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  • Baumann-Hölzle, Ruth

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Seit die WHO im März 2020 die Verbreitung des Covid-19-Virus als Pandemie eingestuft hatte, startete eine beispiellose internationale Suche nach einem Impfstoff gegen Covid-19. Wie die Medien im Frühjahr berichteten, gab es bereits zu diesem Zeitpunkt weltweit rund 140 Forschungsprojekte zu möglichen Impfstoffen. Die Aargauer Zeitung lieferte im Mai 2020 eine Übersicht über die erfolgsversprechendsten Impfstoffe, darunter auch diejenigen von Moderna und Pfizer/BioNTech. Letzterer wurde denn auch Ende 2020 in Grossbritannien zum ersten Mal eingesetzt.
Der SNF lancierte im April 2020 das NFP 78 «Covid-19»; im August gab er bekannt, dass in dessen Rahmen 28 Forschungsprojekte gefördert werden. Diese Projekte sollen dazu dienen, «neue Erkenntnisse zur Coronavirus-Erkrankung 2019 (Covid-19) zu gewinnen, Empfehlungen für das klinische Management und das Gesundheitswesen zu erarbeiten sowie die Entwicklung von Impfstoffen, Behandlungen und Diagnostika zu beschleunigen». Dafür stehen CHF 18.6 Mio. zur Verfügung. Zudem sprach der SNF im Mai 2020 weitere CHF 10 Mio. für insgesamt 36 Forschungsprojekte, die sich den gesellschaftlichen und biomedizinischen Aspekten von Epidemien widmen.
Die weltweite intensive und beschleunigte Forschung (sogenannte Speed-Forschung) nach einem Impfstoff warf auch gewisse ethische Fragen auf. Die Theologin und Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle forderte in der NZZ, dass vor einer Impfstoff-Zulassung die Nebenwirkungen detailliert erforscht sein müssen. Es müsse verhindert werden, dass es aufgrund der Ängste in der Bevölkerung vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu einer raschen und unkontrollierten Zulassung komme, die unter Umständen für sehr viele Leute ein hohes Risiko mit sich bringen könne. Zudem wies Baumann-Hölzle auf die Relevanz der Frage nach der weltweiten Verteilungs- und Zugangsgerechtigkeit hin. Hier befinde sich die Schweiz, welche sich bei Moderna ein Vorverkaufsrecht für deren Impfstoff gesichert habe und sich gleichzeitig international für den Aufbau eines Verfahrens für mehr Verteilungsgerechtigkeit bei den Impfstoffen engagiere, in einem Spannungsfeld zwischen Eigennutzen und internationaler Solidarität.

Forschung für Corona-Impfstoff

Mitte Juni 2019 gab der Bundesrat dem EDI die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur Organspende-Initiative in Auftrag. Prinzipiell befürwortete die Landesregierung die Forderung des Volksbegehrens der «Jeune Chambre International Riviera» zwar – so habe das Modell der Widerspruchslösung in anderen europäischen Ländern zu einer Zunahme an Organspenden geführt, was für die Verkürzung der Wartezeiten für eine Organtransplantation und das Retten von Menschenleben zentral sei –, jedoch sprach sich der Bundesrat gegen eine enge Widerspruchslösung aus, bei der die Angehörigen nicht miteingebunden werden. In seinem indirekten Gegenvorschlag sah er daher eine erweiterte Widerspruchslösung vor, bei welcher die Rechte der Angehörigen gewahrt werden sollen. Sie sollen auch künftig beigezogen werden und sich gegen eine Organspende aussprechen können, falls dies der nirgends festgehaltene Wille der hingeschiedenen Person war. Der Bundesrat plante, den Gesetzestext bis im Herbst 2019 in die Vernehmlassung zu geben.
Die Medien gingen davon aus, dass das Initiativkomitee sein Anliegen wohl zurückziehen werde, falls das Parlament die Widerspruchslösung unterstützt. Gemäss Basler Zeitung hiess Franz Immer, Direktor von Swisstransplant, den bundesrätlichen Vorschlag gut. Der Einbezug der Angehörigen sei nicht explizit in die Initiative aufgenommen worden, für das Initiativkomitee stehe allerdings fest, dass die Angehörigen zu Rate gezogen werden müssten. Der medialen Berichterstattung war aber auch Kritik zu entnehmen. Die Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle gab im Tages-Anzeiger beispielsweise zu bedenken, dem Staat komme eigentlich die Aufgabe des Schutzes der Menschen vor Eingriffen zu, mit der Widerspruchslösung werde indes riskiert, dass Menschen zu Organspendern würden, ohne dies zu wollen. In eine ähnliche Richtung argumentierte Armin Müller, Mitglied der Chefredaktion der Sonntagszeitung. Er meinte, der «menschliche[…] Körper [dürfe] nicht [durch den Staat] zum Ersatzteillager degradiert werden». Weiter befürchtete Baumann-Hölzle, dass mit dem indirekten Gegenvorschlag ein Paradigmenwechsel vollzogen würde, ohne dass das Volk etwas dazu zu sagen habe, falls dagegen nicht ein fakultatives Referendum ergriffen werde.

Organspende-Initiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 20.090)
Dossier: Transplantation d'organes, de tissus et de cellules

Im Oktober 2017 lancierte die Bewegung Jeune Chambre Riviera eine Volksinitiative zur Organspende. Die Forderung des Begehrens bestand darin, dass alle Menschen automatisch als Organspenderinnen und -spender gelten sollen, solange sie sich nicht explizit dagegen ausgesprochen haben. Personen, die nicht bereit sind, ihre Organe zu spenden, müssten sich in einem nationalen Register eintragen lassen. Es soll folglich ein Systemwechsel von der «Zuspruchslösung» zur «Widerspruchslösung» stattfinden. Bislang war nur Spender oder Spenderin, wer der Organentnahme zu Lebzeiten explizit zugestimmt hatte. Unterstützt wurde das Initiativkomitee von Swisstransplant, der Stiftung für Organspende und Transplantation.
Die Initiantinnen und Initianten erhofften sich durch die Volksinitiative eine Sensibilisieren für die Thematik und einen Anstieg der Spendequote. In der Schweiz werde zu wenig oft darüber gesprochen, ob man bereit wäre, seine Organe zu spenden, sollte man plötzlich sterben. So sei bei gut der Hälfte der Gespräche bezüglich einer Organentnahme der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt. Gemäss dem Waadtländer Gesundheitsdirektor Yves Maillard (sp, VD) gaben in Umfragen 85 Prozent der Bevölkerung an, einer Organspende zuzustimmen, die Zustimmungsrate der Angehörigen liegt allerdings lediglich bei 40 Prozent und somit auch deutlich tiefer als beispielsweise in Frankreich (70%) und Spanien (85%). Das führe zu langen Wartelisten: Im September 2017 hätten 1'502 Personen auf ein Spenderorgan gewartet, so die Zahlen von Swisstransplant, während nur von 105 Spenderinnen und Spendern insgesamt 331 Organe hatten entnommen werden dürfen. Dadurch würden den Medien zufolge hierzulande jährlich hundert Personen sterben, weil sie nicht rechtzeitig eine Organspende erhalten. Dabei könnte der Organbedarf eigentlich ohne Schwierigkeiten gedeckt werden, auch wenn sich nicht alle der 65'000 Personen, die jährlich sterben, als Spenderinnen und Spender eigneten.
Das Anliegen der Initiantinnen und Initianten war nicht unumstritten und hatte bereits in der Vergangenheit unter anderem im Zusammenhang mit der Änderung des Transplantationsgesetzes (BRG 13.029) für Diskussionen gesorgt. Während die Befürworter und Befürworterinnen mit den oben dargelegten Zahlen argumentierten, gab Ruth Humbel (cvp, AG) zu bedenken, dass «das Recht auf körperliche Unversehrtheit bis über den Tod hinaus […] nicht verhandelbar» sei. Von Seiten der Ethikerinnen und Ethiker war Ruth Baumann-Hölzle, Leiterin des Instituts Dialog Ethik in Zürich, der Ansicht, dass durch den Systemwechsel das Risiko eingegangen werde, dass einer Person Organe entnommen würden, ohne dass diese damit einverstanden sei. Dabei handle es sich um Organraub.

Organspende-Initiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 20.090)
Dossier: Transplantation d'organes, de tissus et de cellules