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Acteurs

  • Gmür-Schönenberger, Andrea (cvp/pdc, LU) NR/CN

Processus

  • Motion
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Mittels einer im Winter 2018 eingereichten Motion schien Nationalrätin Gmür-Schönenberger (cvp, LU) die Revolutionierung des Fremdsprachenunterrichts in der Schweiz zu beabsichtigen: Sie wollte den Bundesrat beauftragen, entsprechende Rechtsgrundlagen bzw. Konzessionen dahingehend anzupassen, dass die SRG in Zukunft möglichst auf die Synchronisation von TV-Produktionen verzichten und stattdessen sowohl Eigenproduktionen in den vier Landessprachen als auch englischsprachige Filme und Serien lediglich untertitelt in Originalsprache ausstrahlen soll. Diese Idee entsprang der Überlegung, dass der Konsum fremdsprachiger Medienprodukte, nebst der Schule und einem längeren Sprachaufenthalt, als ein effektives Mittel zum Erlernen von Sprachen betrachtet werden kann. Die Motionärin unterstrich ihr Argument mit dem Verweis auf Länder wie Norwegen, Schweden, Estland oder die Niederlande. Ein weiterer Vorteil, der sich aus diesem Vorgehen ergeben würde, wäre die Kostenersparnis, da sich Untertitel wesentlich preisgünstiger erstellen lassen als Synchronisationen.
Der Bundesrat zeigte zwar grosses Verständnis für den bildungspolitischen Effort des Anliegens, sah dieses aber zugleich als einen kontraproduktiven Ansatz hinsichtlich der Erfüllung des Service-Public-Auftrags, weshalb er die Motion zur Ablehnung empfahl. Im Grunde setze die SRG mit ihrem Zweikanalton-Verfahren, bei dem für rund 90 Prozent der Formate eine Untertitelung zuschaltbar ist, das Anliegen der Motion bereits weitestgehend um. Ein weiterer Kontrapunkt liege in der Benachteiligung von blinden und sehbehinderten Personen, welche die Originalsprache nicht gut oder gar nicht verstehen, sowie von Personen mit einer Hörbehinderung: Der Nutzen von zuschaltbaren Audiodeskriptionen bzw. mit zusätzlichen Informationen angereicherten Untertiteln würde dadurch eingeschränkt werden.
Der Nationalrat schien der bundesrätlichen Argumentation beizupflichten und lehnte den Vorstoss stillschweigend ab.

Die Vielsprachigkeit der Schweiz und die Weltsprache Englisch optimal nutzen

Nachdem die Motion Gmür (cvp, LU) zur Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten im Nationalrat Anklang gefunden hatte, war es am Ständerat, hierzu Stellung zu beziehen. Seine vorberatende WBK hatte sich Mitte Februar 2018 damit befasst und eine Modifikation vorgeschlagen. Mit elf zu null Stimmen und einer Enthaltung empfahl sie sodann dem Plenum, die Motion anzunehmen. Die vorgeschlagene Änderung umfasste lediglich eine Präzisierung des Motionstextes, indem nicht vorgegeben werden sollte, wie die Umschichtung der Gelder vorzunehmen sei, um so der Verwaltung mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Mit dieser Anpassung soll das Moratorium sehr wohl aufgehoben werden, jedoch wird der Lösungsweg der Verwaltung überlassen.
Mit diesen positiven Vorzeichen gelangte die Motion in der Frühjahrssession 2018 auf die Tagesordnung des Ständerates. Im Plenum gab es wenig Anlass für eine lange Debatte. Kommisionssprecher Eder (fdp, ZG) betonte in seinem Votum, dass die WBK-SR dem J+S eine grosse Bedeutung zumesse, nicht nur, weil das Programm der Sportförderung diene, sondern auch, weil es Kinder und Jugendliche in verschiedensten Sportarten schule. Bezüglich des seit 2009 geltenden Moratoriums war man in der Kommission der Meinung, dass es sich nicht mehr rechtfertige, noch länger neue Sportarten auszuschliessen, wenn sie die Aufnahmekriterien zum J+S-Programm erfüllten. Die im Raum stehende Abänderung des Motionstextes wurde als umsetzbarer erachtet als die Vorgabe aus dem ursprünglichen Text, weil das Baspo gegebenenfalls Basisleistungen für bereits bezugsberechtigte Sportarten kürzen müsste, was nicht das Ziel der Motion wäre. „Traditionelle Sportarten dürfen durch das Moratorium nicht bestraft werden”, so die Quintessenz aus der Kommissionsvorarbeit. Die neue Formulierung beschränkte sich also auf die Vorgabe, dass die Aufnahme neuer Sportarten haushaltsneutral zu erfolgen hat. Auch der Sportminister ergriff das Wort und äusserte sich nicht nur zur Kehrtwende der Regierung (die Motion sollte nach ihrem Willen ursprünglich abgelehnt werden), sondern er beglückwünschte sogar die Kommission für die „formulation miracle”, für das Finden einer Patentlösung quasi. Mit dem Segen des Bundesrates wurde die Motion in ihrer neuen Fassung dem Nationalrat zur Verabschiedung überlassen.

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Financement du programme jeunesse + sport

Das Sportförderprogramm J+S geriet jüngst vermehrt in die Aufmerksamkeit der eidgenössischen Räte. Gerade dessen finanzielle Ausstattung war jeweils ein umstrittener Punkt. In diese Kerbe schlug auch Andrea Gmür (cvp, LU), die mit ihrer Motion die Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten herbeiführen wollte. Gmür wollte mit ihrer Motion erreichen, dass neue Sportarten, die eine bestimmte Grösse haben und zusätzlich über etablierte Verbands- und Vereinsstrukturen verfügen, in die J+S-Programme aufgenommen werden und so entsprechende Fördergelder beantragen können. Der Unterstützungsstopp sei nicht mehr zeitgemäss. Besonders das Verharren auf dem Zustand von 2009 – als aus finanziellen Bedenken die Unterstützung neuer Sportarten blockiert worden war – wirke inzwischen wie eine willkürliche Begrenzung. Seither hätten sich nicht nur neue Sportarten als sehr beliebt herausgestellt, sondern es habe auch ein Wandel stattgefunden. So sei beispielsweise der Sportartenkatalog des olympischen Komitees weiterentwickelt worden. Gmür schwebte als Lösung eine Umschichtung der Gelder vor, was sich mit einem Kniff haushaltsneutral umsetzen lasse: Die für die neuen Sportarten benötigten Mittel sollten dem Funktionskredit entnommen und einem Subventionskredit zugeführt werden.
Der Bundesrat konnte dem Vorstoss nicht viel abgewinnen. In seiner Stellungnahme argumentierte er gegen die Motion, da die angesprochenen Anpassungen seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt seien. Eine markante Nachfrageverschiebung in Richtung neuer Trendsportarten sei nicht zu erkennen und nur zwei Sportarten überstiegen in letzter Zeit die kritische Schwelle von 1 Promille (aller Teilnehmenden an den J+S-Kursen). Dies ist der nach geltender Gesetzgebung (Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte) vorgegebene Richtwert, nach der eine neue Sportart als J+S-bezugsberechtigt klassiert wird. In absoluten Zahlen ausgedrückt entsprach dies im Jahr 2017 600 Kindern und Jugendlichen. Von den letzten 25 Aufnahmegesuchen für J+S-Leistungen erfüllten lediglich American Football und die Subgruppe der Kampfkünste dieses Kriterium. Aufgrund des Moratoriums, dessen Gültigkeit im Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 verlängert worden war, hatte der Bundesrat alle neuen Anträge abgelehnt.

Das Geschäft war dann im Nationalrat unbestritten. Nach nur zwei Wortmeldungen, die Motionärin und der Sportminister wiederholten im Wesentlichen ihre Haltungen, wurde über die Motion abgestimmt. Der von 36 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnete Vorstoss wurde mit 133 zu 37 Stimmen deutlich angenommen (12 Enthaltungen).

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Financement du programme jeunesse + sport