Eine Konkretisierung des Rechtsgleichheitsartikels der Bundesverfassung forderte auch eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft. Durch eine Ergänzung des Strafgesetzbuches soll die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung mit Geldstrafen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden können. Der Ständerat gab der Initiative aus Zweifel an ihrer Notwendigkeit keine Folge.
- Datum
- 27. September 2012
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 11.316
- Quellen
-
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- Kt.Iv. 11.316: AB SR, 2012, S. 926 ff.
von Nadja Ackermann
Aktualisiert am 05.10.2020
Aktualisiert am 05.10.2020