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Acteurs

  • Hochreutener, Norbert (cvp/pdc, BE) NR/CN

Processus

  • Autre
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Déposée en 2007, l’initiative parlementaire Hochreutener (pdc, BE) demandant la création d’un article constitutionnel sur la famille a été traitée par les chambres au cours de l’année sous revue. Cette initiative cherche à ancrer dans la constitution un article visant à soutenir la famille et à permettre une meilleure conciliation entre vie professionnelle et vie familiale. Premier à s’exprimer sur le sujet, le Conseil national a modifié le projet suivant la proposition de sa commission. Il a ainsi biffé l’article 4 concernant une harmonisation des pensions alimentaires par 96 voix contre 80 et 4 abstentions, une courte majorité face à la proposition de minorité demandant de conserver l’article déposé par des membres du PS, du PEV et du PDC. Lors de la discussion par article, une proposition Bortoluzzi (udc, ZH) qui voulait faire bénéficier les parents qui gardent eux-mêmes leurs enfants d'une déduction fiscale au moins égale à celle accordée aux parents qui confient la garde de leurs enfants à des tiers a été refusée par 112 voix contre 55. Au vote sur l’ensemble, l’article a été accepté par le Conseil national par 111 voix contre 68 et 1 abstention. Les 68 voix opposées à l’article sur la famille se comptent dans les rangs de l’UDC et du PLR. L’article 4 concernant les pensions alimentaires a également fait débat au sein du Conseil des Etats. A l’inverse de sa commission qui proposait de s’aligner sur la proposition du projet, les sénateurs ont préféré suivre la minorité par 22 voix contre 19 et ont ainsi corroboré la proposition du Conseil national. Le peuple se prononcera sur cette modification de la constitution en 2013.

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik

Als Erstrat befasste sich der Nationalrat in der Frühjahrssession mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Dabei stellten die Fraktionen der SVP und der FDP sowie Zisyadis (pda, VD) Rückweisungssanträge. Die SVP verlangte vom Bundesrat die Ausarbeitung einer neuen Vorlage, welche für die privaten Veranstalter die Vorschriften über die Werbung noch stärker liberalisiert und den Gundauftrag für das gebührenfinanzierte Fernsehen enger und präziser fasst. Zudem forderte sie, die Behördenorganisation der öffentlich-rechtlichen Veranstalter massiv abzubauen und ihre Aufsichtsfunktion weitgehend durch neu zu schaffende parlamentarische Kontrollkompetenzen zu ersetzen. Der Rückweisungsantrag Zisyadis verlangte ziemlich genau das Gegenteil von alledem und die FDP forderte anstelle der vorgeschlagenen Totalrevision eine Beschränkung auf die SRG mit Massnahmen zu ihrer Stärkung gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland, sowie eine Liberalisierung der Werbeordnung des privaten Bereichs. Keiner dieser Anträge konnte sich durchsetzen.

In der fast zwei Tage dauernden Detailberatung, bei der zu nahezu jedem Artikel ein oder mehrere Minderheits- oder Einzelanträge vorlagen, beschloss der Rat auf Antrag seiner Kommission einige bedeutende Abweichungen von der Regierungsvorlage. So wurde bei der Behördenorganisation der Vorschlag abgelehnt, die bisher von der Comcom und dem Bakom wahrgenommenen Konzessions- und Aufsichtsfunktionen bei der Comcom zu konzentrieren. Mit deutlichem Mehr folgte der Rat dem Vorhaben des Bundesrats, für die privaten Veranstalter die Werbebestimmungen zu liberalisieren. So dürfen diese in Zukunft Werbespots für leichtalkoholische Getränke (Wein, Bier, Most) ausstrahlen. Die Kommissionsmehrheit, welche sich aus gesundheitspolitischen Gründen gegen diese Neuerung stellte, fand im Plenum nur noch bei einer aus SP, GP und EVP formierten Minderheit Unterstützung. Die bürgerliche Mehrheit setzte gegen den Bundesrat und die Linke zudem durch, dass in den privaten Stationen politische und religiöse Werbespots gesendet werden dürfen. Diese Liberalisierung soll gemäss einem angenommenen Antrag Hochreutener (cvp, BE) allerdings nicht für die schweizerischen Werbefenster ausländischer Sender gelten. Diese Einschränkung wurde von Direktinteressierten und Experten als unvereinbar mit dem Europäischen Übereinkommen zum grenzüberschreitenden Fernsehen gewertet. Einen Erfolg konnte die Linke bei den Bestimmungen über Werbung, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richtet, erzielen: Gemäss ihrem mit knappem Mehr angenommenen Antrag wird diese verboten.

Die SVP, aber auch eine Mehrheit der FDP, die in verschiedenen Bereichen versuchten, die Stellung der Privaten gegenüber der SRG zusätzlich zu verbessern, drangen mit den meisten dieser Anträge nicht durch. So lehnte es die Parlamentsmehrheit ab, dass die SRG in jeder Sprachregion nur zwei Fernseh- und drei Radioprogramme anbieten kann (also zumindest in der Deutschschweiz weniger als bisher), oder dass für zielgruppenorientierte Programme (z.B. die für Jugendliche konzipierten Radiosender DRS3 und Couleur3) die Konzession nur dann an die SRG erteilt werden darf, wenn kein Privatsender die Konzessionsvoraussetzungen erfüllt, oder dass der SRG untersagt wird, ihre regionalen Programmfenster auszubauen. Einig war sich der Rat bei der Ablehnung des Regierungsantrags, einen unabhängigen Beirat zu schaffen, welcher beobachten soll, wie die SRG ihren Auftrag erfüllt. Aber auch die von der Kommission vorgeschlagenen Publikumsräte mit ähnlicher Funktion, deren Mitglieder vom Bundesrat ernannt worden wären (nicht zu verwechseln mit den bestehenden gleichnamigen Institutionen der SRG) fanden keine Mehrheit. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Gebührensplitting, das konzessionierten und mit einem Leistungsauftrag versehenen privaten Veranstaltern einen Anteil von höchstens 4% der Radio- und Fernsehgebühren zuweist (bisher waren es rund 1%), stiess auf keinen besonderen Widerstand. Allerdings präzisierte der Rat auf Antrag seiner Kommission, dass zwei verschiedene Töpfe geschaffen werden: Die Fernsehstationen erhalten maximal 4% der Fernsehgebühren und die Radiosender maximal 4% der niedrigeren Radiogebühren. Insgesamt werden auf diese Weise rund 44 Mio Fr. umverteilt. Von der FDP und der SVP erfolglos bekämpft wurde dabei die Bestimmung, dass pro „Versorgungsgebiet“ (Agglomeration, Region) nur eine derartige Konzession erteilt wird. Schliesslich wurde gegen den Antrag des Bundesrats die Nutzungsforschung aus dem Aufgabenbereich der SRG herausgenommen und eine Stiftung damit betraut; in dieser sollen neben der SRG auch andere Veranstalter vertreten sein. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das totalrevidierte RTVG mit 137:26 Stimmen gut. Dagegen gestimmt hatte knapp die Hälfte der SVP-Fraktion, nach deren Meinung die Vormachtstellung der SRG zu wenig eingeschränkt worden war.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Des révisions de la loi fédérale sur la radio et la télévision (LRTV)