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  • Borer, Thomas
  • Rossier, Yves

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Bereits Tage bevor der Bundesrat Livia Leu Mitte Oktober 2020 als neue Chefunterhändlerin für die Verhandlungen mit der EU und damit als Ablösung von Roberto Balzaretti bestätigte, hatte der Tagesanzeiger von Gerüchten berichtet, wonach ein personeller Umbruch bevorstehe. Auch Le Temps hatte Balzaretti bereits vor der Ankündigung als vierten Diplomaten bezeichnet, der in seiner Tätigkeit als Staatssekretär über das Rahmenabkommen mit der EU «gestolpert» sei (nach Yves Rossier, Pascale Baeriswyl und Jacques de Watteville). In den Medien wurde die Verabschiedung Balzarettis mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Für die NZZ deutete der hohe Personalverschleiss auf diesem Posten darauf hin, dass das eigentliche Problem beim Bundesrat liege, welcher den ehemaligen Aussenminister Didier Burkhalter zu lange habe gewähren lassen, ohne kritisch nachzufragen. Erst mit Cassis und Balzaretti war das Institutionelle Abkommen 2018 zu Ende verhandelt worden, doch der Bundesrat habe damals weder Ja noch Nein dazu gesagt und den Vertrag stattdessen in eine «improvisierte Konsultation» geschickt. Staatssekretär Balzaretti habe schliesslich die Debatte versachlicht, indem er sich selbst exponiert und den Vertrag in der Öffentlichkeit verteidigt habe, würdigte die NZZ den abtretenden Chefunterhändler. Durch dieses klare Bekenntnis sei Balzaretti jedoch für die notwendigen Nachverhandlungen vor allem für die Gewerkschaften nicht mehr glaubwürdig genug gewesen. Nichtsdestotrotz vermochte Bundesrat Cassis gegenüber den Medien nicht überzeugend zu begründen, weshalb dieser personelle Wechsel nun derart unmittelbar vollzogen werden musste. Hinter der Entlassung vermutete die NZZ Alt-Bundesrat Johann Schneider-Ammann, der sich im September 2019 in einem NZZ-Gastbeitrag öffentlich von der 2018 ausgehandelten Version des Rahmenabkommens distanziert und die Verantwortlichen damit stark unter Druck gesetzt hatte.
Zahlreiche Parlamentsmitglieder äusserten sich in der Folge äusserst positiv über Balzaretti und zweifelten am vom Bundesrat erhofften positiven Effekt eines neuen Chefunterhändlers. So eruierte Tiana Moser (glp, ZH) gegenüber der AZ das eigentliche Problem nicht im «guten Unterhändler» Balzaretti, sondern vielmehr in der mangelnden Führung des Bundesrats. Auch BDP-Präsident Martin Landolt (bdp, GL) glaubte nicht an die Lösung inhaltlicher Fragen durch personelle Wechsel. Obwohl Livia Leu von allen Seiten her sehr viel Pragmatismus attestiert wurde, schien die Erwartungshaltung angesichts der verhärteten Fronten zwischen der EU und den inländischen Gegnern des Abkommens gering zu sein. Die AZ zitierte tags darauf auch noch Andreas Schwab, der die Schweiz-Delegation im EU-Parlament leitet, der dazu lapidar meinte, dass so viele Auswechslungen im Fussball nicht erlaubt wären. Auch die EU-Kommission nahm die Ernennung zur Kenntnis. Ihr Sprecher forderte von der Schweiz aber «konkrete Schritte Richtung Unterzeichnung und Ratifizierung des Rahmenabkommens ohne Verzögerung», wie die AZ berichtete.

Vorstellung der neuen Chefunterhändlerin für die Verhandlungen mit der EU
Dossier: Accord-cadre institutionnel

Vom Verdacht, dass alt-Nationalrat Christian Miesch (svp, BL) gegen Bezahlung eines SBB-Jahresabonnements durch Thomas Borer eine Interpellation zugunsten kasachischer Interessen eingereicht haben soll, «ist offenbar nichts übrig geblieben», berichtete die NZZ Ende Juli 2019 mit einer kritischen Spitze gegen den Tages-Anzeiger, der die Geschichte, aufgrund derer auch die Immunität von Christian Miesch aufgehoben worden war, ins Rollen gebracht hatte. In der Tat habe die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt. Der Tatbestand der Bestechung habe sich nicht erhärtet und sei weder in objektiver noch subjektiver Hinsicht erfüllt. Die Entgegennahme des Abonnements als generelles Entgelt stelle keinen ungebührenden Vorteil dar, so die Bundesanwaltschaft in ihrer Begründung, die der Zeitung vorliege. In der NZZ zeigte sich Thomas Borer erleichtert über das Urteil: Man habe eine mediale Hetzkampagne gegen ihn geführt; er sei froh, «dass Gerechtigkeit über Fake-News gesiegt hat».
Der Tages-Anzeiger konterte die Spitze der NZZ und betonte, es gehe aus dem NZZ-Beitrag nicht hervor, was denn genau die «Fake-News» des Tages-Anzeigers gewesen sein sollen.

Aufhebung der Immunität von Miesch

Die in den Medien sogenannte «Kasachstan-Affäre» zeitigte auch nach ihrer vermeintlichen Erledigung noch Auswirkungen. Zwar waren in die Affäre involvierte Parlamentsmitglieder als «blauäugige Erfüllungsgehilfen» (Tages-Anzeiger) betitelt worden, weil sie unbedarft von Lobbyisten verfasste Vorstösse eingereicht hätten, es konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass jemand für die Gefälligkeit des Einreichens eines Vorstosses auch Geld entgegengenommen hätte. Markus Häfliger, der die Affäre ins Rollen gebracht hatte und in der Zwischenzeit von der NZZ zum Tages-Anzeiger gewechselt war, machte allerdings Anfang März 2018 publik, dass dies wohl nicht ganz der Wahrheit entspreche. Ins Schussfeld geriet vor allem alt-Nationalrat Christian Miesch (svp, BL), der 2014 für das Einreichen einer Interpellation (Ip. 14.3957), im Sinne Kasachstans verfasst von der Lobbyfirma Dr. Borer Consulting, bezahlt worden sein soll. Es soll sich um eine Rechnung für ein 1. Klasse Generalabonnement über CHF 4'635 gehandelt haben. Miesch nahm Stellung und erklärte, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt und er das Geld im Jahr 2017 wieder zurückgezahlt habe.
Ende März 2018 gab die Bundesanwaltschaft allerdings bekannt, aufgrund eines anonymen Schreibens mit Informationen zu Geldflüssen zwischen Borer und Miesch Ermittlungen aufzunehmen. Diese führten ein paar Wochen später zur Anstrengung eines Strafverfahrens. Allerdings war ein solches nur möglich, wenn die Immunität von Miesch aufgehoben würde, weil dieser bis Ende 2015 im Nationalrat gesessen hatte.

Mitte Juni beschloss die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-NR) auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft einzutreten. Damit bejahte sie gleichzeitig die Frage, ob die Tat in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Stellung als Parlamentarier stehe und ob Immunität auch nach dem Ausscheiden aus dem Rat noch Gültigkeit haben könne. Allerdings beschloss die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen die Immunität von Miesch nicht aufzuheben. Da es sich lediglich um eine folgenlose Interpellation und einen geringen Betrag gehandelt habe, der auch wieder zurückbezahlt worden sei, müsse bei Miesch von einem «tiefen Unrechtsgehalt des Verhaltens» ausgegangen werden. Die Kommissionsminderheit wies allerdings darauf hin, dass es sich hier um einen Verdacht auf Bestechung handle und dass für ein Ratsmitglied eine Interpellation zwar unbedeutend sein könne, für einen Staat aber eine wertvolle Möglichkeit darstelle, eine direkte Frage beim Bundesrat zu platzieren – ein Recht, das eigentlich Parlamentsmitgliedern vorbehalten sei.
In den Medien wurde der Entscheid der IK-NR kritisiert. Die NZZ sprach von einem «schlechten Witz» und einer «bemerkenswerten Anmassung» einer Legislativkommission. Der Tages-Anzeiger sah im Entscheid ein «verheerendes Signal» und warf der Kommission vor, die Demokratie zu «beschädigen». Zudem zitierte er Juristen, die den Entscheid der Kommission «nicht nachvollziehen» konnten.

Auch die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen (RK-SR), die in der kleinen Kammer für die Frage der Aufhebung der Immunität zuständig war, kam im August 2018 zum Schluss, dass die Immunität für während der Amtszeit begangene Handlungen auch nach Ausscheiden aus dem Rat noch gelte und trat entsprechend auf das Gesuch ein. Im Gegensatz zur IK-NR entschied die RK-SR aber, dass im vorliegenden Fall der strafrechtlich relevante Verdacht auf Korruption höher zu gewichten sei als die institutionellen Interessen des Parlaments – die Kommissionen haben bei ihrem Entscheid eine Interessenabwägung vorzunehmen, ob der reibungslose Ratsbetrieb durch die Immunität sichergestellt oder aber das öffentliche Interesse an einem Strafverfahren durch Aufhebung der Immunität höher gewichtet werden soll – und beschloss mit 11 zu 1 Stimmen die Aufhebung der Immunität von Christian Miesch.
Die Medien kommentierten auch den ständerätlichen Entscheid, der nur schon deshalb «historisch» sei – so der Tages-Anzeiger –, weil damit zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz die Immunität eines Parlamentsmitglieds aufgehoben werde. Die IK-NR, an die das Geschäft zurückging, habe nun die Möglichkeit, einen «staatspolitisch desaströsen Beschluss zu korrigieren», so der Tages-Anzeiger weiter. Auch die NZZ argumentierte, dass die Immunität «kein Freipass» sein dürfe. Alleine der Verdacht auf Bestechlichkeit könne politisches Vertrauen beschädigen. Die Basler Zeitung verwies darauf, dass die FDP-SVP-Mehrheit in der IK-NR parteipolitisch entschieden habe und dies nun korrigieren müsse. Auch die Aargauer Zeitung empfahl eine Korrektur durch die IK-NR, die nicht nur «nonchalant» mit dem Vorwurf der Korruption umgegangen sei, sondern auch die Idee der Immunität ad absurdum geführt habe. Kaum kommentiert wurde hingegen eine weitere Begründung der RK-SR, dass Miesch nämlich seinen Ruf im Rahmen eines Strafverfahrens verteidigen könne, was in seinem Interesse sein müsste und die Aufhebung der Immunität ebenfalls nahe lege. Ohne Aufhebung könnte ja eben nie klar werden, ob eine strafbare Handlung vorliege oder nicht.
Mitte September 2018 revidierte die IK-NR in der Tat ihren ursprünglichen Entscheid: Mit 5 zu 3 Stimmen beschloss sie, die Immunität von Miesch aufzuheben. Dieser habe nicht ganz klar darlegen können, wofür er damals eine Rechnung gestellt habe. Es sei nicht Sache der Kommission, eine strafrechtliche Untersuchung zu führen. Die Beurteilung der Bundesanwaltschaft, dass hier Verdacht auf Bestechung bestehe, werde von der Mehrheit der IK-NR gestützt und man teile die Meinung der RK-SR, dass es wichtig sei, ein ordentliches Strafverfahren nicht zu verhindern, um sich allenfalls von einem Korruptionsverdacht auch befreien zu können. Es sei also – nach nochmaliger Erwägung – durchaus auch im Interesse des Parlaments, wenn der Sachverhalt aufgeklärt werden könne.
In den Medien wurde gemutmasst, dass die beiden FDP-Kommissionsmitglieder für den Positionswechsel in der IK-NR verantwortlich seien. Roland Rino Büchel (svp, SG) sprach von einem politischen Entscheid und forderte eine Rückkehr zum alten System der Entscheidung über die Immunität, als noch beide Räte offen abstimmen mussten und den Entscheid nicht den Kommissionen überlassen hatten. Ebenfalls Gegenstand in der Presse war der Umstand, dass Miesch der erste von insgesamt 37 Fällen seit 1980 sei, bei dem die Immunität aufgehoben worden sei. Die Weltwoche fragte sich freilich, ob mit der Aufhebung der Immunität nicht ein «gefährlicher Präzedenzfall» geschaffen und ein «Schlag gegen das Milizsystem» geführt worden sei. Es sei nicht unmittelbar einsehbar, weshalb Parlamentsmitglieder im Sold einer Interessengruppe stehen dürften und dabei wohl auch in deren Sinne abstimmen würden, aber keine Geschenke von solchen annehmen dürften. Eine Strafuntersuchung wurde in der Folge auch gegen Thomas Borer angestrengt, der in der Presse von «unhaltbaren Vorwürfen» sprach.

Aufhebung der Immunität von Miesch

Im Januar 2016 kam nach Monaten der Unsicherheit wieder Bewegung in den Besteuerungsstreit über den Euroairport Basel-Mulhouse (EAP) zwischen Frankreich und der Schweiz. Bei einem Treffen des französischen Präsidenten François Hollande und Bundesrat Schneider-Ammann in Colmar (F) wurde eine Erklärung zur Beilegung des Konflikts unterzeichnet. Dass der Erklärung aber über Monate kein Abkommen folgte, führte bei den am Flughafen angesiedelten Unternehmen zu Nervosität. Im November 2016 konnten schliesslich Staatssekretär Yves Rossier und Christian Masset, Generalsekretär des französischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Entwicklung, ein Abkommen erreichen, das den Streit beenden konnte. Gemäss dem Abkommen kommt im Schweizer Sektor des Flughafens weiterhin die Schweizer Mehrwertsteuer zur Anwendung. Die Unternehmenssteuereinnahmen des Flughafens werden zwischen Frankreich und der Schweiz aufgeteilt und es wird die französische Einkommenssteuer und die Schweizer Kapitalsteuer erhoben. Zudem wird der Aufwand der französischen Flugaufsichtsbehörde im Schweizer Sektor neu abgegolten.
Der Bundesrat genehmigte das Abkommen in seiner Sitzung vom 25. Januar 2017. Im Februar 2017 genehmigte die EU Frankreich eine Ausnahme, die es erlaubt, dass im Schweizer Sektor die Schweizer Mehrwertsteuer erhoben wird.

Streit um den EuroAirport Basel-Mulhouse 2013

Das Thema Lobbying wurde im Jahr 2015 – nicht nur aufgrund der im Monat Mai losgetretenen sogenannten «Kasachstan-Affäre» – ein medial breit begleitetes Politikum. Angeprangert wurde dabei insbesondere die geringe Transparenz, die bei der Interessenvertretung im Bundeshaus herrsche.
Die Aargauer Zeitung zeigte schon im Januar am Beispiel von Thomas Borer auf – der Ex-Botschafter soll im Auftrag eines russischen Oligarchen versucht haben, Parlamentsmitglieder zu beeinflussen –, welche Lobbyisten-Praktiken zwar nicht verboten, aber umstritten seien: die Verschleierung des Auftraggebers, übertriebene Zuwendungen, Vergabe von Mandaten an Parlamentarierinnen und Parlamentarier durch die Privatwirtschaft, entgeltliches Anbieten der Badges, von denen Parlamentsmitglieder jeweils zwei vergeben können oder lobbyistisches Wirken ehemaliger Bundesbeamter und ehemaliger Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die ihr Zutrittsrecht behalten. Insgesamt gebe es rund 500 Interessenvertreter, so rechnete die Luzerner Zeitung vor, die entweder mit einem Badge, einem Tagesausweis – jedes Parlamentsmitglied darf pro Sessionstag zwei weitere Zutritte vergeben – oder einer Medienakkreditierung ins Bundeshaus gelangen. Dass Letztere wohl auch für Lobbyismus verwendet werde, berichtete die Sonntagszeitung im Januar: Stefan Wild wirke als Interessenvertreter des Apothekerverbandes TopPharm, gelange aber als Medienvertreter ins Bundeshaus. Wild, der auch im Vorstand der Schweizer Public Affairs Gesellschaft (SPAG) sitzt, schreibe freilich auch Berichte für das Branchenmagazin von TopPharm.
Gegen Intransparenz hatten sich schon 2014 eine Handvoll Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit – allerdings bisher erfolglosen – Vorstössen stark gemacht. Mit dem Verein «Lobbywatch» machte sich 2015 auch ein loser Verband von Medienschaffenden daran, mehr Licht ins Dunkel der verschiedenen Einflusswege zu bringen. Darüber hinaus setzte die SPAG eine Kommission ein, die über die Einhaltung der seit 2014 geltenden Regeln wachen soll. So müssen Interessenvertreterinnen und -vertreter, die Mitglied bei der SPAG sind, deklarieren für wen sie in welcher Funktion lobbyieren. Häufig würden Lobbyistinnen und Lobbyisten nämlich einfach als Gast oder persönliche Mitarbeiter ausgewiesen, wusste der Blick zu berichten. Ende August entfernte die SPAG 15 der rund 230 Mitglieder aus ihrem Register, weil diese der Offenlegungspflicht nicht nachgekommen seien.
Immer mehr Parlamentarierinnen und Parlamentarier begannen sich, wohl auch aufgeschreckt durch die eingangs erwähnte «Kasachstan-Affäre», am System zu stören. 20 Ratsmitglieder gaben zu Protokoll, ihre Badges nicht (mehr) zu verteilen. Das «Göttisystem» sei nicht mehr zeitgemäss und die Wandelhalle könne von den Parlamentsmitgliedern während einer Session gar nicht mehr benutzt werden, um gegenseitige Gespräche zu führen, gab etwa Thomas Aeschi (svp, ZG) dem Tages-Anzeiger zu Protokoll und Andrea Caroni (fdp, AR) sprach in der Appenzeller Zeitung von einem unwürdigen «Badge-Basar».
Die «Kasachstan-Affäre» sorgte für eine rasante Zunahme der Medienaufmerksamkeit zum Thema Lobbying. Neben Empörungsbewirtschaftung waren freilich auch Stimmen zu hören, welche die Interessenvertretung als eminent wichtig für die Politik verteidigten: Milizparlamentarierinnen und -parlamentarier seien auf Expertenwissen und auf Denkanstösse von verschiedenen Seiten angewiesen. Ohne Lobbying würde die Schweizer Politik nicht funktionieren, zeigten sich etwa die Journalistin Doris Kleck oder der Politikwissenschafter Fritz Sager im Tages-Anzeiger überzeugt. Es sei nicht mehr als legitim, dass ein Verband oder eine Firma aktiv versuche, Entscheide mitzugestalten, von denen ihre Geschäftstätigkeit betroffen sei. Die Teilnahme am politischen Prozess sei ein «Wesensmerkmal einer funktionierenden Demokratie» nahm Walter Stüdeli, Geschäftsführer einer Lobbying-Agentur, den Ball weiter auf.
In einem Beitrag in der Südostschweiz Anfang Februar hatte auch der Bündner Nationalrat Heinz Brand (svp, GR) versucht, die Zusammenarbeit zwischen Parlamentsmitgliedern und Interessenvertreterinnen und -vertretern zu beschreiben. Es sei zwar richtig, dass während der Session zahlreiche Branchen, aber auch Wirtschaftsregionen und Kantone mit Anlässen um die Aufmerksamkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier buhlten – oft könne man am Mittag oder am Abend «zwischen vier oder fünf Anlässen auswählen» –, diese Veranstaltungen dienten aber nicht dazu, die Parlamentsmitglieder für spezifische Interessen einzuspannen, sondern man erhalte dabei eine gute Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren. Essen und Trinken sei dabei eher lästige Pflicht – der Sonntagsblick machte die Session denn auch kurzerhand zur «Fression».
Die Forderung nach mehr Transparenz verstummte hingegen nicht, auch wenn Klaus J. Stöhlker sie in der Weltwoche als Illusion bezeichnete. Für La Liberté war Transparenz zur «exigence essentielle» geworden. Freilich gerieten nicht nur die Lobbyisten, sondern auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in den Fokus, die selber als wichtigste Interessenvertreterinnen und -vertreter fungieren. Dies zeige sich etwa – wie das St. Galler Tagblatt während der Frühjahrssession vorrechnete – bei der Landwirtschaftspolitik. 3.6 Prozent im ersten Sektor Beschäftigte würden 0.7 Prozent der Bruttowertschöpfung erbringen. Der Bund gebe aber am sechstmeisten für die Landwirtschaft aus, was wohl auch damit zu tun habe, dass 13 Prozent der Nationalrätinnen und Nationalräte im Agrarsektor arbeiteten – ein Umstand, der auch dem Alkoholgesetz in der Sommersession in «unverschämter Weise» (Aargauer Zeitung) zum Erfolg verholfen habe.
Die NZZ schaute sich im Juli die öffentlich zugänglichen Interessenbindungen genauer an und kam zum Schluss, dass über hundert Verbände ihren Präsidenten oder ihre Präsidentin im Parlament hatten. Auf Anfrage der Zürcher Zeitung legten insbesondere jüngere und rot-grüne Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Einkünfte aus solchen Nebenmandaten offen, während sich eine grosse Mehrheit der bürgerlichen Parteimitglieder «in Schweigen hüll[t]en».
Le Temps zeigte Ende August in einer weiteren Analyse der Anzahl Interessenbindungen auf, dass diese Zahl in den letzten Jahren zugenommen habe – von total 1'876 im Jahr 2010 auf aktuell 2'025 (2015). In einem Fraktionsvergleich zeigte sich, dass in der aktuellen Legislatur die FDP mit 11.95 Mandaten pro Parlamentssitz am stärksten mit verschiedenen Interessengruppen verknüpft ist, gefolgt von der CVP (9.63) und der BDP (9.1). Die SP (7.56) ist laut Le Temps stärker verbandelt als die SVP (6.33). Schlusslichter bilden die GLP mit 6.14 bzw. die Grünen mit 6.12 Interessenbindungen pro Fraktionsmitglied. Freilich sage die schiere Zahl an Verbindungen noch nichts über den tatsächlichen Einfluss von Interessenorganisationen aus, so Le Temps.
Ebenfalls zum Thema wurde bald auch, wie viel Geld Parlamentarierinnen und Parlamentarier für die Interessenvertretung mittels Verwaltungsratsmandaten verdienten und welche Geschenke und Einladungen sie von wem erhalten – Themen, die auch Eingang in die nunmehr wesentlich virulenter geführte Diskussion über die parlamentarischen Vorstösse für mehr Transparenz fanden (z.B. Pa.Iv. 14.472 oder Pa.Iv. 15.437). Gewarnt wurde aber zusehends auch davor, dass mehr Transparenz auch zu mehr Professionalisierung führen könne.
Nicht in der Politik, sondern in der Verwaltung machte die Weltwoche die stärkste Beeinflussung von Politik aus: Dort werde die Gesetzgebung nämlich am meisten beeinflusst. Ruedi Noser (fdp, ZH) merkte dazu in der NZZ an, dass Lobbying als wichtige Informationsquelle auch als Gegengewicht zur starken Verwaltung wirken könne. Es sei wichtig, dass Politikerinnen und Politiker gut vernetzt seien, gab Joachim Eder (fdp, ZG) der Luzerner Zeitung zu Protokoll.
Auch wenn in der zweiten Jahreshälfte, also nach dem Abflauen der «Kasachstan-Affäre» das Medieninteresse wieder stark abnahm, dürfte die Berichterstattung doch auch zu einer gesellschaftspolitischen Sensibilisierung geführt haben. Le Temps prognostizierte denn auch im Dezember, dass die neu gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier wohl vorsichtiger mit Interessenvertretungen umgehen werden.

Lobbying aus gesellschaftlicher Perspektive (2015)
Dossier: Lobbyisme au palais fédéral

Fin février, le secrétaire d’Etat suisse aux affaires étrangères, Yves Rossier, s'est rendu en Afrique du Sud et au Burundi. Il a d'abord rencontré le vice-ministre des affaires étrangères sud-africain Luwellyn Landers à Pretoria pour une consultation politique portant sur plusieurs thèmes, notamment la paix et la sécurité ainsi que la coopération économique et la formation professionnelle. Les deux hommes ont également lancé un sous-comité visant à mener des discussions sur les droits de l’homme, l’Etat de droit, le soutien de la démocratie et le respect de la diversité.
Au Burundi, Yves Rossier a été accueilli par Laurent Kavakure, ministre des relations extérieures et de la coopération internationale. Il a, par ailleurs, aussi eu l'occasion de rencontrer le président burundais Pierre Nkurunziza. Lors des entretiens, il a surtout été question de l'approfondissement du dialogue politique entre les deux pays, ainsi que des élections présidentielle prévues en juin 2015. En effet, l'organisation des élections est soutenue par la Suisse via un fonds des Nations unies.

le secrétaire d’Etat suisse aux affaires étrangères en Afrique du Sud et au Burundi

Mit einem Schreiben des französischen Aussenministeriums vom 18. Juli 2014 ging der Besteuerungsstreit über den Euroairport Basel-Mulhouse (EAP) zwischen Frankreich und der Schweiz in eine neue Runde. Frankreich drängte erneut auf die Einführung der Taxe d’Aviation civile und der Taxe solidarité im Schweizer Sektor des EAP. Andererseits sollen nach französischer Ansicht neu auch die französichen Unternehmens- und Mehrwertsteuersätze angewendet werden. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus den relevanten Bundesämtern sowie aus Basel-Stadt hatte sich seit Juni 2013 wiederholt mit einer Arbeitsgruppe aus Frankreich getroffen, jedoch ohne einen Durchbruch zu erzielen. Im August 2014 erklärte Yves Rossier, Staatssekretär des Aussendepartements, Frankreich beharre auf dem Territorialprinzip und behalte sich unilaterale Massnahmen vor. Das französische Aussenministerium kündete das Ende der Verhandlungen mit Bern für Oktober und die einseitige Einführung der französischen Steuern für Anfang 2015 an. Nicht einverstanden mit dem Vorgehen der französischen Regierung sind auch die Behörden der Elsässer Gemeinden: Politikerinnen und Politiker aus der Region Elsass haben bei der Regierung wiederholt gegen dieses Vorgehen protestiert. Alt Botschafter Thomas Borer wurde von den Unternehmen im Schweizer Sektor des Flughafens als Berater und Vermittler engagiert. Im August wurde von den Medien ein Kompromissvorschlag publik gemacht, der vorsieht, dass Steuererhebung und Gewinnermittlung weiterhin durch die Steuerbehörden von Basel-Stadt vorgenommen werden, der französische Staat aber an den Erträgen beteiligt wird. Dieser Vorschlag sei bereits im Vorjahr von der Koordinationsplattform der Schweizer EAP-Betriebe an die Regierungen beider Länder eingereicht worden.
Auf eine Interpellation von Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) im Juni 2014 antwortete der Bundesrat, er habe Verständnis für die Ansprüche Frankreichs auf die Steuererträge aus dem Schweizer Sektor, er wolle jedoch am binationalen Charakter des Flughafens festhalten. Kritik an der Schweizer Verhandlungsführung kam aus dem Elsass: Nicht alle Argumente würden von der Schweiz genutzt. Frankreich könne nichts diktieren, ein solcher Schritt wäre am Internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagbar. Frankreich müsse sich mit der Schweiz in einem Abkommen einigen, sagte Pierre Henner, Präsident des französischen Unterstützervereins des EAP. Bundespräsident Burkhalter äusserte sich nach einem Arbeitsbesuch in Paris Ende Oktober zurückhaltend zum Steuerstreit um den EAP, eine Einigung sei noch nicht erzielt worden.

Streit um den EuroAirport Basel-Mulhouse 2013

Le premier ministre somalien Abdiweli Sheikh Ahmed Mohamed s'est rendu à Berne où il a rencontré le secrétaire d’État du DFAE Yves Rossier. Les deux hommes se sont entretenus sur le développement des relations bilatérales entre la Suisse et la Somalie. Ils ont aussi évoqué la stratégie élaborée par la Suisse pour la Corne de l’Afrique.

premier ministre somalien

Le 6 mars, le président du Burkina Faso Djibril Bassolé a été accueilli par le secrétaire d’Etat du DFAE Yves Rossier pour une visite de travail en Suisse. La coopération au développement et économique ont été au centre de la discussion. L'engagement en faveur de la promotion de la paix sur le plan régional ouest-africain a également été évoqué.

le président du Burkina Faso pour une visite de travail en Suisse

En 2012, les différents blocages dans le dossier bilatéral avaient amené la Suisse à présenter une liste de propositions à la Commission européenne afin de régler le fameux casse-tête institutionnel. Pour rappel, la question institutionnelle fait référence aux difficultés helvético-européennes à trouver une réponse aux quatre points suivants : le mécanisme de reprise du droit européen par la Suisse, l’interprétation du droit communautaire, la surveillance des accords et les règles à définir en cas de litige. Une partie des difficultés à résoudre ces problèmes découle notamment du refus de la Suisse de se soumettre à une juridiction extérieure et d’accepter la reprise automatique du droit européen. Les propositions suisses devaient donc amener des solutions afin de régler les questions institutionnelles qui empêchent notamment le développement d’accords sectoriels, tels l’accord sur l’électricité ou l’accord sur l’énergie. La Suisse a notamment proposé de créer une autorité nationale indépendante pour contrôler l’application des règles du marché unique, mais le président de la Commission européenne, Manuel Barroso, a annoncé dans une lettre adressée à la Confédération que l’UE refuserait de suivre cette piste, un refus cependant dédramatisé par l’Union elle-même qui a réaffirmé vouloir continuer le dialogue afin de trouver une solution bénéfique pour les deux parties. La réponse de Bruxelles a été suivie d’une visite à Bruxelles du secrétaire d’Etat suisse aux affaires étrangères, Yves Rossier. Ce voyage a été l’occasion de discuter de nouvelles pistes pour sortir du casse-tête institutionnel. Au terme de cette visite, la proposition suisse d’instaurer un organe de surveillance national a semblé définitivement enterrée et l’Europe a réaffirmé que tout accès au marché unique dépendrait de la résolution des questions institutionnelles. Pour ce faire, Yves Rossier a rencontré le directeur général administratif du service européen d’action extérieure David O’Sullivan dans le courant du mois de mars. Alors que le différend institutionnel semblait insurmontable, les deux parties ont annoncé la remise à leurs autorités respectives d’un rapport commun esquissant trois solutions au terme de leur rencontre. Premièrement, les négociateurs proposent que la Suisse reconnaisse les institutions de l’Espace économique européen (EEE). La deuxième piste porte sur la création de nouvelles institutions. Cependant, ces deux premières options créeraient un déséquilibre défavorable à la Suisse, puisque l’Union ne reconnaît que les décisions de la Cour de justice de l’UE. La troisième solution propose le maintien des comités mixtes et autorise les parties à s’adresser à la Cour de justice de l’UE pour répondre aux questions d’interprétation du droit. En juin, le gouvernement a officiellement annoncé vouloir ouvrir les négociations avec l’Union Européenne pour rénover la voie bilatérale. Pour définir le mandat de négociation, il s’est basé sur le document préparé par les deux négociateurs et a annoncé vouloir suivre la voie suivante dans le domaine institutionnel: un maintien des comités mixtes, tout en permettant à la Cour de Justice de l’UE de délivrer un avis en cas de litige, mais cet avis n’aurait pas de force exécutive. Concernant la reprise automatique du droit européen, le Conseil fédéral a proposé que la reprise se fasse de manière dynamique, soit rapide, mais en permettant de respecter le principe du référendum populaire. Le Conseil fédéral a également rappelé que le mandat de négociation comprendrait des « lignes rouges », soit des limites à ne pas franchir. Parmi ces lignes rouges, on compte le refus de la reprise automatique du droit européen, de la directive sur la citoyenneté européenne ou sur les travailleurs détachés et le refus de limiter les mesures d’accompagnement ou d’élargir le champ d’application des accords. L’UDC a immédiatement qualifié ce mandat de « colonial » et a annoncé qu’elle mènerait une campagne d’information pour dénoncer cet avancement dans les relations helvético-européennes. La campagne UDC a fait couler de l’encre suite à la comparaison de la situation actuelle avec celle de la période nazie: « Durant la période nazie, nous avions un ennemi à l’extérieur, aujourd’hui il est à l’intérieur ». La proposition du Conseil fédéral a cependant trouvé un écho positif chez son principal destinataire, puisque la Commission européenne a annoncé être prête à négocier sur cette troisième option. Mais ceci était sans compter sur la polémique des « juges étrangers » qui a rapidement enflé en Suisse. Plusieurs critiques se sont élevées contre l’incursion des « juges étrangers » sur le territoire suisse: en reconnaissant l’autorité de la Cour de Justice de l’UE, le Conseil fédéral a été accusé d’abandonner la législation suisse aux mains des juges européens. Un groupe de quinze professeurs de droit a également critiqué le fait que l’option de la Cour de l’AELE n’ait pas été plus étudiée par le gouvernement. Les doutes des syndicats se sont eux portés sur la jurisprudence de la Cour de Justice. Les représentants des travailleurs se sont basés sur plusieurs arrêts rendus par ladite Cour, des arrêts tranchant en grande majorité en faveur du libre marché et au détriment de la protection des travailleurs. Au niveau des partis, le mandat n’a pas soulevé un immense enthousiasme, sans pour autant, à l’exception de l’UDC et de quelques membres du PDC, être confronté à d’amères critiques. Les critiques ont plutôt été dirigées vers Didier Burkhalter qui s’est vu traité de « ministre de l’abandon » poussant la Suisse à « se plier devant les juges étrangers » par Christophe Darbellay lors de son discours du 1er août. Ces attaques n’ont pas déstabilisé le ministre qui a reçu un soutien unanime de la CPE-CE (10 voix contre 0, moins 2 abstentions). Quelques jours plus tard, la CPE-CN a suivi cette décision par 14 voix contre 6 et 2 abstentions. Les voix dissidentes se sont retrouvées uniquement à l’UDC, ce qui a indiqué un changement de position du PDC, jusqu’alors très critique envers le projet de négociation du ministre Didier Burkhalter. Au mois de décembre, le fameux mandat de négociation a été approuvé par le gouvernement.

Sortir du casse-tête institutionnel
Dossier: Relations Suisse - UE, questions institutionnelles
Dossier: Accord-cadre institutionnel

Zu Beginn des Berichtjahres sorgte der Blick für Aufsehen. Die Zeitung entschuldigte sich für eine Berichterstattung zum „Spanien-Skandal“ im Jahr 2006. Die Zeitung gab zu, die damaligen Anschuldigungen Jugendlicher teils kritiklos übernommen zu haben und damit den damaligen Vermittler des Camps für Jugendliche in Spanien in dessen Persönlichkeit verletzt zu haben. Die Jugendlichen behaupteten unter anderem, wie Tiere eingesperrt worden zu sein – eine Behauptung, welche sich bei genauerer Betrachtung als haltlos erwies. Eine derart prominente Entschuldigung vom Blick hatten bisher nur Thomas Borer im Jahr 2002 und Jürg Maurer im Jahr 2007 erhalten.

Blick entschuldigt sich für Berichterstattung zum "Spanien-Skandal" von 2006

Au début de l’année sous revue, Didier Burkhalter est devenu le nouveau chef du Département fédéral des Affaires étrangères (DFAE). Il a emmené avec lui le directeur de l’Office fédéral des assurances sociales, Yves Rossier, ainsi promu secrétaire d’Etat aux Affaires étrangères. Cette nomination a soulevé des questions dans la presse, notamment relatives au réseau international d’Yves Rossier. En effet, le poste de secrétaire d’Etat aux Affaires étrangères est généralement l’apanage de diplomates issus du sérail.

Didier Burkhalter devient le nouveau chef du DFAE

L’ambassadeur en Allemagne, Thomas Borer, a finalement démissionné suite à son rappel à la centrale. Il a été prié de rentrer à Berne en raison de sa gestion de la crise consécutive à des révélations du Sonntagsblick qui lui prêtait une liaison extraconjugale. Son refus de venir s’expliquer à Berne et d’envisager une nouvelle affectation ont poussé le chef du département à lui signifier son rappel. N’acceptant pas sa mutation, il a démissionné. Bien que critiqué par l’UDC, le Conseil fédéral, et plus particulièrement Joseph Deiss, a reçu le soutien de la CPE du Conseil national. Elle a estimé que le rappel de l’ambassadeur était justifié. Au-delà des derniers événements, c’est le comportement général de Thomas Borer, déjà remis à l’ordre l’an dernier, qui a été stigmatisé. Ce dernier aurait notamment critiqué ouvertement la stratégie du gouvernement dans sa négociation de l’accord aérien avec l’Allemagne.

Démission de l'ambassadeur en Allemagne Thomas Borer

A quelques jours de l’inauguration en grande pompe de la nouvelle ambassade suisse à Berlin, une anecdote «people» s’est muée en controverse politique sérieuse: Shawne Borer-Fielding, épouse de l’ambassadeur helvétique en Allemagne, Thomas Borer, et accessoirement ex-Miss Beauté texane, est apparue en tenue très sexy de cow-girl dans un magazine allemand pour jeunes. L’affaire, d’abord uniquement médiatique, a pris une tournure politique lorsque le DFAE, échaudé par les poses peu protocolaires de la Miss, a demandé à Thomas Borer et au magazine en question des explications sur ces clichés jugés «à la limite du mauvais goût». Immédiatement, la femme du diplomate s’est officiellement excusée auprès de Joseph Deiss, qui avait annoncé prendre l’affaire «très au sérieux» et envisager d’éventuelles sanctions. Les excuses acceptées, la nouvelle ambassade suisse, qui se dresse entre le Reichstag et la Chancellerie, a été officiellement inaugurée par Moritz Leuenberger.

Inauguration de la nouvelle ambassade suisse à Berlin

Angesichts der oft sehr polemischen und verallgemeinernden Kritiken sah sich die offizielle Schweiz veranlasst, im Ausland die von staatlicher Seite und von den Banken unternommenen Anstrengungen zur Aufklärung der historischen Ereignisse, zur Auffindung von Berechtigten für namenlose Konten und zur Unterstützung von Holocaustopfern darzustellen. Besonders aktiv war in dieser Beziehung neben den Bundesräten natürlich Task-Force-Leiter Thomas Borer. Der seit Mitte Mai neu amtierende Botschafter der Schweiz in den USA, Alfred Defago, unternahm im Herbst eine Vortragstournee durch die Hauptstädte einer Vielzahl von Bundesstaaten. Zusätzlich zu diesen diplomatischen Aktivitäten nahm das EDA auch die Dienste von zwei amerikanischen PR-Firmen in Anspruch. Erwartet wird von diesen neben der allgemeinen Imagepflege vor allem, dass sie Auftritte von Schweizer Repräsentanten in den USA vorbereiten und diese mit den dort herrschenden Kommunikationsgepflogenheiten vertraut machen.

Anstrengungen darzustellen amerikanischen PR-Firmen

Der Bundesrat begegnete dem massiven aussenpolitischen Druck, indem er eine unter der Leitung des Diplomaten Thomas Borer stehende Arbeitsgruppe (task force) einsetzte. Im Parlament gab eine von Verena Grendelmeier (ldu, ZH) im März 1995 eingereichte parlamentarische Initiative den Anstoss zur Aufarbeitung der Vergangenheit. Der daraus hervorgegangene Bundesbeschluss über die umfassende Aufklärung der Rolle des schweizerischen Finanzplatzes vor, während und unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg wurde von beiden Räten für dringlich erklärt und einstimmig angenommen. Die mit dieser Untersuchung beauftragte und von François Bergier präsidierte internationale Historikerkommission wurde vom Bundesrat noch vor Jahresende eingesetzt.

umfassende Aufklärung der Rolle des schweizerischen Finanzplatzes

Die Forderung von jüdischen Organisationen, dem Vorsitzenden des Bankenausschusses des US-Senats, D'Amato, und auch von der amerikanischen Regierung nach Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi-Opfern bei Schweizer Banken intensivierte sich und erfuhr gleichzeitig eine Ausweitung auf sämtliche Finanztransaktionen vor, während und unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg. Immerhin stand die Schweiz nicht mehr ganz allein im Kreuzfeuer der Kritik, da die interessierten Organisationen und Personen ankündigten, dass sie ihre Suche nach verschwundenen Guthaben auch auf andere Staaten (namentlich Norwegen, Schweden und Frankreich) ausdehnen wollten. Englische und amerikanische Medien konzentrierten aber ihre massiven Angriffe weiterhin auf die Schweiz. Einige gingen so weit, sie als Nation von damals wie heute skrupellosen und uneinsichtigen Kriegsprofiteuren, ja sogar als verkappte Verbündete der deutschen Nazis zu charakterisieren. Um der schweizerischen Position im publizistischen Trommelfeuer aus den USA und Grossbritannien einigermassen Gehör zu verschaffen, aber auch um das direkte Gespräch mit den Protagonisten zu suchen, ernannte Bundesrat Cotti Ende Oktober den Diplomaten Thomas Borer zum Leiter einer speziellen Task-Force. Borer vertrat die Schweiz denn auch an einem Hearing vor dem Bankenausschuss des amerikanischen Repräsentantenhauses im Dezember, an welchem Senator D'Amato die Schweiz im allgemeinen und die im Jahresverlauf beschlossenen Massnahmen zur Abklärung von Vorwürfen und Klagen im speziellen wieder massiv angriff und, gemeinsam mit Kongressabgeordneten und dem World Jewish Congress (WJC), die Kooperationsbereitschaft der Schweiz und ihrer Banken in Zweifel zog.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Comptes dormants des victimes nazies dans les banques suisses