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  • Contre-projet direct à une initiative populaire
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Nachdem die Unterstützung der WEF-Jahrestreffen durch die Armee auch für die nächsten Jahre vom Ständerat befürwortet worden war, regte sich im Nationalrat Widerstand in Form eines Nichteintretensantrags Mazzone (gp, GE). Sie wollte zusammen mit Balthasar Glättli (gp, ZH) die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen des Kantons Graubünden verhindern. Die Mehrheit der SiK des Nationalrates stellte sich jedoch mit 21 zu zwei Stimmen deutlich hinter die beiden zu verhandelnden Geschäfte und stützte so den Entscheid der Ständekammer.
Mazzone, die ihren Nichteintretensantrag im Plenum vertrat, konnte sich nicht mit der finanziellen Unterstützung des Kantons Graubünden anfreunden, weil sie die WEF-Jahrestreffen für private Veranstaltungen einer privaten Stiftung hielt, die überdies selbst über grosse finanzielle Reserven verfügen. Unterstützung erhielt sie von SP-Sprecher Fridez (sp, JU), der verlauten liess, dass zwar eine Mehrheit der Fraktion auf beide Vorlagen eintreten, jedoch in der Detailberatung auch Minderheitsanträge unterstützen werde, die auf eine Reduktion des finanziellen Unterstützungsbeitrags abzielten. Ansonsten wehte Links-grün ein rauer Wind entgegen, da sich alle anderen Fraktionen für die Annahme der Vorlagen ausgesprochen hatten. Eintreten wurde dann deutlich beschlossen, die geschlossen stimmende grüne Fraktion und einige SP-Angehörige konnten der bürgerlichen Ratsmehrheit wenig entgegensetzen.
In der Detailberatung wurden mehrere Minderheitsanträge behandelt. Ein Antrag Glättli (gp, ZH) beinhaltete eine Umverteilung der Kosten des Armeeeinsatzes, indem die Hälfte der Ausgaben (bzw. der geleisteten Diensttage) durch die WEF-Organisatoren getragen werden sollte. Eine zweite Minderheit Crottaz (sp, VD) zielte auf eine Reduktion des Verpflichtungskredits auf CHF 10.75 Mio., also auf eine Einsparung von CHF 1 Mio. gegenüber dem Entwurf der Regierung. Als Ausgleichsangebot wollten die Antragstellenden mit einem zweiten Vorschlag CHF 900'000 bereitstellen, falls dieser Plafond von CHF 10.75 Mio. nicht ausreichen würde. Eine Minderheit Sommaruga (sp, GE) wollte noch weniger Mittel freigeben, nämlich CHF 6.75 Mio. Sämtliche Gegenanträge blieben aber erfolglos, so dass der Nationalrat schliesslich die vom Ständerat beschlossenen Varianten bestätigte. Damit setzte sich auch der Bundesrat durch, der die Vorlagen so ins Parlament geschickt hatte. Mit 151 zu 23 Stimmen respektive mit 131 zu 29 Stimmen wurden die Vorlagen genehmigt; in beiden Fällen konnte die geschlossen Nein-stimmende grüne Fraktion den Entscheid nicht verhindern.

Assistenzeinsatz der Armee am World Economic Forum (BRG 18.023)
Dossier: L'engagement de l'armée au forum économique mondial (WEF)

Im Februar 2018 gab der Bundesrat bekannt, die WEF-Jahrestreffen auch weiterhin mit einem subsidiären Einsatz der Armee unterstützen zu wollen. Damit sollte diese bereits über geraume Zeit bestehende Zusammenarbeit weitergeführt werden. Dafür wurde dem Parlament beantragt, auch für die Jahre 2019 bis 2021 einen Armeeeinsatz von bis zu 5'000 AdA zu genehmigen. Die Landesregierung zeigte sich in ihrer Botschaft überzeugt, dass die WEF-Treffen in Davos für die Schweiz von grosser Bedeutung seien. Die Armee soll dabei Leistungen im Bereich Objektschutz, Personenschutz, Wahrung der Lufthoheit und Sicherheit im Luftraum erbringen. Dazu kommen Hilfestellungen im Bereich Logistik und Sanität. Angesichts der nach wie vor als verschärft eingeschätzten Sicherheitslage in Europa und im Lichte der in den vergangenen Jahren nötigen Zusatzfinanzierungen wurde der Kostenplafond um CHF 1 Mio. auf neu 9 Mio. erhöht. Die Aufteilung der Kosten sollte jedoch unverändert bleiben, was bedeutet, dass der Bund CHF 3.375 Mio. aufwenden würde. Die übrigen CHF 5.625 Mio. werden vom Kanton Graubünden, der Gemeinde Davos und der WEF-Stiftung getragen. In den Grundzügen glich dieser Armeeeinsatz gemäss vorliegender Botschaft denjenigen der Vorjahre.
In der Frühjahressession kam das Geschäft in den Ständerat, wo es keine Gegenwehr gab. Kommissionssprecher Hegglin (cvp, ZG) brauchte kaum Überzeugungsarbeit zu leisten und konnte sich darauf beschränken, die Eckwerte der Botschaft zusammenzufassen. Einstimmig verabschiedete die Ständekammer sowohl den Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst als auch jenen über die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen im Kanton Graubünden.

Assistenzeinsatz der Armee am World Economic Forum (BRG 18.023)
Dossier: L'engagement de l'armée au forum économique mondial (WEF)

La Commission de l’économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) soutient l’idée d’un contre-projet direct à l’initiative populaire «Oui à la protection de la sphère privée» par 15 voix contre 7 et 1 abstention. Ainsi, la CER-CN vise une meilleure protection de la sphère privée financière. L’objectif est notamment d’empêcher l’échange automatique de renseignements au niveau national. Néanmoins, une minorité rejette le contre-projet et l’initiative. Elle estime que ni le contre-projet, ni l’initiative s’inscrivent dans la «stratégie de l’argent propre» du Conseil fédéral.

„Ja zum Schutz der Privatsphäre“

Die WAK-NR sprach sich im Frühling mit 17 zu 8 Stimmen dafür aus, der Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dieser nahm die Kernforderung der Initiative, das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung zu verankern und damit einen inländischen Automatischen Informationsaustausch (AIA) zu verhindern, auf. Trotzdem fanden sich im Gegenvorschlag der WAK-NR einige wesentliche Abweichungen gegenüber dem Initiativtext. Zwar wollten beide Entwürfe Auskünfte an die Steuerbehörden ohne Einwilligung des Betroffenen nur in Fällen erlauben, bei denen ein begründeter Verdacht auf ein schweres Steuerdelikt vorlag. Im Gegensatz zur Initiative verzichtete der Gegenvorschlag aber zum einen darauf, den Begriff des schweren Steuerdelikts abschliessend zu definieren und ermöglichte damit eine allfällige Ausweitung dieser Kategorie auf andere Deliktformen auf gesetzlichem Wege. Zum anderen müsste laut Gegenentwurf kein Gericht beigezogen werden, um einen begründeten Verdacht feststellen zu können. In Fällen mit gegebenem begründeten Verdacht auf schwere Steuerdelikte sollten Banken zudem nicht wie von der Initiative vorgesehen lediglich ermächtigt, sondern vielmehr dazu verpflichtet sein, Meldung zu erstatten. Im Gegensatz zur Volksinitiative sah der Gegenvorschlag im Übrigen die Möglichkeit vor, im Bereich der Geldwäscherei Ausnahmen vom Recht auf finanzielle Privatsphäre zuzulassen und nicht-steuerliche Angelegenheiten auf gesetzlicher Ebene zu regeln. Damit stellte der Gegenentwurf im Unterschied zur Volksinitiative einen Entwurf dar, der mit den internationalen Standards bezüglich Geldwäscherei vereinbar sein dürfte.

„Ja zum Schutz der Privatsphäre“

Die GLP versuchte im Berichtjahr, ihre Position in der Familienpolitik zu schärfen. Sie tat dies mit Kritik an der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Dieses Begehren hatte Kritik geweckt, weil es die Ehe als Bund von Mann und Frau in der Verfassung verankern will. Die GLP nahm die Kritik auf und schlug einen direkten Gegenvorschlag vor, der nicht nur Ehepaare, sondern alle gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften vor steuerlichen Nachteilen befreien will. Darüber hinaus soll eine „Ehe für alle“ geschaffen werden, die Paaren unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung offenstehen soll.

Familienpolitik

Nachdem der Ständerat den Bundesbeschluss über Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI im Dezember 2012 um mehrere Ausbauprojekte ergänzt und mittels eines zusätzlichen Mehrwertsteuerpromilles auf CHF 6,4 Mrd. aufgestockt hatte, kam das Geschäft im Juni des Berichtjahres in den Nationalrat. Umstritten war vor allem der plafonierte Fahrkostenabzug. Der Mehrheitsantrag wollte dem ständerätlichen Vorschlag von einem Pauschalabzug von CHF 3'000 zustimmen. Eine Minderheit Candinas (cvp, GR) wollte den Fahrkostenabzug dem Preis eines 2.-Klass-Generalabonnements gleichsetzen. Eine Minderheit Quadri (lega, TI) lehnte eine Plafonierung des Fahrkostenabzugs generell ab, da sie jene benachteilige, die auf das Auto angewiesen seien. Eine Minderheit Grossen (glp, BE) forderte dagegen eine komplette Abschaffung des Fahrkostenabzugs, da dies ein falscher Anreiz des Staates sei. Ein Antrag Daniel Fässler (cvp, AI) verlangte einen Maximalbetrag von zehntausend Franken, während die ersten zweitausend nicht abzugsberechtigt wären. Alle Minderheits- und Einzelanträge konnten in der Abstimmung nicht gegen den Mehrheitsantrag bestehen. Eine Minderheit Huber (fdp, UR) versuchte erfolglos, die vom Ständerat aufgenommene Mehrwertsteuer-Erhöhung zu verhindern. Der Nationalrat folgte dem Mehrheitsantrag für Bestätigung der Änderung der kleinen Kammer mit 125 zu 65 Stimmen. Bei der Vorlage zum Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur nahm der Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen den Antrag Fluri (fdp, SO) an, welcher forderte, dass ab 2019 die Hälfte der gesprochenen Mitteln aus Schwerverkehrsabgabe und zweckgebundener Verbrauchssteuer bis zur vollständigen Rückzahlung der Bevorschussung zur Verzinsung und Rückzahlung verwendet werden. Zum Ausbauschritt 2025 gab es im Nationalrat drei Anträge: Eine Minderheit Quadri (lega, TI) forderte die Aufnahme von Planungsarbeiten zur Umfahrung von Bellinzona. Eine Minderheit Huber (fdp, UR) wollte den ursprünglichen, deutlich kleineren Ausbauschritt des Bundesrates jenem des Ständerates vorziehen. Eine Minderheit Hurter (svp, SH) bat darum, die Elektrifizierung und den Ausbau der Hochrheinbahn in den ersten Ausbauschritt aufzunehmen. Der Nationalrat folgte allerdings in allen Abstimmungen deutlich der Kommissionsmehrheit, welche die Vorlage des Ständerates übernehmen wollte. Ein Antrag Fluri (fdp, SO), welcher eine Verknüpfung aller Teile des FABI-Geschäfts verlangte, damit keine Unsicherheiten bezüglich der Referendumsfrist auftreten können, wurde vom Rat mit 142 zu 36 Stimmen angenommen. Beim Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2025 zog der Rat den Mehrheitsantrag (Zustimmung zum Beschluss des Ständerates) dem Minderheitsantrag Huber (fdp, UR; Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates) mit 142 zu 41 Stimmen vor. Einer Minderheit Thomas Hurter (svp, SH) gelang es, den Ausbau der Hochrheinbahn durch die Hintertüre einzubringen: Der Nationalrat stimmte der von der Minderheit Hurter beantragten Änderung des Bundesbeschlusses vom 8. März 2005 über den Verpflichtungskredit für die erste Phase des HGV-Anschlusses mit 102 zu 82 Stimmen zu, erhöhte dort nachträglich den Kredit um CHF 100 Mio. auf CHF 1'190 Mio. und führte die Verbindung Schaffhausen-Basel im Bundesbeschluss auf. Mehrere Minderheitsanträge fanden keine Zustimmung, darunter etwa der Antrag Regazzi (cvp, TI), welcher auch die Seilbahnen und den Schienengüterverkehr in die langfristige Angebots- und Infrastrukturentwicklung einbeziehen wollte, der Antrag Huber (fdp, UR), welcher eine Befristung des Bahninfrastrukturfonds bis 2030 beabsichtigte oder der Antrag Quadri (lega, TI), welcher ein Mitspracherecht der Gemeinden in Artikel 48b und 48d des Eisenbahngesetzes festschreiben wollte. Keine Zustimmung fand auch die Minderheit II Candinas (cvp, GR), welche wie der Ständerat die finanzielle Beteiligung der Kantone über die Zuständigkeit für die Publikumsanlagen regeln wollte. Die Finanzdirektorenkonferenz der Kantone hatte sich explizit für diese Lösung ausgesprochen und Bundes- und Ständerat unterstützten diese Regelung. Der Antrag Candinas wurde mit 142 zu 41 Stimmen verworfen. Der Nationalrat nahm alle Entwürfe in den Gesamtabstimmungen deutlich an, worauf die Vorlage zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat ging. In der kleinen Kammer sorgten nur zwei Differenzen für Diskussionen: Zum Einen die Kantonsbeteiligung an der Finanzierung, welche gemäss Nationalrat pauschal über die Bestellungen an den Regionalverkehr aufgeschlüsselt werden sollte, zum Anderen die Änderung des HGV-Anschluss-Gesetzes zwecks Aufnahme und Finanzierung der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke. Die Verkehrskommission des Ständerates beantragte bei der Kantonsbeteiligung die Zustimmung zum Entwurf des Nationalrates. Ein Einzelantrag Engler (cvp, GR) forderte Festhalten am bundesrätlichen Vorschlag der Finanzierungsbeteiligung der Kantone via die Publikumsanlagen. Diese Lösung wurde nun entgegen der ersten Debatte als kompliziert und unzweckmässig bezeichnet, zudem wurde das Risiko betont, dass kleine und finanzschwache Kantone mit der Sanierung von grossen Bahnhöfen überfordert wären. Der Ständerat schwenkte mit 32 zu 8 Stimmen auf die Linie des Nationalrates ein. Während die Standesvertreter von Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Schaffhausen für die vom Nationalrat aufgenommene Änderung des HGV-Anschluss-Gesetzes zur Elektrifizierung der Hochrheinstrecke argumentierten, mahnten kritische Stimmen, dass das Projekt der Hochrheinbahn ein Ad-hoc-Projekt sei und keine grundsätzliche Prüfung durchlaufen habe wie die anderen Projekte, welche als Ausbauprojekte in FABI aufgenommen worden seien. Auch solle eine Investition auf deutschem Boden mittels Staatsvertrag geregelt werden. Der Ständerat entschied mit 32 zu 5 Stimmen gegen die Minderheit Janiak (sp, BL), welche Zustimmung zum Nationalrat beantragt hatte. Diese letzte Differenz wurde im Nationalrat am 17.Juni verhandelt. Eine Mehrheit der Kommission forderte die Zustimmung zum Ständerat. Eine Minderheit Thomas Hurter (svp, SH) forderte Festhalten an der Änderung des HGV-Anschluss-Gesetzes. Hurter zog seinen Minderheitenantrag allerdings zurück, da sein Postulat bezüglich der Hochrheinbahn in der Kommission auf grossmehrheitliche Zustimmung gestossen war. Der Nationalrat schwenkte damit gemäss Mehrheitsantrag auf die Linie des Ständerates ein und räumte die letzte Differenz zu diesem aus. In den Schlussabstimmungen im Juni nahm der Ständerat die Vorlagen einstimmig an. Fast zeitgleich folgte der Nationalrat der kleinen Kammer und führte damit die Vorlage gegen die Nein-Stimmen einer Mehrheit der SVP-Fraktion zum Abschluss. Die Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ wurde in der Folge zurückgezogen. Über die FABI Vorlage wird im Februar 2014 an den Urnen befunden.

BRG: Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI (12.016)
Dossier: Initiative populaire "Pour les transports publics" et Financement et aménagement de l'infrastructure ferroviaire (FAIF)

In seiner Botschaft zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI) vom Januar 2012 beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung und den direkten Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen. Der Bundesrat wies in der Botschaft auf die Finanzierungslücke von bis zu CHF 500 Mio. pro Jahr hin, welche durch den notwendigen Ausbau, die Inbetriebnahme von neuen Projekten (Durchmesserlinie Zürich, NEAT Gotthard und Ceneri, CEVA (Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse) Genf) sowie durch den Unterhalt der immer stärker belasteten Infrastruktur anfalle. Neue Ausbauvorhaben wurden auf weitere CHF 500 Mio. pro Jahr geschätzt und der mittelfristige finanzielle Bedarf auf rund CHF eine Milliarde pro Jahr veranschlagt. Zudem verursachten Verzinsung und Rückzahlung des FinöV-Fonds ab 2019 jährlich Kosten von CHF 600-700 Mio. Der befristete FinöV-Fonds solle in den neuen, unbefristeten Bahninfrastrukturfonds BIF überführt werden. Der BIF solle künftig Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Bahn- und Agglomerationsverkehrs finanziell tragen. Zu den Finanzierungsinstrumenten des BIF gehören die Quellen des FinöV (zwei Drittel der LSVA-Erträge, ein Mehrwertsteuerpromille sowie befristete Mittel aus der Mineralölsteuer), die ordentlichen Mittel des Bundeshaushalts für Betrieb und Erhaltung der Bahninfrastruktur sowie drei neue Instrumente: Mehreinnahmen aus der direkten Bundessteuer (aus dem verkleinerten Fahrkostenabzug), Mittel aus der Erhöhung der Trassenpreise und eine Neuregelung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen, welche die Kantone zur Finanzierung der Publikumsanlagen der Bahn verpflichtet. Auch das strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur „STEP“ war Teil der bundesrätlichen Botschaft. Akzente in der Langfristperspektive setzte der Bundesrat mit der Kapazitätssteigerung bei Schiene, Zügen und Bahnhöfen. Im Personenverkehr soll auf Strecken mit grosser Nachfrage der Viertelstundentakt eingeführt und der Güterverkehr gestärkt werden. STEP soll in mehreren Ausbauschritten erfolgen, wobei der Bundesrat diese dem Parlament alle vier oder acht Jahre unterbreiten will. Der Ausbauschritt 2025 beinhaltet die Einführung des Halbstundentaktes auf den Strecken Locarno–Lugano, Zürich–Chur, Zürich–Lugano und Bern–Luzern, den Ausbau der letzten eingleisigen Strecke für den Güterverkehr (Ligerz-Twann), sowie Massnahmen und Investitionen in betriebsnotwendige Anlagen bei Privatbahnen und auf dem gesamten Eisenbahnnetz. Die Diskussion der Vorlage wurde im November des Berichtjahres im Ständerat aufgenommen. Anfang Dezember 2012 fasste der Ständerat sowohl im Entwurf 2 (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“) als auch in den Entwürfen 3 (FABI) und 4 (Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur) vom Entwurf des Bundesrates abweichende Beschlüsse. Der Ständerat folgte geschlossen seiner Kommission, welche aus taktischen Gründen so viele weitere Projekte aufnahm, dass das Investitionsvolumen mit CHF 6,4 Mrd. fast doppelt so hoch ausfiel, wie vom Bundesrat vorgesehen (CHF 3,5 Mrd.). Eingang in das Ausbaupaket fand im Ständerat die erste Etappe des sogenannten Bahn-Y (Bodensee-Rheintal-Verbindung bis Chur), was die Verbindung St. Gallen-Chur verbessern soll. Das Bahn-Y war von den St. Galler Standesvertretern Rechsteiner (sp) und Keller-Sutter (fdp) lanciert und mit geschicktem Lobbying in die Vorlage eingebracht worden. Da das Programm des Bundesrates den überwiegenden Teil der Investitionen in der Westschweiz bzw. im westlichen Mittelland vorsah, verbündeten sich die Ostschweizer Kantone, um mit dem Bahn-Y auch vom Ausbauprogramm zu profitieren. Folgende weiteren Projekte wurden vom Ständerat aufgenommen: Ein drittes Gleis zwischen Gümligen und Münsingen, der Ausbau des Bahnhofs Genf Cornavin, eine Überwerfung im Knotenpunkt Pratteln, Massnahmen zur Reisezeitverkürzung zwischen Bern und Lausanne sowie Ausbauten in Aarau. Um die Nordwestschweiz, Zürich und Luzern ins Boot zu holen, sah der Ständerat CHF 300 Mio. für Projektierungsarbeiten für den Brüttenertunnel (Zürich), den dritten Jura-Durchstich (Nordwestschweiz) und den Luzerner Tiefbahnhof vor. Nach dem Entscheid des Ständerates kommentierten kritische Stimmen in den Medien, das Paket sei überladen und bringe langfristig untragbare Unterhaltskosten mit sich. Der Nationalrat wird die Vorlage 2013 behandeln. Beide Räte verlängerten zudem die Behandlungsfrist der VCS-Initiative um ein Jahr (bis März 2014).

BRG: Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI (12.016)
Dossier: Initiative populaire "Pour les transports publics" et Financement et aménagement de l'infrastructure ferroviaire (FAIF)

Im Berichtjahr wurden die Differenzen zur Via-Sicura-Vorlage in National- und Ständerat bereinigt. Anlass zu ausführlicher Diskussion gaben vor allem die Kompetenzerweiterung des Bundes in Sachen Fussgängerstreifen, die Regelung des Velofahrens vorschulpflichtiger Kinder, die Helmtragpflicht für Fahrradfahrende und die Anpassung der Alkoholgrenzwerte bzw. die Ersetzung der Blutproben durch beweissichere Atem-Alkoholproben bei Personen mit unklarer Fahrtüchtigkeit. Nach je zwei Nachbehandlungen wurde die Vorlage im Juni des Berichtjahres von beiden Kammern angenommen. Aufgenommen sind unter anderen folgende Massnahmen: Führerausweisentzug bei einem Raserdelikt für mindestens zwei Jahre und im Wiederholungsfall für immer. Zudem wurde die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft: Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt neu ein Jahr und die Höchstfreiheitsstrafe vier Jahre. Bei groben Verletzungen der Verkehrsregeln kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern damit weitere Verkehrsdelikte verhindert werden können. Öffentliche oder entgeltliche Warnungen vor Radarkontrollen sind verboten. Weiter wurde das Mindestalter für Radfahrende auf 6 Jahre und für das Führen von Tiergespannen auf 14 Jahre angehoben. Für Personen, von denen eine besondere Gefahr ausgeht, sowie für Personen, denen eine besondere Verantwortung zukommt, werden tiefere Promillegrenzwerte festgelegt. Der Bund erhält die Kompetenz, zur Verbesserung der Sicherheit von Fussgängerstreifen in Zusammenarbeit mit den Kantonen Vorschriften über die bauliche Ausgestaltung von Fussgängerstreifen zu erlassen. In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat die erste Vorlage (Strassenverkehrsgesetz) mit 132 zu 59 Stimmen an, wobei die SVP geschlossen dagegen stimmte und die restlichen Nein-Stimmen aus der FDP/Liberalen-Fraktion stammten. Die zweite Vorlage (Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr) erhielt 110 Ja-Stimmen und 79 Nein-Stimmen, wobei wiederum die SVP geschlossen ablehnte und auch die restlichen Nein-Stimmen aus dem bürgerlichen Block stammten. Der Ständerat stimmte in der Schlussabstimmung dem Strassenverkehrsgesetz mit 36 zu 1 Stimmen zu (bei 4 Enthaltungen), und nahm die Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr einstimmig bei einer Enthaltung an. Anfang Oktober verstrich die Referendumsfrist zum Via Sicura-Paket ungenutzt. Die Volksinitiative „Schutz vor Rasern“ der Vereinigung Roadcross, welche Mitte Juni 2011 eingereicht worden war, wurde im November des Berichtjahres zurückgezogen, da ihre zentralen Anliegen in die Via Sicura-Vorlage eingeflossen waren.

Via-Sicura-Vorlage (Mehr Sicherheit im Strassenverkehr, BRG 10.092)
Dossier: Comment traiter les délits de vitesse ?

Ce contre-projet vise la promotion de la formation musicale et, dans les limites des compétences des cantons et de la Confédération, celle d’un enseignement musical scolaire de qualité. De plus, il veut faciliter l’accès des jeunes à la pratique musicale et encourager les talents musicaux. En outre, il faut noter que la Confédération joue ici le rôle d’une épée de Damoclès, prête à légiférer en cas d’échec des efforts des cantons. Ce contre-projet a reçu un appui soutenu de la majorité des acteurs politiques, en particulier du centre et de la gauche, qui ont souligné l’importance d’un enseignement musical, tant dans le contexte scolaire qu’extrascolaire. Ils ont souligné l’importance d’un accès des jeunes à une formation musicale indépendamment du revenu familial, mais aussi la nécessité d’inscrire la musique dans la Constitution, afin de lui conférer un statut similaire à celui du sport par exemple. Reste à évoquer l’opposition de l’UDC et du PLR qui ont vu dans ce contre-projet une ingérence de la Confédération dans un dossier cantonal. Ils dénonçaient également une hausse des coûts sans aucune certitude de l’efficacité des résultats, tout en soutenant que la musique était déjà suffisamment encouragée. D’ailleurs, cette opposition doit être relativisée car les deux partis se sont montrés discrets durant la campagne. On peut d’ailleurs noter qu’ils ont que très faiblement convaincu leurs sympathisants. En effet, seulement 60-62% des sympathisants de l’UDC et du PLR ont soutenu l’arrêté. En résumé, les résultats finaux des votations ont montré qu’une large majorité des citoyens, 72,7%,ainsi que la totalité des cantons soutiennent ce contre-projet. Ce taux d’acceptation a été particulièrement élévé, plus de 80%, parmi les sympathisants des partis qui soutenaient cet arrêté, ainsi que chez les femmes (80%) et parmi les ménages au revenus inférieur à 3000 francs (90%). Les hommes l’ont soutenu quant à eux qu’à 65%. La plus grande part des voix est venue des moins de 39 ans et des plus de 70 ans. En outre, l’analyse de la perception du contenu de l’objet montre que les votants ont intégré l’idée de promotion de la musique (45%). Les autres éléments qui ont été cités parmi les votants sont l’égalité des chances dans l’accès à la musique (15%), le soutien financier de l’Etat (15%) et l’ancrage dans la Constitution (13%). De l’autre côté, parmi les motifs de refus, on retrouve l’idée que la musique n’a pas sa place dans la Constitution (31%), qu’elle n’est pas une priorité (24%) ou encore que la situation actuelle est satisfaisante (21%).


Votation du 23 septembre 2012

Participation: 41,5%
Oui: 1 551 918 (72,7%) / 20 6/2 cantons
Non: 583 327 (27,3%) / 0 cantons

Consignes de votes:
– Oui: PBD, PCS, PDC, PEV, PS, Parti vert’libéral suisse (pvl), PE, Association des Communes Suisses (ACS), Union des villes suisses, Association faîtière des enseignantes et des enseignants suisses (ECH), IG jugend und musik, Travail.Suisse, USP, USS.
– Non: PLR (2)*, UDC (1) *.
* Dans les parenthèses, le nombre de section cantonales divergentes

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».

Im Sommer des Berichtsjahres berieten die Räte den Gegenentwurf des Bundesrates zur 2010 eingereichten Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“. Mit dem direkten Gegenentwurf wurden die Anliegen der Initiative aufgenommen, ohne allerdings einer einzelnen Berufsgruppe in der Verfassung eine Sonderstellung einzuräumen. Gegenüber der Vorlage des Bundesrates wurde in der SGK des Ständerates eine Bestimmung angepasst: Die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und eine ausreichende, für alle zugängliche medizinische Grundversorgung soll ins Zentrum gestellt werden, aber nicht eine einzelne Berufsgruppe allein. Zudem wurde die Behandlungsfrist der Initiative um ein Jahr verlängert. Dieser Fristverlängerung stimmte der Nationalrat zu. Damit verschob sich die Diskussion im Nationalrat auf das Folgejahr, wobei auch die Differenzen zwischen Bundesratsentwurf und Ständeratsbeschluss erst 2013 besprochen werden.

Gegenentwurf „Ja zur Hausarztmedizin“

Am 11. März gelangte der Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «für Geldspiele im Dienste des Allgemeinwohls» zur Abstimmung. Dieser schrieb das Lotteriemonopol der Kantone in der Bundesverfassung fest und sah die ausschliessliche Verwendung der Gewinne für gemeinnützige Zwecke vor. Der Bundesbeschluss war innerhalb der politischen Elite weitgehend unbestritten. Mit Ausnahme der EVP, der Jungfreisinnigen und der abweichenden SVP-Sektionen Thurgau und Zug stellten sich alle Parteien hinter den Gegenentwurf. Während die Befürworter ein Abstimmungskomitee bildeten, welches von der Loterie Romande koordiniert wurde, manifestierte sich auf Seiten der Gegner keine organisierte Opposition. Die Abstimmungskampagne zeichnete sich durch eine äusserst geringe Intensität aus. Die Stimmberechtigten winkten den Verfassungsartikel mit einem hohen Ja-Anteil von 87.0% durch. Alle Stände nahmen die Vorlage an, wobei mit Ausnahme von Schwyz (78,3%) die Zustimmungsraten in allen Kantonen mehr als 80% betrug. Der höchste Ja-Anteil wurde mit 94,2% im Kanton Waadt registriert. Die Vox-Analyse ergab, dass die Vorlage den StimmbürgerInnen wenig vertraut war. Empirisch liess sich ein signifikant negativer Zusammenhang zwischen Informationsstand und Zustimmungswahrscheinlichkeit nachweisen. Jene Befragten, die den Inhalt der Vorlage nicht kannten, stimmten also häufiger Nein als die gut Informierten. Der geringe Kenntnisstand liess sich auch daran erkennen, dass mehr als ein Drittel der Stimmenden (37%) keinen konkreten Grund für die Annahme zum Gegenentwurf angeben konnte. Auch die Nein-Stimmenden bezogen sich kaum auf substantielle Aspekte. Das am häufigsten genannte Motiv (18%) für eine Annahme betraf die Förderung von sozialen Institutionen.


Abstimmung vom 11. März 2012

Beteiligung: 44,8%
Ja: 1 916 182 (87,1%) / 20 6/2 Stände
Nein: 284 108 (12,9%) / 0 Stände

Parolen:
– Ja:, SVP (2)*, SPS, FDP, CVP, GPS, GLP, BDP, CSP, SGB.
– Nein: EVP.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Gegenentwurf zur zurückgezogenen Initiative klar vom Volk bestätigt
Dossier: Initiative populaire "Pour des jeux d'argent au service du bien commun"
Dossier: La loi sur les jeux d'argent et ses origines

A l’heure du verdict proclamé par le peuple suisse pour l’initiative « jeunesse + musique », il est important de rejouer rapidement la partition, afin de mieux comprendre le rôle de chaque musicien dans cette symphonie politique à multiple rebondissements. Le Conseil national, convaincu de l’importance de l’enseignement musical, avait soutenu cette initiative. Le Conseil des Etats avait montré du doigt la violation de la souveraineté des cantons en matière de formation obligatoire. L’idée d’un contre-projet était née. En mars 2012, les deux chambres ont accepté respectivement l’arrêté fédéral sur la promotion de la formation musicale des jeunes et celui concernant l’initiative populaire « jeunesse + musique ». Ce sont 30 voix contre 6 et 3 abstentions au Conseil des Etats, et 139 voix contre 37 au Conseil national qui ont validé le premier. Alors que 31 voix contre 6 et 6 abstentions au Conseil des Etats, ainsi que 156 voix contre 31 au Conseil national ont finalisé les discussions concernant l’initiative « jeunesse + musique ». Dès lors, le comité d’initiative a décidé de retirer la proposition « jeunesse + musique » au profit du contre-projet. C’est donc cet unique arrêté fédéral qui a été soumis au vote le 23 septembre 2012.

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».

2010 hatte der Bundesrat einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk)“ vorgelegt. Das Volksbegehren will, dass aussenpolitische Verträge in wichtigen Bereichen sowie völkerrechtliche Verträge mit einmaligen Ausgaben von mehr als CHF 1 Mrd. oder wiederkehrenden Kosten von mehr als CHF 100 Mio. jährlich dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. In ihrem Gegenvorschlag schlug die Regierung vor, lediglich jene Staatsverträge obligatorisch der Stimmbevölkerung vorzulegen, die Verfassungsrang haben. Im Berichtsjahr diskutierten die Räte über Initiative und Gegenvorschlag. In der grossen Kammer verlief die intensive Diskussion zwischen der SVP und den restlichen Fraktionen. Einigkeit herrschte hinsichtlich der zunehmenden Bedeutung der Aussenpolitik und der Notwendigkeit einer entsprechenden Anpassung der direkten Demokratie. Der Mehrheit des Nationalrates ging die Initiative aber zu weit. In der Folge unterstützte die grosse Kammer den Gegenvorschlag des Bundesrates und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Im Ständerat wurde dann jedoch Nicht-Eintreten auf die Debatte um den Gegenvorschlag und ebenfalls Ablehnung der Initiative beschlossen. Die grosse Kammer, an die das Geschäft somit zurückging, folgte diesem Beschluss in der neuen Legislatur. Somit wird 2012 nur die Initiative zur Abstimmung gelangen. Zur Frage der Vereinbarkeit von direkter Demokratie und Übernahme des EU-Rechts siehe auch die abgelehnte Motion der SP-Fraktion (11.3434).

Initiative populaire "Pour le renforcement des droits populaires dans la politique étrangère"
Dossier: Référendum obligatoire pour les accords internationaux?

In der Sommersession begann der Ständerat als Erstrat mit den Beratungen zum Via-Sicura-Massnahmenpaket. Die Vorlage enthält 23 Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Bereichen Prävention, Repression, Durchsetzung bestehender Regeln, Infrastrukturmassnahmen und Unfallstatistik. Neben den entsprechenden Anpassungen des Strassenverkehrsgesetzes war zusätzlich eine Änderung der Verordnung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr vorgesehen. In vier Punkten wich der Ständerat von der Bundesratsvorlage ab: Indem sie die vorgeschlagene Sehtestpflicht ab dem 50. Altersjahr (derzeit ab 70 Jahren) ablehnte, verzichtete die Kleine Kammer erstens auf eine Ausweitung der Befristung von Fahrausweisen für private Motorfahrzeugführer. Um den Forderungen der Raserinitiative entgegenzukommen, verschärfte sie zweitens die Sanktionen bei groben Geschwindigkeitsüberschreitungen, waghalsigem Überholen und bei Raserrennen. Drittens wurde das bestehende Fahrradverbot für vorschulpflichtige Kinder umgeformt. Neu sollte nach dem Willen des Ständerats eine Alterslimite von sieben Jahren für das unbegleitete Fahrradfahren auf öffentlichen Strassen gelten. Sechsjährigen würde jedoch das Befahren von Wohnstrassen, Tempo-30-Zonen, Radwegen und dergleichen zusammen mit einer über sechzehnjährigen Begleitperson erlaubt. In Bezug auf das Helmobligatorium folgte die Kleine Kammer gegen die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat und sprach sich für eine Helmtragepflicht bis zum 14. Altersjahr aus. Unter abermaliger Berücksichtigung der Roadcross-Initiative ergänzte der Ständerat viertens das Geschäft mit dem sogenannten Raserartikel, verschärften Bussbestimmungen bei einer besonders „krassen Missachtung“ der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ein solches Übertreten soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren geahndet werden können, wobei eine Geldstrafe a priori ausgeschlossen wäre. In der Schlussabstimmung verabschiedete die Kleine Kammer ihre Vorlage zuhanden des Zweitrats einstimmig (28 zu 0 Stimmen, bei zwei Enthaltungen). Beim zweiten Teil der Via-Sicura-Vorlage, der Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr, folgte der Ständerat ohne Gegenstimme dem Bundesratsentwurf, der hier die Harmonisierung mit dem EU-Recht anstrebt, wonach zum beweissicheren Nachweis des Fahrens unter Alkoholeinfluss die Atemalkoholprobe genügen soll. Der Nationalrat befand mit 129 zu 45 Stimmen vorwiegend aus der SVP-Fraktion gegen den Nichteintretensantrag einer Kommissionsminderheit. Diese warnte vor einer Kriminalisierung des Individualverkehrs sowie vor einer Sicherheitshysterie und Überregulierung. In der Detailberatung schuf die Grosse Kammer zum Erstrat folgende Differenzen: Zuerst strich er die Befristung der Fahrerlaubnis für berufsmässige Motorfahrzeugführer. Auf Antrag einer Kommissionsminderheit stellte sich der Nationalrat zudem knapp gegen die Berufung eines Verkehrssicherheitsbeauftragten, wie sie in der Bundesratsvorlage vorgesehen und vom Ständerat abgesegnet worden war. Vergeblich stellte sich eine Kommissionsminderheit aus FDP, SVP und Lega gegen die vorgesehene Verschärfung von Art. 90a SVG (Strassenverkehrsgesetz), der neu den Einzug und die Verwertung von Raserfahrzeugen ermöglichen sollte. Mit ihrem Hinweis auf die verfassungsmässig verankerte Eigentumsgarantie drang sie bei der Ratsmehrheit nicht durch. Einer Mehrheit der KVF-NR war die vom Ständerat in die Vorlage eingebrachte Zusatzlösung der eingeschränkten Fahrerlaubnis für sechsjährige Velofahrende zu kompliziert. Der Nationalrat folgte deshalb der Kommissionsmehrheit und kippte die Ergänzung aus seiner Version. Auch in Bezug auf die Helmpflicht für Jugendliche bis 14 Jahre folgten 126 Ratsmitglieder aller Couleur der Kommissionsmehrheit und setzten gegen den Willen von Bundes- und Ständerat auf die Gewissenhaftigkeit der Erziehungsberechtigten und die Eigenverantwortung der Fahrradfahrenden. In der Schlussabstimmung überwies der Nationalrat seinen von der Ständeratsvorlage abweichenden Entwurf mit 114 zu 53 Stimmen. Letztere stammten von einer geschlossen stimmenden SVP und vier Mitgliedern der FDP-Fraktion. In der Frage des gewünschten Modus zur beweissicheren Feststellung der Fahrunfähigkeit stellte sich die Grosse Kammer gegen Ständerat, Bundesrat und Kommissionsmehrheit und blieb bei der geltenden Regel, die für einen justiziablen Entscheid eine Blutalkoholprobe verlangt. Die Differenzbereinigung der Via-Sicura-Vorlage ist für 2012 geplant.

Via-Sicura-Vorlage (Mehr Sicherheit im Strassenverkehr, BRG 10.092)
Dossier: Comment traiter les délits de vitesse ?

Mit der Institutionalisierung des BIF im Rahmen der FABI-Vorlage soll die bestehende Mittel- und Langfristplanung im öffentlichen Verkehr angepasst werden. Im Grundsatz ergeben sich die Abkehr von eigentlichen Grossprojekten und eine rollende, an die jeweilige Finanzkraft des BIF angepasste Planung, v.a. des Infrastrukturausbaus in Vier- bis Achtjahresschritten. Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe Fibi (Finanzierung Bahninfrastruktur: Uvek und EFD) soll das bisherige Planungsinstrument Bahn 2030 durch das strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur STEP abgelöst werden. Es deckt derzeit den Zeithorizont bis in die Jahrhundertmitte ab und sieht Investitionen von knapp CHF 43 Mrd. vor. Es konzentriert sich auf den Kapazitätsausbau bei den Bahnhöfen (Knotensystem), in den Zügen (Erhöhung Sitzplatzangebot) und auf der Schiene (Halbstundentakt als Regel, Viertelstundentakt auf stark frequentierten Strecken und im Agglomerationsverkehr). In der FABI-Vorlage schlägt der Bundesrat dem Parlament in Ergänzung zu und abgestimmt mit den bereits im Rahmen von ZEB beschlossenen Infrastrukturmassnahmen, die Realisierung weiterer Projekte zum Kapazitätsausbau im Umfang von CHF 3,5 Mrd. vor. Mit dem sogenannten Ausbauschritt 2025 soll auf den Strecken Locarno–Lugano, Zürich–Chur, Zürich–Lugano und Bern–Luzern der Halbstundentakt eingeführt, die v.a. den Güterverkehr beeinträchtigende eingleisige Streckenführung zwischen Ligerz und Twann beseitigt, die Publikumsanlagen in den Bahnhöfen verbessert und Infrastrukturinvestitionen der Privatbahnen unterstützt werden. Die im ZEB-Gesetz (ZEBG) festgelegten Verbesserungen auf der Ost–Westachse in den Räumen Lausanne/Genf, Bern und Basel sollen mit Ausnahme des Chestenbergtunnels realisiert werden. Sein Bau soll zurückgestellt werden und die nötigen Mittel zum Einsatz längerer Doppelstockzüge auf der stark belasteten Achse Genf−Winterthur freimachen. Um den immensen Investitionsbedarf zu bewältigen, soll das FinöV-Viertel aus der Mineralölsteuer bis 2030 auch für den BIF beibehalten werden. Die Botschaft zur FABI-Vorlage ist auf Anfang 2012 geplant.

BRG: Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI (12.016)
Dossier: Initiative populaire "Pour les transports publics" et Financement et aménagement de l'infrastructure ferroviaire (FAIF)

Anfang 2011 gab der Bundesrat bekannt, die geplante Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur FABI als Gegenentwurf zur VCS-Initiative „Für den Öffentlichen Verkehr“ ausgestalten zu wollen. Ende März gab er die FABI-Vorlage in die Vernehmlassung. Kernstück bildet der sogenannte Bahninfrastrukturfonds BIF, der künftig Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Bahn- und Agglomerationsverkehrs finanziell tragen soll. Dazu sollten der FinöV-Fonds (Neat- und ZEB-Projekte, Anschlüsse ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz HGV, Lärmschutz) und die bisherigen über Leistungsvereinbarungen mit den SBB bzw. Rahmenkredite fliessenden allgemeinen Bundesmittel für den öffentlichen Verkehr in den BIF überführt werden. Zur Deckung des geschätzten Mehrbedarfs von knapp CHF 1 Mrd. jährlich für den Unterhalt und den Ausbau der Schieneninfrastruktur von SBB und Privatbahnen bis 2030 sollen neue Finanzierungsquellen erschlossen werden. Diskutiert wurden Kantonsbeiträge, Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer über eine Pauschalierung bzw. Plafonierung des Fahrkostenabzugs für Auto- und Bahnpendler sowie die weitere Erhöhung der Trassenpreise. In der Vernehmlassung wurde v.a. die geplante Plafonierung des Fahrkostenabzugs auf der Höhe eines Jahresabonnements im Agglomerationsverkehr (bei CHF 800) sowie die dauerhafte Übertragung des Mineralölsteueranteils von 25% aus dem FinöV-Fonds in den BIF und damit die Perpetuierung der Querfinanzierung Strasse-Schiene kritisiert. In der Presse fand zudem die zu erwartende Verteuerung der Bahntarife breite Resonanz. (Zur Einsetzung der interdepartementalen Arbeitsgruppe (UVEK, EFD) zur Finanzierung der Bahninfrastruktur Fibi Ende 2009 siehe hier.)

BRG: Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI (12.016)
Dossier: Initiative populaire "Pour les transports publics" et Financement et aménagement de l'infrastructure ferroviaire (FAIF)

Le DFI a mis en consultation un contre-projet direct à l’initiative fédérale « Oui à la médecine de famille » visant à garantir une offre de soins médicaux accessible, complète et de qualité fournie par les médecins de famille ainsi qu’à renforcer le statut et la formation des médecins de premier recours. Le contre-projet direct propose de mettre au centre une médecine de base en réseau, coordonnée et multiprofessionnelle incitant les professionnels à s’intégrer dans des réseaux de soins. La médecine générale y tient un rôle central et les compétences de la Confédération et des cantons ne sont pas modifiées. Le comité d’initiative s’est montré sceptique face au contre-projet, car ce dernier ne propose pas de mesure concrète concernant le noyau dur de l’initiative, à savoir la problématique de l’attractivité du métier et du renforcement de la formation, et vise les soins primaires en général sans prendre en compte le concept de médecine de famille du comité d’initiative. En fin d’année, le Conseil fédéral a adopté son contre-projet en maintenant sa volonté de se focaliser sur les soins de bases et de ne pas octroyer de statut spécial aux médecins de famille.

Gegenentwurf „Ja zur Hausarztmedizin“

Viel zu reden gab die Ausschaffungsinitiative der SVP, die zum Ziel hat, straffälligen Ausländern automatisch das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Die Räte entschieden sich gegen eine Ungültigkeitserklärung und rangen sich nach langer Diskussion zu einem direkten Gegenentwurf durch, der die Schwere der Tat mitberücksichtigt. In der Volksabstimmung vom 28. November 2010 wurde die Initiative angenommen und der Gegenvorschlag verworfen. Im Dezember 2010 bildete Bundesrätin Sommaruga eine Arbeitsgruppe, die bis im Juni 2011 darlegen soll, wie die Initiative auf Gesetzesstufe umgesetzt werden soll.

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (BRG 13.056)
Dossier: Initiative sur le renvoi – votation et mise en oeuvre

Nach diesem Entscheid des Nationalrats wirkte Innenminister Burkhalter mit Vertretern der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur auf einen Gegenentwurf hin. Die Kommission trat im November einstimmig auf den Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe ein. Dieser belässt den Kantonen die Kompetenz für den schulischen Musikunterricht und beschränkt die Befugnisse des Bundes auf den ausserschulischen Unterricht. Er könnte damit die Kantone etwa zu einem Mindestangebot an Musikschulen verpflichten oder ihnen vorschreiben, dass sie das Schulgeld an Musikschulen einkommensabhängig ausgestalten müssen. Im Rahmen eines verkürzten Vernehmlassungsverfahrens, das bis Februar 2011 dauert, können die Kantone und das Initiativkomitee zu diesem Gegenentwurf Stellung nehmen.

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».

Der Bundesrat entwarf einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk)“. Die Initiative fordert eine erhebliche Ausweitung des obligatorischen Referendums bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen nach sich ziehen, welche die Schweiz zur Übernahme rechtsetzender Bestimmungen verpflichten, welche die Rechtssetzungszuständigkeit in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen, oder welche Ausgaben von über CHF 1 Mrd. oder wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 100 Mio. evozieren. In seinem direkten Gegenvorschlag präzisiert der Bundesrat den Begriff „wichtiger Bereich“. Er anerkennt das Anliegen der Optimierung des direktdemokratischen Instrumentariums für die Aussenpolitik. Eine Erweiterung der Einbindung von Volk und Ständen solle jedoch lediglich bei Abkommen mit grosser Tragweite und Bedeutung ins Auge gefasst werden. Die Regierung beantragte deshalb ein obligatorisches Referendum dann anzuwenden, wenn Staatsverträge abgeschlossen werden, denen Verfassungsrang zukommt.

Initiative populaire "Pour le renforcement des droits populaires dans la politique étrangère"
Dossier: Référendum obligatoire pour les accords internationaux?

Im Nationalrat setzte sich mit 101 zu 65 Stimmen und 16 Enthaltungen ein Kompromissantrag von Kurt Fluri (fdp, SO) durch. Mit diesem sollte dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, den Stand der Integration in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden zu überprüfen und im Bedarfsfall nach Anhörung der Kantone die notwendigen Vorschriften zu erlassen. Der Ständerat schloss sich dem Nationalrat an und übernahm den Integrationsartikel in dieser Form. Damit war der Gegenvorschlag bereinigt, in der Schlussabstimmung wurde er vom Ständerat mit 35 zu 6 und vom Nationalrat nur knapp mit 93 zu 88 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.

Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
Dossier: Initiative sur le renvoi – votation et mise en oeuvre

Auch der Nationalrat sprach sich in der Sommersession nach einer über fünfstündigen Diskussion mit einer Mehrheit von 97 zu 84 dafür aus, den direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu unterstützen. Dies vor allem, weil die Sozialdemokraten dem Gegenentwurf mehrheitlich zustimmten und damit das für sie kleinere Übel wählten. „Wir haben die Auswahl zwischen Pest und Cholera“, sagte Maria Roth-Bernasconi (sp, GE). Konsequent gegen die beiden Vorlagen votierten die Grünen. Mit dem vom Nationalrat verabschiedeten Gegenvorschlag wurde grosses Gewicht auf die Integration gelegt. Zudem wollte er dem Bund erlauben, den Kantonen Vorschriften zur Integrationsförderung zu machen.

Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
Dossier: Initiative sur le renvoi – votation et mise en oeuvre

Am 17. Mai stimmte das Volk mit einer Mehrheit von 67% für den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“. Dieser Gegenentwurf, den das Parlament zu der in der Folge zurückgezogenen Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ ausgearbeitet hatte, war vom Bundesrat, dem Parlament und sämtlichen Parteien, ausser der SVP und der EDU, zur Annahme empfohlen worden. Von diesen Parolen wichen allerdings namentlich bei der FDP und SVP einige kantonale Sektionen und Jungparteien ab. Auch der SGB, der SGV und der Schweizerische Bauernverband befürworteten den Verfassungsartikel. Zu den Gegnern der Vorlage zählten neben der SVP und der EDU auch der Schweizerische Arbeitgeberverband und Economiesuisse.

Alle Kantone stimmten dem Verfassungsartikel zu. Besonders deutlich wurde er im Kanton Waadt angenommen, wo ihm vier von fünf Stimmenden zustimmten. Die Vox-Analyse ergab, dass politische Merkmale beim Stimmentscheid stärker ins Gewicht fielen als soziodemographische Aspekte. Der Zivilstand, das Geschlecht und der Landesteil wirkten sich zwar tendenziell auf die Entscheidung aus, ausschlaggebend waren jedoch die Identifizierung mit einer Partei und die Positionierung auf der Links-Rechts-Achse. Anhänger der SP, CVP und in geringerem Ausmasse der FDP nahmen die Vorlage ebenso an, wie diejenigen, die sich selbst links oder links aussen einstuften.


Abstimmung vom 17. Mai 2009

Beteiligung: 38,3%
Ja: 1 283 838 (67%) / Stände: 20 6/2
Nein: 631 908 (33%) / Stände: 0

Parolen:
– Ja: FDP (5)*, CVP (1)*, SP, EVP, CSP, PdA, GP, SD, Lega, GLP, BDP (1)*; SGV, SGB, TravS.
– Nein: SVP (6)*, EDU, FP; eco.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“

Am 1. Juni lehnte das Volk den Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“ mit einer Mehrheit von 69,5% ab. Den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative der SVP unterstützten die beiden bürgerlichen Parteien SVP und FDP sowie die EDU und die Arbeitgeberverbände. Auch SantéSuisse und die Spitäler der Schweiz (H+) unterstützten den Gesundheitsartikel. Die Befürworter machten vor allem die Senkung der Kosten für das Gesundheitswesen und die Krankenkassenprämien geltend. Den Artikel stellten sie dabei vor allem als Massnahme zur Regelung des Wettbewerbes und Steigerung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen dar. Das Lager der Befürworter hatte allerdings einen schweren Stand, da es im Laufe des Abstimmungskampfes immer kleiner geworden war. 2007 hatte auch die CVP ihre Zustimmung zum Gesundheitsartikel ausgesprochen, sie änderte dann aber ihre Meinung und gab die Nein-Parole heraus. Auch das Nein der FDP war alles andere als konsistent, da 16 Kantonalsektionen eine andere Parole vertraten. Die SVP selbst kümmerte sich wenig um den Abstimmungskampf, da sie mit der Einbürgerungsinitiative beschäftigt war. Ablehnend standen der Initiative alle anderen Parteien wie auch die Arbeitnehmerverbände und die Mehrheit der Berufsverbände im Gesundheitsbereich gegenüber. Sie warnten vor der Zunahme der Macht der Krankenkassen und vor einer Zweiklassenmedizin.

Volksinitiative „für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung“

Die Befürworter des Gesundheitsartikels fanden in keinem einzigen Kanton eine Mehrheit. Am deutlichsten war die Ablehnung in der Westschweiz, wo es Nein-Anteile von über 80% gab. Am meisten Zustimmung erhielt die Vorlage in Nidwalden, Schwyz und St. Gallen, wobei auch hier die Nein-Stimmen bei 55-58% lagen. Das knappste Resultat meldete der Kanton Nidwalden mit 55,4% Gegenstimmen. Gemäss Vox-Analyse waren politische Merkmale für den Stimmentscheid ausschlaggebender als soziodemographische. Unter diesen politischen Faktoren wirkten sich die Identifizierung mit einer Partei und die Selbsteinstufung auf der Links-Rechts-Achse am stärksten auf das Stimmverhalten aus. Bei der Begründung für den Stimmentscheid fiel auf, dass nur sehr wenige einen Grund für ihren Stimmentscheid nannten.


Abstimmung vom 1. Juni 2008

Beteiligung: 44,8%
Ja: 661 312 (30,5%)%) / Stände: 0
Nein: 1 505 702 (69,5%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
– Ja: FDP (16*), SVP (4*), EDU (1*); eco, SGV, SBV.
– Nein: CVP (1*), SP, LP, EVP, CSP, PdA, GP, SD, FP, Lega, DSP, GLP (1*); SGB, TravS.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung“