Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) beschloss einstimmig die Lancierung einer Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“, welche eine Pensionierung ab 62 Altersjahren ohne Rentenkürzung ermöglichen will, wenn eine Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Möglich soll auch ein schrittweiser Altersrücktritt sein. Die Delegierten sprachen sich weiter dafür aus, dass bei hohen Einkommen die Frührente gekürzt werden kann. Grenzwert soll ein Lohn von mehr als dem Anderthalbfachen des maximalen rentenbildenden AHV-Einkommens sein (dieses beträgt zur Zeit CHF 116'100). Die vorgezogene Rente könnten auch in Teilzeit berufstätige Personen und aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuerte beanspruchen. Ein Antrag der SGB-Frauenkommission, die Frührente nicht an eine Erwerbstätigkeit zu knüpfen, wurde abgelehnt. Die Mehrkosten sollen durch eine Erhöhung der Lohnabgaben gedeckt werden. Im Initiativkomitee nahm auch alt Bundesrätin Dreifuss Einsitz.

58,6% gegen die Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“