
Laufend passten BAG und EKIF auch ihre Impfempfehlung an: Ab Mai 2022 empfahlen sie Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem eine weitere Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff, Anfang Juli dehnten sie diese Empfehlung auf Personen über 80 Jahren aus. Und auf den Herbst hin empfahlen sie insbesondere Personen über 65 Jahren sowie Personen mit erhöhtem Krankheitsrisiko durch Vorerkrankung oder Schwangerschaft sowie ergänzend dazu Personen in Akut- und Langzeitbetreuung oder in Betreuung besonders gefährdeter Personen eine Impfung. Schliesslich sei die Impfung auch für alle anderen Personen ab 16 Jahren sinnvoll, um «das Risiko einer Infektion oder eines seltenen schweren Verlaufs [zu] vermindern».

Nicht nur für Erwachsene, auch für Kinder wurden die Impfmöglichkeiten erweitert. Bereits Ende 2021 erteilte Swissmedic dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech die Zulassung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren, im Mai 2022 folgte die Zulassung des Moderna-Impfstoffs für Kinder zwischen sechs und elf Jahren und im September 2022 die Zulassung von Novoxovid für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren.

Neben den Arzneimitteln und Impfungen gelangte auch die Finanzierung der Covid-19-Massnahmen sowie der Abbau der pandemiebedingten Schulden, welche der Bundesrat ausserordentlich verbucht hatte, stärker in den Fokus. Im Februar 2022 beantragte die Regierung die Finanzierung der vom Parlament vorgenommenen Änderungen in der vierten Revision des Covid-19-Gesetzes in einem ausserordentlichen Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022, was das Parlament in der Frühjahrssession 2022 guthiess.
In der Folge wurde vor allem über den Abbau der Covid-19-Schulden diskutiert, wobei man sich lange nicht einig war, ob die Schulden mit zukünftigen Überschüssen oder auch mit bisherigen Überschüssen und dafür in einer verkürzten Frist abgebaut werden sollten. Das Parlament entschied sich schliesslich, nur die zukünftigen Überschüsse und allfällige SNB-Zusatzausschüttungen zu verwenden, deren Anfallen jedoch im Verlauf des Jahres unwahrscheinlich geworden war.

Gleichzeitig wurden auch immer mehr Aktivitäten zur Evaluation des Krisenmanagements während der Pandemie bekannt. Bereits Ende 2020 hatte das BAG eine «externe Evaluation über die Bewältigung der Covid-19-Pandemie» in Auftrag gegeben. Diese stellte Bund und Kantonen grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus, kritisierte jedoch die Krisenvorbereitung sowie das anfängliche Krisenmanagement. Im Juni 2022 ergänzte der Bundesrat diese Evaluationsbemühungen um eine Administrativuntersuchung zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen, bei der untersucht werden sollte, ob sämtliche Beschaffungen durch Kredite gedeckt «und in den Verträgen Parlamentsvorbehalte eingefügt» waren. Zeitgleich erschien auch der zweite Bericht über die Beschaffung von medizinischen Gütern während der Covid-19-Pandemie, gemäss dem die Armeeapotheke zwischen Juli 2020 und Dezember 2021 medizinische Güter im Wert von CHF 96 Mio. beschafft hatte. Deren Einsatz bezüglich der Maskenbeschaffung im Frühjahr 2020 würdigte der Bundesrat überdies in einer Stellungnahme zu einem Bericht der GPK-NR. Das «VBS und insbesondere die Armeeapotheke» hätten den Auftrag, eine grösstmögliche Menge an Schutzmasken in kürzester Zeit zu beschaffen, «unter hohem Druck, mit grossem Einsatz und trotz der schwierigen Bedingungen» erfüllt. Aus den dabei dennoch erfolgten Fehlern sollen nun Lehren gezogen werden.
Im August 2022 zeigten statistische Auswertungen schliesslich noch einmal das Ausmass der Pandemie im Jahr 2020 auf: So habe es im ersten Pandemiejahr 12.4 Prozent mehr Todesfälle gegeben als durchschnittlich, wobei die Covid-19-Pandemie mit 12.2 Prozent für am drittmeisten Todesfälle nach Herz-Kreislauf-Krankheiten (mit 26.9%) und Krebs (mit 22.2%) verantwortlich gewesen sei.

In der Herbst- und Wintersession 2022 beschäftigte sich das Parlament mit der fünften Änderung des Covid-19-Gesetzes, bei dem es erneut insbesondere um die Frage ging, wie lange die Regelungen im Covid-19-Gesetz aufrecht erhalten bleiben sollen. Besonders umstritten war dabei die Frage, ob die Kantone die Finanzierung und Organisation der Covid-19-Tests übernehmen sollten, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Die Kantone wehrten sich erfolgreich, so dass ab 2023 die Krankenkassen und bei Tests, welche für Reisen nötig sind, die Bevölkerung für die Tests aufkommen werden.

Verlauf und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Conséquences économiques et financières

Auch 2021 wurden die traditionellen von-Wattenwyl-Gespräche von der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt. Nicht nur, weil die Gesundheitskrise zentraler Gegenstand aller vier Veranstaltungen war, sondern auch, weil die Gespräche wie schon teilweise im Jahr zuvor allesamt nicht im namensgebenden Von-Wattenwyl-Haus, sondern im mehr Platz bietenden Bernerhof stattfanden.
Im Beisein von Bundespräsident Guy Parmelin, den Bundesräten Alain Berset und Ignazio Cassis sowie Bundeskanzler Walter Thurnherr diskutierten die Spitzen der Regierungsparteien im Februar die aktuelle Lage, die steigenden Fallzahlen und mögliche Massnahmen, darunter die anlaufende Impfkampagne. Ebenfalls besprochen wurden die Digitalisierung der Verwaltung, insbesondere im Gesundheitsbereich, aber auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf Arbeitsmarkt und Unternehmen. Die Regierung informierte zudem über den Stand der Europapolitik.
Auch im Mai trafen sich Bundespräsident, Gesundheitsminister, Aussenminister, Bundeskanzler und Parteipräsidien im Bernerhof, um erneut über die Gesundheits- und Wirtschaftslage sowie über das Europadossier zu diskutieren. Die Stabilisierung der Fallzahlen und die Fortschritte bei der Impfung der Bevölkerung – rund 10 Prozent hatten bereits eine Impfung erhalten – liessen die Diskussion erster Öffnungsschritte zu, welche auch dank der Einführung des Covid-Zertifikats möglich werden sollten. Gegenstand der Gespräche waren zudem die verschiedenen Massnahmen, die der Bund aufgrund der pandemiebedingten wirtschaftlichen Probleme ergriffen hatte. Bisher waren zur Bewältigung der Gesundheitskrise Ausgaben von rund CHF 40 Mrd. beschlossen worden. Der Aussenminister informierte über die «weiterhin substanziellen Differenzen» bei den Verhandlungen mit der EU im institutionellen Rahmenabkommen. Schliesslich wurde die China-Strategie diskutiert, die der Bundesrat im Frühjahr 2021 vorgelegt hatte.
Auch die traditionellerweise im Herbst in Form einer Klausur mit dem Gesamtbundesrat organisierten Von-Wattenwyl-Gespräche fanden im Bernerhof statt. Und wieder standen Covid-19 und Europa auf der Traktandenliste. Die gesundheitliche Lage hatte sich in der Zwischenzeit wieder verdüstert – auch weil die Impfquote nach wie vor tief war, worüber sich die Teilnehmenden der Gespräche austauschten. Im Europadossier plädierte der Bundesrat auf eine rasche Freigabe des Kohäsionsbeitrags. Weiteres zentrales Diskussionsthema war das Vorhaben der OECD, einen weltweiten Mindestsatz für Unternehmenssteuern in der Höhe von 15 Prozent einzuführen. Aufgrund der Ablehnung des CO2-Gesetzes im vergangenen Juni 2021 an der Urne, wollte der Bundesrat möglichst rasch eine Basis für eine neue Vorlage schaffen und informierte über erste entsprechende Gespräche mit Verbänden und Parteien.
Mitte November – auch die vierte Gesprächsrunde fand im Bernerhof statt – standen neben Gesundheits- und Europapolitik auch die «Corona-Schulden» auf dem Programm, weshalb neben Bundespräsident Guy Parmelin und Alain Berset auch Finanzminister Ueli Maurer und erneut Bundeskanzler Walter Thurnherr mit den Regierungsparteispitzen diskutierten. Angesichts des anbrechenden Winters, der nach wie vor zu tiefen Impfrate und einer neuen, ansteckenden Virusvariante wurde mit einem Anstieg der Fallzahlen gerechnet und entsprechende Massnahmen diskutiert. Finanzminister Ueli Maurer informierte über die Schulden in Höhe von CHF 25 Mrd., mit denen der Bundesrat bis Ende 2022 rechnete. Sparprogramme oder Steuererhöhungen könnten mit einer Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes vermieden werden, wie der Bundesrat bereits im Sommer vorgeschlagen hatte. Die angestrebte positivere Dynamik der Beziehungen zur EU war in den Gesprächen im November ebenso Gegenstand wie die Migrationssituation – in den ersten 10 Monaten waren rund ein Drittel mehr Asylgesuche gestellt worden als im Vorjahr – und eine mögliche Strommangellage, die mit einem «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» vermieden werden soll.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Les réductions dont bénéficieront les journaux et périodiques en abonnement sur les tarifs d'acheminement de la Poste resteront en 2022 identiques à 2021. Le Conseil fédéral l'a annoncé le 10 décembre 2021, précisant que cette décision est indépendante de la votation du 13 février 2022 sur le train de mesures en faveur des médias. Si l'objet est accepté, les aides indirectes seront étendues. D'ici-là, les quotidiens et hebdomadaires de la presse locale et régionale auront droit à une réduction de 29 centimes par exemplaire. 150 titres sont éligibles pour bénéficier de cette aide au 1er octobre 2021, contre 151 à fin 2020, pour un volume de 112.3 millions d'exemplaires (-1.2 mio). Pour être précis, deux titres sont passés sous la barre de 40'000 exemplaires – condition pour l'obtention d'un rabais – alors que trois autres l'ont franchie. A l'heure actuelle, ce sont CHF 30 millions qui sont alloués annuellement pour ce soutien. En outre, CHF 20 millions sont disponibles pour l'aide à la presse associative et celle des fondations. Au 1er octobre 2021, 942 titres remplissaient les conditions pour bénéficier d'un rabais dans ce cadre (-31), ce qui représente un volume de 113.3 millions d'exemplaires (-0.4mio). Le rabais équivaut dans ce cas à 18 centimes par exemplaire. A noter que les aides complémentaires octroyées dans le cadre de l'ordonnance Covid-19 presse écrite arrivent à échéance à la fin de l'année 2021.

Preisermässigung für die Postzustellung

Comme au printemps et à l'automne 2020, le Conseil fédéral autorise un nouveau service d'appui de l'armée au profit des autorités civiles, soit 2'500 militaires pour soutenir les hôpitaux dans les soins et le transport des patients ainsi que les cantons pour la vaccination jusqu'au 31 mars 2022. A l'instar du Valais et du Jura, les cantons doivent faire une demande pour bénéficier du renfort si leurs moyens civils sont insuffisants. L'engagement étant supérieur à trois semaines, la décision du Conseil fédéral doit être avalisée par l'Assemblée fédérale.
Quelques jours plus tard, le Conseil fédéral a décidé d'un troisième engagement de la protection civile pour la vaccination et le traçage des contacts, d'un maximum de 100'000 jours de services d'ici au 31 mars 2022. Le coût estimé de l'opération devrait s'élever à CHF 2.75 millions.

COVID-19: Troisième service appui de l'armée au profit des autorités civiles et engagement de la protection civile
Dossier: Service d’appui de l’armée dans le cadre des mesures visant à lutter contre le COVID-19

Les premiers chiffres à disposition quant aux récoltes agricoles pour l'année 2021 dessinent une situation peu réjouissante. En effet, avec le gel du printemps – décimant certaines cultures fruitières telles que les abricots –, les nombreux épisodes de grêle – touchant tant les cerises que les cultures de légumes en plein air – ainsi qu'un été particulièrement pluvieux – ruinant les récoltes de certaines sortes de céréales et de cultures racinaires – ont fait chuter les rendements de la production végétale suisse. Seules certaines sortes de pommes font exception. Ainsi, les détaillants ont prévenu que certains légumes de garde de production locale, tels que les carottes ou les oignons, risqueront de faire défaut dans les rayons au printemps 2022. Les récoltes de patate ont également atteint des niveaux historiquement bas, alors que d'autres régions mondiales sont également touchées. Les abricots auront le plus souffert, avec des pertes de l'ordre de -75 pour cent par rapport à la production de 2019, suivi des pruneaux (-60%) et des cerises (-43%). Les détaillants tablent sur une augmentation des importations pour compenser les pertes sur le territoire national. Les producteurs.trices espèrent, quant à eux, pouvoir compter sur la solidarité des acteurs du marché ainsi que des consommatrices et consommateurs pour amortir cette situation critique. Afin de limiter la casse, les agricultrices et agriculteurs ont dû se résigner à utiliser une plus grande quantité de pesticides (fongicides en premier lieu), alors même que la population se prononçait sur deux initiatives souhaitant une limitation, voire une interdiction de leur utilisation.
Pour éviter ce genre de situations catastrophiques dans le futur – qui risquent de devenir légion avec l'accélération des changements climatiques – et pour ne pas tomber dans une utilisation excessive de produits phytosanitaires, les agricultrices et agriculteurs en appellent au développement de la robotique ainsi que de nouvelles variétés plus résistantes. C'est ainsi qu'une nouvelle sorte de pomme de terre biologique – la Sardona des Pays-Bas – semble bien mieux résister à la pourriture et pourrait représenter une bonne solution pour l'avenir. Pour le vignoble, la nouvelle sorte développée par Agroscope et qui promet des miracles s'appelle Divico. Dans le secteur des céréales, le graal pourrait provenir de variétés cultivées dans les Balkans, en Ukraine ou des anciennes sortes cultivées en Suisse. Et pour assurer la survie des fermes, d'autres modèles de fonctionnement émergent, comme le rapporte le journal hebdomadaire WOZ. Ainsi en est-il de l'agriculture contractuelle de proximité qui lie les consommatrices.teurs et productrices.teurs et fait porter de manière solidaire les conséquences de telles années. Une autre piste analysée consisterait à développer le marché des assurances contre les pertes de récolte. Initialement prévue dans la Politique agricole 22+ (dont le traitement à été suspendu en début d'année par le Parlement), l'aide aux agriculteurs.trices souhaitant contracter une telle assurance sera toutefois discutée par les parlementaires dans le cadre de plusieurs interventions.

Récoltes 2021

Dans le cadre d'une enquête parlementaire, la CdG-CN examinera la légalité de la procédure d'évaluation qui a abouti au choix des avions de combat de type F-35A de Lockheed Martin, afin de légitimer la décision du Conseil fédéral qui a été fortement critiquée. Elle vérifiera le respect des principes du droit des marchés publics et traitera également la question de l'opportunité. La commission investiguera aussi sur la possible destruction de documents d'Armasuisse et de l'Office fédérale de l'armement.

Acquisition de nouveaux avions de combat (MCF 19.039)
Dossier: Air2030 – Protection de l’espace aérien
Dossier: Acquisition de nouveaux avions de combat

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Zusammenfassung
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Umsetzung der EU-Mobilitätspakete zur Regulierung des Transportwesens auf der Strasse

Zur Regulierung des Transportwesens auf der Strasse schnürte die EU-Kommission im Mai 2017 ein Gesetzesbündel mit dem Titel «Mobilitätspaket». Aufgegliedert in drei Teile sollten Sozialdumping verhindert und ein fairer Wettbewerb in der Branche sichergestellt werden.
Im Mobilitätspaket I sollten Berufszugangsregeln und Sozialvorschriften definiert werden. Das EU-Parlament verabschiedete im Sommer 2020 die entsprechenden Rechtsakte (Verordnung (EU) 2020/10549; Verordnung (EU) 2020/105510; Richtlinie (EU) 2020/105711). Dieses Paket umfasste damit wiederum drei Teile, welche auch mit drei verschiedenen Revisionspaketen – zumindest teilweise – ins Schweizer Recht übernommen werden sollten:
Mit einem ersten Revisionspaket setzte der Bundesrat per Jahresbeginn 2022 Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten von Chauffeusen und Chauffeuren um. Mit einem im Sommer 2023 vorgestellten zweiten Revisionspaket sollten technische Aspekte betreffend den Fahrtschreiber definiert werden. Ein drittes Revisionspaket, welches der Bundesrat im Mai 2023 präsentierte, befasste sich schliesslich mit der Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung auf kleinere Camions. Bei einigen weiteren Bereichen verzichtete der Bundesrat vorerst auf eine Angleichung an EU-Recht.
Im Mobilitätspaket II umschrieb die Kommission Bestimmungen zum Einsatz intelligenter Systeme zur Messung der Infrastrukturnutzung. Ein Mobilitätspaket III umfasste schliesslich umwelttechnische und sicherheitstechnische Aspekte.

Chronologie
Umsetzung Mobilitätspaket I: Erster Teil (Arbeits- und Ruhezeiten)
Umsetzung Mobilitätspaket I: Zweiter Teil (Fahrtschreiber)
Umsetzung Mobilitätspaket I: Dritter Teil (Chauffeurverordnung)
Umsetzung Mobilitätspaket II
Umsetzung Mobilitätspaket III
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Umsetzung des EU-Gesetzespakets «Mobilitätspaket» in der Schweiz
Dossier: Reprise du paquet mobilité de l'UE (1-3)

Im November 2021 publizierte die TBBK ihr Commitment zu fairen Chancen in der Berufswahl und bei der Lehrstellenbesetzung. Die TBBK – zusammengesetzt aus den Verbundpartnern der Berufsbildung – verpflichtete sich damit, offene Lehrstellen frühestens im August des Vorjahres auszuschreiben sowie Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abzuschliessen. Ausserdem sollen die kantonalen Berufsbildungsämter die Lehrverträge frühestens im September des Vorjahres genehmigen können. Hintergrund dieser Vereinbarung war die Problematik, dass ein eigentlicher Wettlauf um die Lernenden respektive die Ausbildungsplätze entstanden war, wodurch die Eltern und die angehenden Auszubildenden unter Druck gerieten und unausgereifte Entscheidungen hinsichtlich der Lehrstelle treffen mussten. Mit dem Commitment soll erreicht werden, dass die Jugendlichen eine adäquate Lehrstelle finden und die Betriebe zu den geeigneten Auszubildenden kommen.

Commitment zum Berufswahlprozess und zu den Lehrstellen der TBBK

Anfang November 2021 führte Finanzminister Ueli Maurer mit den Personalverbänden die Lohnverhandlungen für das Jahr 2022. Vereinbart wurde dabei ein Teuerungsausgleich für das Bundespersonal von 0.5 Prozent. Kurz darauf hiess die Regierung diese Vereinbarung gut. Die finanziellen Mittel dafür mussten allerdings in einem Nachtragskredit noch beantragt werden, da im Voranschlag 2022 aufgrund der damals prognostizierten negativen Teuerung keine Mittel für Lohnmassnahmen vorgesehen worden waren. Die finanzpolitischen Folgen der Covid-19-Krise würden zwar noch lange auf den Bundeshaushalt drücken, der Teuerungsausgleich sei aber ein «wichtiges sozialpartnerschaftliches Signal und Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden», so die Medienmitteilung. Die Personalverbände hatten aufgrund der finanzpolitischen Lage auf die Forderung einer Lohnerhöhung verzichtet und lediglich den Teuerungsausgleich beantragt.

Bundespersonal - Teuerungsausgleich

«Schlechteste Honigernte seit 50 Jahren»: voilà comment l'Aargauer Zeitung décrit la situation de la production de miel pour l'année 2021. En effet, la quantité de miel récoltée par colonie d'abeille ne s'est montée qu'à 7.2 kilos, alors que la moyenne de ces dix dernières années s'élève à 20.2 kilos. Pour expliquer cette triste année, plusieurs facteurs rentrent en jeu. Premièrement, le printemps et le début de l'été ont été caractérisés par des périodes prolongées de pluie – tout à fait défavorables aux abeilles – et des épisodes de bise qui ont asséché les fleurs. Les butineuses, rebutées par ce temps humide et venteux, n'ont pas eu la possibilité d'aller se rassasier en pollen et en nectar, obligeant même les apicultrices et apiculteurs à devoir les nourrir avec de l'eau sucrée pour assurer leur survie. Deuxièmement, le temps maussade et les fortes précipitations ont également eu pour effet de réduire à néant la production estivale de miel de forêt, les pucerons dont les abeilles se servent pour la production de miel (les pucerons produisant une substance sucrée qui sert de base pour le miel des abeilles) étant systématiquement décimés.
Pour éviter qu'une telle situation ne se reproduise à l'avenir, les gens du métier estiment impératif de laisser une plus longue période de floraison au printemps en retardant les fauches, et d'élargir la palette de fleurs semées. Les paysans et paysannes sont les premières concernées, sans toutefois négliger l'importance des particuliers possédant un jardin et qui peuvent également adopter de bonnes pratiques (ne pas utiliser de pesticides, laisser fleurir, verdir les toitures, laisser un peu de désordre dans le jardin).
Tout n'est, toutefois, pas à jeter dans cette année catastrophique. En effet, les apicultrices et apiculteurs ont pu profiter de cette année de pause pour soigner leurs colonies, afin de garantir une bonne récolte, en cas de temps favorable, l'année prochaine. Les apicultrices et apiculteurs ont en aussi profité pour multiplier les colonies.
A noter que cette situation n'est pas propre à la Suisse, d'autres régions d'Europe ainsi que d'Amérique du Sud (région dont la Suisse importe une quantité importante de miel) connaissent également des difficultés de production, mettant les détaillants sous pression.

Une année catastrophique pour la production de miel suisse

Der Zeitpunkt für seinen Rücktritt als Präsident und Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) sei ideal, gab Hanspeter Uster Anfang Oktober 2021 der GK zu Protokoll. Nach der Wahl von Stefan Blättler zum neuen Bundesanwalt und der angestossenen Revision des Aufsichtsverhältnisses zwischen der Bundesanwaltschaft und der Aufsichtsbehörde könne er die Leitung der AB-BA beruhigt übergeben. Verklausuliert wird in der Medienmitteilung der AB-BA auf die Rolle Usters beim Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber hingewiesen: Uster sei es gelungen, die AB-BA «in herausfordernden Zeiten zu führen und zu stärken».

Zur Nachfolge von Hanspeter Uster im Präsidium bestimmten die Mitglieder der AB-BA – bereits ein paar Tage nach der Rücktrittsankündigung – per 1. Januar 2022 die amtierende Vizepräsidentin Alexia Heine, die 2019 in die AB-BA gewählt worden war. Entsprechend der Verordnung der Bundesversammlung über die AB-BA bestimmt die vom Parlament gewählte, siebenköpfige Kollegialbehörde Präsidium und Vizepräsidium für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren selber. Zum neuen Vizepräsidenten wurde Marc Thommen bestimmt. Das Parlament wählt in der Sommersession 2022 als Ersatz für Hanspeter Uster ein neues Mitglied für die AB-BA.

Rücktritt von Hanspeter Uster; Wahl von Alexia Heine ins AB-BA-Präsidium (2021)
Dossier: Autorité de surveillance du Ministère public de la Confédération (AS-MPC)

Die Mitte Juni 2021 trotz Verbots von Massenversammlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie durchgeführten Demonstrationen gegen Rassismus («Black Live Matters») und für mehr Gleichstellung sorgten für einige Debatten hinsichtlich Gleichbehandlung. Zwar waren die meisten Kundgebungen bewilligt worden, die Auflage, dass nicht mehr als 300 Personen daran teilnehmen dürfen, wurde aber meist nicht eingehalten. Dies brachte vorab der Polizei und dem Bundesrat von bürgerlicher Seite die Kritik von «Willkür» ein: Während sich etwa Restaurants pingelig an die strikten Regeln halten müssten, drücke man bei Demonstrationen ein Auge zu, fasste die NZZ die Kritik zusammen. Eine unbewilligte Demonstration in Basel-Stadt hatte freilich noch weitere politische Auswirkungen: Laut Polizeirapport habe sich neben fünf bewilligten Frauenstreik-Demonstrationszügen eine nicht bewilligte Gruppe von rund 300 Frauen gebildet, die über längere Zeit Verkehrsachsen auf zwei Brücken blockierte. Nach erfolgloser polizeilicher Aufforderung, die Blockaden aufzugeben, sollte die Demonstration gewaltsam aufgelöst werden. Zu diesem Zeitpunkt stiess Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) zur Gruppe, versuchte erfolglos zwischen der Polizei und den Demonstrantinnen zu vermitteln und wurde in der Folge weggeführt.
Dies rief die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt auf den Plan, die der Nationalrätin Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung, Teilnahme an einer nicht bewilligten Demonstration, Störung von Betrieben der Allgemeinheit und Hinderung einer Amtshandlung vorwarf. Damit gegen ein Parlamentsmitglied eine Strafverfolgung angestrengt werden kann, darf die strafbare Handlung entweder nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Stellung stehen oder die schützende parlamentarische Immunität muss von den entsprechenden Kommissionen (IK-NR und RK-SR) aufgehoben werden. Da sich Sibel Arslan auf ihre Immunität berief, reichte die baselstädtische Staatsanwaltschaft in der Folge ein solches Gesuch um Aufhebung der Immunität von Sibel Arslan ein.
Im September 2021 traten sowohl die nationalrätliche (mit 6 zu 2 Stimmen) als auch die ständerätliche Kommission (einstimmig) auf das Gesuch ein. Dies ist gleichbedeutend mit der Beurteilung, dass die Handlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Stellung der Nationalrätin steht. Wäre nicht auf das Gesuch eingetreten worden, hätte das Strafverfahren eingeleitet werden können. Sibel Arslan habe nicht an der Demonstration teilgenommen, sondern sich aufgrund ihres Nationalratsmandats vermittelnd eingeschaltet, womit der Zusammenhang zwischen Handlung und Amt eindeutig bestehe, so die Begründung der Kommissionen. Sowohl die IK-NR als auch die RK-SR kamen sodann jeweils einstimmig zum Schluss, dass die Immunität nicht aufzuheben sei. Es sei nicht einmal klar, ob die an die Basler Nationalrätin gerichteten Vorwürfe überhaupt strafrechtlich relevant seien. Eine schwere Verfehlung, die den Ratsbetrieb einschränken oder so grosses öffentliches Interesse tangieren würde, dass ein Strafverfahren angezeigt wäre – die Bedingungen für die Aufhebung der Immunität –, liege sicherlich nicht vor, so das Urteil beider Kommissionen. Bei der Anhörung von Sibel Arslan habe diese deutlich gemacht, dass sie zur Deeskalation der Situation beigetragen habe, wofür sich die Polizei bei ihr sogar bedankt habe. Dass in der Folge auch keine Anzeige gegen sie eingegangen sei, sei ein starker Hinweis darauf, dass kaum öffentliches Interesse an einem Verfahren bestehe, so die Kommissionen in ihrer Beurteilung. Im Gegenteil habe die Nationalrätin lediglich «ehrenwerte Absichten» gehabt.
In den Medien wurde von einer «Schlappe für die Staatsanwaltschaft», «konstruierte[n] Vorwürfe[n]» und «Furor gegen Linke» geschrieben (Tages-Anzeiger und WoZ). Der Tages-Anzeiger fragte rhetorisch, ob Angriffe von rechts gegen die linke «Reizfigur» Sibel Arslan nicht gar System hätten. Die Politikerin selber zeigte sich erleichtert, dass sie sich nun wieder vollständig ihrer Arbeit als Nationalrätin widmen könne.

Gesuch um Aufhebung der Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan

Verkehrsministerin Sommaruga sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen, Städten und Gemeinden unterzeichneten im September 2021 die Erklärung von Emmenbrücke zur Stärkung von Verkehrsdrehscheiben. Verkehrsdrehscheiben dienen als Umsteigepunkte dazu, verschiedenen Verkehrsmittel wie beispielsweise das Auto, den öffentlichen Verkehr und das Fahrrad effizienter zu vernetzen, wodurch sie gemäss UVEK städtische und ländliche Räume besser verknüpfen und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung unterstützen sollen. Um die Entwicklung von Verkehrsdrehscheiben weiter voranzutreiben, wollen die Partner nun ihre Ressourcen konzentrieren, den Wissensaustausch pflegen und Leuchtturmprojekte wie beispielsweise den Seetalplatz beim Bahnhof Emmenbrücke voranbringen.

«Erklärung von Emmenbrücke» fördert Verkehrsdrehscheiben

La conseillère fédérale Viola Amherd annonce un plan d'action à CHF 650 millions pour réduire les émissions polluantes du DDPS de 40 pour cent d'ici 2030. En 2019, le Conseil fédéral a adopté des mesures sur le climat obligeant l'administration fédérale à réduire ses émissions de gaz à effet de serre. Pour atteindre cet objectif, les bâtiments militaires seront rénovés de manière durable. Les véhicules à moteur seront si possible remplacés par des alternatives électriques ou alimentées par des carburants durables. La conseillère fédérale souhaite également protéger et valoriser la faune et la flore situées dans le périmètre des casernes.

Mesures pour réduire les émissions polluantes du DDPS