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Acteurs

  • Hochreutener, Norbert (cvp/pdc, BE) NR/CN
  • Stadler, Markus (glp/pvl, UR) SR/CE

Processus

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Im April 2022 wurde die GLP Uri gegründet. Damit sind die Grünliberalen fünfzehn Jahre nach ihrer Etablierung auf nationaler Ebene nun in allen 26 Kantonen mit einer Kantonalsektion präsent, wobei die beiden Appenzell durch die gemeinsame Sektion «GLP Appenzellerland» abgedeckt werden.
In Uri mussten die Grünliberalen indessen kein völliges Neuland betreten: Zum einen bestand bereits seit Herbst 2021 eine Junge GLP Uri, zum anderen hatte der Kanton mit Markus Stadler 2010–2015 sogar schon einen GLP-Ständerat gestellt; Stadler war zwar zunächst als Parteiloser gewählt worden, nach seiner Wahl aber der GLP Schweiz beigetreten. An diese Wahlerfolge wollte die neue Urner Sektion nun anknüpfen, indem sie sich zum Ziel nahm, bei den kantonalen Wahlen 2024 in den Urner Landrat und den Regierungsrat einzuziehen.

Geografische Entwicklung der GLP
Dossier: Fondation et développement de la PLV

En acceptant à l'unanimité une motion du socialiste Daniel Jositsch (ps, ZH, Mo. 21.3172), le Conseil des États a donné son approbation à la création d'un lieu de commémoration officiel des victimes du national-socialisme en Suisse. Avec ce mémorial, la Suisse contribuera à perpétuer le souvenir de l'Holocauste et des innombrables victimes du nazisme, parmi lesquelles figurent de nombreux citoyens et citoyennes helvétiques. Le sénateur zurichois soulignait ainsi l'importance pour les générations futures de se rendre compte de la fragilité de la démocratie et d'éviter de répéter les erreurs du passé. L'organisation des suisses de l'étranger (OSE), qui s'engage depuis 2018 pour qu'un tel lieu voit le jour, a élaboré un projet en collaboration avec l'amitié judéo-chrétienne en Suisse, la fédération suisse des communautés israélites ainsi que des scientifiques de l'université de Bâle et de l'EPFZ. Selon le projet, le mémorial devrait se situer à Berne. En plus d'un monument dans l'espace public, des expositions réelles et virtuelles seraient prévues. Le Conseil fédéral a pris connaissance de ce projet et s'impliquera activement dans sa réalisation, selon le ministre des affaires étrangères Ignazio Cassis. Une motion identique a été déposée par le député UDC Alfred Heer (udc, ZH; Mo. 21.3181) au Conseil National et a été cosignée par plus de cent parlementaires. Elle a été adoptée tacitement le 18 juin 2021.
La volonté d'ériger un monument en mémoire des victimes du nazisme n'est pas nouvelle en politique suisse. En 1995, le conseiller national socialiste Andreas Gross (ps, ZH) déposait une interpellation demandant d'édifier un mémorial pour les réfugié.e.s, principalement des personnes juives, refoulé.e.s à la frontière suisse durant la seconde guerre mondiale. Sa demande était refusée. Deux ans plus tard, en 1997, le Conseil national acceptait un postulat du démocrate-chrétien Norbert Hochreutener (pdc, BE) qui chargeait le Conseil fédéral de présenter un projet de musée ou de monument à la mémoire des victimes de l'Holocauste et d'autres violations graves des droits de l'homme. Plus récemment, en 2018, une interpellation du conseiller national socialiste Angelo Barrile (ps, ZH) remettait à l'ordre du jour la création d'un monument. Cette interpellation était finalement classée en décembre 2020, le Conseil national n'ayant pas achevé son examen des réponses du Conseil fédéral dans le délai imparti.
Les démarches pour la création de ce mémorial ont été saluées par la NZZ. Elle relevait que la Suisse offrirait ainsi enfin une reconnaissance officielle non seulement aux victimes du nazisme, mais aussi à celles et ceux qui ont pris le risque de le combattre. Le journal zurichois rappelait également que la Suisse a cultivé pendant de longues années son image propre et neutre, omettant parfois les fructueuses relations économiques avec l'Allemagne nazie ou le climat antisémite à l'encontre des réfugié.e.s juifs et juives accueilli.e.s dans le pays. Ces deux motions, largement soutenues de gauche à droite de l'échiquier politique, sont peut-être l'exemple d'un changement de mentalités quant au rapport de la Suisse avec son passé, notamment durant la seconde guerre mondiale.

Lieu de commémoration en Suisse des victimes du national-socialisme (Mo. 21.3181, Mo 21.3172)

Nach dem Rücktritt des grünliberalen Vertreters Markus Stadler musste bei den Ständeratswahlen im Kanton Uri eines der beiden Mandate neu besetzt werden. Neben dem bisherigen Amtsträger Isidor Baumann von der CVP stellte sich FDP-Regierungsrat Josef Dittli zur Wahl. Da keine weiteren Kandidaturen eingegeben wurden, zogen beide in einer faktisch stillen Wahl in die kleine Kammer ein. Dittli erhielt dabei 10‘979 Stimmen, während Baumann knapp dahinter mit 10‘782 Stimmen folgte. Mit der Wahl von Josef Dittli ist die FDP erstmals in der Urner Ständeratsdelegation vertreten. Es war überhaupt erst das zweite Mal nach Markus Stadler (GLP), dass ein Vertreter von ausserhalb der CVP – bzw. deren Vorgängerin der KVP – für den Kanton Uri ins "Stöckli" einzog.

Kanton Uri -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Résultats des élections au Conseil des Etats 2015 (par canton)

Bei den Ständeratswahlen 2015 fanden in zwölf Kantonen zweite Durchgänge statt. Dies bedeutete einen leichten Rückgang gegenüber 2011, als rekordhohe 13 zusätzliche Wahlgänge vonnöten waren. Nach Eintreffen der letzten Resultate aus den Kantonen Aargau und Zürich war klar, dass sich im Grossen und Ganzen wenig an der Zusammensetzung des «Stöckli» geändert hatte. Die FDP durfte sich dennoch aufgrund zweier Sitzgewinne als Wahlsiegerin feiern lassen. Mit 13 Mandaten schlossen die Freisinnigen somit als neue Spitzenreiterin zur CVP auf, welche ihrerseits ihre Sitze halten konnte. Die SP legte nach ihrem starken Zuwachs von 2011 nochmals um einen Sitz auf 12 zu. Gleichzeitig verloren die Grünen mit der Abwahl des Waadtländers Luc Recordon eines ihrer beiden Mandate. Die SVP setzte nach ihrem gescheiterten «Sturm aufs Stöckli» bei den letzten Wahlen explizit auf – aus ihrer Sicht – mehrheitsfähige Kandidatinnen und Kantidaten. Der Volkspartei gelang es aber lediglich ihre bisherigen fünf Sitze zu verteidigen. Die BDP sicherte ihr Berner Mandat mit Ständerat Werner Luginbühl erfolgreich. Von Erfolg konnte hingegen bei den Grünliberalen keine Rede sein: Sie konnten ihre zwei Mandate in Zürich (Verena Diener) bzw. Uri (Markus Stadler) nicht verteidigen. Als Verliererin der Wahlen blieb der GLP somit der Einzug in die kleine Kammer verwehrt. Der einzige Parteilose im Ständerat ist weiterhin der Schaffhauser Ständerat und Vater der Abzocker-Initiative, Thomas Minder.

Überblick Eidgenössische Wahlen 2015
Dossier: Elections fédérales 2015

Anlässlich der eidgenössischen Wahlen traten 26 Nationalrätinnen und Nationalräte und 11 Ständerätinnen und Ständeräte nicht mehr an. Die Zahl verringerte sich damit im Vergleich zu 2011, als im Nationalrat 38 und im Ständerat 12 Rücktritte zu verzeichnen waren. In der grossen Kammer musste die SVP die meisten Nachfolger finden, da sich neun ihrer Vertreterinnen und Vertreter nicht mehr zur Wahl stellten. Bei der SP waren es fünf, bei der FDP und den Grünen vier und bei der CVP drei Nationalratsmitglieder, die ersetzt werden mussten. Von der BDP legte nur der Bündner Nationalrat Hansjörg Hassler sein Amt nieder, während bei der GLP alle Bisherigen erneut kandidierten. In der kleinen Kammer musste die CVP vier und die FDP fünf Abgänge verkraften. Bei den Christdemokraten betraf dies die Ständeräte Peter Bieri (Zug), René Imoberdorf (Wallis), Paul Niederberger (Nidwalden) und Urs Schwaller (Freiburg); bei den Freisinnigen Hans Altherr (Appenzell Ausserrhoden), Christine Egerszegi (Aargau), Felix Gutzwiller (Zürich), Hans Hess (Obwalden) und Georges Theiler (Luzern). Die Grünliberalen waren mit der schwierigen Situation konfrontiert, dass ihre einzigen beiden Ständeratsmitglieder – Verena Diener (Zürich) und Markus Stadler (Uri) – gleich beide den Rücktritt bekanntgaben.

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2015
Dossier: Elections fédérales 2015

Im März 2015 überwies der Ständerat diskussionslos eine Motion Schneeberger (fdp, BL) an den Bundesrat, die von der Regierung forderte, dass in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufgezeigt wird, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Damit folgte die kleine Kammer dem Nationalrat und der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR), die sich beide für das Ansinnen ausgesprochen hatten. Die Motion ging auf den Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze zurück, den der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Stadler (glp, UR) erstellt und im September 2014 veröffentlicht hatte. In diesem hatte die Regierung ihre Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Respect des principes RPT

Im März 2015 nahm der Ständerat ein Postulat Stadler (glp, UR) an und beauftragte damit den Bundesrat, in einem Bericht darzustellen, wie er eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sicherstellen will. Der Bundesrat sprach sich gegen die Annahme des Postulates aus, da die Thematik, auch die im Postulat hervorgehobene zentrale Bedeutung der Einwanderung, bereits im Bericht zu den Grundlagen für die neue Wachstumspolitik behandelt worden sei. Gleicher Auffassung waren jedoch nur 17 der anwesenden Ständeräte.
Der Bundesrat beantwortete das Anliegen dann im Juni 2016 im Bericht zur Neuen Wachstumspoltik 2016-2019, der im Vergleich zum Grundlagenbericht auf dieser relativ hohen Abstraktionsstufe aber kaum mit neuen Erkenntnissen aufwartete.

Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung

Der Bundesrat genehmigte im September 2014 zudem einen Bericht über die Einhaltung der Grundsätze der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, der auf ein Postulat Stadler (glp, UR) aus dem Jahr 2012 zurückging. Der Bundesrat zog nach der Überprüfung der relevanten Verfassungsgrundsätze (Subsidiaritätsprinzip, Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, Respektierung der Organisations- und Finanzautonomie der Kantone) eine positive Bilanz, kam jedoch gleichzeitig zum Schluss, dass teilweise eine "systeminhärente Zentralisierungstendenz" festzustellen sei, da bei einem bedeutenden Anteil der rund 120 zwischen 2004 und 2013 erlassenen Vorlagen die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone gemäss dem Grundsatz des Vollzugsföderalismus geregelt worden war. Der Bericht zeigte zudem, dass bei je vier der 120 Vorlagen die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips als "fragwürdig" bzw. die des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz als "kritisch" zu beurteilen war. Dennoch seien, so der Bundesrat, über alles gesehen die NFA-Grundsätze sowohl bei der Erarbeitung von Vorlagen als auch bei deren parlamentarischen Beratung beachtet und respektiert worden.

Einhaltung der NFA-Prinzipien (Po. 12.3412)
Dossier: Respect des principes RPT

Im März 2014 nahm der Ständerat als Erstrat die Beratung über die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) auf. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen der kleinen Kammer (KVF-SR) empfahl dem Plenum mit 7 gegen 6 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und ohne Änderung zuzustimmen. Eine Minderheit Stadler (glp, UR) beantragte Nichteintreten, eine Minderheit I Janiak (sp, BL) forderte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Vereinbarkeit mit dem Landverkehrsabkommen sowie die Verfassungsmässigkeit vertieft zu prüfen. Eine Minderheit II Graber (cvp, LU) verlangte die Rückweisung an den Bundesrat, damit dieser aufzeige, wie die Forderungen der Zentralschweizer Regierungskonferenz in der Vorlage erfüllt werden. Eine Minderheit III Graber (cvp, LU) beantragte schliesslich die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, ein Programm vorzulegen, welches aufzeigt, welche Strassenbauprojekte wegen der zweiten Röhre entfallen bzw. verzögert werden und wie die Mehrkosten aus dem Unterhalt der zusätzlichen Röhre finanziert werden. In seinem Votum für den Antrag der Kommissionsminderheit nahm Standerät Markus Stadler Bezug auf die wichtigsten Argumente der Kommissionsmehrheit. Im Gegensatz zur Darstellung der Mehrheit werde das Tessin während der Sanierung nicht abgeschnitten: Der neue Gotthard-Basistunnel sei bis dahin in Betrieb und neben dem Gotthard führten auch noch andere Pässe in den Norden. Zudem wäre es möglich, den Tunnel in den Sommermonaten zu öffnen. Die Verkehrssicherheit werde durch eine zweite Röhre nur in den Röhren erhöht, auf den Zufahrtsstrecken erhöhe sich dafür das Unfallrisiko durch erwarteten Mehrverkehr. Die Sicherheit lasse sich mit einfachen Massnahmen sehr viel günstiger und effizienter steigern: Beispielsweise könnte der Mindestabstand zwischen Lastwagen erhöht oder die Höchstgeschwindigkeit gesenkt werden. Stadler betonte zudem den Widerspruch der Vorlage mit dem Alpenschutzartikel. Weitere Rednerinnen und Redner sorgten für eine ausgesprochen lange Eintretensdebatte. Mit 25 gegen 16 Stimmen trat die kleine Kammer schliesslich auf die Vorlage ein und lehnte sämtliche Minderheitenanträge ab. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Vorlage ebenfalls mit 25 gegen 16 Stimmen zu. Der Nationalrat debattierte in der Herbstsession über die Vorlage. Neben dem Minderheitenantrag Rytz (gps, BE) auf Nichteintreten waren weitere Minderheitsanträge gestellt worden: Minderheit I Graf-Litscher (sp, TG) forderte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, Verfassungsmässigkeit sowie Vereinbarkeit mit dem Landverkehrsabkommen vertieft zu klären. Die Minderheit II Graf-Litscher (sp, TG) verlangte die Rückweisung an den Bundesrat verbunden mit der Aufgabe, ein Verzichts-, Verzögerungs- und Finanzierungsprogramm vorzulegen. Die Minderheit III Grossen (glp, BE) beantragte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, in Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung ergänzend festzuhalten, dass die Benutzung zusätzlicher Fahrspuren pro Richtung auf Transitachsen im Alpengebiet verboten ist. Minderheit IV Nordmann (sp, VD) wollte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag verbinden, dem Parlament eine Sanierung ohne zweite Röhre dafür mit zeitlich umfassendem Bahnverlad von Strassenfahrzeugen zu unterbreiten. Nach langer Debatte zeigten sich sowohl in der Abstimmung über Eintreten wie auch in den Abstimmungen über die Rückweisungsanträge klare Gräben entlang der Parteilinien: Die Fraktionen von SP, Grünen und Grünliberalen stimmten geschlossen für Nichteintreten und für die Rückweisungsanträge, während die Fraktionen von SVP, FDP, CVP und BDP (bis auf 2 Stimmen) geschlossen für die bundesrätliche Vorlage eintraten. In der Schlussabstimmung vom 26. September 2014 nahm der Nationalrat die Vorlage mit 120 gegen 76 Stimmen an, der Ständerat mit 28 zu 17 Stimmen. Der Verein „Nein zur 2. Gotthardröhre“, welchem neben SP, Grünen, Grünliberalen auch EVP und CSP sowie über 40 weitere national oder regional tätige Organisationen angehören, ergriff das Referendum. Bereits im Dezember und somit noch vor Ablauf der Referendumsfrist am 15.1.2015 liess der Verein verlauten, die notwendigen 50'000 Unterschriften seien beglaubigt, darüber hinaus seien noch einmal so viele zusätzliche Unterschriften zusammengekommen.

Sanierung Gotthard-Strassentunnel (13.077)
Dossier: Réfection du tunnel routier du Saint-Gothard

In Erfüllung der Motionen Büttiker (fdp, SO) (10.3921) und Hochreutener (cvp, BE) (10.3914) sowie zweier Motionen der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beider Räte (12.3330 / 12.3401), welche 2012 überwiesen worden waren, legte der Bundesrat im Mai seine Botschaft zu Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard vor. Das Geschäft enthielt das Bundesgesetz über den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors sowie den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit. Um die Gotthardachse bis 2020 in einen durchgehenden 4-Meter-Korridor umzubauen, sind zwischen Basel und der Alpensüdseite 170 Ausbaumassnahmen umzusetzen. Dazu zählen Tunnelanpassungen und Änderungen an Perrondächern, Fahrleitungen, Signalanlagen und Überführungen, sowie der Neubau des Bözbergtunnels. Die Massnahmen in der Schweiz wurden auf rund CHF 710 Mio. veranschlagt, die Massnahmen für Anschlüsse in Italien auf CHF 230 Mio. Die Finanzierung könne zunächst über den FinöV-Fonds und später über den Bahninfrastrukturfonds BIF vorgenommen werden. Der Bundesrat hielt fest, dass die Mittel ausreichten, um neben allen beschlossenen Projekten im Rahmen von FABI auch den 4-Meter-Korridor zu realisieren. Am 25. September trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Die KVF-SR stellte den Mehrheitsantrag, den Artikel 1 des Bundesgesetzes so zu ändern, dass nicht nur die Gotthardstrecke erwähnt wird, sondern allgemein die Nord-Süd-Verbindung. Damit könnten auch Massnahmen auf der Lötschberg-Linie ergriffen werden, ohne dass eine Gesetzesänderung notwendig würde. Eine Minderheit Theiler (fdp, LU) beantragte die Annahme des bundesrätlichen Vorschlages. Der Ständerat stimmte mit 23 zu 20 Stimmen für den Mehrheitsantrag. Die von der KVF-SR in Artikel 2 beantragte Streichung der Massnahmen in Giubiasco–Lugano Vedeggio (mit Kosten von CHF 10 Mio.) fand im Rat dagegen keine Mehrheit, er folgte dem Antrag des Bundesrates mit 26 zu 9 Stimmen. Hinsichtlich der Massnahmen für die Anschlüsse in Italien wollte die KVF-SR mit ihrem Mehrheitsantrag aufnehmen, dass für A-fonds-perdu-Beiträge an Italien ein überwiegendes Interesse der Schweiz gegeben sein muss. Ein Minderheitsantrag wollte verhindern, dass der Bundesrat eine Carte blanche für finanzielle Vereinbarungen mit Italien erhält. Der Rat folgte allerdings dem Mehrheitsantrag mit 31 zu 11 Stimmen und löste mit qualifiziertem Mehr von 36 zu 6 Stimmen die Ausgabenbremse. Bei der Finanzierung forderte die Mehrheit der KVF, dass diese zu einem Drittel aus Mineralölsteuererträgen und zu zwei Dritteln aus FinöV bzw. FABI erfolgen solle. Der Minderheitenantrag Imoberdorf (cvp, VS) beantragte dagegen die Annahme des bundesrätlichen Vorschlages, welcher eine Finanzierung rein aus FinöV und später aus dem BIF vorsah. Gegen die Teilfinanzierung mit Mitteln aus dem Strassenverkehr wurde vorgebracht, dass von diesen Mitteln bereits sehr viel für den Schienenverkehr eingesetzt werde und dass eine weitere Beanspruchung dieser Mittel die Zustimmung zur Vignettenpreiserhöhung und zu FABI in den jeweiligen Volksabstimmungen gefährden könnte. Der Rat entschied deshalb gegen weitere Mittel aus dem Strassenverkehr und nahm den Minderheitsantrag mit 28 zu 15 Stimmen an. Eine Minderheit Stadler (glp, UR) wollte schliesslich die zulässigen Höchstmasse für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aufnehmen und zwar so, dass sogenannte Gigaliner (mit einer Länge von 25 Metern und einem Gewicht von bis zu 60 Tonnen) nicht zugelassen würden. Gegen diesen Vorschlag wurde vorgebracht, dass die Gesetzesebene der falsche Ort sei, um die Dimensionen von Fahrzeugen zu regeln und er wurde entsprechend mit 23 zu 15 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Bundesgesetz einstimmig (bei 7 Enthaltungen) an. In der Debatte des Bundesbeschlusses zum Gesamtkredit forderte der Mehrheitsantrag der KVF-SR eine Erhöhung der Beiträge an Massnahmen in Italien (Lötschberg-Simplon-Linie) um zusätzliche CHF 50 Mio. Dagegen wurde von Bundesrätin Leuthard eingewendet, dass die Schweiz mit Italien in Verhandlungen stehe und es taktisch falsch sei, den gesprochenen Betrag noch vor Abschluss der Verhandlungen aufzustocken. Zudem sei es unschön gegenüber jenen Kantonen, deren Anliegen zu FABI aus finanziellen Gründen zurückgestellt worden seien. Bei je 21 Stimmen für und gegen den Mehrheitsantrag entschied der Stichentscheid des Präsidenten für den Mehrheitsantrag. Die Ausgabenbremse wurde mit 24 zu 18 Stimmen gelöst und in der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zum Gesamtkredit mit 26 zu 15 Stimmen an. Am 5. Dezember trat der Nationalrat ebenfalls ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Im Nationalrat wurden die gleichen Punkte diskutiert wie im Ständerat. Die grosse Kammer folgte ihrer Schwester in der allgemeinen Formulierung des Geltungsbereichs entgegen einem Minderheitenantrag Binder (svp, ZH), welcher die Zustimmung zur bundesrätlichen Fassung forderte, mit 111 zu 73 Stimmen. Wie im Ständerat waren auch im Nationalrat die Beiträge an Italien umstritten: Während der Mehrheitsantrag der KVF-NR die Zustimmung zur ständerätlichen Fassung beantragte, forderte eine Minderheit 1 Binder (svp, ZH), dass der Bundesrat zwar selbständig Darlehen an Italien vergeben dürfe, für A-fonds-perdu-Beiträge aber die Zustimmung der Bundesversammlung vorzusehen sei. Eine Minderheit 2 Binder (svp, ZH) forderte die integrale Streichung des Artikels zu Beiträgen an Italien. Begründet wurde dies mit dem Territorialprinzip: Die Schweiz solle nur auf Schweizer Boden investieren. Dem wurde von grünliberaler, sozialdemokratischer und grüner Seite entgegengehalten, dass die NEAT ohne Anschluss im Süden nicht den vollen Nutzen zur Verkehrsverlagerung entfalten könne. Der Mehrheitsantrag wurde den beiden Minderheitsanträgen deutlich vorgezogen, Gegenstimmen kamen fast ausschliesslich aus der SVP-Fraktion. Die Ausgabe wurde mit 138 zu 48 Stimmen angenommen, nur die SVP-Fraktion trat auf die Ausgabenbremse. Eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) verlangte die Aufnahme von Höchstmassen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen in Artikel 9 des Strassenverkehrsgesetzes sowie einen entsprechenden Verweis im Bundesgesetz zum 4-Meter-Korridor. Wie schon im Ständerat wurde dagegengehalten, dass dafür die Verordnungs- und nicht die Gesetzesebene vorgesehen sei. Der Nationalrat nahm den Minderheitenantrag Hardegger trotzdem mit 119 zu 60 Stimmen an. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig mit 178 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. In der Debatte zum Bundesbeschluss über den Gesamtkredit verlangte eine Minderheit Huber (fdp, UR), der bundesrätlichen Vorlage nachzukommen und die vom Ständerat eingebrachten CHF 50 Mio. für Massnahmen in Italien auf der Lötschberg-Simplon-Linie zu streichen. Der Nationalrat folgte aber seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss im Sinne des Ständerates mit 104 gegen 72 Stimmen an, wobei die Gegenstimmen aus den Fraktionen von FDP und SVP stammten. Die Ausgabenbremse wurde gelöst und mit 115 zu 67 Stimmen wurde das Geschäft angenommen. Am 10. Dezember verhandelte der Ständerat die Differenz und folgte dem Nationalrat darin, die Höchstmasse von Fahrzeugen nicht ins Bundesgesetz zum 4-Meter-Korridor sondern ins Strassenverkehrsgesetz zu schreiben. In der Schlussabstimmung vom 13. Dezember nahm der Ständerat die Vorlage mit 37 zu 1 Stimme an, der Nationalrat mit 143 zu 36 Stimmen. Die Gegenstimmen kamen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard (13.045)
Dossier: Corridor de 4 mètres sur les tronçons d'accès à la NLFA au Saint-Gothard

Im Berichtsjahr sprach sich das Parlament für einen verstärkten Schutz gegen Eisenbahnlärm aus. Durch eine Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahn sollen ein Anstieg der Lärmbelastung durch Verkehrszunahme verhindert und zusätzliche Personen vor grenzwertüberschreitendem Eisenbahnlärm geschützt werden. Kernstück der bis 2028 befristeten Vorlage ist die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020, was faktisch einem Verbot von Güterwagen mit lauten Grauguss-Bremssohlen gleichkommt. Darüber hinaus soll der Bund lärmvermindernde Massnahmen an der Fahrbahn wie akustisches Schienenschleifen oder den Einbau von Schienenschallabsorbern vornehmen können, wofür Investitionen in der Höhe von CHF 76 Mio. geplant sind. Weitere CHF 40 Mio. soll der Bund für Investitionsbeihilfen zur Förderung lärmarmer Produkte einsetzten können. Das Anliegen inklusive des für die Finanzierung der Lärmsanierung vorgesehenen Verpflichtungskredits von CHF 1,515 Mrd. war im erstberatenden Nationalrat grundsätzlich unbestritten und die grosse Kammer stimmte beiden Vorlagen nach Ablehnung mehrerer Minderheitsanträge einstimmig zu. Besagte Anträge formierten sich von Seiten der Kommission zum einen durch eine breite Minderheit Hardegger (sp, ZH), welche die Verringerung von beim Rangieren von Zügen entstehendem Lärm derjenigen von rollenden Güterzügen vorziehen wollte, sowie durch eine bürgerliche Minderheit Hurter (svp, SH), die verstärkte Berücksichtigung von lärmsanierenden Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Schalls (z.B. Lärmschutzwände) forderte. Diese wurden im Plenum ebenso abgelehnt wie die linken Minderheiten zur Vorverlegung des Inkrafttretens der Emissionsgrenzwerte auf 2017 und zur Erhöhung des Verpflichtungskredits auf die Höhe des ursprünglichen, im Jahr 1998 gesprochenen Kredits (CHF 1,854 Mrd.). Auch im Ständerat, der das Geschäft in der Herbstsession als Zweitrat behandelte, fanden Verpflichtungskredit und Gesetzesvorlage einhellige Zustimmung. Die kleine Kammer hatte lediglich über einen Minderheitsantrag Stadler (glp, UR) zu befinden, welcher den im Gesetz vorgeschriebenen Schutzgrad, wonach mindestens zwei Drittel der unter übermässigem Bahnlärm leidenden Anwohner vor dem Lärm zu schützen seien, auf 75% erhöhen wollte. Der Urner Ständerat verwies dabei auf die Botschaft des Bundesrates, in der oftmals die Rede sei, der Schutzgrad werde mit den neu zu treffenden Massnahmen übertroffen. Durch die Einführung der Emissionsgrenzwerte werde gar ein Anstieg des Schutzgrades auf 80% erwartet. Bundesrätin Leuthard (cvp) plädierte in der Folge auf ein schrittweises Vorgehen und die momentane Beibehaltung des Zweidrittelziels. Der Minderheitsantrag unterlag mit 13 zu 25 Stimmen. Noch in derselben Session passierte die Gesetzesänderung die Schlussabstimmung in den Räten.

Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahn

Après son passage devant le parlement, l’initiative parlementaire Hochreutener (pdc, BE), demandant l’introduction d’un article sur la famille, a été soumise au peuple. Cet article donnerait plus de pouvoir à la Confédération dans le domaine de la politique familiale. L’article donne également le devoir aux politiques de promouvoir des mesures qui favoriseraient la conciliation entre travail et famille.
En janvier, le comité « Oui à la famille » a lancé sa campagne. Le large front de soutien associatif et partisan donnait l’image d’une votation facile à gagner. Quelques semaines plus tard cependant, les opposants à l’article constitutionnel ont riposté avec une affiche-choc représentant un bébé en pleurs étiqueté à l’oreille, comme un bovin. Ce comité, dénonçant notamment des « Staatskinder » (enfants étatisés) et les coûts importants liés à cet article, a réuni des politiciens UDC et quelques membres du PLR. L’UDC s’en est ensuite pris au Conseil fédéral. En effet, ce dernier a refusé de préciser les coûts de la mise en œuvre de l’initiative argumentant que les coûts dépendraient de la concrétisation du texte. En réponse à l’imprécision de ces informations, le conseiller national Adrian Amstutz (udc, BE) a fait recours auprès de la chancellerie du canton de Berne. Un recours rejeté par le Conseil exécutif pour non-conformité à la Constitution fédérale. Cette défaite n’a pas découragé le parti agrarien qui a investi un million de francs dans la réalisation d’un journal distribué dans toutes les boîtes aux lettres de Suisse représentant toujours des enfants pleurant derrière les grilles d’une prison. Ce coup médiatique a enfin lancé un débat public qui était jusque-là resté dans l’ombre de l’initiative sur les rémunérations abusives. Dernier parti à donner son mot d’ordre, le PLR s’est positionné contre le nouvel article constitutionnel. Ce positionnement a fait réagir les femmes libérales et l’aile libérale du parti qualifiant cette décision de « dramatique ». Ce mot d’ordre a également mis en lumière la contradiction du PLR, qui, en 2012, votait en faveur d’un papier de position visant à mieux concilier vie familiale et vie professionnelle.
Cette tendance vers le refus de l’article s’est également lue dans les sondages SRG SSR. En effet, alors qu’en janvier on prédisait 66% de votes favorables, les sondages de février se sont abaissés à un taux de 55% de soutien. Le 3 juin 2013, l’article constitutionnel sur la famille a été refusé. Malgré une majorité de votants favorables à l’article (54,3%), la majorité des cantons n’a pas été atteinte. Les disparités cantonales ont atteint des sommets. En effet, alors que Genève a dit oui à 79,1%, Vaud et le Jura à 70%, les habitants d’Appenzell Rhodes-Extérieures n’ont été que 27,1% à soutenir l’article (viennent ensuite Uri avec 31,8% et Schwyz avec 36,9%). L’affiliation partisane a été révélatrice du comportement de vote. Ainsi, 80% du PS, 87% des Verts et 82% de l’UDC ont suivi le mot d’ordre de leur parti. Pour les partis plus centraux, même si le mot d’ordre a été respecté, la division des partis sur le thème de la famille s’est reflétée dans la population. Ainsi, 61% du PDC a accepté l’objet, alors que 57% du PLR l’a refusé. Les valeurs prônées par les répondants se sont également traduites dans le comportement de vote.
Selon l’analyse VOX, la décision de vote sur ce sujet s’est également construite sur un positionnement par rapport à trois sets de valeurs : centralisme (63% de oui) contre fédéralisme (42%), Suisse moderne (70%) contre traditionnelle (33%), promotion active de l’égalité entre homme et femmes (71%) contre pas de promotion (43%). L’analyse n’a cependant pas pu clairement définir si le journal distribué par l’UDC avait eu un impact sur le comportement de vote de ses lecteurs. L’analyse APS des annonces-presse a montré que la campagne concernant cet article a été très limitée. En effet, seuls 4% des annonces concernaient la famille, contre 60% pour la révision de la loi sur l’aménagement du territoire (LAT) et 36% pour l’initiative Minder. Relevons également que la campagne des opposants n’a eu lieu qu’en suisse-romande. Au cours des semaines suivant le vote, des tensions sont clairement apparues au sein du PLR suite aux divergences d’opinions entre le PLR et les femmes libérales.

Référendum obligatoire „Arrêté fédéral sur la politique familiale"
Votation du 3 mars 2013

Participation: 46%
Oui: 1 283 951 (54,4%) / cantons : 9 2/2
Non: 1 078 531 (45,6%) / canton : 11 4/2

Mots d’ordre:
– Oui: PS, Verts, Vert’libéraux, PDC, PBD, PLR Femmes, Pro Familia, Travail.Suisse, Pro Juventute
– Non: UDC, PLR, UDF, USAM

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik

Contre l’avis du Conseil fédéral, les deux Chambres fédérales ont accepté une motion Stadler (pvl, UR) visant à relever l’objectif de la production des centrales hydrauliques suisses.

relever l’objectif de la production des centrales hydrauliques suisses

Diskussionslos überwies der Ständerat in der Herbstsession ein Postulat Stadler (glp, UR), welches den Bundesrat mit der Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien beauftragte, namentlich der Subsidiarität, der fiskalischen Äquivalenz (Übereinstimmung von Nutzniessern, Kosten und Entscheidungsträgern) und der neuen Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen (Programmvereinbarungen sowie Global- und Pauschalbeiträge).

Einhaltung der NFA-Prinzipien (Po. 12.3412)
Dossier: Respect des principes RPT

Déposée en 2007, l’initiative parlementaire Hochreutener (pdc, BE) demandant la création d’un article constitutionnel sur la famille a été traitée par les chambres au cours de l’année sous revue. Cette initiative cherche à ancrer dans la constitution un article visant à soutenir la famille et à permettre une meilleure conciliation entre vie professionnelle et vie familiale. Premier à s’exprimer sur le sujet, le Conseil national a modifié le projet suivant la proposition de sa commission. Il a ainsi biffé l’article 4 concernant une harmonisation des pensions alimentaires par 96 voix contre 80 et 4 abstentions, une courte majorité face à la proposition de minorité demandant de conserver l’article déposé par des membres du PS, du PEV et du PDC. Lors de la discussion par article, une proposition Bortoluzzi (udc, ZH) qui voulait faire bénéficier les parents qui gardent eux-mêmes leurs enfants d'une déduction fiscale au moins égale à celle accordée aux parents qui confient la garde de leurs enfants à des tiers a été refusée par 112 voix contre 55. Au vote sur l’ensemble, l’article a été accepté par le Conseil national par 111 voix contre 68 et 1 abstention. Les 68 voix opposées à l’article sur la famille se comptent dans les rangs de l’UDC et du PLR. L’article 4 concernant les pensions alimentaires a également fait débat au sein du Conseil des Etats. A l’inverse de sa commission qui proposait de s’aligner sur la proposition du projet, les sénateurs ont préféré suivre la minorité par 22 voix contre 19 et ont ainsi corroboré la proposition du Conseil national. Le peuple se prononcera sur cette modification de la constitution en 2013.

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik

Eine von Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) eingereichte parlamentarische Initiative forderte, dass Hostingprovider für unzureichenden Schutz der von ihnen gespeicherten Informationen zur Verantwortung gezogen werden können. Die Rechtskommission des Nationalrates empfahl die Initiative nach der Ablehnung ihrer Schwesterkommission nun ebenfalls zur Ablehnung, weil seit dem Einreichen der Initiative verschiedene gesetzliche wie auch nichtgesetzgeberische Massnahmen ergriffen worden waren. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission in der Sommersession 2012.

Schutz der von ihnen gespeicherten Informationen

Drei Urner Regierungsräte traten für die Gesamterneuerungswahlen am 11.3.12 nicht mehr an. Während Stefan Fryberg (fdp) und Josef Arnold (cvp) nach zwöf- bzw. achtjähriger Amtszeit zurücktraten, wollte sich der im Herbst 2011 in den Ständerat gewählt Isidor Baumann (cvp) auf die nationale Politik konzentrieren. Die andern vier Regierungsmitglieder – Heidi Z’graggen (cvp), Josef Dittli (fdp), Markus Züst (sp) und Beat Arnold (svp) – stellten sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Anders als vor vier Jahren, als alle Bisherigen wieder antraten und ohne Konkurrenz bestätigt wurden, verhiessen die drei nicht durch Bisherige zu verteidigende Sitze, die total elf Kandidaturen und der Angriff der SVP, die als zweitstärkste Fraktion im Landrat eine adäquatere Vertretung in der Regierung und eine neue parteipolitische Zusammensetzung (bisher: 3 CVP, 2 FDP, 1 SP, 1 SVP) anstrebte, Spannung. Neben ihrem Bisherigen Arnold, der 2010 bei Ersatzwahlen für den damals aus der Regierung ausgeschiedenen, parteilosen Ständerat Markus Stadler (glp) als erster Urner SVP-Regierungsrat in die Exekutive gewählt wurde, schickte die SVP den 51-jährigen Präsidenten des Landrates, Josef Schuler, ins Rennen. Dessen Chancen wurden jedoch als gering eingeschätzt, weil vermutet wurde, dass sich die Stimmen des bürgerlichen Lagers, auf die er angewiesen war, auf die CVP und die FDP konzentrieren würden. Die CVP trat mit einem Quartett zur Verteidigung ihrer drei Sitze an. Neben der bisherigen Z’graggen sollten die Kantonsparteipräsidentin Patrizia Danioth Halter, der Gemeindepräsident von Gurtnellen, Beat Jörg, sowie der Landratsvizepräsident Urban Camenzind mindestens die beiden vakanten Sitze verteidigen, besser noch die bis 2004 traditionelle Mehrheit in der Urner Exekutive wieder herstellen. Die FDP schickte neben ihrem Bisherigen Dittli den 55-jährigen Thomas Arnold ins Rennen, um ihren Besitzstand zu wahren. Markus Züst (sp) wurde von der Wahlallianz aus SP, GP, Juso und Urner Gewerkschaftsbund unterstützt. Zwei weitere Kandidaturen ergänzten das Karussell. Sowohl Barbara Bär (fdp), Gemeindepräsidentin von Altdorf als auch Erich Herger (cvp), Gemeindepräsident von Bürglen und ehemaliger Chefredaktor des Urner Wochenblattes, waren in der parteiinternen Ausmarchung ihrer Konkurrenz knapp unterlegen und versuchten ihr Glück mit wilden Kandidaturen, die in Uri – so zeigt etwa das Beispiel des zurückgetretenen Stefan Fryberg (gewählt als wilder Kandidat) – durchaus Erfolg haben können.

Angesichts der Kandidatenflut wurde ein zweiter Wahlgang nötig. Im ersten Wahlgang wurden nur die Bisherigen, die jeweils alle von allen Parteien unterstützt wurden – mit Ausnahme der SVP, die eine Unterstützung von Züst (sp) explizit verweigerte – ohne Probleme wiedergewählt: Am meisten Stimmen erhielt Josef Dittli (10'083 Stimmen), gefolgt von Heidi Z’graggen (7'611 Stimmen), Beat Arnold (7'606 Stimmen) und Markus Züst (7'424 Stimmen). Dittli wurde zum Landammann und Z’graggen zum Landesstatthalter gewählt. Ebenfalls bereits in der ersten Runde übersprang Beat Jörg (6'335 Stimmen) das absolute Mehr, das bei 6'277 Stimmen lag. Er dürfte vom Umstand profitiert haben, dass er der einzige Kandidat aus dem Urner Oberland war, dem die Urner Stimmbürgerschaft traditionellerweise ein Regierungsmitglied zugesteht. Für die restlichen sechs Kandidierenden war die Hürde zu hoch. Urban Camenzind (5'108) Stimmen konnte sich für den zweiten Umgang die besten Chancen ausrechnen, gefolgt von Barbara Bär (4'976), die als wilde Kandidatin den offiziell von der FDP portierten abgeschlagenen Thomas Arnold (3'170 Stimmen) hinter sich liess. Auch der ebenfalls wild kandidierende Erich Herger (4'698 Stimmen) verzeichnete mehr als ein Achtungsresultat und liess nicht nur die offizielle CVP-Kandidatin Patrizia Danioth Halter (4'468 Stimmen), sondern auch den SVP-Kandidaten Josef Schuler (4'460 Stimmen) hinter sich. In der Folge wurden Urban Camenzind und Josef Schuler von ihren Parteien noch einmal aufgestellt. Die FDP schwenkte von Thomas Arnold auf die nach der internen Ausmarchung vor dem ersten Wahlgang ursprünglich nicht unterstützte Barbara Bär um. Erich Herger trat noch einmal wild an. Dank dieser Kandidatur verhiess auch der zweite Umgang Spannung. Zwar traten Bär und Camenzind gemeinsam auf einer Liste an, die interne CVP-Konkurrenz durch Herger erhöhte aber die Wahrscheinlichkeit eines Aufsplittens der CVP-Stimmen und somit die Chancen des SVP-Anwärters. Beim zweiten Wahlgang am 15. April setzte die Urner Wahlbürgerschaft aber dann doch überraschend deutlich auf Kontinuität und wählte Barbara Bär (5'142) vor Urban Camenzind (4'937 Stimmen) in den Regierungsrat. Herger (3'921 Stimmen) und Schuler (3'696 Stimmen) waren abgeschlagen. Damit blieb die Sitzverteilung – 3 CVP, 2 FDP, 1 SP, 1 SVP – bestehen. Neu und erstmals in der gesamten Innerschweiz sassen zwei Frauen in der Exekutive. Die Stimmbeteiligung war beim zweiten Wahlgang (41,1%) leicht geringer als noch beim ersten (49,4%).

Regierungsratswahlen Uri 2012
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 2012
Dossier: Elections cantonales - Uri

Die auf eine parlamentarische Initiative Hochreutener (cvp, BE) zurückgehende Forderung nach einem Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich kritisiert. Der Entwurf der Bestimmung verlangte eine bessere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Bund und Kantone und insbesondere die Schaffung zusätzlicher ausserfamiliärer Betreuungsangebote für Kinder. Die an der Vernehmlassung teilnehmenden Parteien und Verbände bestätigten grundsätzlich ihre Positionen zur Familienpolitik. So wünschten sich die linken Parteien eine Harmonisierung der kantonalen Politiken, während die FDP an der föderalen Gestaltung derselben festhalten möchte. Die SVP wehrte sich grundsätzlich gegen einen familienpolitischen Verfassungsartikel, da dieser die Fremdbetreuung der Kinder fördere und traditionelle Familienmodelle benachteilige.

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik

Die Motion Hochreutener (cvp, BE), die eine Erhöhung der Kreditlimiten im gewerblichen Bürgschaftswesen forderte, wurde im Dezember des Berichtsjahres abgeschrieben, da der Urheber des Vorstosses nach den Parlamentswahlen aus dem Nationalrat ausschied.

Kreditlimiten im gewerblichen Bürgschaftswesen

Im Kanton Bern lancierte die Linke mit Hans Stöckli (sp) und Alec von Graffenried (gp) die Rückeroberung des linken Ständeratssitzes, den sie im Frühling bei der Ersatzwahl von Bundesrätin Sommaruga an die SVP verloren hatte. Die damals unterlegene Ursula Wyss hatte sich Ende April entschieden, nicht mehr anzutreten. Die SVP trat hingegen wieder mit dem damals erfolgreichen und amtierenden Adrian Amstutz (svp) an, der sich während des Wahlkampfes ungewohnt staatsmännisch gab. Ihren aufgrund der Abspaltung von der SVP 2008 geerbten Sitz wollte die BDP mit Werner Luginbühl verteidigen. Neben diesen vier politischen Schwergewichten kandidierten sechs weitere Personen: Christian Wasserfallen (fdp), Marianne Streiff-Feller (evp), Andreas Brönnimann (edu), Norbert Hochreutener (cvp), Joseph Rothenfluh (parteifrei.ch) und Rolf Zbinden (pda).

Diese sechs erreichten allerdings zusammen weniger als die Hälfte der Stimmen der vier Erstplatzierten und zogen sich – mit Ausnahme von Rothenfluh – konsequenterweise für den auch wegen der hohen Kandidatenzahl starken Aufsplitterung der Stimmen nötigen zweiten Wahlgang zurück. Von den vier Favoriten hatte keiner die für das absolute Mehr nötige Stimmenzahl erreicht. Am meisten Stimmen erhielt Amstutz (143'350), gefolgt von Luginbühl (142'423) und Stöckli (128'633). Von Graffenried folgte auf Rang vier (106'081). Die Linke war sich uneins, ob es besser sei mit beiden Kandidierenden wieder anzutreten. Ein Doppelticket hätte eine stärkere Mobilisierung aber auch gegenseitige Konkurrenz bedeutet. Dass sich von Graffenried schliesslich zurückzog, erwies sich im zweiten Wahlgang als gewinnbringende Strategie für das links-grüne Lager. Die Grünen empfahlen ihrer Wählerschaft neben Stöckli auch Luginbühl. Letzterer wurde auch von der SVP – neben Amstutz – zur Wahl empfohlen. Luginbühl setzte sich aufgrund der breiten Unterstützung denn auch deutlich mit 216'685 Stimmen durch. Entgegen den Erwartungen lag jedoch Stöckli (166'990) überraschend deutlich vor Amstutz (147'787) an zweiter Stelle. Damit hatte die SVP ihren erst im Frühjahr des Berichtjahres eroberten Ständeratssitz bereits wieder verloren. Das Resultat wurde als Absage an die historische ungeteilte bürgerliche Standesstimme interpretiert. Die Wählerschaft in der Mitte habe mehr Gemeinsamkeiten mit Stöckli als mit Amstutz gesehen, so das einhellige Medienurteil. Die Nichtwahl von Amstutz, der sich mit der höchsten kantonalen Stimmenzahl für die Nationalratswahlen trösten konnte, hatte zur Folge, dass der aus dem Nationalrat abgewählte Jean-Pierre Graber (svp) nicht in die grosse Kammer nachrutschte und damit der Berner Jura zum ersten Mal seit 1848 nicht mehr in Bern vertreten war. Die spannende Ausgangslage vermochte die Wählerschaft auch für den zweiten Wahlgang zu mobilisieren: die Beteiligung für den zweiten Wahlgang lag bei 46,8%.

Kanton Bern – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Résultats des élections au Conseil des Etats 2011 (par canton)

Im April nahm der Nationalrat diskussionslos ein Postulat seiner KVF an, das neben einer konsistenten Terminalplanung und der Beschleunigung der bereits beschlossenen ZEB-Projekte auch den 4-Meter-Korridor auf der Gotthardachse ab Eröffnung des Gotthardbasistunnels forderte. Letzteres streben auch die Motionen Büttiker (fdp, SO) (10.3921) und Hochreutener (cvp, BE) (10.3914) an, die beide im Verlauf des Berichtsjahrs überwiesen wurden. Um den kostenintensiven Ausbau der Tunnels auf den Zufahrtsstrecken zur NEAT auf eine Scheitelhöhe von vier Metern zu umgehen, brachte ein Postulat Savary (sp, VD) (11.3490) das sogenannte Modalohr-Konzept ins Spiel. Dieses sieht den Transport der Sattelanhänger auf speziell konstruierten Niederflur-Doppelwagen vor. Die Kleine Kammer überwies auch das Postulat – diskussionslos und einstimmig.

Genügende Kapazitäten bei der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (10.3893)
Dossier: Corridor de 4 mètres sur les tronçons d'accès à la NLFA au Saint-Gothard

Auch im Kanton Bern hatte die Zahl der Listen und Kandidierenden gegenüber den Wahlen 2007 erneut zugenommen. 545 Kandidierende auf insgesamt 28 Listen kämpften um die 26 Nationalratssitze, von denen drei frei wurden: Therese Frösch (gp), Simon Schenk (svp) und Pierre Triponez (fdp) hatten ihren Rücktritt eingereicht. Damit traten 31 Kandidierende mehr an als bei den Wahlen vier Jahre zuvor. Die vier zusätzlichen Listen im Vergleich zu 2007 waren unter anderem der BDP und der GLP aber auch der Piratenpartei geschuldet, die alle neu antraten. Die SVP trat neu nur noch mit einer Liste an, die SP dafür gleich mit drei (inkl. Juso und Secondas). Der Frauenanteil (33,9%) unter den Kandidierenden war im Vergleich zu 2007 rückläufig (35,8%). Die linken Kräfte (SP, GP, AL, PdA) und die Mitte (EVP, CVP, GLP, Tierpartei) gingen Listenverbindungen ein, während die SVP und die FDP anders als noch 2007 den Alleingang wählten. Eine bereits im März angeregte Verbindung zwischen SVP, BDP und FDP kam insbesondere aufgrund der Weigerung der BDP nicht zustande, die sich als frische Kraft im Alleingang profilieren wollte. Die Frage war insbesondere, ob die BDP, die nach der Abspaltung von der SVP zwei ursprüngliche SVP-Sitze innehatte, zusetzen konnte und ob dies auf Kosten der SVP geschehen würde. Die SP wollte zudem ihren Sitz, den sie aufgrund des Parteiaustrittes von Ricardo Lumengo verloren hatte, zurückerobern. Dieser selber hatte kurz vor den Wahlen noch die Sozio-liberale Partei gegründet, mit der er ebenfalls wieder antrat.

Tatsächlich war die BDP die grosse Gewinnerin im Kanton Bern: Sie verbuchte auf Anhieb 14,9% Wähleranteil. Damit konnte sie nicht nur die beiden bisherigen Sitze halten, sondern zwei weitere dazugewinnen: neu schickte die BDP Urs Gasche und Lorenz Hess ins Bundeshaus. Darüber hinaus wurde sie auf Anhieb drittstärkste Partei. Die Gewinne gingen allerdings wider Erwarten nicht gänzlich auf Kosten der SVP, sondern auch der CVP und der FDP. Die SVP verlor lediglich 4,6 Prozentpunkte und wusste neu 29% der Berner Wählerschaft hinter sich. Damit konnten die acht Sitze, die seit der Trennung mit der BDP noch im Besitz der Berner SVP waren, gehalten werden. In den Nationalrat gewählt wurden neben dem Ständerat Adrian Amstutz, der die meisten Stimmen im Kanton erhielt (126'279), neu auch Albert Rösti und Nadja Pieren. Abgewählt wurden hingegen Jean-Pierre Graber und Thomas Fuchs, der erst Anfang Berichtjahr für Amstutz nachgerutscht war. Mit der Abwahl von Graber war der Berner Jura zum ersten Mal seit 1848 nicht mehr in Bern vertreten. Zu den Siegern gehörte die in Bern zum ersten Mal antretende GLP, die 5,3% der Wählerschaft und zwei Sitze gewinnen konnte. Vertreten wird die Berner GLP durch die neu gewählten Kathrin Bertschy und Jürg Grossen. Die Sitzgewinne von BDP und GLP gingen vor allem auf Kosten der bürgerlichen Parteien. Die CVP, die ihren Wähleranteil von 4,7% auf 2,1% halbiert sah, verlor ihren Sitz: Abgewählt wurde Norbert Hochreutener. Die FDP, die ebenfalls einen starken Rückgang ihrer Wählerinnen und Wähler verzeichnen musste (-6,4 Prozentpunkte, neu: 8,7%) büsste zwei ihrer vier Sitze ein. Neben dem zurückgetretenen Triponez wurde Peter Flück abgewählt. Die EDU schliesslich verlor ihren einzigen von Andreas Brönnimann gehaltenen Sitz ebenfalls, obwohl die Wählerverluste vergleichsweise moderat ausfielen (-0,5 Prozentpunkte, neu: 3,1%). Ihren Sitz halten konnte hingegen die EVP mit 4,2% Wähleranteil (-1,2 Prozentpunkte). Auch im links-grünen Lager mussten Verluste an Wählerstimmen in Kauf genommen werden, die sich allerdings nicht in Sitzverlusten manifestierten. Die SP, die mit 19,3% Wähleranteil (-1,9 Prozentunkte) zweite Kraft blieb, konnte den Sitz des abgewählten Ricardo Lumengo zurückerobern und hielt ihre insgesamt sechs Sitze. Für den im zweiten Wahlgang in den Ständerat gewählten Hans Stöckli rutschte der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät nach. Auch Matthias Aebischer gehörte zu den neuen Gesichtern in der SP-Fraktion. Die Grünen konnten ihre drei Sitze ebenfalls halten, obwohl auch sie im Vergleich zu 2007 Federn lassen mussten (-3,5 Prozentpunkte, neu: 9,4%). Für die zurückgetretene Therese Frösch wurde Regula Rytz gewählt. Die GP und die SP profitierten dabei von ihrer Listenverbindung: gleich zwei Restmandate fielen den beiden Parteien zu. Bern gehörte zu einem der wenigen Kantone, in dem der Frauenanteil unter den Abgeordneten zunahm, nämlich von 30,8% auf 42,3%. Die Stimmbeteiligung war ebenfalls höher als noch 2007 und lag bei 50,4% (2007: 46,4).

Kanton Bern – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Résultats des élections au Conseil national 2011 (par canton)

Auf kommunaler Ebene sind Parteilose nicht mehr wegzudenken. Auf nationaler Ebene schafften es bisher allerdings nur wenige parteiungebundene Personen in die Räte. Ein Beispiel stellte Markus Stadler dar, der 2010 für den Kanton Uri als Parteiloser in den Ständerat gewählt wurde, später dann allerdings der GLP beitrat. Mit parteifrei.ch wurde für die Nationalratswahlen eine Plattform für parteilose Kandidierende geschaffen, die in ihrer Position frei seien, sich aber für eine konsensorientierte Politik einsetzten müssten. In sechs Kantonen trat parteifrei.ch mit einer eigenen Liste an: ZH, BE, BS, SO, FR, LU. Der einzige gewählte Parteilose, der Schaffhauser Thomas Minder (in den Ständerat), orientierte sich jedoch nicht an dieser Plattform.

Wahlplattformen Parteien - Eidgenössische Wahlen 2011

Für beide bisherigen Ständeratssitze in Zürich (Verena Diener) und in Uri (Markus Stadler) musste die GLP in den zweiten Wahlgang. Dabei wehrte sie sich letztlich relativ deutlich gegen die Angriffe der SVP. In zwei weiteren Kantonen hatte sich die GLP Chancen auf weitere Ständeratsmandate ausgerechnet. Im Kanton Aargau (Peter Schumacher) und im Kanton Waadt (Isabelle Chevalley) hatte die Partei jedoch keine Chance.

Wahlkampf und Resultate der Grünliberalen bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Les résultats des partis les plus importants lors des élections nationales 2011
Dossier: Fondation et développement de la PLV

Einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier der CVP-Fraktion machten ihrem Ärger über die ihres Erachtens nur sehr schleppend vorankommende Regierungsreform mit Vorstössen Luft. Mit seiner Motion 09.3447 wollte etwa Norbert Hochreutener (cvp, BE) gleich eine eigene Reform vorschlagen, die aus der Regierung ein effizientes und handlungsfähiges Gremium machen sollte. Die Motion wurde im Nationalrat deutlich abgelehnt. Einen Teilerfolg erzielte die Motion Häberli-Koller (cvp, TG) (09.3105), die eine Reaktivierung der Regierungsreform verlangte. Das Anliegen wurde in der grossen Kammer angenommen, im Ständerat hingegen abgelehnt. Schmid-Federer (cvp, ZH) (Fra. 11.5233) doppelte schliesslich in einer Fragestunde nach und erkundigte sich nach den Gründen für die Verspätung der Reform. Die Antwort des Bundesrates deckte sich mit dem Hauptargument gegen die beiden abgelehnten Motionen: Die Regierung hatte im Oktober 2010 eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform verabschiedet, auf welche die staatspolitische Kommission des Nationalrates in der Zwischenzeit – knapp mit 11 zu 9 Stimmen – eingetreten war. Der Ball lag bei der Subkommission, der das Geschäft übertragen worden war und die Vorschläge prüfen sollte, die weitergehen als jene des Bundesrates.

Regierungsreform
Dossier: Le projet du conseil fédéral pour une réforme de la direction de l'Etat de 2001