Réinitialiser la recherche

Contenu

Acteurs

  • Cassis, Ignazio (fdp/plr) BR EDA / CF DFAE

Processus

  • Postulat
9 Résultats
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Der Ständerat behandelte in der Wintersession ein Postulat der grünen Baselbieter Ständerätin Maya Graf. Sie wollte damit vom Bundesrat einen Bericht verlangen zur Frage, welche Optionen es für die «verbindliche Beteiligung der Kantone» an bestimmten aussenpolitischen Entscheidungen gibt. Namentlich sollte es um Entscheidungen gehen, die direkte Auswirkungen auf die Exportbranchen der Kantone, auf essenzielle Wirtschaftszweige der Schweiz, auf den Bildungs- und Forschungsstandort oder auf den täglichen grenzüberschreitenden Austausch haben. Die Postulantin begründete ihren Vorstoss damit, dass in vielen Themenfeldern der Bedarf nach grenzüberschreitenden Regelungen sowie nach einer dynamischen Rechtsübernahme wachse, wie etwa die – einige Monate vor der Einreichung des Postulats abgebrochenen – Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU gezeigt hätten. Ein vermehrter Einbezug der Kantone dränge sich deshalb auf, denn eine verstärkte aussenpolitische Zusammenarbeit erfordere erstens eine breitere innenpolitische Legitimation und betreffe zweitens auch kantonale Kompetenzen und Aufgabenbereiche stark. Mit Graf und ihren sechs Mitunterzeichnenden standen Ständeratsmitglieder aus sieben verschiedenen Grenzkantonen und vier verschiedenen Fraktionen hinter dem Postulat.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses, denn die Mitwirkungsrechte der Kantone seien in der Bundesverfassung und im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes schon ausreichend geklärt: Grundsätzlich sei die Aussenpolitik Sache des Bundes, er müsse aber die Kantone bei der Vorbereitung von Entscheiden, die deren Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betreffen, einbeziehen. Dies geschehe insbesondere mit dem Instrument der Anhörung. Die Stellungnahmen der Kantone seien für den Bund zwar nicht verbindlich, er müsse sie aber berücksichtigen und den Kantonen bei abweichenden Entscheiden seine Gründe darlegen. Was das Rahmenabkommen betreffe, habe der Bundesrat im Übrigen die Annahme der gleichlautenden Motionen 19.3167 und 19.3170 beantragt, die für den Fall einer Unterzeichnung des Abkommens eine gesetzliche Grundlage für ein Mitsprachrecht der Kantone bei der dynamischen Übernahme von EU-Recht gefordert hätten.
Bei den Verhandlungen im Ständerat in der Wintersession 2021 betonte die Postulantin Maya Graf, dass die Aussenpolitik in der heutigen hochgradig verflochtenen Welt und in einer föderalen Demokratie nicht einfach Sache des Bundes sein könne. Die Kantone seien nicht reine Umsetzungsinstanzen international verhandelter Themen, sondern bei zahlreichen Themen in ihren eigenen Kompetenzbereichen betroffen, so etwa in der Gesundheitspolitik, der Verkehrspolitik oder der Energiepolitik. Blosse Anhörungen seien vor diesem Hintergrund nicht ausreichend, zumal bereits die Bundesverfassung festhalte, dass der Bund bei der Aussenpolitik «Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone [nehmen] und ihre Interes­sen [wahren]» müsse und dass die Kantone dann, «wenn sie in ihren Zuständigkeiten betroffen sind, [...] in geeigneter Weise an internationalen Verhandlungen mit[wirken].» Eine solche besondere Betroffenheit liege insbesondere bei stark vernetzten Grenzkantonen oft vor. Letztlich verlange das Postulat bloss einen Bericht über die Möglichkeiten zur Umsetzung dessen, was bereits in der Verfassung stehe.
Unterstützung erhielt Graf von den Mitte-Vertretern Charles Juillard (mitte, JU) und Benedikt Würth (mitte, SG). Juillard fand, dass sich die Frage des angemessenen Einbezugs der Kantone keineswegs auf das Rahmenabkommen beschränkt habe, sondern sich auch in Zukunft bei vielen weiteren Abkommen stellen werde. Würth betonte, die Mitwirkung der Kantone sei eine Kompensation dafür, dass die Aussenpolitik dazu tendiere, Themen national zu steuern, die eigentlich auf kantonaler Ebene angesiedelt sind. Das Gesetz regle bisher aber nur den Einbezug der Kantone bei Verhandlungen klar. Aussenpolitik finde jedoch auch dann statt, wenn – wie derzeit nach der Beerdigung des Rahmenabkommens – keine Verhandlungen liefen. Der vom Postulat geforderte Bericht solle deshalb zeigen, wie die Kantone auch in einer solchen Situation besser einbezogen werden können. In der Vergangenheit habe es beispielsweise immer wieder Diskussionen dazu gegeben, wie der Bundesrat die Kantone bei Sondierungen einzubeziehen hat, die im Vorfeld von Verhandlungen stattfinden; hier seien durchaus noch Fragen offen.
Aussenminister Ignazio Cassis vertrat sodann den Ablehnungsantrag des Bundesrats. Er gab Würth Recht, dass die Mitwirkung der Kantone bei der generellen Aussenpolitik heute weniger klar geregelt sei als bei Verhandlungen. Allerdings gebe es Gefässe wie den föderalistischen Dialog oder den Europa-Dialog, über welche die Kantone mitwirken könnten und ein ständiger Austausch gepflegt werde. Bei den Beziehungen mit der EU kämen noch zwei weitere Mechanismen hinzu, in denen die Kantone und der Bund bereits kooperierten: erstens die sogenannte kleine Aussenpolitik, also die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf subnationaler Ebene; zweitens gebe es drei Mitarbeitende im EDA, die von der KdK delegiert und bezahlt werden, die aber vollwertig in die Arbeiten der EDA-Abteilung Europa in Bern sowie in Brüssel integriert seien. Ohnehin seien die Kantone auch in der Aussenpolitik die wichtigsten institutionellen Partner des Bundesrats, und dieser könne faktisch «kaum etwas tun, wenn die Kantone dagegen sind». Eine Auslegeordnung in einem Bericht könne man immer machen, aber der Bundesrat sehe beim Einbezug der Kantone keinen Handlungsbedarf – anders wäre dies bei einem Wechsel zu einer dynamischen Übernahme von EU-Recht gewesen, doch dies stehe nach dem Scheitern des Rahmenabkommens nun ja nicht mehr auf der Tagesordnung.
In der Abstimmung folgte schliesslich eine hauchdünne Mehrheit des Ständerats dem Bundesrat – mit 22 Nein- zu 21 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung wurde das Postulat abgelehnt.

Verbindliche Beteiligung der Kantone an der aussenpolitischen Entscheidungsfindung des Bundesrates (Po. 21.4192)
Dossier: Participation des cantons dans la politique étrangère

Im Juni 2021 hatte die APK-NR das Postulat «Verbesserungen der Beziehungen mit Taiwan» eingereicht. Der Vorstoss forderte vom Bundesrat einen Bericht, der aufzeigen soll, in welchen Bereichen von Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Kultur die Beziehungen zu Taiwan vertieft werden könnten. In seiner Stellungnahme machte der Bundesrat klar, dass die Schweiz eine Ein-China-Politik verfolge und daher Taiwan nicht als eigenständigen Staat anerkenne. Daher gebe es auch keine Möglichkeit, die politischen Beziehungen auf Regierungsebene zu intensivieren. Man verfolge einen «pragmatischen Ansatz der Zusammenarbeit» mit Taiwan, was auch in der China-Strategie 2021-2024 festgehalten worden sei. In den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sei man sich der Bedeutung Taiwans bereits bewusst und besässe gute Beziehungen. Aufgrund der bereits bestehenden Zusammenarbeit und der gegenwärtig angespannten Lage zwischen China und Taiwan befand der Bundesrat den geforderten Bericht für «nicht angebracht» und beantragte die Ablehnung des Postulats.
In der Herbstsession 2021 beantragte die SVP-Fraktion die Ablehnung des Postulats, während sich die Kommission für die Annahme ihres Vorstosses aussprach. Nicolas Walder (gp, GE) hob die zahlreichen Parallelen und Gemeinsamkeiten zwischen der Schweiz und Taiwan hervor und kritisierte den Bundesrat dafür, dass dieser Taiwan in seiner China-Strategie nicht mehr Platz eingeräumt hatte. Die Kommission anerkenne die Ein-China-Strategie des Bundesrats und sei überzeugt, dass das Postulat diese auch nicht in Frage stelle. Sein Kommissionskollege Portmann (fdp, ZH) verglich die Beziehungen zu Taiwan mit denen zwischen der Schweiz und Baden-Württemberg als Bundesland von Deutschland. Portmann entkräftigte auch die Argumente der Minderheit, welche eine Verletzung der Schweizer Neutralität befürchtete. Da sich Taiwan und China nicht in einer kriegerischen Auseinandersetzung befänden, würde sich diese Frage gar nicht erst stellen. Der anwesende Aussenminister Cassis stellte die Frage in den Raum, ob eine Vertiefung der Beziehungen der Sache Taiwans diene oder ob die Fortsetzung der «pragmatischen Politik» der Schweiz nicht vielversprechender sei. Aus Sicht des Bundesrates sei Letzteres der Fall. Der Nationalrat folgte jedoch dem Vorschlag seiner Kommission und nahm das Postulat mit 129 zu 43 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an. Die Gegenstimmen stammten aus den Reihen der SVP- und FDP.Liberalen-Fraktionen.

Verbesserungen der Beziehungen mit Taiwan

In der Frühjahrssession 2021 beantragte Kommissionssprecher Roland Fischer (glp, LU) im Namen der APK-NR die Annahme des Postulats «Bericht zur Umsetzung des bilateralen Menschenrechtsidalogs zwischen der Schweiz und China». In den Augen der Kommission sei der geforderte Bericht wichtig für die Beurteilung der lange erwarteten China-Strategie des Bundesrats. Eine Kommissionsminderheit Estermann (svp, LU) wandte ein, dass der Bundesrat in der Vergangenheit bereits in den Kommissionen und im Bericht zur Menschenrechtsaussenpolitik über den Menschenrechtsdialog berichtet habe. Nationalrätin Yvette Estermann schlug daher vor, das Anliegen des Postulats stattdessen in einem Themenantrag zu behandeln, weil man dadurch Experten zur direkten Befragung einladen könnte. Nationalrat Fischer argumentierte für die Kommissionsmehrheit, dass der ausführliche Bericht nicht nur die Wirkung des Dialogs beleuchten, sondern darüber hinaus auch das konkrete Vorgehen des Bundesrats darlegen soll. Auch der Bundesrat empfehle die Annahme des Postulats, teilte Bundesrat Cassis mit. Er habe Verständnis für den Wunsch nach einer Standortbestimmung, welche man im Rahmen der China-Strategie 2021-2024 vornehmen könne, denn eine Behandlung nach Publikation der Strategie käme zu spät. Darüber hinaus werde der Bundesrat auch im Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz, im Rahmen des Aussenpolitischen Berichts und in anderen Formaten zur Schweizer Menschenrechtspolitik Stellung nehmen, auch zur Schweizer Position gegenüber China. Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner Kommission und nahm das Postulat mit 94 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

Bericht über die Umsetzung des bilateralen Menschenrechtsidalogs zwischen der Schweiz und China (Po. 20.4334)
Dossier: Dialogue entre la Suisse et la Chine sur les droits humains

In der Frühjahrssession 2021 beschäftigte sich der Nationalrat mit einem Postulat der APK-NR, welches vom Bundesrat die Beurteilung der Handlungsoptionen zur aktiven Bekämpfung der US-Blockade gegen Kuba forderte. Eine Kommissionsminderheit Büchel (svp, SG) setzte sich allerdings gegen die Forderung ein. Kommissionssprecher Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) erklärte, dass man mit dem Postulat teilweise das Anliegen einer Petition «Unblock Cuba» (Pet. 19.2034) erfülle. Man könne gewisse Geldflüsse über Zwischeninstitutionen gewährleisten, so wie das auch beim Iran der Fall sei. Auch die Nationalbank könne gewisse Garantien für den Zahlungsverkehr mit Kuba übernehmen. Ein Grossteil der Bevölkerung in Kuba sei von der finanziellen Unterstützung von im Ausland lebenden Familienmitgliedern abhängig. Die US-Blockade habe aber dazu geführt, dass sich viele Finanzinstitute nicht mehr trauen würden, derartige Zahlungen zu tätigen. Nationalrat Büchel äusserte sich im Namen der grossen Kommissionsminderheit und folgte fast wortwörtlich der bundesrätlichen ablehnenden Stellungnahme zum Postulat, indem er auf das bereits existierende Engagement der Schweiz verwies. Auch Bundesrat Cassis beantragte die Ablehnung des Postulats, nicht zuletzt weil ein öffentlich zugänglicher Bericht das Vertrauen der beteiligten Staaten in die Schweiz untergraben würde. Die grosse Kammer liess sich von diesen Bedenken aber nicht beirren und nahm das Postulat mit 98 zu 89 Stimmen an. Die Mehrheit setzte sich aus den Fraktionen der SP, der Grünen und der FDP.Liberalen sowie aus einigen Ja-Stimmen aus der Mitte-Fraktion zusammen.

US-Blockade gegen Kuba zugunsten der ärmsten Bevölkerung aktiv bekämpfen (Po. 20.4332)

Nach zweimaliger Bekämpfung des Postulats von Eric Nussbaumer (sp, BL) zur parlamentarischen Mitwirkung in den Angelegenheiten Schweiz/EU beriet die grosse Kammer in der Frühjahrssession 2020 darüber. Postulant Nussbaumer forderte nachdrücklich mehr Kohärenz in der Schweizer Aussenpolitik. Dazu gehöre seiner Meinung nach auch, dass man die Stellung der Bundesversammlung in aussenpolitischen Themen respektiere, insbesondere im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU. Die verbesserte Einbindung des Parlaments in aussenpolitische Prozesse sei schon seit Jahren ein Thema im Parlament, wie unter anderem die Motion der APK-SR (Mo.10.3354) von 2010 belege. Der Bundesrat solle dem Parlament aufzeigen, wie es besser informiert werden und in der aussenpolitischen Gestaltung mitwirken könne. Der SVP-Fraktion, aus deren Mitte die beiden Bekämpfungen stammten, warf er vor, dass sie die oberste Macht im Staat, nebst Volk und Ständen, nicht in die Mitwirkung einschliessen wolle.
Diesen Vorwurf liess sich Pirmin Schwander (svp, SZ) nicht gefallen und hielt dagegen, dass die Bundesverfassung die Mitwirkungsrechte des Parlaments bereits zur Genüge regle und das Postulat daher obsolet sei. Er befürchtete des Weiteren, dass die von Nussbaumer vorgeschlagenen Massnahmen die Glaubwürdigkeit einer kohärenten Aussenpolitik des Bundesrats gefährden würden. Der anwesende Bundesrat Cassis empfahl das Postulat im Namen des Bundesrats zur Annahme. Der Bundesrat sei gewillt, mit der Botschaft zum institutionellen Abkommen Schweiz-EU auch die Möglichkeiten der zukünftigen Mitwirkung des Parlaments in europapolitischen Angelegenheiten darzustellen. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung mit 140 zu 50 Stimmen deutlich, nur die Fraktion der SVP stimmte geschlossen gegen das Anliegen.

Postulat zur parlamentarischen Mitwirkung in Angelegenheiten Schweiz/EU (18.3059)

Unter dem Titel «Schweizer Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Einbezug des Parlamentes» wollte die APK-SR mittels eines Postulats den Bundesrat mit der Erarbeitung eines Berichts bis Mitte 2020 beauftragen. Darin soll dargelegt werden in welcher Form und mit welchen Instrumenten der Bundesrat plant, das Parlament während des Schweizer Einsitzes im UNO-Sicherheitsrat miteinzubeziehen. Das Anliegen der APK-SR kam im September 2019 in den Ständerat. Im Plenum äusserte sich Ständerat Minder (parteilos, SH) kritisch zum voraussichtlichen Involvement der Schweiz, da er befürchtete, dass die Schweiz durch Äusserungen zu zwischenstaatlichen Konflikten ihre Neutralität gefährden würde. Hinzu käme die hohe Frequenz an Resolutionen des Sicherheitsrates, über die man weder die APK, geschweige denn das Parlament, frühzeitig genug informieren könne, um einen effektiven Miteinbezug zu garantieren.
Der in der Debatte anwesende Bundesrat Cassis betonte, dass die Wahl in den UNO-Sicherheitsrat erst für 2022 angesetzt sei. Der Einsitz im Sicherheitsrat sei für die Schweiz ein Novum, daher müsse man sich fortlaufend Gedanken machen, wie das Parlament beteiligt werden könne. Die Frage, wie die Rolle des Miliz-Parlaments in der immer schneller und flexibler werdenden internationalen Politik ausgestaltet werden solle, werde auch in der zukünftigen Legislatur ein Thema sein. Bisherige Vorschläge seien beispielsweise die Einrichtung einer Begleitdelegation oder regelmässige Berichterstattung durch die Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats und der Ständerat folgte diesem Antrag oppositionslos.

Schweizer Sitz im Uno Sicherheitsrat (Po. 19.3967)
Dossier: Mandat de la Suisse au Conseil de sécurité de l'ONU

Le 28 septembre 2018, le Conseil national a adopté le postulat «UNRWA. Bilan et perspectives après 70 ans», déposé par Philippe Nantermod (plr, VS). Par son intervention, le conseiller national valaisan invite le Conseil fédéral à se pencher sur le développement historique de l'UNRWA au Proche-Orient, sur les relations qu'entretien la Suisse avec l'organisation œuvrant pour les personnes réfugiées de Palestine – notamment sous l'angle des contributions d'aide publique au développement versées par la Confédération –, ainsi que sur les accusations d'antisémitisme, d'incitation au terrorisme ou de discrimination positive auxquelles l'organisme des Nations Unies est régulièrement confronté.
Au mois de mai 2018, le conseiller fédéral Ignazio Cassis avait laissé entrevoir certaines critiques quant à l'action de l'agence onusienne, considérée alors comme un obstacle à la paix au Proche-Orient. «Tant que les Palestiniens vivront dans des camps de réfugiés, ils caresseront le rêve de rentrer un jour dans leur patrie», confiait le chef du DFAE à la NZZ. Le Conseil fédéral s'est néanmoins prononcé en faveur de l'acceptation du postulat Nantermod, tout en rappelant l'importance de l'UNRWA «pour la stabilité dans la région et la lutte contre la radicalisation».

UNRWA. Bilan et perspectives après 70 ans

Par le biais du postulat «Participation à la coopération européenne», le conseiller national Martin Naef (ps, ZH) invite le Conseil fédéral à préciser la stratégie de la Suisse en ce qui concerne sa coopération avec l'UE, notamment dans les domaines ayant trait à l'accès des entreprises suisses au marché européen, à la formation, à la recherche, à la sécurité ou à la contribution helvétique au processus d'intégration européenne.
Si le Conseil fédéral propose d'accepter le postulat, ce dernier est dans un premier temps combattu par le député Roland Büchel (udc, SG), et donc renvoyé.
En juin 2018, le représentant de l'Union démocratique du centre s'explique devant la chambre du peuple: un rapport sur l'état des relations entre la Suisse et l'UE serait superflu, puisque la question appartient aux affaires courantes du DFAE. Ignazio Cassis fait toutefois part de la volonté du Conseil fédéral d'établir un tel rapport, afin de répondre conjointement au présent postulat et au postulat 13.3151. Le compte-rendu sera publié durant le dernier trimestre de l'année 2018.
Le postulat est finalement adopté par une majorité de la chambre basse (120 voix pour, 68 contre, 0 abstention) lors du vote du 5 juin 2018.

Participation à la coopération européenne (Po. 17.4147)

Im Sommer 2017 reichte Claude Béglé (cvp, VD) ein Postulat ein, um die Erfahrungen der Schweiz in der Grund- und Berufsbildung bei den ärmsten Ländern der Welt bekanntzumachen. Es sei ihm bewusst, dass das Schweizer System in den Entwicklungsländern nicht eins zu eins übernommen werden könne. Der Bundesrat solle jedoch prüfen, wie das Bildungssystem in diesen Ländern angepasst werden müsste, damit die dort lebenden Talente besser ausgeschöpft werden könnten, womit letztlich die wirtschaftliche Selbständigkeit dieser Länder gefördert werden könne. Bundesrat Cassis führte in der Nationalratsdebatte Mitte März 2018 aus, dass die Deza bereits eine Studie in Auftrag gegeben habe, die Aufschluss darüber geben solle, ob sich Investitionen in die Grundbildung in Entwicklungsländer lohnen würden oder nicht. Daher brauche es das Postulat nicht unbedingt. Um die eingeschlagene Richtung zu bekräftigen, empfehle der Bundesrat das Postulat dennoch zur Annahme. Der Nationalrat lehnte das Postulat jedoch mit 106 zu 84 Stimmen (1 Enthaltung) ab.

Schweizer Erfahrungen in Grund- und Berufsbildung in den ärmsten Ländern der Welt bekanntmachen