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Wie bereits bei den zuvor eingereichten, ganz oder fast identischen Standesinitiativen der Kantone Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg mit der Forderung nach kostenkonformen Prämien entschied sich der Ständerat in der Herbstsession 2022 auch bei der Standesinitiative des Kantons Waadt gegen Folgegeben. Erfolglos hatte eine Minderheit Graf (gp, BL) argumentiert, dass in der Frage des Prämienausgleichs durch die Krankenversicherungen auch nach Ablehnung der ersten fünf Standesinitiativen noch immer Handlungsbedarf bestehe. Mit 27 zu 15 Stimmen folgte der Ständerat jedoch seiner Kommissionsmehrheit.

Standesinitiativen für kostenkonforme Prämien (Kt.Iv. 20.302, Kt.Iv. 20.306, Kt.Iv. 20.328, Kt.Iv. 20.335, Kt.Iv. 21.302 & Kt.Iv. 21.325)
Dossier: Freiner l'augmentation des primes des assurances-maladie (depuis 2020)
Dossier: Lutte pour la réduction des primes d'assurance maladie des cantons du Tessin, de Genève, du Jura, de Fribourg et de Neuchâtel (2020) et du canton de Vaud (2021)

Nachdem die fünf Ende 2021 eingereichten Standesinitiativen für eine Beschränkung der maximal möglichen Reserven der Krankenversicherungen in der Sommersession 2022 auch vom Zweitrat abgelehnt worden waren, diskutierte der Ständerat in der Herbstsession 2022 erstmals über die Standesinitiative des Kantons Waadt mit demselben Anliegen. Zuvor hatte die Kommissionsmehrheit beantragt, der Waadtländer Initiative keine Folge zu geben, da sie den mit der Verordnungsänderung 2021 geregelten freiwilligen Reserveabbau bevorzuge. Die Verordnungsänderung habe demnach bei der Festlegung der Prämien 2022 bereits Wirkung gezeigt. Zudem seien seit der Ablehnung der ersten fünf Standesinitiativen keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen. Eine Kommissionsminderheit Carobbio Guscetti (sp, TI) argumentierte hingegen, dass die Krankenkassenreserven noch immer zu hoch seien. Gerade im Hinblick auf den drohenden massiven Prämienanstieg für das Jahr 2023 sei ein weiterer Reserveabbau nötig. Mit 23 zu 11 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Ständerat gegen Folgegeben aus.

Standesinitiativen für angemessene Reserven (Kt.Iv. 20.301, Kt.Iv. 20.305, Kt.Iv. 20.329, Kt.Iv. 20.334, Kt.Iv. 21.301 & Kt.Iv. 21.324)
Dossier: Freiner l'augmentation des primes des assurances-maladie (depuis 2020)
Dossier: Réserves des caisses-maladie
Dossier: Lutte pour la réduction des primes d'assurance maladie des cantons du Tessin, de Genève, du Jura, de Fribourg et de Neuchâtel (2020) et du canton de Vaud (2021)

Stillschweigend sprach sich der Ständerat in der Herbstsession bezüglich der fünf Standesinitiativen der Kantone Tessin (Kt.Iv. 20.300), Genf (Kt.Iv. 20.304), Jura (Kt.Iv. 20.330), Freiburg (Kt.Iv. 20.333) und Neuenburg (Kt.Iv. 21.300), die einen stärkeren Einbezug der Kantone bei der Genehmigung der Prämientarife fordern, gegen Folgegeben aus. Zuvor hatte der Rat auch der nachträglich eingereichten Standesinitiative des Kantons Waadt (Kt.Iv. 21.323) Folgegeben verweigert. Das Anliegen der Initiativen werde bereits durch die Überweisung der Motion Lombardi (damals noch cvp; TI; Mo. 19.4180) an den Bundesrat weiterverfolgt, wurde der Entscheid begründet. Damit sind die fünf Ende 2020 eingereichten Standesinitiativen vom Tisch, nicht aber die Standesinitiative des Kantons Waadt, die als nächstes vom Nationalrat beraten wird.

Standesinitiativen für eine Stellungnahme der Kantone bei der Genehmigung der Prämientarife (Kt.Iv. 20.300, Kt.Iv. 20.304, Kt.Iv. 20.330, Kt.Iv. 20.333, Kt.Iv. 21.300 & Kt.Iv. 21.323)
Dossier: Freiner l'augmentation des primes des assurances-maladie (depuis 2020)
Dossier: Lutte pour la réduction des primes d'assurance maladie des cantons du Tessin, de Genève, du Jura, de Fribourg et de Neuchâtel (2020) et du canton de Vaud (2021)

Gleich vier Standesinitiativen verlangten eine bessere Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat. Die Kantone Zug (Kt.Iv. 19.311), Basel-Landschaft (Kt.Iv. 20.313), Luzern (Kt.Iv. 20.323) und Basel-Stadt (Kt.Iv. 21.311) beanstandenden, dass eine Frau laut geltendem Recht ihre Mutterschaftsentschädigung verliere, wenn sie während ihres Mutterschaftsurlaubs ihrer Tätigkeit als Parlamentarierin nachkomme und Sitzungsgelder erhalte. Die Parlamentstätigkeit sei aber mit Erwerbstätigkeit nicht gleichzusetzen, da es sich um ein durch die Wahlbevölkerung erteiltes politisches Mandat handle.
Die SPK-SR und die SPK-NR erteilten allen vier Vorstössen ihre Zustimmung und die ständerätliche Kommission arbeitete einen Entwurf für eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes aus, der Mitte August 2022 in die Vernehmlassung geschickt wurde. Vorgesehen sind Ausnahmeregelungen für Sitzungen, bei denen eine Stellvertretung nicht möglich ist – auf nationaler Ebene also die Ratssitzungen. Umstritten war, ob die Ausnahmen auch für Kommissionssitzungen gelten sollen. Aufgenommen wurden schliesslich auch Kommissionstätigkeiten, allerdings nur dann, wenn keine Stellvertretungsregelung besteht. Die Kommission hatte auch einen Einbezug von Exekutiv- und Judikativmandaten sowie eine Ausweitung auf alle Frauen, also auch solche ohne politisches Mandat, diskutiert, diese Überlegungen aber schliesslich verworfen. Die Vernehmlassung dauerte bis November 2022.

Mutterschaft und Parlamentsmandat (Kt.Iv. 19.311, Kt.Iv.20.313, Kt.Iv.20.323 und Kt.Iv.21.311)
Dossier: Part de femmes au parlement
Dossier: Compatibilité du travail parlementaire avec la vie familiale et professionnelle

Nachdem die Tessiner Standesinitiative zur Ausdehnung des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub auf 12 Monate nach der Geburt bereits von der RK-SR und vom Ständerat abgelehnt worden war, beantragte die RK-NR im August 2022 mit 16 zu 9 Stimmen ebenfalls, ihr keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit Arslan (basta, BS) stellte hingegen einen Antrag auf Folgegeben. Gleichzeitig entschied sich die Kommission, eine eigene parlamentarische Initiative zur Ausdehnung des Kündigungsschutzes für Jungmütter (Pa.Iv. 22.455) zu lancieren.

Ausdehnung des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub (Kt.Iv. 20.322)
Dossier: Renforcement de la protection contre le licenciement en cas de maternité

Die SPK-SR folgte im Juni 2022 dem Nationalrat und entschied mit 8 zu 3 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt, welche forderte, zusätzliche, in Griechenland gestrandete, besonders schutzbedürftige Personen aufzunehmen, keine Folge zu geben. In einer Medienmitteilung erklärte die Kommission, dass das Anliegen zwar berechtigt sei, der vorgeschlagene Ansatz in den Augen der Kommissionsmehrheit jedoch keine Besserung der Situation bringen würde.

Aufnahme von Menschen aus Griechenland und Auslastung der Asylzentren (Kt.Iv. 21.310)
Dossier: Le règlement Dublin

Le Conseil des Etats a suivi l'avis de sa commission et a tacitement rejeté l'initiative du canton de Fribourg, estimant que les efforts entrepris par le Conseil fédéral pour soutenir la production de betterave sucrière sont suffisants.

Eviter la fin de la production des betteraves sucrières suisses (Iv.ct. 21.318)
Dossier: Développement du marché de la betterave sucrière

Da der Rechtsbegriff der Vergewaltigung in den Artikeln 198 und 190 StGB im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts neu definiert werden würde, sah die RK-SR im April 2022 keinen weiteren Handlungsbedarf und beantragte ihrem Rat die Abschreibung der entsprechenden Genfer Standesinitiative. Die Kantonskammer stimmte diesem Antrag in der Sommersession 2022 stillschweigend zu.

Neudefinition des Rechtsbegriffs der Vergewaltigung in den Artikeln 189 und 190 des Strafgesetzbuches (Kt.Iv. 14.311)
Dossier: Harmonisation des peines (partie spéciale du code pénal)

Mit der Harmonisierung der Strafrahmen, die in der Wintersession 2021 vom Parlament verabschiedet worden war, wurden die Strafbestimmungen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verschärft. Die RK-SR erachtete das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Waadt, die eine strengere Bestrafung ebendieser Delikte im Sinne der Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter (Pet. 10.2016) verlangte, damit als erfüllt und beantragte im Frühling 2022, ihr keine Folge zu geben. Die Räte hatten die Behandlung der 2011 eingereichten Initiative im Jahr 2014 ausgesetzt, da über die Forderung im Zuge der Strafrahmenharmonisierung entschieden werden würde. Im Sommer 2022 folgte der Ständerat dem Antrag seiner Kommission stillschweigend und gab der Initiative keine Folge. Gleichzeitig schrieb er die Standesinitiative des Kantons Tessin (Kt.Iv. 14.301) und des Kantons Bern (Kt.Iv. 16.317) mit ähnlichen Anliegen ab.

Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter (Kt.Iv. 11.312)
Dossier: Stop à la violence contre la police
Dossier: Interventions concernant la violence contre les autorités et les fonctionnaires
Dossier: Harmonisation des peines (partie spéciale du code pénal)

Mit der Harmonisierung der Strafrahmen, die in der Wintersession 2021 vom Parlament verabschiedet worden war, wurden die Strafbestimmungen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verschärft. Die RK-SR erachtete das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Tessin, die eine Überprüfung ebendieser Strafrahmen verlangte, damit als erfüllt und beantragte im Frühling 2022, die Initiative abzuschreiben. Der Ständerat folgte im Sommer 2022 diesem Antrag stillschweigend und stimmte der Abschreibung – ebenso wie jener der Standesinitiativen des Kantons Bern (Kt.Iv. 16.317) – zu. Gleichzeitig lehnte er es ab, der Standesinitiative des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312) mit ähnlichem Anliegen Folge zu geben.

Strafrahmen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte überprüfen (Kt.Iv. 14.301)
Dossier: Interventions concernant la violence contre les autorités et les fonctionnaires
Dossier: Harmonisation des peines (partie spéciale du code pénal)

Mit der Harmonisierung der Strafrahmen, die in der Wintersession 2021 vom Parlament verabschiedet worden war, wurden die Strafbestimmungen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verschärft. Die RK-SR erachtete das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Bern, die eine zwingende Freiheitsstrafe bei ebendiesen Delikten verlangte, damit im Kern als erfüllt und beantragte im Frühling 2022, die Initiative abzuschreiben. Der Ständerat folgte im Sommer 2022 diesem Antrag stillschweigend und stimmte der Abschreibung – ebenso wie jener der Standesinitiative des Kantons Tessin (Kt.Iv. 14.301) – zu. Gleichzeitig lehnte er es ab, der Standesinitiative des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312) mit ähnlichem Anliegen Folge zu geben.

Standesinitiative BE fordert Freiheitsstrafe bei Gewalt gegen Beamte (Kt.Iv. 16.317)
Dossier: Interventions concernant la violence contre les autorités et les fonctionnaires
Dossier: Harmonisation des peines (partie spéciale du code pénal)

Die KVF-NR befasste sich im Mai 2022 mit dem Moratorium für die Schliessung von Poststellen, welches der Kanton Zürich in einer Standesinitiative vom Juli 2020 verlangt hatte. Die Kommission beschloss oppositionslos, der Initiative keine Folge zu geben. Sie anerkannte zwar den Handlungsbedarf, sah diesen jedoch bereits durch die ähnliche Standesinitiative des Kantons Jura, der Folge gegeben worden war, abgedeckt. Ausserdem vertrat die Kommission die Ansicht, dass mit Blick auf den Schlussbericht der Expertenkommission Grundversorgung Post zuerst eine detaillierte Diskussion über die postalische Grundversorgung erfolgen müsse, bevor weitere entsprechende Aufträge überwiesen würden. Der Nationalrat schloss sich in der Sommersession 2022 seiner Kommission an und gab der Initiative stillschweigend keine Folge. Diese ist damit erledigt.

Ein Schliessungsmoratorium für Poststellen bis zum Vorliegen und bis zur Genehmigung einer gesamtschweizerischen Poststellenplanung (Kt.Iv. 20.324)
Dossier: Offices de poste et orientation stratégique de la poste

Nachdem sich die SPK-NR entgegen ihrer Schwesterkommission entschieden hatte, der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt, welche forderte, zusätzliche, in Griechenland gestrandete, besonders schutzbedürftige Personen aufzunehmen, keine Folge zu geben, kam das Anliegen in der Sommersession 2022 in die grosse Kammer.
Marianne Binder-Keller (mitte, AG) argumentierte für die Kommissionsmehrheit, dass die Situation in Griechenland nicht mehr «dermassen tragisch» sei wie im Herbst 2020, weshalb sich die Mehrheit der Kommission dafür ausgesprochen habe, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Ausserdem tue die Schweiz bereits viel – etwa in Form von Hilfsgütern oder mit der Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Als Sprecherin der Kommissionsminderheit setzte sich Tamara Funiciello (sp, BE) für Folgegeben ein und forderte den Nationalrat auf, «endlich das Richtige» zu tun und mehr humanitäre Verantwortung zu übernehmen. Der Krieg in der Ukraine habe gezeigt, dass die Schweiz durchaus in der Lage sei, schutzbedürftigen Menschen die nötige Sicherheit und Aussicht auf Arbeit zu geben. Die Frage sei nun, wieso dies für Menschen, welche an den europäischen Aussengrenzen unter prekären Umständen ausharren müssen, nicht auch möglich sein soll. Funiciello vermochte jedoch den Nationalrat nicht für das Anliegen zu gewinnen, welcher mit 98 zu 59 Stimmen entschied, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Lediglich die Fraktionen der SP und der Grünen stimmten geschlossen für das Anliegen, zusätzliche Unterstützung erfuhr die Standesinitiative darüber hinaus lediglich von den beiden EVP-Nationalrätinnen.

Aufnahme von Menschen aus Griechenland und Auslastung der Asylzentren (Kt.Iv. 21.310)
Dossier: Le règlement Dublin

In der Sommersession 2022 gab der Nationalrat die Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt zur Öffnung der Grenzen keine Folge. Damit folgte er dem Antrag der SiK-NR, die sich einstimmig gegen das Initiativanliegen ausgesprochen hatte, da sie die in beiden Räten angenommene Motion Herzog (sp, BS; Mo. 21.3698) für zielführender befand. Die Motion Herzog beauftragte den Bundesrat damit, das Epidemiengesetz so anzupassen, dass er bei Grenzsschliessungen die notwendigen Massnahmen ergreifen kann, um die Reisefreiheit von Grenzgehenden sowie von betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern zu gewährleisten.

Öffnung der Grenzen (Kt.Iv. 21.314)
Dossier: Contrôle des frontières nationales suisses à l'heure de Covid-19

Ebenso wie eine Standesinitiative aus dem Kanton Genf forderte auch eine Standesinitiative aus dem Kanton Waadt die einfachere Bekämpfung von sexueller Belästigung bei der Arbeit, indem für die Diskriminierung durch sexuelle Belästigung die Beweislasterleichterung gelten soll. Ähnlich wie etwa bei der Entlöhnung, der Beförderung oder der Kündigung könnte die Diskriminierung somit bereits anerkannt werden, wenn sie durch die betroffene Person glaubhaft gemacht werden kann, ohne dass sie – was gemäss aktuellem Recht der Fall ist – bewiesen werden müsste. Mit 5 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten Benedikt Würth (mitte, SG) beantragte die WBK-SR im Mai 2022, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Standesinitiative kommt somit zur Beratung in den Ständerat, der sich im Vorjahr mit Zweidrittelmehrheit bereits gegen die Genfer Standesinitiative ausgesprochen hatte.

Einfachere Bekämpfung von sexueller Belästigung bei der Arbeit (Kt.Iv. 20.340)

Im April 2022 befasste sich die SGK-NR mit einer Standesinitiative des Kantons Jura, die im September 2020 im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie eingereicht worden war und eine Preisobergrenze für Hygienemasken und hydroalkoholisches Gel in der ausserordentlichen Lage zum Gegenstand hatte. Damit sollte verhindert werden, dass Notlagen wie bei der Covid-19-Pandemie auch zukünftig wieder durch einzelne Personen oder Unternehmen ausgenutzt werden. Die Kommission sprach sich mit 14 zu 8 Stimmen gegen Folgegeben aus. In ihrer Medienmitteilung begründete die Kommissionsmehrheit ihren Entscheid damit, dass es zu Pandemiebeginn zwar tatsächlich einen Masken- und Desinfektionsmittelmangel gegeben habe, dass diese Situation allerdings nicht von anhaltender Dauer gewesen sei. Zudem habe der Preisüberwacher im Zusammenhang mit Fällen von Wucher- und Betrugsverdacht interveniert. Gemäss der Mehrheit der SGK-NR bestehe die grösste Herausforderung in der Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung mit medizinisch wichtigen Gütern – etwas, das nicht durch eine Preisbegrenzung erreicht werden könne. Obwohl sich auch die Kommissionsminderheit um Léonore Porchet (gp, VD) nicht vollständig von einer Preisobergrenze überzeugt zeigte, war sie dennoch der Meinung, dass es einer Anpassung der Rechtsgrundlagen bedürfe, um die Wiederholung einer solchen Situation in Zukunft zu verhindern. Folglich sprach sie sich für Folgegeben aus. In der Sommersession 2022 kam das Anliegen in den Nationalrat. Nach Ausführungen Lohrs (mitte, TG) und Porchets für die Kommission resp. die Kommissionsminderheit gab der Nationalrat der Standesinitiative mit 100 zu 62 Stimmen keine Folge.

Preisobergrenze für Hygienemasken und hydroalkoholisches Gel in der ausserordentlichen Lage (St.Iv. 20.327)

Mit 8 zu 0 Stimmen (4 Enthaltungen) beschloss die RK-SR im April 2022, einer Standesinitiative des Kantons Genf aus dem Jahre 2021, welche einen Stopp der Rückführungen von Asylsuchenden in Länder, die gegen Menschenrechte verstossen, forderte, keine Folge zu geben. Die Standesinitiative positioniert sich insbesondere gegen Rückführungen von Asylsuchenden aus der Schweiz nach Äthiopien. Dies unter anderem, da internationale Organisationen die Lage in Äthiopien als sehr unsicher beurteilten, weshalb sie Zwangsausschaffungen in das Land verurteilten, so die Begründung zur Standesinitiative. Des Weiteren verstosse die Rückführung in Bürgerkriegsgebiete und in Staaten mit unklaren Rückführungsabkommen gegen die Grundsätze des Schweizer Asylgesetzes und solle daher verboten werden. Darüber hinaus forderte die Standesinitiative eine Überprüfung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Äthiopien, welche auf einem Kooperations- und Rückführungsabkommen der EU mit Äthiopien basiert.
Während die Rechtskommission des Ständerates die instabile politische Lage Äthiopiens anerkannte, erachtete sie die Standesinitiative als nicht genügend klar in ihrer Zielsetzung. So sei nicht ersichtlich, ob sich die Forderungen lediglich auf Rückführungen nach Äthiopien bezögen oder ob die Initiative alle Staaten, die Menschenrechte verletzen, miteinschliessen würden. Im Falle von Äthiopien empfand die Kommission keine Notwendigkeit, in die Gesetzgebung einzugreifen, da das SEM bestätigt habe, dass keine Individuen in Bürgerkriegsgebiete innerhalb Äthiopien zurückgeführt würden. Auch bei Rückführungen in andere Länder sah die RK-SR keinen Handlungsbedarf, da ansonsten rechtskräftige Asylentscheide nicht erfüllt werden könnten, was die Glaubwürdigkeit des Asylwesens beeinträchtigen könne. Auch wollte die Kommission von einer Überprüfung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Äthiopien absehen, da diese keine Gesetzesgrundlage für Rückführungen darstelle.

Nein zu Rückführungen von Asylsuchenden in Länder, in denen die Menschenrechte mit Füssen getreten werden (Kt.Iv. 21.309)

Anders als die SPK-SR wollte die SPK-NR einer Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt, die verlangte, dass die Schweiz zusätzliche, in Griechenland gestrandete, besonders schutzbedürftige Personen aufnehme, mit 14 zu 8 Stimmen keine Folge geben. Sie argumentierte dabei gleich wie bei der zeitgleich gefassten ablehnenden Entscheidung zu einer parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion (Pa.Iv. 21.519): Für eine solche Lösung müssten Kantone und Gemeinden einbezogen werden, was «äusserst komplex wäre und im Widerspruch zum aktuellen System stünde».

Aufnahme von Menschen aus Griechenland und Auslastung der Asylzentren (Kt.Iv. 21.310)
Dossier: Le règlement Dublin

Die WBK-NR folgte im April 2022 ihrer Schwesterkommission und gab zwei Standesinitiativen aus Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die rasche Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe Folge.

Drei Standesinitiativen zum Forschungsprogramm Horizon Europe (Kt. Iv. GE 21.320; Kt. Iv. BL 21.327; Kt. Iv. BS 21.328) & Horizon-Fonds-Gesetz
Dossier: Erasmus et Horizon

La CER-CE privilégie les abeilles à une autorisation provisoire du Gaucho et demande, à l'unanimité, de rejeter l'initiative transmise par le canton de Fribourg au Parlement qui souhaite que les autorités reviennent sur leur décision d'interdiction du néonicotinoïde «Gaucho» en 2018; un pesticide utilisé pour lutter contre des pucerons responsables du virus de jaunissement. Le canton demande à ce que la recherche d'alternatives soit également plus fortement encouragée. Pour la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats, certains traitements alternatifs ainsi que certaines variétés plus résistantes montrent, d'ores et déjà, des résultats encourageants. Les effets dommageables de ce néonicotinoïde sur les abeilles justifient son interdiction.

Eviter la fin de la production des betteraves sucrières suisses (Iv.ct. 21.318)
Dossier: Développement du marché de la betterave sucrière

In der Frühjahrssession 2022 bereinigte das Parlament die Änderung des KVG bezüglich der Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht. In der ständerätlichen Debatte bestanden nur noch zwei kleinere Differenzen, zumal der Nationalrat zuvor im Hauptpunkt der Vorlage, der Abschaffung der Liste der säumigen Prämienzahlenden, knapp dem Erstrat gefolgt war und sich gegen deren Verbot ausgesprochen hatte. Stillschweigend pflichtete die kleine Kammer dem Nationalrat nun im Gegenzug bei, dass säumige Prämienzahlende auch weiterhin nicht zwangsweise Versicherungen und Modellen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringenden zugewiesen werden sollen und dass stattdessen neu die Arbeitgebenden angewiesen werden können, einen Teil der Löhne in der Höhe der laufenden Prämien- und Kostenbeteiligungsforderungen an das zuständige Amt zu überweisen. Beide Punkte seien wenig kontrovers und es lohne sich nicht, diesbezüglich eine Differenz aufrechtzuerhalten, betonte Kommissionssprecher Rechsteiner (sp, SG).
Damit hatte der Ständerat die letzten Differenzen ausgeräumt und beide Kammern sprachen sich in den Schlussabstimmungen einstimmig – wenn auch mit Enthaltungen eines Teils der grünen Fraktion – für diese Änderung des KVG aus (Nationalrat: 165 zu 0 Stimmen bei 25 Enthaltungen; Ständerat: 41 zu 0 Stimmen).

Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten (Kt. Iv. 16.312)
Dossier: Liste noire pour les payeurs de primes en souffrance

Mittels Standesinitiative forderte der Kanton Genf im Oktober 2021 ein Verbot von Aluminiumsalzen und deren Derivaten (Abspaltprodukte) in Kosmetikprodukten, weil Aluminiumsalze eine potenziell krebserregende Wirkung, insbesondere hinsichtlich Brustkrebs, hätten und daher die Anwendung des Vorsorgeprinzips angebracht sei. Durch das Vorsorgeprinzip würden Kosmetikfirmen angeregt, «ebenso wirksam[e], aber [für die Gesundheit der Bevölkerung] weniger gefährlich[e]» Lösungen zu entwickeln. Im Januar 2022 befasste sich die WBK-SR mit dem Anliegen. Sie sprach sich mit 8 zu 0 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) gegen Folgegeben aus, da die Anhörung von Kantonsvertreterinnen und -vertretern und des zuständigen Bundesamtes ergeben habe, dass gemäss gegenwärtigem Wissensstand kein Zusammenhang zwischen Aluminiumsalzen in Deos und Brustkrebs bestehe. Ebenfalls gegen das Kantonsbegehren spreche, dass durch die Anwendung des Vorsorgeprinzips ein einseitiges Handelshemmnis geschaffen würde. In der Frühjahrssession 2022 wurde dem Genfer Anliegen in der kleinen Kammer stillschweigend keine Folge gegeben.

Für ein Verbot von Aluminiumsalzen und von deren Derivaten in Kosmetikprodukten (Kt.Iv. 21.321)

Im März 2022 gab der Ständerat einer Standesinitiative des Kantons Jura mit der Forderung, Internetgiganten – sogenannte GAFAM-BATX-Riesen – im Inland zu besteuern, keine Folge. Mit 21 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung schloss er sich damit der Mehrheit seiner vorberatenden RK-SR an. Kommissionssprecher Erich Ettlin (mitte, OW) hatte gegen die Initiative argumentiert, dass die Schweiz die Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu gegebener Zeit gemeinsam mit anderen Staaten innerhalb der OECD umsetzen solle. Befürworterin Eva Herzog (sp, BS) hatte vergebens dagegen gehalten, dass die Schweiz nach dem Vorbild Frankreichs oder Spaniens bereits jetzt eine Digitalsteuer beschliessen und diese bei einer allfälligen Harmonisierung im Rahmen der OECD später anpassen könne.

Internetgiganten besteuern (Kt. Iv. JU 21.306)

Im Rahmen der Frühjahrssession 2022 entschied der Ständerat mit 23 zu 12 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Tessin zur Bekämpfung des Lohndumpings keine Folge zu geben. Diese forderte die Bestimmungen zur missbräuchlichen Kündigung im OR so anzupassen, dass die Kündigung durch Arbeitgebende einen Missbrauch darstellt, wenn sie entweder ausgesprochen wurde, um den gekündigten Arbeitnehmenden durch eine gleich qualifizierte Arbeitskraft zu tieferem Lohn zu ersetzen oder weil sich der oder die Arbeitnehmende geweigert hatte, Lohneinbussen zu akzeptieren.
Kommissionssprecher Philippe Bauer (fdp, NE) erachtete es im Namen der Mehrheit der RK-SR als Aufgabe der Tessiner Regierung, die kantonale Verfassung so anzupassen, dass die Tessiner Arbeitnehmenden vor Lohndumping geschützt werden – wie die kantonale Initiative «Prima i nostri» verlangt hatte. Eine Anpassung des OR sei dafür nicht nötig. Zudem zeige ein Bericht des SECO, dass sich die wirtschaftliche Lage im Tessin seit der Annahme der kantonalen Initiative bis heute verbessert habe. Seither sei unter anderem das Angebot an Arbeitsplätzen angestiegen, aktuell entspreche die Tessiner Arbeitslosenquote dem nationalen Durchschnitt. Hingegen führte Daniel Jositsch (sp, ZH) für die Minderheit aus, dass die Löhne im Kanton Tessin noch immer tiefer lägen als in der Deutschschweiz und der Südkanton noch immer zahlreiche Grenzgängerinnen und Grenzgänger zähle, die sehr oft zu schlechteren Bedingungen arbeiteten. Zudem sei die ganze Schweiz von der Problematik des Lohndumpings betroffen – einige Kantone mehr, andere weniger –, weshalb eine Lösung auf Bundesebene wünschenswert wäre. Mit der folgenden Ablehnung der Standesinitiative durch den Ständerat war das Geschäft erledigt, da sich der Nationalrat bereits im Juni 2021 gegen Folgegeben ausgesprochen hatte.

Empêcher les licenciements de substitution (Iv.ct. 18.306)

Im Mai 2021 hatte der Kanton Genf eine Standesinitiative eingereicht, mit der er die Bundesversammlung ersuchte, Mieterinnen und Mietern, die wegen behördlich angeordneten Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie mit der Bezahlung des Mietzinses oder der Nebenkosten in Rückstand geraten, weiterhin eine Frist von mindestens 90 Tagen für die Begleichung von Zahlungsrückständen zu gewähren. Damit sollten Massnahmen, welche der Bundesrat im März 2020 mittels Verordnung getroffen hatte, per Gesetz verlängert werden. Der Genfer Grosse Rat begründete sein Anliegen unter anderem mit der im Kanton vorherrschenden Wohnungsnot.
Die vorprüfende RK-SR beantragte ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission hielt in ihren Erwägungen fest, dass das Parlament – namentlich der Ständerat – bereits im Mai 2020 eine Verlängerung der Verordnung abgelehnt hatte. Ausserdem sei es wenig sinnvoll, dass das Parlament, mit seinen langen Verfahren, Arbeiten zur «Lösung dieses konjunkturellen Problems» aufnehme. Nicht zuletzt kritisierte die Kommission die Begründung der Initiative, denn die RK erachte die Genfer Wohnungskrise als ein «strukturelles Problem des Kantons Genf, das nicht auf Bundesebene gelöst werden sollte».
Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) führte die Argumente der Kommission in der Frühjahressession 2022 im Ständerat aus. Er vermochte damit auch eine Mehrheit der kleinen Kammer zu überzeugen, die die Standesinitiative mit 26 zu 12 Stimmen ablehnte. Die Genfer Standesvertreterin Lisa Mazzone (gp, GE), welche in der kurzen Debatte die Kommissionsminderheit vertrat, plädierte vergeblich dafür, die Initiative anzunehmen, das Anliegen im Rahmen einer zukünftigen Revision des EpG einzubringen und damit eine allfällige nächste Pandemie besser vorzubereiten.

Für eine Verlängerung der Frist bei Zahlungsrückständen der Mieterin oder des Mieters (St.Iv 21.316)