Im Zusammenhang mit der teilweise umstrittenen Ausbezahlung von Geldern aus der Erwerbsersatzordnung reichte die SiK des Nationalrates ein Postulat ein. Der Bundesrat wurde beauftragt, Bericht über eine allfällige Ungleichbehandlung von Zivildienstleistenden und Militärdienstleistenden zu erstatten. Der Bundesrat willigte ein und das Geschäft wurde Anfang Jahr diskussionslos überwiesen. In seiner Antwort stellte der Bundesrat jedoch fest, dass es grundsätzlich keine Ungleichbehandlungen gebe. Eine Sonderregelung für Studienabgänger könne bei Zivildienstleistenden im Einzelfall aber zu einem stossenden Ergebnis führen: Im Gegensatz zu den Militärdienstleistenden sind die Zivildienstleistenden in der Bestimmung des Zeitpunkts der Dienstleistung freier, wodurch ein Zivildienstleistender eher die Möglichkeit hat, den Zivildiensteinsatz bewusst unmittelbar auf einen Zeitpunkt nach Abschluss des Studiums zu verlegen. Dadurch würde er von der Sonderregelung profitieren und in den Genuss einer höheren EO-Entschädigung gelangen. Die Frist zur Publikation der Ergebnisse konnte aus Datenerhebungsgründen nicht eingehalten werden.