Interkantonale polizeiliche Zusammenarbeit

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Obwohl der Chef des EJPD im Nationalrat — und Sprecher kantonaler Behörden in einem weniger öffentlichen Kreis — die geäusserten Bedenken zu widerlegen suchten, verdichtete sich die Opposition gegen das Projekt. Der Parteitag der SPS sagte ihm grundsätzlich den Kampf an. In Basel-Land wurde gegen einen Kreditbeschluss des Landrats zugunsten des KIS das Referendum ergriffen, in anderen Kantonen eine Kreditgewährung für 1980 noch ausgesetzt. Ein Rechtsgutachten, das die Zürcher Regierung einholte, stellte Mängel fest. Dies alles veranlasste die zuständigen Behörden, den Speicherungsbereich auf rein kriminalpolizeiliche Informationen zu beschränken und das ganze Projekt zu überarbeiten.

Während die Jugendunruhen die kommunalen und kantonalen Polizeikräfte in den Grossstädten in Atem hielten, wurden die Bemühungen um eine Verstärkung der interkantonalen polizeilichen Zusammenarbeit fortgesetzt. Das von den zentralschweizerischen Kantonen vorbereitete Konkordat, dem bereits im Vorjahr vier Stände beigetreten waren, wurde im März mit der Genehmigung durch den Bundesrat rechtskräftig. Im Juni entschieden die Stimmbürger auch in Luzern für eine Beteiligung. Das Projekt eines KIS blieb weiter umstritten. In verschiedenen Kantonen waren Bestrebungen wirksam, den Entscheid über die Mitarbeit in die Kompetenz des Parlaments oder des Volkes zu stellen. So hob der Landrat von Baselland seine im Vorjahr gegebene Zustimmung zum Beitritt wieder auf und machte für einen solchen die Genehmigung durch die Stimmbürger sowie den Erlass eines kantonalen Datengesetzes zur Bedingung. Während der Zürcher Polizeidirektor die Frage der Zuständigkeit offenliess, anerkannte der Waadtländer Grosse Rat die Kompetenz der Regierung. Der Bundesrat erklärte dagegen die Einführung des KIS als eine Verwaltungsangelegenheit und anerkannte nur für die Finanzierung eine Zuständigkeit des Parlaments. Die Inbetriebnahme sah er für die Mitte der 80er Jahre vor; für den erforderlichen Datenschutz stellte der Chef des EJPD bereits auf 1982 Gesetzesvorlagen in Aussicht.