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Die Stimmbürger des Kantons Zürich nahmen eine Vorlage über Erholungsgebiete an. Widerstand machte sich lediglich in ländlichen Regionen bemerkbar; die Bauern befürchteten, vermehrt unter der Rücksichtslosigkeit von Ausflüglern leiden zu müssen.

Vorlage über Erholungsgebiete im Kanton Zürich

Nulle part l'élargissement de la participation politique à de nouveaux milieux de la population ne s'est accompli. Se fondant sur les travaux d'une commission d'étude, la Chancellerie a soumis aux cantons et aux partis politiques la question d'un abaissement de la majorité politique à 18 ans, avec maintien éventuel de la limite des vingt ans pour l'éligibilité. Une enquête auprès de jeunes avait révélé une faible majorité favorable à cette innovation. La plupart des partis se prononcèrent en faveur de l'abaissement au moins de l'âge pour le droit de vote actif, alors que la majorité des cantons ne désire aucun changement. Le Conseil fédéral s'est alors résolu à ajourner cette affaire. Ce qui l'a incité à agir de la sorte, ce fut notamment le rejet de semblables changements par divers cantons : à la décision négative — obtenue de justesse — au Grand Conseil vaudois en février venaient s'ajouter les verdicts populaires sans équivoque à la landsgemeinde de Glaris, en mai, et à Bâle-Ville, en novembre. Des décisions positives ont été prises, sous réserve de référendum constitutionnel, par les parlements cantonaux de Zurich et du Tessin.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: âge de voter 18

Auf kantonaler Ebene wurden Naturschutzziele mit Hilfe von Volksbegehren verfolgt: so reichte der Journalist Franz Weber in der Waadt 26'000 Unterschriften für die Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux ein. Im Thurgau wurde die Bewahrung der natürlichen Ufer des Bodensees und des Rheins durch eine neue Verfassungsbestimmung, die auf eine Volksinitiative zurückging, zur Staatsaufgabe erklärt.

Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux
Dossier: Protection des rives du lac

Im September eröffnete das Fernsehen der deutschen und rätoromanischen Schweiz seine neuen Produktionsstätten in Zürich-Seebach. In Renens, Freiburg und Yverdon fiel der Startschuss zum lokalen Kabelfernsehen. Diese ersten durch kurzfristige provisorische Konzessionen an private Gesellschaften ermöglichten Sendungen weckten in gleichem Mass Hoffnungen und Befürchtungen.

Entwicklungen lokales Kabelfernsehen

Parmi les cantons ayant entamé une procédure de revision totale de la Constitution, seule l'Argovie a fait un pas en avant: parallèlement à l'élection du Grand Conseil, le canton a désigné une Constituante. L'éligibilité n'étant pas restreinte, on y trouve 42.5 pour cent de fonctionnaires d'Etat, dont un membre du gouvernement.

Parmi les cantons ayant entamé une procédure de revision totale de la Constitution, seule l'Argovie a fait un pas en avant : parallèlement à l'élection du Grand Conseil, le canton a désigné une Constituante
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

Nouveau pas vers l'accroissement du nombre des citoyens actifs, il fut question, à l'échelon national et dans plusieurs cantons, d'abaisser à 18 ans la majorité politique. Un groupe d'Alémaniques s'occupant des problèmes de la jeunesse lança dans ce but une initiative fédérale populaire : les signatures devaient en être récoltées par des jeunes gens, ceci précisément afin de permettre aux classes d'âge concernées de manifester leur intérêt pour la chose publique. Le Conseil national examina une autre démarche visant, contrairement au précédentes, non seulement à abaisser la majorité politique, mais encore la majorité civile ; il la rejeta, l'estimant trop contraignante par sa forme, qui était celle d'une motion. Cette décision négative tenait compte du fait que peu de temps auparavant les souverains de trois cantons — Bâle-Campagne, Genève et Schaffhouse — avaient refusé, souvent à de fortes majorités, d'abaisser à 18 ans l'âge électoral ; les parlements cantonaux de Berne et de Zurich s'étant d'ailleurs exprimés dans le même sens. Pourtant, des démarches analogues furent tentées dans plusieurs cantons.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: âge de voter 18

Zu Auseinandersetzungen um konkrete Einzelfälle kam es vor allem dort, wo sich die Interessen der touristischen Erschliessung und jene des Landschaftsschutzes gegenüberstanden. Das zeigte sich etwa am Widerstand gegen den Bau von Luftseilbahnen auf das Klein-Matterhorn und den Feekopf bei Saas-Fee und beim Entscheid des Bundesgerichts, Rekurse gegen Waldrodungsbewilligungen der Tessiner Behörden gutzuheissen. Im Kanton Schwyz hingegen wurde die Rodung und Überbauung auf der «Schillermatte» unter Berücksichtigung gewisser Aspekte des Naturschutzes und der Forstwirtschaft im zweiten Anlauf bewilligt. Gegen die Überbauung und gegen die Zerstörung der Eigenart des Oberengadins wurden verschiedene private Aktionen gestartet. Sammlungen brachten CHF 700'000 ein, was den Ankauf eines Teils des gefährdeten Landes ermöglichte. Eine Petition mit 359'279 Unterschriften – sie wurde gleichzeitig mit einer Petition für den Schutz gefährdeter Tierarten vom World Wildlife Fund eingereicht – unterstrich den Wunsch der Bevölkerung, Landschaften von nationaler Bedeutung zu erhalten.

Gegenüberstehende Interessen zwischen Tourismus und Landschaftsschutz

Das schon 1968 laut gewordene Begehren nach einer Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre war Gegenstand parlamentarischer Beratungen auf Bundes- und Kantonsebene. In beiden eidgenössischen Räten wurden im Juni entsprechende Postulate überwiesen, im Ständerat allerdings nicht ohne Opposition. Bundesrat von Moos nahm sie zuhanden einer Studiengruppe, die sich zugleich mit einer Reform des Nationalratswahlrechts zu befassen hat, entgegen. In der öffentlichen Diskussion wurde einerseits auf kantonale Stimmrechtsordnungen in der Innerschweiz, die schon 18- oder 19jährige mitentscheiden lassen, anderseits auf die Entwicklung im Ausland hingewiesen. Eine Meinungsumfrage ergab allerdings noch eine mehrheitliche Ablehnung. Verschiedentlich wurde die Ansicht geäussert, dass das Stimmrecht der Frauen vor demjenigen der Jugendlichen den Vorrang haben müsse; ausserdem kam der Zusammenhang zwischen politischem und zivilrechtlichem Mündigkeitsalter zur Sprache. In Genf stimmte der Grosse Rat auf christlichsozialen Antrag einer Verfassungsänderung zu, die das Stimmrechtsalter auf 18 Jahre senken soll. Die Kantonsparlamente von Baselland, Luzern und Schaffhausen überwiesen entsprechende Motionen an ihre Regierungen; in Bern wurde nur ein Postulat angenommen, eine Motion dagegen abgelehnt. In Luzern lancierten die Jungliberalen gleich nach der Annahme des Frauenstimmrechts eine Volksinitiative; in Baselstadt konnte eine solche durch die PdA bereits eingereicht werden. Eine Petition der sanktgallischen Jungen christlichen Union wurde vom Regierungsrat mit Rücksicht auf den Misserfolg der Frauenstimmrechtsvorlage zurückgewiesen.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: âge de voter 18

L'urbanisation croissante a pour conséquence la disparition progressive des zones vertes. Mais les mesures prises ici et là pour protéger les arbres n'ont pas réussi à écarter tout danger. C'est ce qui explique l'intervention du peuple à Zurich ou à Genève. Dans le canton de Schwyz, les milieux de la protection de la nature ont réussi à la dernière minute à faire interdire par l'Inspection fédérale des forêts le défrichement, autorisé par le Conseil d'Etat, du domaine Schiller, près de Brunnen. La 25e vente de l'écu d'or fut satisfaisante. Le bénéfice put être doublé grâce à l'augmentation du prix de l'écu, et fut attribué à la conservation et à l'agrandissement de la réserve naturelle des Grangettes à l'extrémité orientale du lac Léman.

L'urbanisation croissante a pour conséquence la disparition progressive des zones vertes

In der Jurafrage wurde zunächst der von den bernischen Behörden vorbereitete entscheidende Schritt zum Selbstbestimmungsrecht durch das Volk sanktioniert. Mit einer Mehrheit von 86 Prozent nahmen die Stimmbürger am 1. März den Verfassungszusatz an (Annahme mit 73'441 zu 29'527 Stimmen), der ein Verfahren für die Kantonstrennung festsetzte. Das Fehlen jeder organisierten Opposition ermöglichte eine gleichmässige Zustimmung in allen Amtsbezirken. Unterschiedlich war allerdings die Stimmbeteiligung; sie hielt sich im alten Kantonsteil trotz dem persönlichen Einsatz der Regierungsräte Jaberg und Bauder unter 35 Prozent, im Jura dagegen über 60 Prozent und liess auf eine gewisse Resignation Deutsch-Berns schliessen. Einen Test für die Stärke der verschiedenen Tendenzen im Jura bildete die besondere Abstimmung über die Möglichkeit einer Einführung der brieflichen Stimmabgabe. Diese war als Mittel zur Wahrung der Abstimmungsfreiheit gedacht, wurde aber vom Rassemblement jurassien (RJ) als Werkzeug für den Stimmenfang gedeutet und abgelehnt, wobei ihm die Christlichsozialen und ein Teil der Sozialisten Gefolgschaft leisteten; das Mouvement pour l'unité du Jura (MUJ) gab die Stimme frei. Mit Ausnahme von Courtelary verwarfen alle französischsprachigen Amtsbezirke diese zweite Vorlage, während sie im alten Kantonsteil mit starken Mehrheiten angenommen wurde (Annahme mit 90'396 zu 14'086 Stimmen).

Weg zum Selbstbestimmungsrecht in der Jurafrage

Der bernische Grosse Rat, der dem Wunsch der Regierung nach Zeitgewinn entsprechend im Dezember zu einer Sondersession zusammentrat, bestätigte in der zweiten Lesung seinen ersten Entscheid. Obwohl sich das Rassemblement jurassien (RJ) erneut in aller Schärfe gegen die Stimmberechtigung ansässiger Deutschschweizer wandte, gab es noch vor Jahresende für die Volksabstimmung die JA-Parole aus. Damit vermied es, dass diese Abstimmung in Bezug auf die jurassische Zukunft einen plebiszitären Charakter erhielt; mit einer gleichlautenden Stellungnahme der Antiseparatisten war zu rechnen. Der separatistische Schachzug wurde aber auch als ein Erfolg der bernischen Politik gewertet, die dem RJ ein wenn auch nur taktisches Einlenken aufgenötigt habe.

Weg zum Selbstbestimmungsrecht in der Jurafrage

Un développement très dynamique a caractérisé la navigation aérienne. De longues négociations au sein de l'organisation internationale IATA pour des réductions de prix, nommément en faveur des voyages organisés, formule qui se répand de plus en plus, des négociations entreprises par la Suisse pour l'obtention de nouveaux droits d'atterrissage aux USA, la commande de nouveaux appareils du type DC-10 par la Swissair qui a augmenté son capital par actions, le fait également que la Swissair n'utilise plus que des appareils à réaction depuis le 1er octobre 1968 sont autant d'expressions de l'essor croissant de la navigation aérienne. Une étude de l'Office fédéral de l'air sur le développement du trafic dans les 10 prochaines années a prévu, moyennant le maintien de la stabilité politique et de la prospérité économique, environ le triplement du trafic des voyageurs et le quadruplement du trafic des marchandises. Les moyens de transport aérien de demain introduiront, selon elle, une ère nouvelle dans l'aviation civile, et l'avion deviendra le moyen spécifique des transports collectifs. L'étude précise encore que, vu l'augmentation du trafic, il faudra s'attendre à un encombrement de l'aéroport de Zurich-Kloten. L'aménagement de cet aéroport, pour lequel le gouvernement zurichois a demandé un crédit de CHF 139 millions, est cependant demeuré controversé. Des milieux divers, dont 13 communes du bas pays zurichois, ont demandé l'introduction de bases légales pour la protection de la population contre le bruit. Dans d'autres régions, des comités se sont constitués contre les plans d'aménagement de places d'aviation. (Un comité d'action s'est formé dans le canton de Fribourg contre la place d'aviation de Fillistorf et le projet d'une place d'aviation dans la vallée du Rhin aux Grisons a été abandonné.) Les divers comités régionaux ont fondé une association suisse pour la protection de la population contre les dommages causés par l'aviation civile. Les citoyens tessinois ont rejeté dans un référendum l'aménagement de l'aérodrome de Locarno-Magadino. Dans le canton de Berne, le Conseil d'Etat a dû démentir des bruits selon lesquels la construction d'une grande place d'aviation était prévue près de Witzwil. Il a ajouté cependant qu'une commission était en train d'examiner la création d'une place d'aviation régionale susceptible de remplacer celle de Belpmoos. Grâce aux subventions accordées par le Conseil fédéral, l'aménagement de places d'aviation régionales a commencé à Granges et à Birrfeld (AG).

Kantonale Entwicklung von Flugverkehrsplätzen

Das Auftreten einer organisierten Dritten Kraft vermochte zwar kein weiteres Entgegenkommen der bernischen und der eidgenössischen Behörden zu bewirken, wohl aber veranlasste es die separatistische Bewegung zu einer elastischeren Taktik. Um die Jahresmitte hatten verschiedene Anzeichen auf eine neue Verschärfung der Spannung hingedeutet: Das Rassemblement jurassien (RJ) hatte im Mai seine Organisation gestrafft und als Führungsorgan ein elfköpfiges Exekutivbüro geschaffen, in welches vier Vertreter des Grouper Bélier, nicht aber der gemässigte Nationalrat Wilhelm gewählt wurden; am 1. August war es in der Ajoie zu Zusammenstössen gekommen, worauf antiseparatistische Kreise die erneute Aufstellung bewaffneter Garden androhten; und obendrein kündigte ein neuer Front de Libération Jurassien Anschläge gegen Speicherkraftwerke an.

Die Vier Weisen sahen sich genötigt, öffentlich vor einer Politik des Hasses und der Gewalt zu warnen. Die Bildung des MUJ wurde aber von der separatistischen Führung begrüsst. Die von der Dritten Kraft angestrebte Autonomie bezeichnete Béguelin als Etappe auf dem Weg zu einem Kanton Jura, umgekehrt zeigte er immer deutlicher auch eine gewisse Bereitschaft, über eine Kantonsbildung im Nordjura zum separatistischen Endziel vorzustossen. Das hinderte ihn freilich nicht, an den Forderungen nach einer unabhängigen Vermittlung und nach einem Ausschluss der deutschsprachigen Einwanderer von der Beteiligung am Plebiszit festzuhalten. Im Dezember fanden die separatistischen Führer Gelegenheit, ihre Vermittlungskonzeption im Bundeshaus vorzutragen; sie überreichten den Präsidenten der eidgenössischen Räte zuhanden des Bundesrates einen Plan, nach welchem eine verselbständigte und im Einvernehmen mit Bern und dem RJ umgebildete Kommission Petitpierre in erster Linie auf eine Vereinbarung über das Selbstbestimmungsverfahren hinarbeiten sollte. Zehn Tage zuvor hatten vor demselben Bundeshaus Demonstranten des Groupe Bélier, dessen Agitation sich zunehmend gegen die Armee wandte, Zivilverteidigungsbücher verbrannt und die Demission des Bundespräsidenten gefordert. Der Bundesrat stellte fest, dass die Vier Weisen zur Prüfung der Frage einer eidgenössischen Vermittlung legitimiert seien.

Weg zum Selbstbestimmungsrecht in der Jurafrage

Die jahrzehntelangen Bemühungen um eine Wiedervereinigung der beiden Basel fanden praktisch ihr Ende in einem eindeutigen Nein der basellandschaftlichen Stimmbürger zu den vom gemeinsamen Verfassungsrat ausgearbeiteten Vorlagen. Nachdem das Bundesgericht auf eine Beschwerde aus dem Baselbiet verfügt hatte, dass auf Grund des basellandschaftlichen Wiedervereinigungsartikels die Verfassung für den neuen Kanton nicht ohne die ihr beigefügten Hauptgrundzüge der Gesetzgebung in Kraft treten könne, entschloss sich der Verfassungsrat im Juni, die beiden Rechtsgrundlagen zwar getrennt zur Abstimmung zu bringen, die beiden Entscheidungen aber in ihrer Wirkung miteinander zu verkoppeln. Darauf setzten beide Halbkantone den Volksentscheid auf den 7. Dezember an. Im lebhaften Abstimmungskampf hoben die Gegner namentlich die wirtschaftliche Erstarkung des Kantons Baselland seit den 30er-Jahren und die Erfolge der Zusammenarbeit mit Baselstadt hervor, zudem warnten sie vor den Komplikationen einer langen Übergangszeit, in welcher die neue Gesetzgebung zu schaffen wäre, die alten Kantone aber noch weiterzufunktionieren hätten; die Befürworter betonten die Rationalisierungsmöglichkeiten und das grössere politische Gewicht eines vereinigten Kantons und machten die Beschwerlichkeit und Ungewissheit der interkantonalen Kooperation geltend. Während in Baselstadt alle Parteien die Japarole ausgaben, reihten sich in Baselland im Unterschied zu früheren Abstimmungen auch die Freisinnigen und die Christlichsozialen in eine bürgerliche Gegnerfront ein.

Dass der Urnengang allgemein als ein Entscheid für oder gegen die Wiedervereinigung verstanden wurde, zeigte sich darin, dass sich die Stimmenzahlen in den vier Sachfragen (Verfassung, Hauptgrundzüge, Wahlgesetz und Geschäftsordnung des Kantonsrates) nur ganz geringfügig voneinander unterschieden. Baselstadt brachte eine gegenüber den 30er-Jahren nur um weniges schwächere annehmende Mehrheit auf, dagegen schlug in Baselland das Verhältnis um: Bei ähnlich hoher Stimmbeteiligung wie 1958 und 1960, als es um die Aufnahme eines Wiedervereinigungsartikels in die Verfassung gegangen war, verstärkten sich die Gegenstimmen sowohl in den ablehnenden oberen Bezirken wie vor allem auch im stadtnahen Bezirk Arlesheim, der in den früheren Entscheiden den Ausschlag gegeben hatte; wenn sich die Baselbieter Stimmbürger damals mit Dreifünftelmehrheit wiedervereinigungsfreundlich geäussert hatten, so stimmte nunmehr die durch Zuwanderung und Frauenstimmrecht auf das Zweieinhalbfache angewachsene Aktivbürgerschaft mit ebensolcher Mehrheit wiedervereinigungsfeindlich. In Baselstadt wurde die Verfassung bei 44 Prozent Stimmbeteiligung mit 43'786 zu 22'024 Stimmen angenommen, in Baselland bei 76 Prozent Stimmbeteiligung mit 48'183 zu 33'222 Stimmen verworfen. Die Eindeutigkeit des Verdikts gab in beiden Halbkantonen Anlass zu Vorstössen für eine Aufhebung der Wiedervereinigungsbestimmungen in den Kantonsverfassungen, um die darin vorgesehene Wahl eines zweiten Verfassungsrates, die man als sinnlos betrachtete, zu vermeiden. Als Ersatz für die Vereinigung wurde eine engere Partnerschaft vorgeschlagen, ja deren Institutionalisierung durch ein die Kantonsverwaltungen kontrollierendes Regionalparlament angeregt. Aus Baselstadt ertönte der Ruf nach Erhebung der beiden Basel zu Ganzkantonen, die durch die Motion Dürrenmatt (lib., BS, Mo. 10439) im Nationalrat eingereicht wurde.

Projekt Kantonsfusion 1969
Dossier: Coopération entre les cantons de Basel-Stadt et Basel-Landschaft

Mit ihren Vorschlägen und Anregungen empfahl die Kommission Petitpierre ein Vorgehen, das sich im Rahmen der bernischen wie der schweizerischen Rechtsordnung bewegte; dementsprechend wandte sie sich entschieden gegen die separatistische Forderung, dass bei einem Plebiszit auch die ausserhalb des Juras niedergelassenen Jurassier, nicht aber die in den Jura eingewanderten Deutschschweizer mitstimmen sollten. Sie betonte aber ihren Willen, ungeachtet ihrer Ernennung durch die bernische Regierung als unabhängiges Vermittlergremium zu wirken. Das persönliche Ansehen der Vier Weisen und der Mangel an aussichtsreichen Lösungsmöglichkeiten trügen dazu bei, dass ihr Bericht trotz seinen ungewöhnlichen Ratschlägen ein sehr positives Echo fand. Selbst auf separatistischer Seite, wo man namentlich die Stellungnahme zur Stimmberechtigungsfrage zurückwies und ausserdem über eine Verurteilung der Kampfmethoden des RJ durch die Vier Weisen ungehalten war, fehlte es nicht an einer gewissen Anerkennung. Umgekehrt wurden in der altbernischen Presse einige Vorbehalte in Bezug auf Gestaltung und Priorität des Autonomiestatuts erhoben. Die Anträge des bernischen Regierungsrates vermochten dagegen im alten Kantonsteil und auch in jurassischen Antiseparatistenkreisen mehr Zustimmung zu ernten, während ausserkantonale Stimmen zu bedenken gaben, dass ein verfrühtes Plebiszit oder eine zu selbständige Gestaltung des Jurastatuts durch Bern die Wirkung eines solchen Statuts beeinträchtigen könnte. Es wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass die altbernischen Stimmbürger ihrerseits für die beantragte Lösung erst gewonnen werden müssten.

Weg zum Selbstbestimmungsrecht in der Jurafrage

In der öffentlichen Diskussion um das Juraproblem ging es aber nicht nur um den Umfang des Jurastatuts und die Priorität von Statut oder Plebiszit, sondern auch um die Frage, ob eine Lösung im Rahmen der bernischen Kantonssouveränität oder auf Grund einer ausserbernischen Vermittlung zwischen Bern und den Repräsentanten des Juras zustandekommen solle. Das Rassemblement jurassien (RJ) beharrte darauf, dass zwischen den bernischen Behörden und ihm eine solche Vermittlung erfolge, und es erklärte die Kommission Petitpierre wegen ihrer formellen Einsetzung durch die bernische Regierung als untauglich für diese Aufgabe; es sprach aber auch dem Bundesrat, dem es die «Besetzung» des Juras im Jahre 1968 und das Verbleiben des zur Demission aufgeforderten Chefs des EMD auf seinem Posten zur Last legte, sein Misstrauen aus, indem es Ende März die Exekutiv- und Legislativbehörden des Bundes und sämtlicher Kantone um eine «médiation confédérale» ersuchte. Generalsekretär Béguelin präzisierte in einer Rede in Sitten, dass damit die Aktion einer Gruppe von Kantonen gemeint sei; er unterliess es nicht, einzelne Kantone direkt zu einem solchen Vorgehen aufzufordern. Angesichts dieser Versteifung der separatistischen Haltung, die durch neue Drohungen und Demonstrationen unterstrichen wurde, setzten sich auch nichtjurassische Kreise für eine ausserbernische Vermittlung ein, so im alten Kantonsteil das Junge Bern und in der Westschweiz ein Kongress der welschen konservativ-christlichsozialen Parteien. Eine Andeutung im Fastenmandat des Bischofs von Basel wurde im gleichen Sinn interpretiert. Die antiseparatistischen Organisationen dagegen wiederholten in einer Erklärung, die sie im Mai parallel zum Mediationsgesuch des RJ an die Regierungen und die Parlamentarier der Eidgenossenschaft und der Kantone richteten, ihre Forderung nach einem Plebiszit in den jurassischen Amtsbezirken, das die Abneigung der Mehrheit gegen eine Kantonstrennung offenkundig machen sollte.

Weg zum Selbstbestimmungsrecht in der Jurafrage

Wenn sich somit die Baselbieter gegen eine Veränderung des 1848 festgelegten bundesstaatlichen Gefüges entschieden, so wurden in der Jurafrage weitere Schritte zur Ermöglichung einer solchen Veränderung getan, wobei allerdings offen blieb, ob diese die Zahl der traditionellen Bundesglieder vermehren oder aber die innere Struktur eines einzelnen Kantonalstaates umgestalten solle. Die Entwicklung wurde vor allem dadurch beschleunigt, dass mit der von alt Bundesrat Petitpierre präsidierten Kommission der Guten Dienste, den sog. Vier Weisen, praktisch ein eidgenössisches Organ in Aktion getreten war, das allerdings in der bernischen Regierung auch eine grosse Bereitschaft zur Begehung neuer Wege fand. Die separatistische Bewegung sah sich erstmals um die Initiative gebracht und einer Belastungsprobe ausgesetzt, wozu die Organisierung einer Dritten Kraft das Ihre beitrug. Gewissermassen als Abschluss der rein bernischen Bemühungen um eine Beilegung des Konflikts nahm der Grosse Rat im Februar vom Bericht der Kommission der 24 zustimmend Kenntnis. In Erwartung der Vorschläge der Vier Weisen verzichtete man auf eine eigentliche Debatte.

Weg zum Selbstbestimmungsrecht in der Jurafrage

Par ailleurs, la révision totale de la constitution d'Obwald a été menée à chef; les nouveaux textes ont été approuvés par le peuple. Enfin, la garantie à la constitution révisée du Tessin a été accordée par les Chambres, qui, malgré le fait qu'il ne s'agissait que d'une revision rédactionnelle, ont tenu à exprimer une réserve, de façon à assurer à la prescription qui fait de la religion catholique romaine la religion de l'Etat une interprétation conforme à la Constitution fédérale.

Par ailleurs, la révision totale de la constitution d'Obwald a été menée à chef; les nouveaux textes ont été approuvés par le peuple
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

La procédure de réunification des deux Bâles est loin d'être achevée. Certes, la Constituante élue en 1960 a terminé ses travaux le 6 septembre 1968. Mais des divergences sont apparues quant au mode de la consultation populaire prévue pour février 1969. L'opposition, assez considérable, qui s'est manifestée à Bâle-Campagne, refusait de voter séparément sur la constitution et sur les principes directeurs de la législation. Un recours en droit public, lancé contre les décisions de la Constituante et des gouvernements, a abouti, et la Constituante devra reprendre ses délibérations.

Projekt Kantonsfusion 1969
Dossier: Coopération entre les cantons de Basel-Stadt et Basel-Landschaft

Der Bundesrat gab in seinen Richtlinien bekannt, dass eine Studie über die voraussichtliche Entwicklung des Luftverkehrs bis 1980 ausgearbeitet werde. Angesichts des anbrechenden Zeitalters der Grossflugzeuge wurde die technische Zusammenarbeit zwischen der Swissair und ihrer skandinavischen Partnerin SAS auch auf die holländische Luftfahrtgesellschaft KLM ausgedehnt. Der Streit um den weiteren Ausbau des Flughafens Kloten konnte von der Zürcher Regierung dadurch etwas entschärft werden, dass sie eine Regionalkommission für Flughafenfragen schuf, in welcher Befürworter und Kritiker eines Ausbaus vertreten sind; so wurde gegen den angeforderten Planungskredit, den der Kantonsrat bewilligte, das angedrohte Referendum nicht ergriffen. Die Berner Flugplatzfrage blieb dagegen in der Schwebe: die Regierung bekundete ihren Willen, Berns Flugverbindungen zu entwickeln und lehnte das Verlangen der Kontinentalflugplatzgegner nach einer Volksbefragung als verfassungswidrig ab. Zur Belebung des Charterverkehrs wie auch zur Erweiterung des internationalen Linienverkehrs beteiligte sich der Kanton Bern im Frühjahr an der Gründung der Gesellschaft Tellair, die jedoch im Herbst das Missgeschick erlebte, dass ein britisches Luftfahrtunternehmen, auf dessen Betriebserfahrung sie sich stützen wollte, zusammenbrach. In der Waadt nahm die Stadt Lausanne das 1966 an einer kantonalen Referendumsabstimmung gescheiterte Projekt eines Charterflugplatzes bei Etagnières allein wieder auf; zur Planung eines Ersatzes für den vom Autobahnbau verdrängten Flugplatz von Rennaz in der Rhoneebene wurde eine interkantonale Kommission aus Vertretern der Behörden und interessierter Kreise der Waadt und des Wallis gebildet.

Kantonale Entwicklung von Flugverkehrsplätzen

In der Waadt führten die Bemühungen um einen Ersatz für den Flugplatz von Rennaz, der bisher den touristischen und sportlichen Interessen der oberen Genferseegegend diente, der aber dem Nationalstrassenbau weichen muss, zu grosser Erregung in der betroffenen Bevölkerung; es kam zur Lancierung zweier kantonaler Verfassungsinitiativen, die nicht nur verkehrspolitische, sondern auch staatspolitische Bedeutung haben. (So wurde auch die Aufhebung der 1961 eingeführten Beschränkung des Initiativrechts verlangt.)

Ersatz für den Flugplatz von Rennaz

Das wachsende Verkehrsvolumen der Luftfahrt erfordert den weiteren Ausbau der Start- und Landeflächen. In einer allgemeinen Standortbestimmung warf der Direktor des Eidg. Luftamts, W. Guldimann, die Frage auf, ob der Bund sich nicht an den Flughäfen direkt beteiligen sollte, statt bloss Subventionen an die Flughafenkantone auszuzahlen. Im Vordergrund steht zurzeit eine dritte Ausbauetappe des Flughafens von Zürich, für deren Planung der Zürcher Regierungsrat im August einen Kredit beantragte. Gegen diesen Antrag bildete sich bereits vor der parlamentarischen Behandlung ein Aktionskomitee, das die referendumspflichtige Vorlage zu bekämpfen drohte, wenn nicht ein Nachtstart- und -landeverbot erlassen und eine Lärmgrenze festgesetzt werde. (Ähnliche Forderungen erhob auch die Schweizerische Liga gegen den Lärm.)

Am 30.11. wurde ein Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich gegründet, dem eine grössere Zahl von Gemeinden beitrat; er wandte sich vor allem gegen den Fluglärm.

Dritte Ausbauetappe des Flughafens von Zürich

Das Projekt eines Flughafens bei Bern erlitt einen Rückschlag. Die bernische Regierung beantragte im Januar dem Grossen Rat, an dem von ihr bevorzugten Standort Rosshäusern vorsorglich Land zu erwerben und unter Beteiligung der Stadt eine Amtsstelle für die Abklärung der Flugplatzfragen zu schaffen. Als sich aber im April in der vorberatenden Grossratskommission starke Opposition gegen eine Festlegung auf das Rosshäusern-Projekt meldete – und auch bekannt wurde, dass sich bei einer Umfrage des kantonalen Handels- und Industrievereins eine Mehrheit gegen den Bau eines neuen Flugplatzes ergeben hatte – zog die Regierung ihren Antrag zurück und verschob die Behandlung der Angelegenheit auf 1968, um bis dahin die Frage des Luftanschlusses der Region Bern noch einmal von Grund auf zu überprüfen. Die Möglichkeit eines weiteren Ausbaus des bisherigen Flugplatzes Belpmoos wurde vom Eidg. Luftamt im September abgelehnt.

Ablehnende Mehrheiten in der weiteren Umgebung von Bern bei einer Volksabstimmung über die Aufnahme von Anleihen wurden als Ausdruck der flugplatzfeindlichen öffentlichen Meinung gedeutet.

Projekt eines neuen Flughafens im bernischen Rosshäusern

Das Übergewicht, das Zürich und Genf als Flugverkehrsplätze besitzen, gibt im Bereich der übrigen schweizerischen Grossstädte Anlass zu Bemühungen, die Luftverbindungen der eigenen Region zu verbessern. In den Kantonen Waadt und Bern zeitigten solche Bestrebungen, die insbesondere von Kreisen des Tourismus und der Industrie gefördert wurden, neue Flugplatzprojekte, da die bestehenden Anlagen für einen erweiterten Verkehr nicht zu genügen vermöchten. Gegen diese Projekte wandte sich vor allem die Bevölkerung der betroffenen Gegenden, wobei der Fluglärm und der Verlust an Kulturland geltend gemacht wurde; ausserdem wurde gegen die angestrebte staatliche Unterstützung die angespannte Finanzlage ins Feld geführt. In der Waadt wurde die vom Grossen Rat 1965 beschlossene und durch das fakultative Referendum angefochtene Staatsbeteiligung an einem Charterflugplatz bei Etagnières Ende Januar in der Volksabstimmung mit Zweidrittelmehr verworfen; eine Beeinträchtigung erfuhr die Vorlage auch durch die nachträgliche Veröffentlichung einer negativen Stellungnahme des Genfer Staatsrates Ruffieux, durch die das offizielle Argument, Genf befürworte eine Entlastung seines Flughafens vom Charterverkehr, entkräftet wurde. Die waadtländischen Bemühungen um einen neuen Flugplatz wurden allerdings nicht aufgegeben. Für das bernische Projekt eines Flughafens bei Rosshäusern für Linien- und Charterverkehr wurde im Juli an das VED ein Konzessionsgesuch eingereicht. Gegenkundgebungen veranlassten die Regierung, die sich dem Projekt gewogen zeigte, eine genaue Prüfung der Frage zuzusagen. (Die Flugplatzfrage spielte auch im Wahlkampf um das Berner Stadtpräsidium eine Rolle, wobei der siegreiche sozialdemokratische Kandidat eine zurückhaltendere Stellung einnahm.) Auch in Baselstadt kam es zu einer erfolgreichen Referendumsbewegung; sie galt der Beteiligung des Kantons an einer Kapitalerhöhung der Balair, einer eng mit der Swissair verbundenen Gesellschaft, die neben dem Flugplatzdienst Charter- und Linienflüge übernommen hat und über die der Kanton eine bessere Berücksichtigung seiner Linienverkehrsbedürfnisse durch die Swissair erreichen sollte. (Die Verwerfung erfolgte mit 9'717: 6'495 Stimmen.) Bei den Gegnern erregte namentlich ein vermehrtes Engagement des Staates in der Luftverkehrswirtschaft Bedenken.

Kantonale Entwicklung von Flugverkehrsplätzen

L'institution séculaire de la Landsgemeinde a été contestée dans le demi-canton d'Obwald par un groupe de citoyens soutenus par le Parti progressiste démocratique (radical). Pour ceux-ci, elle est dépassée, elle n'est fréquentée que par une minorité de citoyens, et les artisans, les ouvriers n'osent y exprimer leur opinion par timidité; elle constitue en outre un obstacle au suffrage féminin. A la fin de 1965, une initiative tendant à sa suppression fut déposée. La Commission chargée de son examen proposa un vote populaire sur le fond; la question fut en outre jointe aux travaux préparatoires entamés en vue d'une révision totale de la Constitution. Le 15 mai, par 2'656 voix contre 1'707, le peuple se prononça en faveur du maintien de la Landsgemeinde.

Landsgemeinde
Dossier: Révisions des constitutions cantonales