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Acteurs

  • Auer, Andreas

Processus

  • Initiative populaire
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Zwar hatte die Betreiberin BKW angekündigt, das AKW Mühleberg 2019 stillzulegen, doch AKW-kritische Kreise trauten dieser Ankündigung nicht oder betonten, die Stilllegung von Mühleberg müsse aus Sicherheitsgründen sofort erfolgen. Die kantonale Volksinitiative Mühleberg vom Netz verlangte die sofortige Stilllegung des Reaktors und kam am 18. Juni 2014 zur Abstimmung. Während dem Pro-Komitee Grüne, SP und Umweltverbände angehörten, bestand das Nein-Komitee aus Mitgliedern von SVP, BDP, FDP, Gewerbe-, Industrie- und Hauseigentümerverband. Die Befürworter der Initiative stellten neben dem Alter des AKW und diversen Sicherheitsmängeln auch die Unretabilität des AKW ins Zentrum ihrer Kampagne. Die Gegner der Initiative argumentierten, die Initiative sei wegen der angekündigten Stilllegung unnütz und wegen möglichen Schadensersatzforderungen durch die BKW auch gefährlich. Die Höhe von möglichen Schadensersatzforderungen blieb bis zur Abstimmung sehr umstritten und die Einschätzungen variierten enorm. Die Regierung des Kantons Bern wollte sich nicht auf eine Schätzung festlegen, obschon ein Rechtsgutachten vom Zürcher Rechtsprofessor Andreas Auer genaue Angaben zu drohenden Klagen forderte. Bei einer Stimmbeteiligung von 51,6% nahmen 137'285 Stimmende die Initiative an (36,8%), und 236'285 (63,2%) lehnten sie ab.

2012-2014: Initiative cantonale populaire bernoise réclamant l’arrêt immédiat de la centrale de Mühleberg
Dossier: histoire du réacteur atomique de Mühleberg

Die Exekutive der Stadt Zürich beantragte dem Parlament, die im Dezember 1999 von der SVP eingereichte Volksinitiative für Volksabstimmungen über Einbürgerungsgesuche für ungültig zu erklären. Sie stützte sich dabei auch auf ein Rechtsgutachten, das unter anderem festhielt, dass sich die Ansprüche der Stimmenden auf eine vollständige Information und diejenigen der Gesuchsteller auf Datenschutz nicht vereinbaren liessen. Zudem fehlten im zürcherischen Recht die Voraussetzungen für Urnenabstimmungen über Einbürgerungen (im Gemeindegesetz erwähnt sind als zuständige Organe nur Parlament, Exekutive oder Gemeindeversammlung). Der Gutachter Andreas Auer und auch andere Staatsrechtler vertraten zudem die Meinung, dass bei Volksentscheiden über Einbürgerungen keine Gewähr für ein diskriminierungs- und willkürfreies Verfahren gegeben sei, und sie deshalb der Bundesverfassung widersprechen würden. Auf Antrag der Exekutive lehnte das städtische Parlament zudem die ebenfalls von der SVP eingereichte Volksinitiative für eine Erhöhung der Dauer, welche Einbürgerungswillige in der Stadt Wohnsitz haben müssen, auf zehn Jahre ab. Zu einer Volksabstimmung über diese Initiative wird es aber nicht kommen, da es die SVP unterliess, gegen diesen Beschluss das Referendum zu ergreifen.

Stadt Zürich erklärt Einbürgerungsinitiative der SVP für ungültig