Auf Antrag des Bundesrats beschloss der Nationalrat – gegen den Widerstand der SVP – die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD). Damit erhalten von nationalen Gerichten abgewiesene Kläger das Recht, mit ihrem Fall an diese internationale Instanz zu gelangen. Diese amtet allerdings nicht als Gericht, sondern als Kontrollorgan, dessen Urteile auf die kritisierten Staaten moralischen Druck ausüben sollen.
- Schlagworte
- Datum
- 29. August 2001
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 01.052
- Quellen
-
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- BBl, 2001, S. 5927 ff.; AB NR, 2001, S. 1805 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 04.05.2022
Aktualisiert am 04.05.2022