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  • Simmen, Rosemarie (cvp/pdc, SO) SR/CE

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Als Antwort auf die an der Urne im Vorjahr gescheiterte Mutterschaftsversicherung forderte die CVP-Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Steuer auf mindestens 7200 Fr. Für Kinder in Ausbildung sowie für die berufsbedingte Kinderbetreuung sollen zusätzliche Abzüge eingeführt werden. Zur Wahrung der Ertragsneutralität schlug die CVP vor, eine Verschiebung auf Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu prüfen. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner WAK, die bei drei Enthaltungen einstimmig für das Begehren votiert hatte. Sodann überwies der Rat eine Motion von Ständerätin Simmen (cvp, SO) (Mo. 99.3378), die dieselben Anliegen verfolgte.

Kinderabzugs bei der direkten Steuer

46 amtierende Nationalräte und 17 Ständeräte sind auf Legislaturende aus ihrem Rat ausgetreten. Unter den 46 zurücktretenden Nationalräten versuchten sechs den Übertritt in den Ständerat: Comby (fdp, VS), Dettling (fdp, VS), Epiney (cvp, VS), Gros (lp, GE), Hafner (sp, SH) und Schmid (svp, BE). Bei den Bundesratsparteien hatten die SP und die FDP je neun, die CVP zwölf und die SVP fünf Rücktritte zu verzeichnen. Bei den kleineren Parteien verzichteten insgesamt fünf Personen auf eine Wiederwahl: ein Grüner, zwei FP-Politiker, ein LdU-Mitglied und ein Schweizer Demokrat. Aus dem Ständerat traten sechs FDP-Politiker, sieben der CVP, drei der SVP und einer der SP zurück. Die Rücktrittsquote im Nationalrat blieb im Vergleich zu den Wahlen 1995 unverändert auf 24%. Im Ständerat betrug sie 37%. Bei den Frauen fiel die Rücktrittsquote etwas geringer aus. Von den 45 amtierenden Nationalrätinnen demissionierten deren acht (18%), den Ständerat verliess Rosemarie Simmen (sp, SO) als einzige von sieben Amtsinhaberinnen. Zahlreiche prominente Politiker hatten ihren Rücktritt eingereicht; darunter Bonny (fdp, BE), Carobbio (sp, TI), Iten (fvp, ZG), Mühlemann (fdp, TG), Onken (sp, TG), Rhinow (fdp, BL), Stamm (cvp, LU), FDP-Vizepräsident Tschopp (GE), Uhlmann (svp, TG) und Zimmerli (svp, BE).

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 1999

En raison du conflit au Kosovo et de ses conséquences en Suisse et sur place, le parlement s’est penché à plusieurs reprises sur la situation humanitaire dans les Balkans et a en général exprimé son souhait de voir la Confédération collaborer à la promotion de la paix et à la reconstruction dans cette région. Au mois d’avril, un petit groupe de députés représentant les quatre partis gouvernementaux se sont d’ailleurs rendus en Albanie. A leur retour, ils ont déposé avec succès dans chaque chambre deux textes demandant pour l’un au Conseil fédéral de tout mettre en œuvre pour tenter de parvenir à un cessez-le-feu au Kosovo et pour l’autre, que la Confédération continue d’accorder la priorité à l’aide sur place et renforce la coopération avec l’Albanie, le Monténégro et la Macédoine dans le cadre de l’aide aux pays de l’Est, ceci principalement par la voie de mesures sociales et d’investissements dans les infrastructures. Sur le même thème, la première partie d’une motion du groupe socialiste a également été transmise comme postulat. Ce texte proposait que le gouvernement alloue un crédit de 100 millions de francs aux programmes d’aide d’urgence, que les projets de reconstruction obéissent aux principes du développement durable et enfin qu’ils soient pris en charge par les Albanais du Kosovo contre rémunération (cash for work). La seconde partie de la motion a été classée, car considérée comme déjà réalisée. Elle demandait que le Conseil fédéral propose un crédit cadre pour la création d’un programme spécial destiné aux Balkans (le gouvernement avait débloqué à cette fin un deuxième crédit de 20 millions au début du mois d’avril). Par ailleurs, la petite chambre a transmis une recommandation Simmen (pdc, SO) qui demandait au Conseil fédéral d’apporter une aide à la reconstruction à la Serbie après les bombardements dont elle avait fait l’objet de la part de l’OTAN. Connaissant bien la situation pour s’être rendu sur place à plusieurs reprises, le Conseiller fédéral Joseph Deiss ne s’est pas opposé à une participation de la Suisse concernant l’apport d’une aide d’urgence. Mais il a rappelé qu’une aide à la reconstruction ou au développement était liée à certaines conditions, la Confédération ne désirant pas soutenir ou renforcer des régimes que simultanément elle condamne. Selon le rapport de gestion du Conseil fédéral, les coûts de toutes les mesures prises en relation avec le conflit du Kosovo se sont élevés en 1999 à quelque 1,2 milliard de francs.

promotion de la paix et à la reconstruction dans cette région

Das Parlament behandelte in seiner Herbstsession eine Reihe von Vorstössen, die auf ein Splitting bei der Familienbesteuerung zielten. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrätin Vallender (fdp, AR) (Pa.Iv. 98.448), dass für das Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer in Zukunft der Steuersatz des halben steuerbaren Einkommens angewendet wird. In ihren Augen ist es nicht gerechtfertigt, dass mit der Heirat eine kostspielige steuerliche Mehrbelastung verbunden ist. Goll (sp, ZH) wandte sich mit einer Minderheit der WAK-NR gegen das Begehren mit der Begründung, Einverdienerehepaare mit hohem Einkommen würden dadurch gegenüber Alleinstehenden und Konkubinatspaaren bevorzugt. Für die WAK-Mehrheit empfahlen Cavadini (fdp, TI) und Widrig (cvp, SG), der Initiative Folge zu geben. Mit 70 zu 59 Stimmen folgte das Plenum diesem Antrag. Im Ständerat forderte Simmen (cvp, SO) mit einer erfolgreichen Motion (Mo. 99.3378) die Erhöhung der Kinderabzüge sowie Abzüge für die Kinderbetreuung durch Dritte bei der direkten Bundessteuer. Ebenfalls angenommen wurde ein Postulat Spoerry (fdp, ZH) (Po. 99.3203), welches den Bundesrat einlud, bei der Weiterbearbeitung der Vorschläge zur Familienbesteuerung durch die Expertenkommission Locher auch eine Senkung der direkten Bundessteuer bei gleichzeitiger Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ins Auge zu fassen.

Zivilstandsunabhängige Besteuerung (Pa.Iv. 98.448)
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?

Die CVP-Vorstellungen konkretisierten sich in einer Motion ihrer Solothurner Ständerätin Simmen. Sie verlangte, bei den direkten Steuern seien die Kinderabzüge zu erhöhen sowie Abzüge für Kinderbetreuung durch Dritte vorzusehen. Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragte, weil der Vorstoss nicht nur die direkte Bundessteuer, sondern auch die nicht in der Kompetenz des Bundes liegenden Kantons- und Gemeindesteuern anvisiere, wurde die Motion mit 21 zu 8 Stimmen klar überwiesen.

direkten Steuern

Mit 121 zu 27 Stimmen überwies der Nationalrat eine im Vorjahr vom Ständerat einstimmig angenommene Motion Simmen (cvp, SO), welche den Bundesrat beauftragt, die Expertenkommission für die Totalrevision des Anag anzuweisen, die rechtlichen Möglichkeiten des Bundes zur Förderung der Sprachschulung für in der Schweiz dauerhaft zugelassene Ausländer zu schaffen.

Förderung der Sprachschulung

Nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat eine Motion Simmen (cvp, SO) und beauftrage damit den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für ein Bildungsfernsehen zu schaffen. Darüber hinaus nahm er einer Motion Suter(fdp, BE) an, welche denselben Wortlaut aufwies, wie der Vorstoss Simmen - mit dem Zusatz eines Einbezugs der neuen Kommunikationstechnologien.

Bildungsfernsehen Sparmassnahmen im Bildungsbereich

Im Ständerat setzten sich die bürgerlichen Vertreter gegen Bundes- und Nationalrat durch. Die Mehrheit des Rates sah den (durchaus nicht geleugneten) Risiken mit einer streng kontrollierten Bewilligungspflicht genügend Rechnung getragen und brachte vor, die Forschung würde durch ein Verbot zu sehr behindert und abgeschreckt. Es sei besser, die Forschungsaktivität unter selber definierten Bedingungen steuern zu können und im eigenen Lande zu behalten, als mit rigorosen Vorschriften eine Auslagerung zu provozieren, sagte etwa Schiesser (fdp, GL). Für Simmen (cvp, SO) machte es zudem keinen Sinn, zwischen Organen einerseits und Zellen und Geweben andererseits Hierarchien zu schaffen, da in allen Fällen ein Abstossungs- und Infektionsrikio bestehe.

Den freisinnigen Argumenten widersprach Bundespräsidentin Dreifuss: Die Schweiz sei das erste Land, welches eine Gesetzgebung für die Xenotransplantation einführe, weshalb sie Signalfunktion habe und ihre Verantwortung wahrnehmen müsse. Der Bundesrat bewege sich mit seiner Variante auf der gleichen Linie wie die WHO und die OECD. Zudem werde die Forschung keineswegs verhindert, da der bundes- und nationalrätliche Vorschlag klinische Versuche selbst mit Organen ja zulasse. Eine grundsätzliche Bewilligung sei aber angesichts der Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern im jetzigen Zeitpunkt nicht zu verantworten. Diese Erklärung fand aber genau so wenig Gehör wie jene des Basler SP-Standesvertreters Plattner, der argumentierte, die Xenotransplantation sei noch weit davon entfernt, zum Routineeingriff zu werden. Zurzeit bestehe ein faktisches Moratorium, welches aus der Vernunft der Forscher und der Bevölkerung geboren sei. Deshalb verstehe er nicht, warum ein massvolles Verbot nicht vorläufig in den Beschluss aufgenommen werden könne. Zudem würde eine bedingte Zulassung den Empfehlungen des Europarates widersprechen.

Der Rat beschloss mit 26 zu 7 Stimmen die von der Pharmaindustrie klar favorisierte „Ja, aber“-Version und sprach sich mit 27 zu 8 Stimmen auch für die Organübertragung als allgemeine therapeutische Massnahme aus. Nach dem Willen der kleinen Kammer sollen alle Arten von Xenotransplantation grundsätzlich erlaubt sein, jedoch einer strengen Bewilligungspflicht unterstellt werden. Die Transplantation von tierischen Zellen, Geweben und ganzen Organen soll sowohl in klinischen Versuchen als auch als Standardbehandlung zugelassen werden. Für den klinischen Versuch besteht die Auflage, dass ein Infektionsrisiko für die Bevölkerung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten kann. Für die Standardbehandlung muss dieses Risiko nach Stand von Wissenschaft und Technik ganz ausgeschlossen sein. Zudem muss ein therapeutischer Nutzen erwartet (klinische Versuche) oder nachgewiesen sein (Standardbehandlung).

Änderung des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten (BRG 98.035)
Dossier: Transplantation d'organes, de tissus et de cellules

Ständerat Loretan (fdp, AG) verlangte in einer Motion (Mo. 99.3040), dass der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung von Bagatellsubventionen unterbreite. Gerade bei Kleinsubventionen sei die Wirkung marginal, der Verwaltungsaufwand hingegen zu gross. Loretan wehrte sich in den Verhandlungen gegen den Antrag des Bundesrates, die Motion als Postulat zu überweisen. Gegen das Begehren überhaupt sprach sich Maissen (cvp, GR) aus. Das quantitative Kriterium der Motion (Subventionen bis CHF 30'000 oder CHF 50'000) sei zu grobschlächtig. Fraktionskollegin Simmen (cvp, SO) hatte grundsätzlich gegen eine kritische Überprüfung von Kleinsubventionen nichts einzuwenden. Weil aber auch Kleinsubventionen ihre Berechtigung hätten und in vielen Fällen einiges bewirken könnten, sprach sie sich ebenfalls gegen das Begehren aus. Onken (sp, TG) wollte viel eher bei grösseren Subventionen anpacken, wo wirkliches Sparpotential bestünde. Bundesrat Villiger bedauerte, dass der Motionär an der Form der Motion festhielt und empfahl sie zur Ablehnung. Gerade im Kulturbereich, würden auch kleine Bundesbeiträge positive Wirkungen erzielen. Der Rat lehnte das Begehren mit 15 zu 12 Stimmen ab.

Motion Loretan zur Aufhebung von Bagatellsubventionen

Nach einer bisher in der Schweiz bei Bundesratswahlen noch nie gesehenen medialen Kampagne, während welcher die potentiellen Bewerber und Bewerberinnen nicht nur in zahlreichen Presseartikeln vorgestellt wurden, sondern sich auch in diversen Fernsehkanälen in Diskussionssendungen massen, fand am 11. März die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung statt. Zuerst wurde die Nachfolgerin von Koller bestimmt. Im ersten Wahlgang erreichte hinter den beiden offiziellen Kandidatinnen die nicht kandidierende Solothurner Ständerätin Simmen (cvp) 33 Stimmen. Im zweiten Wahlgang lagen die beiden CVP-Kandidatinnen mit je 122 Stimmen gleichauf und im dritten wurde Ruth Metzler mit 126 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 123 Stimmen gewählt. Um einiges länger dauerte die Wahl für den Nachfolger von Flavio Cotti. Vom ersten bis zum vierten Wahlgang erhielten nicht die von der CVP-Fraktion empfohlenen Kandidaten Ratti, Durrer und Deiss am meisten Stimmen, sondern Jean-François Roth und Peter Hess. Remigio Ratti schied nach dem dritten, Parteipräsident Durrer nach dem vierten Wahlgang aus. Mit nur einer Stimme Vorsprung (120:119 bei einem absoluten Mehr von 120) setzte sich schliesslich Joseph Deiss gegen Hess durch. Zu Departementsrochaden kam es nicht. Am 1. Mai übernahm Metzler das Justiz- und Deiss das Aussenministerium.

Bundesratswahl 1999

Eine Motion Simmen (cvp, SO) im Ständerat, mit welcher der Bundesrat beauftrag wird, die Expertenkommission für die Totalrevision des Anag anzuweisen, die rechtlichen Möglichkeiten des Bundes zur Förderung der Sprachschulung für in der Schweiz dauerhaft zugelassene Ausländer zu schaffen, wurde einstimmig überwiesen. Simmen unterstrich die Bedeutung der Sprachbeherrschung als Schlüssel zu jeder Integration. Dem hielt der Bundesrat entgegen, Fragen der Schulung fielen in erster Linie in die Kompetenz der Kantone; zudem prüfe die Expertenkommission Anag bereits, wie die Bereitschaft der betroffenen Personen zum Spracherwerb – beispielsweise durch ein Anreizsystem – erhöht werden könnte, weshalb er Umwandlung in ein Postulat beantragte. Im Nationalrat wurde eine analoge Motion Bircher (cvp, AG) von Steiner (fdp, SO) bekämpft und die Diskussion deshalb verschoben.

Förderung der Sprachschulung

Der Ständerat beauftragte den Bundesrat mit einer Motion Simmen (cvp, SO), gesetzliche Grundlagen für ein Bildungsfernsehen in Verbindung mit den neuen Kommunikationstechnologien zu schaffen. Dieses soll ein Ausbildungsangebot auf der Stufe des Schulfernsehens, ein Weiterbildungsangebot für Erwachsene und ein Bildungsangebot für ein breiteres Publikum umfassen. Die anstehende Revision des RTVG sei der geeignete Ort, um ein solches Projekt zu prüfen und die optimale Lösung vorzuschlagen. In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Simmen (cvp, SO) bezüglich der von SF DRS angekündigten Sparmassnahmen im Bildungsbereich hatte der Bundesrat bereits festgehalten, ein Abbau der heutigen Leistungen der SRG im Bereich Bildung wäre für ihn nicht akzeptabel.

Bildungsfernsehen Sparmassnahmen im Bildungsbereich

Mitte Jahr gab der Bundesrat bekannt, er werde die “Denner”-Initiative aus ähnlichen Überlegungen, wie sie Simmen vorgebracht hatte, ablehnen und dazu einen indirekten Gegenvorschlag präsentieren. Einen ersten Schritt tat er mit seinen Revisionsvorschlägen für das Krankenversicherungsgesetz. Nach seinen Vorstellungen sollen die Ärzte zunehmend nur noch den Wirkstoff verschreiben, worauf dann die Apotheker gehalten sind, ein Generikum abzugeben, es sei denn, der Arzt habe deutlich das Originalpräparat rezeptiert. Ende Jahr erlaubte das BSV der Krankenkasse “Swica”, ein neues, für die Prämienzahler kostengünstigeres Versicherungsmodell anzubieten, bei dem die Kunden zugunsten von Generika auf Originalpräparate verzichten. Allerdings muss nach Ansicht der Behörden auch in dieser neuen Versicherungsform eine medizinisch angemessene Behandlung im Rahmen der Pflichtleistungen gewährleistet sein. Es wäre mit dem KVG nicht vereinbar, wenn sich die Versicherten verpflichteten, sich auch dann mit einem billigeren Medikament zufrieden zu geben, wenn ein teureres erwiesenermassen wirksamer wäre.

1.Teilrevision des KVG (BRG 98.058)
Dossier: Limitation du nombre de médecins (depuis 1998)
Dossier: 1. Révision partielle de la loi fédérale sur l'assurance-maladie (LAMal; 1998-2002)
Dossier: Réduction de primes

Besonders hart wurde die Frage diskutiert, ob bosnische Jugendliche, welche in den vergangenen Jahren eine Ausbildung in der Schweiz begonnen haben, diese über das Jahr 1998 hinaus sollen beenden können, oder ob sie ebenfalls der allgemeinen Rückführung unterliegen sollten. Der Bund überliess diese Frage generell den Kantonen. Zürich zeigte sich – zumindest in ersten Stellungnahmen – unerbittlich, die meisten anderen Kantone erklärten sich hingegen (wenn auch hie und da nach anfänglichem Zögern und unter Druck der Öffentlichkeit) bereit, den jungen Bosniern eine Aufenthaltsbewilligung über das Jahr 1998 hinaus zu erteilen, allerdings ohne gleichzeitig das Bleiberecht für deren Familien zu verlängern. Damit entsprachen sie einem Brief, den die Nationalrätinnen Müller-Hemmi (sp, ZH) und Langenberger (fdp, VD) sowie Ständerätin Simmen (cvp, SO), unterstützt von 140 Ratskolleginnen und -kollegen, an die Regierungen der Kantone gerichtet hatten mit der Bitte, ihren gesetzlichen Handlungsspielraum in dieser Angelegenheit zu nutzen, um diesen vom Schicksal ohnehin benachteiligten Jugendlichen zumindest beruflich eine Chance zu eröffnen.

bosnische Jugendliche

Eintreten auf die Vorlage war in der kleinen Kammer nicht bestritten, doch ertönten sehr kritische Voten aus den Reihen der FDP. Am heftigsten äusserte sich Schiesser (GL). Er gestand zwar gute Gründe für eine MSV ein und bezeichnete die Vorlage als letztlich moderat. Er erinnerte Bundesrätin Dreifuss aber auch an die ungelösten Finanzierungsprobleme in den anderen Sozialversicherungen und stellte bei der Landesregierung einen Mangel an klaren Vorstellungen und nachhaltigen Konzepten zum Sozialversicherungssystem fest. Die Vorlage fand hingegen Unterstützung bei den beiden FDP-Frauen Saudan (GE) und Forster (SG), welche betonten, die heutigen Ungleichheiten im arbeitsrechtlichen Mutterschaftsschutz müssten unbedingt korrigiert werden. Die Vertreter der CVP stellten sich – traditionellerweise – voll und ganz hinter die MSV, vor allem da mit dem neuen Finanzierungsmodell ein durchaus wirtschaftsfreundlicher Vorschlag zur Debatte stehe. Die SP beteiligte sich nicht an der Eintretensdebatte.

Zu Beginn der Detailberatung stellte Beerli (fdp, BE) den Antrag, auf die Grundleistung für alle Mütter zu verzichten. Die Grundbeiträge stellten in Tat und Wahrheit eine ”Geburtsprämie” dar, die in einer liberalen Gesellschaft nicht zu suchen habe. Eine Versicherung könne nur einen Schaden ausgleichen, und der erfolge eben beim Erwerbseinkommen. Mit der Einführung der Grundbeiträge werde das Versicherungs- mit einem Bedarfssystem im gleichen Gesetz vermischt, wobei es sich bei der Geringfügigkeit der Beträge gar nicht um echte Bedarfsleistungen handle, für die ohnehin die Kantone zuständig wären. Mit ihrer Argumentation fand die Bernerin nicht viel Gehör. Sowohl Brunner (sp, GE) wie Delalay (cvp, VS) erinnerten an die vielen Frauen, die aufgrund ihrer familiären Pflichten gar nicht auswärts arbeiten können; ohne Grundleistung würden diese Frauen für ihr Engagement zugunsten der Familie quasi bestraft. Simmen (cvp, SO) setzte sich ebenfalls klar für die Grundbeiträge ein; es gehe weniger um die Frage, ob es eine echte Versicherung sei oder nicht, sondern vielmehr um einen gesellschaftspolitischen Entscheid für die Zukunft der Familien. Mit 25 zu 8 Stimmen wurde der Antrag Beerli deutlich abgelehnt. Mehr Glück hatte Respini (cvp, TI) mit seinem Antrag, die Adoption der leiblichen Geburt gleichzusetzen und mit analogen Leistungen zu honorieren. Die Kommission hatte diesen Vorschlag des Bundesrates wieder aus der Vorlage gekippt. Mit Unterstützung von Bundesrätin Dreifuss setzte er sich mit 23 zu 11 Stimmen durch.

Die Geister schieden sich dann aber vor allem an der Frage, ob die Erhöhung der MWSt in einer speziellen Abstimmung oder zusammen mit dem Gesamtpaket, das der Bundesrat im Jahr 2000 oder 2001 für die finanzielle Sicherung der Sozialwerke (AHV und IV) vorlegen will, erfolgen soll. Vor allem die Vertreter der FDP und SVP bezeichneten eine generelle Abstimmung als ”Mogelpackung” und drängten auf eine Grundsatzabstimmung vor Einführung der MSV, da es nicht angehe, einen neuen Versicherungszweig einzuführen, bevor dessen langfristige Finanzierung gesichert sei. Von ihren Kontrahenten aus SP und CVP mussten sie sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, auf diese Weise die gesamte Vorlage torpedieren zu wollen. Auch Bundesrätin Dreifuss plädierte für eine Verschiebung der Abstimmung, da Kaskadenabstimmungen zur MWSt vermieden werden sollten, und zu verhindern sei, dass die verschiedenen Sozialwerke gegeneinander ausgespielt werden. Schliesslich stand eine Gruppe aus FDP, SVP und einzelnen Christdemokraten einer gleich starken Koalition bestehend aus der SP, der Mehrheit der CVP und einzelnen Freisinnigen aus der Romandie gegenüber. Mit 20 zu 20 Stimmen führte die Abstimmung denn auch zu einem Patt. Ratspräsident Zimmerli (svp, BE) gab den Stichentscheid zugunsten einer vorgezogenen Abstimmung.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

In einer Interpellation äusserte Ständerätin Simmen(cvp, SO) ihr Unbehagen über die Entwicklung der Schweizer Bibliothekenlandschaft, nachdem bekannt geworden war, dass die ETH-Bibliothek wegen eingeschränkter finanzieller Ressourcen 1500 Periodika hatte abbestellen müssen. Sie wollte vom Bundesrat vor allem wissen, welche Möglichkeiten für Koordination und Synergien bestehen. Der Bundesrat erklärte, er teile die Besorgnis Simmens und werde im Rahmen seiner Möglichkeiten alles unternehmen, um die Situation zu verbessern oder zumindest nicht weiter verschlechtern zu lassen.

Koordination und Synergien

Der Ständerat überwies eine Motion Simmen (cvp, SO), welche von der Landesregierung verlangt, die Parallelimporte von Arzneimitteln sowie die Substitution durch Generika gesetzlich zu regeln. Dieser Vorstoss verstand sich als Aufforderung an den Bundesrat, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise" auszuarbeiten; gemäss Simmen würde dieses Begehren zu weit gehen und insbesondere der Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu wenig Beachtung schenken. Der Bundesrat, der sich aufgrund der laufenden Entwicklungen nicht die Hände binden lassen wollte, beantragte vergeblich Umwandlung in ein Postulat. Die Zustimmung zur Motion erfolgte mit 18:2 Stimmen.

Motion Parallelimporte Substitution durch Generika

In seinem Verfassungsentwurf hatte der Bundesrat vorgesehen, Kultur und Sprache in einen gemeinsamen Artikel zu packen. Im Parlament herrschte aber Konsens darüber, dass beide Begriffe einen eigenständigen Artikel verdienen. Der eigentliche Kulturartikel (Art. 69) gliedert sich in drei Absätze, die inhaltlich alle unbestritten waren. Abs. 1 hält den Grundsatz fest, wonach für den Bereich der Kultur die Kantone zuständig sind, Abs. 2 gibt dem Bund die subsidiäre Kompetenz, kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse zu unterstützen, und Abs. 3 verpflichtet ihn, bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle Vielfalt des Landes zu nehmen. Im Ständerat wollte die ehemalige Pro Helvetia-Stiftungsratspräsidentin Simmen (cvp, SO) die Stellung des Bundes in dem Sinn stärken, dass gesagt werden sollte, für den Bereich der Kultur seien zwar primär die Kantone zuständig (Abs. 1), der Bund könne aber, unter Beachtung der kantonalen Kompetenzen, eigene Massnahmen ergreifen (Abs. 2). Sie argumentierte, ihr Vorschlag sei nichts anderes als das Niederschreiben einer lange geübten und bewährten Praxis. Gerade in den Beziehungen zum Ausland gehe es darum, die Schweiz auch als kulturelle Einheit darzustellen, eine Aufgabe, die letztlich nur vom Bund erfüllt werden könne. Die Gegner Simmens brachten dem Antrag zwar viel Sympathie entgegen, verwiesen aber auf die kantonalen Sensibilitäten in dieser Frage und auf die zweimal – wenn auch in erster Linie an Verfahrensfragen – knapp gescheiterten Abstimmungen über einen Kulturartikel in der Verfassung (1986 und 1994). Insofern sei nur schon der vom Bundesrat vorgelegte Mini-Artikel als Fortschritt zu werten, der den wenigen nationalen Kulturinstitutionen (Landesmuseum, Landesbibliothek und Pro Helvetia) eine eigenständige rechtliche Grundlage gewähre. Als der Antrag zu Abs. 1 mit 24 zu 7 Stimmen abgelehnt wurde, zog Simmen folgerichtig ihren Antrag zu Abs. 2 zurück.

Kunst und Kultur in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Révision totale de la Constitution fédérale 2/2: MCF 96.091 (1996 à 2000)

Ziemlich überraschend kündigte Urs Frauchiger, seit 1992 Direktor der Stiftung Pro Helvetia seinen Rücktritt per Ende September an. Als Hauptgrund für seine Entscheidung nannte er Amtsmüdigkeit. Da auf Ende des Berichtsjahres auch das Mandat der Stiftungspräsidentin, der Solothurner CVP-Ständerätin Rosmarie Simmen auslief, musste gleich die ganze Führung der Pro Helvetia neu bestellt werden. Ende November wählte der Stiftungsrat den Bündner CSP-Politiker und Sekretär der Lia Rumantscha Bernard Cathomas zum neuen Direktor. Zur Stiftungspräsidentin ernannte der Bundesrat die scheidende Stadtpräsidentin von Lausanne und frühere Waadtländer SP-National und Ständerätin Yvette Jaggi.

Urs Frauchiger Rücktritt Bernard Cathomas Yvette Jaggi 

Angesichts der Vorarbeiten des Nationalrats konnte das Asylgesetz im Ständerat relativ zügig beraten werden. Gut hiess die kleine Kammer insbesondere den neuen Status der Schutzbedürftigen. Den Zusatz des Nationalrates, dass auch Personen Schutz gewährt werden soll, welche allgemeiner Gewalt sowie systematischer und schwerer Verletzung der Menschenrechte ausgesetzt sind, strich sie mit 32 zu 3 Stimmen allerdings wieder aus der Vorlage. Den Beschluss der grossen Kammer, wonach sich Schutzgewährung und Asylantrag ausschliessen, weichte sie hingegen insofern auf, als dass auch bei der gruppenweisen Aufnahme von Schutzbedürftigen die Einreisenden individuell befragt werden. Zudem sollen Schutzbedürftige mit sistiertem Asylverfahren nach fünf Jahren (und nicht erst nach Auslaufen der Schutzgewährung) Anspruch auf ein Asylverfahren haben.

Gegenüber dem Anliegen der Frauenorganisationen, der Asylhilfe und dem rot-grünen Lager, frauenspezifische Fluchtgründe in das Gesetz aufzunehmen, zeigte sich der Ständerat ebenfalls aufgeschlossener. Bei der Definition der ernsthaften Nachteile, welche den Flüchtlingsstatus begründen können, fügte er den Nachsatz ein, dass den frauenspezifischen Fluchtgründen Rechnung zu tragen sei. Kommissionssprecher Frick (cvp, SZ) betonte, damit mache der Ständerat keinen Kniefall vor dem Zeitgeist. Schreckliche Erfahrungen im jugoslawischen Bürgerkrieg, wo Frauen gezielt vergewaltigt und geschwängert worden seien, machten diesen Akzent nötig. Die kleine Kammer lehnte hingegen einen bereits im Nationalrat unterlegenen Antrag ab, wonach die Befragungen von Asylbewerberinnen allein von Frauen durchzuführen seien. Sowohl die Antragstellerin Brunner (sp, GE) wie auch ihre CVP-Kollegin Simmen (SO) argumentierten vergeblich, in Gegenwart von Männern würden gerade durch sexuelle Übergriffe traumatisierte Frauen oft stumm, weshalb dies praktisch einer Verweigerung der Anhörung gleichkomme. Bundespräsident Koller entgegnete, schon heute würden Frauen ausschliesslich von Frauen befragt, wenn es unter anderem um sexuelle Übergriffe gehe. Liege die Flucht aber in der Religion oder in der politischen Anschauung begründet, gebe es mit einer obligatorischen Frau-zu-Frau-Befragung nur einen zusätzlichen administrativen Aufwand.

In einem wesentlichen Punkt des Verfahrens nahm der Ständerat allerdings eine einschneidende Verschärfung vor. Um Missbräuche zu bekämpfen, schuf er, ähnlich der alten Forderung der SVP, einen neuen Nichteintretensgrund: Verweigerung des Asylverfahrens soll dann möglich sein, wenn sich die Betreffenden bereits mehrere Tage illegal in der Schweiz aufgehalten haben, und es für sie zumutbar gewesen wäre, das Gesuch früher zu stellen. Die Wegweisung soll allerdings ausgeschlossen sein, wenn sie gegen das völkerrechtliche Verbot des Non-refoulement verstossen würde. Abgelehnt wurde demgegenüber ein noch restriktiverer Antrag Brändli (svp, GR), der allen Asylsuchenden, die keine Papiere über ihre Identität vorweisen können, die Einreise verweigern wollte. Das Verschwindenlassen von Papieren sei zwar in der Tat ein Ärgernis, entgegnete Koller. Er erinnerte aber an den Bundesgerichtsentscheid von 1995, wonach jeder Asylsuchende Anspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens hat, auch dann, wenn er sich ohne Papiere bei den Behörden meldet. Bereits heute werde nicht auf das Gesuch eingegangen, wenn man dem Asylbewerber nachweisen könne, dass er seine Papiere absichtlich habe verschwinden lassen. Die von Brändli geforderte Beweislastumkehr sei aber unzulässig.

In der Frage der pauschalen Übertragung der Fürsorge an die Kantone folgte der Ständerat dem Nationalrat. Bei den Arbeitsbedingungen übernahm er die 10%ige Abgabe an einen Sicherheitsfonds und die Möglichkeit für Schutzbedürftige, bereits nach drei Monaten eine Arbeit aufnehmen zu können, allerdings fügte er den Zusatz der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsverträglichkeit ein. Das revidierte Asylgesetz passierte schliesslich mit 38 zu 1 Stimmen viel deutlicher als im Nationalrat.

Totalrevision des Asylgesetzes
Dossier: Révision totale sur le loi d'asil 94-98

Die Vorstellungen von Bundesrat Villiger wurden von FDP-Parlamentarierinnen der beiden Kammern aufgenommen. Der Ständerat befasste sich in der Wintersession mit einer Motion Spoerry (fdp, ZH), die erreichen wollte, dass erwerbstätige Frauen in jedem Fall für die im Arbeitsgesetz festgesetzte achtwöchige Pause nach der Geburt eines Kindes einen Lohn erhalten. Sprecherinnen der CVP (Simmen, SO) und der SP (Brunner, GE) wie auch Bundesrätin Dreifuss wandten sich gegen diese "Minimallösung", da sie befürchteten, dass dadurch der Weg zu einer echten Mutterschaftsversicherung verbaut würde. Mit Stichentscheid des Präsidenten wurde die Motion abgelehnt.

Minimal achtwöchige Pause nach Geburt (Mo. 96.3361)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Abgeordnete der vier Bundesratsparteien schlossen sich zu einer Arbeitsgruppe "Migration" zusammen, um konstruktive Kompromisse in der Ausländerpolitik auszugestalten. Unter der Leitung von Nationalrat Engler (cvp, AI) gehörten der Gruppe zwei Ständerätinnen - Beerli (fdp, BE) und Simmen (cvp, SO) -, zwei Nationalrätinnen - Fankhauser (sp, BL) und Heberlein (fdp, ZH) - sowie drei Nationalräte - Fischer (svp, AG), Seiler (svp, BE) und Strahm (sp, BE) - an. Im Vordergrund ihrer Abklärungen standen die Themen Arbeitsmarkt und Beziehungen zum europäischen Umfeld, Saisonnierstatut, Asylwesen, Rückführung von Flüchtlingen aus Ex-Jugoslawien, Assimilierung der Ausländer und Ausländerinnen sowie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung. Nachdem es im Frühjahr noch nach einem breiten Einvernehmen unter den Parteien ausgesehen hatte, wurde im Herbst klar, dass sich zwischen der SP und ihren bürgerlichen Diskussionspartnern ein tiefer Graben aufgetan hatte. Grundsätzlich war sich die Arbeitsgruppe einig, dass das Drei-Kreise-Modell fallengelassen und durch eine Nachbarschaftsregelung mit den EU- und Efta-Staaten abgelöst werden sollte. Uneinig waren sich die Parteien aber in der Frage, wie dieses grenzüberschreitende Regelwerk aussehen sollte. Die SP votierte für den EU-Beitritt und damit auch für die Personenfreizügigkeit, währenddem CVP und FDP den Weg der bilateralen Beziehungen gehen wollten und für ein Abkommen mit einer Schutzklausel plädierten; die SVP wollte an den Kontingenten festhalten. Auch in der Frage der Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern aus Ex-Jugoslawien blieben die Differenzen unüberbrückbar.

Bundesratsparteien Arbeitsgruppe "Migration" Nachbarschaftsregelung mit den EU- und Efta-Staaten

Über 40 Persönlichkeiten aus Naturwissenschaft, Medizin, Ethik, Landwirtschaft und Politik – unter ihnen die Ständerätinnen Beerli (fdp, BE) und Simmen (cvp, SO) sowie Ständerat Plattner (sp, BS) – schlossen sich zum «forumGEN» zusammen. Das Forum will sich an der öffentlichen Diskussion über die Bio- und Gentechnologie beteiligen und wendet sich gegen ein entsprechendes Verbot in der Schweiz.

Gründung des «forumGEN» (1996)
Dossier: Développement de la technologie reproduction et génétique de l'homme dans les années 90

Freddy Buache, der legendäre Gründer und Direktor der "Fondation Cinémathèque suisse" in Lausanne, trat auf Ende Jahr altershalber zurück. Die Leitung der Cinémathèque übernimmt neu Hervé Dumont. Der Direktionswechsel erfolgte auch im Zeichen akuten Geldmangels, da die ausgerichteten Bundessubventionen seit Jahren fast nur noch zur Tilgung der aufgelaufenen Hypothekarzinsen für das feuersichere Depotgebäude in Penthaz (VD) dienen. Die ursprüngliche Aufgabe der Cinémathèque - das Archivieren und Konservieren älterer Schweizer Filme - kann deshalb kaum mehr wahrgenommen werden, was zu unersetzlichen Verlusten führen könnte. Durch mehrere parlamentarische Vorstösse auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam gemacht, entschloss sich der Bundesrat, im Rahmen seiner Möglichkeiten der Cinémathèque unter die Arme zu greifen. Wie Bundesrätin Dreifuss in Beantwortung einer Interpellation von Pro Helvetia-Präsidentin Simmen (cvp, SO) ausführte, will die Landesregierung für die Jahre 1996 bis 1998 je CHF 600'000 als Zusatzleistung zur ordentlichen Subvention ins Budget aufnehmen. Zu diesen CHF 1,8 Mio. werden der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne ihrerseits je CHF 600'000 beisteuern. Damit soll die Schuldenlast der Cinémathèque auf ein vertretbares Mass gesenkt werden.

Cinémathèque suisse für die Jahre 1996 bis 1998 je 600 000 Fr. als Zusatzleistung

Der Ständerat ging noch weiter im Abbau der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Er argumentierte, die Vorlage sei den wirtschaftlichen Realitäten nicht angemessen und für Gastgewerbe und Hotellerie, wo traditionell viel Nacht- und Sonntagsarbeit geleistet wird, untragbar, weshalb er sämtliche Zeit- oder Lohnzuschläge im Gesetz strich und auf allfällige Regelungen im Rahmen der Gesamtarbeitsverträge verwies. Gegen einen Minderheitsantrag Simmen (cvp, SO) wurde auch der Lockerung der Ladenöffnungszeiten zugestimmt.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Révision de la loi sur le travail (LTr)