Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter

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Die Ausdehnung des Stimmrechts auf die 18–20jährigen machte auf kantonaler Ebene Fortschritte. In sieben Gliedstaaten wurde die Frage dem Volk vorgelegt ; fünf von ihnen (BL, GE, GL, VD, ZG) erbrachten positive Mehrheiten, so dass seit Ende des Jahres schon in acht von den 26 Bundesgliedern die neue Schwelle für die politische Mündigkeit gilt. Freilich sind dies alles Kantone, die auch beim eidgenössischen Volksentscheid vom 18. Februar 1979 Ja-Mehrheiten aufgewiesen haben. In allen kantonalen Abstimmungen, die seither durchgeführt worden sind, ist der Anteil der Ja-Stimmen zurückgegangen, nicht weil die Zahl der Gegner zugenommen hätte, sondern weil die Beteiligung wesentlich geringer war. In den beiden Kantonen, welche die Neuerung verwarfen (SG und ZH), mag die Neuauflage des Themas so kurz nach einem negativen Entscheid auch als «Zwängerei» empfunden worden sein. Einer solchen Reaktion versuchten die Behörden zweier weiterer Kantone vorzubeugen, in denen das Ergebnis 1979 gleichfalls negativ gelautet hatte: aufgrund von parlamentarischen Vorstössen leitete man in Bern und Solothurn Gesetzesrevisionen ein, die es — wie seinerzeit in der Frauenstimmrechtsfrage — zunächst einmal den Gemeinden erlauben sollen, für ihre Angelegenheiten den Kreis der Aktivbürger zu erweitern.

Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Bestrebungen, das Stimmrecht bereits den 18jährigen zu gewähren, wurden fortgesetzt, erlitten aber neue Niederlagen. In den Kantonen Basel-Stadt und Luzern scheiterten entsprechende Vorstösse, die vom Parlament gutgeheissen worden waren, in der Volksabstimmung. In Basel, wo die eidgenössische Vorlage von 1979 eine gute Annahme gefunden hatte, sprach man von einer Trendumkehr und schrieb diese den Jugendunruhen zu. Tatsächlich war aber in beiden Kantonen die Zahl der Gegner gegenüber 1979 nicht angewachsen, sondern mit der Stimmbeteiligung auch die Zahl der Befürworter zurückgegangen.

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Wenig Erfolg ernteten 1982 die Anhänger der Bestrebungen, das Alter für das Stimmrecht auf 18 Jahre zu senken. Zwar schwenkte an der Landsgemeinde im Frühling Nidwalden als achter Stand auf ihre Linie ein, aber dann lehnten am 6. Juni, als auch über das Ausländergesetz und die Strafrechtsrevision abgestimmt wurde, gleich vier Kantone entsprechende Vorlagen ab, obwohl nirgends Parteien gegen die Neuerung aufgetreten waren. Uri, Wallis und Graubünden verwarfen hoch, Solothurn verhältnismässig knapp. Hier hätte es sich nicht um die Erteilung des kantonalen Stimmrechtes gehandelt, sondern um eine Ermächtigung für die Gemeinden, fortan in kommunalen Angelegenheiten bereits Achtzehnjährige mitentscheiden zu lassen. Eine Regelung, welche im wesentlichen dieser solothurnischen ähnelt, gelangt im Kanton Bern voraussichtlich 1983 vor den Souverän.

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Verschiedene Schritte wurden 1983 zur Erweiterung des Stimmrechts unternommen. Die Obwaldner setzten die bei 19 Jahren liegende Altersgrenze für die Stimmberechtigung um ein weiteres Jahr herab, während in Bern das Volk die Gemeinden ermächtigte, das Stimmrecht in ihrem Bereich auf Achtzehnjährige auszudehnen. Im Aargau und in Basel-Stadt wurden zugunsten des «Stimmrechts 18» Initiativen eingereicht; in Freiburg beantragte der Regierungsrat eine entsprechende Verfassungsänderung, und in Schaffhausen hiess der Grosse Rat eine solche zuhanden der Volksabstimmung gut. Damit haben bisher sieben Kantone und drei Halbkantone ihr Stimmrechtsalter auf 18 Jahre gesenkt : Schwyz, Jura, Neuenburg, Waadt, Glarus, Genf, Basel-Land, Zug, Nidwalden und Obwalden.

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Bei den Bestrebungen zur Erweiterung des Stimmrechts waren 1984 mehrheitlich Niederlagen zu verzeichnen. Trotz zustimmender Empfehlungen der Parlamente lehnten die Stimmberechtigten der Kantone Aargau, Freiburg und Schaffhausen sowie der Städte Bern und Biel eine Senkung der Altersgrenze auf 18 Jahre deutlich ab. Lediglich in einigen kleineren bernischen Gemeinden erhielten entsprechende Vorstösse die Zustimmung des Souveräns. In Solothurn fand diese Neuerung Aufnahme in den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung. Im Kanton Luzern wurde eine Volksinitiative lanciert, welche die fakultative gemeindeweise Einführung des «Stimmrechtalters 18» ermöglichen soll.

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Obwohl 1985 zum Jahr der Jugend erklärt worden war, kam es in keinem Kanton zu einer Senkung der Altersgrenze für die politische Mündigkeit. Immerhin wurden in den Kantonen Luzern und St. Gallen Volksinitiativen für die Einführung des Stimmrechtalters 18 auf Gemeindeebene eingereicht resp. lanciert. Im Tessin schliesslich schlug der Staatsrat eine entsprechende Neuregelung in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten vor, und im Thurgau wurde eine Volksinitiative mit demselben Ziel eingereicht.

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Da sich die Stimmberechtigten der Kantone Solothurn, Tessin und Zürich trotz positiver Empfehlungen von Regierungen und Parlamenten ablehnend zur Einführung des Stimmrechtalters 18 aussprachen, bleibt dieses auch Ende 1986 auf zehn Stände beschränkt. Im Kanton Luzern stimmte der Souverän immerhin der fakultativen Einführung des Stimmrechtalters 18 auf Gemeindeebene zu.

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Die Integration der Jugendlichen in den politischen Prozess durch die Senkung des Stimmrechtalters auf 18 Jahre hat auf Kantonsebene deutlich schlechtere Chancen als auf Gemeindeebene. Im Berichtsjahr waren es die Thurgauer Stimmberechtigten, welche gegen Regierung und Parlament eine entsprechende Anderung des kantonalen Stimmrechts ablehnten. Demgegenüber machten in Luzern, wo 1986 das Volk mit knappem Mehr die fakultative gemeindeweise Einführung gutgeheissen hatte, innerhalb eines halben Jahres 92 von 107 Gemeinden von diesem Recht Gebrauch.

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In Baselstadt stimmte der Souverän der Senkung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre knapp zu. Damit gilt diese Regelung in elf Kantonen: Baselstadt, Baselland, Genf, Glarus, Jura, Neuenburg, Nid- und Obwalden, Schwyz, Waadt und Zug. Nach negativen Volksabstimmungen zur kantonalen Einführung des Stimmrechtsalters 18 soll in der Ostschweiz nach dem Vorbild anderer Kantone zuerst eine Senkung des Wahlrechtsalters auf freiwilliger Basis in den Gemeinden ermöglicht werden. In Graubünden, St. Gallen und Thurgau sprachen sich die Kantonsparlamente für entsprechende Verfassungsänderungen aus. Im Kanton Bern, wo diese Möglichkeit seit 1983 besteht, korrigierten die Städte Bern und Biel ihre ablehnenden Entscheide aus dem Jahr 1984 und stimmten in einem zweiten Anlauf dem Stimmrechtsalter 18 zu.

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