Obwohl der geldpolitische Kurs der Nationalbank nach wie vor die Zustimmung des Bundesrates fand, kam es zwischen den beiden Instanzen doch zu einer kleineren Kontroverse über die Zinspolitik. Eine gewollte Konsequenz der restriktiven Geldmengenpolitik bestand in einer Erhöhung der Zinssätze und damit einer konjunkturdämpfenden Verteuerung der Kredite. Wegen der im Mietrecht vorgesehenen Koppelung der Wohnungsmieten an die Hypothekarzinsen ergab sich daraus allerdings ein starker Anstieg der Mietkosten. Dies führte zu massivem politischem Druck zugunsten von politischen Interventionen auf die Zinspolitik. Der Bundesrat sah sich zum Handeln veranlasst und beantragte, trotz negativer Stellungnahmen der Nationalbank und von Experten, die Hypothekarzinsen für drei Jahre einer konjunkturpolitischen Preisüberwachung zu unterstellen. Der Preisüberwacher hätte demnach die Kompetenz erhalten, Hypothekarzinserhöhungen zu verhindern oder hinauszuzögern. Die bürgerliche Ratsmehrheit entschied sich dann für die mildere Form der wettbewerbspolitischen Kontrolle, welche Interventionen nur bei kartellistischen Absprachen der Banken erlaubt.

Dossier: Geldpolitik 1990-1996