Abstimmung über den Verfassungsartikel über die Regelung der Landesversorgung (02. März 1980).

Als PDF speichern

Für die Erweiterung der wirtschaftlichen Kriegsvorsorge zu einer allgemeinen Politik der Landesversorgung legte der Bundesrat im Herbst dem Parlament eine entsprechende Verfassungsänderung (Art. 31 bis, Abs. 3e BV) vor. Im Vemehmlassungsverfahren hatten namentlich Wirtschaftsverbände und die FDP eine engere Formulierung verlangt, um den Bund daran zu hindern, die neue Kompetenz konjunktur- oder strukturpolitisch zu missbrauchen. Diesen Einwänden trug der Bundesrat Rechnung: Staatseingriffe sollen auf schwere Mangellagen beschränkt sein, welche die Wirtschaft nicht selber beheben kann. Die Empfehlungen für die Haltung von Lebensmittelvorräten wurden den veränderten Essgewohnheiten angepasst, als sich herausstellte, dass zwar nur 10% der Haushalte sie strikte befolgen, aber trotzdem 84% für 14 Tage ausreichend eingedeckt sind.

Der neue Verfassungsartikel über die Landesversorgung, der anfangs März von Volk und Ständen sehr klar angenommen wurde, soll es dem Bund erlauben, auch in Friedenszeiten Massnahmen zu treffen, um die Versorgung von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen sicherzustellen. Bereits im Sommer ermächtigte deshalb der Bundesrat das EVD, den Entwurf eines entsprechenden Ausführungsgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Im Zentrum wird weiterhin die Pflichtlagerhaltung stehen, die aber künftig nicht mehr nur auf Kriegszeiten ausgerichtet sein soll.

Abstimmung vom 02. März 1980

Beteiligung 34.46%
Ja 1'116'353 (86.05%) / Stände 20 6/2
Nein 181'264 (13.95%) / Stände 0

Parolen:
-Ja: CVP, EVP, FDP, LdU, LPS(1)*, PdA, REP, SD, SPS, SVP
-Nein: -
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen