Die Schaffung eines Stabilitätsgesetzes scheitert (1991-1993)

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Die vor einem Jahr vom EVD eingesetzte Expertenkommission konnte ihren Entwurf zu einem Stabilitätsgesetz, welches das Gesetz über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung ablösen soll, vorlegen. Der als Rahmengesetz konzipierte Entwurf versucht, den Konjunkturartikel der Bundesverfassung zu konkretisieren.

Das EVD gab im September den Vorentwurf für ein Stabilitätsgesetz in die Vernehmlassung. Dieser war von einer Expertengruppe unter der Leitung des im Oktober neu in den Nationalrat gewählten Genfer Wirtschaftsprofessors Tschopp (fdp) erarbeitet worden. Der als Rahmengesetz konzipierte Entwurf orientiert sich am Primat der Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft und will die Aktivitäten des Bundes vor allem auf die Gewährleistung von günstigen Rahmenbedingungen und die Förderung der Innovations- und Anpassungsfähigkeit konzentrieren. Nur in aussergewöhnlichen Situationen soll der Bund mit kurzfristigen Massnahmen wie z.B. Arbeitsbeschaffungsprogrammen und Sonderabgaben zur Abwehr drohender Gefahren oder zur Bekämpfung eingetretener Störungen eingreifen dürfen.

Der Vorentwurf zu einem Gesetz für eine "ausgeglichene Entwicklung der Wirtschaft" (Stabilitätsgesetz), welches das Krisengesetz von 1954 ersetzen soll, kam in der Vernehmlassung unter massiven Beschuss. Der Gewerbeverband und der Vorort kritisierten den Entwurf als überflüssig und warfen ihm vor, zuviel Spielraum für staatlichen konjunktur- und strukturpolitischen Aktivismus zu enthalten. Auch die Nationalbank schloss sich dieser Kritik an und warf dem Projekt zusätzlich vor, die Autonomie der Notenbank zu untergraben. Ähnlich wurde der Expertenentwurf von der FDP und der SVP beurteilt. Grundsätzlich positiv, wenn auch nicht ohne Kritik, waren die Reaktionen demgegenüber bei der CVP, der SP und dem SGB. Auch im Parlament wurde ordnungspolitische Kritik an diesem Entwurf artikuliert. Anlässlich der Diskussion über die Legislaturplanung stimmte der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken einer Kommissionsmotion zu, welche forderte, dass dieses Gesetz aus den Richtlinien gestrichen, d.h. nicht prioritär behandelt wird. Der Ständerat korrigierte diesen Entscheid mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat, um dem Bundesrat zumindest die verwaltungsinterne Weiterarbeit an diesem Projekt zu erlauben.