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  • Freitag, Pankraz (fdp/plr, GL) SR/CE

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Mit der Wahl des 36 Jahre alten Raphaël Comte (fdp, NE) wurde der jüngste Ständeratspräsident seit 140 Jahren gewählt. Comte war 2010 als Nachfolger des 2009 zum Bundesrat gekürten Didier Burkhalter von der Neuenburger Bevölkerung in den Ständerat gewählt worden – damals erst 30 Jahre alt. In den sechs Jahren im Ständerat gelang es dem Neuenburger Freisinnigen, der bereits als 20-jähriger ins Gemeindeparlament und mit 21 Jahren ins Kantonalparlament gewählt worden war und als jüngster Parteipräsident in der Neuenburger Geschichte mit 24 Jahren die kantonale FDP-Spitze übernahm, sich als eigenständiger Kopf zu profilieren. Er gilt in der FDP-Fraktion als Linksliberaler und wich etwa bei der Energiestrategie oder der Altersvorsorge 2020 von der Parteilinie ab, was ihm bei anderen Parteien auch den Ruf eines Partners einbrachte, mit dem man Kompromisse schmieden kann. Der ausgebildete Jurist Comte hat die Politik zum Beruf gemacht – im Express wurde er entsprechend als „animal politique“ beschrieben. Laut einem Interview in der NZZ sieht Comte diese Professionalisierung aber durchaus als Vorteil an, weil man im Ständerat ein Generalist sein müsse und ein beruflicher Hintergrund zwar in bestimmten Bereichen eine Spezialisierung erlaube, eine breite Optik auf alle Geschäfte aber eher verhindere. In zahlreichen Medien wurde Comte auch als möglicher zukünftiger Bundesrat gehandelt und mit einem berühmten Vorgänger verglichen: Numa Droz, der vor 140 Jahren jüngste Ständeratspräsident der Geschichte, war später Bundesrat geworden und hatte ebenfalls der Neuenburger FDP angehört.
Zum Auftakt der 50. Legislatur wurde Comte schliesslich mit allen 44 gültigen Stimmen (ein Wahlzettel blieb leer) mit einem Glanzresultat zum Präsidenten der kleinen Kammer gewählt. In seiner Rede erinnerte er an den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL), der eigentlich an seiner Stelle sein müsste. In der Tat war Comte 2013 als Nachfolger von Freitag von seiner Partei für das Amt des zweiten Vizepräsidenten bestimmt worden. Dies zeige, so Comte, dass der Zufall und äussere Umstände wichtig seien. Weil man nicht immer alles in der eigenen Hand haben könne, sei Demut insbesondere in der Politik wichtig. Zudem bedankte er sich bei seinem Vorgänger Claude Hêche (sp, JU) und rief für die neue Legislatur zur Zusammenarbeit auf. Insbesondere in der Chambre de Réflexion müsse man lösungs- und nicht problemorientiert sein. Die Parteien sollen im Vorzimmer der kleinen Kammer bleiben. Zudem kündigte der neu gekürte Ständeratspräsident eine „Tour de Suisse“ an: Er wolle in jedem Kanton die Bevölkerung an einer kantonstypischen Veranstaltung treffen.
In seiner neuen Rolle als Vorsitzender präsidierte Comte schliesslich die Wahl des Büros des Ständerates: Ivo Bischofberger (cvp, AI) wurde vom Rat mit 45 von 46 eingelangten Stimmen bestätigt. Erneut war ein Wahlzettel leer geblieben. 42 von 46 Stimmen entfielen auf Karin Keller-Sutter (fdp, SG), die damit zur zweiten Vizepräsidentin gekürt wurde. Diesmal blieben 3 Wahlzettel leer und einer ungültig. Zum Stimmenzähler wurde Jean-René Fournier (cvp, VS) ernannt (38 Stimmen, 1 leerer und 1 ungültiger Wahlzettel, 4 Stimmen für Diverse), Ersatzstimmenzählerin wurde Géraldine Savary (sp, VD) (35 Stimmen, 6 leer, 2 ungültig, 2 Diverse). Alex Kuprecht (svp, SZ) schliesslich wurde zum weiteren Mitglied des Büros gewählt (38 Stimmen, 4 leer, 3 Diverse). Diese sechs Personen werden fortan das Büro des Ständerats bilden. Normalerweise rutschen die gleichen Personen im Folgejahr in der Hierarchie des Büros jeweils einen Rang nach oben.

Wahl des Ständeratspräsidenten 2015
Dossier: Conseil national et Conseil des Etats. Election de la présidence et du bureau

Wie bei den Nationalratswahlen, sah es auch bei den Ständeratswahlen im Kanton Glarus lange nach einem konkurrenzlosen Durchwinken der Amtsinhaber aus. Zur Wiederwahl stellten sich Thomas Hefti von der FDP und Werner Hösli von der SVP. Beide hatten ihr Amt während der letzten Legislatur aus tragischen Gründen angetreten: Hefti hatte den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag ersetzt, während Hösli nur wenige Monate später für den damals krebskranken und mittlerweile ebenfalls verstorbenen This Jenny nachgerückt war.

Die Kandidatur von FDP-Ständerat Thomas Hefti galt gemeinhin als ungefährdet. Dass aber Werner Hösli keine Konkurrenz zu erhalten schien, war nicht selbstverständlich. Hösli war nämlich als ehemaliges Bankratsmitglied der Glarner Kantonalbank – zusammen mit dem Rest der damaligen Führungsetage – erstinstanzlich vom Kantonsgericht verurteilt worden. Die Führung der Bank wurde verantwortlich gemacht für eine angeblich verfehlte Kreditpolitik, welche 2008 zu Wertberichtigungen von fast 100 Millionen Franken geführt hatte. Werner Hösli stellte sich aber auf den Standpunkt, stets mit gutem Gewissen gehandelt zu haben, und er hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Hinzu kam, dass Hösli stets offen mit der Thematik umging und seine rechtliche Verwicklung bereits bei seiner erstmaligen Wahl bekannt war. Aus diesem Grund wurde nicht davon ausgegangen, dass die Affäre den SVP-Amtsinhaber in grossem Masse gefährden würde. Mit der SP-Kandidatur von Jacques Marti, der bei den Nationalratswahlen Martin Landolt (bdp, GL) angriff, kam es in der BDP ihrerseits zu Überlegungen, ob die Partei als Reaktion darauf in den Ständeratswahlkampf eingreifen solle. Schlussendlich entschied sich die Partei aber gegen dieses Vorhaben und konzentrierte sich stattdessen vollends auf die Verteidigung ihres Nationalratssitzes. Nur gerade drei Wochen vor dem Wahltermin, erwuchs den beiden Amtsinhabern dann doch noch Konkurrenz. Der Unternehmer Hans-Peter Legler entschied sich für ein Antreten, um dem Glarner Stimmvolk eine ‘parteiunabhängige Alternative’ anzubieten. Seine Kandidatur war erklärtermassen gegen Hösli gerichtet, dem er unter anderem vorwarf, in Bern nicht für die Wasserkraft und die Energiewende einzutreten.

Die Glarner Ständeratswahlen trotz der Konkurrenz bereits im ersten Wahlgang entschieden. Thomas Hefti von der FDP gelang mit 8’619 Stimmen ein Glanzresultat, mit dem er das absolute Mehr von 4’827 Stimmen deutlich übertraf. Mit etwas weniger Vorsprung übersprang auch Werner Hösli diese Hürde. Der SVP-Kandidat erhielt insgesamt 5'469 Stimmen. Der last-minute Kandidat Hans-Peter Legler zeigte sich mit seinem Endergebnis von 3'335 Stimmen durchaus zufrieden. Des Weiteren erhielten Jacques Marti von der SP – eigentlich nur Nationalratskandidat – 683 Stimmen und Vereinzelte deren 1'201. Diese hohe Anzahl an Proteststimmen und die tiefe Wahlbeteiligung (41.5%) lassen darauf schliessen, dass das Glarner Stimmvolk wohl doch nicht ganz zufrieden war mit der präsentierten Auswahl.

Kanton Glarus -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Résultats des élections au Conseil des Etats 2015 (par canton)

Auch 2014 kam es im Parlament zu einigen Mutationen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr elf neue Parlamentsmitglieder vereidigt. Tragisch war dies im Falle beider Ständeräte aus dem Kanton Glarus. Für den 2013 überraschend verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) und den 2014 zurückgetretenen und kurz darauf aufgrund seines Krebsleidens aus dem Leben geschiedenen This Jenny (svp, GL) wurden in Ersatzwahlen Thomas Hefti (fdp, GL) und Werner Hösli (svp, GL) als Nachfolger bestimmt (vgl. Kapitel 1e, Wahlen). Gleich vier Nationalräte rutschten aus dem Kanton Zürich nach: Christoph Blocher (svp, ZH) und Hans Kaufmann (svp, ZH) wollten eigentlich jüngeren SVP-Mitgliedern Platz machen, aber Ernst Schibli (svp, ZH; Jahrgang 1952), der 2011 nach 10 Jahren nicht mehr in den Nationalrat gewählt worden, aber erster Ersatz auf der SVP-Liste war, entschied sich für eine Rückkehr nach Bern. Für Blocher rutschte dann freilich der 15 Jahre jüngere Thomas Matter (svp, ZH) nach. Markus Hutter (fdp, ZH) trat zurück, weil er sich seinem Unternehmen widmen wollte. Für ihn kam Beat Walti (fdp, ZH) zum Handkuss. Der zweite neue Zürcher FDP-Vertreter war Hans-Peter Portmann (fdp, ZH). Er wurde Nachfolger von Filippo Leutenegger (fdp, ZH), der in die Zürcher Stadtexekutive gewählt wurde. Auch der ehemalige Präsident der FDP, Fulvio Pelli (fdp, TI) hatte seinen Rücktritt eingereicht und machte Platz für Giovanni Merlini (fdp, TI). Der fünfte Abgeordnetenaustausch für die FDP wurde zwischen Pierre-André Monnard (fdp, NE) und Laurent Favre (fdp, NE) getätigt. Favre war bei Ersatzwahlen in die Neuenburger Regierung gewählt worden. Neben Blocher, Jenny und Kaufmann trat für die SVP mit Caspar Baader (svp, BL) ein weiteres Schwergewicht zurück. Er wurde durch Christian Miesch (svp, BL) ersetzt. Die SP – Rebecca Ruiz (sp, VD) rutschte für Josiane Aubert (sp, VD) nach – und die BDP – mit Heinz Siegenthaler (bdp, BE) für Ursula Haller (bdp, BE) – hatten je eine Mutation vorzunehmen. Die 49. Legislatur war damit bis Ende 2014 bereits von 24 Wechseln geprägt. Fast jeder zehnte Sitz im nationalen Parlament wurde damit ausserhalb der regulären Wahlen getauscht.

Mutationen 2014
Dossier: Mutations a l'Assemblée fédérale

Gleich zwei Mal musste die Glarner Stimmbevölkerung 2014 ihren Ständerat neu wählen. Nach dem überraschenden Tod von Pankraz Freitag (fdp) am 5. Oktober 2013 wurden Ersatzwahlen auf den 12. Januar 2014 angesetzt. Laut kantonalem Gesetz muss eine Ersatzwahl innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Die Zeit war dabei für die Parteien recht knapp und lange fand insbesondere auch die FDP keine Kandidaten. Eine potenzielle Nachfolgerin von Freitag, die bei den kantonalen Wahlen 2014 nicht wieder antretende Regierungsrätin Marianne Dürst Benedetti, stellte sich für eine Kandidatur nicht zur Verfügung. Schliesslich wurde der ausserhalb des Kantons Glarus eher unbekannte Thomas Hefti auf den Schild gehoben. Hefti – Sohn des von 1968 bis 1990 in Bern tätigen Ständerates Peter Hefti – war Gemeindepräsident von Glarus Süd. Hefti bekam Konkurrenz von BDP-Parteipräsident Martin Landolt. Der amtierende Glarner Nationalrat wollte den FDP-Ständeratssitz erobern. Die CVP und die Grünen verzichteten auf eine Kandidatur und die SP konnte keine geeignete Kandidatur aufbauen. Die SVP, die den zweiten Glarner Ständeratssitz inne hat, wollte ebenfalls nicht antreten. Allerdings hatte der Inhaber des Mandates, This Jenny (svp), seinen Rücktritt auf die ordentlichen Wahlen 2015 angekündigt. Eine der wenigen inhaltlichen Differenzen der Kandidierenden – der Ausstieg aus der Atomenergie – brachte Landolt die Unterstützung der Umweltverbände. Der BDP-Präsident konnte zudem seine Erfahrung in Bern in die Waagschale werfen. Weil bereits am 9. Februar die Gesamterneuerungswahlen für die Gemeindeexekutiven anstanden und Hefti sein Amt als Gemeindepräsident nicht mit einem allfälligen Ständeratsamt kombinieren wollte, trat er für die Gemeindewahlen nicht mehr an. Allgemein ging man von einem Kopf-an-Kopf-Rennen aus. Die Deutlichkeit, mit der die FDP den Ständeratssitz verteidigen konnte, überraschte deshalb. Hefti (fdp) machte mit 5'571 mehr als doppelt so viele Stimmen wie Landolt (bdp), der 2'149 Stimmen erhielt. In seiner eigenen Gemeinde Glarus Süd erhielt Hefti mehr als 80 Prozent der Stimmen und auch in den anderen beiden Gemeinden obsiegte er klar. Landolt interpretierte das deutliche Resultat als Auftrag, den Kanton Glarus weiterhin im Nationalrat zu vertreten. Anscheinend sei es ihm nicht gelungen, Wählerinnen und Wähler ausserhalb seiner Stammwählerschaft zu mobilisieren. Sowohl Hefti wie auch Landolt waren weiterhin auch im Glarner Landrat vertreten. Die Stimmbeteiligung war mit 30,6% sehr tief. In den Medien wurde dafür die anstehende Kaskade von Wahlen verantwortlich gemacht: Gesamterneuerungswahlen für die kommunale und kantonale Regierung am 9. Februar und Erneuerungswahlen für den Landrat am 18. Mai.

Es sollte freilich noch eine weitere Wahl hinzukommen. Mitte Februar gab nämlich This Jenny bekannt, dass er per sofort von allen politischen Ämtern – aus dem Landrat und dem Ständerat – zurücktrete. Grund war ein bösartiger Magentumor, der das politische Urgestein zum Rücktritt zwang – Jenny war seit 1994 Landrat und seit 1998 Glarner Ständerat. Als Termin für die Ersatzwahl Jennys wurde der 18. Mai gewählt. Erneut taten sich die Parteien schwer, valable Kandidierende zu finden. Vor allem die SP, die früh ankündigte, den Sitz angreifen zu wollen, musste nach der Niederlage bei den Regierungswahlen, wo man den eigenen Regierungssitz verloren hatte, möglichst punkten, um nicht zur vernachlässigbaren Kraft im Kanton zu werden. Allerdings taten sich die Genossen sehr schwer und fanden letztlich niemanden, der sich zur Wahl stellen wollte. Als erster Kandidat outete sich Stefan Müller (cvp), der Präsident des Kantonalen Kirchenrates und ehemaliger Staatsanwalt. Die SVP schickte kurz darauf Werner Hösli (svp) ins Rennen, der von 2001 bis 2009 im Landrat Einsitz genommen hatte. Auch die GLP bemühte sich um eine Kantonsvertretung in Bern. Mit Franz Landolt (glp) wurde ein altgedienter Kantonsparlamentarier nominiert, der seit 22 Jahren im Landrat sass, zuerst für die CSP und dann für die GLP. Die FDP wollte eigentlich – nachdem sie mit Thomas Hefti ja bereits einen Ständerat hatte – nicht antreten, allerdings brachten sich Hansjürg Rhyner (fdp) und Martin Leutenegger (fdp) ohne Unterstützung der Partei ins Spiel und kandidierten wild. Rhyner hatte dabei noch kein politisches Amt bekleidet. Leutenegger – bis 2008 im Landrat – wollte für die kantonale Wirtschaft antreten. Beide betonten, dass die fehlende Unterstützung der Partei – die FDP hatte Stimmfreigabe beschlossen – kein Handicap sei, weil im Kanton Glarus Personen und nicht Parteien gewählt würden. Auf das Problem angesprochen, dass bei ihrer Wahl zwei FDP-Vertreter im Ständerat sitzen würden, verwiesen sie auf das Gespann Kaspar Rhyner (fdp, GL) und Fritz Schiesser (fdp, GL), die den Kanton Glarus als Zweiergespann zwischen 1990 und 1998 in Bern vertreten hatten. Anfang April gaben auch die Grünen ihre Ambitionen bekannt. Sie portierten den Landrat Karl Stadler (gp), der auch von der SP unterstützt wurde. Als siebter Kandidat stellte sich Mitte April schliesslich der parteilose Markus Landolt zur Wahl. Markus Landolt war zwölf Jahre für die CVP im Landrat gesessen, trat aber als Unabhängiger an. Er wolle nicht seiner alten Partei in den Rücken fallen, sondern als Unternehmer für Bern antreten. Nicht noch einmal antreten wollte die BDP.
Aufgrund der starken Konkurrenz musste die SVP um die Verteidigung ihres Ständeratssitzes bangen. Hinzu kam, dass Werner Hösli historisch vorbelastet sei, wie er selber auf seiner Homepage schrieb. Hösli war als Bankrat der Glarner Kantonalbank in unsaubere Kreditvergaben verwickelt, bei denen letztlich CHF 96 Mio. abgeschrieben werden mussten. Hösli informierte offensiv über die zivilrechtlich noch hängige Affäre und wies darauf hin, dass er keinen Einfluss auf die Affäre gehabt habe. Aufgrund des breiten Kandidatenfeldes musste von einem zweiten Wahlgang ausgegangen werden. Tatsächlich gab es im ersten Umgang am 18. Mai keine Entscheidung. Mit 3'597 Stimmen hatte Werner Hösli (svp) zwar einen grossen Vorsprung auf den zweitplatzierten Karl Stadler (gp), der 1'813 Stimmen holte, er scheiterte damit allerdings recht deutlich am absoluten Mehr (5'715 Stimmen). Trotzdem schien Hösli der einzige zu sein, der auch über sein Wählerlager hinaus Stimmen machen konnte. Stadler erhielt lediglich rund 16% der Stimmen, obwohl die Wählerstärke von links-grün nach den Landratswahlen 2010 bei rund einem Viertel lag. Neben Stadler kam auch Markus Landolt (parteilos) auf über 1'500 Stimmen. Bereits etwas abgeschlagen rangierten Stefan Müller (cvp, 1'293 Stimmen) und Franz Landolt (glp, 1'182 Stimmen). Die wilden Kandidaturen von Martin Leutenegger (fdp; 1'005 Stimmen) und Hansjürg Rhyner (fdp; 633 Stimmen) wurden offensichtlich von der Wählerschaft nicht goutiert. Der nötige zweite Wahlgang wurde auf den 1. Juni angesetzt, fand also gleichzeitig mit den Landratswahlen statt. Neben Werner Hösli (svp) und Karl Stadler (gp) wollte auch Stefan Müller (cvp) für die zweite Runde antreten. Die restlichen vier Kandidaten strichen die Segel. Die Reduktion von sieben auf drei verhiess Spannung, konnte doch Stadler auf die Stimmen der GLP und Müller auf die Stimmen der Mitte zählen. Freilich gelang Hösli (svp) Anfang Juni ein wuchtiger Erfolg, konnte er doch mit 4'221 Stimmen fast ebenso viele Stimmen auf sich vereinen wie seine beiden Widersacher zusammen: Stadler (gp) erhielt 2'294 Stimmen und Müller (cvp) schaffte es auf 2'058 Stimmen. Zwar holte Hösli in allen drei Gemeinden am meisten Stimmen, seinen Sieg verdankte er aber vor allem den Wählerinnen und Wählern in seiner Heimatgemeinde Glarus Süd – eine eigentliche Hochburg der SVP. Lag die Stimmbeteiligung dort bei 45%, nahmen in Glarus und in Glarus Nord lediglich 34% bzw. 30% der Wahlberechtigten teil. Glarus Süd war damit gleich doppelt in Bern vertreten, weil auch Thomas Hefti von dort stammt. Die Wahlberechtigten schienen Hösli betreffend der Bankaffäre zu vertrauen – freilich stand die Schadenersatzklage nach wie vor im Raum.

Ständeratsersatzwahl Glarus 2014

Am 12. Januar in Schwanden (GL), wo man noch einmal des im Vorjahr verstorbenen Glarner Ständerats Pankraz Freitag (fdp, GL) gedachte, lehnten die Delegierten nicht nur die Masseneinwanderungsinitiative der SVP ab, sondern machten auch deutlich, dass die Zuwanderung ein Problem sei und man Hand bieten müsse für bessere Lösungen. Eine solche Lösung sei die Deckung der Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Inland. Potenzial sah die FDP bei Frauen und älteren Arbeitnehmenden. In einem Positionspapier für einen liberalen Arbeitsmarkt forderte die FDP deshalb neue Arbeitszeitmodelle, eine Flexibilisierung des Rentenalters und eine bessere Abstimmung von Familie und Beruf.

FDP Positionspapier für einen liberalen Arbeitsmarkt

Im Berichtjahr wurden nicht weniger als elf Parlamentsmandate neu besetzt. Die Mutationen waren einerseits Folgen kantonaler Wahlen. Gleich drei Genfer Nationalräte – Luc Barthassat (cvp), Antonio Hodgers (gp) und Mauro Poggia (mcg) – wurden in den Genfer Regierungsrat gewählt. Auch Yvan Perrin (svp) und Alain Ribaux (fdp) zogen das kantonale Exekutivamt in Neuenburg dem nationalen Parlamentsmandat vor. Für die fünf abtretenden Parlamentarier rutschten Guillaume Barazzone(cvp/pdc GE), NR/CN] (cvp, GE), Anne Mahrer (gp, GE), Roger Golay (mcg, GE), Raymond Clottu (svp, NE) und Sylvie Perrinjaquet (fdp, NE) nach. Golay wurde – im Gegensatz zu seinem Vorgänger Poggia – in die SVP-Fraktion aufgenommen. Bereits 2012 waren Franziska Teuscher (gp, BE) und Ursula Wyss (sp, BE) in die Stadtberner Regierung gewählt worden. Sie traten ebenfalls von ihren Nationalratsmandaten zurück und wurden im Berichtjahr durch Aline Trede (gp, BE) und Nadine Masshardt (sp, BE) ersetzt. Bereits 2012 ihren Rücktritt angekündigt hatten Hildegard Fässler-Osterwalder (sp, SG) und Peter Spuhler (svp, TG), nach 16 resp. 13 Jahren Tätigkeit im nationalen Parlament. Hans-Jürg Fehr (sp, SH), ein weiterer lang gedienter Parlamentarier, trat nach 14 Jahren zurück. Für die SP St. Gallen wurden Claudia Friedl, für die SP Schaffhausen Martina Munz und für die SVP Thurgau Verena Herzog neu vereidigt. Seinen Rücktritt für 2014 kündigte Fulvio Pelli (fdp, TI) an. Auch im Ständerat wird es noch vor den Gesamterneuerungswahlen 2015 zu Veränderungen kommen. Für den verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) musste im Kanton Glarus eine Ersatzwahl durchgeführt werden, die auf das Frühjahr 2014 angesetzt wurde.

Mutationen 2013
Dossier: Mutations a l'Assemblée fédérale

Mitte November kürte die Bundeshausfraktion die Kandidierenden für das zweite Vizepräsidium in beiden Parlamentskammern. 2016 wird die FDP den Vorsitz im Stände- und im Nationalrat innehaben. Die von einer Fraktion vorgeschlagenen Kandidierende werden im Normalfall gewählt und rücken vom zweiten Vize- zum ersten Vizepräsident bzw. vom ersten Vize- zum Präsidenten auf. Um das Amt im Nationalrat bewarben sich Christa Markwalder, Christian Wasserfallen und Andrea Caroni, während für die kleine Kammer einzig die Kandidatur von Raphaël Comte anstand. Das Ständeratsamt wäre eigentlich für den allerdings kurz zuvor verstorbenen Pankraz Freitag vorgesehen gewesen. Nominiert wurden schliesslich Markwalder und Comte.

Vizepräsidium in beiden Parlamentskammern

In der Nacht auf den 5. Oktober verstarb der Glarner FDP-Ständerat Pankraz Freitag 60-jährig. Der ausgewiesene Finanz- und Energiepolitiker galt als besonnene und breit respektierte Persönlichkeit. Bereits zum dritten Mal in der laufenden Legislatur musste die FDP damit einen Todesfall in ihren Reihen verarbeiten. Im Vorjahr waren die Nationalräte Otto Ineichen (LU) und Peter Malama (BS) verstorben.

Tod von Pankraz Freitag

Die Detailberatungen von Erst- und Zweitrat erstreckten sich im Rest des Berichtsjahres über sechs bzw. vier Sitzungen und zeichneten sich durch zeitweise hitzige Diskussionen aus. Auffällig war, dass sich die Nationalräte Aebi (svp, BE) und Ritter (cvp, SG) besonders oft mit Wortmeldungen und Minderheitsanträgen exponierten; die Medienberichterstattung führte dies auf deren Kandidaturen für das zu dieser Zeit ausgeschriebene Präsidium des Bauernverbandes zurück. Im Besonderen bestimmten die gesetzlichen Grundlagen für Milchmarkt, der Import von Fleisch und lebenden Pferden sowie Bestimmungen zu den Direktzahlungen die inhaltliche Erörterung. Betreffend Milchmarkt setzte sich im Nationalrat eine Minderheit Rösti (svp, BE) durch, die das Obligatorium für Milchkaufverträge aufrechterhalten wollte. Demnach dürften ProduzentInnen ihre Milch jeweils nur an einen Vertragspartner verkaufen, die Verträge würden zudem auf die Mindestdauer von einem Jahr ausgelegt und sollten Regelungen zu Mengen, der Preisfestsetzung und den Zahlungsmodalitäten enthalten. Die Verträge müssten einem staatlichen Verwaltungsorgan gemeldet werden, und Verstösse würden vom Bundesrat mit Sanktionen geahndet. Der Ständerat widersetzte sich dieser Entscheidung, weil die Milchwirtschaft dadurch wesentliche marktwirtschaftliche Attribute wieder verlieren würde, die sie mit der Aufhebung der Milchkontingentierung 2009 erst kürzlich erhalten hatte. Er kehrte deswegen zum Vorschlag des Bundesrates zurück: Die Branche solle selbst einen Standardvertrag organisieren, der auf Begehren der Branchenorganisation vom Bundesrat für verbindlich erklärt werden könne. Wenn im Sektor keine Einigung über einen Vertrag erzielt werde, habe der Bundesrat die Kompetenz, vorübergehende Vorschriften über Kauf und Verkauf von Rohmilch zu erlassen. Als Nächstes sprachen sich beide Räte für eine Kontingentierung des Pferdeimports aus. Nach einem Vorschlag der ständerätlichen Minderheit Seydoux (cvp, JU) sollen die Kontingente zu 50% aufgrund der Käufe von in der Schweiz gezüchteten Pferde verteilt werden: Damit sollen die einheimische Pferdezucht und insbesondere die Freiberger Pferde aus dem Jura, welche zu dem Zeitpunkt die noch einzige ursprüngliche Schweizer Rasse waren, geschützt werden. Auch der Import von Fleisch wurde restringiert: Nachdem eine Minderheit Hassler (bdp, GR) im Nationalrat mit 87 zu 90 Stimmen äusserst knapp gescheitert war, nahm die ständerätliche Kommission den Vorschlag wieder auf und verlangte, dass 40% der Zollkontingentsanteile von Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdefleisch nach der Zahl von in der Schweiz geschlachteten Tieren zugeteilt werden soll. Die ständerätliche Ratslinke und Bundesrat Schneider-Ammann argumentierten vergeblich dagegen, dass eine solche Einschränkung des freien Marktes nicht wie beabsichtigt die kleinen und mittleren Metzgereien fördern, sondern den fünf grössten Schlachtbetrieben der Schweiz, welche damals bereits 70% der Rindergattung schlachteten, eine noch grössere Macht verschaffen würde. In der Abstimmung setzte sich die Kommission schliesslich mit 21 zu 15 Stimmen durch. Im Kernbereich der Beratungen, der Umgestaltung des Direktzahlungssystems, befassten sich die Räte zuerst mit den Bedingungen, welche zum Bezug von staatlicher Unterstützung berechtigen. Der Ständerat beschloss dabei, dass Direktzahlungen nicht mehr für bewirtschaftete Flächen ausgezahlt werden sollen, welche nach Inkrafttreten dieser Gesetzgebung in eine Bauzone umgewandelt werden. Es handelte sich dabei um einen Kompromissvorschlag zwischen den Anliegen des Bundes- und des Nationalrats, welche Beiträge für sich in Bauzonen befindende Flächen vollständig bzw. überhaupt nicht streichen wollten. Mit der Fassung des Ständerats sollten einerseits Kulturlandflächen gegen zu grosszügige Neueinzonungen geschützt, andererseits aber solche Bäuerinnen und Bauern nicht bestraft werden, die zurzeit noch nicht bebaute Flächen bewirtschaften und pflegen. Bei der Neuausrichtung der Direktzahlungen selbst wurde im Nationalrat die Einführung des Instruments „Landschaftsqualitätsbeiträge“ intensiv diskutiert: Die Gegner kritisierten, dass die Landwirte damit für Leistungen abgegolten werden sollten, welche erstens von diesen seit Jahrzehnten freiwillig erbracht und zweitens nicht objektiv beurteilt werden könnten: So seien die Ausschmückung des Hofs mit Geranien, eine mit Kopfstein gepflasterte Strasse oder die Einrichtung einer Feuerstelle keine unterstützenswerten Massnahmen. Der Bundesrat und die Befürworter erklärten daraufhin, dass diese Beiträge auf spezifische, traditionelle Bewirtschaftungsarten wie etwa Wytweiden im Jura oder Wässermatten im Oberaargau abzielten, deren Fortbestand nicht zuletzt auch für die Schweiz als Tourismusmagnet von grosser Wichtigkeit seien. Die SVP, jeweils eine knappe Mehrheit der FDP und der BDP sowie ein Drittel der CVP sprachen sich in der Abstimmung der grossen Kammer gegen diese Art von Beiträgen aus, unterlagen jedoch mit 85 zu 98 Stimmen. Im Ständerat fiel die Annahme der Beiträge mit 30 zu 9 Stimmen deutlicher aus. Die radikalste Änderung nahmen die beiden Kammern mit der Streichung der Tierbeiträge vor: Die Auszahlung pro Tier bzw. Grossvieheinheit habe falsche Anreize gesetzt und zu Überproduktion, tiefen Preisen im Milchsektor, steigenden Kraftfutterimporten und zu erhöhter Umweltbelastung geführt. Stattdessen werden deshalb sogenannte „Versorgungssicherheitsbeiträge“ eingeführt: Dabei handelt es sich um flächenbezogene Zahlungen, die eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln garantieren sollen. Sie setzen sich zusammen aus einem Basisbeitrag je Hektare und einem zusätzlichen abgestuften Beitrag in Bezug auf geografische und klimatische Erschwernisse. Bei Grünflächen muss ausserdem ein Mindesttierbesatz erreicht werden. Die SVP und Teile der CVP, FDP und BDP stellten sich dagegen und brachten im Nationalrat einen Minderheitsantrag Aebi (svp, BE) ein, der mit einer Erhöhung des Basisbeitrags je nach Tierbesatz die Tierbeiträge zumindest teilweise beibehalten wollte. Dieser Vorschlag wurde auch ausserhalb der Ratsdiskussion stark propagiert, war aber in der Abstimmung mit 100 zu 80 Stimmen chancenlos. Auch im Ständerat waren die neuen Beiträge umstritten und wurden mit Minderheitsanträgen sowie einem Alternativvorschlag der Kommissionsmehrheit bekämpft. Die Version des Bundesrats setzte sich schliesslich dennoch durch, was hauptsächlich den Ständeräten Freitag (fdp, GL) und Baumann (cvp, UR) zu verdanken war: Als in der ständerätlichen Kommission klar geworden war, dass die Versorgungssicherheitsbeiträge so nicht akzeptiert würden, arbeiteten die beiden bürgerlichen Ständeräte zwei Einzelanträge zur Anpassung der Übergangsbeiträge aus. Diese befristeten Zahlungen sollen einen für die Landwirte sozialverträglichen Systemwechsel ermöglichen. Nachdem Ständerat Freitag seinen Antrag zugunsten des anderen zurückgezogen hatte, akzeptierten die Ratsmitglieder den Antrag Baumann, laut welchem die Übergangsbeiträge acht Jahre lang ausgerichtet werden und bis 2017 um nicht mehr als 10% pro Jahr zurückgestuft werden dürfen. Damit wurde diejenige Neuerung, gegen welche sich der Schweizerische Bauernverband (SBV) am heftigsten gestemmt hatte, bereits im Berichtsjahr von den Räten definitiv in das revidierte Gesetz aufgenommen. Auch die Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen wurde von den Räten im Rahmen der Agrarpolitik beschlossen. Sie nahmen damit das Anliegen einer Motion Ritter (cvp, SG) auf, die sich auf die Ergebnisse des nationalen Forschungsprojekts (NFP 59) gestützt hatte: Der Einsatz von dem zurzeit verfügbaren gentechnisch veränderten Saatgut erbringe keine wirtschaftlichen Vorteile für die Schweizer Landwirte, deswegen sei eine Fortführung des Moratoriums gerechtfertigt. Die Frist soll neu bis Dezember 2017 gelten. Trotz ausgedehnten Diskussionen im Nationalrat konnte die FDP, welche die Aufhebung bzw. eine Verkürzung der Frist zusammen mit Minderheiten der CVP, BDP und SVP unterstützt hatte, die übrigen Ratskolleginnen und -kollegen nicht überzeugen.

Argrarpolitik 2014 bis 2017

Nach sieben Amtsjahren gab Fulvio Pelli (TI) am 21. April die Präsidentschaft der FDP ab. Karin Keller-Sutter (SG) wäre als Nachfolgerin zuoberst auf der Wunschliste gestanden, da sie aus der Deutschschweiz stammt, ein nationales Profil und die nötige Konsenskompetenz aufweise, die es für dieses Amt brauche. Die St. Galler Ständerätin sagte jedoch ab, weil für sie das Präsidialamt nicht mit dem Ständeratsmandat vereinbar sei. Mit Ruedi Noser (ZH), Philipp Müller (AG), dem Vizepräsidenten Vincenzo Pedrazzini (SZ), Andrea Caroni (AR), Martin Schmid (GR), Christian Wasserfallen (BE) oder Pankraz Freitag (GL) wurden in der Presse einige mögliche Namen genannt, die Findungskommission klagte jedoch über eine eigentliche Kandidatenflaute und zahlreiche Absagen. Anfang März stellte die Kommission dann mit Pankraz Freitag (GL) und Philipp Müller (AG) zwei unterschiedlich profilierte Papabili vor, die sich an verschiedenen Hearings in den Kantonen präsentieren mussten. Dem medial besser bekannten und in Bern auch besser vernetzten Müller wurden in der Presse die besseren Chancen eingeräumt: Dem gelernten Gipser wurde eher zugetraut, aus der FDP wieder eine Volksbewegung zu machen als dem von Wirtschaftskreisen unterstützte Glarner Mathematiklehrer. Müller hatte sich allerdings in der Romandie aufgrund seiner dezidierten und harten Asylpolitik nicht viele Freunde geschaffen. Zu einer Kampfwahl kam es jedoch nicht, da sich Freitag Mitte März als Kandidat zurückzog. Müller wurde am 22. April schliesslich ohne Gegenstimme mit 330 zu 0 Stimmen gewählt. Pelli wurde an derselben Abgeordnetenversammlung in Bern für seine Leistungen für die FDP mit stehenden Ovationen geehrt. Zwar habe er den Wählerschwund nicht aufhalten können, es sei ihm aber gelungen, interne Grabenkämpfe zu lindern. Darüber hinaus dürfe die Fusion mit den Liberalen als Erfolg verbucht werden. Die künftigen Erfolge der FDP würden auch eine Ernte von Pellis Wirken sein. Müller startete mit einer eigentlichen Tour de Suisse in sein Präsidium. Nach einigen Wochen mussten auch seine Kritiker anerkennen, dass der Neue für viel Schwung und eine grössere Nähe zur Basis sorge.

Amtsübergabe als FDP-Präsident von Pelli zu Müller (2012)
Dossier: Les présidents du PLR (PRD) depuis 2000

In der Herbstsession gelangte die Vorlage zur Differenzbereinigung in den Nationalrat. Nachdem er seinen Entscheid im Vorjahr im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zur Offroader-Initiative bereits auf einen durchschnittlichen CO2-Ausstoss von 130 g/km für Personenwagen revidiert hatte, war der Anschluss an den Ständerat in diesem Falle nur noch Formsache. Auf Anraten seiner Kommission, welche den Entscheid mit 15 zu 11 Stimmen gefällt hatte, hielt der Nationalrat an seiner Position zur Streichung der subsidiären Abgabe auf fossile Treibstoffe fest. Franziska Teuscher (gp, BE), die Sprecherin des zurückgezogenen Minderheitsantrages, der Zustimmung zum Ständerat gefordert hätte, kündigte jedoch an, die CO2-Abgabe mit einem parlamentarischen Vorstoss wieder einzubringen, sollte sich abzeichnen, dass die im Gesetz enthaltenen Massnahmen zur Erreichung des Reduktionsziels nicht ausreichen würden. Der zentrale Grund für den Rückzug des links-grünen Minderheitsantrages – wie auch eines weiteren Minderheitsantrages Jans (sp, BS) – war die Befürchtung, dass das Gesetz in der Schlussabstimmung wegen Opposition von SVP und FDP versenkt würde. Dies wiederum irritierte Vertreter der FDP; sie bezeichneten die gewählte Taktik als unehrlich, da einerseits am starren Inlandziel festgehalten würde, jedoch eine Massnahme, welche zu dessen Erreichung zentral wäre, somit aus dem Gesetz gestrichen würde. Des Weiteren verblieb die Differenz zum Ständerat betreffend Kompensation von CO2-Emissionen durch fossil-thermische Kraftwerke. Mit einer knappen rechts-bürgerlichen Mehrheit von 94 zu 92 Stimmen beschloss der Nationalrat, hier weiterhin dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen, der eine Kompensation im Ausland von bis zu 50% der Emissionen erlaubt. Der Nationalrat führte auf Antrag einer Kommissionsmehrheit eine weitere Differenz ein: Sollten sich Volk und Parlament für einen Atomausstieg bis 2020 aussprechen, sollte die Möglichkeit erhalten bleiben, die im Ausland vorgenommene CO2-Reduktion sogar auf 80% zu erhöhen. In der Wintersession hatte der neu zusammengesetzte Ständerat zuerst über einen Rückweisungsantrag Freitag (fdp, GL) zu beschliessen. Der Antragssteller vertrat die Ansicht, dass das CO2-Gesetz stärker an das neue Umfeld der aufgekommenen Atomausstiegsdebatte angepasst werden müsse. Der Antrag blieb mit 30 zu 8 Stimmen jedoch chancenlos. Danach stimmte der Ständerat der Möglichkeit zur Auslandkompensation von fossil-thermischen Kraftwerken zu, sprach sich jedoch für die Streichung des vom Nationalrat in der Herbstsession eingeführten Zusatzes aus. Auch bei der CO2-Abgabe auf Treibstoffe stimmte der Ständerat der grossen Kammer zu. Ausschlaggebend dafür war die Befürchtung, dass gegen eine Treibstoffabgabe das Referendum ergriffen werden könnte. Der Nationalrat sah stattdessen einen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe bis maximal 5 Rappen vor, womit sich auch der Ständerat einverstanden zeigte. Die letzte verbleibende Differenz löste der Nationalrat in der Wintersession indem er sich, wie auch der Ständerat, dafür aussprach, dass Erträge aus Sanktionen bei Nichteinhaltung der CO2-Grenzwerte von Neuwagen dem Infrastrukturfonds und nicht, wie vom Nationalrat gefordert, der Bevölkerung zukommen sollen. Somit erübrigte sich die Tagung einer Einigungskonferenz und das Geschäft gelangte noch an der letzten Sitzung der Wintersession zur Schlussabstimmung. Im Ständerat passierte das Gesetz mit 34 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen, im Nationalrat sprachen sich 130 zu 61 für den Entwurf aus. Abgelehnt wurde das Geschäft von der beinahe geschlossenen SVP, sowie von einigen Vertretern der FDP und einem BDP-Nationalrat. Die Referendumsdrohung, welche Ende August von Seiten der Wirtschaft wegen der vom Parlament beschlossenen 20-prozentigen Inlandreduktion laut wurde, schien sich Ende Jahr zu verflüchtigen. Economiesuisse begründete diese Wendung damit, dass im Falle vom Anschluss Schweizer Firmen an das europäische Emissionshandelssystems (ETS) anrechenbare Reduktionen weiterhin auch im Ausland möglich sein würden. Diese Interpretation wurde durch das BAFU gestützt.

Volksinitiative «für ein gesundes Klima» und indirekter Gegenvorschlag (Revision CO2-Gesetz; BRG 09.067)
Dossier: Interventions liquidées avec la révision de la loi sur le CO2 (BRG 09.067)
Dossier: Révision totale de la loi sur le CO2
Dossier: Programme bâtiments; réduction de la consommation d'énergie à partir de l'année 2000
Dossier: le changement climatique en suisse

Auch bei den Wahlen in den Ständerat musste die FDP Verluste hinnehmen. Mit neu elf Mandaten in der kleinen Kammer musste der Freisinn zwar im Vergleich zu 2007 per Saldo lediglich einen Sitzverlust verkraften. Dies bedeutete aber erstens ein Rekordtief und zweitens gleich viele Sitze wie die SP, die zusammen mit der FDP neu die zweitstärkste Kraft in der kleinen Kammer stellt. Verteidigen konnte der Freisinn seine Ständeratssitze in den Kantonen Zürich (Gutzwiller), Luzern (Theiler), Obwalden (Hess), Glarus (Freitag), Appenzell Ausserrhoden (Altherr), Aargau (Egerszegi) und Neuenburg (Comte). Neu in den Ständerat zogen – den freisinnigen Sitz in ihrem jeweiligen Kanton verteidigend – Karin Keller-Sutter (SG), die trotz einer gegen sie gerichteten Kampagne der Weltwoche einen grossen Erfolg feierte, Joachim Eder (ZG) und – wenn auch nur äusserst knapp mit 763 Stimmen Vorsprung – Fabio Abate (TI). Im Kanton Graubünden konnte zudem der Sitz der nicht mehr angetretenen SVP erobert werden (Martin Schmid). Historische Niederlagen musste die FDP hingegen in den Kantonen Solothurn und Schaffhausen hinnehmen. In beiden Kantonen konnte der Ständeratssitz, den man in Solothurn seit 163 Jahren inne gehabt hatte, nicht gehalten werden. Mit dem Verlust in Schaffhausen war der dortige Freisinn erstmals seit 1848 nicht mehr in Bern vertreten. Keine Chance auf einen Sitzgewinn hatten die Freisinnigen Kandidierenden schliesslich in den Kantonen Bern (weder im Frühjahr für die Ersatzwahl von Bundesrätin Sommaruga noch im Herbst), Schwyz, Freiburg, Basel-Stadt, Thurgau, Waadt, Wallis, Genf und Jura.

Wahlkampf und Resultate der FDP bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Les résultats des partis les plus importants lors des élections nationales 2011

Im Kanton Glarus erwuchs den beiden Bisherigen Pankraz Freitag (fdp) und This Jenny (svp) grüne Konkurrenz. Karl Stadler (gp), der von der SP unterstützt wurde, wollte eine echte Alternative zu den Bürgerlichen darstellen. Vervollständigt wurde das Kandidatenquartett durch den Parteilosen Kurt Reifler. Mehr als Achtungserfolge konnten die beiden Herausforderer aber nicht verbuchen. Jenny (5'416) und Freitag (5'359) wurden bestätigt. Stadler (2'983) und Reifler (2'691) erhielten aber beide mehr als 2'500 Stimmen.

Kanton Glarus – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Résultats des élections au Conseil des Etats 2011 (par canton)

Nachdem bereits im Jahr 2010 die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom Bundesrat aus budgetären Gründen verschoben wurde, kam diese Angelegenheit in Form einer Motion der SiK des Nationalrats noch im Jahr 2010 erneut zur Sprache. Die Motion, die eine Kampfjetbeschaffung in der Legislaturperiode 2012-2015 ermöglichen sollte, wurde im März respektive im Juni 2011 von beiden Kammern überwiesen. Dies sorgte für Wirbel, da damit die Sparpläne des Bundesrates teilweise zurückgebunden werden müssen. Das Signal des Parlamentes war allerdings deutlich: Es sollten schneller neue Flugzeuge beschafft werden. In der Detailberatung war die Stimmung aufgeheizt und zwar nicht nur aus thematischen Gründen. Aus Versehen hatte sich der als französischer Sprecher gemeldete Luzerner Nationalrat Pius Segmüller (cvp, LU) auf Deutsch geäussert, was bei den frankophonen Volksvertretern grosses Unverständnis hervorrief, weil damit unüblicherweise zwei deutschsprachige Kommissionssprecher zu Wort kamen. Die intermediäre staatspolitische Diskussion, die dadurch hervorgerufen wurde, dauerte allerdings nicht lange, da Ratspräsident Germanier (fdp, VS) diese rasch unterband. Aufgrund dieses Begleitumstands enthielten sich einige Romands im Nationalrat in der Schlussabstimmung ihrer Stimme. Trotzdem wurde die Motion mit 95 zu 69 Stimmen angenommen und dem Ständerat überwiesen. In der kleinen Kammer wurde die Motion zusammen mit dem Armeebericht 2010 besprochen. Die Mehrheit der SiK des Ständerates und eine der beiden Kommissionsminderheiten wollten den Bundesrat beauftragen, bis Ende 2011 eine Botschaft für ein besonderes Finanzierungsmodell zur Beschaffung von 22 neuen Kampfjets und die Beseitigung von Ausrüstungslücken vorzulegen. Die Idee einer gesonderten Finanzierung stammte aus einer Motion von Jean-René Fournier (cvp, VS) (Mo. 10.3724) aus dem Jahr 2010, die damit in den Entwurf zur Botschaft zum Armeebericht eingearbeitet wurde. Die Voten zum Ersatz der Tiger-Kampfflugzeuge waren kontrovers: Bruno Frick (cvp, SZ) verlangte eine rasche Entscheidung, da die Offerten der Anbieter der Flugzeuge nur beschränkte Gültigkeit hätten. Dagegen äusserten sich Peter Bieri (cvp, ZG) und Pankraz Freitag (fdp, GL) eher kritisch. Bieri hielt den Auftrag an den Bundesrat für unseriös und Freitag bezweifelte, dass es dem Bundesrat gelingen würde, bis Ende 2011 eine Botschaft mit gesichertem Finanzierungsmodell vorzulegen. Der zuständige Bundesrat und Departementsvorsteher Maurer erklärte, dass die Landesregierung ein referendumsfähiges Gesetz ausarbeiten wolle, welches während zehn Jahren Sparbeiträge für den Kauf von Kampfjets vorsehe. Gleichzeitig bekundete er die Ablehnung des Bundesrates, sich bis 2011 in einer Botschaft dazu zu äussern. In der Abstimmung zum Armeebericht 2010 wurde der Bundesbeschluss mit 24 zu 10 Stimmen gemäss Vorschlag der Kommissionsmehrheit (100'000 Armeeangehörige, Kosten von 5.1 Mia. CHF und eine Sonderfinanzierung zur Beschaffung der Kampfjets) und damit abweichend vom Entwurf des Bundesrates angenommen. In dieser Formulierung wurden die Forderungen aus den beiden genannten Motionen in den Entwurf des Ständerates eingearbeitet. Der Nationalrat, der den Armeebericht in der Folge ebenfalls diskutierte, sprach sich für einen Ausgabenplafonds von 5 Mia. CHF aus. Dieses Globalbudget sollte auch die Finanzierung der 22 neuen Kampfflugzeuge sicherstellen. Damit sprach sich der Nationalrat gegen eine Sonderfinanzierung der Kampfjets aus. Die Ratslinke war mit ihren Bestrebungen, das Budget zu kürzen oder zumindest bei den vom Bundesrat vorgesehenen 4.4 Mia. CHF zu belassen, gescheitert. Die entstandene Differenz zum Ständerat wurde im Bereinigungsverfahren diskutiert. Die kleine Kammer hielt an ihrem Vorhaben fest, den Kauf der neuen Kampfflugzeuge über eine referendumsfähige Sonderfinanzierung abzuwickeln. Das vom Nationalrat beschlossene Kostendach von 5 Mia. CHF reduzierte der Ständerat auf 4 Mia. CHF. Dies sei realistisch, da die Anbieter der Flugzeuge in den Offerten mit einem Euro Umrechnungskurs von 1.60 CHF gerechnet hätten. Im Nationalrat wurde jedoch daran festgehalten, die Armeeausgaben auf 5 Mia. CHF aufzustocken und die Beschaffung der Kampfjets über das ordentliche Rüstungsbudget abzuwickeln. Damit wurde die Motion der SiK-NR allerdings obsolet und zurückgezogen. Die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger über den Kauf neuer Kampfjets entscheiden sollen, war bis zuletzt umstritten. Die Anträge von links-grüner Seite, das Geschäft referendumsfähig zu machen, wurden mit 98 zu 93 Stimmen abgelehnt. In der weiteren Diskussion folgte der Ständerat schliesslich der grossen Kammer. Der Armee sollen 5 Mia. CHF zur Verfügung stehen und über dieses Budget soll auch die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge abgewickelt werden. Weil auch die kleine Kammer gegen eine Unterstellung des Geschäftes unter ein Referendum war, fand sich eine letzte Differenz hinsichtlich des zeitlichen Rahmens: Der Ständerat wollte den Ausgabenplafond per 2014 und nicht per 2013 erhöhen. Der Nationalrat nahm diesen Vorschlag in der Folge auf. Dass die Stimmbevölkerung nicht in den Kaufentscheid miteinbezogen wurde, da keine Volksabstimmung stattfinden soll, hatte auch in den Medien ein grosses Echo hervorgerufen. Vor allem links-grüne Kreise wurden zitiert, die monierten, dass das Volk das letzte Wort haben sollte.

Kampfjetbeschaffung in der Legislaturperiode 2012-2015 (Mo. 10.3889)
Dossier: Acquisition du Gripen
Dossier: Acquisition de nouveaux avions de combat
Dossier: remplacement partiel de la flotte d’avions de combat F-5 Tiger et acquisition du Gripen

Après le Conseil des Etats l’année précédente, le Conseil national a, lors de la session de printemps, adopté une motion Freitag (plr, GL) chargeant le Conseil fédéral de présenter un projet de loi libérant les cantons de l’obligation de procéder à un appel d’offres pour l’octroi et le renouvellement des concessions hydrauliques destinées à la production d’électricité et des concessions d’utilisation des terrains du domaine public à des fins d’approvisionnement électrique.

l’octroi et le renouvellement des concessions hydrauliques

Le Conseil des Etats s’est saisi d’un projet de loi fédérale sur les ouvrages d’accumulation initialement présenté par le Conseil fédéral en 2006 dans le cadre d’un vaste projet législatif concernant les tâches de la Confédération en matière de contrôle de la sécurité. En 2009, les chambres ont refusé d’entrer en matière sur le projet global, estimant qu’il n’était pas nécessaire et qu’il engendrerait des surcoûts dommageables pour l’économie. S’agissant spécifiquement des ouvrages d’accumulation, la CEATE-CE a toutefois jugé qu’ils posaient des questions essentielles en matière de sécurité et proposé au plénum d’entrer en matière sur le projet gouvernemental. Celui-ci prévoit une adaptation des prescriptions sur la supervision, l’approbation, l’exploitation et la surveillance, toutes tâches exercées par le DETEC pour les grands ouvrages et déléguées aux cantons pour les petits, ainsi qu’une redéfinition de la responsabilité civile en cas de dommages matériels et corporels. Sur ce dernier point, le gouvernement a proposé que l’exploitant soit tenu pour responsable des dommages causés par l’écoulement des eaux de l’ouvrage, même s’il n’y a pas faute de sa part, ni défaut de l’ouvrage (principe de responsabilité à raison du risque). Par contre, il serait libéré de toute responsabilité si le dommage est dû à une force majeure (phénomènes naturels extraordinaires et faits de guerre) ou à une faute grave commise par la personne lésée. Suivant la CEATE-CE, le Conseil des Etats a approuvé l’entrée en matière sans opposition. Lors de la discussion par article, le débat a principalement porté sur l’étendue de la responsabilité civile des exploitants d’ouvrages d’accumulation. Sur proposition de Pankraz Freitag (plr, GL), les sénateurs ont décidé, par 27 voix contre 1, d’exclure toute responsabilité de l’exploitant pour les dommages causés par des actes de sabotage, de terrorisme ou de guerre. Au vote sur l’ensemble, la chambre des cantons a adopté le projet de loi à l’unanimité.

Au Conseil national, l’entrée en matière n’a pas non plus suscité d’opposition. Exception faite de plusieurs questions techniques et juridiques, les débats ont principalement porté sur l’étendue de la responsabilité des exploitants et le financement des tâches de surveillance. Les députés ont refusé, par 99 voix contre 56, une proposition de minorité émanant d’élus socialistes, écologistes et démocrates-chrétiens et visant à ce que les exploitants soient tenus pour responsables des dommages consécutifs à des actes de sabotage. Une minorité issue des rangs PLR et UDC a quant à elle proposé de supprimer la redevance prévue pour financer les tâches de surveillance de la Confédération, au motif que ni ces coûts supplémentaires ni l’augmentation des effectifs de l’administration fédérale n’étaient souhaitables. En dépit du plaidoyer de Moritz Leuenberger en faveur d’un renforcement des effectifs du personnel en charge de la surveillance afin d’améliorer la protection de la population, les députés ont supprimé, par 89 voix contre 75, cette redevance. Au vote sur l’ensemble, le Conseil national a adopté à l’unanimité le projet ainsi modifié.

Lors de l’élimination des divergences, le Conseil des Etats s’est rallié à la chambre du peuple sur l’ensemble des modifications mineures, mais il a maintenu la divergence concernant l’introduction de la redevance de surveillance, estimant légitime ce mode de financement et nécessaire juridiquement qu’il soit réglé dans la loi. Le Conseil national l’a suivi et, en votation finale, les chambres ont adopté la loi sur les ouvrages d’accumulation, respectivement à l’unanimité et par 129 voix contre 61.

loi fédérale sur les ouvrages d’accumulation initialement

Le Conseil des Etats a adopté tacitement une motion Pankraz Freitag (plr, GL) chargeant le Conseil fédéral de présenter un projet de loi libérant les cantons de l’obligation de procéder à un appel d’offres pour l’octroi et le renouvellement des concessions hydrauliques destinées à la production d’électricité et des concessions d’utilisation des terrains du domaine public à des fins d’approvisionnement électrique. Cette proposition de réforme fait suite à une controverse entre la commission de la concurrence (ComCo) et plusieurs cantons au sujet de la compatibilité de la procédure prévue par la loi sur le marché intérieur avec les règles régissant spécifiquement l’utilisation de la force hydraulique et l’approvisionnement en électricité (LApEl).

l’octroi et le renouvellement des concessions hydrauliques

Le Conseil des Etats a débattu du projet d’augmentation de la limite supérieure de la redevance hydraulique élaboré par sa CEATE. La commission a proposé de modifier la loi fédérale sur les forces hydrauliques afin d’adapter progressivement le taux maximal de la redevance à l’évolution des conditions-cadres, notamment à celle de l’indice suisse des prix à la consommation. Procédant par étapes quinquennales, il s’agit de faire passer ce taux de 80 à 100 francs par kilowatt théorique entre 2011 et 2015, puis à 110 francs de 2016 à 2020. Cette adaptation est censée générer une hausse des recettes des communautés concédantes de 150 millions de francs par année. Les collectivités publiques concernées auront cependant la possibilité, à l’avenir, de décider si elles veulent percevoir le taux maximal fixé par la Confédération. Le Conseil fédéral a émis un avis favorable, tout en appelant à une certaine prudence en raison du contexte de hausse du prix de l’électricité.

En plénum, les discussions ont principalement porté sur l’échéancier de l’adaptation. Les sénateurs ont décidé d’en accélérer le rythme en fixant le passage à 110 francs par kilowatt théorique à 2015, selon une proposition Freitag (plr, GL). Dans le même sens, la chambre haute a en outre confié au Conseil fédéral la tâche de présenter un nouveau projet d’acte législatif pour le taux applicable à partir du 1er janvier 2020.

Au Conseil national, la CEATE-CN a quant à elle proposé de lier au projet de son homologue des Etats l’initiative Bourgeois (plr, FR) visant à accroître les ressources destinées à la rétribution à prix coûtant du courant vert (RPC). Elle a ainsi joint à la hausse de la redevance hydraulique un projet de modification de la loi sur l’énergie prévoyant le doublement de la redevance pour la RPC (1,2 centime par kWh) pour atteindre un montant de 700 millions de francs par an. En plénum, la minorité UDC et PLR de la commission a rejeté tout lien entre les deux projets et dénoncé une manœuvre ourdie conjointement par la gauche et les députés provenant des cantons de montagne visant à imposer deux projets qui ne recueilleraient pas forcément le soutien d’une majorité s’ils étaient traités séparément. À l’inverse, les partisans de la réunion des deux dossiers ont plaidé que le lien résidait dans la nécessité de valoriser les énergies indigènes et renouvelables. Par 112 voix contre 65, la chambre basse a rejeté la proposition de non entrée en matière Rutschmann (udc, ZH). Lors de la discussion par article, elle a suivi le Conseil des Etats sur le projet d’augmentation de la redevance hydraulique, rejetant la proposition de la majorité de sa commission de ramener l’augmentation à 95 francs jusqu’en 2015 et 105 francs jusqu’en 2020. Au terme d’un débat animé au sujet de la modification de la loi sur l’énergie, le Conseil national a préféré suivre une minorité Leutenegger (plr, ZH) que la majorité de sa commission et décidé, par 99 voix contre 93, de limiter à 0,9 centime par kWh le supplément destiné à la RPC. Les députés ont en outre introduit des allégements pour les entreprises à forte consommation électrique, qui pourront demander le remboursement total ou partiel du supplément payé. Au vote sur l’ensemble, ils ont adopté le projet par 135 voix contre 49.

augmentation de la limite supérieure de la redevance hydraulique

Lors de la session d’été, le Conseil des Etats s’est saisi du message du Conseil fédéral relatif à l’introduction dans la loi sur le CO2 de l’exemption de la taxe pour les centrales thermiques à combustibles fossiles en contrepartie à l’obligation de compenser intégralement leurs émissions. À la suite de leur commission de l’énergie, les sénateurs se sont dit satisfaits du projet présenté par le gouvernement. Ils ont toutefois regretté l’absence d’un concept général pour les grandes centrales électriques qui permette de clarifier la mesure dans laquelle les centrales à gaz seront nécessaires pour garantir la sécurité de l’approvisionnement du pays. La chambre haute a ainsi approuvé, par 25 voix contre 9, une proposition Freitag (plr, GL) et renvoyé l’objet à sa commision avec le mandat d’élaborer une stratégie globale pour les grandes installations électriques.

l’exemption de la taxe pour les centrales thermiques à combustibles fossiles

Au mois de mars, le Conseil fédéral a approuvé le message concernant la continuation de la coopération technique et de l’aide financière en faveur des pays en développement ainsi que le message relatif à son financement. Par ce message, le Conseil fédéral demandait un nouveau crédit de programme de 4500 millions de francs pour financer la poursuite de la coopération technique et de l’aide financière en faveur des pays en développement. Ce crédit est prévu pour la période du 1er janvier 2009 au 31 décembre 2012. Cette demande de crédit était soumise en même temps que la demande de crédit du DFE pour le financement des mesures de politique économique et commerciale adoptées au titre de la coopération au développement. Le but visé par la présentation simultanée de ces deux demandes était de fournir une vue d’ensemble des principales activités de la coopération au développement. Les conseils ont ainsi traité l’objet 08.030 (coopération au développement) et l’objet 08.028 conjointement (financement des mesures de politique économique et commerciale).

Au Conseil national, l’entrée en matière sur les deux projets n’a pas été contestée. Critiquant la DDC et les défauts mis en lumière par la Commission de gestion du Conseil national (CdG), une minorité de la commission, emmenée par Christoph Mörgeli (udc, ZH) a proposé de renvoyer le projet au Conseil fédéral en le chargeant d'éliminer au préalable les défauts relevés. Le zurichois estimait en outre que tant qu’il n’y aurait pas de stratégie unique en matière d’aide publique au développement et que les réformes nécessaires n’auraient pas été menées au sein de la DDC, il ne fallait voter aucun moyen financier supplémentaire. Les rapporteurs ont fait savoir que si aucun membre de la commission ne contestait le principe de la coopération au développement, la question du montant des moyens engagés avait été très discutée : à une très faible majorité, la commission avait finalement décidé que 0,7% du revenu national brut (RNB) devait être alloué à l’aide publique au développement, ce qui correspond aux objectifs du millénaire de l’ONU. Dès lors, la discussion au cours du débat d’entrée en matière a essentiellement porté sur la réforme de l’aide au développement et le montant de son futur financement. La proposition de renvoi Mörgeli a finalement été rejetée par 132 voix contre 50.

Lors de la discussion par article sur l’arrêté fédéral concernant la continuation de la coopération technique et de l’aide financière en faveur des pays en développement (08.030), la question s’est posée de savoir à combien devait s’élever l’aide au développement. La majorité de la commission a proposé d’augmenter progressivement le crédit de programme à 0,7% du RNB d’ici à 2015, soulignant que le moment était venu pour la Suisse d’apporter une aide conséquente aux pays en développement, à l’instar de l’exemple des pays scandinaves. Opposée à ce principe, au titre qu’il n’existait aucune stratégie qui définisse comment les moyens supplémentaires seraient utilisés et qu’on ignorait quelles seraient les conséquences financières sur le budget de la Confédération d’une augmentation de 0,4 à 0,7% du RNB, une minorité emmenée par Martine Brunschwig Graf (prd, GE) a proposé de suivre la proposition du Conseil fédéral et de fixer les moyens financiers alloués à l’aide au développement à 0,4% du RNB. Une troisième proposition, soutenue par Kathrin Amacker-Amann (pdc, BL), voulait pour sa part porter l'aide publique au développement à 0,5% du RNB d’ici 2015, et charger le Conseil fédéral de soumettre aux chambres un message et un crédit-cadre complémentaires. Tous les groupes, à l’exception du PDC divisé sur la question, ont défendu des positions bien arrêtées (l’UDC rejetant notamment toute augmentation de l’aide au développement). Dans un premier vote entre la majorité et la minorité, le plénum a adopté la proposition de la minorité par 101 voix contre 82 ; dans un second vote entre la minorité et la proposition Amacker-Amann, il a également adopté, par 97 voix contre 86, la proposition de la minorité, selon laquelle l’aide au développement doit être fixée à 0,4% du RNB.

Dans un article 2bis, la majorité de la commission a proposé de limiter la part de l’aide multilatérale à 40% du montant total du crédit de programme, estimant que l’aide bilatérale était beaucoup plus efficace et qu’elle engendrait moins de tracasseries administratives. Emmenée par Christa Markwalder (prd, BE), une minorité a estimé au contraire que l’aide multilatérale était plus efficace que l’aide bilatérale pour résoudre des problèmes importants, complexes et globaux. Les députés ont toutefois suivi la majorité de la commission en décidant, par 144 voix contre 29, d’abaisser la part de l’aide multilatérale de 43 à 40%. Au vote sur l’ensemble, l’arrêté fédéral a été approuvé à l’unanimité.

En ce qui concerne l’arrêté fédéral sur le financement des mesures de politique économique et commerciale au titre de la coopération au développement (08.028), le plénum a rejeté – avec la voix prépondérante du président du conseil – la proposition de la majorité visant à charger le gouvernement de vérifier s'il était possible d'ici à 2015 de porter l'aide publique au développement à 0,5% du RNB. Au vote sur l’ensemble, cet arrêté fédéral a été adopté à l’unanimité.

Au Conseil des Etats, l’entrée en matière sur ces deux objet n’a pas donné lieu à contestation. Le plénum s’est penché essentiellement sur la proposition de la commission de demander dès 2009 un crédit de programme complémentaire afin que les moyens alloués à l'aide au développement atteignent 0,5% du RNB en 2015. Les deux crédits de programme proposés par le Conseil fédéral n’ont pas été contestés. Le président de la commission, Dick Marty (prd, TI), a souligné que la majorité de celle-ci souhaitait donner une preuve de la volonté de la Suisse d’augmenter son aide publique au développement et de respecter ses engagements internationaux. Au nom de la Commission des finances, Philipp Stähelin (pdc, TG) a estimé qu’il faudrait compter sur des moyens financiers supplémentaires de plus de 800 millions de francs si l’on augmentait l’aide au développement de 0,1%. De son côté, le démocrate-chrétien Bruno Frick (SZ) a proposé de renvoyer le projet à la commission en la chargeant de montrer comment seraient couvertes ces dépenses supplémentaires. Cette proposition de renvoi a toutefois été rejetée par 24 voix contre 12.

Lors de la discussion par article, une minorité Reimann (udc, AG) a proposé de suivre le Conseil fédéral et de rejeter la proposition visant à relever le montant de l’aide au développement à 0,5% du RNB d’ici 2015. Pankraz Freitag (prd, GL) a déposé de son côté une proposition individuelle visant à relever ce montant à 0,45% d’ici à 2015. Cette dernière proposition a cependant été rejetée par 28 voix contre 11, au profit de la proposition de la majorité de la commission (25 voix contre 14). Créant une deuxième divergence, le Conseil des Etats a rejeté la décision du Conseil national de limiter la part de l’aide multilatérale à 40% du montant total du crédit de programme. Au vote sur l’ensemble, les deux projets ont été acceptés respectivement par 29 voix contre 6 et par 31 voix contre 3.

Au Conseil national, les députés ont suivi l’avis de la majorité de la commission et se sont ralliés à la position du Conseil des Etats et fixé la hauteur de l’aide au développement à 0,5% du RNB. Le plénum a maintenu la décision prise de limiter la part de l’aide multilatérale à 40% du montant total du crédit de programme par 120 voix contre 66. Cette dernière divergence a été effacée par le Conseil des Etats, les députés se ralliant par 30 voix contre 12 à la position du Conseil national.

En outre, souhaitée par la CdG-CE et par de nombreuses interventions parlementaires, l’aide au développement a été réorientée. En mars, la cheffe du DFAE a en effet annoncé une réduction du nombre de pays prioritaires à 12 pour la période 2008-2011.

Coopération technique et aide financière en faveur des pays en développement 2008-2011 / Financement des mesures de politique économique et commerciale au titre de la coopération au développement

Bei der Ersatzwahl für den nach der Wahl von Pankraz Freitag (fdp) in den Ständerat frei gewordenen Sitz in der Regierung traten fünf Kandidaten an: Andrea Bettiga (fdp), Werner Hösli (svp), Fritz Landolt (csp), Heinz Hürzeler (edu) und Fernando Reust (parteilos). Die zwei Sitze in der Regierung besetzende FDP wurde also von einem Kandidaten der SVP (der knapp wählerstärksten Partei) herausgefordert. Die SVP hatte bisher einen Vertreter in der fünfköpfigen Regierung (Robert Marti, der allerdings später im Jahr zur neu gegründeten BDP wechselte). Im ersten Wahlgang erreichte keiner der Kandidaten das absolute Mehr. Am meisten Stimmen holte der SVP-Kandidat Werner Hösli, der um 170 Stimmen vor Bettiga (fdp) lag. An dritter Stelle platzierte sich Landolt (csp). Chancenlos waren Hürzeler (edu) und Reust (parteilos). Landolt (csp) und Hürzeler (edu) traten im zweiten Wahlgang nicht mehr an. In diesem konnte sich Bettiga (fdp) vor Hösli (svp) schieben. Er gewann die Wahl mit einem Abstand von 362 Stimmen. Die Wahlbeteiligung stieg auf 43,6% an (1. Wahlgang: 36,7%).

Ersatzwahl Regierungsrat Glarus 2008
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 2008
Dossier: Elections cantonales - Glaris