Réinitialiser la recherche

Contenu

Acteurs

  • Dreifuss, Ruth (sp/ps, GE) alt-BR/ex-CF
  • Triponez, Pierre (fdp/plr, BE) NR/CN

Processus

59 Résultats
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Einen Tag bevor der Ständerat die Bundesratsvorlage zur Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung behandelte, hatte die SP bereits verkündet, dass man, falls nötig, das Referendum gegen das Gesetz ergreifen werde. Die Franchisenerhöhung sei inakzeptabel, treffe mit den chronisch Kranken und älteren Menschen die Schwächsten am stärksten und sei deshalb ein Angriff auf die Solidarität, hatte Barbara Gysi (sp, SG) erklärt.

Von dieser Referendumsdrohung liess sich der Ständerat aber tags darauf in der Frühjahrssession 2019 nicht beeindrucken. Den Minderheitsantrag Stöckli (sp, BE) auf Nichteintreten lehnte er mit 28 zu 13 Stimmen ab und nahm die Vorlage in der Folge nach einer Präzisierung bezüglich der Bruttokosten in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) an. Noch in derselben Session akzeptierte der Nationalrat die Änderungen stillschweigend, sodass die beiden Räte gut eine Woche später zur Schlussabstimmung schreiten konnten.

In der Zwischenzeit hatte sich jedoch die Ausgangslage verändert: Zwei Tage vor der Schlussabstimmung hatte SVP-Fraktionschef Aeschi (svp, ZG) erklärt, die SVP-Fraktion werde die Vorlage ablehnen. Man wolle nicht einseitig die Prämienzahlenden belasten, stattdessen müsse ein Gesamtpaket geschaffen werden, in dem auch die anderen Akteure wie Krankenkassen oder Ärztinnen und Ärzte ihren Beitrag leisten sollten, erklärte er. In der Ratsdebatte ergänzte Leo Müller (cvp, LU), auch die CVP unterstütze dieses Projekt nicht und werde sich der Stimme enthalten, zumal sie sich von Anfang an für eine umfassende – und keine einseitig die Patientinnen und Patienten belastende – Revision ausgesprochen habe. Dies führte bei den anderen bürgerlichen Parteien zu Unverständnis. Lorenz Hess (bdp, BE) nervte sich, dass die Ausgangslage nun plötzlich anders sei, obwohl sich inhaltlich nichts verändert hatte. Sowohl SVP als auch CVP hatten die Vorlage in der Wintersession 2018 noch geschlossen befürwortet. Beat Walti (fdp, ZH) sprach von einem «parlamentarische[n] Trauerspiel» und von einem «durchschaubare[n] und unglaubwürdige[n] Manöver». Roger Nordmann (sp, VD) warf der SVP vor, vor den eidgenössischen Wahlen das Referendum der SP gegen das Gesetz und die Debatte zur Franchisenerhöhung verhindern zu wollen, und Balthasar Glättli (gp, ZH) warf ein, dass es bereits «wahlkämpfelet», und lobte ironisch die «Pirouetten», die die SVP drehe. Dem widersprach Thomas Aeschi heftig. Das verfehlte Gesundheitssystem sei von der SP entworfen worden und unter der Federführung der damaligen SP-Bundesrätin Ruth Dreifuss unter Jubel der FDP und CVP entstanden. Nur die SVP habe damals schon prophezeit, was passieren werde – und habe Recht behalten. Die SVP werde nicht Hand bieten für den Versuch, das verrottete System durch ein paar «Pflästerli» zu heilen.
Und so kam es, wie die Vertreterinnen und Vertreter der FDP und der BDP befürchtet hatten: Mit 101 zu 63 Stimmen lehnte eine Allianz aus SP- und Grünen-Fraktion, einer Mehrheit der SVP-Fraktion sowie einzelnen Mitgliedern der CVP-Fraktion – der Grossteil der CVP-Fraktion enthielt sich wie angekündigt der Stimme – die Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung ab und versenkte die Vorlage. Dass der Ständerat – und mit ihm alle fünf SVP-Ständeräte – die Vorlage mit 27 zu 14 Stimmen annahm, war somit gegenstandslos. Auch die Medien werteten den Meinungsumschwung bei der SVP und der CVP – ähnlich wie zuvor die Parlamentarierinnen und Parlamentarier – als «wahltaktisches Manöver» (Tagesanzeiger).

Bundesratsgeschäft für eine regelmässige Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung (BRG 18.036)
Dossier: Assurance-maladie: Interventions parlementaires relatives aux franchises à option

Neben dem obligatorischen Referendum zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, kündigten verschiedene Gruppierungen, allen voran die Westschweizer Gewerkschaften, ihr Interesse an der Ergreifung eines fakultativen Referendums zur Reform der Altersvorsorge 2020 an. So seien mit der Erhöhung des Frauenrentenalters und der Senkung des Umwandlungssatzes zwei Änderungen enthalten, die man nicht akzeptieren könne. Nach kurzer Zeit wurde jedoch deutlich, dass die Westschweizer Gewerkschaften nicht auf eine breite Unterstützung hoffen konnten und das Referendum mehrheitlich alleine würden stemmen müssen. Unterstützt wurden sie lediglich von vereinzelten linken Organisationen, zum Beispiel von der Genfer SP-Kantonalsektion. Gegen Ende der Unterschriftensammlung engagierten sich auch die Zeitschriften K-Tipp und Saldo. Als Grund dafür gaben sie an, dass sie verhindern wollten, dass auf dem Stimmzettel ausschliesslich von der AHV die Rede sei und dadurch das vollständige Ausmass der Revision unterschätzt würde. Zwar kritisierten auch weitere linke Kreise die Vorlage, allen voran die Gewerkschaften, dennoch sprachen sich die Delegierten der Unia, von VPOD, des SGB sowie von Travai.Suisse knapp für die Reform aus. Dabei wurden die unterschiedlichen Positionen der Linken in der Deutsch- und Westschweiz deutlich. Um diese verschiedenen Positionen zu vereinen, beschloss die SP eine Urabstimmung durchzuführen, bei der sich 90 Prozent der teilnehmenden SP-Mitglieder für die Reform aussprachen. Ungeachtet dieser Urabstimmung beschlossen die Juso kurze Zeit später die Nein-Parole und unterstützten das linke Referendumskomitee.

Gespalten zeigten sich wie bereits im Parlament auch die Bürgerlichen. FDP und SVP sowie breite Wirtschaftskreise inklusive Economiesuisse, dem Gewerbeverband und dem Arbeitgeberverband sprachen sich gegen die Reform aus, setzten dem linken Referendumskomitee jedoch kein bürgerliches Pendant entgegen. Unter dem Namen „Generationenallianz” bewarben sie aber gemeinsam die Ablehnung der Reform. Die anderen bürgerlichen Parteien, allen voran die CVP und BDP, warben für die Annahme der Vorlage. Unterstützt wurden sie von zahlreichen Westschweizer Verbänden, unter anderem vom Westschweizer Wirtschaftsverband Centre Patronal. Im Laufe der Kampagne sprachen sich unter anderem auch der Bauernverband, Eveline Widmer-Schlumpf als neue Präsidentin der Pro Senectute, Pro Senectute selbst sowie weitere Seniorenverbände für die Reform aus. Gespalten zeigten sich die Versicherungen: Während Helvetia und Axa Winterthur, der Pensionskassenverband Asip sowie der Verwaltungsratspräsident des AHV-Fonds die Reform befürworteten, hielten sich die anderen Versicherer bedeckt.

Da die Berichterstattung zur Vorlage nach dem Showdown im Parlament im März 2017 bis zum Abstimmungstermin im September 2017 nie wirklich abriss, beleuchteten die Medien jedes Detail der Vorlage und insbesondere des Abstimmungskampfes. So wurde ausführlich über die Positionen der verschiedenen Parteien, Verbände, Vereine und Interessengruppen, aber auch über einzelne Abweichler innerhalb der verschiedenen Akteursgruppen berichtet. Diskutiert wurden die Gefahr für die Reform durch das erforderliche Ständemehr sowie die Konsequenzen für die Reform, falls nur eine der beiden Vorlagen angenommen würde. Ausführlich beschrieben wurden die Aktivitäten der Jungparteien, die trotz geringem Budget mit viel Engagement versuchten, die jüngeren Stimmbürger zu mobilisieren und zu überzeugen. So engagierte sich zum Beispiel die Junge CVP mit einer eigenen Pro-Kampagne im Internet und mit Standaktionen, während die Jungfreisinnigen mit Aktionstagen, Plakaten und Videos für ein Nein warben. Zudem erhielten die Befürworter mit Ruth Dreifuss, Walter Andreas Müller und Beni Thurnheer prominente Unterstützung. Dieses Engagement ausserhalb des bezahlten Raums wurde auch durch eine Auswertung der Inseratekampagne durch Année Politique Suisse verdeutlicht. Diese ergab, dass Anzahl und Reichweite der Inserate zur Altersvorsorge entgegen der betont grossen Relevanz der Vorlage nur durchschnittlich gross waren, was die Komitees mit ihren knappen Budgets erklärten.

Ebenfalls sehr engagiert zeigte sich Bundesrat Berset, der nicht müde wurde, die Wichtigkeit der Reform zu betonen. Dieses starke Engagement vor allem auch in Zusammenhang mit seinen Warnungen vor den drastischen Folgen eines Neins brachten ihm jedoch viel Kritik ein. Hinzu kam eine breite Kritik am Abstimmungsbüchlein, das ausschliesslich die Referendumsführer, also die Westschweizer Gewerkschaften, zu Wort kommen liess, nicht aber die bürgerlichen Gegner der Vorlage. Grund dafür war, dass bei obligatorischen Referenden Minderheitenpositionen keine eigenen Seiten erhalten und bei fakultativen Referenden nur die Referendumskomitees. Darüber hinaus war vor allem inhaltliche Kritik am Abstimmungsbüchlein zu vernehmen, so seien die Darstellungen des Bundesrates fehlerhaft und unvollständig. Doch nicht nur zur Informationspolitik des Bundesrates, auch bezüglich der Argumentationen beider Lager wurden im Laufe der Kampagne vermehrt kritische Stimmen laut. Kritisiert wurde, dass beide Seiten nicht mit offenen Karten spielten und wichtige Argumente gezielt verschwiegen.

Inhaltlich drehte sich die Berichterstattung vor allem um die Frage, ob die AHV schneller in ernsthafte finanzielle Probleme gerate, wenn man die Reform annehme oder wenn man sie ablehne. Beide Seiten gaben zu, dass in Zukunft weitere Reformen nötig sein werden, uneinig war man sich jedoch darüber, bei welchem Abstimmungsergebnis dies dringender der Fall sei. Auch bezüglich den Gewinnern und Verlierern der Reform war man sich uneins. Sowohl Befürworter als auch Gegner betonten, dass alleine ihre Position die Situation der Jungen und der Frauen verbessern würde.

Aufgrund der knappen, ungewöhnlichen Ausgangslage mit Spaltungen innerhalb der linken und bürgerlichen Parteien war schliesslich unklar, welches Lager tendenziell in Führung lag. Wirklich Licht ins Dunkel konnten auch die Vorumfragen nicht bringen. Manchmal ergaben sie einen Vorsprung der Befürworter, manchmal der Gegner, aber grösstenteils machten sie relativ knappe Zwischenresultate zwischen den beiden Lagern aus. Entsprechend knapp gingen die Abstimmungen schliesslich auch aus. Mit 2357 Stimmen mehr bei 50.0 Prozent und 11 5/2 Standesstimmen lehnte das Stimmvolk die Mehrwertsteuererhöhung ab. Leicht deutlicher fiel die Entscheidung zur Reform der Altersvorsorge 2020 aus, die mit 52.7 Prozent abgelehnt wurde. Nach über zweijähriger Ausarbeitung der Reform wird das Parlament somit bei der Revision der Altersvorsorge von vorne beginnen müssen.


Abstimmung vom 24. September 2017

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer:
Beteiligung: 46.8%
Ja: 1`254`675 (50,0%) / Stände: 9 1/2
Nein: 1`257`032 (50,0%) / Stände: 11 5/2

Parolen:
-Ja: SP, Grüne, CVP, GLP, EVP, BDP, EDU
-Nein: SVP, FDP


Reform der Altersvorsorge 2020:
Beteiligung: 46,7%
Ja: 1`186`079 (47,3%)
Nein: 1`320`830 (52,7%)

Parolen:
-Ja: SP, Grüne, CVP, GLP, EVP, BDP
-Nein: SVP, FDP, EDU, PdA

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes
Dossier: Hausse de l’âge de la retraite à 65 ans
Dossier: Déduction de coordination et seuil d'entrée LPP

Die SGG ergriff im Berichtsjahr neue Massnahmen, um der 2015 mittels eines Wettbewerbs auserkorenen inoffiziellen Nationalhymne weiteren Schub zu verleihen. So sei der Text nochmals in allen Landessprachen leicht überarbeitet worden und es seien erneut sämtliche Veranstalter von 1.-August-Feiern gebeten worden, den Hymnen-Vorschlag der SGG ins Festprogramm aufzunehmen. Die grösste Aufmerksamkeit erregte jedoch die Gründung eines Komitees mit vielen prominenten Befürworterinnen und Befürwortern der neuen Hymne. Im 70-köpfigen Gremium befanden sich neben Persönlichkeiten aus Kultur, Wirtschaft und Sport auch die drei Alt-Bundesrätinnen Ruth Dreifuss, Ruth Metzler und Eveline Widmer-Schlumpf sowie Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger. Der ehemalige SP-Bundesrat Leuenberger gestand auf der SGG-Webseite, dass er beim Singen der offiziellen Hymne am Schluss oft nur noch die Lippen bewegt habe, weil er die «schwülstigen Teile» nicht habe auswendig lernen wollen. Und die ehemalige CVP-Magistratin Ruth Metzler bekannte sich zur neuen Hymne, weil diese vielsagender sei als die offizielle Landeshymne und der Vielfalt der Schweiz «ausgezeichnet Rechnung trägt». So habe sie die Hymne der SGG an der letztjährigen 1. August-Feier auf dem Rütli mit «grosser Freude und Überzeugung gesungen». SGG-Geschäftsführer Lukas Niederberger sagte im St. Galler Tagblatt, dass es der SGG nicht darum ginge, den neuen Text möglichst rasch zur neuen offiziellen Hymne zu machen. Vielmehr solle damit eine Diskussion angeregt werden, was eine Hymne beinhalten sollte und «welche Werte uns heute und morgen leiten sollten».

Neue Nationalhymne?
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Marra (sp, VD) hatten die eidgenössischen Räte im Herbst 2016 einerseits eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes verabschiedet und andererseits einen Bundesbeschluss erlassen, der die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation in der Bundesverfassung verankert. Im Hinblick auf das auf den 12. Februar 2017 angesetzte obligatorische Referendum über die Verfassungsänderung gewann das Thema im zu Ende gehenden Jahr 2016 auch in der öffentlichen Debatte langsam an Präsenz. Mit Ausnahme der „Weltwoche“, die schon Anfang November das erste Mal zum verbalen Zweihänder griff und die Linke bezichtigte, „sich von den vielen Eingebürgerten viele linke Stimmen“ zu erhoffen, sowie die „Umwälzung der politischen Entscheide, ja des ganzen politischen Erfolgsmodells der Schweiz“ befürchtete, liess das Nein-Lager lange Zeit nichts von sich verlauten. Die erste SVP-Exponentin, die sich in dieser Sache zu Wort meldete, war Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU); als gebürtige Slowakin, die sich nach ihrer Heirat selbst erleichtert hatte einbürgern lassen, sprach sie sich im „Blick“ allerdings für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation aus. So war es denn auch das Befürworter-Komitee – eine breite Allianz aus Vertreterinnen und Vertretern aller grossen Parteien ausser der SVP –, das unterstützt von den Alt-Bundesrätinnen Ruth Dreifuss (sp, GE) und Eveline Widmer-Schlumpf (bdp, GR) sowie Alt-Bundesrat Pascal Couchepin (fdp, VS) am 22. November 2016 medienwirksam den Abstimmungskampf eröffnete. Kurz darauf wurde aber bekannt, dass dem Pro-Komitee die finanziellen Mittel fehlten, um eine sichtbare Inseratekampagne zu führen, da sich die Wirtschaftsverbände in dieser Frage nicht engagierten. Neben der grossen Kontroverse um die Unternehmenssteuerreform III fristete die Debatte um die erleichterte Einbürgerung somit ein Mauerblümchendasein.

Das laue Lüftchen gegen die Vorlage – hauptsächlich Argumente bezüglich föderalistischer Bedenken oder mangelnden Handlungsbedarfs – wich Anfang 2017 jedoch schlagartig einem Wirbelsturm, der sich – für eine von SVP-Exponenten geführte Kampagne nicht ganz untypisch – einmal mehr um ein Burka-Plakat drehte. „Die kennen wir doch!“, übertitelte der „Blick“ einen Artikel, in dem er aufzeigte, dass das gleiche Sujet bereits bei den Kampagnen für das Minarettverbot und die Masseneinwanderungsinitiative sowie bei der Unterschriftensammlung für das nationale Verhüllungsverbot zum Einsatz gekommen war. Damit war die öffentliche Debatte definitiv lanciert, wenn auch vielmehr jene über die Angemessenheit der Plakate als jene über das inhaltliche Für und Wider der erleichterten Einbürgerung. Mit dem Motiv hätten die Gegner das Thema völlig verfehlt, da es sich bei den betreffenden Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation hauptsächlich um italienische, spanische, portugiesische und türkische Staatsangehörige handle, empörte sich die Unterstützerseite. Während Bundesrätin Simonetta Sommaruga der Gegenseite fehlende Argumente unterstellte, verkündete Initiantin Ada Marra im Radio gar, dem- oder derjenigen 2000 Franken zu bezahlen, der oder die ihr eine Burka tragende Ausländerin der dritten Generation zeige. Im Internet sorgten die Plakate mit dem „Burka-Schreckgespenst aus der Mottenkiste“ (BZ) derweil auch für Belustigung, indem das Sujet in völlig andere Kontexte gesetzt, ad absurdum geführt und durch den Kakao gezogen wurde. Selbst aus den Reihen der SVP ertönten kritische Stimmen zum umstrittenen Plakat. Während SVP-Nationalrat Maximilian Reimann (svp, AG) das Sujet als „nicht optimal“ bezeichnete, war es für Alex Kuprecht (svp, SZ) als Befürworter der Vorlage schlicht „einige Niveaus zu tief“. Die Mitglieder des Pro-Komitees legten daraufhin etwas Geld für eine eigene, kleine Plakatkampagne an einigen grossen Bahnhöfen der Deutschschweiz zusammen. Nachdem die grosse Welle der Empörung abgeebbt war, plätscherte der Abstimmungskampf wieder gemächlich vor sich hin.

Mit näher rückendem Abstimmungstermin richtete sich die Aufmerksamkeit nochmals auf einen ganz anderen Aspekt der Abstimmung: das Ständemehr. Was das Volksmehr betrifft, zeigten die letzten Umfragen eine eher klare Tendenz zu einem Ja, doch das Ständemehr war bereits früheren Bestrebungen zur erleichterten Einbürgerung zum Verhängnis geworden (insb. bei der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994). Experten gingen davon aus, dass die Westschweizer Kantone und Zürich der Vorlage bei einem Volksmehr mit grosser Wahrscheinlichkeit zustimmen würden, während die meisten Zentral- und Ostschweizer Kantone – traditionell skeptisch in Ausländerfragen – eher zur Ablehnung der Vorlage neigen sollten. Den entscheidenden Ausschlag erwarteten sie von den als „Swing States“ bezeichneten Kantonen Basel-Landschaft, Graubünden, Luzern, Solothurn, Wallis und Zug. Dies sind zugleich jene Kantone, die die Einbürgerung der dritten Ausländergeneration im Jahr 2004 mit weniger als 60% Nein-Stimmen abgelehnt hatten. Angesichts der aktuellen, weniger radikalen Reform, die im Gegensatz zu jener von 2004 insbesondere keinen Automatismus vorsieht, ist es durchaus denkbar, dass einige der „Swing States“ nun ins andere Lager wechseln.

La Suisse doit reconnaître ses enfants (Iv.Pa. 08.432) / Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Mit ihrer breit diskutierten Aussage kurz vor der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III (USR III), entfachte die ehemalige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eine interessante Diskussion darüber, ob sich Alt-Bundesrätinnen und -Bundesräte in die aktuelle politische Debatte einmischen dürfen oder nicht. In der Tat bestehen keine Regeln zum Verhalten ehemaliger Regierungsmitglieder. Im Aide-Mémoire ist einzig festgehalten, dass auf eine Ämterübernahme verzichtet werden soll, wenn die neue Tätigkeit zu Interessenkonflikten mit der früheren Regierungstätigkeit führen könnte. Einen Maulkorb müssen sich ehemalige Magistratinnen und Magistraten aber zumindest aus juristischer Perspektive keinen umlegen. Die Aussage der ehemaligen BDP-Bundesrätin wurde denn auch insbesondere von den bürgerlichen Befürwortern der USR III eher aus moralischer Perspektive kritisiert – so bezeichnete etwa Karin Keller-Sutter (fdp, SG) in einem Interview mit der LZ das Vorgehen Widmer-Schlumpfs als „Schuss in den Rücken“ von Ueli Maurer, dem Nachfolger im EFD und Verantwortlichen für die USR-Vorlage.
Freilich mischten und mischen sich ehemalige Landesmütter und -väter immer wieder in politische Auseinandersetzungen ein. In den Medien wurde etwa Otto Stich erwähnt, der immer wieder für Kommentare zu haben gewesen sei. Nicht weniger als elf ehemalige Regierungsmitglieder hatten sich gegen die Durchsetzungsinitiative ausgesprochen. Alt-Bundesrat Christoph Blocher lässt die Schweiz allwöchentlich auf seinem privaten TV-Sender wissen, was seine Meinung zu verschiedensten Bereichen ist. Je nach Thema meldeten sich auch schon Ruth Dreifuss oder Micheline Calmy-Rey zu Wort. Pascal Couchepin nimmt insbesondere bezüglich der Politik im Kanton Wallis in der Regel auch kein Blatt vor den Mund. Und auch Arnold Koller (Aus der Werkstatt eines Bundesrates) oder Kaspar Villiger (Die Durcheinanderwelt) machten mit Buchbeiträgen auf ihre Lösungsvorschläge aufmerksam.

Einmischen ehemaliger Bundesräte

Um der insbesondere von der SVP vereinnahmten, ziemlich ideologisch und anti-europäisch geprägten Geschichtsdiskussion im Jubiläumsjahr entgegenzutreten, plante die Vereinigung "Die Schweiz in Europa", unterstützt von der Neuen Helvetischen Gesellschaft, eine Feier zur ersten Verfassung des modernen Bundesstaates 1848. Thomas Cottier, einer der Mitorganisatoren, betonte, man wolle einen Kontrapunkt zu den eher rückwärtsgewandten Schlachtenjubiläen setzen. Die moderne Schweiz habe sich im Diskurs mit ihren Nachbarn entwickelt und nicht in Abschottung. Der vorerst auf dem Bundesplatz geplante Anlass musste jedoch vorab aus finanziellen Gründen redimensioniert werden und fand dann auf dem Von-Roll-Areal der Universität Bern statt. Alt-Bunderätin Ruth Dreifuss und die emeritierten Professoren Georg Kreis und Andreas Auer traten als Rednerinnen und Redner auf, die ein Zeichen für eine weltoffene Schweiz setzten wollten. Rund 300 Personen nahmen an der Feier teil.

Feier zur ersten Verfassung des modernen Bundesstaates 1848

Die SP feierte im Berichtjahr ihr 125-jähriges Bestehen. Die ersten kantonalen sozialdemokratischen Parteien waren bereits um 1850 gegründet worden, 1888 wurde die Landespartei aus der Taufe gehoben. Nach dem Aufruf zum Generalstreik 1918, dem Erfolg mit der Proporzinitiative 1919 und der Abspaltung der Kommunistischen Partei 1921 wurde die SP stärkste Fraktion im Nationalrat und erhielt 1943 erstmals einen Bundesratssitz, der von Ernst Nobs besetzt wurde. Nach einer kurzen Phase der Opposition von 1953 bis 1959 erlangte die SP die bis heute anhaltende Doppelbesetzung in der Regierung. Mit einem Fest Ende August in Bern begingen die Genossen das Jubiläum. Zahlreiche frühere und aktuelle Parteigrössen wie Ruth Dreifuss, Moritz Leuenberger, Helmut Hubacher oder die amtierenden Bundesräte Simonetta Sommaruga und Alain Berset feierten den Geburtstag der Sozialdemokratischen Partei. In einer Würdigung der NZZ war von drei Phasen die Rede: Die ersten 50 Jahre rang die SP um politischen Einfluss, in den zweiten 50 Jahren wurde dank der Sozialdemokraten der Sozialstaat ausgebaut und die letzten 25 Jahre hätten der Partei der Verteidigung der sozialstaatlichen Errungenschaften gedient. Mit einem opulenten Bildband wurde das Jubiläum abgerundet.

125-jähriges Bestehen

La procédure de consultation du projet relatif à la mise en œuvre de la réforme structurelle de la prévoyance professionnelle, adoptée par les chambres fédérales en 2010, a abouti au printemps de l’année sous revue. Le projet transfert la surveillance directe aux autorités cantonales et confie la haute surveillance à une nouvelle commission dont le coût est évalué à 7,2 millions de francs. Il renforce les exigences en termes de gouvernance et de transparence et oblige les partenaires des caisses de pension à restituer l’ensemble des avantages financiers produits outre les indemnités fixées au préalable. Par ailleurs, les normes comptables visent à être modifiées afin de mieux détailler la comptabilité des acteurs concernés. L’ensemble des acteurs concernés s’est opposé au projet du Conseil fédéral en raison notamment de l’augmentation bureaucratique et réglementaire qu’il engendre. Le PLR estime que la réglementation des placements financiers est procédurière, empêche une bonne répartition des risques et défavorise l’accès aux marchés étrangers. Le PDC considère qu’une complexification du deuxième pilier est problématique. L’USAM s’oppose à soumettre les gestionnaires de fortune à l’autorité fédérale de surveillance des marchés financiers (FINMA). La gauche et les syndicats estiment qu’il est difficile de trouver des candidats expérimentés et indépendants pour la commission et soulignent le manque de clarté sur son fonctionnement. Ils proposent également de réviser la loi dans le domaine du secteur bancaire et des placements afin d’améliorer la transparence des frais d’administration et de gestion de fortune. L’association suisse des institutions de prévoyance (ASIP) a prôné une autorégulation plutôt qu’une surréglementation. Le Conseil fédéral a finalement estimé nécessaire de modifier les ordonnances sur certains points centraux mais a affirmé ne pas vouloir retarder leur mise en œuvre en août de l’année sous revue. Au mois de juin, Pierre Triponez (plr, BE), ancien directeur de l’USAM et membre de la CSSSP-CN, a été nommé à la présidence de la commission.

Strukturreform der beruflichen Vorsorge (BRG 07.055)

Auch im Kanton Bern hatte die Zahl der Listen und Kandidierenden gegenüber den Wahlen 2007 erneut zugenommen. 545 Kandidierende auf insgesamt 28 Listen kämpften um die 26 Nationalratssitze, von denen drei frei wurden: Therese Frösch (gp), Simon Schenk (svp) und Pierre Triponez (fdp) hatten ihren Rücktritt eingereicht. Damit traten 31 Kandidierende mehr an als bei den Wahlen vier Jahre zuvor. Die vier zusätzlichen Listen im Vergleich zu 2007 waren unter anderem der BDP und der GLP aber auch der Piratenpartei geschuldet, die alle neu antraten. Die SVP trat neu nur noch mit einer Liste an, die SP dafür gleich mit drei (inkl. Juso und Secondas). Der Frauenanteil (33,9%) unter den Kandidierenden war im Vergleich zu 2007 rückläufig (35,8%). Die linken Kräfte (SP, GP, AL, PdA) und die Mitte (EVP, CVP, GLP, Tierpartei) gingen Listenverbindungen ein, während die SVP und die FDP anders als noch 2007 den Alleingang wählten. Eine bereits im März angeregte Verbindung zwischen SVP, BDP und FDP kam insbesondere aufgrund der Weigerung der BDP nicht zustande, die sich als frische Kraft im Alleingang profilieren wollte. Die Frage war insbesondere, ob die BDP, die nach der Abspaltung von der SVP zwei ursprüngliche SVP-Sitze innehatte, zusetzen konnte und ob dies auf Kosten der SVP geschehen würde. Die SP wollte zudem ihren Sitz, den sie aufgrund des Parteiaustrittes von Ricardo Lumengo verloren hatte, zurückerobern. Dieser selber hatte kurz vor den Wahlen noch die Sozio-liberale Partei gegründet, mit der er ebenfalls wieder antrat.

Tatsächlich war die BDP die grosse Gewinnerin im Kanton Bern: Sie verbuchte auf Anhieb 14,9% Wähleranteil. Damit konnte sie nicht nur die beiden bisherigen Sitze halten, sondern zwei weitere dazugewinnen: neu schickte die BDP Urs Gasche und Lorenz Hess ins Bundeshaus. Darüber hinaus wurde sie auf Anhieb drittstärkste Partei. Die Gewinne gingen allerdings wider Erwarten nicht gänzlich auf Kosten der SVP, sondern auch der CVP und der FDP. Die SVP verlor lediglich 4,6 Prozentpunkte und wusste neu 29% der Berner Wählerschaft hinter sich. Damit konnten die acht Sitze, die seit der Trennung mit der BDP noch im Besitz der Berner SVP waren, gehalten werden. In den Nationalrat gewählt wurden neben dem Ständerat Adrian Amstutz, der die meisten Stimmen im Kanton erhielt (126'279), neu auch Albert Rösti und Nadja Pieren. Abgewählt wurden hingegen Jean-Pierre Graber und Thomas Fuchs, der erst Anfang Berichtjahr für Amstutz nachgerutscht war. Mit der Abwahl von Graber war der Berner Jura zum ersten Mal seit 1848 nicht mehr in Bern vertreten. Zu den Siegern gehörte die in Bern zum ersten Mal antretende GLP, die 5,3% der Wählerschaft und zwei Sitze gewinnen konnte. Vertreten wird die Berner GLP durch die neu gewählten Kathrin Bertschy und Jürg Grossen. Die Sitzgewinne von BDP und GLP gingen vor allem auf Kosten der bürgerlichen Parteien. Die CVP, die ihren Wähleranteil von 4,7% auf 2,1% halbiert sah, verlor ihren Sitz: Abgewählt wurde Norbert Hochreutener. Die FDP, die ebenfalls einen starken Rückgang ihrer Wählerinnen und Wähler verzeichnen musste (-6,4 Prozentpunkte, neu: 8,7%) büsste zwei ihrer vier Sitze ein. Neben dem zurückgetretenen Triponez wurde Peter Flück abgewählt. Die EDU schliesslich verlor ihren einzigen von Andreas Brönnimann gehaltenen Sitz ebenfalls, obwohl die Wählerverluste vergleichsweise moderat ausfielen (-0,5 Prozentpunkte, neu: 3,1%). Ihren Sitz halten konnte hingegen die EVP mit 4,2% Wähleranteil (-1,2 Prozentpunkte). Auch im links-grünen Lager mussten Verluste an Wählerstimmen in Kauf genommen werden, die sich allerdings nicht in Sitzverlusten manifestierten. Die SP, die mit 19,3% Wähleranteil (-1,9 Prozentunkte) zweite Kraft blieb, konnte den Sitz des abgewählten Ricardo Lumengo zurückerobern und hielt ihre insgesamt sechs Sitze. Für den im zweiten Wahlgang in den Ständerat gewählten Hans Stöckli rutschte der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät nach. Auch Matthias Aebischer gehörte zu den neuen Gesichtern in der SP-Fraktion. Die Grünen konnten ihre drei Sitze ebenfalls halten, obwohl auch sie im Vergleich zu 2007 Federn lassen mussten (-3,5 Prozentpunkte, neu: 9,4%). Für die zurückgetretene Therese Frösch wurde Regula Rytz gewählt. Die GP und die SP profitierten dabei von ihrer Listenverbindung: gleich zwei Restmandate fielen den beiden Parteien zu. Bern gehörte zu einem der wenigen Kantone, in dem der Frauenanteil unter den Abgeordneten zunahm, nämlich von 30,8% auf 42,3%. Die Stimmbeteiligung war ebenfalls höher als noch 2007 und lag bei 50,4% (2007: 46,4).

Kanton Bern – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Résultats des élections au Conseil national 2011 (par canton)

Eine parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrates sah eine umfassendere Lösung des Problems der Nichtbezahlung von fälligen Prämien und Kostenbeteiligungen vor. Die Vorlage der Kommission verlangte im Wesentlichen, dass die Kantone 85% der Forderungen übernehmen, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde. Um künftig zu verhindern, dass diejenigen Versicherten, denen die Prämienverbilligung direkt ausgerichtet wird, diese Gelder für andere Zwecke einsetzen, sollten alle Kantone verpflichtet werden, die Prämienverbilligungen an die Versicherer auszurichten. Im Nationalrat war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten und die Fraktionen waren sich einig, dass das Problem der Nichtzahlung von Krankenkassenprämien und der Sistierung von Leistungen gelöst werden muss. Auch der Bundesrat unterstützte die Fassung der Kommission. Ein Minderheitsantrag Triponez (fdp, BE) forderte, dass die Versicherer die im Nachhinein bei den Versicherten eingetriebenen Schulden vollständig für sich behalten können. Dies sollte einen Anreiz für die Versicherer schaffen, die Schulden überhaupt einzutreiben. Der Nationalrat nahm den Minderheitsantrag mit 101 zu 69 Stimmen an. Ein weiterer Minderheitsantrag Bortoluzzi (svp, ZH) war ebenfalls erfolgreich und wurde mit 109 zu 58 Stimmen angenommen. Dieser Antrag schlug vor, dass Kantone Listen erstellen können von Personen, die trotz Mahnung und Betreibung ihre Prämien nicht bezahlen. Als Modell sollte dabei der Kanton Thurgau dienen, der diese Massnahme bereits mit Erfolg praktiziere. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 165 zu 1 Stimme an.

Regelung der Folgen bei Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen (Pa.Iv. 09.425)
Dossier: Liste noire pour les payeurs de primes en souffrance

Der Nationalrat behandelte die im Vorjahr im Ständerat angenommene Strukturreform der beruflichen Vorsorge. Das Eintreten auf die beiden Vorlagen war auch hier unbestritten. Die Kommission des Nationalrates hatte die meisten Bestimmungen entweder einhellig verabschiedet oder punktuell präzisiert, was eine Reihe von Kommissionsanträgen ergab, die von den Beschlüssen des Ständerates abwichen. Der Nationalrat folgte in den meisten Punkten den Anträgen seiner Kommission. Zu den vom Ständerat neu eingeführten Bestimmungen zur Regulierung der Anlagestiftungen schuf der Nationalrat zwei Differenzen im Bereich der Vermögensverwaltung. Ein Minderheitsantrag Stahl (svp, ZH) verlangte, dass Bestimmungen über die Anlage der Vermögen nicht nur durch die Anlegerversammlung, sondern unter der Voraussetzung der statutarischen Befugnis auch durch den Stiftungsrat erlassen werden können. Dieser wurde im Nationalrat mit 146 zu 2 Stimmen angenommen. Mit 86 zu 79 Stimmen wurde ein Minderheitsantrag Kleiner (fdp, AR) angenommen, welcher verlangte, dass sich eine Anlagegruppe nicht nur aus gleichen und nennwertlosen Ansprüchen mehrerer Anleger, sondern auch aus den entsprechenden Ansprüchen eines einzelnen Anlegers konstituieren kann. Ein Antrag Fluri (fdp, SO) präzisierte den Entwurf des Ständerates, indem der Bundesrat ein Anfangsvermögen und Garantieleistungen nicht für alle Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, sondern nur für entsprechende Neugründungen, festzulegen hat. Dieser wurde im Nationalrat deutlich, mit 154 zu 1 Stimme, angenommen. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat der ersten Vorlage über die Strukturreform mit 151 zu 7 Stimmen zu.

In der zweiten Vorlage der Strukturreform des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge, welche die Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitsnehmer beinhaltete, schuf der Nationalrat nur eine einzige Differenz zum Ständerat. Er stimmte einem Antrag Triponez (fdp, BE) mit 94 zu 70 Stimmen zu, wonach eine Vorsorgeeinrichtung in ihrem Reglement vorsehen kann, dass für Versicherte, deren Lohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert, auf Verlangen der versicherten Person, die Vorsorge für den bisherigen versicherten Verdienst weitergeführt wird. Die Vorlage wurde vom Nationalrat in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Strukturreform der beruflichen Vorsorge (BRG 07.055)

Im Anschluss an die Debatte über die Reform der Mehrwertsteuer waren im Ständerat eine Reihe von Motionen aus dem bürgerlichen Lager traktandiert, die alle auch kleinere Anpassungen bei der Mehrwertsteuer vorschlugen (Triponez, Mo. 03.3622; Schlüer, Mo. 04.3338; FDP-Fraktion,Mo. 05.3741; SVP-Fraktion, Mo. 05.3147 und Mo. 05.3302; Müller, Mo. 05.3743, Mo. 06.3261, Mo. 06.3262 und Mo. 08.3864; Leutenegger, Mo. 05.3795; CVP-Fraktion, Mo. 05.3799, Mo. 05.3798 und Mo. 05.3800; Darbellay, Mo. 06.3122). Sie wurden alle diskussionslos abgelehnt, da ihre Anliegen in die Reformvorlage aufgenommen worden waren.

Reihe von Motionen kleinere Anpassungen bei der Mehrwertsteuer

In der Herbstsession wies der Nationalrat mit 173 zu 1 Stimmen die vom Ständerat 2007 überwiesene Motion Sommaruga (sp, BE) zur Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz an seine vorberatende Kommission zurück. Der Rückweisungsantrag von Triponez (fdp, BE) wurde damit begründet, dass die Motion durch ihre einseitige Ausrichtung auf die Kabelnetzbetreiber geeignet sei, erhebliche Wettbewerbsverzerrungen unter den verschiedenen Verbreitungswegen für digitale TV-Signale zu schaffen.

Motion für ein Verbot der Verschlüsselung von Fernsehsendern (07.3484)

Für den im Berichtsjahr ordnungsgemäss in den Ruhestand getretenen Direktor des SGV, Nationalrat Pierre Triponez (fdp, BE), schlug der Vorstand einstimmig den 49-jährigen Hans-Ulrich Bigler vor. Bigler ist Mitglied der FDP und war seit 2006 Direktor des Dachverbands der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem). Die Gewerbekammer wählte ihn am 27. März ohne Gegenkandidaten zum neuen Direktor.

Direktor des SGV Hans-Ulrich Bigler

Le Conseil des Etats a approuvé et transmis au Conseil fédéral trois propositions individuelles adoptées par le Conseil national l’année précédente. Il a tout d’abord soutenu une motion Walter Müller (prd, SG) chargeant le gouvernement d’intervenir auprès des autorités autrichiennes, afin de défendre les intérêts de la population du Rheintal (SG) dans le cadre du projet autrichien « Korridorvignette Pfänder ». Ce projet de régulation du transit dans la région de Bregenz (A) génère en effet une très forte croissance du volume de trafic routier dans les zones frontalières suisses. La chambre des cantons a en outre transmis la motion Triponez (prd, BE) (07.3611) en faveur de l’envoi groupé des cartes de conducteur pour le tachygraphe numérique aux entreprises de transport routier, afin de réduire les frais de port à la charge de ces dernières. Enfin, les sénateurs ont approuvé la motion du conseiller national Adrian Amstutz (udc, BE) (05.3762) en faveur de la libéralisation du transport professionnel privé de voyageurs entre les aéroports suisses et les régions touristiques.

Angenommene Motionen zum Strassenverkehr 2009 (07.3631 / 07.3611 / 05.3762)

Le Conseil national a adopté sans discussion un postulat Pierre Triponez (prd, BE) confiant au Conseil fédéral le mandat de comparer les émoluments perçus par l’Office fédéral des transports (OFT) pour l’octroi et le renouvellement des licences professionnelles dans le domaine du transport routier avec ceux perçus dans les pays européens. S’ils sont supérieurs à la moyenne européenne, le gouvernement doit examiner l’opportunité de les baisser afin de ne pas pénaliser les entreprises suisses par rapport à leurs concurrentes étrangères.

Postulat zur Prüfung der Lizenzgebühren im Strassentransport (07.3610)

Die Massnahmen der 5. IV-Revision, welche letztes Jahr nach einem Referendum vom Volk gutgeheissen worden waren, reichen nicht aus, um die IV und deren finanzielle Defizite zu sanieren. Da weitere Spar- und Entlastungsmassnahmen politisch nicht realisierbar und sozial nicht vertretbar waren, erachtete es der Bundesrat als unerlässlich, zusätzliche Einnahmequellen für die IV zu erschliessen. Er schlug daher eine Erhöhung der Lohnprozente um 0,1 Prozentpunkte auf 1,5% vor und zur längerfristigen Sanierung der IV die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes um linear 0,8%. Gegen den Widerstand des links-grünen Lagers hatten die Räte 2006 beschlossen, das Paket aufzubrechen und die Finanzierungsbeschlüsse separat von der 5. IV-Revision zu behandeln.

Nachdem der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung durch Anhebung des Mehrwertsteuersatzes im März 2007 vom Nationalrat abgelehnt worden war, fand im Berichtsjahr erneut eine Eintretensdebatte in Bezug auf den Vorschlag des Ständerates und dessen Kommission statt. Eine Minderheit Borer (svp, SO) wollte nicht auf den Beschluss eintreten mit der Begründung, dass der Druck auf die Verwaltung aufrechterhalten werden müsse, damit die bereits vorgesehenen Massnahmen effizient umgesetzt werden. Die Mehrheit des Nationalrates war aber der Meinung, dass eine Zusatzfinanzierung notwendig sei und beschloss schliesslich mit 122 zu 64 Stimmen bei 3 Enthaltungen und der Unterstützung aller Fraktionen ausser der SVP das Eintreten. Bei Artikel 196 über die befristete proportionale Mehrwertsteuererhöhung schuf der Nationalrat eine wesentliche Differenz zum Ständerat. Eine Minderheit Schenker (sp, BS) sprach sich für eine befristete proportionale Mehrwertsteuererhöhung aus, sah jedoch eine Anhebung des Normalsatzes um 0,7% statt der vom Ständerat angenommenen 0,5% vor. Diesen Antrag lehnte der Nationalrat mit 59 zu 123 Stimmen ab. Ein weiterer Minderheitsantrag Triponez (fdp, BE) sprach sich in Bezug auf die Höhe des Normalsatzes für 0,4% aus. Diesen von der SVP, der FDP und einer Minderheit der CVP-Fraktion unterstützten Antrag nahm die grosse Kammer mit 95 zu 86 Stimmen an. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 108 zu 45 Stimmen.

IV-Zusatzfinanzierung (BRG 05.053)
Dossier: Cinquième révision de l'AI (2004-2009)

En fin d’année, le Conseil national a décidé de donner suite à une motion Triponez (prd, BE) (07.3611) en faveur de l’envoi groupé des cartes de conducteur pour le tachygraphe numérique aux entreprises de transport routier afin de réduire les frais de port à la charge de ces dernières. Il a également approuvé une motion Walter Müller (prd, SG) chargeant le Conseil fédéral d’intervenir auprès des autorités autrichiennes afin de défendre les intérêts de la population du Rheintal (SG) dans le cadre du projet autrichien « Korridorvignette Pfänder ». Dans la mesure où il vise à modérer le transit dans la région de Bregenz (A), ce projet du gouvernement du Land du Vorarlberg et du Ministère autrichien des transports va générer une importante hausse du volume de trafic dans les zones transfrontalières, notamment à Diepoldsau (SG).

Angenommene Motionen zum Strassenverkehr 2009 (07.3631 / 07.3611 / 05.3762)

Die obersten Repräsentanten des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), Präsident Edi Engelberger und Direktor Pierre Triponez (beide fdp), konnten ihre Nationalratsmandate in den Kantonen Nidwalden und Bern erfolgreich verteidigen.

Schweizerischen Gewerbeverbandes

Im Berichtsjahr stimmten die Räte insgesamt elf Motionen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer und zur Vereinheitlichung der Steuersätze zu: Der Nationalrat überwies zwei von der kleinen Kammer im Vorjahr gebilligte Vorstösse der WAK-SR (Mo. 05.3465 und Mo. 05.3466), je zwei Motionen der Fraktionen der CVP (Mo. 05.3798 und Mo. 05.3800), der SVP (Mo. 05.3147 und Mo. 05.3302) und von Philipp Müller (fdp, AG) (Mo. 06.3261 und Mo. 06.3262) sowie je eine Motion Schlüer (svp, ZH) (Mo. 04.3338) und Triponez (fdp, BE) (Mo. 03.3622), der Ständerat eine Motion Frick (cvp, SZ) (Mo. 05.3813); ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat Gutzwiller (fdp, ZH) (Po. 06.3376) zur Mehrwertsteuerproblematik bei Subventionen. Die Vorstösse forderten u.a. eine Befristung der Ausnahmen von der Mehrwertsteuer auf fünf Jahre, eine Vereinfachung der Deklaration (u.a. Massnahmen, damit die Mehrwertsteuerabrechnung möglichst rasch elektronisch eingereicht werden kann; anwendungsfreundliche Publikation aller Instruktionen und Entscheide auf Internet; konsequente Umsetzung der Systematik), vorteilhaftere Saldosteuersätze bei der vereinfachten Abrechnungsmethode, raschere Auskunft der Eidg. Steuerverwaltung auf schriftliche Anfragen zu den mehrwertsteuerlichen Konsequenzen von konkret umschriebenen Sachverhalten, mehr Rechtssicherheit in der Mehrwertsteuer (formeller Entscheid nach jeder Mehrwertsteuerrevision, gleich lange Spiesse im Revisions- und im Einspracheverfahren, uneingeschränkte Respektierung der Rechte der Angeschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren) sowie Genehmigung der Weisungen der Mehrwertsteuerbehörden durch den Vorsteher des EFD, um Gleichheit herzustellen mit anderen von der Regierung erlassenen Verordnungen. Bundesrat Merz betrachtete die Vorstösse als Rückenwind und Ermunterung für die laufenden Arbeiten.

Elf Motionen aus dem Jahr 2005 für eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Dossier: Simplification du système fiscal

Auch der Ständerat begrüsste die Bildungsverfassung und beschloss ohne Gegenstimme Eintreten. Namens der für den Hochschulartikel zuständigen Subkommission erklärte Bieri (cvp, ZG), dass die kantonalen Universitäten, die ETH und die Fachhochschulen künftig auf der gleichen Verfassungsgrundlage basierten und unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen und Trägerschaften gleich behandelt würden. Ihre Steuerung erfolge primär über eine partnerschaftliche Kooperation unter den verschiedenen Hochschulträgern und über eine umfassende Koordination von Bund und Kantonen durch ein gemeinsames Lenkungsorgan. In der Detailberatung stimmte die kleine Kammer einer von ihrer WBK vorgeschlagenen Präzisierung der von Nationalrat Triponez (fdp, BE) eingebrachten Ergänzung zur Gleichwertigkeit der verschiedenen Bildungswege zu und billigte die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 32:0 Stimmen. In zweiter Lesung schloss sich die grosse Kammer dieser Umformulierung diskussionslos an. Die Räte verabschiedeten den Bildungsrahmenartikel in der Schlussabstimmung mit 176:3 Stimmen bei 7 Enthaltungen (Nationalrat) und 44:1 Stimmen (Ständerat).

Hochschulen im Rahmen des Bildungsrahmenartikels

Der Ständerat trat nicht auf einen im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissenen Gesetzesentwurf ein, welcher basierend auf einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen wollte. Der Nationalrat lehnte sowohl eine Motion Mörgeli (svp, ZH) (Mo.03.3017) ab, welche Sponsoring von privaten oder öffentlichen Kulturinstituten durch Privatpersonen und Unternehmen von der Mehrwertsteuer befreien wollte als auch ein Postulat Wäfler (edu, ZH) (Po. 05.3397), das eine WTO-konforme Transport- oder Umweltabgabe in Form eines Mehrwertsteuerzuschlages auf importierten Produkten und Dienstleistungen vorsah, dies als Ersatz für die LSVA-Abgaben auf den Binnentransporten in der Schweiz.

Berufsunfallverhütungsmassnahmen

Im Berichtsjahr behandelte der Nationalrat das Medizinalberufegesetz (MedBG); ihm unterstellt sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte und neu auch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Das MedBG ist so flexibel gestaltet, dass der Bundesrat später weitere Medizinalberufe hinzufügen kann. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung folgte die grosse Kammer weitgehend dem Entwurf des Bundesrates. Auf Antrag ihrer SGK beschloss sie mit 73:70 Stimmen, dass die Kantone keine weiteren als die im Gesetz als universitäre Medizinalberufe definierten Berufe bezeichnen können. Eine Minderheit, unterstützt von Bundesrat Couchepin, hatte den Kantonen diese Kompetenz einräumen wollen. Einstimmig nahm der Rat einen Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) an, wonach auch die Palliativmedizin, d.h. die Behandlung und Pflege von unheilbar Kranken, Teil der Weiterbildung von Medizinalpersonen bildet. Einigkeit bestand auch darin, dass Ärzte und andere Medizinalpersonen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen sollen. Mit 100:60 Stimmen sprach sich der Nationalrat auf Antrag von Humbel Näf (cvp, AG) jedoch dafür aus, diese Versicherung nicht als Voraussetzung für die Berufsausübungsbewilligung zu definieren, sondern als Berufspflicht. Bei den Berufspflichten betonte der Rat, dass das Medizinalpersonal die Rechte der Patientinnen und Patienten zu wahren habe. Mit 88:82 Stimmen folgte er ferner einem Minderheitsantrag Triponez (fdp, BE) und strich eine Bestimmung, welche Medizinalpersonen nur objektive und dem öffentlichen Bedürfnis entsprechende Werbung erlaubt, die weder irreführend noch aufdringlich ist. Der Passus sei überflüssig und führe zu Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag, bei der Zusammensetzung der Medizinalberufekommission neben Vertretungen des Bundes, der Kantone, der universitären Hochschulen und der betroffenen Berufskreise auch Patientenorganisationen zu berücksichtigen. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 160:1 Stimmen.

Medizinalberufsgesetz

Im Frühjahr nahm der Nationalrat die Beratungen zur Volksinitiative der Gewerkschaft Travail.suisse „Für fairere Kinderzulagen“ und den als indirekten Gegenentwurf konzipierten Gesetzesentwurf seiner SGK in Angriff. Das Volksbegehren verlangt eine Zulage von mindestens 450 Fr. monatlich pro Kind, der auf einer bereits 1991 eingereichten parlamentarischen Initiative der ehemaligen Nationalrätin Fankhauser (sp, BL) basierende Gegenentwurf sieht einen schweizweiten Mindestsatz von 200 Fr. für Kinder bis 16 Jahre und 250 Fr. für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre vor. Die SGK beantragte die Ablehnung der Volksinitiative und Zustimmung zum Gegenvorschlag. Nach ausführlichem Meinungsaustausch wies der Nationalrat einen Nichteintretensantrag der SVP mit 99:80 Stimmen ab. In der Detailberatung, in der die Entscheide in einem ähnlich knappen Stimmenverhältnis ausfielen, beschloss er, gemäss dem Vorschlag der SVP Zahlungen an Kinder im Ausland nach der Kaufkraft im betreffenden Staat zu bemessen. Bei der Höhe der Zulagen (200 Fr. resp. 250 Fr. für Kinder in Ausbildung) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen verschiedene Minderheitsanträge durch, die Minimalsätze von 150 Fr. (tiefste gegenwärtig in einem Kanton ausgerichtete Zulage) bis 450 Fr. (Initiative) vorsahen; der Bundesrat hatte die Festlegung des Ansatzes den Kantonen überlassen wollen. Bezüglich der Finanzierung entschied der Rat, die Kantone sollten bestimmen, ob sie nur die Arbeitgeber oder auch die Arbeitnehmer belasten wollten resp. in welchem Ausmass. Falls der Finanzbedarf 1,5% der massgebenden Einkommen übersteige, soll der darüber liegende Bedarf gemäss einem Einzelantrag Lustenberger (cvp, LU) jedoch durch paritätische Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sichergestellt werden. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 100:79 Stimmen bei 8 Enthaltungen an; FDP und SVP lehnten sie grossmehrheitlich ab. Pierre Triponez (fpd, BE) kündigte namens des Gewerbeverbandes an, das Referendum zu ergreifen, falls der Ständerat keine Abstriche an der Vorlage vornehme. Sukkurs erhielt er vom Vizedirektor des Arbeitgeberverbandes.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: L'unification des allocations familiales

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) beschloss einstimmig die Lancierung einer Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“, welche eine Pensionierung ab 62 Altersjahren ohne Rentenkürzung ermöglichen will, wenn eine Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Möglich soll auch ein schrittweiser Altersrücktritt sein. Die Delegierten sprachen sich weiter dafür aus, dass bei hohen Einkommen die Frührente gekürzt werden kann. Grenzwert soll ein Lohn von mehr als dem Anderthalbfachen des maximalen rentenbildenden AHV-Einkommens sein (dieses beträgt zur Zeit CHF 116'100). Die vorgezogene Rente könnten auch in Teilzeit berufstätige Personen und aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuerte beanspruchen. Ein Antrag der SGB-Frauenkommission, die Frührente nicht an eine Erwerbstätigkeit zu knüpfen, wurde abgelehnt. Die Mehrkosten sollen durch eine Erhöhung der Lohnabgaben gedeckt werden. Im Initiativkomitee nahm auch alt Bundesrätin Dreifuss Einsitz.

58,6% gegen die Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“