Für die Erweiterung der wirtschaftlichen Kriegsvorsorge zu einer allgemeinen Politik der Landesversorgung legte der Bundesrat im Herbst dem Parlament eine entsprechende Verfassungsänderung (Art. 31 bis, Abs. 3e BV) vor. Im Vemehmlassungsverfahren hatten namentlich Wirtschaftsverbände und die FDP eine engere Formulierung verlangt, um den Bund daran zu hindern, die neue Kompetenz konjunktur- oder strukturpolitisch zu missbrauchen. Diesen Einwänden trug der Bundesrat Rechnung: Staatseingriffe sollen auf schwere Mangellagen beschränkt sein, welche die Wirtschaft nicht selber beheben kann. Die Empfehlungen für die Haltung von Lebensmittelvorräten wurden den veränderten Essgewohnheiten angepasst, als sich herausstellte, dass zwar nur 10% der Haushalte sie strikte befolgen, aber trotzdem 84% für 14 Tage ausreichend eingedeckt sind.
- Schlagworte
- Datum
- 26. September 1978
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 78.057
- Akteure
- Quellen
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- BBl, 1978, II, 699 ff.
- NZZ 03.05., 23.05.78
von Peter Gilg
Aktualisiert am 29.05.2020
Aktualisiert am 29.05.2020