Die Ausdehnung des Stimmrechts auf die 18–20jährigen machte auf kantonaler Ebene Fortschritte. In sieben Gliedstaaten wurde die Frage dem Volk vorgelegt ; fünf von ihnen (BL, GE, GL, VD, ZG) erbrachten positive Mehrheiten, so dass seit Ende des Jahres schon in acht von den 26 Bundesgliedern die neue Schwelle für die politische Mündigkeit gilt. Freilich sind dies alles Kantone, die auch beim eidgenössischen Volksentscheid vom 18. Februar 1979 Ja-Mehrheiten aufgewiesen haben. In allen kantonalen Abstimmungen, die seither durchgeführt worden sind, ist der Anteil der Ja-Stimmen zurückgegangen, nicht weil die Zahl der Gegner zugenommen hätte, sondern weil die Beteiligung wesentlich geringer war. In den beiden Kantonen, welche die Neuerung verwarfen (SG und ZH), mag die Neuauflage des Themas so kurz nach einem negativen Entscheid auch als «Zwängerei» empfunden worden sein. Einer solchen Reaktion versuchten die Behörden zweier weiterer Kantone vorzubeugen, in denen das Ergebnis 1979 gleichfalls negativ gelautet hatte: aufgrund von parlamentarischen Vorstössen leitete man in Bern und Solothurn Gesetzesrevisionen ein, die es — wie seinerzeit in der Frauenstimmrechtsfrage — zunächst einmal den Gemeinden erlauben sollen, für ihre Angelegenheiten den Kreis der Aktivbürger zu erweitern.
Dossier: Stimmrechtsalter 18- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1980
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Quellen
-
anzeigen
- TLM, 63, 3.3.80; NZZ, 98. 28.4.80; Suisse, 168, 16.6.80; BaZ, 228. 29.9.80; LNN, 226, 29.9.80; SGT 228, 29.9.80; Vat., 227, 30.9.80.
- TW, 184, 8.8.80; SZ, 299, 20.12.80.
von Peter Gilg
Aktualisiert am 21.09.2023
Aktualisiert am 21.09.2023