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Acteurs

  • Markwalder, Christa (fdp/plr, BE) NR/CN

Processus

  • Initiative parlementaire
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Stillschweigend verlängerte der Nationalrat in der Wintersession 2020 die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative Markwalder (fdp, BE) betreffend den Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen um weitere zwei Jahre. Er folgte damit dem Antrag seiner Rechtskommission, die zunächst die parlamentarische Beratung der ZPO-Revision abwarten wollte, weil der Bundesrat das Anliegen der parlamentarischen Initiative in den entsprechenden Entwurf aufgenommen hatte.

Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen (Pa.Iv. 15.409)
Dossier: Révision du code de procédure civile (2018–)

Nach der RK-NR gab im August 2020 auch die RK-SR einer parlamentarischen Initiative Merlini (fdp, TI) Folge, die nach Ausscheiden des Initianten aus dem Nationalrat von Parteikollegin Christa Markwalder (fdp, BE) übernommen worden war. Die ständerätliche Rechtskommission befürwortete das Anliegen mit 8 zu 5 Stimmen und beauftragte damit die Schwesterkommission mit der Erarbeitung von Regelungen, die es erstens der Vermieterseite eher ermöglichen sollen, bei Kündigung des Mietverhältnisses dringenden Eigenbedarf geltend zu machen, und die zweitens dafür sorgen sollen, dass aus der Kündigung eines Mietverhältnisses resultierende zivilrechtliche Streitigkeiten in einer «angemessen kurzen Zeitspanne (maximal innerhalb einiger Monate)» erledigt werden.

Verfahrensbeschleunigung bei Kündigung des Mietverhältnisses wegen dringendem Eigenbedarf (Pa.Iv. 18.475)

Mitte Juni 2020 – und somit noch bevor die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Vorlage über die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten abgestimmt hatten – reichte Christa Markwalder (fdp, BE) eine parlamentarische Initiative für eine steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu CHF 25'000 pro Kind und Jahr ein. Darin nahm sie also dieselbe Forderung wieder auf, welche auch der Referendumsvorlage zugrunde lag. Die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs bei den direkten Bundessteuern, wie sie der Bundesratsvorlage hinzugefügt worden war, unterminiere deren eigentliche Intention, nämlich die Schaffung eines Erwerbsanreizes vor allem für gut ausgebildete Mütter. Ihr Vorstoss sollte es ermöglichen, dieses Anliegen bei einer allfälligen Ablehnung der Bundesratsvorlage an der Urne im September 2020 möglichst schnell wieder aufs Tapet zu bringen.

Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr (Pa. Iv. 20.455)

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Zusammenfassung
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Änderung des Bundesgesetzes über direkte Bundessteuern hinsichtlich einer steuerlichen Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu CHF 25'000 pro Kind und Jahr (Pa.Iv. 20.455)

Kurz nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September 2020 eine Erhöhung der Drittbetreuungsabzüge bei der direkten Bundessteuer von CHF 10'100 auf CHF 25'000 abgelehnt hatten, reichte Christa Markwalder (fdp, BE) eine parlamentarische Initiative ein, welche das ursprüngliche Anliegen des Bundesrats aufnahm. Sie ging davon aus, dass die Bundesratsvorlage nur wegen der Erhöhung des Kinderabzugs, welche das Parlament der bundesrätlichen Version hinzugefügt hatte, an der Urne gescheitert war. Erneut gab es in den Räten Anträge für eine Erhöhung des Kinderabzugs – diesmal jedoch in einer geringeren Höhe –, aber auch für eine Erhöhung des Elterntarifs. In der Sommersession 2021 verabschiedeten National- und Ständerat die Vorlage jedoch unverändert und erhöhten damit die Erwerbsanreize für Zweitverdienende mit hohen Einkommen. Während den parlamentarischen Beratungen umstritten war überdies, ob es legitim sei, dieses Anliegen so kurz nach dem Volksnein erneut zu debattieren.

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Résumé
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Modification de la loi fédérale concernant les frais pour l'accueil extrafamilial. Déduction fiscale de 25'000 francs au maximum par enfant et par an (Iv.pa. 20.455)
(Traduction: Chloé Magnin)

En septembre 2020, le peuple a refusé une augmentation des déductions pour la garde des enfants par des tiers de CHF 10'100 à CHF 25'000 dans le cadre de l'impôt fédéral direct. Peu de temps après, Christa Markwalder (plr, BE) a lancé une initiative parlementaire qui a repris le souhait initial du Conseil fédéral. Elle est partie du principe que la proposition du Conseil fédéral avait été rejetée uniquement à cause de l'augmentation de la déduction pour enfants que le Parlement avait ajoutée à la version du Conseil fédéral. Ainsi, les chambres ont été saisies de demandes pour augmenter la déduction pour enfants – cette fois d'un montant moins élevé –, mais aussi d'une augmentation du tarif parental. Durant la session d'été 2021, le Conseil national et le Conseil des Etats ont cependant adopté l'objet sans le modifier, augmentant ainsi l'attrait d'un deuxième salaire élevé. Durant les débats, les parlementaires sont restés sceptiques quant à la légitimation de remettre le sujet sur le tapis, alors que le peuple venait de s'opposer à la proposition précédente.

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Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr (Pa. Iv. 20.455)

Die SPK-NR basierte ihren abschlägigen Entscheid gegen die parlamentarische Initiative Burgherr (svp, AG) auf der Reform des Geschäftsreglements von 2008: Mit den neuen Bestimmungen müssen während mindestens acht Stunden einer ordentlichen Session parlamentarische Initiativen vorgeprüft sowie Postulate und Motionen behandelt werden. Seit der Einführung der damaligen Änderung seien viel mehr Vorstösse behandelt worden, zudem nehme die Zahl unbehandelter und nach zwei Jahren abgeschriebener Vorstösse stetig ab. In der 48. Legislatur seien 32 Prozent aller eingereichten Vorstösse wegen Nicht-Behandlung abgeschrieben worden, in der 49. Legislatur noch 22.5 Prozent und in der laufenden 50. Legislatur 16 Prozent. Den Vorstoss von Thomas Burgherr, der verlange, dass Motionen und Postulate nicht mehr unbehandelt abgeschrieben werden dürften, erachte die Mehrheit der Kommission deshalb als nicht notwendig. Eine starke Minderheit – die SPK-NR hatte lediglich mit 11 zu 10 Stimmen gegen Folgegeben gestimmt – plädierte dafür, dass das Parlament «die Vorstösse seiner Mitglieder ernster nehmen» müsse.
In der Ratsdebatte argumentierte der Initiant, dass die Traktandierungs- und Abschreibepolitik «den Anschein von Willkür und Ungleichbehandlung» erwecke. Es gebe viele Möglichkeiten, mehr Vorstösse zu behandeln. Ein Parlamentsmitglied könne den Wählerauftrag nicht wahrnehmen, wenn die eingereichten Vorstösse nicht behandelt würden. Kommissionssprecherin Christa Markwalder (fdp, BE) wies darauf hin, dass nach zwei Jahren nicht behandelte und abgeschriebene Vorstösse wieder eingereicht werden könnten. Zudem würde die Regierung zu jedem Vorstoss in der Regel bis zur nächsten Session eine Stellungnahme abgeben. Auch für abgeschriebene Vorstösse würde man also eine Antwort des Bundesrates erhalten. Im Rat fand die Kommissionsmehrheit mehr Anhängerinnen und Anhänger als die Minderheit: Mit 100 zu 78 Stimmen (2 Enthaltungen) gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative keine Folge. Die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit stammten aus den geschlossen stimmenden SVP- und Grünen-Fraktionen. Sie wurden unterstützt von je zwei Stimmen aus der BDP- und der CVP-Fraktion.

Motionen und Postulate nicht mehr unbehandelt abschreiben (Pa. Iv. 18.432)

In der Herbstsession 2018 verlängerte der Nationalrat auf Antrag seiner Rechtskommission die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative Markwalder (fdp, BE) zum Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen um zwei Jahre. Die Kommission hatte ihren Antrag damit begründet, dass das Anliegen der Initiative weiterhin berechtigt sei, man aber der bevorstehenden Revision der Zivilprozessordnung nicht mit einer solchen punktuellen Änderung vorgreifen solle.

Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen (Pa.Iv. 15.409)
Dossier: Révision du code de procédure civile (2018–)

Nachdem die SGK-NR ihre Beschlussfassung zur parlamentarischen Initiative Markwalder (fdp, BE) bezüglich der fehlenden BVG-Leistungen bei Teilzeitarbeit im Januar 2017 auf nach der Abstimmung zur Altersvorsorge 2020 verschoben hatte, stellte sie im Februar 2018 fest, dass der Handlungsbedarf bei den Teilzeitarbeitenden noch immer besteht. Das erneute Folgegeben solle daher auch ein Zeichen an die Sozialpartner sein, dass sie diesen Aspekt bei der Erarbeitung der neuen Reform der beruflichen Vorsorge berücksichtigen sollten, erklärte die Kommission in ihrem Bericht.
Stillschweigend und diskussionslos gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative in der Sommersession 2018 Folge.

Teilzeitbeschäftigte. BVG-Leistungen statt Sozialhilfe (Pa.Iv. 11.482)
Dossier: Déduction de coordination et seuil d'entrée LPP

Der Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen soll durch die Verankerung eines Zeugnis- und Editionsverweigerungsrechts in der Zivilprozessordnung gestärkt werden. Die RK-NR gab einer entsprechenden parlamentarischen Inititative Markwalder (fdp, BE) im Herbst 2015 Folge; ihre Schwesterkommission stimmte diesem Entscheid jedoch nicht zu. Sie erachtete die parlamentarische Initiative als das falsche Instrument für das Anliegen und stimmte stattdessen einem Kommissionspostulat (Po. 16.3263) zu, demzufolge der Bundesrat zuerst mögliche Lösungen aufzeigen soll. Das Postulat wurde im Sommer 2016 vom Ständerat überwiesen. Betreffend die parlamentarische Initiative hielt der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission am Folge Geben fest, da von einem neuen Bericht in dieser Frage keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien. Im Oktober 2016 schloss sich die RK-SR dem an und gab der Initiative Folge. Mit dieser Anpassung der ZPO soll vor allem ein Wettbewerbsnachteil für schweizerische Unternehmen ausgeräumt werden. So konnten Schweizer Unternehmen bisher beispielsweise von US-amerikanischen Gerichten dazu verpflichtet werden, die Korrespondenz ihrer Unternehmensjuristen offenzulegen, während dies bei Unternehmen aus Staaten, die eine solche Regelung kennen, nicht möglich ist.

Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen (Pa.Iv. 15.409)
Dossier: Révision du code de procédure civile (2018–)

Mit 11 zu 10 Stimmen gab die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) bereits im März 2015 einer parlamentarischen Initiative von Marianne Streiff-Feller (evp, BE) Folge, welche die Interessenbindungen von Ratsmitgliedern noch transparenter machen will. Das Parlamentsgesetz sieht bisher vor, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier Interessenbindungen sowie ihren Beruf angeben müssen. Streiff-Feller forderte, dass nicht nur die berufliche Tätigkeit, sondern auch Arbeitgeber und Funktion angegeben werden müssten. Aus Gründen von Transparenz und Ehrlichkeit müssten Bürgerinnen und Bürger auch darüber aufgeklärt werden, von wem Ratsmitglieder konkret ihren Lohn beziehen – nichts sagende Angaben wie "Beraterin" oder "Geschäftsführer" würden so mit Inhalten gefüllt.
Die Forderung von Streiff-Feller erwies sich dann im Sommer mit der Angelegenheit rund um die Lobbying-Affäre um Christa Markwalder (fdp, BE) beinahe als avantgardistisch, wurden doch als Folge der Affäre weitere Geschäfte eingereicht, mit denen Transparenz erhöht werden soll (z.B. die Pa.Iv. 15.437). Trotzdem stiess die parlamentarische Initiative bei der Staatspolitischen Kommission des Ständerats nicht nur auf Zustimmung. Zwar gab auch die SPK-SR dem Vorstoss im November mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge, die Kommissionsminderheit warnte aber davor, dass damit dem Eindringen in die Privatsphäre der Ratsmitglieder Vorschub geleistet würde.

Interessenbindungen (Pa.Iv. 14.472)
Dossier: Lobbyisme au palais fédéral
Dossier: Initiatives parlementaires pour modifications diverses du droit parlementaire

Die Problematik der fehlenden BVG-Leistungen bei Teilzeitarbeit wollte Christa Markwalder (fdp, BE) 2011 mit einer parlamentarischen Initiative angehen. Teile eine Person ihre hundertprozentige monatliche Arbeitszeit auf drei Arbeitgeber auf, erhalte sie bis zu einem Einkommen von CHF 70'000 keine Pensionskassen-Beiträge, rechnete die Initiantin vor. Daher solle der Koordinationsabzug zukünftig in Prozenten des Arbeitspensums festgelegt werden. Zudem sollen die Teilzeitarbeitenden zukünftig nur von einer oder einem Arbeitgebenden versichert werden und die übrigen Arbeitgebenden ihre Beiträge an die entsprechende Vorsorgeeinrichtung überweisen.
Im Herbst 2012 gab die SGK-NR der parlamentarischen Initiative mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge und reichte gleichzeitig eine Kommissionsmotion mit dem Auftrag an den Bundesrat ein, im Rahmen der Altersvorsorge 2020 Massnahmen zur Besserstellung von Teilzeitangestellten und Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen bei der Altersvorsorge zu präsentieren.
Anfang 2013 verweigerte die SGK-SR der parlamentarischen Initiative jedoch mit 8 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) die Zustimmung: Zwar sei eine Besserstellung der Teilzeitangestellten wichtig, dazu solle aber eine Lösung im Zusammenhang mit der Altersvorsorge 2020 gesucht werden, betonte sie.

Teilzeitbeschäftigte. BVG-Leistungen statt Sozialhilfe (Pa.Iv. 11.482)
Dossier: Déduction de coordination et seuil d'entrée LPP

Die SPK des Nationalrats legte eine parlamentarische Initiative vor, welche Anliegen aus verschiedenen in den letzten Jahren eingereichten Vorstössen von Ratsmitgliedern aufnahm. Das Hauptziel der Vorlage war eine Aufwertung der Motion und des Postulats in den Verhandlungen des Nationalrats. Durch eine Ausdehnung der Sitzungsdauer und verkürzte Redezeiten in gewissen Eintretensdebatten soll genügend Zeit für die Behandlung von persönlichen Vorstössen gewonnen werden. Vorstösse, die als mehrheitsfähig erscheinen, weil sie bereits von der anderen Ratskammer oder einer Kommissionsmehrheit angenommen worden sind, sollen konsequent prioritär behandelt werden. (Siehe dazu auch die parlamentarische Initiative Hämmerle (sp, GR) (06.416) Das bisherige Vorgehen, Vorstösse von der Traktandenliste zu streichen, wenn sie zwei Jahre nach ihrer Einreichung vom Rat noch nicht behandelt worden sind, soll aufgegeben werden. (Siehe dazu auch hier (Motion Kunz (svp, LU) (05.3077) und hier (Büro NR, 06.479).) Über diese würde in Zukunft wieder abgestimmt, allerdings ohne vorangehende Diskussion. Während diese Neuerungen nur den Nationalrat betreffen, schlug die SPK-NR auch einige Änderungen für beide Räte vor. Um Zeit zu gewinnen, soll das Differenzbereinigungsverfahren bei der Vorberatung von parlamentarischen Initiativen durch die Ratskommissionen gestrafft, die Plenumsberatung über in beiden Räten eingereichte identische Kommissionsmotionen gekürzt und auf eine obligatorische Mitwirkung der Finanzkommissionen bei der Vorberatung ausgabenrelevanter Vorlagen verzichtet werden. (Siehe zu den Kompetenzen der Finanzkommission die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI) (06.467)). In diese Sammelvorlage nahm die SPK auch noch die Umsetzung von zwei weiteren parlamentarischen Anliegen auf. Zum einen ging es um eine von Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) 2005 eingereichte parlamentarische Initiative (05.437), welche eine präzise Regelung des Verfahrens im Falle der Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates verlangt. Zum anderen ging es um die Umsetzung der im Vorjahr vom Parlament überwiesenen Motion Markwalder (fdp, BE) (06.3872) für eine generationsverträgliche Politik. Der Bundesrat soll in Zukunft in seinen Botschaften auch ausführen, inwiefern seine Vorschläge mit den Interessen künftiger Generationen vereinbar sind.

Das Parlament verabschiedete diese neuen Bestimmungen bereits in der Herbstsession. Das Eintreten war im Nationalrat unbestritten und auch in der Detailberatung gab es nur wenige Änderungsanträge. Sehr umkämpft war allerdings die so genannte Guillotineklausel für Motionen und Postulate. Das Ratsbüro opponierte gegen den ursprünglichen Antrag der SPK. Sein Argument, ein Abstimmungsmarathon über alle nach zwei Jahren noch nicht erledigten Vorstösse am Sessionsende sei unzumutbar, überzeugte auch eine Mehrheit der SPK. Diese schlug deshalb in der Ratsdebatte die Beibehaltung des Status quo (automatische Abschreibung) vor und setzte sich damit gegen den Widerstand der SP und der GP durch. Der Ständerat war mit diesen Beschlüssen weitgehend einverstanden. Er lehnte aber die Neuerung ab, dass ein Vorstoss nicht nur von einer einzelnen Person eingereicht werden kann, sondern auch gemeinsam von zwei oder drei Ratsmitgliedern aus verschiedenen Fraktionen. Da diese Lösung, welche den parteiüberschreitenden Charakter einer Intervention hervorheben soll, für den Nationalrat von einer gewissen Bedeutung sein könne, solle er sie jedoch für sich in seinem Ratsreglement einführen dürfen. Nachdem die Parlamentsdienste auf die Kosten der dafür erforderlichen Anpassung der elektronischen Erfassungsformulare hingewiesen hatten, verzichtete auch der Nationalrat in der Differenzbereinigung auf diese Neuerung.

Pa.Iv. der SPK-NR zu Änderungen im Parlamentsrecht (Aufwertung der Motion und des Postulats, Handlungsunfähige Bundesräte) (07.400)
Dossier: Modifications du droit parlementaire en 2008

Der Nationalrat folgte seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) und lehnte die parlamentarische Initiative Markwalder (fdp, BE) für eine Ersetzung der individuellen Wahl der Mitglieder des Bundesrats durch eine Wahl auf nicht veränderbaren Listen ab. Die Initiantin hatte vergeblich damit geworben, dass mit dem neuen System die Wahrscheinlichkeit steigen würde, dass nur teamfähige Personen in die Kollegialbehörde gewählt würden. 

Bundesratswahlverfahren für mehr Teamfähigkeit (05.444)
Dossier: Election du Conseil fédéral sur la base des listes?

Die SPK des Nationalrats befasste sich mit weiteren Reformvorschlägen. Sie beschloss, der parlamentarischen Initiative Markwalder (fdp, BE), welche die Ersetzung der individuellen Wahl der Mitglieder des Bundesrats durch eine Listenwahl fordert, wobei die Listen durch die wählenden Parlamentarier nicht abgeändert werden dürfen, keine Folge zu geben. Eine parlamentarische Motion Chevrier (cvp, VS) (06.415) für die Verlängerung der Amtszeit für Bundesrat und Nationalrat von vier auf fünf Jahre unterstützte sie hingegen.

Bundesratswahlverfahren für mehr Teamfähigkeit (05.444)
Dossier: Election du Conseil fédéral sur la base des listes?

Der überraschende Ausgang der Bundesratswahlen vom Dezember 2003 und die anschliessenden Debatten über das Kollegialitätssystem hatten die Diskussion um alternative Wahlverfahren belebt. Deutlich (121 zu 23 Stimmen) und ohne Diskussion lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) (03.464) ab, welche die Aufhebung der geheimen Stimmabgabe bei der Bundesratswahl, d.h. eine Wahl unter Namensaufruf wie bei Sachgeschäften, verlangte. Noch nicht behandelt worden ist eine parlamentarische Initiative Markwalder (fdp, BE), welche die Ersetzung der individuellen Wahl durch eine Listenwahl fordert, wobei die Listen durch die Wählenden nicht abgeändert werden dürfen. Dies im Gegensatz zu der von Nationalrat Weyeneth (svp, BE) seit langem propagierten Idee einer Listenwahl mit Streichungsmöglichkeiten (z.B. Mo. 04.3608 und 98.3349) Die Initiantin und ein vor allem in der Westschweiz verankertes „Centre pour la réforme des institutions suisses“, welches den Vorschlag im September der Öffentlichkeit vorstellte, erwarten von diesem System eine grössere Sicherheit, dass nicht sieben Einzelakteure, sondern ein zur Zusammenarbeit bereites Team in die Regierung gewählt wird. Die zur Wahl vorgeschlagenen Listen müssten von mindestens dreissig Abgeordneten unterstützt werden. Falls im ersten Wahlgang keine Liste das absolute Mehr erreicht, würden die beiden bestplatzierten Listen in einem zweiten Wahlgang gegen einander antreten, wobei die Listen vom ‚Unterstützungskomitee’ noch personell verändert werden könnten.

Bundesratswahlverfahren für mehr Teamfähigkeit (05.444)
Dossier: Election du Conseil fédéral sur la base des listes?